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	<title>Energiemarkt News | CUBE CONCEPTS</title>
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	<description>Energiesysteme für Unternehmen</description>
	<lastBuildDate>Fri, 12 Jun 2026 10:31:42 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Energiemarkt News | CUBE CONCEPTS</title>
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	<item>
		<title>EU verschärft Preiskontrollen für neuen CO₂-Markt ETS2 – Was sich ab 2028 ändert</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-verscharft-preiskontrollen-fur-ets2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 07:33:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kurz &#038; knapp: EU-Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf stärkere Preiskontrollen für das neue Emissionshandelssystem ETS2 geeinigt. Ab einem CO₂-Preis von 45 Euro pro Tonne werden künftig doppelt so viele Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben wie bisher geplant.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/eu-verscharft-preiskontrollen-fur-ets2/">EU verschärft Preiskontrollen für neuen CO₂-Markt ETS2 – Was sich ab 2028 ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Einigung über Nacht: EU stärkt Preisschutz für ETS2</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In einer Nachtsitzung haben sich Unterhändler des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten am Abend des 12. Juni 2026 auf überarbeitete Regeln für die Marktstabilitätsreserve des neuen CO₂-Emissionshandels ETS2 verständigt. Das Ziel: extreme Preissprünge bei Heizkosten und Kraftstoffen abfedern, bevor das System 2028 vollständig in Kraft tritt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ETS2 ist unabhängig vom bestehenden Emissionshandel für Industrie und Kraftwerke. Es verpflichtet Brenn- und Kraftstoffanbieter ab 2028 zum Kauf von Verschmutzungsrechten – mit direkten Auswirkungen auf die Energiekosten privater Haushalte, Pendler und kleine Unternehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die wichtigsten Änderungen im Überblick</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Verdopplung der Zertifikat-Freigabe ab 45 Euro</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kernpunkt der Einigung: Übersteigt der CO₂-Preis die Schwelle von <strong>45 Euro pro Tonne</strong>, können künftig bis zu <strong>40 Millionen Zertifikate</strong> aus der <a href="https://cubeconcepts.de/marktstabilitatsreserve-im-emissionshandel/" type="post" id="22054">Marktstabilitätsreserve</a> freigegeben werden – bisher waren es lediglich 20 Millionen. Da dieser Mechanismus <strong>zweimal jährlich</strong> greift, stehen pro Jahr maximal 80 Millionen zusätzliche Einheiten bereit.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Frühere, schrittweise Freigabe</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Schwelle für eine graduelle Freigabe wurde außerdem gesenkt: Sie greift bereits, wenn weniger als <strong>260 Millionen Zertifikate</strong> im Umlauf sind – bisher lag der Wert bei 210 Millionen. Damit sollen plötzliche Marktreaktionen im Zusammenhang mit einzelnen Schwellenwerten verhindert werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Marktstabilitätsreserve bleibt dauerhaft bestehen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ursprünglich sollte die Marktstabilitätsreserve Ende 2030 auslaufen – just zu dem Zeitpunkt, an dem ETS2 vollständig anlaufen soll. Nun bleibt sie dauerhaft bestehen. Rund <strong>600 Millionen Zertifikate</strong> stehen damit langfristig als Steuerungsinstrument bereit.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund: Warum jetzt verschärfte Preiskontrollen bei ETS2?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anpassungen sind eine direkte Antwort auf Bedenken aus 19 EU-Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Polen und Tschechien. Diese Länder warnten davor, dass steigende Heiz- und Spritkosten den politischen Widerstand gegen die Klimapolitik anfachen könnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine aktuelle Studie aus dem Jahr 2026 verdeutlicht das Risiko: Bei einem CO₂-Preis von 57,50 Euro könnten die Lebenshaltungskosten ohne begleitende Effizienzmaßnahmen im Schnitt um rund 1,18 Prozent steigen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet das für Deutschland?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://cubeconcepts.de/eu-verschiebt-start-des-ets-ii-auf-2028/">EU hatte den für 2027 geplanten Start des EU ETS2 um ein Jahr verschoben</a>. Demnach löst das europäische Zertifikat-Handelssystem ab 2028 den nationalen deutschen CO₂-Preis ab. Aktuell liegt dieser zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne – und damit bereits über der neuen ETS2-Eingriffsschwelle von 45 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">CDU-Europaabgeordneter Peter Liese rechnet für die Anfangsphase des ETS2 mit Preisen zwischen <strong>45 und 50 Euro</strong> – also unterhalb des aktuellen deutschen Niveaus. Zum Vergleich: Bei 60 Euro CO₂-Preis entspricht das rund 17 Cent pro Liter Benzin und 19 Cent pro Liter Diesel.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein unabhängiger Expertenrat warnt jedoch: Ohne weitere politische Maßnahmen könnte Deutschland sein Emissionsbudget bis 2030 um 60 bis 100 Millionen Tonnen überschreiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einnahmen aus ETS2 sollen Verbraucher entlasten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einnahmen aus den ETS2-Auktionen sind zweckgebunden: Sie sollen Verbraucher bei Energierechnungen, dem Kauf von Elektroautos und energetischen Haussanierungen unterstützen. Über den <strong>Sozialklimafonds</strong> sollen insbesondere einkommensschwächere Haushalte bei der Dekarbonisierung gezielt gefördert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Investoren &amp; Klimaschützer fordern Verlässlichkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Während die Politik auf soziale Stabilität setzt, mahnen Finanzakteure zur Standhaftigkeit. 46 institutionelle Investoren – darunter die Allianz SE und L&amp;G Asset Management – verwalten zusammen rund 12 Billionen Euro und fordern ein robustes System mit klaren, transparenten Regeln für Planungssicherheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Carbon Market Watch hingegen warnen vor einer weiteren Abschwächung: Das ETS2 sei bereits um ein Jahr verschoben worden; eine ambitionierte und zeitnahe Umsetzung sei zwingend notwendig. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht es mit dem ETS2 &amp; der Marktstabilitätsreserve weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einigung ist zunächst vorläufig. EU-Parlament und Rat müssen ihr noch formal zustimmen, anschließend folgen rechtlich-sprachliche Prüfungen. EU-Beamte gehen davon aus, dass die geänderte Reserve rechtzeitig vor dem vollständigen Inkrafttreten von ETS2 im Jahr 2028 vorliegen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel dazu prüft die EU-Kommission das ETS2 derzeit grundlegend. Ein konkreter Revisionsvorschlag wird für <strong>Mitte Juli 2026</strong> erwartet. Zur Debatte stehen unter anderem die Kopplung kostenloser Zertifikate an Investitionszusagen sowie eine mögliche Ausweitung auf internationale Flüge.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU genehmigt Kumulierung: Industriestrompreis &#038; Strompreiskompensation für 2026 kombinierbar</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/kumulierung-industriestrompreis-spk-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2026 13:00:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29924</guid>

					<description><![CDATA[<p>Industriestrompreis und Strompreiskompensation dürfen 2026 erstmals kombiniert werden. Die Entscheidung stärkt die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriebetriebe, wirft aber auch Fragen zur praktischen Umsetzung und Finanzierung auf.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kumulierung-industriestrompreis-spk-2026/">EU genehmigt Kumulierung: Industriestrompreis &amp; Strompreiskompensation für 2026 kombinierbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Brüssel hat grünes Licht gegeben: Energieintensive Unternehmen in Deutschland dürfen den neuen <strong><a href="https://cubeconcepts.de/5-cent-industriestrompreis-ab-2026/">5-ct-Industriestrompreis</a></strong> und die <strong><a href="https://cubeconcepts.de/strompreiskompensation-spk-instrument-gegen-carbon-leakage-fuer-energieintensive-industrien/">Strompreiskompensation (SPK)</a></strong> für 2026 für denselben Verbrauch in der Produktion gleichzeitig nutzen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) verkündete den Verhandlungserfolg am 10. Juni 2026 gegenüber dem Handelsblatt. Was das konkret bedeutet, welche Branchen profitieren – und was noch offen ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was die EU-Entscheidung bedeutet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bislang galt die gleichzeitige Inanspruchnahme beider Instrumente als beihilferechtlich ausgeschlossen. Die EU-Kommission hat diese Einschränkung nun aufgehoben – <strong>befristet für das Jahr 2026</strong>. Die Begründung: Die außergewöhnlich hohen Energiepreise, verschärft durch die geopolitische Krise in der Golfregion, erfordern eine adaptive Beihilfepolitik. Reiche fasste die Brüsseler Argumentation so zusammen: Die Kommission sei der deutschen Position gefolgt, dass dieser Schritt angesichts der aktuellen Energiekrise notwendig sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Beide Entlastungswege greifen für 2026 parallel – ohne dass sie sich zwischen den Instrumenten entscheiden müssen. Die Förderwirkung addiert sich, die Planungssicherheit steigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer profitiert von der Kumulierung Industriestrompreis &amp; SPK?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung zielt auf energieintensive Grundstoffindustrien, deren Kostenstruktur besonders stark vom Strompreis abhängt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Stahlindustrie</strong> – ohnehin unter Druck durch neue EU-Schutzmaßnahmen, darunter Außerkontingent-Zölle von bis zu 50 Prozent ab Herbst 2026</li>



<li><strong>Chemieindustrie</strong> – hohe Strombezugsmengen, globale Wettbewerbsexposition</li>



<li><strong>Papier- und Zellstoffindustrie</strong> – energieintensive Prozesse mit wenig Substitutionsspielraum</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für alle drei Sektoren verbessert die Kumulierung die Wirtschaftlichkeit von Produktionsschritten unmittelbar – sofern die Umsetzung reibungslos erfolgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet es, den Industriestrompreis &amp; Strompreiskompensation zu kombinieren?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gute Nachricht: Beide Instrumente lassen sich kombinieren. Die komplexere Nachricht: Die korrekte Nutzung erfordert saubere Dokumentation. Unternehmen müssen nachweisen, dass beide Förderlogiken nicht doppelt auf denselben Kostenbestandteil abzielen. Konkret bedeutet das:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Klare Abgrenzung</strong> der CO₂-bezogenen Entlastung (SPK) von der Strombezugssubvention (Industriestrompreis) auf Abrechnungsebene</li>



<li><strong>Revisionssichere Datenbasis</strong>: Preisdatenfeeds, Strombezugsnachweise und Produktionskostenzuordnung müssen auditfähig aufbereitet sein</li>



<li><strong>Frühzeitige Abstimmung</strong> mit Beratern und Antragsverantwortlichen – Fristen für 2026 laufen bereits</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer die Antragsberechtigung und die Nachweisanforderungen nicht frühzeitig klärt, riskiert, die erweiterten Spielräume nicht vollständig ausschöpfen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die offene Frage: Finanzierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Verhandlungserfolg hat seinen Preis. Reiche beziffert den zusätzlichen Haushaltsbedarf auf <strong>rund eine Milliarde Euro</strong>. Das Bundesfinanzministerium unter Lars Klingbeil (SPD) äußerte sich dazu bislang nicht öffentlich – die Finanzierungsfrage ist Teil der laufenden Haushaltsverhandlungen für 2027.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klingbeil steht unter erheblichem Konsolidierungsdruck; zusätzliche Ausgaben sind politisch umstritten. Reiche kontert: Kürzungen bei der Industriestromförderung seien eine „Standortgefährdung&#8221; und würden Arbeitsplätze kosten. Anfang Juli soll der Haushaltsentwurf 2027 im Kabinett beschlossen werden – bis dahin bleibt die Finanzierungsfrage offen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung: Mehr als ein Brüsseler Routinebeschluss</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung der EU-Kommission ist keine technische Fußnote. Sie signalisiert, dass Europa unter dem Druck hoher Energiepreise bereit ist, beihilferechtliche Restriktionen flexibel zu handhaben – wenn die geopolitische Begründung trägt. Für Deutschland ist das ein Präzedenzfall: Erstmals dürfen zwei bisher getrennten Förderinstrumente für denselben Verbrauch in der Produktion eingesetzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist eine direkte Antwort auf einen strukturellen Standortnachteil: Energiepreise in Deutschland liegen seit Jahren über dem europäischen Durchschnitt. Die Kumulierungsmöglichkeit federt diesen Nachteil für 2026 ab – sie löst ihn strukturell nicht. Entscheidend wird sein, wie schnell die nationalen Umsetzungsregeln folgen und ob die Haushaltsmittel tatsächlich bereitgestellt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was jetzt zu tun ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die von der Kumulierung profitieren wollen, sollten jetzt handeln:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Antragsvoraussetzungen prüfen</strong> – Sind beide Instrumente für Ihren Betrieb grundsätzlich anwendbar? (→ Unsere Beiträge zur Strompreiskompensation und zum 5-ct-Industriestrompreis)</li>



<li><strong>Datenpipelines und Abrechnungssysteme vorbereiten</strong> – Dokumentationspflichten sind umfangreich</li>



<li><strong>Beratung einschalten</strong> – Die Kombination beider Förderlogiken erfordert juristisch und buchhalterisch präzise Abgrenzung</li>



<li><strong>Haushaltsentwicklung verfolgen</strong> – Die Bereitstellung der Milliarde durch den Bund ist noch nicht gesichert</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kumulierung-industriestrompreis-spk-2026/">EU genehmigt Kumulierung: Industriestrompreis &amp; Strompreiskompensation für 2026 kombinierbar</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>AgNes-Zwischenbericht 2026: Was Industriekunden jetzt wissen müssen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 May 2026 07:33:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29239</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 den vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt. Es ist noch nicht der Festlegungsentwurf, aber ein klares Signal, wohin die Reise geht. Wir waren dabei — und erläutern, was die geplanten Änderungen konkret bedeuten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/">AgNes-Zwischenbericht 2026: Was Industriekunden jetzt wissen müssen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die bestehende Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) stammt aus dem Jahr 2005. Sie tritt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum <strong>31. Dezember 2028 außer Kraft</strong>. Ab dem 1. Januar 2029 müssen die neuen AgNes-Regeln praktisch anwendbar sein — ein sehr enger Zeitplan für eine Reform dieser Größenordnung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der interne Fahrplan der Bundesnetzagentur sieht vor, noch in diesem Sommer einen <strong>ersten Festlegungsentwurf</strong> zur förmlichen Konsultation zu veröffentlichen. Bis Ende 2026 soll die AgNes-Rahmenfestlegung beschlossen sein. Ab 2027 beginnen dann die Umsetzungsvorbereitungen sowie die ersten Folgefestlegungen — unter anderem zu Industrienetzentgelten, dynamischen Netzentgelten für Speicher und der Weiterentwicklung der § 14a-Regelungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Dimension der Reform ist erheblich: Die jährlichen Netzkosten belaufen sich aktuell auf rund <strong>37 Milliarden Euro</strong> und werden nach Schätzungen der Bundesnetzagentur bis 2035 auf etwa 67 Mrd. Euro und bis 2045 auf rund 79 Mrd. Euro steigen. Sie machen heute bereits mehr als 30 % des Industriestrompreises aus — eine Kostenposition, die kaum noch zu ignorieren ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das neue Grundmodell für Großverbraucher: Kapazitätspreis statt Leistungspreis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In unserem <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-netzentgelte-zwischenbericht-mai-2026/">Bericht vom Mai 2026</a> haben wir das neue Preismodell für leistungsgemessene Verbraucher bereits skizziert. Der Zwischenstand bestätigt diese Einschätzung. Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh — also Gewerbe- und Industriekunden — gilt ab 2029:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bestellkapazität (kW) × Kapazitätspreis (€/kW/Jahr) + Arbeitspreis AP1 (ct/kWh) + Arbeitspreis AP2 (ct/kWh)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der bisherige <strong>Leistungspreis</strong>, der sich an der gemessenen Jahreshöchstlast orientiert, entfällt. An seine Stelle tritt ein <strong>Kapazitätspreis auf eine ex-ante bestellte Leistung</strong>. Das ist konzeptionell ein fundamentaler Wechsel: Nicht mehr die tatsächlich gemessene Spitzenlast entscheidet über die Kostenbelastung, sondern die vom Verbraucher selbst vorab bestellte Kapazität.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie funktioniert die Bestellkapazität?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Jedes Jahr können Industriekunden nach Veröffentlichung der Preisblätter ihrer Netzbetreiber eine <strong>Bestellkapazität in kW</strong> festlegen — maximal bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Netzanschlusskapazität, mindestens 10 % der individuellen Jahreshöchstlast des Vorjahres. Liegt zum 1. Januar keine Bestellung vor, leitet der Netzbetreiber die Kapazität aus den vorliegenden Lastgangdaten ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Mengen <strong>innerhalb</strong> der bestellten Kapazität gilt der günstigere <strong>AP1</strong>. Für Mengen <strong>oberhalb</strong> der bestellten Kapazität greift der deutlich höhere <strong>AP2</strong> — mindestens das Doppelte, maximal das 3,5-fache von AP1. Das ist das eigentliche Flexibilitätssignal: Wer kurzfristig mehr verbraucht als bestellt, zahlt so einen spürbaren Aufschlag, kann aber dennoch reagieren — ohne wie bisher durch eine neue Lastspitze dauerhaft im Leistungspreis belastet zu werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Netzbetreiber erhalten dabei Spielräume: Zwischen <strong>30 %</strong> und <strong>60 %</strong> ihrer Erlöse dürfen sie über Arbeitspreise erzielen. Diese Bandbreite erklärt, warum die regionalen Netzentgeltunterschiede auch künftig bestehen bleiben werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was ändert sich für Energiemanager konkret?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Wechsel vom Leistungspreis zum Kapazitätspreis verändert die Optimierungslogik erheblich. Bisher galt: Spitzenlast vermeiden um jeden Preis. Künftig gilt: Bestellkapazität intelligent wählen und bei günstigen Spotpreisen gezielt ausnutzen. Für Unternehmen mit flexiblen Lasten — Ladeinfrastruktur, Elektroöfen, Druckluft, Kühlung, Elektrolyse — entstehen damit neue Handlungsspielräume.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die neue Kostenwälzung verschiebt bisherige Strukturen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer in der Veranstaltung genau zugehört hat, der weiß: Neben dem neuen Grundmodell bedeutet die <strong>Reform der Kostenwälzung zwischen den Netzbetreibern</strong> eine weitere systemverändernde Weichenstellung. Hier findet die entscheidende Umverteilung statt — und sie wird sich in den Netzentgelten für Industriekunden stärker auswirken als das Grundmodell allein.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Das Problem des Status quo</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Heute orientiert sich die Kostenwälzung ausschließlich an den tatsächlich gemessenen Entnahmen eines nachgelagerten Netzes aus der vorgelagerten Netzebene. Die Logik ist simpel: Wer wenig Strom aus dem übergeordneten Netz bezieht, zahlt wenig vorgelagerte Netzkosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieses Prinzip führt zu einer Schieflage. Verteilnetze mit hoher dezentraler Einspeisung — vor allem durch PV und Wind — weisen häufig nur noch geringe physikalische Restlasten gegenüber der vorgelagerten Ebene auf. Ihre gewälzten Netzkosten sinken entsprechend. Gleichzeitig nutzen sie das Gesamtsystem aber weiterhin intensiv: bei <a href="https://cubeconcepts.de/dunkelflaute-herausforderung-fuer-erneuerbare-energien/" type="post" id="14864">Dunkelflauten</a>, für den <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-technik-prozesse-zukunft/" type="post" id="23925">Redispatch</a>, für Systemdienstleistungen, für Verlustenergie und für den Abtransport hoher EE-Einspeisungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur hat das Ergebnis dieser Systematik klar benannt: <strong>Tarifanomalien</strong>. Netzentgelte in nachgelagerten Netzebenen sind heute häufig niedriger als in den vorgelagerten Ebenen — ein Fehlanreiz auch bei der Wahl des Netzanschlusspunkts.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Der neue Schlüssel: Netzbezogener Letztverbrauch</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Künftig soll die Kostenwälzung nicht mehr auf den gemessenen Entnahmen aus der vorgelagerten Ebene beruhen, sondern auf dem sogenannten <strong>„netzbezogenen Letztverbrauch&#8221;</strong>. Dieser umfasst alle Letztverbraucherentnahmen innerhalb der eigenen Netzebene sowie die Entnahmen aller nachgelagerten Netzebenen bis hin zur Niederspannung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Logik dreht sich damit grundlegend: Nicht mehr die lokale Restlast gegenüber der vorgelagerten Ebene entscheidet, sondern der gesamte hinter dem Netz liegende Verbrauch. Dezentrale Erzeugung verliert damit erheblich an Bedeutung für die Kostenzurechnung. Ein Verteilnetzbetreiber mit viel PV-Einspeisung wird künftig genauso an den vorgelagerten Systemkosten beteiligt wie eines ohne.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Technisch basiert der Wälzungsschlüssel auf Ist-Werten aus dem Jahr zuvor und passt sich jährlich an. Bei sehr signifikanten Änderungen ist eine Härtefallregelung vorgesehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die Konsequenz: Höhere Netzentgelte in Mittel- und Niederspannung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Präsentation der Bundesnetzagentur enthält Modellrechnungen zur Wirkung dieser Systemumstellung. Das Ergebnis ist eindeutig:</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der <strong>Höchstspannung</strong> und der <strong>Höchst-/Hochspannungsumspannung</strong> sinken die von Letztverbrauchern zu tragenden Kosten um rund <strong>48 % bis 53 %</strong> gegenüber dem Status quo. Industriekunden, die direkt an Hochspannungsnetze angeschlossen sind und heute traditionell hohe Entnahmen aus der vorgelagerten Ebene haben, profitieren von der Reform.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="552" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027-1024x552.jpg" alt="" class="wp-image-29243" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027-1024x552.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027-300x162.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027-768x414.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027-18x10.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Screenshot-2026-05-29-092027.jpg 1470w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>Übersicht der Spannungsebenen und der erwarteten Netzentgeltveränderungen auf Basis von Auswertungen von etwa 70-80 VNB-Modellen der BNetzA</em></figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Demgegenüber steigen die Kostenanteile vor allem in<strong> Mittel- und Niederspannungsnetzen</strong> — zum Teil erheblich. Besonders betroffen sind ländliche Verteilnetze mit hoher EE-Durchdringung. Diese höheren Kosten auf Ebene der Verteilnetzbetreiber werden letztlich über deren Preisblätter weitergegeben — als höhere Kapazitäts- und/oder Arbeitspreise. Für Industriekunden in der Mittelspannung in EE-starken Regionen bedeutet das: <strong>Die Netzentgeltreform wird teurer</strong>, als es das neue Grundmodell allein vermuten lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur nimmt diese Verschiebung bewusst in Kauf. Sie betrachtet die bisherige Begünstigung EE-starker Netze als netztechnisch und ökonomisch nicht sachgerecht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einspeiseentgelte: Erstmals zahlen auch Erzeuger</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem <strong>1. Januar 2029</strong> sollen erstmals allgemeine Einspeiseentgelte eingeführt werden. Bisher sind Erzeugungsanlagen von der Zahlung allgemeiner Netzentgelte befreit — auch wenn sie maßgeblich zu den Netzkosten beitragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Einspeiseentgelt ist <strong>kapazitätsbasiert</strong>, bundeseinheitlich und trägt keine Arbeitspreiskomponente. Zahlungspflichtig sind Anlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als <strong>30 kW</strong>. Die Höhe ermitteln die ÜNB jährlich auf Basis eines rollierenden 5-Jahres-Mittelwerts. Die Bundesnetzagentur nennt eine Größenordnung von <strong>4 bis 7 €/kW/Jahr</strong> — ihre eigene Beispielrechnung zeigt rollierende Werte zwischen 5,38 und 5,65 €/kW/Jahr für die Jahre 2020 bis 2026.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einnahmen fließen vollständig an die ÜNB und werden dort kostenmindernd in die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte eingerechnet — entlasten also alle Verbraucher indirekt. Die Bundesnetzagentur rechnet mit bis zu <strong>2 Mrd. Euro pro Jahr</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bestehende Anlagen sowie Anlagen, für die vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung eine finale Investitionsentscheidung (FID) getroffen wurde und die bis spätestens <strong>4. August 2029</strong> in Betrieb gehen, erhalten einen <strong>20-jährigen Bestandsschutz</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Speicher: Vertrauensschutz bleibt — neue Entgelte kommen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">BNetzA-Präsident Klaus Müller brachte die zentrale Botschaft auf den Punkt: <em>„Den Vertrauensschutz gewichten wir höher als in unseren bisherigen Vorschlägen.&#8221;</em> Die <strong>gesetzliche Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG</strong> für <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/" type="page" id="28816">Batteriespeicher</a> bleibt erhalten, wenn die FID <strong>vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung</strong> getroffen wurde und der Speicher bis spätestens <strong>4. August 2029</strong> ans Netz geht. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Für neue netzgekoppelte Speicher gilt ab der FID nach Festlegungsinkrafttreten ein <strong>moderater Kapazitätspreis</strong> — analog zum Einspeiseentgelt, also in der Größenordnung von 4 bis 7 €/kW/Jahr. Dieser gilt einmalig für beide Richtungen und Arbeitspreise fallen für Speicher nicht an. Die Bundesnetzagentur argumentiert dabei, dass diese jährliche Belastung im Verhältnis zu den annualisierten Investitionskosten eines BESS sehr gering seien. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Dynamische Netzentgelte für Speicher kommen frühestens <strong>2030, möglichst bis 2033</strong>. Bei richtiger Ausgestaltung sieht die BNetzA darin für Speicherbetreiber eher eine Einnahmechance als eine Belastung — bei netzdienlichem Einsatz könnten Entgelte von bis zu 10 ct/kWh anfallen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Industrienetzentgelte: Übergangsfrist bis Ende 2031</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bandlastprivileg (§ 19 Abs. 2 StromNEV) — ein seit Jahrzehnten umstrittener Rabatt für Hochlastzeiten-Verbraucher — wird für Bestandskunden bis <strong>31. Dezember 2031</strong> verlängert. Die künftige Ausgestaltung der Industrienetzentgelte soll Anfang 2027 entschieden werden, um die Erkenntnisse aus den bis Ende 2026 laufenden Pilotprojekten einzubeziehen. Auch die atypische Netznutzung bleibt für große Abnehmer übergangsweise erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Industrieunternehmen, die heute noch durch hohe Rabatte aus <a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/" type="post" id="15735">Bandlast</a> oder der <a href="https://cubeconcepts.de/die-atypische-netznutzung/" type="post" id="15756">atypischen Netznutzung</a> profitieren, bedeutet das: Die Übergangsfrist ist zwar gesichert, aber jetzt gilt es sich auf 2031 vorzubereiten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der BEE bewertet diese Verlängerung als <em>„schweren Rückschritt&#8221;</em> und <em>„lebensverlängernde Maßnahme für ein Relikt des vergangenen Jahrhunderts&#8221;</em>. Die Kritik ist nachvollziehbar: In einem System, das zunehmend auf Flexibilität setzt, sendet das Festhalten an einem Bandlastprivileg das falsche Signal.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unsere Einschätzung zum AgNes-Zwischenbericht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zwischenstand der Bundesnetzagentur ist in vielen Punkten klarer als erwartet — und er bestätigt die Richtung, die wir in unserem skizziert haben. Das neue Grundmodell mit Bestellkapazität und zweigeteiltem Arbeitspreis kommt. Die Befreiung von Bestandsspeichern bleibt. Das Einspeiseentgelt kommt, moderater als zunächst befürchtet.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der unterschätzte Hebel aber ist die Kostenwälzung.</strong> Sie verändert die Grundlage, auf der alle Netzentgelte berechnet werden. Wer als Industriekunde in einer EE-starken Region an einem Mittelspannungsnetz angeschlossen ist, wird die Auswirkungen in den Preisblättern spüren — unabhängig davon, wie das Grundmodell im Detail ausgestaltet wird. Die Entlastung der Übertragungsnetzebene ist die Kehrseite der Mehrbelastung der Verteilnetzebenen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die förmliche Konsultation des vollständigen Festlegungsentwurfs beginnt voraussichtlich im <strong>Sommer 2026</strong>. Bis Ende 2026 soll die AgNes-Rahmenfestlegung beschlossen sein. Ab 2027 starten die Umsetzungsvorbereitungen — und damit auch die konkreten Preisblattänderungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">FAQ zum AgNes-Zwischenbericht</h2>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Ab wann gilt der neue Kapazitätspreis für Industriekunden?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Der neue Kapazitätspreis für Großverbraucher (&gt; 100.000 kWh/Jahr) gilt ab dem <strong>1. Januar 2029</strong>. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 beschlossen werden, konkrete Preisblätter der Netzbetreiber folgen ab 2027/2028.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was ersetzt den bisherigen Leistungspreis?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Der Leistungspreis (€/kW, bemessen an der gemessenen Jahreshöchstlast) wird durch einen <strong>Kapazitätspreis auf eine ex-ante bestellte Leistung</strong> ersetzt. Mengen innerhalb der Bestellung kosten AP1, Mengen darüber AP2 (mindestens 200 %, maximal 350 % von AP1).</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Warum können Netzentgelte in Mittelspannungsnetzen trotz EE-Einspeisung im eigenen Netz steigen?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Weil die neue Kostenwälzung nicht mehr auf die physikalische Restlast gegenüber der vorgelagerten Ebene schaut, sondern auf den gesamten <strong>netzbezogenen Letztverbrauch</strong> im eigenen und allen nachgelagerten Netzen. Lokale EE-Einspeisung reduziert diesen Wälzungsschlüssel nicht mehr.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Müssen Industriekunden mit eigenem BESS oder Erzeugungsanlage jetzt Einspeiseentgelte zahlen?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Ja. Bei PV-Anlagen &gt; 30 kW installierter Bruttoleistung — sofern keine FID vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung (frühestens 1. Januar 2027) vorliegt. Für Bestandsanlagen gilt ein 20-jähriger Schutz ab Erstinbetriebnahme. Für BESS gilt Vertrauensschutz und FID bis zum 4. August 2029.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Bleibt das Bandlastprivileg erhalten?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Für Bestandskunden bis zum <strong>31. Dezember 2031</strong>. Die Neuregelung für die Zeit danach wird Anfang 2027 entschieden.</p>
</details>
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		<title>Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien bedeutet</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/bundesweite-solarpflicht-ab-2027-gemaess-106-gmodg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 May 2026 08:04:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29219</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zwischen ESG-Druck, Sanierungspflichten und steigenden Energiekosten wird Photovoltaik für Gewerbeimmobilien zum regulatorischen Standard. § 106 GModG schafft ab 2027 erstmals eine bundesweite Solarpflicht – mit weitreichenden Folgen für Eigentümer, Projektentwickler und Asset-Manager.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Schluss mit dem Flickenteppich. Jahrelang war die Solarpflicht in Deutschland Ländersache – mit dem Ergebnis, dass Unternehmen und Immobilieneigentümer je nach Standort mit völlig unterschiedlichen Regelungen konfrontiert waren. Baden-Württemberg war Vorreiter, andere Bundesländer zogen nach, wieder andere blieben untätig. Für Eigentümer überregionaler Portfolios war das ein Albtraum aus widersprüchlichen Fristen, unterschiedlichen Schwellenwerten und kaum vergleichbaren Ausnahmetatbeständen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ändert sich jetzt grundlegend. Mit dem <strong>Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)</strong> schafft die Bundesregierung erstmals eine einheitliche Grundlage – und der entscheidende Paragraph heißt <strong>§ 106 GModG</strong>. Ab dem 1. Januar 2027 gilt er bundesweit. Wer Gewerbeimmobilien baut, saniert oder im Bestand hält, muss jetzt handeln.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das GModG – und warum kommt § 106?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://cubeconcepts.de/vom-geg-zum-gmg/" type="post" id="27258">Gebäudemodernisierungsgesetz</a> löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und setzt dabei unter anderem die europäische Gebäuderichtlinie (<a href="https://cubeconcepts.de/eu-gebaeuderichtlinie/" type="post" id="20617">EPBD</a>) in nationales Recht um. Die EU hatte vorgegeben, dass Mitgliedstaaten verbindliche Solaranforderungen für Gebäude einführen müssen – und die Bundesregierung hat diese Vorgabe im Mai 2026 mit dem GModG-Entwurf in konkrete Paragrafen gegossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG wird dabei zur <strong>zentralen Vorschrift für Solarenergie an Gebäuden</strong> in Deutschland. Er gilt technologieoffen für <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik/" type="page" id="28902">Photovoltaik</a> und Solarthermie, setzt auf eine zeitlich gestaffelte Einführung und definiert klare Schwellenwerte – je nach Gebäudetyp und Nutzfläche.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Gewerbeimmobilien ist das die relevanteste Neuerung des gesamten Gesetzes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Stufenplan: Wann gilt was für Gewerbeimmobilien?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG sieht eine schrittweise Einführung vor, um die Bauwirtschaft nicht zu überlasten. Für Nichtwohngebäude – also Gewerbe, Industrie, Büro, Logistik – ergibt sich folgender Fahrplan:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Zeitpunkt</strong></td><td><strong>Geltungsbereich</strong></td></tr><tr><td>1. Januar 2027</td><td>Neue öffentliche Nichtwohngebäude sowie neue Gewerbe- und Zweckbauten mit mehr als 250 m² Nutzfläche</td></tr><tr><td>1. Januar 2028</td><td>Bestehende Gewerbegebäude ab 500 m² Nutzfläche bei größerer Dachsanierung; große öffentliche Bestandsbauten ab 2.000 m²</td></tr><tr><td>1. Januar 2029</td><td>Bestehende öffentliche Nichtwohngebäude ab 750 m² Nutzfläche</td></tr><tr><td>1. Januar 2030</td><td>Alle neuen Wohngebäude; überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen (z. B. Carports)</td></tr><tr><td>1. Januar 2031</td><td>Kleinere öffentliche Bestandsgebäude ab 250 m² Nutzfläche</td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig für die Praxis:</strong> Die Pflicht bei Bestandsgebäuden greift nicht sofort und unbedingt – sie wird in der Regel durch eine <strong>größere Sanierungsmaßnahme am Dach</strong> ausgelöst. Wer sein Gewerbegebäude ab 500 m² Nutzfläche demnächst grundlegend saniert, muss ab 2028 gleichzeitig eine Solaranlage errichten oder errichten lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solar-Ready: Die Pflicht beginnt schon bei der Planung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein oft unterschätzter Aspekt des § 106 GModG betrifft nicht die Installation selbst, sondern die <strong>Planung</strong>. Neubauten müssen künftig bereits in der Entwurfsphase so konzipiert werden, dass ihr solares Potenzial optimiert wird – Stichwort „Solar-Ready&#8221;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet konkret: Dachausrichtung, statische Reserven, Leitungsführung und Installationsräume müssen von Anfang an auf eine spätere oder gleichzeitige Solarnutzung ausgelegt sein. Wer das ignoriert, riskiert teure Nachbesserungen oder verbaut sich die Möglichkeit, die Anlage wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Bauherren, die heute Baugenehmigungen beantragen oder Projekte entwickeln, gilt: Die Solar-Ready-Anforderung ist kein Nice-to-have – sie ist gesetzlich verankerte Planungsgrundlage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausnahmen und Härtefallklauseln</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gesetz kennt Situationen, in denen die Installationspflicht entfällt. Die wichtigsten Ausnahmetatbestände:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Denkmalschutz:</strong> Gebäude unter Denkmalschutz sind grundsätzlich ausgenommen, sofern die Denkmalschutzbehörde keine Ausnahme genehmigt.</li>



<li><strong>Technische Unmöglichkeit:</strong> Wenn die Installation aus statischen, konstruktiven oder technischen Gründen nicht realisierbar ist.</li>



<li><strong>Wirtschaftliche Unzumutbarkeit:</strong> Wenn die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen.</li>



<li><strong>Doppelbelastung vermeiden:</strong> Gebäude, die ohnehin einer tiefgreifenden Renovierungspflicht nach § 40 GModG unterliegen, sind temporär von der Solarpflicht ausgenommen – um Eigentümer vor einer simultanen Doppelbelastung zu schützen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Eigentümer und Asset-Manager bedeutet das: Eine pauschale Berufung auf Ausnahmen ist nicht möglich. Die Gründe müssen dokumentiert und im Zweifelsfall nachgewiesen werden. Eine frühzeitige Prüfung – idealerweise im Rahmen einer technischen Due Diligence – ist sinnvoll.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Umsetzung durch Dritte möglich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG erlaubt ausdrücklich, die Pflicht durch Dritte erfüllen zu lassen – zum Beispiel durch <a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/cube-contracting/" type="page" id="168">Contracting</a>. Das bedeutet: Eigentümer müssen nicht zwingend selbst investieren. Ein Contracting-Anbieter übernimmt Planung, Finanzierung, Installation und Betrieb der Anlage – der Eigentümer erfüllt damit seine gesetzliche Pflicht, ohne eigenes Kapital einzusetzen. Gerade für Bestandshalter und Asset-Gesellschaften mit knappen Capex-Budgets oder komplexen Eigentümerstrukturen ist das ein relevantes Modell.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Landesrecht bleibt – und kann strenger sein</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das GModG setzt ein bundesweites Minimum, aber kein bundesweites Maximum. Ausdrücklich ist in Absatz 4 geregelt, dass die Länder durch Landesrecht weitergehende Anforderungen stellen können. Bestehende, strengere Regelungen – etwa in Baden-Württemberg, NRW, Hamburg oder Bayern – bleiben vollständig in Kraft.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das hat für Eigentümer überregionaler Portfolios eine wichtige Konsequenz: Die bundesweite Solarpflicht nach § 106 GModG ist <strong>der neue Mindeststandard</strong>. Ob darüber hinaus noch Landesrecht greift, muss standortbezogen geprüft werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für bisher wenig regulierte Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bedeutet das Bundesgesetz dagegen einen echten Einschnitt – dort gilt ab Januar 2027 automatisch die neue Solarpflicht, ohne dass Landesgesetze als Puffer wirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine aktuelle Übersicht der Länderregelungen mit allen Schwellenwerten und Fristen findet sich in unseren Beiträgen &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik-pflicht-fuer-industrie-gewerbe/">Wo gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Industrie &amp; Gewerbe?</a>&#8221; sowie &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/solarpflicht-bei-immobilien/">Solarpflicht bei Immobilien</a>&#8220;. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Parkplatz-PV: Was Landesrecht regelt – und was das GModG (noch) nicht vorschreibt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein wichtiger Punkt, der in der Diskussion um § 106 GModG oft untergeht: Das Bundesgesetz regelt ausschließlich die Solarpflicht an und auf <strong>Gebäuden</strong>. Für gewerbliche Parkplätze – also Freiflächen-Stellplätze ohne direkte Gebäudeanbindung – bleibt es vorerst bei den jeweiligen Landesregelungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehrere Bundesländer haben hier bereits verbindliche Regelungen eingeführt. Eine Auswahl der wichtigsten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Baden-Württemberg:</strong> PV-Pflicht für neue gewerbliche Parkplätze ab 50 Stellplätzen bereits seit 2022; eine der strengsten Regelungen bundesweit.</li>



<li><strong>Bayern:</strong> PV-Pflicht für neu errichtete Überdachungen gewerblich genutzter Parkplätze ab 50 Stellplätzen.</li>



<li><strong>Hamburg:</strong> PV-Pflicht für neue Parkplätze ab einer bestimmten Größenordnung im Rahmen des Landessolargesetzes.</li>



<li><strong>Hessen:</strong> Pflicht für neu errichtete Parkplätze ab 50 Stellplätzen gilt für landeseigene und gewerbliche Flächen.</li>



<li><strong>Bremen:</strong> Solarpflicht für Nichtwohngebäude und größere Parkplätze ab 35 Stellplätzen bereits seit 2023.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab <strong>1. Januar 2030</strong> greift dann auch das GModG für einen Teilbereich: Überdachte Parkplätze, die physisch an ein Gebäude angrenzen – etwa Carports oder integrierte Tiefgaragenzufahrten mit Überdachung – fallen dann unter die Bundesregelung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für alle anderen gewerblichen Stellplatzflächen gilt: Landesrecht prüfen, denn hier bleibt die Regulierung fragmentiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet das strategisch – für Bauherren, Eigentümer und Asset-Gesellschaften?</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Für Bauherren und Projektentwickler</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer heute ein Gewerbegebäude mit mehr als 250 m² Nutzfläche plant, plant unter den Bedingungen des § 106 GModG. Die Solaranlage ist keine optionale Zusatzinvestition mehr, sondern Pflichtbestandteil des Projekts – und sollte entsprechend früh in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung einbezogen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Positiv formuliert: Eine gut dimensionierte PV-Anlage senkt die Energiekosten, erhöht die Attraktivität des Objekts und kann – je nach Modell – über Direktvermarktung oder Eigenverbrauchsoptimierung zur Rendite beitragen. Wer Photovoltaik als integralen Bestandteil des Gebäudekonzepts plant statt als nachträglich aufgezwungene Pflicht, holt deutlich mehr heraus.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Für Bestandshalter</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Eigentümer bestehender Gewerbeimmobilien ist die entscheidende Frage: Wann wird eine <strong>größere Dachsanierung</strong> geplant oder fällig? Denn ab 2028 löst genau das die Solarpflicht aus – für Gebäude ab 500 m² Nutzfläche.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet zweierlei: Erstens sollten anstehende Sanierungsmaßnahmen frühzeitig auf ihre Solarpflicht-Relevanz geprüft werden. Zweitens kann es sinnvoll sein, Sanierung und PV-Installation bewusst zu kombinieren – das reduziert Gerüstkosten, Abstimmungsaufwand und Bauunterbrechungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentümer, die in den nächsten Jahren ohnehin investieren müssen, sollten jetzt mit der Planung beginnen – nicht erst, wenn die Pflicht greift.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Für Asset-Manager und Fondsgesellschaften</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für institutionelle Bestandshalter, die Gewerbeimmobilienportfolios verwalten, ist § 106 GModG mehr als eine Compliance-Frage. Er verändert die <strong>Bewertungsgrundlage</strong> von Objekten und die <strong>Risikostruktur</strong> ganzer Portfolios.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret: Objekte ohne PV-Anlage werden ab 2027 bzw. 2028 nicht mehr als gesetzeskonform gelten, sobald eine größere Dachsanierung ansteht. Das hat Auswirkungen auf die Vermietbarkeit, den ESG-Score und im Extremfall auf die Finanzierungsfähigkeit – denn Banken und Investoren bewerten die Klimakonformität von Immobilien zunehmend als Kreditrisikokriterium.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Empfehlenswert ist eine systematische Portfolio-Analyse: Welche Objekte werden bis 2030 sanierungspflichtig? Wo greift die Solarpflicht wann? Welche Objekte bieten die besten Bedingungen für eine wirtschaftliche PV-Anlage? Und für welche Objekte ist ein Contracting-Modell sinnvoller als eine Eigeninvestition?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer diese Fragen jetzt beantwortet, vermeidet später regulatorischen Druck und nutzt die wirtschaftlichen Chancen der Solarnutzung gezielt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Gesetzliche Pflicht und wirtschaftliche Chance</h2>



<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG ist keine bürokratische Belastung, die es irgendwie zu erfüllen gilt. Er ist das Signal, dass die energetische Transformation des Gebäudebestands in Deutschland Fahrt aufnimmt – mit klaren Fristen, konkreten Schwellenwerten und echten Konsequenzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen und Immobilieneigentümer im Gewerbesegment bedeutet das: Die Frage ist nicht mehr ob eine Solaranlage kommt, sondern wann und wie sie optimal integriert wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer jetzt plant, spart später Kosten, vermeidet Zeitdruck und kann das Potenzial der eigenen Dachfläche strategisch nutzen – ob durch Eigenverbrauch, Direktvermarktung oder als Bestandteil eines Energie-Contractings.</p>



<h2 class="wp-block-heading">FAQ: Solarpflicht für Gewerbeimmobilien nach § 106 GModG</h2>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Ab wann gilt die bundesweite Solarpflicht für Gewerbeimmobilien?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2027 – zunächst für neue Gewerbe- und Zweckbauten mit mehr als 250 m² Nutzfläche. Bestandsgebäude folgen ab 2028, wenn größere Dachsanierungen durchgeführt werden.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Gilt die Solarpflicht für alle Gewerbegebäude?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Für Neubauten gilt die Pflicht ab 250 m² Nutzfläche. Für Bestandsgebäude gilt sie ab 500 m² – aber nur, wenn eine größere Dachsanierung vorgenommen wird. Kleinere Objekte ohne Sanierungsmaßnahmen sind vorerst nicht direkt betroffen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Muss ich PV installieren oder reicht auch Solarthermie?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG ist technologieoffen: Photovoltaik und Solarthermie sind beide zulässig. Die Entscheidung sollte auf Basis des tatsächlichen Energiebedarfs und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen getroffen werden.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was ist, wenn mein Dach technisch nicht geeignet ist?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Das Gesetz sieht Ausnahmen bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit und Denkmalschutz vor. Diese Ausnahmen müssen jedoch belegt werden – eine pauschale Befreiung gibt es nicht.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Muss ich selbst investieren oder gibt es andere Modelle?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG erlaubt ausdrücklich die Umsetzung durch Dritte – etwa durch ein Contracting-Modell. Dabei übernimmt ein Dienstleister Investition, Installation und Betrieb der Anlage; der Eigentümer erfüllt damit die gesetzliche Pflicht ohne eigenes Kapital.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Gilt die Solarpflicht auch für Parkplätze?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">§ 106 GModG regelt nur Gebäude. Für gewerbliche Freiflächen-Stellplätze gelten weiterhin die jeweiligen Landesregelungen – mehrere Bundesländer haben hier bereits verbindliche Pflichten. Überdachte Parkplätze, die an ein Gebäude angrenzen, fallen ab 2030 ebenfalls unter das Bundesgesetz.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was passiert, wenn ich die Solarpflicht nicht erfülle?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Das GModG sieht Sanktionsmöglichkeiten vor. Die genauen Bußgeldregelungen werden durch die zuständigen Landesbehörden vollzogen – vergleichbar mit den bisherigen Bauordnungsverstößen. Im Zweifelsfall kann eine fehlende Anlage auch Auswirkungen auf die Baugenehmigung oder die Abnahme haben.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/bundesweite-solarpflicht-ab-2027-gemaess-106-gmodg/">Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien bedeutet</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>KfW-Förderkredit „Erneuerbare Energien Plus&#8221; (Programm 570): Ab 18. Juni 2026 verfügbar – was gilt für PV- und Speicher-Projekte?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/kfw-erneuerbare-energien-plus-programm-570-fuer-pv-und-speicher-projekte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 May 2026 10:39:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29214</guid>

					<description><![CDATA[<p>Kurz &#38; knapp: Ab dem 18. Juni 2026 startet die KfW mit dem neuen Förderkredit „Erneuerbare Energien Plus&#8221; (Programmnummer 570). Das Programm richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die in Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmeerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung investieren möchten – und zwar marktbasiert, also ohne EEG-Vergütung. Besonders interessant: bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten bei [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kurz &amp; knapp:</strong> Ab dem 18. Juni 2026 startet die KfW mit dem neuen Förderkredit „Erneuerbare Energien Plus&#8221; (Programmnummer 570). Das Programm richtet sich an Unternehmen jeder Größe, die in <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik/" type="page" id="28902">Photovoltaik</a>, <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/" type="page" id="28816">Batteriespeicher</a>, Wärmeerzeugung oder Kraft-Wärme-Kopplung investieren möchten – und zwar marktbasiert, also ohne EEG-Vergütung. Besonders interessant: bis zu 100 % Finanzierung der förderfähigen Kosten bei einem Kreditrahmen von <strong>bis zu 150 Millionen Euro pro Vorhaben</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was steckt hinter dem neuen KfW-Programm 570?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erweitert ihre Förderproduktfamilie im Bereich Erneuerbare Energien. Das neue Programm <strong>„Erneuerbare Energien Plus&#8221; (570)</strong> ergänzt das bestehende Standardprogramm 270 um eine <strong>Beihilfevariante</strong> – und richtet sich gezielt an Investoren, die ihren erzeugten Strom eigenständig vermarkten oder selbst verbrauchen, statt eine staatliche Einspeisevergütung nach dem EEG zu beziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Förderziel ist klar formuliert: Der <strong>marktbasierte Ausbau erneuerbarer Energien</strong> soll gestärkt werden, insbesondere durch sogenannte <strong><a href="https://cubeconcepts.de/ppa-power-purchase-agreement/" type="post" id="10902">Power Purchase Agreements (PPAs)</a></strong> – also Direktlieferverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern, die unabhängig von Subventionen und Börsenstrompreisen eine planbare Vergütung sichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum ist das Programm besonders relevant für PV- und Speicherprojekte?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer heute in eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher investiert und den Strom <strong>nicht über das EEG vermarkten</strong> möchte, hatte bislang weniger passende KfW-Optionen. Genau diese Lücke schließt das Programm 570.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu den ausdrücklich geförderten Anlagen und Investitionen gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Photovoltaikanlagen</strong> (Aufdach, Freifläche, Fassade)</li>



<li><strong>Batteriespeicher</strong> – auch nachträgliche Installation</li>



<li><strong>Stromspeicher</strong> einschließlich Pumpspeicherwerke</li>



<li><strong>Wärmespeicher und Wasserstoffspeicher</strong></li>



<li>Windkraftanlagen Onshore und Offshore</li>



<li>Elektrische Wärmepumpen und Solarthermie</li>



<li>Geothermieanlagen</li>



<li>Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen mit Fokus auf <strong>Photovoltaik und Stromspeicherung</strong> ergibt sich damit eine attraktive Finanzierungslösung aus einer Hand: von der Stromerzeugung bis zur Speicherung – und zwar mit <strong>bis zu 100 % Finanzierung</strong> der förderfähigen Investitionskosten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auch für Contracting-Modelle geeignet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch <strong><a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/cube-contracting/">PV-Contracting</a></strong> und <strong><a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/contracting/">Batteriespeicher-Contracting</a></strong> sind förderfähig. Das CUBE Contracting entspricht der Grundvoraussetzung: Der Contracting-Geber erfüllt die Antragsberechtigung, trägt das wirtschaftliche Risiko und ist zugleich Investor und Betreiber der Anlage. Das macht das Programm attraktiv für Unternehmen, die Energieprojekte für Dritte entwickeln und betreiben – ein Geschäftsmodell, das im Bereich gewerblicher PV und industrieller Energieversorgung zunehmend an Bedeutung gewinnt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die wichtigsten Konditionen im Überblick</h2>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Merkmal</strong></td><td><strong>Details</strong></td></tr><tr><td>Programmstart</td><td>18. Juni 2026</td></tr><tr><td>Programmnummer</td><td>570</td></tr><tr><td>Antragsberechtigt</td><td>Unternehmen jeder Größe (gewerblich/freiberuflich)</td></tr><tr><td>Investitionsort</td><td>Deutschland, EU, Großbritannien, Norwegen</td></tr><tr><td>Kredithöchstbetrag</td><td>bis zu 150 Mio. Euro pro Vorhaben (in begründeten Fällen überschreitbar)</td></tr><tr><td>Finanzierungsquote</td><td>bis zu 100 % der förderfähigen Kosten</td></tr><tr><td>Laufzeit</td><td>2 bis 20 Jahre</td></tr><tr><td>Tilgungsfreie Jahre</td><td>bis zu 3 Jahre</td></tr><tr><td>Zinsbindung</td><td>gesamte Laufzeit oder mindestens 10 Jahre</td></tr><tr><td>Beihilferahmen</td><td>De-minimis-Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 sowie AGVO (EU) Nr. 651/2014</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Programm 570 oder Programm 270 – was passt besser?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das neue Programm 570 und das bewährte Programm 270 sind eng verwandt, aber unterschiedlich ausgestaltet:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Programm 270 – Erneuerbare Energien Standard</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beihilfefrei</li>



<li>Kombinierbar mit vielen anderen öffentlichen Fördermitteln (z. B. Landesprogramme)</li>



<li>Geeignet auch für Anlagen mit EEG-Vergütung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Programm 570 – Erneuerbare Energien Plus (NEU)</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mit Beihilfe (AGVO / De-minimis)</li>



<li>Ausdrücklich für marktbasierte Projekte ohne EEG oder vergleichbare Einspeisevergütung</li>



<li>Kumulierung mit anderen Fördermitteln im Rahmen der Beihilfeobergrenzen möglich</li>



<li>Geeignet für PPA-Modelle, Eigenverbrauch, Contracting</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig:</strong> Wer bereits eine EEG-Vergütung, Förderung nach dem KWKG oder eine vergleichbare staatliche Einspeisevergütung erhält, kann das Programm 570 für diese Anlagen <strong>nicht</strong> nutzen – hier bleibt das Programm 270 die richtige Wahl.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Antragstellung: So funktioniert das Hausbankprinzip</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die KfW gewährt Kredite aus dem Programm 570 nicht direkt, sondern ausschließlich über <strong>Finanzierungspartner</strong> – also Banken und Sparkassen. Das Prinzip:</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li><strong>Finanzierungspartner auswählen</strong> (Hausbank, Sparkasse, Genossenschaftsbank)</li>



<li><strong>Antrag stellen – vor Beginn des Vorhabens</strong> (Kaufverträge oder Baubeginne dürfen noch nicht vorliegen)</li>



<li>Finanzierungspartner leitet Antrag an die KfW weiter</li>



<li>Bei Kreditzusage: Abruf der Mittel innerhalb von 12 Monaten (verlängerbar)</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zinssatz wird am Tag der Zusage marktüblich festgelegt und richtet sich nach Bonität und Sicherheiten. Für noch nicht abgerufene Beträge fällt ab sechs Monate nach Zusage eine Bereitstellungsprovision an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick: Weitere Förderprogramme im Rahmen des Deutschlandfonds</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel zum Start des Programms 570 arbeitet die KfW im Auftrag des Bundes an weiteren Finanzierungsinstrumenten für die Energieinfrastruktur – dem sogenannten <strong>Deutschlandfonds</strong>:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>„Investitionskredit Energieversorgung&#8221; mit Haftungsfreistellung</strong> – für regionale Energieversorger, Fokus auf Stromverteilung und Wärmeversorgung (geplanter Start: 1. Juli 2026)</li>



<li><strong>„KfW-Konsortialkredit Energieversorgung&#8221;</strong> – für größere Infrastrukturvorhaben (geplanter Start: 1. Juli 2026)</li>



<li><strong>„Erneuerbare Energien Plus mit Haftungsfreistellung&#8221;</strong> – marktbasierter EE-Ausbau mit erweitertem Risikoschutz (geplanter Start: 3. Quartal 2026)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Alle genannten Deutschlandfonds-Programme stehen noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Jetzt Vorhaben prüfen und frühzeitig planen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das neue KfW-Programm „Erneuerbare Energien Plus&#8221; (570) ist eine wichtige Ergänzung des Förderangebots – insbesondere für Unternehmen, die in <strong>Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher oder Contracting-Modelle</strong> investieren und dabei auf marktbasierte Vermarktungswege (Direktvermarktung, PPA, Eigenverbrauch) setzen. Die Kombination aus bis zu 100 % Finanzierung, langen Zinsbindungen und hohem Kreditrahmen macht das Programm zu einem attraktiven Finanzierungsbaustein für gewerbliche Energieprojekte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da der Antrag <strong>vor Projektbeginn</strong> gestellt werden muss, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzierungspartner.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kfw-erneuerbare-energien-plus-programm-570-fuer-pv-und-speicher-projekte/">KfW-Förderkredit „Erneuerbare Energien Plus&#8221; (Programm 570): Ab 18. Juni 2026 verfügbar – was gilt für PV- und Speicher-Projekte?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>MiSpeL 2026: Wann gilt die Festlegung und was bedeutet das für BESS-Projekte?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/mispel-zeitplan-rechtskraft-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 May 2026 09:48:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29104</guid>

					<description><![CDATA[<p>MiSpeL gilt als einer der wichtigsten regulatorischen Fortschritte für Speicher in Deutschland. In der Praxis ist jetzt entscheidend, wann die neuen Regeln kommen und nutzbar sind. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/mispel-zeitplan-rechtskraft-2026/">MiSpeL 2026: Wann gilt die Festlegung und was bedeutet das für BESS-Projekte?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im September 2025 haben wir in unserem Beitrag &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/mispel-mehr-markt-chancen-fuer-grossspeicher/" type="link" id="https://cubeconcepts.de/mispel-mehr-markt-chancen-fuer-grossspeicher/">MiSpeL: Mehr Markt &amp; Chancen für Großspeicher</a>&#8221; erklärt, was die Reform bedeutet und welche Option sie für Großspeicher eröffnet. Seitdem hat sich der Prozess weiterentwickelt – und die zentrale Frage in Gesprächen mit Industriekunden lautet jetzt fast immer: Wann kann ich damit rechnen, und was muss ich bis dahin vorbereiten?</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beitrag gibt eine klare Antwort auf Basis des aktuellen Verfahrensstands (Mai 2026) und leitet daraus konkrete Handlungsempfehlungen für Betreiber von Batteriegroßspeichern ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der offizielle Zeitplan der Bundesnetzagentur</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die MiSpeL-Festlegung ist kein einzelner Gesetzesakt, sondern ein mehrstufiges Regulierungsverfahren. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt es auf Basis ihrer Befugnisse aus § 85d EEG 2023 durch. Hier der Überblick über alle wesentlichen Meilensteine:</p>



<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-7387b849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:100%">
<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left"><strong>Zeitpunkt</strong></td><td><strong>Meilensteine</strong></td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">25. Februar 2025</td><td>Stromspitzengesetz tritt in Kraft (EEG § 19 Abs. 3b und 3c)</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">Juli 2025</td><td>BNetzA eröffnet das Festlegungsverfahren MiSpeL (Az.: 618-25-02)</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">18. September 2025</td><td>Veröffentlichung des Festlegungsentwurfs zur öffentlichen Konsultation</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">24. Oktober 2025</td><td>Ende der Stellungnahmefrist – Branchenverbände fordern Inkrafttreten H1/2026</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">1. Januar 2026</td><td>Abschaffung der doppelten Netzentgeltbelastung bei rückgespeistem Strom (EnWG-Novelle)</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">17. März 2026</td><td>Festlegung der mathematischen Regeln und messtechnischen Vorgaben für den Mischbetrieb</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">30. Juni 2026</td><td>Ende der gesetzlichen Frist für die Rechtskraft der MiSpeL-Festlegung</td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">1. Juli 2026</td><td>Tatsächliches Inkrafttreten und Start der Umsetzungspflicht der Festlegungsinhalte </td></tr><tr><td class="has-text-align-left" data-align="left">1. Januar 2027</td><td>Start der Abrechnung über die standardisierte, vollautomatische Marktkommunikation</td></tr></tbody></table></figure>
</div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Entscheidend: </strong>Die gesetzliche Frist läuft bis zum 30. Juni 2026. Branchenverbände wie der bne (Bundesverband Neue Energiewirtschaft) fordern ein früheres Inkrafttreten noch im ersten Halbjahr 2026, um Einspeisespitzen im Sommer 2026 abzufedern. Ob die BNetzA die Frist vollständig ausschöpft, ist zum Zeitpunkt (Mai 2026) noch offen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was &#8220;Rechtskraft&#8221; hier wirklich bedeutet – eine wichtige Differenzierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Marktteilnehmer setzen &#8220;Rechtskraft der Festlegung&#8221; mit &#8220;sofort anwendbar&#8221; gleich. Das ist ein Irrtum, der bei der Investitionsplanung zu Fehlkalkulationen führen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechtskraft ≠ sofortige Anwendbarkeit</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Selbst wenn die BNetzA die Festlegung fristgerecht bis 30. Juni 2026 verabschiedet, greifen die neuen Optionen nicht automatisch direkt ab Juli 2026. Zusätzlich sind erforderlich:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>EU-Beihilfegenehmigung (noch ausstehend, insbesondere für die Abgrenzungsoption)</li>



<li>Technische Umsetzung durch Netzbetreiber und Messstellenbetreiber</li>



<li>Anpassung der Marktkommunikationsprozesse</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vollständige Umsetzungspflicht für alle Netzbetreiber ist offiziell ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. In einer Übergangsphase zwischen Rechtskraft und Vollbetrieb sind bilaterale Abstimmungen mit Netzbetreibern die Regel – nicht die Ausnahme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für BESS-Betreiber bedeutet das: Die neue <strong>Abgrenzungsoption</strong> (§ 19 Abs. 3b EEG und § 21 Abs. 1 bis 4 EnFG), die einzige wirtschaftlich relevante Option für Anlagen ab 1 MWh, kann frühestens ab Anfang 2027 im regulären Betrieb genutzt werden – und auch das nur bei rechtzeitiger EU-Freigabe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum Branchenverbände auf schnelles Inkrafttreten drängen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Druck auf die BNetzA kommt aus mehreren Richtungen – und er ist berechtigt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Netzstabilität: </strong>Einspeisespitzen: Ohne MiSpeL können <a href="https://cubeconcepts.de/co-location-bess-als-unverzichtbares-asset-bei-ee-anlagen/" type="post" id="27561">Co-Location BESS</a> den gespeicherten Grünstrom nicht marktoptimiert einsetzen. Das erhöht das Risiko von negativen Strompreisen und Curtailment.</li>



<li><strong>Investitionssicherheit: </strong>Fehlende Investitionsgrundlage: Projektentwickler und Industriekunden zögern bei neuen <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/" type="page" id="28816">Batteriespeicher</a>-Investitionen, solange der regulatorische Rahmen noch nicht final ist.</li>



<li><strong>Parallel laufende Entlastung: </strong>Ergänzend wirkt die EnWG-Novelle zum 1. Januar 2026, die die doppelte Netzentgeltbelastung bei rückgespeistem Speicherstrom abschafft. Dieser Schritt ist bereits rechtskräftig und verbessert die Wirtschaftlichkeit von Großspeichern sofort.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Was jetzt für Großspeicher-Betreiber zu tun ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zeit bis zum Inkrafttreten ist keine passive Wartephase. Wer bereits einen großen Batteriespeicher betreibt und 2027 von Anfang an reibungslos in den MiSpeL-Betrieb einsteigen will, muss heute handeln – insbesondere in drei Bereichen:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Messtechnik vorbereiten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Abgrenzungsoption erfordert zwei intelligente Messsysteme mit 15-Minuten-Zeitintervallen: eines für die EE-Einspeisung, eines für den Netzstrombezug durch den Speicher. Diese Systeme müssen beim zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt und installiert werden – das dauert in der Praxis mehrere Monate.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Direktvermarktungsstruktur prüfen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung für die Nutzung beider neuer Optionen ist die Direktvermarktung des erzeugten Stroms. Wer noch über die feste Einspeisevergütung abrechnet, muss prüfen, ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist. Für die Pauschaloption gilt dies ebenfalls – obwohl diese für Großspeicher (ab ca. 1 MWh) wirtschaftlich kaum relevant ist, da sie auf Anlagen bis 30 kWp begrenzt ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. EnWG §118 Abs. 6 nicht verpassen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel zu MiSpeL gibt es eine zeitkritische Förderregelung: Die <strong>Netzentgeltbefreiung</strong> nach §118 Abs. 6 EnWG gilt für Batteriespeichersysteme, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, für 20 Jahre. Vor dem Hintergrund eines Planungsvorlaufes von 6 bis 12 Monaten sollte die Projektentwicklung spätestens jetzt beginnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was noch offen ist – und welche Risiken Investoren kennen sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">MiSpeL schafft Planungssicherheit, aber nicht vollständig. Drei Punkte bleiben zum heutigen Stand (Mai 2026) ungelöst:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>EU-Beihilfegenehmigung: Kein konkretes Datum ist noch nicht bekannt. Ohne sie ist die Abgrenzungsoption nicht anwendbar.</li>



<li>Bestandsanlagen: Wie bestehende EE-Anlagen mit nachgerüstetem BESS in die neuen Regelungen integriert werden, ist noch nicht abschließend geklärt.</li>



<li>Netzentgeltreform: Wie sich die <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-netzentgelte-zwischenbericht-mai-2026/" type="post" id="29030">AgNes-Netzentgelte 2029</a> berechnen ist noch offen. Fragen zur Netzentgeltprivilegierung von Speichern sind Gegenstand eines separaten BNetzA-Verfahrens. </li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Investoren in Großspeicherprojekte bedeutet das: MiSpeL ist ein notwendiger, aber kein hinreichender Schritt. Die wirtschaftliche Gesamtrechnung hängt auch vom Ausgang der AgNes-Festlegung ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Vorbereitung jetzt, Marktstart 2027</h2>



<p class="wp-block-paragraph">MiSpeL wird mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 30. Juni 2026 rechtskräftig. Der praktische Marktbetrieb – insbesondere für die Abgrenzungsoption, die für Großspeicher entscheidend ist – startet realistischerweise Anfang 2027. Die Vollautomatisierung der Marktkommunikation folgt ab April 2027.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Zeitfenster für Vorbereitung bestehender Batteriespeicher ist knapp. Wer die Messtechnik, die Direktvermarktungsstruktur und die Projektplanung (inkl. §118 EnWG) jetzt angeht, kann 2027 vom ersten Tag an profitieren. Wer wartet, riskiert nicht nur verpasste Erlöspotenziale, sondern auch Engpässe bei Messstellenbetreibern und Netzbetreibern, die in der Umsetzungsphase stark gefragt sein werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für neue BESS-Projekte ist jetzt der Zeitpunkt günstig. Die Voraussetzungen für Technik, Messstellen und EMS liegen vor und das Zeitfenster bis zum August 2029 ist noch offen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Strompreiskompensation (SPK): Instrument gegen Carbon Leakage für energieintensive Industrien</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/strompreiskompensation-spk-instrument-gegen-carbon-leakage-fuer-energieintensive-industrien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 May 2026 12:54:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29052</guid>

					<description><![CDATA[<p>Schutzschild gegen Carbon Leakage: Alles Wichtige zur Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2025 – von den neuen Energieeffizienz-Auflagen über Fristen bis zur Abgrenzung vom 5-Cent-Industriestrompreis.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/strompreiskompensation-spk-instrument-gegen-carbon-leakage-fuer-energieintensive-industrien/">Strompreiskompensation (SPK): Instrument gegen Carbon Leakage für energieintensive Industrien</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Strompreiskompensation (SPK)</strong> ist ein staatliches Beihilfeinstrument, das energieintensive Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen entlastet, die durch den EU-Emissionshandel (EU-ETS) entstehen. Im Rahmen des EU-ETS werden CO₂-Zertifikate gehandelt, deren Kosten die Stromproduzenten über den Strompreis an ihre Abnehmer weitergeben. Für stromintensive Industrien – etwa in der Stahl-, Aluminium-, Chemie- oder Papierbranche – sind diese indirekten CO₂-Kosten erheblich und gefährden ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Genau hier setzt die SPK an. Sie gleicht einen definierten Teil dieser indirekten CO₂-Kosten aus und soll verhindern, dass Unternehmen ihre Produktion in Länder außerhalb der EU verlagern, in denen keine vergleichbaren Klimaschutzauflagen gelten. Dieser Effekt wird als Carbon Leakage bezeichnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die SPK gibt es in Deutschland seit 2013, als Folge des reformierten europäischen Emissionshandels (EU ETS Phase III, 2013–2020). Erst mit den neuen EU-Beihilfeleitlinien für ETS Phase IV seit 2021 stiegen die Fördervolumina. Ihre zentrale Grundlage ist die EU-Emissionshandelsrichtlinie (Europäische Union, Richtlinie 2003/87/EG, insbesondere Art. 10a Abs. 6). Zuständige Behörde für Antragstellung und Abwicklung ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die SPK ist damit kein allgemeines Energiepreissubventionsprogramm, sondern ein zielgerichtetes Instrument der europäischen Klimapolitik. Sie soll sowohl den Industriestandort als auch die ökologische Wirksamkeit des EU-ETS sichern. Im Gegenzug schafft der <strong>Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)</strong> ein <a href="https://cubeconcepts.de/cbam-das-co%e2%82%82-grenzausgleichssystem/" type="post" id="10856">CO₂-Grenzausgleichssystem</a>, das Importwaren in die EU mit den gleichen EU-ETS-Preisen belegt. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich können <strong>energieintensive Unternehmen</strong> aus beihilfefähigen Sektoren und Teilsektoren einen Antrag stellen. Beihilfeberechtigt sind Unternehmen deren Wirtschaftszweig in der Teilliste I des Anhangs I der KUEBEL gelistet sind. Die Europäische Kommission legt zusätzlich in ihren Leitlinien für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem EU-ETS fest, welche Branchen als gefährdet gelten und damit Anspruch auf Kompensation haben können. Mit der Erweiterung zum 2026er Rahmen wurde die Liste der anspruchsberechtigten Sektoren ausgeweitet, sodass mehr Branchen grundsätzlich in Betracht kommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Typische begünstigte Branchen sind unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Stahl- und Aluminiumproduktion</li>



<li>Chloralkali-Elektrolyse und Chlorchemie</li>



<li>Papier- und Zellstoffindustrie</li>



<li>Glasherstellung</li>



<li>Zementproduktion</li>



<li>Hersteller von Batterien und bestimmten Kunststoffen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der Sektorzugehörigkeit müssen Unternehmen weitere Voraussetzungen erfüllen, insbesondere im Hinblick auf Mindestverbrauchsmengen und die Einhaltung ökologischer Auflagen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entlastung selbst berechnet sich auf Basis der indirekten CO₂-Kosten des Strombezugs, eines spezifischen CO₂-Faktors und der maximal zulässigen Beihilfeintensität. Für Deutschland wird in den aktualisierten Leitlinien ein Emissionsfaktor von <strong>0,73 t CO₂/MWh</strong> zugrunde gelegt. Für bestehende beihilfefähige Sektoren steigt die maximale Beihilfeintensität <strong>ab 2026 von bislang 75 % auf 80 %</strong>. Neu aufgenommene Sektoren starten in der Regel mit einer Einstiegsquote von 75 %.</p>



<h3 class="wp-block-heading">SPK gilt als Förderung mit Haushaltsvorbehalt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für die SPK sieht der Bundeshaushalt für 2026 rund <strong>3 Mrd. Euro</strong> aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) vor. Dies sind etwa <strong>10,2 %</strong> gesamten Strompreisförderung. Es <strong>besteht kein unbedingter Zahlungsanspruch</strong> und sie steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Strompreiskompensation ist eine staatliche Förderung, die nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt wird. Es gibt also keinen einklagbaren Rechtsanspruch darauf, dass der Staat Geld auszahlt, wenn der dafür vorgesehene Topf im Bundeshaushalt leer ist.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="483" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik-1024x483.jpg" alt="" class="wp-image-29075" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik-1024x483.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik-300x142.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik-768x362.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik-18x8.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Ausbezahlte-SPK-in-Euro-Grafik.jpg 1481w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Antragstellung und Fristen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Strompreiskompensation wird nachträglich für das jeweils abgelaufene Abrechnungsjahr beantragt. Für das Abrechnungsjahr 2025 läuft die Antragsfrist regulär bis zum <strong>30. Juni 2026</strong>. Unternehmen sollten die Antragsvorbereitung frühzeitig beginnen, da umfangreiche Nachweise über Energieverbrauch, Produktionsmengen und die Erfüllung der ökologischen Konditionalitäten erforderlich sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für kleinere Antragsteller mit einer erwarteten Gesamtbeihilfe von bis zu 100.000 Euro bestehen vereinfachte Verfahren. Statt eines vollständigen Prüfungsberichts kann in diesen Fällen ein Prüfvermerk ausreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Pflichten müssen Unternehmen erfüllen?</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Energiemanagementsysteme: Gestaffelte Anforderungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Berechtigung zur Strompreiskompensation ist an den Nachweis eines angemessenen Energiemanagementsystems geknüpft. Mit dem <strong>Energieeffizienzgesetz (EnEfG)</strong> wurden die Anforderungen <strong>vereinheitlicht und verschärft</strong>. Die Anforderungen richten sich nach dem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch der vergangenen drei Kalenderjahre:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ab einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh</strong> (früher oft 10 GWh) sind Unternehmen verpflichtet, ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach <a href="https://cubeconcepts.de/iso-50001-die-norm-fuer-energiemanagementsysteme/" type="post" id="5721">ISO 50001</a> oder ein validiertes Umweltmanagementsystem nach <a href="https://cubeconcepts.de/emas-als-umweltmanagementsystem/" type="post" id="7520">EMAS</a> einzuführen und aufrechtzuerhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zwischen 2,5 GWh und 7,5 GWh</strong> müssen Unternehmen kein vollumfängliches ISO-50001- oder EMAS-System betreiben, aber sie sind verpflichtet, konkrete Umsetzungspläne für Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen – in der Regel auf Basis von <a href="https://cubeconcepts.de/energieaudit-nach-din-en-16247/" type="post" id="7462">Energieaudits nach DIN EN 16247</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unter 2,5 GWh</strong> können leichtere Nachweise ausreichen. Für SPK-berechtigte Unternehmen unterhalb der allgemeinen EnEfG-Schwellen ist beispielsweise die ISO 50005 (ein stufenweises Heranführen an ein vollständiges Energiemanagementsystem) oder die nachweisliche Teilnahme an einem zertifizierten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk anerkennungsfähig.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ökologische Gegenleistungen: Mehr als nur Systeme</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das bloße Vorhandensein eines Energiemanagementsystems reicht für die SPK-Berechtigung nicht mehr aus. Im Rahmen der sogenannten Konditionalität müssen Unternehmen nachweisen, dass sie die im Rahmen ihres Managementsystems identifizierten wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen auch tatsächlich umsetzen – oder alternativ einen erheblichen Teil ihres Strombezugs aus erneuerbaren Energien decken (Dekarbonisierungsnachweis).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus gilt: <strong>Mindestens 50 %</strong> der gewährten Beihilfe müssen in Maßnahmen zur Emissionsminderung oder zur Senkung der Stromkosten reinvestiert werden. Dieser Reinvestitionsnachweis stellt sicher, dass die Förderung nicht allein zur Entlastung der laufenden Kosten genutzt wird, sondern auch zur aktiven Dekarbonisierung des Unternehmens beiträgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">SPK und der 5-Cent-Industriestrompreis: Wahlrecht statt Kombination</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein häufig diskutierter Aspekt betrifft das Verhältnis zwischen Strompreiskompensation und dem geplanten staatlich gestützten <a href="https://cubeconcepts.de/5-cent-industriestrompreis-ab-2026/" type="post" id="26245">Industriestrompreis</a>, der den Bezugspreis für ein definiertes Basisvolumen auf 5 ct/kWh deckeln soll. Zudem ist diese Entlastung der Industrie nur bis Ende 2028 geplant. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Beide Instrumente lassen sich beihilferechtlich nicht für dieselbe Strommenge kombinieren. Unternehmen müssen für jedes Abrechnungsjahr eine eindeutige Entscheidung treffen, welches Instrument sie in Anspruch nehmen wollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das bedeutet in der Praxis erheblichen planerischen Aufwand. Da die SPK auf Basis des aktuellen CO₂-Zertifikatepreises (EUA) und produktspezifischer Benchmarks berechnet wird, schwankt ihr absoluter Wert mit dem EUA-Preis. Unternehmen müssen am Jahresende genau gegenrechnen, ob der pauschale Preisdeckel des Industriestrompreises oder die klassische SPK-Kompensation unter den gegebenen Marktbedingungen vorteilhafter ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch – auf unterschiedlichen Strommengen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend ist dabei eine Perspektive, die in der Praxis oft unterschätzt wird. Industriestrompreis und Strompreiskompensation wirken nicht substitutiv, sondern zeitlich und funktional komplementär – sie adressieren unterschiedliche Stromverbrauchsblöcke. Unternehmen können also grundsätzlich für einen Teil ihres Verbrauchs den Industriestrompreis nutzen und für einen anderen Teil die SPK beantragen. Dies geht jedoch nur, sofern keine Überschneidung für dieselbe Strommenge entsteht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die langfristige Perspektive: SPK gewinnt an Gewicht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Dimension zeigt sich im Zeitverlauf bis 2030 sofern der Industriestrompreis fortgeführt wird. Mit sinkenden Terminmarktpreisen verliert er als preisbasierte Brückenlösung strukturell an Relevanz. Die Entlastungswirkung nimmt ab, weil der Marktpreis sich dem gedeckelten Niveau annähert. Die Strompreiskompensation hingegen gewinnt langfristig an Wirkung, da sie unmittelbar am CO₂-Preis des EU-ETS ansetzt, der perspektivisch weiter steigt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="478" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik-1024x478.jpg" alt="" class="wp-image-29080" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik-1024x478.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik-300x140.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik-768x358.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik-18x8.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/Entlastung-Industriestrompreis-vs.-SPK-Grafik.jpg 1464w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der Industriestrompreis ist damit vor allem als Brückeninstrument für die kommenden Jahre zu verstehen, während die SPK das strukturell wirkungsstärkere und dauerhaftere Entlastungsinstrument bleibt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kombinierbare Entlastungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig von der Wahl zwischen Industriestrompreis und SPK bleiben andere Entlastungsmechanismen kombinierbar. Die auf das EU-Minimum abgesenkte Stromsteuer (0,05 ct/kWh) sowie reduzierte Netzentgelte dürfen weiterhin mit beiden Modellen genutzt werden, solange die allgemeinen EU-Kumulierungsgrenzen eingehalten werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen in stromintensiven Branchen wie Stahl, Chemie, Papier, Glas und Batterieproduktion kann die geschickte Nutzung dieser Instrumente die effektiven Stromkosten erheblich senken und damit Standort- und Investitionsentscheidungen maßgeblich beeinflussen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die aktuelle Diskussion: Zwischen Standortsicherung und Transformation</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Strompreiskompensation steht zunehmend im Spannungsfeld zwischen industriepolitischen, haushaltspolitischen und klimapolitischen Anforderungen. Angelegt ist sie derzeit als dauerhaftes EU-Instrument bis mindestens 2030 und wird immer wieder verlängert, angepasst oder ausgeweitet. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritiker aus der Wissenschaft und von Umweltverbänden bemängeln jedoch, dass die SPK in ihrer jetzigen Form primär den Status quo absichere. Sie setze nicht genügend Anreize für echte grüne Investitionen. Angesichts knapper öffentlicher Haushalte werde die Frage lauter, ob die Subventionierung weniger Arbeitsplätze mit Steuermitteln in dieser Größenordnung gerechtfertigt sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Demgegenüber hält die Industrie an der SPK als unverzichtbarem Standbein fest: Deutsche Strompreise liegen strukturell über dem internationalen Niveau, und ohne verlässliche Kompensation drohe ein schleichender Verlust von Kernindustrien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Langfristig stellt sich zudem die Frage nach dem Verhältnis zur SPK und dem europäischen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM). Der CBAM soll Importe aus Drittstaaten mit äquivalenten CO₂-Kosten belasten. Da er jedoch primär auf direkte Emissionen abzielt und indirekte Emissionen über den Stromverbrauch rechtlich und technisch komplex einzubeziehen sind, spricht sich die Industrie dafür aus, die Strompreiskompensation mindestens bis zum Ende der laufenden EU-Beihilfeperiode im Jahr 2030 beizubehalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strategische Weichenstellung für energieintensive Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Strompreiskompensation ist im Jahr 2026 weit mehr als ein bürokratischer Routineantrag – sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument im Energiemanagement. Die Erhöhung der maximalen Beihilfeintensität auf 80 % und die Ausweitung der berechtigten Sektoren bieten echten Spielraum zur Standortsicherung. Gleichzeitig zeigt die Koppelung an das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und die Pflicht zur Reinvestition von 50 % der Beihilfe unmissverständlich: Der Staat federt Kosten ab, fordert im Gegenzug aber messbare Fortschritte bei der Dekarbonisierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen kommt es jetzt auf zwei Kernkompetenzen an:</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li><strong>Präzises Rechnen:</strong> Durch den komplementären Einsatz von SPK und dem 5-Cent-Industriestrompreis auf unterschiedlichen Strommengen müssen Beschaffungs- und Controlling-Abteilungen exakt analysieren, welches Modell für welchen Verbrauchsblock die maximale Entlastung bringt.</li>



<li><strong>Frühzeitige Compliance:</strong> Da die Frist für das Abrechnungsjahr 2025 am <strong>30. Juni 2026</strong> endet und die Anforderungen an Audits, ISO-Zertifizierungen und den Nachweis ökologischer Gegenleistungen hoch sind, ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation der Schlüssel zum Erfolg.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer die Klaviatur der kombinierbaren Entlastungen beherrscht und die SPK als Transformationsbeschleuniger nutzt, sichert sich in einem volatilen Marktumfeld entscheidende Wettbewerbsvorteile.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/strompreiskompensation-spk-instrument-gegen-carbon-leakage-fuer-energieintensive-industrien/">Strompreiskompensation (SPK): Instrument gegen Carbon Leakage für energieintensive Industrien</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Zweiseitige Differenzverträge (CfD) im EEG 2027: Was Betreiber jetzt wissen sollten</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/zweiseitige-differenzvertraege-cfd-im-eeg-2027/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 13:09:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29044</guid>

					<description><![CDATA[<p>Stand: 13. Mai 2026 &#124; Das EEG 2027 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren und ist Bestandteil des Netzpaketes. Die Angaben beziehen sich auf den Referentenentwurf des EEG 2027 vom 21. April 2026 und können sich noch ändern. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<h2 class="wp-block-heading">Kurzüberblick:</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das EEG 2027 führt einen <strong>Refinanzierungsbeitrag (RB)</strong> als Umsetzung des zweiseitigen Differenzvertrags (CfD) ein – ohne Systembruch, aber mit erheblichen Änderungen für Betreiber geförderter Anlagen ab 100 kW.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die bisherige beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2023 läuft am <strong>31. Dezember 2026</strong> aus. Ohne neue EU-Genehmigung sind ab dem 1. Januar 2027 keine neuen EEG-Förderungen mehr zulässig.</li>



<li>Das geplante Inkrafttreten des deutschen EEG 2027 ist der <strong>1. Januar 2027</strong> – ein ambitionierter Zeitplan, der von der EU-Beihilfegenehmigung abhängt.</li>



<li>Anlagenbetreiber sollten jetzt verstehen, wie der Refinanzierungsbeitrag funktioniert und was sich gegenüber der heutigen Marktprämie ändert.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund: Warum kommt das EEG 2027?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer den Beitrag von 2023 zu den <a href="https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/">EU-Differenzverträgen und dem Ende der Marktprämien</a> gelesen hat, kennt die europäische Ausgangslage. Die EU-Strommarktreform 2024 legt in Art. 19d der EU-Strombinnenmarktverordnung (EBM-VO) verbindlich fest, dass Mitgliedstaaten für direkte Preisstützungssysteme – wie das deutsche EEG – spätestens ab dem <strong>17. Juli 2027</strong> zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Differences, CfD) oder gleichwertige Instrumente einführen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig läuft die EU-Beihilfegenehmigung für das EEG 2023 zum <strong>31. Dezember 2026</strong> aus. Zwei unabhängige Fristen erzeugen damit erheblichen Handlungsdruck auf den deutschen Gesetzgeber. Der Referentenentwurf des EEG 2027 (Stand: 21. April 2026) liegt vor, ein Arbeitsentwurf war bereits im Januar 2026 bekannt. Parallel läuft das <strong><a href="https://cubeconcepts.de/netzpaket-koalitionseinigung-ressortabstimmung-was-jetzt-auf-die-energiewirtschaft-zukommt/" type="post" id="28164">Netzpaket</a></strong>, das mit einem eigenen Referentenentwurf (Stand: 17. April 2026) auf die Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau abzielt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vom CfD-Konzept zum Refinanzierungsbeitrag: Welche Option hat Deutschland gewählt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Vorgabe lautet: zweiseitige Differenzverträge – aber wie genau diese aussehen sollen, lässt die EBM-VO offen. Das BMWK hatte im Papier &#8220;Strommarktdesign der Zukunft&#8221; (August 2024) vier grundlegende Handlungsoptionen skizziert:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Optionen im BMWK-Konzeptpapier</h3>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Option 1</strong> hätte das bestehende Modell der gleitenden Marktprämie weitgehend beibehalten und um einen Rückzahlungsmechanismus mit Marktwertkorridoren ergänzt. Die Abschöpfung hoher Markterlöse hätte also erst eingesetzt, wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für <strong>Option 2</strong> – und damit die nun gewählte Lösung – hat sich der Gesetzgeber schließlich entschieden: ein produktionsabhängiger zweiseitiger Differenzvertrag ohne Marktwertkorridore. Überschreitet der Jahresmarktwert den anzulegenden Wert, wird die Differenz unmittelbar abgeschöpft. Eine dämpfende Korridorlogik gibt es nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Optionen 3 und 4</strong> sahen dagegen produktionsunabhängige Modelle vor. Die Vergütung wäre dabei nicht an die tatsächlich erzeugte Strommenge gekoppelt gewesen, sondern beispielsweise an installierte Leistung oder die Bereitstellung von Kapazitäten. Zwischenzeitlich wurden zudem Hybridmodelle diskutiert, die produktionsabhängige und produktionsunabhängige Elemente kombinieren.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Warum fiel die Wahl auf Option 2?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der zentrale Grund ist die <strong>Systemkontinuität</strong>. Das bestehende EEG-Fördersystem basiert vollständig auf der gleitenden Marktprämie und damit auf produktionsabhängigen Zahlungen. Ein Wechsel zu einem produktionsunabhängigen Modell hätte einen grundlegenden Systemwechsel bedeutet – mit erheblichen Auswirkungen auf bestehende und geplante Projekte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Option 2 knüpft dagegen direkt an das bekannte Marktprämienmodell an und ergänzt es lediglich um eine <strong>Rückzahlungskomponente</strong> nach oben. Für Anlagenbetreiber bleibt die Grundlogik damit erhalten: In Niedrigpreisphasen ändert sich nichts. Erst wenn der Jahresmarktwert den im Ausschreibungsverfahren ermittelten anzulegenden Wert übersteigt, wird die Differenz zurückgezahlt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Der Refinanzierungsbeitrag als deutsche CfD-Umsetzung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Genau an dieser Stelle verbindet sich das europäische CfD-Konzept mit dem deutschen EEG-System: Der <strong>Refinanzierungsbeitrag (RB)</strong> ist der gesetzliche Mechanismus, mit dem die Rückzahlungskomponente des zweiseitigen CfD umgesetzt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der RB integriert den CfD-Gedanken in das bestehende Fördersystem, ohne dieses grundlegend umzubauen. Gleichzeitig begrenzt er zusätzliche Erlöse in Hochpreisphasen: Anlagenbetreiber können dann nicht mehr unbegrenzt von außergewöhnlich hohen Strompreisen profitieren. Die daraus entstehenden Einnahmen fließen in das EEG-Konto und tragen zur Finanzierung des Gesamtsystems bei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie funktioniert der Refinanzierungsbeitrag (RB)?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 20a EEG-Entwurf soll der Refinanzierungsbeitrag das Herzstück des EEG 2027 sein. Er ersetzt die bislang fehlende Obergrenze durch einen echten zweiseitigen Mechanismus – produktionsabhängig, wie von der EBM-VO gefordert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wer zahlt an wen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber von Anlagen, die über die Marktprämie gefördert werden und eine installierte Leistung von <strong>mindestens 100 kW</strong> haben, zahlen den Refinanzierungsbeitrag an den <strong>Netzbetreiber</strong>. Ausgenommen sind grundsätzlich Biomasseanlagen – mit einer wichtigen Gegenausnahme: Klär- und Deponiegas bleibt einbezogen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wann wird der RB fällig?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Refinanzierungsbeitrag entsteht nur in Jahren, in denen der <strong>technologiespezifische Jahresmarktwert über dem anzulegenden Wert</strong> liegt (§ 23a i. V. m. Anlage 1 EEG-Entwurf). Er berechnet sich wie folgt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RB = Jahresmarktwert (JW) – anzulegender Wert (AW)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Kein Marktwertkorridormodell mehr – die bisherige Dämpfung entfällt vollständig. Der RB fällt für <strong>jede erzeugte und eingespeiste Kilowattstunde</strong> an, einschließlich zwischengespeicherten Stroms.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Angepasster RB bei niedrigen Spotmarktpreisen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Viertelstunden, in denen der Spotmarktpreis sehr niedrig ist, gilt ein <strong>angepasster Refinanzierungsbeitrag</strong>:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>RB (angepasst) = Spotmarktpreis – Mindesterlös</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies greift, wenn der Spotmarktpreis kleiner oder gleich RB + Mindesterlös ist. Der Mindesterlös beträgt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>1,5 ct/kWh</strong> für Offshore-Windkraft</li>



<li><strong>0,5 ct/kWh</strong> für Solaranlagen</li>



<li><strong>1,0 ct/kWh</strong> für sonstige Anlagen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ziel dieser sog. „dynamischen Abschöpfung&#8221; ist es, Anreize zu erhalten, auch bei schwach positiven Preisen Strom zu erzeugen und einzuspeisen. Wichtig: Weder der reguläre RB noch der angepasste RB können einen negativen Wert annehmen – Anlagenbetreiber werden also nicht für das Einspeisen in Stunden mit negativen Preisen zusätzlich belastet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausstieg &amp; Wechsel: Was ändert sich für Direktvermarkter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein einmaliger Ausstieg aus dem System ist möglich. Betreiber können die Abschöpfung durch den Refinanzierungsbeitrag <strong>einmalig verlassen</strong> – allerdings nur bis zum Ablauf des 10. Kalenderjahres (§ 20b EEG-Entwurf). Sofern dies bis dahin nicht geschehen ist, gilt der Mechanismus für die verbleibende Förderdauer uneingeschränkt. Ein Wiedereintritt ist dann nicht mehr möglich. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Wechsel zwischen geförderter Direktvermarktung (mit Marktprämie) und sonstiger Direktvermarktung bleibt grundsätzlich ebenfalls möglich. Neu ist jedoch: <strong>Auch in der sonstigen Direktvermarktung greift die Zahlungspflicht für den Refinanzierungsbeitrag</strong> (§ 21a Abs. 2 EEG-Entwurf). Wer also aus der geförderten Direktvermarktung in Hochpreisphasen herauswechselt, um der Abschöpfung zu entgehen, wird künftig dennoch erfasst. Diese Neuregelung schließt eine wesentliche Lücke des bisherigen Systems.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fälligkeit &amp; Aufrechnung: Praktische Abwicklung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß § 26 EEG-Entwurf wird der Anspruch des Anlagenbetreibers auf die Marktprämie (§ 19 Abs. 1) fällig, sobald er seine Datenpflichten nach § 71 Abs. 1 erfüllt hat. Der Anspruch des Netzbetreibers auf den Refinanzierungsbeitrag (§ 20a Abs. 3) wird <strong>vier Wochen nach Zugang der Endabrechnung</strong> des Netzbetreibers fällig. Das bisherige System monatlicher Abschläge mit Jahresabrechnung entfällt damit vollständig. Das ist eine deutliche Vereinfachung der Abwicklung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß § 27 EEG-Entwurf können Netzbetreiber ihre Ansprüche auf den Refinanzierungsbeitrag (§ 20a Abs. 3) mit den Marktprämienansprüchen des Anlagenbetreibers <strong>aufrechnen</strong>. Ebenso dürfen sie ihre Ansprüche aufrechnen, wenn der Umlageschuldner zugleich Anlagenbetreiber ist. Dies erleichtert die praktische Abwicklung erheblich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Künftige Evaluierungen bei Auswirkungen auf Intraday- und andere Märkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das EEG 2027 enthält eine wichtige Sicherheitsklausel: Das BMWE (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) ist verpflichtet, bis zum <strong>31. Juli 2029</strong> zu evaluieren (§ 99a EEG-Entwurf),</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>ob und in welchem Umfang das neue Marktprämien-System mit Refinanzierungsbeitrag Marktpreise auf anderen Märkten als dem Spotmarkt – insbesondere bei <a href="https://cubeconcepts.de/intraday-trading-batteriespeicher/" type="post" id="29153"><strong>Intraday</strong> <strong>Trading</strong></a> – abschwächt,</li>



<li>welche Effekte sich daraus für das gesamtwirtschaftlich effiziente Funktionieren der Strommärkte einschließlich des EU-Strombinnenmarkts ergeben.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollten dabei substanzielle Wechselwirkungen und wesentliche Beeinträchtigungen festgestellt werden, muss das BMWE gesetzliche Anpassungsvorschläge vorlegen, die spätestens <strong>ab dem 1. Januar 2031</strong> wirksam werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EU-Beihilferecht: Der kritische Faktor für den Zeitplan</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Die beihilferechtliche Ausgangslage</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Beihilfegenehmigung für das EEG 2023 endet am <strong>31. Dezember 2026</strong>. Neue oder wesentlich geänderte Förderregelungen – wie die Einführung eines CfD-Mechanismus – unterliegen dem beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalt (§ 102 EEG-Entwurf). Die Förderregeln des EEG 2027 dürfen erst nach EU-Genehmigung angewendet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Was passiert ohne neue Genehmigung? Das EEG 2023 selbst enthält keine Befristung und gilt grundsätzlich fort. Jedoch sind ab dem 1. Januar 2027 <strong>keine neuen EEG-Förderungen</strong> mehr zulässig, da das beihilferechtliche Durchführungsverbot aus Art. 108 Abs. 3 S. 3 AEUV unmittelbar gilt – Verwaltung und Gerichte sind daran gebunden, und die EU-Kommission kann bei Zuwiderhandlung einstweilige Maßnahmen ergreifen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prozesse sind komplex und umfassen Vorabkontakte (Pränotifizierung), formale Notifizierungen und Prüfungen durch die EU-Kommission mit Abstimmungsrunden. Erst im Anschluss folgt der Vereinbarkeitsbeschluss. Parallel dazu kann jedoch schon das nationale Gesetzgebungsverfahren (Kabinett, Bundestag, Bundesrat) eingeleitet werden. Erst wenn beides abgeschlossen ist, starten die neuen Förderungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erfahrungsgemäß liegt Deutschland bei der Dauer von Genehmigungsverfahren im europäischen Mittelfeld. Üblich sind Zeitspannen zwischen <strong>6 Monaten</strong> oder <strong>2 Jahren und länger</strong>. Die EEG-Novellen 2021 und 2023 dauerten jeweils ca. 10 Monate und das <a href="https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-kritische-punkte-weiterhin-blockiert/" type="post" id="24388">Solarpaket I</a> ist beispielsweise nach 2 Jahren immer noch nicht vollständig gültig. Das <a href="https://cubeconcepts.de/solarspitzen-gesetz/" type="post" id="20517">Solarspitzen-Gesetz</a> ist bereits seit knapp 1 ½ Jahren in Umsetzung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Vergleich: CfD-Systeme anderer EU-Mitgliedstaaten wurden genehmigt in ca. 2 Monaten (Polen), ca. 9 Monaten (Griechenland), ca. 12 Monaten (Dänemark) und ca. 16 Monaten (Italien). Die Dauer hängt stark von der Ausgestaltung der Förderregelung und der nationalen Verfahrenssituation ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleich mit den EU-Vorgaben aus Art. 19d EBM-VO: Wo steht der aktuelle EEG-Entwurf?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Art. 19d EBM-VO definiert, wann die CfD-Pflicht für welche Technologien und Projekte gilt und welche Ausnahmen möglich sind. Ein direkter Vergleich mit dem EEG 2027-Entwurf zeigt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Marktintegration?</strong> Die EBM-VO verlangt Anreize für effizienten Betrieb und Marktteilnahme ohne verzerrende Wirkungen. Der EEG-Entwurf enthält keine Marktwertkorridore mehr, hat einen angepassten RB für Niedrigpreisphasen und ist derzeit <strong>nur auf den <a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-Ahead-Markt</a> ausgerichtet</strong> – ob das reicht, ist offen. Die Evaluierungspflicht bis 2029 ist als Antwort auf mögliche EU-Bedenken konzipiert. Bewertung: <strong>fraglich</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Welche Anlagen?</strong> Die EBM-VO erfasst Wind, Solar, Geothermie, Wasserkraft ohne Speicher und Atomkraft – mit Ausnahmemöglichkeit für Kleinanlagen unter 200 kW. Der EEG-Entwurf erfasst alle erneuerbaren Energien ab 100 kW außer Biomasse (mit Ausnahme Klär- und Deponiegas). Das ist <strong>breiter als EU-rechtlich gefordert</strong> – in der Bewertung <strong>positiv</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ausschreibung?</strong> Die EBM-VO fordert grundsätzlich Ausschreibungen. Der EEG-Entwurf behält die bisherige Ausschreibungspflicht bei (§ 22 EEG-Entwurf). Bewertung: <strong>positiv</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einnahmenverwendung?</strong> Die EBM-VO erlaubt Verwendung für Endkunden, Förderfinanzierung oder Investitionen zur Kostensenkung. Der EEG-Entwurf sieht das EEG-Konto vor (§ 14 S. 1 Nr. 4 EnFG-Entwurf). Bewertung: <strong>positiv</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vertragsstrafe?</strong> Die EBM-VO schreibt Klauseln über Vertragsstrafen bei vorzeitiger einseitiger Beendigung vor. Im EEG-Entwurf ist hierzu <strong>keine Regelung vorgesehen</strong>. Bewertung: <strong>nicht erfüllt</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritische Punkte im EU-Beihilfeverfahren zum EEG 2027</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://stiftung-umweltenergierecht.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Stiftung Umweltenergierecht</a> identifiziert drei zentrale Problemfelder, die im EU-Verfahren relevant werden dürften:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Produktionsabhängig vs. -unabhängig</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Kommission betont in ihren Leitlinien für die Gestaltung zweiseitiger Differenzverträge (vom 19. Dezember 2025), dass produktionsabhängige CfDs verzerrte Anreize erzeugen können (&#8220;produce and forget&#8221;). Die Kommission präferiert produktionsunabhängige oder &#8220;fusionierte&#8221; CfD-Modelle. Die Leitlinien halten fest: &#8220;Die meisten dieser Probleme werden durch erzeugungsunabhängige zweiseitige Differenzverträge gelöst.&#8221; Der EEG-2027-Entwurf setzt jedoch zurzeit auf produktionsabhängige Abschöpfung – ein möglicher Diskussionspunkt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Day-Ahead-Fokus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Refinanzierungsbeitrag bezieht sich auf den technologiespezifischen Jahresmarktwert, der auf Day-Ahead-Preisen basiert. Ob die damit verbundene Ausblendung von Intraday- und anderen Märkten den EU-Anforderungen genügt, ist offen – daher auch die Evaluierungspflicht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Fehlende Regelungen bei Vertragsstrafen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Art. 19d EBM-VO verlangt explizit Strafklauseln bei vorzeitiger einseitiger Beendigung. Der EEG-Entwurf enthält diese nicht. Das ist der einzige klare formale Erfüllungsmangel gegenüber den EU-Vorgaben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorläufiges Fazit: Minimalinvasiv – aber nicht ohne Risiken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stiftung Umweltenergierecht stellt fest, dass der EEG 2027-Entwurf versucht, mit möglichst wenigen Eingriffen, die EU-Vorgaben umzusetzen. Ihre Bewertung fällt demnach differenzierter aus:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Refinanzierungsbeitrag baut auf dem bisherigen System auf</strong> und stellt eine minimalinvasive Umsetzung des CfD-Gedankens dar. Es gibt keinen grundlegenden Systembruch – die Marktprämie bleibt bestehen, wird aber durch den Rückzahlungsmechanismus in Hochpreisphasen ergänzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Vorgaben aus Art. 19d EBM-VO werden jedoch nicht vollständig eingehalten</strong>: Die fehlende Vertragsstrafenregelung ist ein klares Defizit. Ob die produktionsabhängige Ausgestaltung und der Day-Ahead-Fokus den EU-Anforderungen genügen, wird das Beihilfeverfahren zeigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Zeitdruck durch das Auslaufen der Beihilfegenehmigung</strong> zum 31. Dezember 2026 ist real. Die konkrete Dauer des EU-Genehmigungsverfahrens hängt von Vorabkontakten, weiteren inhaltlichen Änderungen und dem Zuschnitt des Notifizierungsverfahrens ab. Für Anlagenbetreiber und Projektentwickler bedeutet dies: Planungssicherheit erst, wenn die Genehmigung vorliegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet das für Betreiber geförderter EE-Anlagen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bestehende Anlagen, die heute über die gleitende Marktprämie gefördert werden, sollten folgende Punkte im Blick haben:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ab 100 kW und Marktprämienförderung</strong>: Der Refinanzierungsbeitrag greift in Jahren mit Jahresmarktwerten über dem anzulegenden Wert – die Hochpreisphasen der vergangenen Jahre (2021–2023) hätten also bereits zu Zahlungspflichten geführt.</li>



<li><strong>Keine monatlichen Abschläge mehr</strong>: Die Abrechnung erfolgt über die Jahresendabrechnung des Netzbetreibers, Fälligkeit vier Wochen danach.</li>



<li><strong>Wechselstrategie neu bewerten</strong>: Der Wechsel in die sonstige Direktvermarktung entzieht sich der Abschöpfung nicht mehr automatisch.</li>



<li><strong>Einmaliger Ausstieg</strong>: Das Opt-out aus der Abschöpfung ist einmalig möglich, muss aber bis zum Ende des 10. Kalenderjahres erklärt werden.</li>



<li><strong>Neue Projekte</strong>: Das Inkrafttreten des EEG 2027 hängt von der EU-Beihilfegenehmigung ab. Bis dahin gilt das EEG 2023 für laufende Förderungen weiter – neue Förderungen ab 1. Januar 2027 sind jedoch nur mit neuer Genehmigung möglich.</li>
</ul>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Quellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dieser Beitrag basiert auf dem Referentenentwurf des EEG 2027 (Stand: 21. April 2026), dem Arbeitsentwurf (Stand: 22. Januar 2026) sowie Informationen der Stiftung Umweltenergierecht. Für die Würzburger Studie Nr. 40 der Stiftung Umweltenergierecht (November 2025) zu den EU-rechtlichen Spielräumen bei der EEG-Reform wird auf die Originalquelle verwiesen. Das EEG 2027 befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren – alle Angaben beziehen sich auf den aktuellen Entwurfsstand und können sich noch ändern.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/zweiseitige-differenzvertraege-cfd-im-eeg-2027/">Zweiseitige Differenzverträge (CfD) im EEG 2027: Was Betreiber jetzt wissen sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>AgNes-Netzentgelte 2029: Kapazitätspreis, Dynamisierung &#038; Industriemodelle — Zwischenbericht Mai 2026</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/agnes-netzentgelte-zwischenbericht-mai-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 13 May 2026 06:45:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29030</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Reform der Netzentgelte nimmt Fahrt auf. Im laufenden AgNes-Verfahren der BNetzA werden Grundmodelle diskutiert und getestet. Was bisher feststeht — und wo noch Unsicherheit herrscht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-netzentgelte-zwischenbericht-mai-2026/">AgNes-Netzentgelte 2029: Kapazitätspreis, Dynamisierung &amp; Industriemodelle — Zwischenbericht Mai 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">AgNes steht für <em>Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom</em>. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Festlegungsverfahren am 12. Mai 2025 unter dem Geschäftszeichen GBK-25-01-1#3 eröffnet. Es soll die auslaufende Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) ersetzen, die zum 31. Dezember 2028 außer Kraft tritt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einen ausführlichen Grundlagenbeitrag zur AgNes-Reform haben wir hier zusammengefasst: <a href="https://cubeconcepts.de/reform-der-stromnetzentgelte/">Reform der Stromnetzentgelte — Hintergrund und Überblick</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum eine Reform — und warum jetzt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die noch geltende Netzentgeltsystematik stammt aus einer Zeit, in der der Strom hauptsächlich aus großen Kohle-, Gas- und Atomkraftwerken stammte. Industriekunden zahlen ihren Leistungspreis auf Basis der Jahreshöchstlast: Ein einziger Spitzenwert — oft nur wenige Minuten im Jahr — bestimmt einen Großteil der Netzkosten. Dieses System setzt kaum Anreize für netzdienliches Verhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig verändert sich das Netz fundamental: dezentrale Einspeisung aus <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik/" type="page" id="28902">Photovoltaik</a> und Wind, wachsende Zahl von Prosumern, <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/" type="page" id="28816">Batteriespeicher</a>, Wärmepumpen und E-Mobilität. Rückspeisungen erzeugen neue Netzbelastungen, die das alte Entgeltsystem nicht abbildet. Die Reform soll das ändern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlichen Druck erzeugt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde, das das Außerkrafttreten der StromNEV 2028 rechtlich besiegelt hat. Es gibt kein Zurück — die neue Systematik kommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ein Grundmodell in der Diskussion: Kapazitätspreis &amp; 2 Arbeitspreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Zentrum der aktuellen Diskussion, steht ein Modell mit drei Entgeltkomponenten, das den bisherigen Leistungspreis ablösen könnte. Dazu veröffentlichte die Bundesnetzagentur Ende April 2026 &#8220;Orientierungspunkte&#8221; für den kurz bevorstehenden Expertenaustausch. Diese sehen folgendes System vor: </p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kapazitätspreis (KP):</strong> Der Netznutzer wählt seine Leistung in kW selbst. Diese frei gewählte Kapazität bildet die Grundlage für die Netzfinanzierung.</li>



<li><strong>Arbeitspreis 1 (AP1):</strong> Normaltarif für Verbrauch innerhalb der selbst gewählten Kapazität.</li>



<li><strong>Arbeitspreis 2 (AP2):</strong> Erhöhter Tarif bei Überschreitung der gewählten Kapazität — mit direktem Anreiz zur Einhaltung.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der entscheidende Unterschied zum heutigen System: Die Kapazität wird nicht mehr rückblickend aus der Jahreshöchstlast ermittelt, sondern vom Netznutzer vorausschauend selbst definiert. Das schafft Planungssicherheit und setzt einen direkten Anreiz, das eigene Lastprofil gezielt zu optimieren.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="403" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2-1024x403.jpg" alt="" class="wp-image-29031" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2-1024x403.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2-300x118.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2-768x302.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2-18x7.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/05/AgNes-Modell-KP-AP1-AP2.jpg 1319w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Dynamische Anreizkomponente: Rabatte für Flexibilität</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ergänzend zum Grundmodell plant die BNetzA dynamische Entgeltkomponenten, die netzdienliches Verhalten systematisch honorieren. Wer auf Netz- oder Marktsignale reagiert und seine Last anpasst, zahlt weniger Netzentgelt. Die Höhe der Entlastung hängt von drei Kriterien ab:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ausmaß der Flexibilität:</strong> Spürbare Laständerungen ab ca. 3 % werden honoriert — je größer die Reaktion, desto höher die Entlastung.</li>



<li><strong>Verfügbarkeitsdauer:</strong> Wer Flexibilität dauerhaft, verlässlich und für längere Zeit anbieten kann, profitiert stärker als bei sporadischer und kürzerer Teilnahme.</li>



<li><strong>Reaktionsgeschwindigkeit:</strong> Kurzfristig aktivierbare Flexibilität — wie sie Batteriespeicher ermöglichen — wird besonders hoch bewertet.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret geplant sind mehrere Zeitfenster mit drei Preisstufen (Hoch-, Normal- und Niedertarif), die einmal jährlich festgelegt und monatlich oder in mindestens zwei Quartalen abgerechnet werden. Damit wird Flexibilität zu einem messbaren, planbaren Renditefaktor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sonderentgelte für Industrie &amp; Gewerbe: 2 Modelle in Pilotprojekten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel zum allgemeinen Entgeltmodell erprobt die BNetzA seit Anfang 2026 zwei Ansätze für Industriekunden in Pilotprojekten. Das ursprünglich separate Verfahren zu Industrienetzentgelten (BK4-24-027) wurde im Juli 2025 in den AgNes-Prozess integriert, um eine konsistente Gesamtsystematik zu gewährleisten.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Modell A — Spotmarktorientierte Flexibilität:</strong> Leistungspreise orientieren sich an Marktstress. Hohe Spotpreise und Systemlast erzeugen wenige, aber intensive Hochpreisfenster — mehrfach täglich, kurzfristig. Hohes Einsparpotenzial, aber hohe Anforderungen an Prognosesysteme und Dispatch-Qualität.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Modell B — Netzdienliche Flexibilisierung:</strong> Leistungspreise basieren auf der realen Netzbelastung (Hochlastzeitfenster, HLZF). Planbare, stabile Zeitfenster mit moderaterem Aufschlag. Konservativerer Ansatz — und der plausibelste Einstieg ab 2029.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein erster Austausch zwischen teilnehmenden Unternehmen, BNetzA, BDI und DIHK fand am 19. Februar 2026 statt. Die Rabattierung soll sich an den prozentualen Netzentgeltreduktionen der Vorjahre orientieren, damit aus der Pilotteilnahme kein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil entsteht.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die zwei Batteriespeicher-Szenarien im Detail</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Basis der laufenden BNetzA-Konsultationen hat die Technik-Abteilung von CUBE CONCEPTS zwei wahrscheinliche Ausgestaltungsvarianten für die neuen Leistungspreisfenster abgeleitet. Beide bauen auf dem gleichen Grundmodell auf, unterscheiden sich aber in Dynamik, Preishöhe und Zeitstruktur. Sie beleuchten das künftige Einsparpotential durch Batteriespeicher im klassischen Behind-the-Meter-Betrieb (BTM). Sofern die bisher geplanten Hochpreiszeitfenster ab 2029 kommen, sollten Unternehmen ihre Spitzenlasten währenddessen deutlich reduzieren. Zentrale Ausgangspunkte der beiden Szenarien sind folgende:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td></td><td><strong>Szenario A — Price-driven</strong></td><td><strong>Szenario B — Grid-driven</strong></td></tr><tr><td><strong>Logik</strong></td><td>Marktstress (Spotpreise) erzeugt Hochpreisfenster — mehrfach täglich, kurzfristig.</td><td>Reale Netzbelastung (HLZF) bestimmt die Fenster — planbar, stabil.</td></tr><tr><td><strong>Peak-Preis</strong></td><td>450 €/kW/a (Faktor 2,8×)</td><td>260 €/kW/a (Faktor 1,6×)</td></tr><tr><td><strong>Zeitfenster</strong></td><td>3 Fenster/Tag · je 1–2 h</td><td>2 Fenster/Tag · je 2 h</td></tr><tr><td><strong>Einordnung</strong></td><td>Hohes Einsparpotenzial, hohe Anforderungen. Eher ab 2031+.</td><td>Konservativer Basisfall. Plausibelster Einstieg ab 2029.</td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtiger Hinweis</strong>: Eine Reform wird kommen — die genaue Ausgestaltung steht jedoch noch nicht fest. Die beiden Szenarien sind keine Gewissheit, sondern Varianten auf Basis der aktuellen Konsultationen (Stand Februar 2026). Der erste Festlegungsentwurf folgt Mitte 2026.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Simulationsergebnisse: Was bedeutet das konkret?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Standortsimulation für ein 1-MW/2-MWh-Batteriespeichersystem (Investition: 520.000 €) zeigt die Bandbreite des Business Case unter den verschiedenen regulatorischen Rahmenbedingungen. Hier lassen sich durch <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/" type="post" id="27863">Lastspitzenkappung</a>, <a href="https://cubeconcepts.de/lastverschiebung-load-shifting-mit-bess/" type="post" id="27912">Lastverschiebung</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/eigenverbrauchsoptimierung-durch-bess/" type="post" id="27842">Eigenverbrauchsoptimierung</a> die Bezugskosten wie folgt reduzieren: </p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td></td><td><strong>Ist-Zustand (2026)</strong></td><td><strong>Szenario A &#8211; Price-driven</strong></td><td><strong>Szenario B &#8211; Grid-driven</strong></td></tr><tr><td>Jahresertrag</td><td>97.191 €</td><td>320.105 €</td><td>226.487 €</td></tr><tr><td>Amortisation</td><td>5,3 Jahre</td><td>1,5 Jahre</td><td>2,2 Jahre</td></tr><tr><td>Rendite</td><td>17,2 %</td><td>94 %</td><td>58,6 %</td></tr><tr><td>Jährl. Gesamtersparnis</td><td><strong>107.591 €</strong></td><td><strong>333.105 €</strong></td><td><strong>239.487 €</strong></td></tr><tr><td>davon Leistungspreis-Ersparnisse</td><td>10.017 €</td><td>250.419 €</td><td>157.574 €</td></tr><tr><td>davon Arbitrage-Ersparnisse</td><td>97.574 €</td><td>82.686 €</td><td>81.913 €</td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der entscheidende Hebel ist die Leistungspreiseinsparung: Sie steigt von heute gut 10.000 € auf bis zu 250.000 € im Szenario A. Die neue Systematik verlagert den Wert eines Batteriespeichers damit klar in Richtung Netzentgeltoptimierung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kontroverse Themen: Was die Energie-Branche ablehnt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese drei Punkte im gesamten AgNes-Prozess der BNetzA sind in der Energie-Branche besonders umstritten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einspeiseentgelte:</strong> Die BNetzA möchte künftig auch Einspeiser (PV, Wind) an den Netzkosten beteiligen. Im März 2026 lehnten alle großen Verbände — BDEW, VKU, BEE, BDI und bne — diesen Ansatz in Stellungnahmen geschlossen ab.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verpflichtende Baukostenzuschüsse:</strong> Die BNetzA tendiert zu einer Ausweitung und Verpflichtung von Baukostenzuschüssen (BKZ). Auch hier gibt es erheblichen Widerstand.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Komplexität der Dynamisierung:</strong> Der BEE begrüßt das Prinzip dynamischer Entgelte, mahnt aber an, die technischen Anforderungen nicht zu hoch anzusetzen und Übergangsmodelle mit verbindlichen Fristen zu verankern — damit der Umsetzungsdruck erhalten bleibt.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Zeitplan: Wo steht das Verfahren heute?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Verfahrenseröffnung und der ersten Veröffentlichung des Diskussionspapieres im Mai 2025 folgten im Sommer 2025 diverse Auftaktworkshops. Deren Auswertung zog sich bis Dezember als der erste Expertenworkshop zum &#8220;Grundmodell Netzfinanzierung &amp; Niederspannung&#8221; startete. Etwa zeitgleich nahm im Winter die Arbeitsgruppe &#8220;dynamische Netzentgelte &amp; Speicherentgelte&#8221; die interne Diskussion auf. Bei den Tagungen im Februar und März 2026 zum Thema &#8220;Einspeiseentgelte &amp; Kostenwälzung&#8221; trafen die Experten auf großen Widerstand durch alle Verbände, so dass hier noch keine Ergebnisse zu erwarten sind.  </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der hier vorgestellte Workshop und Expertenaustausch &#8220;Industrienetzentgelte&#8221; fand am 30. April 2026 statt und die ersten Pilotprojekte laufen seit Februar 2026. Teilnehmende Unternehmen und Netzbetreiber haben dabei 6 oder 12 Monate Zeit, neue individuelle Netzentgeltsysteme zu testen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Nächste Milestones:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Mitte 2026 &#8211; Erster förmlicher Festlegungsentwurf mit Konsultation (geplant)</li>



<li>Ende 2026 &#8211; Finale Festlegung &#8211; Befassung Länderausschuss</li>



<li>2027–2028 &#8211; Umsetzung in Marktkommunikation und technische Systeme</li>



<li>1. Jan 2029 &#8211; Inkrafttreten der neuen Netzentgeltsystematik</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Flexibilität wird zum Renditefaktor</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das AgNes-Verfahren nimmt konkrete Konturen an. Mit dem Kapazitätspreismodell und den geplanten dynamischen Anreizkomponenten entsteht eine Systematik, die Flexibilität nicht mehr nur belohnt — sondern voraussetzt. Der Wert eines Batteriespeichers verlagert sich dabei klar in Richtung Netzentgeltoptimierung: Während Arbitrage-Erlöse vergleichsweise stabil bleiben, kann die Leistungspreiseinsparung ab 2029 auf ein Vielfaches des heutigen Niveaus steigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen gilt: Eine Reform ist beschlossen, die Ausgestaltung folgt Mitte 2026. Ende Mai 2026 hat die BNetzA das hier beschriebene Modell bestätigt und einen <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/" type="post" id="29239">AgNes-Zwischenbericht</a> veröffentlicht. Ein erster Festlegungsentwurf soll in Kürze folgen. Wer jetzt analysiert, welche Leistungsspitzen er in künftigen Hochpreisfenstern kappen kann — und welche Investitionen sich dafür rechnen —, hat einen klaren Vorsprung. Die Pilotprojekte zeigen bereits, dass der Business Case für Batteriespeicher unter den neuen Rahmenbedingungen deutlich attraktiver wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">FAQ</h2>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was ist AgNes?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">AgNes steht für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom. Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren am 12. Mai 2025 eröffnet, das die auslaufende StromNEV ab dem 1. Januar 2029 ersetzen soll.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was ist der Kapazitätspreis im AgNes-Modell?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Der Netznutzer wählt seine Leistung in kW selbst. Er zahlt einen Kapazitätspreis (KP) für diese Leistung, einen Arbeitspreis AP1 für Verbrauch innerhalb der Kapazität und einen höheren Arbeitspreis AP2 bei Überschreitung. Damit ersetzt das Modell den bisherigen Leistungspreis auf Basis der Jahreshöchstlast. Die Verhältnisse zwischen den drei Preiskomponenten sind noch nicht definiert. </p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Wann gilt die neue Netzentgeltsystematik?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Die StromNEV läuft am 31. Dezember 2028 aus. Die finale Festlegung der AgNes ist für Ende 2026 geplant, die Umsetzung in der Marktkommunikation für 2027–2028, sodass die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2029 gelten.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Welche Modelle werden für Industrie und Gewerbe erprobt?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur erprobt in Pilotprojekten zwei Modelle: Modell A „Spotmarktorientierte Flexibilität&#8221; und Modell B „Netzdienliche Flexibilisierung&#8221;. Beide testen, wie flexibles Lastverhalten durch Sondernetzentgelte honoriert werden kann.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was bedeutet die AgNes-Reform für Batteriespeicher (BESS)?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Batteriespeicher können im neuen System gezielt Leistungsspitzen kappen und so den Kapazitätspreis sowie künftige Hochpreiszeitfenster optimieren. Simulationen zeigen je nach Szenario eine Verkürzung der Amortisationszeit von 5,3 Jahren heute auf 2,2 Jahre (Szenario B) bzw. 1,5 Jahre (Szenario A).</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-netzentgelte-zwischenbericht-mai-2026/">AgNes-Netzentgelte 2029: Kapazitätspreis, Dynamisierung &amp; Industriemodelle — Zwischenbericht Mai 2026</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
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		<title>BAFA-Bundesförderung EEW: Wissenswertes für PV- und BESS-Projekte</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/bafa-bundesfoerderung-eew-wissenswertes-fuer-pv-und-bess-projekte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 May 2026 09:43:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=29013</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Förderprogramm „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft" (EEW) bietet Unternehmen substanzielle Zuschüsse für Energiemanagement-Systeme und Effizienzmaßnahmen – auch für PV- und BESS-Projekte. Die aktuelle Übersicht (Stand 01.04.2026) liefert die verbindlichen Definitionen und Anforderungen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/bafa-bundesfoerderung-eew-wissenswertes-fuer-pv-und-bess-projekte/">BAFA-Bundesförderung EEW: Wissenswertes für PV- und BESS-Projekte</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die EEW-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen aller Branchen mit Betriebsstätte in Deutschland. Für Projektentwickler und Betreiber von Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen sind insbesondere zwei Module relevant:&nbsp;<strong>Modul 3</strong>&nbsp;(Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software) und&nbsp;<strong>Modul 4</strong>&nbsp;(Allgemeine Prozessoptimierung, inkl. Speicher für elektrische Energie). Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Fördertatbestände, Ausschlüsse und Verfahrenshinweise.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beitrag bezieht sich auf die offizielle BAFA-Glossar Version 7.6 vom 01.04.2026, die <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Uebersicht/uebersicht_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a> einzusehen bzw. zum Download bereit steht. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Modul 3: Energiemanagement-Software und MSR-Technik</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Modul 3 fördert Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie gelistete Energiemanagement-Software. Dies ist das zentrale Fördermodul für den Einsatz von Energiemanagementsystemen (<a href="https://cubeconcepts.de/produkte/cube-efficiencyunit/" type="page" id="18381">EMS</a>) im Kontext von <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik/">Photovoltaik</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/">Batteriespeichern</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was wird gefördert?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Energiemanagement-Hardware (z.&nbsp;B. EMS-Gateway, MSR-Komponenten)</li>



<li>Lizenzkosten für beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software</li>



<li>Cloudbasierte Softwarelösungen (zuwendungsfähig für den Bewilligungszeitraum)</li>



<li>Blindstromkompensation (bei Einbindung in ein EMS)</li>



<li>Sensorik und Datenlogger</li>



<li>Steuerungs- und Regelungstechnik mit nachgewiesenem Energieeffizienzbezug</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht förderfähig nach Modul 3 sind Batteriespeicher, Wechselrichter, PV-Module, Lieferung des Gesamtsystems, Wartung, Updates und Lizenzverlängerungen nach Bewilligungszeitraum.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Technische Mindestanforderungen für Modul 3</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Laut aktueller Übersicht muss bei der Beantragung von MSR- und Sensortechnik ein&nbsp;Systemkonzept&nbsp;eingereicht werden, aus dem die Einbindung der geförderten Technologie in ein beim BAFA gelistetes Energiemanagementsystem hervorgeht. Zusätzlich sind je nach Maßnahme folgende Unterlagen erforderlich:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Datenerfassungsplan (bei Mess- und Sensortechnik)</li>



<li>Wirkplan mit Zweck der Steuerung/Regelung (bei MSR-Technik)</li>



<li>Stückliste der Aktoren und Sensoren</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig:</strong> Die eingesetzte Energiemanagement-Software muss in der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Software geführt und in das Energie- bzw. Umweltmanagementsystem eingebunden werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Modul 4: Speicher für elektrische Energie &amp; Prozessoptimierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Modul 4 ist die weitestgehend technologieoffene Premiumförderung des EEW-Programms. Sie richtet sich an Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen und gewerblichen Prozessen – und ist damit das Modul mit dem breitesten Anwendungsbereich für PV- und Speicherprojekte im gewerblich-industriellen Kontext.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Voraussetzung ist stets ein&nbsp;<strong>Einsparkonzept</strong>&nbsp;mit nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen, das nach den Vorgaben der BAFA dokumentiert werden muss. Zusätzlich kann für ausgewählte Maßnahmen (Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstoff) ein&nbsp;<strong>Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten</strong>&nbsp;bewilligt werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Was wird gefördert?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Elektrochemische Speicher (Batteriespeicher) bei Nachweis CO₂-Einsparung gem. Infoblatt „CO₂-Faktoren&#8221;</li>



<li>PV-Anlagen als Teil von&nbsp;<strong>Elektrifizierungsmaßnahmen</strong>&nbsp;– d.&nbsp;h. Umstieg von einem fossilen Energieträger auf Strom aus erneuerbaren Quellen (Prozessumstellung)</li>



<li>Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen (inkl. Power-to-Heat bei Einhaltung der Vorgaben Anlage M4 Abschnitt 2.5.3)</li>



<li>Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Energie- und/oder Ressourceneinsparung</li>



<li>Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme (Erschließung, Einspeisung in Wärmenetze, ORC-Verstromung)</li>



<li>Optimierung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (bei überwiegen­dem Prozessbezug)</li>



<li>Speicher für elektrische Energie (Kondensatorbänke, Batteriespeicher) bei Einhaltung CO₂-Vorgaben</li>



<li>MSR/EMS-Technik alternativ zu Modul 3 – sofern Prozessbezug und Einsparkonzept vorliegen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits EEG-geförderte Stromerzeugungsanlagen sind nach Modul 4 nicht förderfähig. Die gilt auch für Gasspeicher, Redundanzsysteme, gebrauchte Anlagen, Biomasse-Feuerungsanlagen (→ Modul 2), KWK-Anlagen (→ Modul 2), Maßnahmen ohne nachgewiesenes CO₂-Einsparpotenzial.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Photovoltaik im Kontext einer Elektrifizierung nach Modul 4</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Photovoltaik ist in Modul 4 <strong>nicht als isolierte Stromerzeugungsmaßnahme förderfähig</strong> – die reine Erzeugung von elektrischer Energie stellt gemäß Glossar keinen Prozess im Sinne des Förderprogramms dar. Relevant wird PV dann, wenn sie integraler Bestandteil einer&nbsp;<strong>Elektrifizierungsmaßnahme</strong>&nbsp;ist: also wenn ein fossiler Energieträger durch Strom aus erneuerbarer Quelle ersetzt wird und die erzeugte Energie überwiegend für eigene Prozesse genutzt wird. Der maximale Gesamtzuschuss je zusammenhängendem Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Demnach muss der erzeugte PV-Strom direkt zur Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden. Reine Stromerzeugung (ohne Prozessintegration) oder Maßnahmen, die überwiegend Nutzwärme in ein öffentliches Netz einspeisen, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Einhaltung des Prozessbezugs ist im Einsparkonzept detailliert nachzuweisen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Förderhöhe nach Unternehmensgröße</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fördersätze gelten vorbehaltlich der individuellen Förderfähigkeit und der jeweils aktuellen BAFA-Richtlinien:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Unternehmensgröße</strong></td><td><strong>Mitarbeitende </strong></td><td><strong>Fördersatz</strong></td></tr><tr><td>Kleines Unternehmen</td><td>bis 49</td><td>bis 45 %</td></tr><tr><td>Mittleres Unternehmen</td><td>50 &#8211; 249</td><td>bis 35 % </td></tr><tr><td>Großes Unternehmen</td><td>ab 250</td><td>bis 25 %</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Antragsverfahren: Der korrekte Ablauf</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für EEW-geförderte Maßnahmen darf man keine weiteren öffentlichen Beihilfen beantragen. Das Kumulierungsverbot umfasst auch EEG- und KWKG-Vergütungen sowie Bürgschaften mit Beihilfewert. Die Einhaltung ist im Verwendungsnachweis zu erklären. Hier die Schritte, die dabei eingehalten werden müssen:</p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>1. Projektplanung und Unterlagen vorbereiten</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Systemkonzept, Datenerfassungsplan, Angebote und ggf. Stückliste fertigstellen. Noch keine Verträge abschließen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>2. Antragstellung vor Vorhabensbeginn</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Verträge dürfen zwischen Antragstellung und Bewilligung nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>3. Bewilligung abwarten</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden. Änderungen mit Einfluss auf die Förderhöhe sind innerhalb eines Monats zu melden. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>4. Umsetzung &amp; Inbetriebnahme</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Installation der Hardware, Integration in das EMS, Dokumentation der Energiekennzahlen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>5. Verwendungsnachweis einreichen </summary>
<p class="wp-block-paragraph">Innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme: Formular, Fachunternehmererklärung, Kostennachweis, alle Rechnungen inkl. Standortangabe, Zahlungsnachweis und eindeutigem Projektzuordnungsmerkmal. Alle Rechnungen müssen in deutscher Sprache vorliegen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>6. Auszahlung</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Der Antragsteller zahlt zunächst selbst. Nach BAFA-Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
</details>



<h2 class="wp-block-heading">Antragsberechtigte Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Branche mit Betriebsstätte in Deutschland, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Kommunen und reine Eigenbetriebe sind nicht antragsberechtigt. Kommunale Unternehmen mit eigener Rechtsform und unabhängiger Rechtspersönlichkeit können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Behörden, Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen ohne Betriebsstätte in Deutschland. Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/bafa-bundesfoerderung-eew-wissenswertes-fuer-pv-und-bess-projekte/">BAFA-Bundesförderung EEW: Wissenswertes für PV- und BESS-Projekte</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hellbrise am 1. Maiwochenende 2026: Ursachen, Auswirkungen &#038; Lösungen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/hellbrise-am-1-maiwochenende-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 May 2026 06:00:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v4.cubeconcepts.de/?p=28766</guid>

					<description><![CDATA[<p>-500 €/MWh am Mittag, über 230 €/MWh am Abend: Die Hellbrise Anfang Mai offenbart die wachsenden Extreme im Strommarkt. Was dahinter steckt – und warum Batteriespeicher zur Schlüsseltechnologie werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/hellbrise-am-1-maiwochenende-2026/">Hellbrise am 1. Maiwochenende 2026: Ursachen, Auswirkungen &amp; Lösungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am verlängerten ersten Maiwochenende 2026 zeigte sich erneut ein bekanntes, aber zunehmend systemrelevantes Phänomen im deutschen Strommarkt: eine sogenannte <strong><a href="https://cubeconcepts.de/hellbrise/">Hellbrise</a></strong>. Diese beschreibt eine Situation, in der gleichzeitig hohe Einspeisung aus Photovoltaik und Wind auf eine vergleichsweise geringe Stromnachfrage trifft – mit teils extremen Preisreaktionen an der Strombörse.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rekordwerte bei negativen Strompreisen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 1. Mai erreichten die Börsenstrompreise zwischen 13:15 und 14:30 Uhr mit <strong>-499,99 €/MWh</strong> nahezu die technisch definierte Preisuntergrenze. Ein derart starkes Preisniveau wurde zuletzt im Juli 2023 beobachtet. Im weiteren Tagesverlauf drehte der Markt deutlich: Am Abend stiegen die Preise auf bis zu <strong>232,99 €/MWh</strong> (23,3 ct/kWh).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit ergab sich ein außergewöhnlicher <strong>Tages-Spread von 732,98 €/MWh</strong>. Dies war nicht nur ein Rekordwert bei <a href="https://cubeconcepts.de/negative-strompreise/">negativen Strompreisen</a>, sondern auch ein klares Signal für strukturelle Ungleichgewichte im Stromsystem.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch am 2. Mai setzte sich die Entwicklung fort: Preise fielen erneut auf bis zu <strong>-120 €/MWh</strong>. Hauptursache war die Kombination aus:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>hoher Solar- und Windstromstromproduktion</li>



<li>geringer Nachfrage durch Feiertag und Wochenende</li>



<li>begrenzten Flexibilitätsoptionen im Stromsystem</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Stromsystem unter Druck: Überangebot zur Mittagszeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der Spitze lag die PV-Erzeugung am 1. Mai bei rund <strong>46 GW</strong>, während die gesamte Stromerzeugung etwa <strong>59 GW</strong> erreichte. Dem gegenüber stand eine vergleichsweise geringe Last von etwa <strong>43 GW</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das resultierende Überangebot wurde teilweise abgefangen durch:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>5–6 GW Pumpspeicherleistung</strong>, die Strom aufnahmen</li>



<li>rund <strong>10 GW Stromexporte</strong> ins Ausland</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Allerdings waren auch die Nachbarländer von hoher PV-Einspeisung betroffen, wodurch Exportkapazitäten und Nachfrage begrenzt blieben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Redispatch: Eingriffe werden zur Regel</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In solchen Situationen greifen Übertragungsnetzbetreiber verstärkt auf <strong>Redispatch-Maßnahmen</strong> zurück. Dabei werden Erzeugungsanlagen gezielt herunter- oder hochgefahren, um Netzengpässe zu vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Konsequenzen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abregelung von erneuerbaren Energien</strong>, insbesondere Photovoltaik</li>



<li><strong>steigende</strong> <strong>Systemkosten</strong>, da Betreiber für entgangene Einspeisung entschädigt werden</li>



<li>zusätzliche Belastung für Netze und Marktmechanismen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kosten für <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-technik-prozesse-zukunft/">Redispatch</a> steigen seit Jahren kontinuierlich und erreichen regelmäßig Milliardenhöhe. Hellbrisen verschärfen dieses Problem erheblich, da große Energiemengen kurzfristig aus dem System genommen werden müssen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum negative Strompreise zunehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Negative Strompreise sind kein Einzelfall mehr, sondern Ausdruck eines strukturellen Trends. Die wichtigsten Treiber:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Dynamischer Zubau von PV-Anlagen</strong> ohne gleichzeitigen Ausbau von Flexibilität</li>



<li><strong>Unflexible Erzeugungsstrukturen</strong> (z. B. konventionelle Kraftwerke mit Mindestlast)</li>



<li><strong>Nachfrageschwäche</strong> an Wochenenden und Feiertagen</li>



<li><strong>Begrenzte Speicher- und Lastverschiebungskapazitäten</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit weiter wachsendem PV-Anteil wird sich dieses Muster künftig verstärken – insbesondere in den Mittagsstunden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Batteriespeicher als Schlüssel zur Lösung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der gezielte Ausbau von <strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriesgroßpeichern</a></strong> gilt als zentrale Antwort auf die Herausforderungen der Hellbrise. Sie können mehrere systemrelevante Funktionen übernehmen:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Aufnahme von Überschussstrom</strong><br>Batteriespeicher laden gezielt bei negativen Preisen und verhindern so Abregelungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Stabilisierung der Strompreise</strong><br>Durch Arbitrage glätten Speicher extreme Preisspitzen und reduzieren Volatilität.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Entlastung des Redispatch-Systems</strong><br>Weniger Eingriffe durch Netzbetreiber bedeuten sinkende Systemkosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Bereitstellung von Regelenergie</strong><br>Großspeicher können zusätzlich Primär- und Sekundärregelenergie liefern und so weitere Erlösquellen erschließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. Integration erneuerbarer Energien</strong><br>Speicher erhöhen die Aufnahmefähigkeit des Systems für zusätzliche PV-Leistung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Flexibilität entscheidet über Systemeffizienz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Hellbrise am ersten Maiwochenende 2026 zeigt deutlich: Der Ausbau erneuerbarer Energien allein reicht nicht aus. Ohne parallelen Aufbau von Flexibilitätsoptionen – insbesondere durch Batteriespeicher – steigen Systemkosten, Redispatch-Bedarf und Marktverwerfungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen, Energieversorger und Investoren ergeben sich daraus klare Handlungsfelder:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Integration von Speichern in Energieprojekte</li>



<li>Nutzung von Preissignalen durch intelligente Vermarktung</li>



<li>Kombination von PV-Anlagen mit Flexibilitätslösungen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Energiewende tritt damit in eine neue Phase ein: <strong>Nicht mehr nur Erzeugung, sondern Systemintegration wird zum entscheidenden Erfolgsfaktor.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/hellbrise-am-1-maiwochenende-2026/">Hellbrise am 1. Maiwochenende 2026: Ursachen, Auswirkungen &amp; Lösungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Batteriespeicher in Deutschland: Rekordzubau trifft auf wachsenden Flexibilitätsbedarf</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/batteriespeicher-in-deutschland-rekordzubau-trifft-auf-wachsenden-flexibilitaetsbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 May 2026 13:24:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v4.cubeconcepts.de/?p=28759</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rekordzubau bei Batteriespeichern – und trotzdem eine wachsende Lücke im Energiesystem. Warum Flexibilität jetzt zum entscheidenden Faktor wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher-in-deutschland-rekordzubau-trifft-auf-wachsenden-flexibilitaetsbedarf/">Batteriespeicher in Deutschland: Rekordzubau trifft auf wachsenden Flexibilitätsbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Ausbau von Batteriespeichern in Deutschland gewinnt 2026 deutlich an Dynamik. Gleichzeitig zeigt sich immer klarer: Ohne Speicher lässt sich das volle Potenzial der Photovoltaik nicht ausschöpfen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Batteriespeicher-Ausbau in Deutschland erreicht neue Höchststände</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach aktuellen Auswertungen des Bundesverband Solarwirtschaft wurden im ersten Quartal 2026 mehr als zwei Gigawattstunden (GWh) neue Speicherkapazität installiert. Das entspricht einem Wachstum von rund <strong>67 Prozent</strong> gegenüber dem Vorjahreszeitraum.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt steigt der <strong>Batteriespeicher-Bestand in Deutschland</strong> damit auf etwa <strong>28 GWh</strong>, verteilt auf rund 2,5 Millionen Anlagen. Diese Kapazität könnte rechnerisch den täglichen Strombedarf von rund drei Millionen Haushalten decken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders dynamisch entwickelt sich der Markt für <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a>: Anlagen mit mehr als einer Megawattstunde Kapazität verzeichneten nahezu eine Vervierfachung des Zubaus.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weltweit wächst Photovoltaik schneller als ihre Integration</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Obwohl der PV-Zubau in Deutschland leicht stagniert, expandiert Solarenergie weltweit mit hoher Geschwindigkeit. Laut Analysen der britischen Non-Profif-Organisation und Energie-Think-Tanks Ember stieg die globale Solarstromerzeugung 2025 um rund 30 Prozent.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Herausforderung: Ein großer Teil dieser Erzeugung ist bislang nicht flexibel steuerbar. <strong>Ohne ausreichende Speicherkapazitäten</strong> kommt es weiterhin zu <strong>Abregelungen von PV-Anlagen</strong> – insbesondere bei Netzengpässen oder negativen Strompreisen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum Batteriespeicher für die Energiewende entscheidend sind</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Batteriespeicher übernehmen eine zentrale Funktion im Energiesystem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Netzstabilität sichern:</strong> Ausgleich von Erzeugungsschwankungen bei Wind- und Solarstrom</li>



<li><strong>Abregelung vermeiden:</strong> Speicherung statt Verlust von erneuerbarem Strom</li>



<li><strong>Lastmanagement optimieren:</strong> Nutzung von Strom genau dann, wenn er benötigt wird</li>



<li><strong>Systemkosten senken:</strong> Reduzierung des Bedarfs an fossilen Reservekraftwerken</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade im Zusammenspiel von <strong>Photovoltaik und Batteriespeicher</strong> – etwa in Co-Location-Konzepten – entsteht ein deutlich höherer systemischer Nutzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet Co-Location bei PV und Batteriespeichern?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unter <a href="https://cubeconcepts.de/co-location-bess-als-unverzichtbares-asset-bei-ee-anlagen/">Co-Location</a> versteht man die direkte Kombination von PV-Anlagen und Batteriespeichern an einem Standort. Der Vorteil:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>direkte und lokale Speicherung von Strom an der Erzeugungsanlage</li>



<li>Reduzierung von Netzengpässen</li>



<li>die Wirtschaftlichkeit der Anlage steigt</li>



<li>gezielte Vermarktung von Flexibilität</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit wird aus einer reinen Erzeugungsanlage ein <strong>steuerbarer Bestandteil des Energiesystems</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Marktbarrieren bremsen den weiteren Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz des starken Wachstums sieht der <strong>Bundesverband Solarwirtschaft</strong> weiterhin regulatorischen Handlungsbedarf. Insbesondere folgende Punkte gelten als kritisch:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>komplexe und langsame Netzanschlussverfahren</li>



<li>unklare oder nachteilige Netzentgeltregelungen</li>



<li>fehlende Gleichbehandlung von Speichern in Ausschreibungen, wie im Rahmen des <a href="http://Trotz des starken Wachstums sieht der Bundesverband Solarwirtschaft weiterhin regulatorischen Handlungsbedarf. Insbesondere folgende Punkte gelten als kritisch:  komplexe und langsame Netzanschlussverfahren unklare oder nachteilige Netzentgeltregelungen fehlende Gleichbehandlung von Speichern in Ausschreibungen begrenzte Anreize für systemdienliche Betriebsweisen  Ohne Anpassungen droht sich die Lücke zwischen Erzeugung und Flexibilität weiter zu vergrößern.">Netzpaketes</a></li>



<li>begrenzte Anreize für systemdienliche Betriebsweisen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ohne Anpassungen droht sich die Lücke zwischen Erzeugung und Flexibilität weiter zu vergrößern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Batteriespeicher werden zur Schlüsseltechnologie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der starke Ausbau der Photovoltaik macht deutlich: Die Energiewende tritt in eine neue Phase ein. Nicht mehr die reine Erzeugung steht im Vordergrund, sondern deren Integration ins Energiesystem.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Batteriespeicher in Deutschland</strong> sind dabei die zentrale Voraussetzung, um erneuerbare Energien effizient, wirtschaftlich und netzdienlich zu nutzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der aktuelle Rekordzubau ist ein wichtiger Schritt – entscheidend wird jedoch sein, wie schnell regulatorische Rahmenbedingungen und Marktmechanismen nachziehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">FAQ</h2>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Warum sind Batteriespeicher für die Energiewende wichtig?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Batteriespeicher ermöglichen es, Strom aus erneuerbaren Energien zeitlich zu verschieben. Sie gleichen Schwankungen bei Wind- und Solarstrom aus, reduzieren Abregelungen und tragen zur Netzstabilität bei. Dadurch sinkt auch der Bedarf an fossilen Reservekraftwerken.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Wie entwickeln sich Batteriespeicher in Deutschland aktuell?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Laut Bundesverband Solarwirtschaft wurden im ersten Quartal 2026 über zwei Gigawattstunden neue Speicherkapazität installiert. Das entspricht einem Wachstum von rund 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark wächst der Markt für Großspeicher.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Was ist Co-Location bei Photovoltaik und Batteriespeichern?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Co-Location beschreibt die Kombination von PV-Anlagen und Batteriespeichern an einem Standort. Der erzeugte Strom kann direkt vor Ort gespeichert und bei Bedarf genutzt oder vermarktet werden. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit und reduziert Netzbelastungen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Warum werden PV-Anlagen ohne Speicher abgeregelt?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Wenn mehr Strom erzeugt als verbraucht oder transportiert werden kann, kommt es zu Netzengpässen. Ohne Speicher muss überschüssige Energie abgeregelt werden. Batteriespeicher können diesen Strom aufnehmen und später nutzbar machen.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Welche Vorteile bieten Batteriespeicher für Unternehmen?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen ermöglichen Batteriespeicher eine bessere Nutzung eigener PV-Erzeugung, reduzieren Lastspitzen, senken Energiekosten und eröffnen zusätzliche Erlöspotenziale, etwa durch die Teilnahme an Flexibilitätsmärkten.</p>
</details>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<details class="wp-block-details is-layout-flow wp-block-details-is-layout-flow"><summary>Welche Herausforderungen gibt es beim Ausbau von Batteriespeichern?</summary>
<p class="wp-block-paragraph">Zu den größten Herausforderungen zählen regulatorische Hürden, komplexe Netzanschlüsse, teilweise ungünstige Netzentgeltregelungen sowie fehlende Marktanreize für systemdienliche Speicherlösungen.</p>
</details>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher-in-deutschland-rekordzubau-trifft-auf-wachsenden-flexibilitaetsbedarf/">Batteriespeicher in Deutschland: Rekordzubau trifft auf wachsenden Flexibilitätsbedarf</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Netzpaket: Koalitionseinigung &#038; Ressortabstimmung – was jetzt auf die Energiewirtschaft zukommt</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzpaket-koalitionseinigung-ressortabstimmung-was-jetzt-auf-die-energiewirtschaft-zukommt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 14:16:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v4.cubeconcepts.de/?p=28164</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es bringt tiefgreifende Änderungen für die Energiewirtschaft – von kapazitätslimitierten Netzgebieten bis hin zu neuen Marktmechanismen im EEG. Während die Politik auf mehr Steuerung und Versorgungssicherheit setzt, wächst in der Branche die Kritik an steigenden Investitionsrisiken und fehlender Technologieoffenheit. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/netzpaket-koalitionseinigung-ressortabstimmung-was-jetzt-auf-die-energiewirtschaft-zukommt/">Netzpaket: Koalitionseinigung &amp; Ressortabstimmung – was jetzt auf die Energiewirtschaft zukommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Nach nur kurzer politischer Abstimmung nimmt das sogenannte „<strong>Netzpaket</strong>“ konkrete Formen an.&nbsp;Nach dem geleakten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Februar 2026 und der ersten Lesung im Bundestag im März haben sich CDU und SPD nun offenbar <strong>grundsätzlich geeinigt</strong>. Das Maßnahmenbündel geht weitgehend unverändert in die Ressortabstimmung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://cubeconcepts.de/das-geplante-netzpaket-2026-des-bmwe/" type="post" id="27218">Netzpaket 2026</a> ist kein Einzelgesetz, sondern ein regulatorisches Maßnahmenpaket mit weitreichenden Auswirkungen auf den Energiemarkt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Netzpaket</li>



<li>EEG-Novelle</li>



<li>StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Überblick – und ordnet die zentralen Kritikpunkte ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">1. Netzpaket: Netzengpässe werden zum neuen Regelfall</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Netzpaket des BMWE unter Ministerin Katharina Reiche zielt primär darauf ab, den steigenden Druck der volatilen Märkte auf die Stromnetze zu adressieren. Die Instrumente sind jedoch umstritten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kapazitätslimitierte Netzgebiete</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Netzbetreiber sollen künftig Regionen ausweisen können, in denen mehr als 3 % der Einspeisung abgeregelt werden. Diese „kapazitätslimitierten Netzgebiete“ könnten große Teile Deutschlands betreffen – insbesondere Regionen mit starkem PV- und Windausbau.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kritik:</strong><br>Die 3-%-Schwelle galt bislang europaweit als Indikator für ein gut ausgebautes Netz. Selbst im deutschen Netzausbauplan gilt diese Grenze noch als Standardwert und Deutschland lag 2025 mit rund 3,5 % im europäischen Mittelfeld. Kritiker argumentieren, dass hier ein Normalzustand zum Problemfall erklärt wird.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Redispatch-Vorbehalt ohne Entschädigung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Neue Erzeugeranlagen in diesen Netzgebieten fallen unter den <a href="https://cubeconcepts.de/was-ist-der-redispatch-vorbehalt/" type="post" id="27215">Redispatch-Vorbehalt</a> und sollen künftig <strong>keinen Anspruch auf Entschädigung</strong> bei Abregelung haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Auswirkung:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Deutlich erhöhtes Investitionsrisiko</li>



<li>Potenziell sinkende Projektfinanzierbarkeit</li>



<li>Erwartbare juristische Auseinandersetzungen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 class="wp-block-heading">Baukostenzuschüsse (BKZ)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Netzbetreiber erhalten das Recht, <strong>bis zu 15 % der Netzanschlusskosten</strong> auf Erzeuger umzulegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einordnung:</strong><br>Das verschiebt Netzausbauk</p>



<h3 class="wp-block-heading">Reifegradbasierte Netzanschlüsse</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Netzanschlüsse sollen künftig nach Projektfortschritt vergeben werden, um „Blockaden“ durch unausgereifte Projekte zu vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Positiv:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Effizientere Nutzung knapper Netzkapazitäten</li>



<li>Schnellere Realisierung fortgeschrittener Projekte</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">2. EEG-Novelle: Marktintegration statt Förderung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel zum Netzpaket wird das EEG grundlegend reformiert – mit klarer Stoßrichtung: weniger Förderung, mehr Markt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wegfall der Einspeisevergütung für kleine Anlagen &amp; Pflicht zur Direktvermarktung ab 25 kWp</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Neue kleinere PV-Anlagen erhalten künftig <strong>keine feste Einspeisevergütung mehr</strong>, sondern nur noch den Marktwert abzüglich Vermarktungskosten. Zudem wird die Schwelle zur Direktvermarktung auf PV-Anlagen ab 25 kWp ausgeweitet und faktisch zum Standard.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zweiseitige CfD ab 100 kWp</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für größere Anlagen gilt künftig ein <strong>zweiseitiges <a href="https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/" type="post" id="10459">Contract for Difference</a> (CfD)</strong>-Modell:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Marktpreis &gt; Gebotswert → Rückzahlung der Mehrerlöse</li>



<li>Marktpreis &lt; Gebotswert → staatlicher Ausgleich</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ziel:</strong><br>Planbare Erlöse bei gleichzeitiger Abschöpfung von Übergewinnen bei Erneuerbaren Energien. Mineralölkonzernen bleiben weiterhin von einer Übergewinnsteuer verschont.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den aktuellen Stand zur Ausarbeitung der CfD-Thematik in Deutschland gibt es im Beitrag &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/zweiseitige-differenzvertraege-cfd-im-eeg-2027/" type="post" id="29044">Zweiseitige Differenzverträge (CfD) im EEG 2027: Was Betreiber jetzt wissen sollten</a>&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading">3. StromVKG: Rückkehr zur Kapazitätslogik</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das neue StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz) greift zentrale Elemente des gescheiterten <a href="https://cubeconcepts.de/kraftwerkssicherheitsgesetz-neue-umlagen-erwartet/" type="post" id="15457">Kraftwerkssicherheitsgesetzes</a> (KWSG) wieder auf – allerdings in abgespeckter Form. Es zielt primär auf Gaskraftwerke und ist weniger technologieoffen. Nach <a href="https://www.spiegel.de/wirtschaft/katherina-reiches-ministerium-bat-enbw-um-argumente-fuer-gaskraftwerke-a-1ce69ada-8eff-444b-a7f9-4eaf4d6e5447" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Informationen des SPIEGEL</a> bestellte Ministerin Reiche daher im Vorfeld bei dem Energiekonzern EnBW weiter Argumentationshilfen für die Rechtfertigung der eingeschränkten Ausschreibungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erste Ausschreibungen nur für gesicherte Leistung ab 2026</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Zwei Ausschreibungsrunden (September &amp; Dezember 2026)</li>



<li>Jeweils 4,5 GW Leistung</li>



<li>Anforderungen die BESS ausschließen:
<ul class="wp-block-list">
<li>10 Stunden durchgehende Stromlieferung</li>



<li>Wiederverfügbarkeit nach 1 Stunde</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Erst ab der dritten Ausschreibung, die am 18. Mai 2027 stattfinden wird, sollen sich auch <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a> beteiligen dürfen. Unter welchen Voraussetzungen ist noch unklar.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einordnung:</strong><br>Das Gesetz setzt weiterhin stark auf klassische Kraftwerkslogik – mit Fokus auf steuerbare Leistung statt Flexibilität. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik: Fehlanreize &amp; Systembruch?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gesamtpaket stößt auf breite Kritik aus allen Bereichen der Energiebranche.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Gefahr von „Sperrzonen“ der Energiewende</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt vor großflächigen Einschränkungen: „Große Teile Deutschlands drohen zu Sperrzonen der Energiewende zu werden.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffen wären insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Niedersachsen</li>



<li>Schleswig-Holstein</li>



<li>Bayern</li>



<li>Sachsen-Anhalt</li>



<li>Ostfriesland</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Zu geringe Integration von Speichern</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Simone Peter, jetzt EREF-Vorstand und früher BEE Präsidentin, bemängelt, dass das Netzpaket lediglich die Engpässe durch Einschränkungen adressiert, anstatt Flexibilitätslösungen anzubieten. In Deutschland läge die Verschiebung von PV-Strom in Batteriespeicher bei nur ca. 14 %. Andere Regionen, wie Australien, Chile oder Kalifornien lägen durch flexiblere Regulatorin bereits bei 50 &#8211; 60 %.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kritik an fehlender Technologieoffenheit</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bemängeln die Ausgestaltung der Ausschreibungen im StromVKG als zu wenig technologieoffen und kostenintensiv. Die Gestehungskosten bei Gas seinen mit 19–23 ct/kWh viel zu hoch. Lege man dazu noch die Folgekosten, die durch eine neue <a href="https://cubeconcepts.de/neue-studie-zu-gaskraftwerke-wie-teuer-ist-strom-aus-erdgas-wirklich/" type="post" id="27359">Studie zu Gaskraftwerken</a>, läge Strom aus Gas gar bei <strong>35 &#8211; 67 ct/kWh</strong>. Diese Kosten seinen auf alle Verbraucher umzulegen und in Zeiten von Gestehungskosten von 4,2 – 7 ct/kWh bei Solarparks oder 6,3 – 10 ct/kWh bei Dach-PV-Anlagen nicht mehr zeitgemäß. Zudem steigen die CO₂-Kosten bei der Gasverstromung immer weiter.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Knappe &amp; teure fossile Brennstoffe</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Laut Angaben der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union innerhalb von etwa 44 Tagen infolge des Iran-Konfliktes rund&nbsp;<strong>22 Milliarden Euro</strong>&nbsp;zusätzlich für fossile Energieimporte ausgeben müssen. Dies zeige, wie abhängig Europa noch vom Öl- und Gasimporten ist und entspräche etwa <strong>10 Jahren </strong>den deutschen <strong>Redispatchkosten</strong>. Allein die temporäre Senkung der Mineralölsteuer von Mai bis Ende Juni 2026 kommt dabei auf ein Jahr Kostendeckung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Strukturreform mit Zielkonflikten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Netzpaket markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Mehr Steuerung und Restriktion</strong> im Netzzugang</li>



<li><strong>Weniger Förderung</strong>, stärkere Marktintegration</li>



<li><strong>Rückkehr zu gesicherter Leistung</strong> durch Kapazitätsmechanismen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch zentrale Fragen bleiben offen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wird der Ausbau erneuerbarer Energien gebremst?</li>



<li>Werden Investitionen in Speicher ausreichend incentiviert?</li>



<li>Entstehen neue regionale Ungleichgewichte?</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine sorgfältige <a href="https://cubeconcepts.de/unternehmen/kontakt/projektanfrage/">Projektanalyse</a> im Vorfeld wird demnach immer wichtiger und essenziell.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/netzpaket-koalitionseinigung-ressortabstimmung-was-jetzt-auf-die-energiewirtschaft-zukommt/">Netzpaket: Koalitionseinigung &amp; Ressortabstimmung – was jetzt auf die Energiewirtschaft zukommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Update 2026: Neue CSRD-Schwellenwerte &#038; CSDDD-Änderungen durch EU-Omnibus-Richtlinie</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/update-2026-neue-csrd-schwellenwerte-csddd-aenderungen-durch-eu-omnibus-richtlinie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 15:55:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27439</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die EU begrenzt die direkte Berichtspflicht auf Unternehmen ab 1.000 (CSRD) bzw. 5.000 Mitarbeitern (CSDDD), um bürokratische Hürden abzubauen. Trotzdem sollten auch kleinere Zulieferer auf standardisierte ESG-Daten setzen. Weshalb, erklärt dieser Bericht. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/update-2026-neue-csrd-schwellenwerte-csddd-aenderungen-durch-eu-omnibus-richtlinie/">Update 2026: Neue CSRD-Schwellenwerte &amp; CSDDD-Änderungen durch EU-Omnibus-Richtlinie</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 26. Februar 2026 hat die Europäische Union mit der Veröffentlichung der <strong>Richtlinie 2026/470 (Omnibus-Änderungsrichtlinie)</strong> im EU-Amtsblatt Fakten geschaffen. Die neuen Regelungen bringen einige Anpassung der <strong>Anwenderkreise für CSRD und CSDDD</strong>. Durch deutlich erhöhte Schwellenwerte wird ein Großteil des Mittelstands von der direkten Berichtspflicht befreit. Zusätzlich beabsichtigt die EU, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu stärken und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erleichtern. Während dies für viele Unternehmen eine enorme bürokratische Erleichterung bedeutet, geben die betroffenen großen Marktakteure jedoch den Druck durch den <strong>„Trickle-down-Effekt“</strong> weiter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">CSRD-Berichtspflicht 2026: Wer ist aktuell betroffen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die größte Änderung betrifft die <strong>Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)</strong>. Ursprüngliche Pläne, Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden einzubeziehen, hat die EU revidiert, um die bürokratische Belastung zu senken. Damit fällt die Pflicht für ca. 90 % der ursprünglich geplanten Unternehmen weg.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Neue CSRD-Schwellenwerte:</strong> Berichtspflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als <strong>1.000 Mitarbeitenden</strong> und einem Jahresumsatz von über <strong>450 Mio. €</strong>.</li>



<li><strong>Fristen &amp; Start:</strong> Für die verbleibenden Unternehmen beginnt die Pflicht einheitlich ab dem <strong>Geschäftsjahr 2027</strong>.</li>



<li><strong>LSME – Standard für KMU bleibt</strong>: Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ebenfalls berichtspflichtig sind, wird das LSME-Reporting (Listed Small and Medium-Sized Enterprises) eingeführt.</li>



<li><strong>Freiwillige VSME-Berichte weiterhin möglich</strong>: Um dem Trickle-down-Effekt entgegenwirken zu können, können nicht kapitalmarktorientierte KMU weiterhin VSME-Berichte („Voluntary Small and Medium-sized Enterprises“) einreichen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Da die bisherige Fassung der CSRD-Umsetzung bisher in Deutschland noch nicht ratifiziert ist, soll der nationale Gesetzgebungsprozess im Laufe des Jahres 2026 auf Basis des <a href="https://cubeconcepts.de/die-european-sustainability-reporting-standards-esrs/" type="post" id="27507">ESRS</a>-Updates starten. Dieses wird als delegierter Rechtsakt im <strong>2. Quartal 2026</strong> erwartet. Für Unternehmen, die bisher NFRD-pflichtig sind, gilt die CSRD-Datenerfassung ab 2026. Für neu betroffene ab 2027 mit einer Berichtspflicht in 2028. Die Standards für die <a href="https://cubeconcepts.de/lsme-und-vsme-nachhaltigkeitsberichte-fuer-kmu/" type="post" id="14135">LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte</a> sollen deutlich weniger komplex werden und vereinfachte Offenlegungspflichten bieten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">CSDDD-Update: Neue Grenzen für das EU-Lieferkettengesetz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bei der <strong>Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)</strong> gibt es gravierende Änderungen. Die zuvor geplante schrittweise Einführung hat die EU nun durch eine einheitliche Regelung ersetzt. Die wichtigsten CSDDD-Änderungen im Überblick:</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li><strong>Höhere Hürden:</strong> Nur noch Großunternehmen mit mehr als <strong>5.000 Mitarbeitenden</strong> und über <strong>1,5 Mrd. € Umsatz</strong> fallen direkt unter die EU-Richtlinie.</li>



<li><strong>Einheitlicher Starttermin:</strong> Der Anwendungsbeginn wurde für alle betroffenen Unternehmen auf den <strong>26. Juli 2029</strong> verschoben.</li>



<li><strong>Anpassung des LkSG:</strong> Die deutsche Bundesregierung muss nun das bestehende <strong>Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)</strong> an diese neuen EU-Standards anpassen, was für viele deutsche Firmen eine Entlastung bedeuten könnte.</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading">Warum Nicht-Betroffene trotzdem handeln müssen</h2>



<h3 class="wp-block-heading">1. Der „Daten-Pass“: Wer nicht liefert, fliegt raus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die berichtspflichtigen Großkonzerne (&gt; 1.000 MA) müssen ihre gesamte Wertschöpfungskette offenlegen. Als Zulieferer sind sie zwar nicht gesetzlich, aber meist <strong>vertraglich</strong> zur Datenlieferung verpflichtet. Wer keine CO₂-Bilanz oder Sozialnachweise liefern kann, riskiert die Auslistung als Lieferant.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Standardisierung spart Kosten (ESRS-Sogwirkung)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Statt auf individuelle Fragebögen jedes einzelnen Kunden zu reagieren, empfiehlt sich die Orientierung am <strong>LSME-</strong> oder <strong>VSME-Standard</strong> (für nicht-börsennotierte KMU). Eine einmalige, standardisierte Datenaufbereitung spart Zeit und signalisiert Professionalität gegenüber den Auftraggebern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Banken &amp; Green Finance</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://cubeconcepts.de/die-eu-taxonomie/" type="post" id="7680">EU-Taxonomie</a> verpflichtet Banken dazu, die Nachhaltigkeit ihrer Kreditportfolios zu bewerten. Unternehmen ohne ESG-Transparenz müssen künftig mit <strong>höheren Zinsen</strong> oder erschwerten Kreditvergaben rechnen. Nachhaltigkeitsdaten sind somit eine direkte Voraussetzung für attraktive Finanzierungskonditionen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleich: Alte Planung vs. Neue EU-Richtlinie 2026</h2>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Kriterium</td><td><strong>Stand 2024</strong></td><td><strong>Update 2026</strong></td></tr><tr><td>CSRD Fokus</td><td>gestaffelt ab 250 MA / 40 Mio. € Umsatz</td><td>Ab 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz</td></tr><tr><td>CSDDD Fokus</td><td>Ab 1.000 MA / 450 Mio. € Umsatz</td><td>Ab 5.000 MA / 1,5 Mrd. € Umsatz</td></tr><tr><td>Starttermin CSDDD</td><td>Gestaffelt ab 2027</td><td>Einheitlich 26. Juli 2029</td></tr><tr><td>Rechtssicherheit</td><td>Entwürfe / Verhandlungen</td><td>Omnibus-Richtlinie 2026/470</td></tr><tr><td>Berichtsstandard</td><td>Voller ESRS</td><td>ESRS (Groß) / LSME (Börsennotierte KMU)</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Was Unternehmen jetzt tun sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der massiven Entlastung durch die Omnibus-Richtlinie gibt es für Zulieferer keinen Grund zur Untätigkeit. Auch wenn Unternehmen unter den neuen Schwellenwerten liegen, werden ihre berichtspflichtigen Großkunden weiterhin ESG-Daten von Ihnen fordern (Trickle-down-Effekt). Eine solide Datenbasis bleibt daher ein Wettbewerbsvorteil und erfüllt die Anforderungen der Großkunden und Kreditgebern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Degradation von PV-Anlagen: Real deutlich geringer als lange angenommen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/degradation-von-pv-anlagen-real-deutlich-geringer-als-lange-angenommen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 11:31:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen & Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27390</guid>

					<description><![CDATA[<p>Eine aktuelle Langzeitstudie der BTU Cottbus zeigt, dass die reale Ertragsdegradation von PV-Anlagen mit rund 0,6 % pro Jahr deutlich niedriger ausfällt als oft angenommen. Für Betreiber und Investoren bedeutet dies höhere Stromerträge über die gesamte Laufzeit und eine spürbar bessere Rentabilität ihrer Projekte.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die langfristige Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen ist ein zentraler Faktor für Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Investitionsentscheidungen und Stromgestehungskosten. In der Praxis wird die <strong>Degradation von PV-Anlagen</strong> jedoch häufig mit <strong>0,8 bis 1,0 Prozent pro Jahr</strong> zu konservativ angesetzt. Während meist nur die Herstellerangaben der Moduldegradation herangezogen werden, zeit nun eine aktuelle Studie der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg (BTU), dass die tatsächlichen Ertragsverluste von kompletten PV-Anlagen deutlich unter vielen bisherigen Annahmen liegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die groß angelegte Auswertung von mehr als 1,2 Millionen PV-Anlagen in Deutschland kommt durchschnittlich auf einen tatsächlichen Wert von rd. <strong>0,6 Prozent</strong>, der sich mit zunehmendem Alter der Anlagen sogar verlangsamt. Für Betreiber, Investoren und Planer bedeutet das: Viele bestehende Kalkulationen unterschätzen den möglichen Stromertrag über die Lebensdauer – mit positiven Auswirkungen auf Rendite, Klimanutzen und die Planung von Ersatzinvestitionen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was bedeutet Degradation bei PV-Anlagen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unter Degradation versteht man den <strong>schrittweisen Leistungsrückgang</strong> einer Photovoltaikanlage <strong>über die Betriebsdauer</strong>. Dieser wird üblicherweise in Prozent pro Jahr angegeben. Jede Anlage verliert mit der Zeit einen kleinen Teil ihrer Fähigkeit, eingestrahlte Sonnenenergie in elektrische Energie umzuwandeln – verursacht durch Materialermüdung, Witterungseinflüsse, Temperaturwechsel, UV-Strahlung, Verschmutzung und elektrische Alterungsprozesse. Entscheidend ist dabei: Schon kleine Unterschiede in der angenommenen Degradation summieren sich über 20 oder 30 Betriebsjahre zu erheblichen Abweichungen bei den erwarteten Strommengen und damit bei Erlösen, Kosten je Kilowattstunde und der Bewertung von Investitionen.&nbsp;Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Ebenen der Betrachtung:</p>



<h3 class="wp-block-heading">Moduldegradation (physikalische Betrachtung)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Moduldegradation beschreibt den Leistungsverlust einzelner PV-Module unter standardisierten Bedingungen und ist in vielen Fällen der einzige Koeffizient, der bei der Wirtschaftlichkeitsberechnung ganzer Anlagen berücksichtigt wird. Typische Ursachen die den <a href="https://cubeconcepts.de/wirkungsgrad-von-solarzellen/" type="post" id="5894">Wirkungsgrad von Solarzellen</a> beeinflussen sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>lichtinduzierte Effekte (LID)</li>



<li>materialbedingte Alterung</li>



<li>Mikrorisse und Zellermüdung</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einer initialen Degradation der Module im ersten Betriebsjahr (ca. 1–2 %) liegt der jährliche Leistungsverlust nach der BTU-Studie meist bei etwa <strong>0,3–0,5 %</strong>. Diese Werte basieren überwiegend auf Laboruntersuchungen und Herstellerangaben und stellen eine technisch isolierte Betrachtung dar.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Systemdegradation (technische Gesamtanlage)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die BTU-Studie erweitert den Blick auch auf die Systemdegradation, also auch auf die gesamte technische Infrastruktur der PV-Anlage. Zusätzlich zu den Modulen werden hier berücksichtigt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wechselrichter (Wirkungsgradverluste, Lebensdauer)</li>



<li><a href="https://cubeconcepts.de/verkabelung-von-pv-modulen/" type="post" id="9751">Verkabelung von PV-Modulen</a> und Kontaktstellen</li>



<li>elektrische Verluste und Mismatch-Effekte</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Typischerweise werden hierfür Degradationsraten von etwa <strong>0,5–0,8 % pro Jahr</strong> angesetzt. Diese Werte sind praxisnäher, basieren jedoch häufig noch auf Modellannahmen und weniger auf real gemessenen Langzeitdaten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ertragsdegradation (wirtschaftlich entscheiden)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Betreiber und Investoren ist letztlich der tatsächliche Energieertrag entscheidend. Die Ertragsdegradation beschreibt den Rückgang der real erzeugten Strommenge einer Anlage. Hier fließen neben technischen Effekten auch betriebliche und standortspezifische Einflüsse ein, die BTU-Studie ebenfalls berücksichtigt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Verschmutzung (Soiling)</li>



<li>Temperatur- und Witterungseinflüsse</li>



<li>Wartung und Betriebsführung</li>



<li>temporäre Ausfälle</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Studie basiert auf bis zu 16 Jahren Betriebsdaten von 1,25 Millionen PV-Anlagen mit 34,9 GW Gesamtkapazität sowie den offenen Daten von Netzbetreibern, Marktstammdatenregister und Wetterdiensten (DWD, Copernicus). Sie zeigt eine durchschnittliche Ertragsdegradation von rund <strong>0,59 % pro Jahr</strong> (Spannbreite ca. 0,52–0,61 % p.a.).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kernergebnisse der Studie aus aktuellen Felddaten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue BTU-Studie „From shine to decline&#8221; analysierte über 1,25 Millionen PV-Anlagen in Deutschland mit einer Gesamtkapazität von rund 35 GW und bis zu 16 Betriebsjahren – deutlich mehr Daten als jede frühere Untersuchung. Der durchschnittliche jährliche Leistungsrückgang (Degradation) ganzer Anlagen liegt bei 0,52 bis 0,61 Prozent – weniger als die in der Literatur oft genannten 0,8 Prozent. Damit liegt die gesamte Anlagenperformance näher an den Werten der Moduldegradation als bisher angenommen. Das deutet auf eine insgesamt hohe Systemstabilität moderner PV-Anlagen hin.​</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders relevant ist die nicht-lineare Degradation. Während der ersten Betriebsjahre treten stärkere Effekte auf und anschließend flacht die Degradationsrate ab, so dass Anlagen nach 10 Jahren nur noch 7 bis 13 Prozent langsamer altern. Dies führt dazu, dass Anlagen im späteren Betrieb häufig stabiler arbeiten als in klassischen Modellen unterstellt.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="668" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen-1024x668.jpg" alt="" class="wp-image-27405" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen-1024x668.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen-300x196.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen-768x501.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen-18x12.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Degradation-von-PV-Anlagen.jpg 1273w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Größere Freiflächen- und Dachanlagen im gewerblichen Bereich zeigen rund ein Drittel höhere Degradationraten als kleine private Dachanlagen, vermutlich durch komplexere Systeme und Potential-Induced Degradation (PID). Im Vergleich zu globalen Reviews (Mittelwert 0,8 Prozent) überzeichneten bisherige Werte den Rückgang für das gemäßigte deutsche Klima. Für Praktiker bedeutet das: Nach 20 Jahren liegt die Performance typischerweise noch bei etwa 90 Prozent – ein technisches Lebensende nach 20 Jahren ist zu pessimistisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Implikationen für Wirtschaftlichkeit &amp; Planung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die geringere reale Degradation führt zu höheren prognostizierten Stromerträgen über die Lebensdauer einer PV-Anlage – mit direkten Vorteilen für Wirtschaftlichkeit und Investitionsentscheidungen. Bei einer Annahme von 0,6 statt 0,8 Prozent jährlichem Rückgang erzeugt eine typische Anlage <strong>nach 20 Jahren</strong> rund <strong>3–5 Prozent mehr Strom</strong>, was sich bei größeren Projekten auf Tausende Euro jährliche Zusatzerlöse summiert.​</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Levelized Cost of Electricity (LCOE)</strong> sinkt entsprechend, da die Anfangsinvestition über mehr produzierte Kilowattstunden verteilt wird – besonders attraktiv bei steigenden Strompreisen und Förderungen. Zusätzlich wirkt sich die neue realistische Einschätzung auch auf die Wirtschaftlichkeit bei PPA- und Contracting-Modellen aus. Die niedrigere Degradationsrate <strong>erhöht die Planungssicherheit</strong> und <strong>verbessern die Kalkulationsbasis</strong>. Insgesamt rechnen die Cottbusser Forscher, dass allein in Deutschland bis 2040 mehrere hundert Millionen Euro jährlich an Wartungs- und Repowering-Kosten eingespart werden könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einfluss von Klima &amp; Standort auf die Degradation von PV-Anlagen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem Alter wirken sich Witterungs- und Umweltfaktoren messbar auf die PV-Performance aus. Jeder extrem heiße Tag über 30 °C, Frosttag unter 0 °C oder jedes Mikrogramm Feinstaub (PM10) pro Kubikmeter senkt den Jahresertrag um 0,038 bis 0,101 Prozentpunkte. Hitzebelastungen treffen ältere Anlagen besonders hart und verstärken sich mit der Zeit, während Frost und Luftverschmutzung jüngere Systeme stärker beeinträchtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Niederschlag zeigt im deutschen Klima tendenziell einen leicht positiven Effekt durch Kühlung und Selbstreinigung der Module. Im Gegensatz dazu erzeugen Starkregenereignisse jedoch oft auch mechanische Spannungen. Betreiber sollten daher berücksichtigen, dass Standorte im Süden Deutschlands durch mehr Hitze oder Ballungsräume durch höhere Verschmutzung belastet werden. Dies erfordert eine engmaschigere Wartung, während Norddeutsche Anlagen meist von milderen Bedingungen profitieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen für Planung &amp; Betrieb</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für&nbsp;<strong>Projektplaner</strong>&nbsp;sind Degradationsannahmen von 0,5 bis 0,7 Prozent pro Jahr für deutsche Dachanlagen realistischer als die oft konservativen 0,8 bis 1,0 Prozent – besonders bei hochwertigen Komponenten und optimierten Betrieb und guter Wartung. In Ertragsmodellen lokale Klimadaten (z. B. aus DWD) einbeziehen, um Hitze-, Frost- und Verschmutzungsrisiken standortgenau einzupreisen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Betreiber</strong>&nbsp;sollten Hitze-Management priorisieren – Schatten, Belüftung oder hitzetolerante Module helfen, da ältere Anlagen hier besonders empfindlich reagieren; Reinigung regelmäßig bei Industrie- oder Verkehrsnähe durchführen, um Feinstaub-Effekte zu minimieren. Große Solarparks und Dachanlagen erfordern allerdings engmaschigere Inspektionen wegen ihres ein Drittel höheren Degradationsrisikos.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Investoren</strong>&nbsp;profitieren von höheren erwarteten Strommengen. Dies bedeutet, dass bestehende Anlagen wertvoller sind als bisher angenommen und neue Projekte sich schneller rentieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Über die Studie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die analysierte Studie „From shine to decline – Degradation of over 1 million solar photovoltaic systems in Germany&#8221;&nbsp;wird 2026 in&nbsp;<em>Energy Economics</em>&nbsp;veröffentlicht. Sie untersucht sämtliche Daten mithilfe hochdimensionaler Fixed-Effects-Panel-Regressionen – und hebt sich deutlich von früheren Arbeiten ab. Im Vergleich zu bisherigen Studien übertrifft sie diese durch die enorme Stichprobengröße (Millionen vs. Tausende Anlagen), die lange Beobachtungszeit (16 Jahre kontinuierlich) und die Berücksichtigung von Umweltfaktoren sowie nichtlinearer Degradation. Basierend auf offenen Datenquellen wie Marktstammdatenregister, Netztransparenz und DWD liefert sie damit höchst robuste, praxisrelevante Ergebnisse für das gemäßigte deutsche Klima.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Direkter Vergleich zu bisherigen Studien </h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td></td><td>BTU-Studie zu kompletten PV-Anlagen</td><td>Bisherige Annahmen basierend auf Moduldegradation</td><td>Unterschied</td></tr><tr><td>Höhe der Degradation</td><td>Ø 0,52–0,61 % p.a. (≈ 0,59 %)</td><td>Ø ~0,8–1,1 % p.a. (Literaturmittel ~1,09 %)</td><td>~40–50 % geringere Degradation als bisher angenommen</td></tr><tr><td>Verlauf der Degradation (linear vs. nicht-linear)</td><td>Degradation ist nicht linear Verlust nimmt mit Alter ab Nach 10 Jahren: 7–13 % geringere jährliche Degradation</td><td>Meist linearer Verlauf (konstanter jährlicher Verlust)</td><td>Frühphase stärker betroffen, danach Stabilisierung &#8211; Lineare Modelle sind:<br>kurzfristig zu optimistisch<br>langfristig zu pessimistisch</td></tr><tr><td>Ergebniss nach 20 Jahren</td><td>88,9 %</td><td>81,79 % (bei 1%/Jahr)<br>Hersteller garantieren: nach 30 Jahren sogar noch über 85 %</td><td>nach 30 Jahren bei 1 % = 74 %<br>Nach 30 Jahren bei 0,59 % = 83,74 %</td></tr><tr><td>Einfluss der Anlagengröße</td><td>Große Anlagen (&gt;30 kWp): ~1/3 höhere Degradation</td><td>Fokus fast ausschließlich auf: kleine Anlagen (&lt;30 kWp) kaum Differenzierung nach Größe</td><td>Skaleneffekte wirken negativ auf Degradation</td></tr><tr><td>Einfluss Temperatur</td><td>Hitze &amp; Kälte verursachen messbare Zusatzverluste<br>−0,038 % bis −0,101 % pro Extremtag</td><td>Umweltfaktoren oft: vereinfacht oder gar nicht systematisch integriert</td><td>Quantifizierter, signifikanter Einfluss, Standortentscheidung wird entscheidender</td></tr><tr><td>Einfluss Luftverschmutzung</td><td>Klar negativer Effekt (PM10)</td><td>Oft: vernachlässigt oder nur qualitativ betrachtet</td><td>Quantifizierter, signifikanter Einfluss, Standortentscheidung wird entscheidender</td></tr><tr><td>Einfluss Niederschlag</td><td>Kein klarer Effekt: Kühlung &amp; Reinigung Vs. Streuung &amp; Feuchtigkeit</td><td>Häufig pauschal positiv bewertet (Reinigungseffekt)</td><td>Realität deutlich komplexer</td></tr><tr><td>Wechselwirkungen</td><td>Effekte wechseln mit zunehmenden Alter:<br>Hitze → stärker bei alten Anlagen<br>Kälte &amp; Pollution → stärker bei neuen Anlagen</td><td>Meist keine dynamischen Wechselwirkungen berücksichtigt</td><td>Degradation ist ein dynamischer Prozess</td></tr><tr><td>Datenbasis</td><td>1 Mio. Anlagen, ~35 GW<br>bis zu 16 Jahre alte Betriebsdaten</td><td>oft: wenige Anlagen (7–2.000) und kurze Zeiträume (2–7 Jahre)</td><td>Robustere Daten: Repräsentativer &amp; näher am realen Betrieb</td></tr><tr><td>Wirtschaftliche Bewertung</td><td>Degradation deutlich günstiger:<br>−4,8 % LCOE gegenüber alten Annahmen<br>Gesamtwirtschaftlich:<br>~638 Mio. € Einsparung/Jahr möglich</td><td>Höhere Kosten für Ersatz und Repopwering eingeplant</td><td>Höherer Ertrag auch nach langen Laufzeiten, selbst bei Ersatz von Hadware-Komponenten</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Nichtlineare Degradation jetzt Standard</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vergleich zu bisherigen Studien übertrifft sie diese durch die enorme Stichprobengröße (Millionen vs. Tausende Anlagen), die lange Beobachtungszeit (16 Jahre kontinuierlich) und die Berücksichtigung von Umweltfaktoren sowie nichtlinearer Degradation. Basierend auf offenen Datenquellen wie Marktstammdatenregister, Netztransparenz und DWD liefert sie damit höchst robuste, praxisrelevante Ergebnisse für das gemäßigte deutsche Klima. Ein ähnliches Ergebnis lieferte eine Studie der Fachhochschule Südschweiz SUPSI aus 2026. Auch hier lagen die PV-Anlagen nach einer Nutzungsdauer von 25 bis 30 Jahren immer noch bei 80 % der ursprünglichen Nennleistung. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Netzüberbauung mit PV &#038; BESS als Lösung zum Redispatch-Vorbehalt</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzueberbauung-mit-pv-bess-als-loesung-zum-redispatch-vorbehalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2026 08:26:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27368</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die strategische Netzüberbauung von PV-Anlagen mit Batteriespeichern (BESS) ermöglicht den Projektausbau trotz regionaler Kapazitätsengpässe und dem neuen Redispatch-Vorbehalt. Durch die effiziente Auslastung bestehender Anschlüsse werden Abregelungsrisiken minimiert und laut EWI-Studie jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro an Netzausbaukosten eingespart.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/netzueberbauung-mit-pv-bess-als-loesung-zum-redispatch-vorbehalt/">Netzüberbauung mit PV &amp; BESS als Lösung zum Redispatch-Vorbehalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Netzpaket 2026 erlaubt zwar neuen PV- und Batteriespeicher-Projekten den Netzanschluss auch in Engpassgebieten, koppelt dies jedoch an den umstrittenen Redispatch-Vorbehalt. Die strategische <strong>Netzüberbauung</strong> bietet hier eine Lösung und rückt dabei zunehmend in den Fokus. Sie nutzt vorhandene Kapazitäten effizienter aus, reduziert Abregelungsrisiken und spart nach EWI-Studie jährlich bis zu 1,8 Milliarden Euro Netzausbaukosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die gezielte Netzüberbauung ist seit Februar 2025 in § 8 des EEG verankert und erlaubt so die Realisierung von EE-Projekten auch in „kapazitätslimitierten Netzgebieten“, wie sie im <a href="https://cubeconcepts.de/das-geplante-netzpaket-2026-des-bmwe/" type="post" id="27218">Netzpaket 2026</a> genannt werden. Dabei wird die <strong>Kapazitätsgrenze</strong> <strong>eines Netzanschlusses</strong> bewusst durch große Solarparks und/oder durch Batteriegroßspeicher <strong>überbaut</strong>. Eine intelligente Betriebsführung fängt Einspeisespitzen gezielt ab und verschiebt sie in Zeiten geringerer Netzlast. So lassen sich Redispatch-bedingte Abregelungen deutlich reduzieren, während gleichzeitig neue Erlöspotenziale – etwa durch flexible Vermarktung oder netzdienliche Fahrweisen – erschlossen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Redispatch-Vorbehalt und seine Risiken für PV-Großprojekte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Engpassgebieten (Abregelung &gt;3% des Jahresverbrauchs) sollen gemäß Netzpaket 2026 neue Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig einen <a href="https://cubeconcepts.de/was-ist-der-redispatch-vorbehalt/" type="post" id="27215">Redispatch-Vorbehalt</a> akzeptieren. Das bedeutet, dass bei netzbedingter Abregelung die EEG-Entschädigung für bis zu 10 Jahre komplett entfällt. Gerade dies schränkt die Wirtschaftlichkeit von <strong>PV-Großprojekten</strong> besonders ein, da zukünftige Redispatch-Quoten schwer prognostizierbar sind. Auch Investoren rechnen daher konservativer und Finanzinstitute bepreisen seitdem Engpass-Projekte höher.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund werden <strong>Flexibilitätslösungen</strong> direkt am Netzverknüpfungspunkt (NVP) zunehmend zur Voraussetzung für die Realisierbarkeit neuer Projekte. Durch die Integration von Speichern und den Einsatz intelligenter Steuerungssysteme lassen sich Einspeisespitzen gezielt glätten und netzbedingte Abregelungen aktiv vermeiden. Anstatt Redispatch-Maßnahmen passiv hinzunehmen, können Betreiber ihre Anlagen flexibel an die Netzsituation anpassen und so die tatsächliche Einspeisemenge stabilisieren. Dies erhöht nicht nur die Planungssicherheit, sondern verbessert auch die Finanzierbarkeit, da Projekte widerstandsfähiger gegenüber den wirtschaftlichen Risiken des Redispatch-Vorbehalts werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist Netzüberbauung – und wie funktioniert sie mit PV + BESS?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Netzüberbauung beschreibt das Prinzip, die installierte Leistung einer PV-Anlage bewusst über die verfügbare Netzanschlusskapazität hinaus zu dimensionieren. Konkret bedeutet das beispielsweise: Eine <strong>PV-Anlage mit 15 MWp Leistung</strong> wird gemeinsam mit einem <strong>BESS mit 5 MWh Kapazität</strong> an einen NVP mit lediglich <strong>10 MW Anschlussleistung</strong> angebunden. Technisch gleicht die intelligente Steuerung die Differenz zwischen Erzeugung und Anschlusskapazität aus. Während die Solaranlage insbesondere zur Mittagszeit hohe Einspeisespitzen erzeugt, nimmt der Batteriespeicher überschüssige Energie auf und speist sie zeitversetzt – etwa in den Abendstunden oder bei geringerer Einstrahlung – wieder ins Netz ein. Erst in letzter Konsequenz wird so eine Abregelung der Einspeisung notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf diese Weise lassen sich negative oder positive Lastspitzen im Netz glätten und Netzkapazitäten deutlich effizienter nutzen. Eine Studie des BEE aus 2024 zeigt, dass bereits bei einer Überbauung von rund 150 % die Abregelungsverluste auf einem niedrigen Niveau von unter 5 % bleiben, während die Auslastung des Netzanschlusspunkts um 30 bis 40 % steigt. Mit integrierten Speichersystemen seien in der Praxis sogar Überbauungsgrade von bis zu 250 % realisierbar. Insgesamt ließe sich die <strong>Netznutzung</strong> durch Netzüberbauung <strong>um 53 % verbessern</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EWI-Studie: 1,8 Milliarden Euro Netzausbaukostenersparnis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine EWI-Studie vom Sommer 2025 quantifiziert das Potenzial der BEE-Studie und nennt eindeutige Zahlen. Demnach senkt eine Netzüberbauung mit PV und Windkraft die jährlichen Netzausbaukosten <strong>um bis zu 1,8 Milliarden Euro</strong>. Zudem bewirkt die optimierte Auslastung der bestehenden Infrastruktur eine dringend benötigte Verzögerung für den kostspieligen Neubau. Für PV-Großprojekte in Kombination mit BESS bedeutet das: Die <strong>Netzengpässe werden zu Chancen</strong>, da die entstehende lokale Flexibilität den Netzausbaubedarf in der Region reduziert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kombiniert mit Cable Pooling – also PV, Wind und BESS am selben NVP – ergibt sich ein Multiplikatoreffekt. Überschüssiger Solarstrom lädt tagsüber Speicher, die bei Bedarf einspeisen oder Redispatch-Situationen abfedern. So steigt die Netznutzungsrate und die kostspieligen Abregelungen sinken. Laut EWI entstehen bei Netzüberbauung folgende Einsparungen:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>Überbauung</td><td>Netzauslastung</td><td>Abregelungsverlust</td><td>Kostenersparnis</td></tr><tr><td>100 %</td><td>Basis</td><td>hoch</td><td>keine</td></tr><tr><td>150 %</td><td>+ 30-40 %</td><td>&lt; 5 %</td><td>hoch</td></tr><tr><td>250 %</td><td>+ 50-53 %</td><td>10-15 %</td><td>bis 1,8 Mrd. €/Jahr</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Praxisbeispiele für sinnvolle Netzüberbauung</h2>



<h3 class="wp-block-heading">1. PV-Freifläche mit BESS in einem kapazitätslimitierten Verteilnetzgebiet</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Verteilnetzbetreiber stuft einen Netzbereich als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ ein, da die Abregelungsquote dort bereits über 3% liegt. Ein Projektierer plant einen neuen Solarpark und erhält vom Netzbetreiber die Information, dass am gewünschten Netzverknüpfungspunkt lediglich <strong>10 MW Anschlussleistung</strong> zur Verfügung stehen. Ein klassisches Projekt mit 10 MWp PV und Redispatch-Vorbehalt wäre zwar grundsätzlich anschlussfähig, würde aber das volle wirtschaftliche Risiko unentgeltlicher Abregelungen tragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Stattdessen entscheidet sich der Betreiber für eine strategische Netzüberbauung: Er installiert <strong>15 MWp PV-Leistung</strong> und ergänzt die Anlage um ein <strong>BESS mit 7,5 MWh Kapazität</strong>. Über ein <strong>Energiemanagementsystem (EMS)</strong> wird sichergestellt, dass die maximale Einspeiseleistung am NVP von 10 MW zu keinem Zeitpunkt überschritten wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In Zeiten hoher Einstrahlung werden Überschüsse in den Speicher geleitet, anstatt abgeregelt zu werden. Erst wenn der Speicher voll ist und die Netzlast keine zusätzliche Einspeisung zulässt, greift eine kontrollierte Leistungsbegrenzung der PV-Anlage. Auf Jahressicht kann der Betreiber so einen deutlich höheren Energieertrag über denselben Netzanschluss realisieren, während Redispatch-Maßnahmen spürbar reduziert werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Hybridprojekt mit Windpark, PV-Anlage und BESS</h3>



<p class="wp-block-paragraph">In einer windstarken Region ist ein Windpark mit <strong>20 MW Anschlussleistung</strong> bereits seit mehreren Jahren in Betrieb. Obwohl der NVP zu 100 % belegt ist und es regelmäßig zu Abregelungen kommt, ein Ausbau aufwendig und nur durch einen hohen Baukostenzuschuss erweiterbar wäre, besteht bei dem Betreiber das Interesse zusätzlich Photovoltaik und einen Großspeicher zu integrieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen eines Hybridkonzepts wird die vorhandene Netzanschlussleistung bewusst überbaut: Neben dem Windpark werden <strong>15 MWp PV-Leistung</strong> und ein <strong>10-MWh-Batteriespeicher</strong> am NVP angebunden. Auch hier orientiert sich das EMS automatisch an das Gesamtsystem. Während der Nacht und bei schwacher Sonneneinstrahlung prägt die Windenergie die Einspeisung, tagsüber liefert der Solarpark hohe Leistungen. Der Speicher nimmt sowohl Wind- als auch PV-Überschüsse in Zeiten geringer Netzaufnahmefähigkeit auf und stellt sie zeitversetzt wieder bereit. Dadurch werden die Einspeisespitzen der kombinierten Anlage geglättet und Redispatch-Eingriffe deutlich reduziert.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Großverbraucher mit PV-Einspeisung und BESS</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein energieintensives Unternehmen verfügt über einen Mittelspannungsanschluss mit <strong>5 MW Leistung</strong>, über den der gesamte Strombezug sowie ein bestehender PV-Dachanlagenanteil abgewickelt wird. Aufgrund steigender Strompreise und Nachhaltigkeitsziele plant das Unternehmen, seine Eigenversorgung mit einer PV-Freiflächenanlage und einem BESS auf dem Betriebsgelände deutlich auszubauen. Der Netzbetreiber signalisiert jedoch, dass eine Erhöhung der Anschlussleistung nur mit erheblichem Netzausbau möglich wäre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Unternehmen entscheidet sich dafür, den bestehenden Netzanschluss strategisch zu überbauen und installiert zusätzlich <strong>7 MWp PV-Leistung</strong> mit <strong>BESS mit 4 MWh Kapazität</strong>. Im Normalbetrieb deckt die PV-Anlage zunächst den Eigenverbrauch des Werks. Mit den Überschüssen lädt der Speicher und sofern Anschlusskapazitäten frei sind erhält der Betreiber die Einspeisevergütung. In Betriebszeiten mit niedrigem Verbrauch oder an Wochenenden bei hoher PV-Erzeugung und vollem Speicher verhindert das EMS, dass die 5-MW-Grenze überschritten wird und regelt die PV-Anlage runter.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Cable Pooling als operative Umsetzung der Netzüberbauung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die beschriebenen Szenarien setzen in der Praxis <a href="https://cubeconcepts.de/cable-pooling-fuer-effiziente-netzauslastung/" type="post" id="24356">Cable Pooling</a> voraus – das gemeinsame Nutzen eines Netzverknüpfungspunkts durch PV, BESS und ggf. weitere EE-Anlagen. Dabei gibt es zwei Hauptvarianten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://cubeconcepts.de/co-location-bess-als-unverzichtbares-asset-bei-ee-anlagen/" type="post" id="27561">Co-Location</a>-Modell</strong>: PV-Anlage und BESS haben separate Marktlokationen (MaLo) und Messkonzepte. Der Speicher kann flexibel mit Graustrom laden und Regelenergie-Märkte bedienen, während die PV-Anlage EEG-förderungsfähig bleibt.</li>



<li><strong>Hybridmodell</strong>: PV-Anlage und BESS sind hinter einem MaLo angeschlossen. Der Speicher lädt ausschließlich mit PV-Grünstrom – EEG-konform, aber mit geringerer Marktflexibilität.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Beide Modelle nutzen flexible Netzanschlussvereinbarungen (§ 8a EEG), die dynamische Einspeisegrenzen definieren. Dabei koordiniert ein EMS alle Echtzeit-Entscheidungen zwischen Speicherladung, Eigenverbrauch und Netzeinspeisung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rechtliche &amp; technische Voraussetzungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechtlich</strong>&nbsp;benötigen Projekte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Genehmigung des Netzbetreibers für Überbauung (§ 8 Abs. 1a EEG 2023)</li>



<li>Flexible Netzanschlussvereinbarung mit definierten Maximalleistungen</li>



<li>Separate Messkonzepte bei Co-Location (MaLo + Zähler)</li>



<li>Nachweis der technischen Steuerbarkeit</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Technisch</strong>&nbsp;entscheidend sind:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>EMS mit Vorhersagemodellen (PV-Ertrag, Last, Netzpreise)</li>



<li>Schnelle Leistungsregelung (&lt; 1 Sekunde Reaktionszeit)</li>



<li>Kommunikation mit Netzbetreiber (z.B. via IEC 61850)</li>



<li>Redundante Systeme für Betriebssicherheit</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Checkliste für die Umsetzung von Netzüberbauungsprojekten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Planung und Umsetzung von Netzüberbauungsprojekten übernimmt CUBE CONCEPTS die ganzheitliche Koordination aller entscheidenden Schritte. Ausgangspunkt ist eine fundierte Netzanalyse, bei der Abregelungsquoten und Kapazitätsgrenzen am Netzverknüpfungspunkt bewertet werden. Darauf aufbauend entwickeln wir ein optimiertes technisches Konzept mit passendem Überbauungsgrad, Batteriespeicher und EMS.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel klären wir die regulatorischen Rahmenbedingungen, insbesondere die flexible Netzanschlussvereinbarung gemäß § 8a EEG, in enger Abstimmung mit dem Netzbetreiber. Ergänzend erstellen wir belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Redispatch-Risiken sowie zusätzliche Erlöspotenziale – etwa aus <a href="https://cubeconcepts.de/regelenergie-zusatzertraege-durch-stromspeicher/" type="post" id="13978">Regelenergie</a> oder <a href="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/" type="post" id="27950">Strom-Trading</a> – berücksichtigen. Durch die koordinierte und parallele Umsetzung von PV- und Speicherprojekten stellen wir sicher, dass Netzüberbauung technisch effizient und wirtschaftlich erfolgreich realisiert wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Vom Netzengpass zur Flexibilitätsstrategie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Netzüberbauung mit PV und BESS verwandelt die Herausforderungen des Netzpaketes 2026 in Wettbewerbsvorteile. Während der Redispatch-Vorbehalt Investitionen erschwert, kann der Netzverknüpfungspunkt besser genutzt werden und es entstehen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kürzere Projektlaufzeiten</strong>&nbsp;(kein Netzausbau)</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Höhere Energieerträge</strong>&nbsp;(bessere Jahresauslastung)</li>



<li><strong>Zusatzerlöse</strong>&nbsp;durch Flexibilitätsmärkte</li>



<li><strong>Systembeitrag</strong>&nbsp;zur Netzstabilität</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die jetzt umdenken, positionieren sich strategisch besser für die Energiewende.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Neue Studie zu Gaskraftwerke: Wie teuer ist Strom aus Erdgas wirklich?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/neue-studie-zu-gaskraftwerke-wie-teuer-ist-strom-aus-erdgas-wirklich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 09:45:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27359</guid>

					<description><![CDATA[<p>Eine aktuelle FÖS-Studie zeigt, dass Strom aus Gaskraftwerken mit bis zu 67 Cent pro Kilowattstunde weitaus teurer ist als bisherige Kalkulationen nahelegen, wenn gesamtgesellschaftliche Klimaschäden eingepreist werden. Erneuerbare Energien liegen im Vergleich schon unter 10 Cent. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/neue-studie-zu-gaskraftwerke-wie-teuer-ist-strom-aus-erdgas-wirklich/">Neue Studie zu Gaskraftwerke: Wie teuer ist Strom aus Erdgas wirklich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Debatte um neue <strong>Gaskraftwerke</strong> als Sicherheitsnetz für die Energiewende verschärft sich. Während Ministerin Katharina Reiche ursprünglich rund 20 GW neue Kapazitäten forderte, einigten sich die Bundesregierung und die EU Anfang 2026 auf einen deutlich kleineren Rahmen: Ausgeschrieben werden demnach nun 10 GW Gaskraftwerke sowie 2 GW technologieoffene Kapazitäten, um die Versorgung bei <a href="https://cubeconcepts.de/dunkelflaute-herausforderung-fuer-erneuerbare-energien/" type="post" id="14864">Dunkelflaute</a> abzusichern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch welche finanziellen Folgen hat dieser Zubau? Eine <strong>aktuelle Kurzstudie</strong> des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag von Green Planet Energy zeigt: Strom aus Erdgas ist weitaus teurer als oft behauptet. Bezieht man neben den Stromgestehungskosten auch die <strong>gesamtgesellschaftlichen Folgekosten</strong> mit ein, wird das vermeintliche Backup zur kostspieligen Belastung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gaskraftwerke als Baustein der Versorgungssicherheit?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem wachsenden Anteil von Wind- und Solarstrom verändert sich die Struktur des Stromsystems grundlegend. Da erneuerbare Energien wetterabhängig erzeugen, sind zusätzliche flexible Kapazitäten erforderlich, die kurzfristig einspringen können. Genau diese Rolle sollen nach Ansicht des BMWE künftig primär zusätzliche <strong>steuerbare Gaskraftwerke</strong> übernehmen. Nach <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeichern</a> und Wasserkraft gelten Gaskraftwerke als relativ flexibel im Vergleich zu anderen fossilen Kraftwerken. Sie können relativ schnell hoch- und herunterfahren und eignen sich daher grundsätzlich, um kurzfristige Stromlücken zu schließen. Allerdings stehen sie zunehmend im Fokus wirtschaftlicher und klimapolitischer Diskussionen – insbesondere im Hinblick auf <strong>ihre tatsächlichen Kosten</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stromgestehungskosten von Gaskraftwerken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Betrachtet man ausschließlich die klassischen Stromgestehungskosten, liegen die Kosten für Strom aus neuen Gaskraftwerken laut verschiedenen Berechnungen derzeit im Bereich von etwa <strong>19 bis 23 Cent pro Kilowattstunde</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Investitionskosten für Bau und Finanzierung des Kraftwerks</li>



<li>Betrieb und Wartung</li>



<li>Brennstoffkosten für Erdgas</li>



<li>Kosten aus dem europäischen Emissionshandel (CO₂-Zertifikate)</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein <strong>wesentlicher</strong> und <strong>unkalkulierbarer Kostenfaktor</strong> ist dabei der Brennstoff selbst. Gaspreise unterliegen starken Marktschwankungen und können die Wirtschaftlichkeit eines Kraftwerks erheblich beeinflussen. Hinzu kommt der <strong>CO₂-Preis</strong>, der im europäischen Emissionshandel künftig voraussichtlich weiter steigen wird und damit zusätzliche Kosten für fossile Kraftwerke verursacht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesellschaftliche Kosten von Gaskraftwerken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die erwähnte FÖS-Studie erweitert diese klassische Betrachtung um sogenannte <strong>gesamtgesellschaftliche Kosten</strong>. Darunter verstehen die Autoren Kosten, die zwar durch die Nutzung fossiler Energieträger entstehen, jedoch nicht vollständig im Strompreis enthalten sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zu diesen Kosten zählen unter anderem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Klimaschäden durch CO₂-Emissionen</li>



<li>Methanemissionen entlang der Gasförder- und Transportkette</li>



<li>staatliche Förderungen für Gasinfrastruktur</li>



<li>wirtschaftliche Risiken durch Energiepreiskrisen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Werden diese Faktoren in die Rechnung einbezogen, steigen die Kosten für Strom aus Gaskraftwerken laut Studie deutlich an. Je nach Annahmen könnten sich die Gesamtkosten auf <strong>35 bis 67 Cent pro Kilowattstunde</strong> belaufen. Ein Teil dieser Kosten entsteht durch Klimaschäden, die im heutigen Strompreis nur teilweise berücksichtigt werden. So kann ein einzelnes Gaskraftwerk über seine Laufzeit mehrere Millionen Tonnen CO₂ ausstoßen. In der Modellrechnung der Studie verursacht ein Referenzkraftwerk mit 500 Megawatt Leistung je nach Auslastung <strong>bis zu 8,4 Millionen Tonnen CO₂</strong>. Je nach zugrunde gelegtem Bewertungsansatz entstehen daraus Klimaschäden in Milliardenhöhe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zentrale Zahlen der Studie von Strom aus Gaskraftwerken (Beispiel)</h2>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Kennzahl</strong></td><td><strong>Wert</strong></td></tr><tr><td>Beispielkraftwerk</td><td>500 MW Gaskraftwerk</td></tr><tr><td>Typische Stromgestehungskosten</td><td>ca. 19–23 ct/kWh</td></tr><tr><td>Anteil Brennstoffkosten</td><td>ca. 6–7 ct/kWh</td></tr><tr><td>Gesamtkosten inkl. externer Effekte</td><td>35–67 ct/kWh</td></tr><tr><td>CO₂-Emissionen über Lebensdauer</td><td>bis zu 8,4 Mio. t CO₂</td></tr><tr><td>Mögliche Klimaschadenskosten</td><td>bis zu 7 Mrd. €</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleich mit erneuerbaren Energien &amp; alternativen Backup-Optionen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Vergleich: Die Stromgestehungskosten neuer Wind- und Photovoltaikanlagen liegen nach aktuellen Studien häufig <strong>unter 10 Cent pro Kilowattstunde</strong>. Allerdings erfüllten diese Technologien eine andere Rolle im Stromsystem, meinen die Autoren der Studie. Während sie kostengünstigen Strom erzeugten, seien zusätzliche flexible Kapazitäten notwendig, um Angebot und Nachfrage jederzeit auszugleichen. Neben Gaskraftwerken werden dafür verschiedene Alternativen diskutiert, etwa:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Batteriespeicher</li>



<li>Bioenergieanlagen</li>



<li>Wasserstoffkraftwerke</li>



<li>Lastmanagement und flexible Stromnachfrage</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Welche Kombination dieser Technologien langfristig die kostengünstigste Lösung für die Versorgungssicherheit darstellt, ist Gegenstand intensiver energiepolitischer und wirtschaftlicher Analysen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kostenvergleich verschiedener Technologien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits seit Mitte der 2010er Jahre liegen die Kosten der Erneuerbaren unter denen der fossilen Brennstoffe. Die Wind- und <a href="https://cubeconcepts.de/pv-stromgestehungskosten-im-vergleich/" type="post" id="7316">PV-Gestehungskosten</a> sinken seitdem leicht. Die Werte dieser Tabelle stammen u. a. aus der aktuellen FÖS-Studie und von der Fraunhofer ISE.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Technologie</strong></td><td><strong>Stromgestehungskosten</strong></td></tr><tr><td>Photovoltaik (neue Anlagen)</td><td>&lt; 10 ct/kWh</td></tr><tr><td>Windenergie (Onshore)</td><td>&lt; 10 ct/kWh</td></tr><tr><td>Gaskraftwerk (mit CO₂-Preis)</td><td>19–23 ct/kWh</td></tr><tr><td>Gaskraftwerk inkl. externer Kosten</td><td>35–67 ct/kWh</td></tr><tr><td>Wasserstoffkraftwerke (Prognose)</td><td>ca. 23–60 ct/kWh</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung: Ein komplexer Kostenvergleich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ergebnisse der Studie zeigen vor allem eines: Die Bewertung von Kraftwerkstechnologien hängt stark davon ab, <strong>welche Kosten in die Betrachtung einbezogen werden</strong>. Während klassische Stromgestehungskosten nur die direkten Kosten der Stromproduktion berücksichtigen, versuchen umfassendere Analysen auch externe Effekte wie Klimaschäden oder systemische Risiken einzubeziehen. Beide Perspektiven spielen in energiepolitischen Entscheidungen eine Rolle. Für die zukünftige Ausgestaltung des Stromsystems wird daher entscheidend sein, wie Versorgungssicherheit, Klimaziele und wirtschaftliche Effizienz miteinander in Einklang gebracht werden können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/neue-studie-zu-gaskraftwerke-wie-teuer-ist-strom-aus-erdgas-wirklich/">Neue Studie zu Gaskraftwerke: Wie teuer ist Strom aus Erdgas wirklich?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>EU-Strommarktreform: Deutschlands Umsetzung von CfD, PPA &#038; EEG</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-strommarktreform-deutschlands-umsetzung-von-cfd-ppa-eeg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 07:18:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27356</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bis Juli 2026 muss Deutschland die EU-Vorgaben in nationales Recht umsetzen, was tiefgreifende Änderungen im EnWG und EEG mit sich bringt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Transformation der Solar- und Windförderung hin zu CfDs sowie der flächendeckende Einsatz dynamischer Stromtarife.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im Jahre 2023 haben sich EU-Parlament und -Rat auf einen Kompromiss zur Reform des Electricity Market Design (EMD) geeinigt. Die <strong>EU-Strommarktreform, </strong>die auch „Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“ genannt wird, verändert die alte Verordnung EU 2019/943 zum Strombinnenmarkt. Unterstützend dazu traten Sommer 2024 die Änderungsrichtlinie EU 2024/1711, eine Änderung der Verordnungen EU 2024/1747 und EU 2019/942 (ACER), neue REMIT Regeln zur Marktaufsicht in Kraft. Zusätzlich veröffentlichte die EU-Kommission zeitgleich einen „Aktionsplan für erschwingliche Energie“, der Verbraucher und Unternehmen bis 2040 um <strong>jährlich 260 Mrd. Euro entlasten</strong> soll. Darin enthalten sind drei Leitlinien für die EU-Länder, wie die Energiekosten gesenkt werden sollen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beschleunigter Einsatz innovativer erneuerbarer Technologien:</strong> Klare Regulierungs- und Förderrahmen für neue Technologien und Anwendungen (z. B. Meeresenergie, Floating-Wind, Agri-PV oder Floating-PV) schaffen, um Markteinführung, Investitionen sowie Forschung und Innovation gezielt zu unterstützen.</li>



<li><strong>Schnellere Genehmigungen für Netze und Speicher:</strong> Ausbau von Stromnetzen und Speicherlösungen beschleunigen, u. a. durch die Ausweisung spezieller Infrastrukturgebiete, in denen Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden können.</li>



<li><strong>Zukunftsfähige Netzentgelte für ein effizientes Energiesystem:</strong> Stromnetzentgelte so gestalten, dass sie Flexibilität fördern, die bestehende Infrastruktur optimal nutzen und Verbraucher zu netzdienlichem Stromverbrauch anreizen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Ziele der EU-Strommarktreform</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die zentralen Ziele der EU-Strommarktreform sind, den europäischen Strommarkt widerstandsfähiger zu machen, Preisvolatilität zu reduzieren und gleichzeitig Investitionen in erneuerbare Energien sowie Flexibilitätsoptionen zu stärken. Konkret sollen Strompreise künftig weniger stark von schwankenden Preisen fossiler Brennstoffe abhängen und dadurch langfristig an Stabilität gewinnen. Gleichzeitig sollen Verbraucher besser vor Preisspitzen geschützt und ihre Position im Markt gestärkt werden, etwa durch größere Wahlmöglichkeiten bei Stromverträgen und durch einen verbesserten Krisenmechanismus. Darüber hinaus zielt die Reform darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugung zu beschleunigen und Flexibilitätsoptionen wie Demand Response und Energiespeicher stärker in das Stromsystem zu integrieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erste umgesetzte Schritte der EU</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zu den bereits umgesetzten Maßnahmen der EU-Strommarktreform gehört insbesondere die Weiterentwicklung der Stromhandelsmechanismen im Großhandelsmarkt. Ein zentraler Schritt war die Umstellung der europäischen <strong><a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-Ahead-Märkte</a></strong> auf <strong>15-minütige Handelsintervalle. </strong>Die feinere zeitliche Auflösung gilt seit September 2025 und ermöglicht eine deutlich präzisere Abbildung von Angebot und Nachfrage im Stromsystem. Die EU möchte so kurzfristige Schwankungen – etwa durch wetterabhängige erneuerbare Energien – besser abfangen, den wachsenden Anteil variabler erneuerbarer Erzeugung einfacher integrieren und die Flexibilität sowie Zuverlässigkeit des europäischen Stromsystems steigern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus hat die EU den europäischen Großhandelsmarkt einheitlich auf ein <strong>Grenzpreissystem („Pay-as-Clear“)</strong> umgestellt. In diesem Marktdesign werden die Gebote der Stromerzeuger nach ihren Grenzkosten sortiert – von der günstigsten bis zur teuersten Erzeugungsquelle. Die Nachfrage wird dann schrittweise mit den günstigsten Angeboten gedeckt, bis der Bedarf vollständig erfüllt ist. Der Preis des zuletzt benötigten Kraftwerks – also des teuersten noch eingesetzten Angebots – bestimmt dabei den Marktpreis. Alle Erzeuger, deren Gebote zum Zuge kommen, erhalten diesen <strong>einheitlichen Preis</strong> für die eingespeiste Strommenge.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zentrale Marktinstrumente: PPAs &amp; CfDs statt EEG-Marktprämie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als erste zentrale Maßnahme der EU-Strommarktreform stärkt das Reformpaket langfristige Stromlieferverträge. <strong><a href="https://cubeconcepts.de/ppa-power-purchase-agreement/" type="post" id="10902">Power Purchase Agreements (PPAs)</a></strong> sollen erleichtert werden, etwa durch den Abbau regulatorischer Hürden sowie durch staatliche oder private Garantieinstrumente und mögliche PPA-Pools. Parallel dazu werden zweiseitige <strong><a href="https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/" type="post" id="10459">Differenzverträge</a> </strong>(Contracts for Difference – CfDs) als zentrales Förderinstrument für staatlich unterstützte Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten etabliert. Einnahmen aus solchen Modellen sollen entweder an Endkunden weitergegeben oder zur Finanzierung von Preissicherungsmaßnahmen genutzt werden. Den Mitgliedstaaten bleibt dabei Spielraum, ob sie stärker auf privat finanzierte PPAs oder auf öffentlich abgesicherte CfD-Modelle setzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mehr Auswahl für Verbraucher durch die EU-Strommarktreform</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der <strong>Verbraucherschutz</strong> wird gestärkt. Endkunden erhalten mehr Wahlmöglichkeiten zwischen Festpreisverträgen und dynamischen Tarifen, während Lieferanten verpflichtet sind, die jeweiligen Risiken und Vorteile transparent darzustellen. Einseitige Vertragsänderungen zulasten der Kunden werden eingeschränkt und schutzbedürftige Verbraucher gestärkt. Eine vorübergehende <strong>Deckelung der Strompreise</strong> für KMU und energieintensive Industrien ist bei der EU-Strommarktreform ebenfalls vorgesehen. Der Mechanismus setzt ein, sobald ein Mitgliedstaat eine regionale Strompreiskrise feststellt oder die EU europaweit eingreift.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erleichterter Zugang zu kurzfristigen Märkten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Um die Teilnahme kleinerer Anlagen und Aggregatoren an den kurzfristigen Strommärkten zu erleichtern, senkt die EU beispielsweise die <strong>Mindestgebotsgröße</strong> im Day-Ahead-Handel und <a href="https://cubeconcepts.de/intraday-trading-batteriespeicher/" type="post" id="29153">Intraday Trading</a> von 500 kW auf 100 kW. Zudem wird die <strong>Beteiligung von Demand Response</strong> und <strong>Energiespeichern </strong>gezielt gestärkt. Sofern EU-Mitglieder Kapazitätsmechanismen oder Flexibilitätsinstrumente einsetzen möchten, stellt die Kommission schnelle und einfache Prüfungen und Genehmigungen in Aussicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stärkung der Instrumente &amp; Marktaufsicht für die EU-Strommarktreform</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Strommarktreform stärkt auch die Instrumente, indem sie die <strong>REMIT-Verordnung</strong> verschärft und die Befugnisse der <strong>ACER</strong> massiv ausbaut. Um Marktmanipulation und Insiderhandel wirksamer zu bekämpfen, weitet die EU die Überwachungspflichten aus und fordert von den Marktteilnehmern deutlich mehr Transparenz. Eine verbesserte Datenerfassung hilft dabei, auffällige Marktbewegungen sofort zu erkennen und Verstöße direkt zu verfolgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel dazu übernimmt die ACER eine zentrale Führungsrolle. Sie koordiniert die nationalen Regulierungsbehörden, entwickelt einheitliche Marktregeln und trifft bei Unstimmigkeiten verbindliche Entscheidungen. Mit zusätzlichen Ressourcen überwacht die Agentur vor allem den grenzüberschreitenden Handel und berät die EU beim Ausbau der Infrastruktur. Gemeinsam sichern diese Maßnahmen die Integrität und Stabilität des europäischen Energiebinnenmarktes.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutschlands Umsetzungsrahmen der EU-Strommarktreform</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verordnung (EU) 2024/1747, auch „<strong>EU-Strommarkt-Verordnung</strong>“ genannt, gilt in Deutschland unmittelbar und bindend. Sie erfordert Anpassungen im Energierecht, den Marktregeln und Netzkodizes – etwa bei Mindestgebotsgrößen, der Terminmarktausgestaltung und der Rolle der zentralen Vergabeplattform. Die parallel verabschiedete Richtlinie (EU) 2024/1711, bekannt als „<strong>Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (EMD)</strong>“, muss hingegen <strong>bis 17. Juli 2026 in nationales Recht</strong> umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem das EnWG, ggf. das EEG sowie nachgelagerte Verordnungen wie Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Lieferverordnungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Aktueller Stand der Umsetzung (März 2026)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Juristische Fachkommentare und Branchenanalysen deuten darauf hin, dass das BMWK derzeit einen <strong>Referentenentwurf</strong> zur Umsetzung der novellierten EMD-Richtlinie <strong>vorbereitet</strong>, der wesentliche Teile direkt ins EnWG integriert. Deutschland nutzte bis Ende 2025 eine Übergangsregelungen bei grenzüberschreitenden Handelskapazitäten (minRAM). Die Anpassung relevanter Netzkodizes wie „Forward Capacity Allocation“erwarten Experten bis Mitte 2026. Parallel laufen <strong>Debatten zur Ausgestaltung zweiseitiger CfDs</strong>, zur <strong>Förderung von Langfrist-PPAs</strong> und zur <strong>Anpassung der Kapazitätsmechanismen</strong>, um die EU-Vorgaben vollständig zu erfüllen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutsche EEG-Transformation: CfDs &amp; PPAs</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die bisherige <strong>EEG-Förderung</strong> als <strong>gleitende Marktprämie</strong> (OPEX-Modell) soll bis spätestens Juli 2027 in ein System zweiseitiger CfDs überführt werden, da die EU-Strommarktreform dies faktisch vorschreibt. Parallel wird der PPA-Markt als zweite Säule gestärkt. Die Bundesregierung und die „Marktoffensive Erneuerbare“ entwickeln klare Rahmenbedingungen, damit <strong>CfD-Förderung</strong> und <strong>ungeförderte PPAs</strong> komplementär funktionieren und Kannibalisierungseffekte minimiert werden. Ein zentrales Streitthema bleibt die Wechseloption zwischen staatlicher CfD-Förderung und Grünstrom-PPAs – Studien warnen, dass ein Wegfall dieser Flexibilität kurzfristige PPAs und die Marktorientierung von EE-Anlagen bremsen könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EnWG-Anpassungen: Dynamische Tarife &amp; Flexibilität</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das EnWG enthält bereits Vorgaben zu variablen und <strong>dynamischen Stromtarifen (§ 41a EnWG)</strong>, wonach Versorger für Smart-Meter-Kunden variable Tarife anbieten müssen – ein Vorlauf zu den EMD-Vorgaben für Vertragswahl und dynamische Preise. § 14a EnWG wurde kürzlich so weiterentwickelt, dass Haushaltskunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher &gt;4,2 kW) <strong>zeitvariable Netzentgelte</strong> erhalten; diese dynamischen Netzentgelte werden 2026 flächendeckend eingeführt und dienen als zentraler Flexibilitätshebel. Für die vollständige Umsetzung der erweiterten Verbraucherrechte (Wahl zwischen Festpreis-, variablen und dynamischen Tarifen sowie Krisenmechanismen) sind weitere EnWG-Novellen und untergesetzliche Regelungen zu Endkundenverträgen vorgesehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kapazitätsmechanismen &amp; Kraftwerksstrategie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das BMWK legte bereits 2024 ein „Optionenpapier Strommarktdesign der Zukunft“ vor, das u. a. einen dezentralen Kapazitätsmarkt mit zentraler Komponente (KKM) empfiehlt, um Investitionssicherheit und Innovation zu verbinden. Auf Basis der Kraftwerksstrategie einigten sich Bundesregierung und EU-Kommission Anfang 2026 auf Ausschreibungen für <strong>rund 10 GW</strong> (geplant waren 20 GW) neue Kapazitäten <strong>durch <a href="https://cubeconcepts.de/neue-studie-zu-gaskraftwerke-wie-teuer-ist-strom-aus-erdgas-wirklich/" type="post" id="27359">Gaskraftwerke</a></strong> sowie <strong>2 GW technologieoffen</strong> ohne Laufzeitkriterium, an denen sich auch <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a> bewerben können. Für 2027 und 2029 folgen vollständig technologieoffene Ausschreibungen, bei denen Speicher, Demand Side Response und EE-Hybride teilnehmen können – passend zur erleichterten Zulässigkeit von Kapazitätsmechanismen nach EMD.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeitplan &amp; offene Fragen zur Umsetzung der EU-Strommarktreform</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Strommarkt-Verordnung gilt bereits; Deutschland passt schrittweise Netzkodizes, Auktionsdesigns und Marktregeln an (z. B. Flexibilitätsziele, Forward-Märkte). Die EMD-Richtlinie <strong>muss bis Juli 2026 umgesetzt werden</strong>, mit EnWG- und EEG-Novellen zu CfD-Pflicht, PPA-Stärkung und Verbraucherschutz. Offene Punkte: Genaue CfD-Designs, Wechselregeln PPA/CfD und die finale Struktur des Kapazitätsmarkts.</p>



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		<title>Globalstrahlung 2025: Platz vier seit Messbeginn</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-2025-platz-vier-seit-messbeginn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Mar 2026 10:11:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27348</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit rund 1.187 kWh/m² belegt die Globalstrahlung 2025 den vierten Platz im historischen Vergleich und unterstreicht den Trend zu immer sonnigeren Jahren in Deutschland. Besonders die strahlungsreiche erste Jahreshälfte bot ideale Bedingungen für Photovoltaikanlagen und sorgte für überdurchschnittlich hohe Solarerträge.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Wetterdienst veröffentlichte Anfang 2026 die Klimadaten inklusive der <strong>Globalstrahlung </strong>für das Jahr <strong>2025</strong>. Die mittlere Jahressumme in Deutschland lag bei rund <strong>1.187 kWh/m²</strong>. Damit gehört 2025 zu den strahlungsreichsten Jahren seit Beginn der systematischen Auswertungen im Jahr 1983 und belegt Platz vier im historischen Vergleich. Gleichzeitig liegt der Wert deutlich über dem langjährigen Mittel der Referenzperiode 1991–2020.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders die <strong>erste Jahreshälfte</strong> 2025 trug maßgeblich zu diesem Ergebnis bei. Mehrere Monate wiesen überdurchschnittliche Strahlungswerte auf und sorgten bereits früh im Jahr für eine hohe kumulierte Globalstrahlung.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="509" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik-1024x509.jpg" alt="" class="wp-image-27349" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik-1024x509.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik-300x149.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik-768x382.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik-18x9.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/03/Globalstrahlung-2025-Grafik.jpg 1504w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Strahlungsreiche Monate im Jahresverlauf 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Frühjahr 2025 war überdurchschnittlich sonnig und besonders hohe Strahlungswerte erreichten <strong>Juni </strong>und<strong> August</strong>. Mit durchschnittlich 187 kWh/m² lag allein der Juni etwa 13 % über dem gemittelten Durchschnitt seit Aufzeichnungsbeginn. Demgegenüber fielen einzelne Monate wie Mai, Juli und September sowie gegen Jahresende etwas schwächer aus. Dennoch konnte die insgesamt sehr strahlungsreiche erste Jahreshälfte diese Schwankungen mehr als ausgleichen, sodass die Jahressumme deutlich über dem langjährigen Durchschnitt lag. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Regionale Verteilung der Globalstrahlung 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die räumliche Verteilung der Globalstrahlung folgte im Jahr 2025 weitgehend dem langjährigen klimatologischen Muster in Deutschland. Dabei zeigt sich typischerweise ein deutlicher Gradient mit zunehmenden Strahlungssummen von Nordwest nach Südost.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>geringsten Jahressummen</strong> wurden in den nördlichen Bundesländern und den Mittelgebirgen registriert, insbesondere in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Teilen Niedersachsens. Dort bewegten sich die Jahreswerte zwischen 1.050 bis 1.150 kWh/m². Ursache hierfür ist vor allem eine im Jahresmittel höhere Bewölkung und eine geringere Sonnenscheindauer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>höchsten Werte</strong> gab es in 2025 dagegen in süddeutschen Regionen auf. Besonders im Saarland, der Region Rhein-Neckar, dem Breisgau bis zum Bodensee sowie im Bayerischen Wald. Dort erreichte die Globalstrahlung im Jahresschnitt sogar bis zu 1.350 kWh/m². Gerade diese Regionen zählen aufgrund ihrer klimatischen Bedingungen regelmäßig zu den strahlungsreichsten Gebieten Deutschlands.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleich der strahlungsreichsten Jahre seit Messbeginn</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit einer mittleren Jahressumme von 1.187 kWh/m² reiht sich die Globalstrahlung 2025 unter die strahlungsreichsten Jahre seit Beginn der verlässlichen Auswertungen ein. Die höchsten Werte der letzten Jahrzehnte wurden immer in besonders sonnigen Jahren erreicht.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Jahr</strong></td><td><strong>Ø</strong> <strong>Globalstrahlung (kWh/m²)</strong></td><td><strong>Einordnung</strong></td></tr><tr><td>2022</td><td>1.227</td><td>1. Rekordjahr bisher</td></tr><tr><td>2018</td><td>1.207</td><td>2. Platz &#8211; außergewöhnlich hoch</td></tr><tr><td>2003</td><td>1.197</td><td>3. Platz &#8211; mit Rekordsommer &amp; sehr strahlungsreich</td></tr><tr><td><strong>2025</strong></td><td>1.187</td><td>4. Platz seit Messbeginn</td></tr><tr><td>2024</td><td>1.113</td><td>Im Vergleich zu den 90er Jahren hoch</td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vergleich zum langjährigen Mittel der Referenzperiode <strong>1991–2020</strong> lag die Globalstrahlung 2025 rund <strong>100 kWh/m² darüber</strong>. Das bestätigt den seit mehreren Jahrzehnten beobachteten Trend steigender Strahlungswerte in Deutschland.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Globalstrahlung 2025: Sehr gute Bedingungen für PV-Anlagen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Jahr 2025 zählt zu den strahlungsreichsten Jahren seit Beginn der systematischen Messungen und bestätigt den langfristigen Trend steigender Globalstrahlung in Deutschland. Die außergewöhnlich sonnige erste Jahreshälfte legte bereits früh die Grundlage für die hohe Jahressumme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Nutzung der Solarenergie stellen solche Jahre besonders günstige Bedingungen dar. Eine hohe Globalstrahlung wirkt sich unmittelbar positiv auf die Stromerträge von Photovoltaikanlagen aus und unterstreicht die Bedeutung der solaren Einstrahlung als zentrale Kenngröße für die Bewertung des Photovoltaikpotenzials.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterführende Informationen finden Sie auch in unseren Beiträgen zu <a href="https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-2024-moderate-werte-trotz-aufwaertstrend/">Globalstrahlung 2024</a>, <a href="https://cubeconcepts.de/energiewetter-2023-top-werte-fuer-die-erneuerbaren/">Energiewetter 2023</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-auf-rekordniveau/">Globalstrahlung 2022</a> sowie zu <a href="https://cubeconcepts.de/der-pv-ertrag/">PV-Ertrag &amp; Wirtschaftlichkeit</a>. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-2025-platz-vier-seit-messbeginn/">Globalstrahlung 2025: Platz vier seit Messbeginn</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Vom GEG zum GMG – Was ändert sich in der Gebäudeenergiepolitik?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/vom-geg-zum-gmg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Mar 2026 08:13:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27258</guid>

					<description><![CDATA[<p>Flankiert von der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) zielt das GMG auf eine ganzheitliche Modernisierung des Bestands ab. Während die Abschaffung der 65-Prozent-Regel kurzfristig Entlastung verspricht, warnen Experten vor einer „Kostenfalle“ durch knappe grüne Brennstoffe. Für eine bankfähige Immobilienstrategie gewinnen daher autarke Lösungen wie PV und BESS weiter an Bedeutung.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/vom-geg-zum-gmg/">Vom GEG zum GMG – Was ändert sich in der Gebäudeenergiepolitik?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der beschlossene Übergang vom <strong>Gebäudeenergiegesetz (GEG)</strong> zum <strong>Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)</strong> bringt tiefgreifende Änderungen des regulatorischen Rahmens für den Gebäudesektor mit sich. Auslöser ist ein Zusammenspiel aus nationalem Kurswechsel und europäischem Anpassungsdruck. Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie muss bis zum 29. Mai 2026 in deutsches Recht überführt werden und zwingt den Gesetzgeber damit zu strukturellen Reformen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Das Eckpunktepapier der Koalition</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Am 24. Februar 2026 stellten die Bundestagsfraktionen von <strong>CDU/CSU</strong> und <strong>SPD</strong> dazu ein Eckpunktepapier für das neue Gesetz vor. Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, das bestehende Regelwerk der Ampel grundlegend neu auszurichten. Die Ziele waren, detaillierte Technologie- und Einzelvorgaben zu minimieren, die Werte zu flexibilisieren sowie technologieoffene Lösungen und vereinfachte Verfahren zu etablieren. Das geplante Inkrafttreten des GMG ist demnach für den 1. Juli 2026 vorgesehen – ein sehr ambitionierter Zeitplan angesichts der Tragweite der Reform.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Ende des &#8220;Heizungsgesetzes&#8221;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Inhaltlich signalisiert bereits die Umbenennung einen Paradigmenwechsel. Während das bisherige GEG politisch stark mit dem Begriff <strong>„Heizungsgesetz“</strong> verknüpft war, soll das GMG bewusst ein breiteres Narrativ bedienen. Der Fokus verschiebt sich von einzelnen Technologien hin zur umfassenden Modernisierung des Gebäudebestands – einschließlich Gebäudehülle, Energieversorgungssystemen, Quartierslösungen und Infrastruktur. Dieser strategische Perspektivwechsel ist nicht nur kommunikativ motiviert, sondern soll laut Regierung auch Investitionshemmnisse abbauen und Planungssicherheit schaffen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Umstrittene Reform</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig ist das <strong>Reformvorhaben</strong> politisch und fachlich <strong>hoch umstritten</strong>. Umwelt- und Branchenverbände warnen vor möglichen Rückschritten beim Klimaschutz, während Befürworter vor allem die größere Wahlfreiheit und geringere regulatorische Komplexität hervorheben. Die Diskussion um das GMG ist damit längst mehr als eine technische Gesetzesnovelle – sie ist eine Grundsatzdebatte über den zukünftigen Steuerungsmechanismus der Wärmewende im Gebäudesektor.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung im Kontext der EU-Richtlinie (EPBD)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Übergang vom GEG zum GMG ist nicht allein nationalpolitisch motiviert, sondern maßgeblich durch europarechtliche Vorgaben bestimmt. Grundlage ist die novellierte <a href="https://cubeconcepts.de/eu-gebaeuderichtlinie/" type="post" id="20617">EU-Gebäuderichtlinie</a>, die 2024 verabschiedet wurde und bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Diese Richtlinie – häufig unter der Abkürzung <strong>EPBD</strong> (Energy Performance of Buildings Directive) geführt – setzt einen deutlich strengeren regulatorischen Rahmen für die energetische Transformation des Gebäudesektors in allen Mitgliedstaaten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Life Cycle Assessments</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kern der EU-Vorgaben ist ein ganzheitlicher Bewertungsansatz: Gebäude sollen künftig nicht mehr nur anhand ihres Betriebsenergieverbrauchs beurteilt werden, sondern über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg. Vorgesehen ist daher die Einführung <strong>verpflichtender Ökobilanzierungen</strong> (Life Cycle Assessments), die alle Emissionen von der Baustoffherstellung über die Nutzungsphase bis zum Rückbau berücksichtigen. Damit verschiebt sich der regulatorische Fokus von Einzelmaßnahmen hin zu einer systemischen Betrachtung von Gebäuden als langfristige Emissionssysteme.</p>



<h3 class="wp-block-heading">EPBD als zentraler Hebel der EU</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus verlangt die Richtlinie die schrittweise Einführung von Nullemissionsstandards für Neubauten, neue Effizienzklassen für Bestandsgebäude sowie Renovierungspässe, die auf individuellen Sanierungsfahrplänen basieren. Ergänzt wird dies durch konkrete Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien – etwa durch eine <a href="https://cubeconcepts.de/solarpflicht-bei-immobilien/" type="post" id="12476">Solarpflicht bei Immobilien</a>. Besonders relevant ist dabei, dass die EPBD den Gebäudebestand ausdrücklich als zentralen Hebel für Klimaschutz identifiziert, da der Großteil der bestehenden Gebäude energetisch ineffizient ist.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Klare Rahmenbedingungen für GEG &amp; GMG</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Deutschland bedeutet das: Selbst wenn nationale politische Mehrheiten auf Vereinfachung, Technologieoffenheit oder Lockerungen setzen, <strong>müssen die europäischen Mindestanforderungen zwingend eingehalten werden</strong>. Das geplante GMG ist daher nicht frei gestaltbar, sondern bewegt sich innerhalb eines klar definierten europäischen Rahmens. Die Reform ist somit weniger eine politische Option als vielmehr eine rechtliche Notwendigkeit – und zugleich ein Balanceakt zwischen nationaler Gestaltungsfreiheit und <strong>verbindlichen EU-Klimazielen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund wird verständlich, warum die aktuelle Gesetzesreform so stark auf strukturelle Änderungen abzielt. Das deutsche Gebäudeenergierecht muss nicht nur politisch neu justiert, sondern gleichzeitig <strong>europarechtskonform</strong> und zukunftsfähig ausgestaltet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Inhaltliche Änderungen von GEG zu GMG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Zentrum der geplanten Reform vom GEG zum GMG stehen mehrere strukturelle Eingriffe in die bisherige Steuerungslogik der Gebäudeenergiepolitik. Während das bisherige Recht stark auf direkte technische Vorgaben auf Gebäudeebene setzte, verschiebt das neue Konzept die Verantwortung teilweise auf den Energiemarkt und eröffnet Eigentümern größere Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heiz- und Versorgungssysteme.</p>



<h3 class="wp-block-heading">65-%-Regel &amp; Beratungspflicht gestrichen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die wohl einschneidendste Änderung betrifft die <strong>Abschaffung der bisherigen 65-%-Regel</strong> für erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen. Diese verpflichtete bislang dazu, dass neue Anlagen überwiegend mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Laut Eckpunktepapier soll diese Vorgabe vollständig entfallen. Parallel dazu wird auch die bisherige <strong>Beratungspflicht beim Heizungstausch gestrichen</strong>. Damit würde ein zentrales Lenkungsinstrument wegfallen, das bislang den Umstieg auf klimafreundliche Technologien beschleunigen sollte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Grüne Brennstoffe im Fokus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">An die Stelle der direkten Vorgabe tritt künftig ein indirekter Mechanismus. Eine sogenannte <strong>Grüngas- bzw. Grünheizölquote</strong>. Nach den Plänen des BMWE sollen Energieversorger verpflichtet werden, ihren Brennstoffen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Gase oder Öle beizumischen. Dazu zählen etwa Biomethan, synthetisches Methan oder verschiedene Wasserstoffvarianten. Die Quote soll 2028 mit bis zu einem Prozent starten und anschließend ansteigen. Damit verlagert sich die klimapolitische Steuerung vom Gebäude selbst auf die vorgelagerte Energielieferkette.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Die &#8220;Bio-Treppe&#8221;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ergänzt wird dieses Modell durch die sogenannte <strong>„Bio-Treppe“</strong>. Sie betrifft neu eingebaute Heizungen und schreibt vor, dass diese ab 2029 einen steigenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen müssen. Der Einstieg ist mit 10 % vergleichsweise niedrig angesetzt, weitere Anhebungsschritte bis 2040 sollen gesetzlich festgelegt werden. Gleichzeitig entfällt für diesen biogenen Anteil der <strong>CO₂-Preis</strong>. Kritiker warnen jedoch, dass die dafür notwendigen Mengen an grünem Gas begrenzt seien und dadurch langfristig Kostenrisiken entstehen könnten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wärmeplanung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch strukturell bringt das GMG Änderungen mit sich. Kommunen mit weniger als 15.000 Einwohnern sollen bei der <strong>Wärmeplanung</strong> deutlich entlastet werden. Der Aufwand könnte laut Eckpunkten auf rund 20 % des bisherigen Umfangs sinken. Parallel dazu soll die Förderung für Wärmenetze gesetzlich verankert und ausgebaut werden, um den Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur zu beschleunigen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zentrale Änderungen von GEG zu GMG</h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Regelungsbereich</strong></td><td><strong>Bisheriges GEG</strong></td><td><strong>Geplantes GMG</strong></td><td><strong>mögl. Auswirkungen</strong></td></tr><tr><td>Heizungsanforderungen</td><td>65 % erneuerbare Energien verpflichtend</td><td>Vorgabe entfällt</td><td>geringerer unmittelbarer Transformationsdruck</td></tr><tr><td>Steuerungsmechanismus</td><td>direkte Gebäuderegeln</td><td>Quoten für Energieanbieter</td><td>Verlagerung auf Marktinstrumente</td></tr><tr><td>Gas- und Ölheizungen</td><td>stark eingeschränkt</td><td>wieder grundsätzlich zulässig</td><td>mögliche Lock-in-Effekte</td></tr><tr><td>Bio-Anteil bei Brennstoffen</td><td>bereits vorhanden, höhere Einstiegsschwelle</td><td>Start bei 10 % ab 2029</td><td>langsamerer Hochlauf</td></tr><tr><td>Beratungspflicht</td><td>verpflichtend</td><td>entfällt</td><td>Entscheidungsfreiheit, aber höheres Fehlentscheidungsrisiko</td></tr><tr><td>Wärmeplanung</td><td>einheitliche Anforderungen</td><td>stark vereinfacht für kleine Kommunen</td><td>geringerer Verwaltungsaufwand</td></tr><tr><td>Wärmenetzförderung</td><td>Förderprogramm</td><td>gesetzlich abgesichert und ausgeweitet</td><td>Infrastrukturaufbau wird erleichtert</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik am Wechsel von GEG zu GMG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der angestrebten Flexibilisierung stößt das Reformvorhaben auf erhebliche fachliche und politische Vorbehalte. Zentrale Kritikpunkte von Umweltverbänden und Energieexperten richten sich gegen den Wegfall der 65-Prozent-Vorgabe, die bisher als verlässlicher Motor für den Markthochlauf von Wärmepumpen galt. Kritiker, darunter die <strong>Deutsche Umwelthilfe</strong> und die Denkfabrik <strong>Agora Energiewende</strong>, warnen vor einer „<strong>Dekarbonisierungslücke</strong>“. Sie befürchten, dass die bloße Hoffnung auf eine künftige Verfügbarkeit grüner Gase den notwendigen Austausch fossiler Heizungen verzögert. Da die Mengen an <strong>Biomethan</strong> und <strong>grünem Wasserstoff</strong> absehbar <strong>begrenzt und kostspielig</strong> bleiben dürften, bestehe die Gefahr, dass Verbraucher in eine <strong>Kostenfalle</strong> tappen, wenn die Grüngasquoten zu steigenden Brennstoffpreisen führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus wird die Reduktion der Anforderungen an die <strong>kommunale Wärmeplanung</strong> in kleineren Gemeinden kritisch gesehen. Während die Politik von Entlastung spricht, warnen Branchenvertreter vor einem <strong>Planungs-Vakuum</strong>: Ohne klare lokale Vorgaben fehle Immobilienbesitzern die Orientierung, ob ihr Gebäude künftig an ein Fernwärmenetz angeschlossen wird oder dezentral versorgt werden muss. Auch auf europäischer Ebene drohen Risiken. Sollte Deutschland durch die Aufweichung nationaler Standards die sektoralen Klimaziele verfehlen, könnten unter der Last der <strong>EU-Lastenteilung (Effort Sharing Regulation)</strong> milliardenschwere <strong>Strafzahlungen</strong> fällig werden. Die Kritiker resümieren daher, dass die neue Technologieoffenheit teuer erkauft sein könnte – durch eine Verschiebung des Transformationsdrucks in die 2030er-Jahre, in denen dann deutlich radikalere und kostspieligere Eingriffe notwendig werden könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen auf Unternehmen &amp; Immobilienwirtschaft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen, Projektentwickler und Bestandshalter markiert der Übergang vom GEG zum GMG einen potenziellen Strategiewechsel in der Investitions- und Modernisierungsplanung. Während das bisherige Regelwerk stark auf klar definierte technische Anforderungen setzte und damit vergleichsweise <strong>eindeutige Transformationspfade</strong> vorgab, deutet sich mit dem neuen Gesetz ein flexibleres, aber zugleich <strong>weniger deterministisches Steuerungssystem</strong> an. Für die Immobilienwirtschaft bedeutet das vor allem mehr Entscheidungsfreiheit – aber auch mehr Verantwortung für langfristige Investitionsrisiken.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Preis- und Marktrisiken</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Insbesondere die Abschaffung der festen 65-Prozent-Vorgabe verändert die Planungslogik grundlegend. Bislang konnten Investoren relativ <strong>klar kalkulieren</strong>, welche Technologien regulatorisch zukunftssicher sind. Künftig hängt die Wirtschaftlichkeit stärker von <strong>Marktpreisen</strong> für Energieträger, der Entwicklung grüner Gasquoten sowie möglichen Nachsteuerungen des Gesetzgebers ab. Damit verschiebt sich das Risiko von regulatorischer Sicherheit hin zu <strong>Preis- und Marktrisiken</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Vorteile &amp; Kostenfallen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für gewerbliche Bestandshalter kann diese Flexibilisierung <strong>kurzfristig Vorteile</strong> bringen. Die Möglichkeit, weiterhin Gas- oder Ölheizungen einzubauen, senkt zunächst Investitionskosten und verschiebt größere Modernisierungsmaßnahmen zeitlich nach hinten. Gerade in angespannten Finanzierungsphasen kann das Liquidität schonen. Gleichzeitig steigt jedoch das <strong>Risiko sog. Stranded Assets</strong> – also technischer Anlagen, die zwar heute zulässig sind, aber künftig aufgrund steigender Energiekosten, verschärfter Klimaziele oder Infrastruktur­rückbaus wirtschaftlich unattraktiv werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Kostenintensive &#8220;Grüngase&#8221;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Unsicherheitsfaktor ist dabei die künftige <strong>Preisentwicklung grüner Gase</strong>. Studien unter Beteiligung des Instituts der deutschen Wirtschaft weisen darauf hin, dass Biomethan und Wasserstoff auf absehbare Zeit <strong>knappe</strong> und <strong>kostenintensive Energieträger</strong> bleiben dürften. Sollte die Nachfrage durch gesetzliche Quoten stark steigen, könnten Betriebskosten langfristig deutlich über heutigen Prognosen liegen. Für Unternehmen mit großen Gebäudebeständen würde sich damit die Entscheidung für bestimmte Heiztechnologien zu einer <strong>strategischen Portfoliofrage</strong> entwickeln.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Erschwerte Entscheidungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für Projektentwickler und Bauherren verändern sich die Rahmenbedingungen. Einerseits verspricht das geplante Gesetz mehr <strong>Technologieoffenheit</strong> und damit <strong>größere Flexibilität</strong> bei der Planung von Energiekonzepten. Andererseits <strong>steigt der Analyseaufwand</strong>, weil die optimale Lösung nicht mehr primär durch regulatorische Mindeststandards vorgegeben wird, sondern durch eine Kombination aus Energiepreiserwartungen, Förderkulissen, CO₂-Kosten und Infrastrukturentwicklung bestimmt werden muss. Investitionsentscheidungen werden damit stärker zu Szenario-Entscheidungen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Unklare Förderkulisse </h3>



<p class="wp-block-paragraph">Positiv bewertet wird von Teilen der Branche die geplante bessere Verzahnung von Förderinstrumenten und gesetzlichen Anforderungen. Eine langfristig gesicherte Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude könnte insbesondere bei größeren Sanierungsprogrammen Planungssicherheit schaffen. Entscheidend wird jedoch sein, wie stabil diese Förderbedingungen tatsächlich ausgestaltet werden und ob sie mit den europäischen Zielpfaden kompatibel bleiben.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Neue Spannungsfelder</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Immobilienwirtschaft insgesamt entsteht dadurch ein Spannungsfeld:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>mehr Freiheit bei der Wahl von Technologien,</li>



<li>weniger regulatorische Klarheit über den langfristigen Transformationspfad.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die frühzeitig auf energieeffiziente und elektrifizierte Lösungen setzen, könnten langfristig von stabileren Betriebskosten und geringeren regulatorischen Risiken profitieren. Akteure, die auf kurzfristig günstigere fossile oder gasbasierte Systeme setzen, gehen dagegen stärker in Vorleistung auf unsichere Preis- und Infrastrukturentwicklungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unterm Strich verschiebt das GMG die Rolle des Staates vom technologischen Taktgeber zum Rahmensetzer. Für die Immobilien- und Unternehmenswelt bedeutet das einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr die Regulierung allein definiert die wirtschaftlich sinnvollste Lösung – sondern die Fähigkeit, Energie-, Kosten- und Regulierungsszenarien strategisch zu bewerten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Klimapolitische Einordnung des GMG bis 2045</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform wirft die zentrale Frage auf, ob Deutschland seine rechtlich verbindliche Klimaneutralität im Gebäudesektor bis 2045 mit dem GMG noch erreichen kann. Während das bisherige GEG einen direkten und berechenbaren Transformationsdruck erzeugte, setzt das GMG auf Marktmechanismen und Quotenlösungen. Kritiker warnen, dass dieser Wegfall der direkten Lenkung eine „Ambitionslücke“ hinterlässt. Da <strong>Gebäudeinvestitionen</strong> oft <strong>Zyklen von 20 bis 30 Jahren</strong> umfassen, droht jede heutige Entscheidung für fossile oder gasbasierte Systeme den Anpassungsdruck in die 2030er-Jahre zu verschieben. Sollten die Grüngasquoten aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Biomethan oder Wasserstoff scheitern, könnten am Ende <strong>deutlich kostspieligere Eingriffe</strong> oder EU-Strafzahlungen notwendig werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Demgegenüber steht das Argument der Befürworter, dass eine höhere Modernisierungsrate durch den Abbau regulatorischer Hürden insgesamt mehr bewirken könne als ein starres, investitionshemmendes Regelwerk. Letztlich entscheidet das GMG somit nicht über das Ziel der Klimaneutralität, sondern über das Risiko und die Geschwindigkeit des Transformationspfades. Der Erfolg hängt maßgeblich davon ab, wie ambitioniert die Quoten ausgestaltet werden, wie schnell erneuerbare Technologien skalieren und ob die Förderpolitik konsequent auf das Netto-Null-Ziel ausgerichtet bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen &amp; Finanzierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Übergang vom GEG zum GMG verändert die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Immobilieninvestitionen grundlegend. An die Stelle klar definierter technischer Mindestvorgaben tritt eine stärker marktabhängige Szenario-Planung. Während das GEG eine eindeutige regulatorische Leitplanke für Finanzierungen bot, müssen Investoren künftig komplexe Preisentwicklungen für Biomethan und Wasserstoff sowie steigende Netzentgelte einkalkulieren. Die Zulässigkeit fossiler Systeme im Rahmen des GMG darf dabei nicht mit langfristiger Wirtschaftlichkeit verwechselt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders für institutionelle Akteure rücken regulatorische Übergangsrisiken (<strong>Transition Risks</strong>) in den Fokus. Im Kontext der <a href="https://cubeconcepts.de/die-eu-taxonomie/" type="post" id="7680">EU-Taxonomie</a> und strenger ESG-Vorgaben prüfen Banken zunehmend, ob ein Gebäude mit dem Klimazielpfad 2045 kompatibel ist. Investitionen in heute zulässige Gastechnik könnten sich so zu „Stranded Assets“ entwickeln, die aufgrund hoher Betriebskosten oder eines schrittweisen Gasnetzrückbaus vorzeitig an Wert verlieren. Damit verschiebt sich die Logik der Immobilienfinanzierung: Wer heute investiert, muss neben der Technik vor allem <strong>Kapitalmarktperspektiven</strong> und <strong>CO₂-Kostenverläufe</strong> mitdenken. Die Entscheidung für oder gegen ein Heizsystem wird damit von einer rein baulichen Maßnahme zu einer zentralen Risikoabwägung für die gesamte Kapitalanlage.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Chancen für Photovoltaik &amp; Speicher</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der neuen Technologieoffenheit bleibt das Ziel der <strong>CO₂-Neutralität bis 2045 rechtlich bindend</strong>. Vor diesem Hintergrund gewinnen integrierte Energiesysteme wie Photovoltaik, <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a> und Wärmepumpen weiter an Bedeutung. Diese Lösungen ermöglichen es Immobilienhaltern, sich von externen Preisentwicklungen und regulatorischen Unsicherheiten im Gasmarkt weitgehend abzukoppeln. Die Eigenstromerzeugung und die intelligente Vernetzung von Strom und Wärme entwickeln sich damit von einer ökologischen Nische zur <strong>wirtschaftlichen Absicherung des Portfolios</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Letztlich verschiebt das GMG die Rolle des Staates vom technologischen Taktgeber zum bloßen Rahmensetzer. Die Verantwortung, eine Immobilie zukunftssicher und bankfähig aufzustellen, liegt nun stärker denn je in der strategischen Bewertung von Energie- und Preisszenarien durch die Eigentümer selbst.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Das geplante &#8220;Netzpaket 2026“ des BMWE</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/das-geplante-netzpaket-2026-des-bmwe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Feb 2026 11:18:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=27218</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es markiert das Ende des EE-Netzanschlussvorrangs. Durch die Einführung „kapazitätslimitierter Netzgebiete“ und den umstrittenen „Redispatch-Vorbehalt“ verschiebt das BMWE das finanzielle Risiko des schleppenden Netzausbaus auf die Anlagenbetreiber, was die Finanzierbarkeit neuer Projekte in Engpassregionen massiv erschwert.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Ära des bedingungslosen Netzanschlussvorrangs steht vor einer Zäsur. Mit dem im Februar 2026 bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) – dem sogenannten <strong>Netzpaket 2026</strong> oder auch Netzanschlusspaket – plant Katharina Reiche eine fundamentale Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen Netzausbau und Anlagenzubau.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinter dem sperrigen Titel „Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau“ verbirgt sich nichts Geringeres als eine Abkehr von bisherigen Prinzipien des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Zentrum dieser geplanten Reform steht ein Begriff, der die Branche in Alarmbereitschaft versetzt: das sog. <strong>kapazitätslimitierte Netzgebiet</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind die geplanten „kapazitätslimitierten Netzgebiete“?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Begriff ist eine regulatorische Neuschöpfung, die ihre Wurzeln in der Überlastung der Niederspannungsebenen durch Wärmepumpen und Wallboxen hat (ehemals § 14a EnWG). Der Referentenentwurf weitet diesen Begriff mit dem Netzpaket 2026 massiv aus und überträgt ihn auf die <strong>Einspeiseseite</strong> (EE-Anlagen und Speicher).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Netzgebiet gilt nach dem neuen Entwurf zum Netzpaket 2026 für bis zu 10 Jahren als kapazitätslimitiert, wenn:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Die Belastungsgrenze erreicht ist:</strong> Sofern während des vorangegangenen Kalenderjahr die angeschlossenen Anlagen um mehr als <strong>3 % ihrer möglichen Stromeinspeisung</strong> abgeregelt werden.</li>



<li><strong>Die offizielle Ausweisung:</strong> Die Netzbetreiber sollen dieses Gebiet bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Bundesnetzagentur (BNetzA) melden, wo sie transparent veröffentlicht werden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>absolute Anspruch</strong> aus § 8 EEG auf „unverzüglichen Anschluss“ <strong>relativiert</strong> sich also faktisch in diesen Gebieten. Im Gegenzug verpflichtet § 11 EnWG allerdings den Netzbetreiber, genau diese Gebiete prioritär zu optimieren und auszubauen. Insgesamt wird so aus einem technischen Zustand (Überlastung) ein <strong>Rechtsstatus</strong> mit weitreichenden Konsequenzen für Investoren und Betreiber.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die regulatorischen Säulen des Netzpakets 2026</h2>



<h3 class="wp-block-heading">1. Der „Redispatch-Vorbehalt“: Das Ende der Entschädigungsgarantie</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bisher gilt das Prinzip: Wenn das Netz den Strom nicht aufnehmen kann, regeln die Netzbetreiber ab, aber der <strong>Betreiber erhält eine Entschädigung</strong>. Das Netzpaket 2026 möchte diesen Grundsatz aufbrechen und nennt dies „<a href="https://cubeconcepts.de/was-ist-der-redispatch-vorbehalt/" type="post" id="27215">Redispatch-Vorbehalt</a>“.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Anschluss nur gegen Verzicht:</strong> In kapazitätslimitierten Gebieten wird der unverzügliche Anschlussanspruch nach § 8 EEG untergraben. Netzbetreiber müssen einen Anschluss nur noch dann anbieten, wenn der Betreiber vertraglich für die Dauer der Limitierung auf seine <strong>Redispatch-Entschädigung verzichtet</strong>.</li>



<li><strong>Ökonomische Folgen:</strong> Dieser „Redispatch-Vorbehalt“ verschiebt das finanzielle Risiko des schleppenden Netzausbaus vollständig auf die EE-Branche. Für viele Projekte könnte dies das Ende der Bankfähigkeit bedeuten.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Abkehr vom Windhundprinzip: „First Ready, First Served“</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bisher gilt im Netzanschlussverfahren nach § 17 EnWG faktisch das „Windhundprinzip“ (<em>First come, first served</em>). Wer zuerst anfragt, sichert sich die Kapazität – unabhängig davon, ob das Projekt jemals realisiert wird. Das geplante Netzpaket 2026 sieht hier eine regulatorische Zäsur vor:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Einführung des Reifegradverfahrens:</strong> Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sollen bis zum 1. Januar 2027 ein neues System zur <strong>Priorisierung</strong> vorlegen. Die Vergabe von Kapazitäten erfolge künftig nach dem Prinzip „First ready, first served“.</li>



<li><strong>Projektmeilensteine als Bedingung:</strong> Nach § 17f EnWG-E sollen Verteilnetzbetreiber (VNB) einheitliche Kriterien für die <strong>Reservierung von Netzanschlusskapazität</strong> entwickeln. Diese Reservierungen sind an feste Meilensteine geknüpft. Werden diese nicht erreicht, verfällt die Reservierung zugunsten realisierungsnaher Projekte.</li>



<li><strong>Reservierungsgebühren:</strong> Zur Abschreckung rein spekulativer Anfragen („Phantom-Projekte“) dürfen Netzbetreiber künftig <strong>Gebühren für die Vorhaltung</strong> von Anschlusskapazitäten ab einer Nennleistung von <strong>135 kW</strong> erheben.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Baukostenzuschüsse (BKZ) für Erzeuger</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eine der wohl umstrittensten Änderungen im Netzpaket 2026 betrifft die Kostenallokation. Bisher war der Netzanschluss für EE-Anlagenbetreiber (bis auf die unmittelbaren Anschlusskosten) weitgehend kostenfrei, da der Netzbetreiber für den Ausbau verantwortlich war (§ 17 EEG). Der Referentenentwurf sieht nun vor, dass Netzbetreiber auch von EE-Anlagen <strong>angemessene Baukostenzuschüsse</strong> verlangen dürfen. Die Bundesnetzagentur erhält die Festlegungskompetenz über die Höhe und regionale Staffelung. Das Ziel ist klar: <strong>Regionalisierung</strong>. Investoren sollen durch finanzielle Anreize dorthin gelenkt werden, wo das Netz noch Kapazitäten bietet.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. BESS und Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a> (BESS) sieht der Entwurf eine Sonderregelung vor. Ein Anschluss darf bei Kapazitätsmangel nicht verweigert werden, sofern ein <strong>FCA</strong> abgeschlossen wird. Der Speicher darf dann nur so viel einspeisen oder entnehmen, wie es das Netz im jeweiligen Moment erlaubt – ein Modell, das technologisch fortschrittlich ist, aber die Vermarktung der Speicher erschwert. Dies könnte die Rentabilität von einigen BESS-Projekten im <a href="https://cubeconcepts.de/intraday-trading-batteriespeicher/" type="post" id="29153">Intraday Trading</a> oder <a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-Ahead-Handel</a> beeinflussen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">5. Digitalisierung &amp; Transparenz als Gegengewicht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der massiven Verschärfungen enthält das Netzpaket 2026 auch notwendige Modernisierungsschritte:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Voll-Digitalisierung:</strong> Bis 2028 müssen alle Netzbetreiber digitale Portale für Anschlussbegehren zu allen Spannungsebenen und Anlagentypen bereitstehen.</li>



<li><strong>Netzauskunft:</strong> Projektierer sollen künftig online in Echtzeit prüfen können, ob ein Standort in einem kapazitätslimitierten Gebiet liegt oder wo freie Kapazitäten verfügbar sind.</li>



<li><strong>Verbindliche Fristen:</strong> Netzbetreiber müssen künftig innerhalb von drei Monaten verbindliche Status-Updates zu Anschlussbegehren liefern (§ 17d EnWG-E).</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik am Netzpaket 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Während das BMWE das Netzpaket 2026 als notwendiges Instrument zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung verteidigt, stößt der Entwurf bei Verbänden, Projektierern und in Teilen der Politik auf massiven Widerstand. Die Kritikpunkte lassen sich in vier Kernbereiche unterteilen:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Ausbremsung statt Synchronisierung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Branchenverbände wie der <strong>Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE)</strong> und der <strong>Bundesverband WindEnergie (BWE)</strong> warnen davor, dass das Paket den Ausbau der Erneuerbaren nicht etwa mit dem Netz synchronisiert, sondern ihn schlicht abwürgt. Besonders die Einstufung als „kapazitätslimitiertes Netzgebiet“ für bis zu zehn Jahre wird als „Investitionsstopp durch die Hintertür“ kritisiert. Projekte an betroffenen Standorten seien durch das unkalkulierbare Risiko wegfallender Erträge (Redispatch-Vorbehalt) faktisch nicht mehr finanzierbar.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Einseitige Lastenverteilung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kritiker bemängeln, dass das Risiko für den schleppenden Netzausbau einseitig von den Netzbetreibern auf die Anlagenbetreiber durch das geplante Netzpaket 2026 verschoben wird. Während Netzbetreiber durch die neuen Regelungen (u. a. Baukostenzuschüsse und Entfall der Entschädigungspflicht) finanzielle Entlastung erfahren, müssen Investoren nun für Versäumnisse bei der Infrastruktur geradestehen. Der Ökostromanbieter <strong>Green Planet Energy</strong> bezeichnete dies als „Frontalangriff“, da der Verursacher des Engpasses – der fehlende Netzausbau – nicht mehr sanktioniert werde.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Gefährdung der Akteursvielfalt &amp; Bürgerenergie</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Genoverband</strong> warnt davor, dass insbesondere kleine Akteure und Bürgerenergiegenossenschaften unter die Räder kommen könnten. Die neuen Priorisierungsmöglichkeiten (Reifegradverfahren) und die drohenden Reservierungsgebühren würden große Investoren mit starken Rechtsabteilungen bevorzugen. Kleine Projekte, die für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort entscheidend sind, könnten auf die „Wartebank“ geraten oder an den finanziellen Hürden scheitern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Zweifel an der Europarechtskonformität</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein juristisches Gutachten des BWE, stellt zudem die Vereinbarkeit des <strong>Redispatch-Vorbehalts</strong> mit EU-Recht infrage. Da das EU-Elektrizitätsbinnenmarktrecht klare Regeln für die Priorisierung von Erneuerbaren und Entschädigungen vorsieht, droht dem Netzpaket 2026 laut Experten eine Klagewelle, die zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen könnte. Zudem verstoße es gegen das Diskriminierungsgebot der EU und führe zu mehr Bürokratie durch neu zu erstellende individuelle Priorisierungsregeln.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Alternativvorschläge der Verbände zum Netzpaket 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Anstatt den Anschluss neuer Anlagen in „kapazitätslimitierten Gebieten“ faktisch zu verhindern, schlagen Verbände wie der BEE und der BWE eine <strong>„Beschleunigungsagenda“</strong> vor. Diese setzt auf technische Innovationen und marktbasierte Anreize statt auf regulatorische Verbote:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. „Nutzen statt Abregeln 2.0“ konsequent umsetzen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das größte Potenzial sehen Kritiker in der Strategie <strong>„<a href="https://cubeconcepts.de/nutzen-statt-abregeln-2-0-soll-netzengpaesse-vermeiden/" type="post" id="15495">Nutzen statt Abregeln</a>“</strong> (§ 13k EnWG). Anstatt Windräder bei Netzengpässen abzuschalten, sollte der überschüssige Strom lokal genutzt werden – etwa für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Power-to-Heat:</strong> Umwandlung von Strom in Wärme für Fernwärmenetze oder Industriedampf.</li>



<li><strong>Elektrolyseure:</strong> Produktion von grünem Wasserstoff direkt vor Ort.</li>



<li><strong>Industrielle Lasten:</strong> Gezielte Aktivierung von Großverbrauchern in Regionen mit hohem Stromaufkommen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Netzoptimierung nach dem NOXVA-Prinzip</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verbände fordern die strikte Einhaltung des <strong>NOXVA-Prinzips</strong> (<strong>N</strong>etz<strong>o</strong>ptimierung vor fle<strong>x</strong>iblen Lasten vor <strong>V</strong>erstärkung vor <strong>A</strong>usbau). Hierzu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Freileitungsmonitoring:</strong> Sensoren messen Wind und Temperatur an Leitungen. Bei kühlem Wind können bestehende Kabel bis zu 50 % mehr Strom transportieren als im Standardbetrieb.</li>



<li><strong>Intelligente Ortsnetzstationen (iONS):</strong> Digitale Trafostationen, die Lastflüsse in Echtzeit steuern und so lokale Engpässe verhindern.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Netzoptimierte Ausschreibungen („Malus-Vorschlag“)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein interessanter Gegenvorschlag zum pauschalen Redispatch-Vorbehalt im Netzpaket 2026 sind <strong>netzoptimierte Ausschreibungen</strong>. Hierbei würden Projekte in bereits vollen Netzgebieten bei der Vergabe der Förderung einen finanziellen Malus (Abzug) erhalten. Der Vorteil wäre, dass Investoren selbst entscheiden, ob sie das Risiko eines „vollen“ Netzes gegen geringere Förderchancen eingehen wollen. Dabei behalten sie aber ihren <strong>Anspruch auf Entschädigung</strong>, falls sie den Zuschlag erhalten. Dies schützt die Bankfähigkeit der Projekte.</p>



<h3 class="wp-block-heading">4. Recht auf Überbauung von Netzanschlüssen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oft sind Netzanschlüsse für die maximale (theoretische) Peak-Leistung reserviert, die nur an wenigen Stunden im Jahr erreicht wird. Die Verbände fordern ein klares <strong>Recht auf Überbauung</strong>, <a href="https://cubeconcepts.de/cable-pooling-fuer-effiziente-netzauslastung/" type="post" id="24356">Cable Pooling</a> und den <a href="https://cubeconcepts.de/den-netzverknuepfungspunkt-besser-nutzen/" type="post" id="16342">Netzverknüpfungspunkt besser zu nutzen</a>. So könnten Wind- und Solarparks denselben Netzanschluss nutzen, da sie selten gleichzeitig die volle Leistung einspeisen. In Kombination mit Batteriespeichern vor Ort ließe sich die Einspeisung glätten, ohne das Netz zu überlasten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Netzpaket 2026 als politisches Hochrisiko-Projekt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Netzpaket 2026 ist der Versuch, die regulatorische Starre des Netzanschlusses aufzubrechen. Dabei wird es jedoch zu einem politischen Hochrisiko-Projekt. Während die Digitalisierung und Transparenz längst überfällige Verbesserungen sind, stellt die geplante Kombination aus BKZ-Pflicht und Entfall des Anschlussvorrangs in limitierten Gebieten eine erhebliche Risikoverschiebung dar. Vor allem Projektentwickler von <strong>Volleinspeise-Anlagen</strong> müssen die Standortwahl künftig nicht mehr nur nach Windhöffigkeit oder Sonneneinstrahlung, sondern primär nach der <strong>regulatorischen Landkarte der Netzbetreiber</strong> ausrichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Was ist der „Redispatch-Vorbehalt“?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/was-ist-der-redispatch-vorbehalt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2026 13:47:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Er sieht vor, dass neue EE-Anlagen in überlasteten Netzgebieten künftig ohne Entschädigung abgeregelt werden können. Dieser geplante Mechanismus des Netzpakets bricht mit dem bisherigen Prinzip der garantierten Vergütung und verschiebt das finanzielle Risiko fehlender Netzkapazitäten einseitig auf die Anlagenbetreiber, was die Bankfähigkeit von Großprojekten massiv gefährdet.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Redispatch-Vorbehalt</strong> ist ein derzeit intensiv diskutiertes Instrument aus einem geleakten Entwurf für das „<a href="https://cubeconcepts.de/das-geplante-netzpaket-2026-des-bmwe/" type="post" id="27218">Netzpaket 2026</a>“ des BMWE unter Katharina Reiche. Er betrifft die Regeln für Netzanschlüsse von erneuerbaren Energieanlagen und könnte die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für neue EE-Projekte grundlegend verändern. Im Kern geht es um die Frage: Wer trägt das Risiko, wenn Strom wegen Netzengpässen nicht eingespeist werden kann?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Definition: Das steckt hinter dem Redispatch-Vorbehalt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-technik-prozesse-zukunft/" type="post" id="23925">Redispatch</a> bezeichnet Maßnahmen der Netzbetreiber, um Stromnetzengpässe zu vermeiden und die Netzstabilität zu gewährleisten. Konkret bedeutet das: Wenn in einem Netzabschnitt zu viel Strom eingespeist wird – etwa durch Wind- oder Solarparks – kann der Netzbetreiber einzelne Anlagen <strong>teilweise drosseln</strong> oder andere Kraftwerke zusätzlich hochfahren. Ziel ist, Überlastungen zu vermeiden und Spannung wie Frequenz im Netz stabil zu halten. Diese Eingriffe sind kostenintensiv. Allein in Deutschland entstehen durch Redispatch-Maßnahmen jährlich Kosten in <strong>Milliardenhöhe</strong>. Dies geschieht, weil Anlagenbetreiber für die Abregelung Entschädigungen erhalten und die Bereitstellung von konventionellen Kraftwerken teuer ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Redispatch-Vorbehalt bezeichnet nun einen geplanten Mechanismus, nach dem Netzbetreiber bestimmte Regionen als <strong>„kapazitätslimitierte Netzgebiete“</strong> ausweisen dürfen. Voraussetzung soll sein, dass dort im Vorjahr <strong>mehr als 3 %</strong> der möglichen Strommenge wegen Netzengpässen <strong>abgeregelt</strong> werden mussten. In solchen Gebieten ist ein Netzanschluss von neuen PV- und Windkraftanlagen zwar grundsätzlich möglich, allerdings erhalten sie <strong>keine Entschädigung</strong> bei Abregelung. Diese Einstufung soll bis zu zehn Jahre gelten. Damit würde das bisherige Prinzip durchbrochen, wonach Betreiber bei netzbedingten Eingriffen finanziell ausgeglichen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund: Warum der Vorschlag entstanden ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Redispatch-Vorbehalt hat seinen Ursprung nicht in der Politik, sondern im <strong>Netzbetreiberumfeld</strong>, wie der Bundesverband Neue Energiewirtschaft herausarbeitete. Erste konzeptionelle Überlegungen entwickelte demnach bereits 2021 die <strong>Eon-Tochter Edis</strong>. Die weitere Ausarbeitung erfolgte gemeinsam mit E-Bridge Consulting. In den folgenden Jahren fand der Ansatz zunehmend Eingang in energiepolitische Diskussionen und Positionspapieren der Branche. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Öffentliche Unterstützung erhielt die Idee zudem von <strong>Katherina Reiche</strong>, die sich in ihrer damaligen Funktion an der Spitze von Westenergie dafür aussprach. Politisch aufgegriffen wurde der Vorschlag schließlich durch eine Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat. Von dort gelangte er nun in einen Gesetzentwurf des BMWE. Damit lässt sich der Weg vom Branchenkonzept zu einem möglichen regulatorischen Instrument nachzeichnen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wirtschaftliche Auswirkungen für Voll- und Groß-Einspeiser</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Analysen von Aurora Energy Research zeigen, dass der Redispatch-Vorbehalt insbesondere Regionen mit <strong>hoher Erneuerbaren-Dichte</strong> treffen könnte. Dies sind vorwiegend windstarke Gebiete im Norden oder photovoltaikintensive Regionen im Süden Deutschlands. Für Betreiber neuer EEG-Anlagen, die volleinspeisen oder große Teilmengen einspeisen, entsteht dabei ein <strong>erhebliches wirtschaftliches Risiko</strong>. Im Fall einer Abregelung könnten nicht nur die üblichen Redispatch-Entschädigungen entfallen, sondern zugleich auch die <strong>Marktprämie ausbleiben</strong>, da kein Strom eingespeist wird. Diese doppelte Einnahmeunsicherheit erschwert die Kalkulation von Projekten deutlich und kann die Finanzierung neuer Anlagen spürbar verteuern oder sogar verhindern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen auf EE-Projekte mit hohem Eigenverbrauch und BESS</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Projekte, bei denen Unternehmen den erzeugten Solarstrom überwiegend selbst verbrauchen und <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a> (BESS) systemdienlich einsetzen, hat der Redispatch-Vorbehalt eine deutlich <strong>geringere wirtschaftliche Relevanz</strong>. Denn je höher der Eigenverbrauchsanteil vor Ort ist, desto seltener muss Strom überhaupt ins Netz eingespeist werden und desto geringer ist somit das Risiko redispatchbedingter Abregelungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich können <strong>BESS netzdienlich betrieben werden</strong>, etwa indem sie Einspeisespitzen glätten, Lastprofile optimieren oder gezielt in Zeiten niedriger Netzbelastung einspeisen. Solche Betriebsstrategien reduzieren potenzielle Netzengpässe bereits technisch und könnten langfristig zu einem wichtigen Argument gegenüber Netzbetreibern werden. Dies gilt insbesondere in Regionen mit begrenzter Netzkapazität.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit entsteht ein struktureller Unterschied zwischen Projekttypen. Während reine Einspeiseanlagen stärker von regulatorischen Risiken betroffen wären, könnten kombinierte Eigenverbrauch- und Speicherprojekte ihre Systemintegration aktiv verbessern und damit sowohl wirtschaftliche als auch netztechnische Vorteile erzielen. Der Redispatch-Vorbehalt würde somit <strong>indirekt Anreize </strong>für<strong>flexible und netzdienliche Anlagenkonzepte</strong> setzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Juristische Kritik am Redispatch-Vorbehalt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch rechtlich steht das Instrument unter Druck. Juristen und Gutachter sind skeptisch, ob der Redispatch-Vorbehalt vor der dem Artikel 6 Abs. 2 der EU-Elektrizitätsrichtlinie 2019/944 und der Präzisierung durch (EU) 2024/1711 bestehen kann. Auch Artikel 13 der EU-Verordnung 2019/943 deutet darauf hin, dass eine solche Systematik <strong>gegen europäisches Energierecht verstoßen könnte</strong>. Reguliert wird dort nämlich, dass Netzzugänge fair, sachlich gerechtfertigt und diskriminierungsfrei erfolgen müssen. Zusätzlich sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, Engpässe primär durch marktbasierten Redispatch unter Einbeziehung aller Erzeugungs- und Speichertechnologien zu beheben und Abregelungen in der Regel zu entschädigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund wird kritisch gesehen, dass der Redispatch-Vorbehalt faktisch dazu führen könnte, dass Anschlussinteressenten auf <strong>Entschädigungsansprüche verzichten müssen</strong>, um überhaupt einen Netzanschluss zu erhalten. Ein solcher Verzicht wäre nach europäischem Recht jedoch nur zulässig, wenn er freiwillig erfolgt. Wird er zur Voraussetzung für den Anschluss gemacht, könnte dies als <strong>unzulässiger Druck</strong> und damit als Umgehung der unionsrechtlichen Schutzmechanismen gewertet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritiker argumentieren daher, dass das Instrument den <strong>diskriminierungsfreien Netzzugang unterlaufen</strong> und zugleich den Anreiz für Netzbetreiber verringern könnte, Engpässe durch Netzausbau oder effiziente Systemführung zu reduzieren. Entsprechend warnen Branchenverbände und Rechtsgutachten vor <strong>erheblichen Rechtsunsicherheiten</strong> und möglichen Konflikten mit europäischem Binnenmarktrecht, sollte der Mechanismus in dieser Form gesetzlich verankert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik aus Branche &amp; Energiewirtschaft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben juristischen Bedenken äußern auch Marktakteure erhebliche wirtschaftliche Vorbehalte. Energieunternehmen wie RWE sowie Branchenverbände warnen davor, dass der Redispatch-Vorbehalt <strong>Investitionen ausbremsen könnte</strong>. Wenn Erlösrisiken steigen und Amortisationszeiten schwer kalkulierbar werden, erhöht sich die Unsicherheit für Projektentwickler, Finanzierer und Betreiber gleichermaßen. Einige Stimmen befürchten sogar, dass große Teile Deutschlands unter die 3-Prozent-Schwelle fallen könnten und der Ausbau erneuerbarer Energien dadurch strukturell verlangsamt würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alternativvorschläge statt Redispatch-Vorbehalt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als Gegenentwurf werden zunehmend <strong>marktorientierte Steuerungsmechanismen</strong> diskutiert. So schlagen das Öko-Institut und die Stiftung Umweltenergierecht ein Modell <strong>netzoptimierter Ausschreibungen</strong> vor. Dabei würde ein Netzengpass-Malus Projekte in Regionen mit begrenzter Netzkapazität in der Zuschlagsreihenfolge nach hinten verschieben, ohne die Förderhöhe zu reduzieren. Auf diese Weise würden Investoren indirekt dazu angeregt, Standorte mit geringerer Netzbelastung zu wählen, ohne den wirtschaftlichen Rahmen einzelner Projekte nachträglich zu verändern. Die Ausweisung entsprechender Engpassgebiete könnte jährlich auf Basis von Redispatch-Daten erfolgen, die an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Alternativ gestattet der seit Februar 2025 geltende § 8a des EEGs eine gezielte und strategische <strong>Überbauung eines vorhandenen Netzanschlusses</strong>. Dies bedeutet, dass die Nennleistung einer EE-Anlage durchaus größer sein darf als die Kapazität ihres Verknüpfungspunktes. Für die wenigen Stunden eines Jahres, in denen eine PV-Anlage oder ein Windpark die maximale Leistung erzielen, kann das jeweilige Energiemanagementsystem die Einspeisung problemlos drosseln. Dies reduziert bzw. verschiebt die Netzausbaukosten und bremst die Energiewende nicht aus. So wird die <a href="https://cubeconcepts.de/netzueberbauung-mit-pv-bess-als-loesung-zum-redispatch-vorbehalt/" type="post" id="27368">Netzüberbauung</a> zu einer Schlüsselstrategie in Gebieten mit Redispatch-Vorbehalt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung: Warum das Thema so kontrovers ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die intensive Debatte um den Redispatch-Vorbehalt zeigt einen <strong>grundlegenden Zielkonflikt</strong> der Energiewende: Einerseits soll der Ausbau erneuerbarer Energien möglichst schnell erfolgen, andererseits sind die Stromnetze regional ohne Ausbau begrenzt belastbar. Der Vorbehalt würde dieses Spannungsfeld regulatorisch lösen, indem er einen Teil des Netzrisikos auf Anlagenbetreiber verlagert. Befürworter sehen darin einen <strong>Anreiz für netzdienliche Standortwahl</strong>, Kritiker hingegen eine <strong>Gefährdung der Investitionssicherheit</strong>. Genau dieser Interessenkonflikt macht das Instrument zu einem der umstrittensten energiepolitischen Vorschläge der aktuellen Diskussion.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Redispatch-Vorbehalt ist weit mehr als ein technischer Detailmechanismus. Er würde die Risikoverteilung im Stromsystem neu ordnen und damit direkten Einfluss auf Investitionsentscheidungen, Standortwahl und Ausbaugeschwindigkeit erneuerbarer Energien nehmen. Seine <strong>Umsetzung ist derzeit offen</strong>. Fest steht jedoch bereits, dass eine Einführung tiefgreifende Auswirkungen auf Marktstrukturen, Finanzierungspraxis und Regulierung im Energiesektor bei Voll- und Großeinspeise-Anlagen hätte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Wo gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Industrie &#038; Gewerbe?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/photovoltaik-pflicht-fuer-industrie-gewerbe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 15:37:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der "Flickenteppich" aus Landesgesetzen zur Photovoltaik-Pflicht wird bald ein Ende haben. Spätestens mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 müssen Unternehmen bundesweit mit verbindlichen Solarausbau-Vorgaben für Neubauten, Dachsanierungen und Großparkplätze rechnen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update Juni 2026:</strong> Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. § 106 GModG schafft ab 2027 erstmals eine <strong>bundesweit einheitliche Solarpflicht</strong> – auch für Gewerbeimmobilien. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in unserem neuen Beitrag: <a href="https://cubeconcepts.de/bundesweite-solarpflicht-ab-2027-gemaess-106-gmodg/" type="post" id="29219">Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien bedeutet</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"><em><strong>(Stand Anfang 2026)</strong></em> Eine bundesweit einheitliche <strong>Photovoltaik-Pflicht</strong> für Industrie- und Gewerbeimmobilien existiert in Deutschland weiterhin nicht. (<em>Siehe oben</em>) Zwar wurde auf Bundesebene politisch mehrfach eine Harmonisierung angekündigt, tatsächlich liegt die Gesetzgebungskompetenz aber weitgehend bei den Bundesländern. Dadurch gilt derzeit ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Verpflichtungen, Übergangsfristen und Schwellenwerten. Parallel steigt jedoch der regulatorische Druck deutlich, weil sowohl nationale Klimaziele als auch europäische Vorgaben eine schnellere Integration von Photovoltaik in den Gebäudesektor verlangen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zentraler Treiber auf EU-Ebene ist die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden <strong>(Energy Performance of Buildings Directive, <a href="https://cubeconcepts.de/eu-gebaeuderichtlinie/">EPBD</a>)</strong>. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, neue Anforderungen an die Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden einzuführen. Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in nationales Recht muss spätestens bis zum <strong>29. Mai 2026</strong> erfolgen. Damit ist absehbar, dass bestehende Landesregelungen angepasst und bisherige Lücken geschlossen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn am jeweiligen Standort heute noch keine Pflicht gilt, kann sich die Rechtslage kurzfristig ändern. Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen der Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (<a href="https://cubeconcepts.de/vom-geg-zum-gmg/" type="post" id="27258">GEG</a> bzw. jetzt GMG) angekündigt. Dies soll <strong>bis zum 1. Juli 2026 </strong>geschehen.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="776" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-1-1024x776.jpg" alt="Photovoltaik-Pflicht 1" class="wp-image-4137" style="width:359px;height:271px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-1-1024x776.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-1-300x227.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-1-768x582.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-1.jpg 1029w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Hier gilt die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbedächern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Länderebene haben zahlreiche Bundesländer bereits verbindliche Vorgaben eingeführt. Besonders früh war Baden-Württemberg, wo seit 2022 eine Pflicht für neue Nichtwohngebäude und seit 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen gilt. Auch Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben inzwischen verbindliche Solarpflichten für gewerbliche Neubauten eingeführt, teils ergänzt um Anforderungen bei Dachsanierungen im Bestand. Bremen hat ein gestuftes Modell etabliert, bei dem zunächst Sanierungen und anschließend auch Neubauten erfasst wurden. In Nordrhein-Westfalen gelten Vorgaben bereits für bestimmte Gebäudekategorien und werden schrittweise ausgeweitet, während Brandenburg Teilpflichten für gewerbliche Gebäude eingeführt hat und weitere Verschärfungen vorbereitet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Andere Bundesländer verfolgen bislang zurückhaltendere Strategien. In Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit keine flächendeckenden landesweiten Verpflichtungen für gewerbliche Gebäude. Dort beschränken sich Vorgaben häufig auf öffentliche Neubauten, kommunale Liegenschaften oder Förderprogramme statt gesetzlicher Installationspflichten. Dennoch existieren auch hier politische Diskussionen über eine Einführung, häufig mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile für Länder ohne Solarpflicht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gewerbliche Großparkplätze sind auch betroffen</h2>



<figure class="wp-block-image alignleft size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="823" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-2-1024x823.jpg" alt="Photovoltaik-Pflicht 2" class="wp-image-4146" style="aspect-ratio:1.2463235294117647;width:216px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-2-1024x823.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-2-300x241.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-2-768x617.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/Photovoltaik-Pflicht-2.jpg 1110w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Neben Dachflächen geraten zunehmend auch versiegelte Flächen in den Fokus der Gesetzgebung. Mehrere Länder verlangen bereits <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solar-carports-customized-solar-solutions/" type="page" id="593">Solar-Carports</a> für neu gebaute Großparkplätze ab einer bestimmten Stellplatzzahl. Diese Regelungen verfolgen ein doppeltes Ziel: zusätzliche Solarstromerzeugung ohne Flächenkonkurrenz sowie gleichzeitigen Witterungsschutz für Fahrzeuge. Schwellenwerte, Anrechnungsmodelle und Ausnahmen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Ländern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vereinheitlichung der PV-Plicht durch EPBD in Sicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Die regulatorische Entwicklung bewegt sich bundesweit in Richtung flächendeckender Solarpflichten, auch wenn der Weg dorthin weiterhin über unterschiedliche Landesgesetze führt. Spätestens mit der verpflichtenden Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen weiter angleichen und in vielen Regionen verschärfen. Für Industrie- und Gewerbeunternehmen wird es daher zunehmend entscheidend, Bau- und Sanierungsprojekte frühzeitig unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Landesvorschriften zu planen, um Genehmigungsrisiken und Nachrüstungskosten zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Übersicht zur PV-Pflicht nach Bundesland</h2>



<figure class="wp-block-image size-full"><img loading="lazy" decoding="async" width="6300" height="7000" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024.png" alt="" class="wp-image-14878" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024.png 6300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024-270x300.png 270w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024-922x1024.png 922w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024-768x853.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024-1382x1536.png 1382w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/05/Photovoltaik-Pflicht-Karte-Mai-2024-1843x2048.png 1843w" sizes="(max-width: 6300px) 100vw, 6300px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>Länder-Übersicht der deutschen Photovoltaik-Plicht</em></figcaption></figure>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td></td><td>Parkplätze (Neubau)</td><td>Dach-PV (bei Neubau)</td><td>Dach-PV (bei Sanierung)</td></tr><tr><td>Baden-Württemberg</td><td>ab 35 Stellplätzen</td><td>seit 2022</td><td>seit 2023</td></tr><tr><td>Bayern</td><td>in Planung</td><td>seit März 2023</td><td>seit 2025</td></tr><tr><td>Berlin</td><td>in Planung  &#8211; Förderung ab 35 Stellplätzen</td><td>seit 2023</td><td>seit 2023</td></tr><tr><td>Brandenburg</td><td>ab 35 Stellplätzen</td><td>seit 01.06.2024</td><td>seit Mitte 2025</td></tr><tr><td>Bremen</td><td>ab 25 Stellplätzen</td><td>seit 2025</td><td>seit Mitte 2024</td></tr><tr><td>Hamburg</td><td>ab 35 Stellplätzen</td><td>seit 2023</td><td>seit 2024</td></tr><tr><td>Hessen</td><td>ab 50 Stellplätzen</td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Mecklenburg-Vorpommern</td><td>in Planung &#8211; regional unterschiedlich</td><td>bisher nur öffentl. Gebäude &#8211; regional unterschiedlich &#8211; ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Niedersachsen</td><td>ab 25 Stellplätzen</td><td>seit 2023</td><td>seit 2025</td></tr><tr><td>Nordrhein-Westfalen</td><td>ab 35 Stellplätzen</td><td>seit 2023 öffentliche- bzw. Industriegebäude ab 2024</td><td>seit 2026</td></tr><tr><td>Rheinland-Pfalz</td><td>ab 50 Stellplätzen</td><td>seit 2022</td><td>seit 2024 bei öff. Gebäuden &#8211; ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Saarland</td><td>geplant ab 35 Stellplätzen im Laufe von 2025</td><td>Seit Sept. 2025</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Sachsen</td><td>bei bundesweiter Regelung</td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Sachsen-Anhalt</td><td>in Planung</td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td>Schleswig-Holstein</td><td>ab 100 Stellplätzen</td><td>seit 2023</td><td>seit 2023</td></tr><tr><td>Thüringen</td><td>in Planung</td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Aktuelle Richtlinien mit CUBE CONCEPTS erfüllen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">CUBE CONCEPTS berät Sie gerne zu der aktuellen Gesetzgebung sowie der Photovoltaik Förderung und kann Ihnen eine innovative und individuelle Energielösung anbieten, damit auch Ihr Unternehmen künftig die gesetzlichen Richtlinien erfüllt. Mit Solarparks, <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solar-carports-customized-solar-solutions/">Photovoltaik-Carports</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/photovoltaik-auf-dachflaechen/">Photovoltaikanlagen für Dachflächen</a> senken Sie zusätzlich Ihre Energiekosten und verbessern Ihre CO₂-Bilanz. </p>


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<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik-pflicht-fuer-industrie-gewerbe/">Wo gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Industrie &#038; Gewerbe?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Solarpflicht bei Immobilien</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/solarpflicht-bei-immobilien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 07 Feb 2026 16:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=12476</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Solarpflicht bleibt in Deutschland Ländersache, steht aber vor einer Zäsur: Bis Ende Mai 2026 muss die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) national umgesetzt werden. Dies wird den bisherigen Flickenteppich aus Landesregeln durch strengere, harmonisierte Vorgaben für Neubauten und Sanierungen ablösen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Update Juni 2026:</strong> Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. § 106 GModG schafft ab 2027 erstmals eine <strong>bundesweit einheitliche Solarpflicht</strong> – auch für Gewerbeimmobilien. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in unserem neuen Beitrag: <a href="https://cubeconcepts.de/bundesweite-solarpflicht-ab-2027-gemaess-106-gmodg/" type="post" id="29219">Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien bedeutet</a></p>



<hr class="wp-block-separator has-alpha-channel-opacity"/>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em><strong>(Stand Anfang 2026)</strong></em> Eine bundeseinheitliche <strong>Solarpflicht für Immobilien</strong> existiert in Deutschland weiterhin nicht. <em>(Siehe oben)</em> Zwar hatte die Bundesregierung eine solche Vereinheitlichung politisch angekündigt, umgesetzt wurde sie bislang jedoch nicht. Stattdessen bestimmen nach wie vor die Bundesländer über konkrete Verpflichtungen, Fristen und Anwendungsbereiche. Parallel steigt der regulatorische Druck deutlich, denn die Mitgliedstaaten der <strong>Europäische Union</strong> müssen die Vorgaben der novellierten <strong>Gebäuderichtlinie (<a href="https://cubeconcepts.de/eu-gebaeuderichtlinie/">EPBD</a>)</strong> bis spätestens <strong>29. Mai 2026</strong> in nationales Recht überführen. Diese verpflichtet dazu, den Einsatz von Solarenergie auf Gebäuden deutlich auszuweiten, insbesondere bei Neubauten und umfassenden Renovierungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig von einer bundesweiten Pflicht bleibt das technische Potenzial enorm. Analysen des Thinktanks Agora Energiewende zeigen weiterhin, dass allein Dachflächen in Deutschland ein <strong>Photovoltaik-Potenzial</strong> im <strong>dreistelligen Gigawattbereich</strong> besitzen. Selbst konservative Szenarien gehen davon aus, dass Dachanlagen einen erheblichen Anteil am Ausbauziel von rund 215 GW installierter PV-Leistung bis 2030 leisten können. Vor diesem Hintergrund hält die energiepolitische Debatte über eine allgemeine Solarpflicht für Gebäude an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bisher Industrie &amp; Gewerbe im Focus der Solarpflicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im regulatorischen Alltag stehen weiterhin vor allem Industrie- und Gewerbeimmobilien im Fokus. Der Grund liegt in ihrer deutlich größeren Dachfläche im Vergleich zu Wohngebäuden. Logistikimmobilien, Produktionshallen und öffentliche Gebäude verfügen im Durchschnitt über ein <strong>Vielfaches der verfügbaren Dachfläche</strong> eines typischen Einfamilienhauses. Deshalb setzen viele Länder Photovoltaik-Pflicht für Industrie &amp; Gewerbe um und erweitern sie erst später auf Wohngebäude. Zusätzlich beziehen einige Landesgesetze auch versiegelte Flächen wie große Parkplätze in die Pflicht ein, wenn diese neu gebaut werden. Ab 2027 gilt erstmals eine bundeseinheitliche Regelung. Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien konkret bedeutet, lesen Sie im oben verlinkten Beitrag. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Wo gilt eine Solarpflicht bei Immobilien?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich <strong>regional</strong> erheblich. Je nach Bundesland variieren unter anderem Stichtage für Bauanträge, Mindestanteile der zu belegenden Dachfläche, Schwellenwerte für Gebäudeflächen oder Stellplatzzahlen sowie Ausnahmeregelungen etwa bei Denkmalschutz, statischen Einschränkungen oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit. Auch die Frage, ob nur Neubauten oder zusätzlich Dachsanierungen betroffen sind, wird unterschiedlich geregelt. Für Projektentwickler und Immobilienbesitzer bedeutet das: Eine rechtssichere Planung ist nur mit Blick auf die jeweils aktuelle Landesgesetzgebung möglich.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td></td><td><strong>Gewerbe Neubau</strong></td><td><strong>Gewerbe Dachsanierung</strong></td><td><strong>Wohngebäude Neubau</strong></td><td><strong>Wohngebäude Sanierung</strong></td></tr><tr><td><strong>Baden-Württemberg</strong></td><td>seit 2022</td><td>seit 2023</td><td>seit Mitte 2022</td><td>seit 2023</td></tr><tr><td><strong>Bayern</strong></td><td>seit März 2023</td><td>seit 2025</td><td>Soll-Bestimmung seit 2025</td><td>Soll-Bestimmung seit 2025 &#8211; ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Berlin</strong></td><td>seit 2023</td><td>seit 2023</td><td>seit 2023 gestaffelt nach Wohneinheiten &lt;50m² keine &#8211; ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>seit 2023 gestaffelt nach Wohneinheiten &lt;50m² keine &#8211; ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Brandenburg</strong></td><td>seit 01.06.2024</td><td>seit Mitte 2025</td><td>seit 2024 gestaffelt nach Wohneinheiten &lt;50m² keine</td><td>seit 2024 gestaffelt nach Wohneinheiten &lt;50m² keine &#8211; ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Bremen</strong></td><td>seit 2025</td><td>seit Mitte 2024</td><td>seit 2025</td><td>seit 2024&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Hamburg</strong></td><td>seit 2023</td><td>seit 2024</td><td>seit 2023</td><td>seit 2023 bei &#8220;wesentlicher&#8221; Dachsanierung</td></tr><tr><td><strong>Hessen</strong></td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Mecklenburg-Vorpommern</strong></td><td>bisher nur öffentl. Gebäude – regional unterschiedlich &#8211; ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Niedersachsen</strong></td><td>seit 2023</td><td>seit 2025</td><td>seit 2025</td><td>seit 2025</td></tr><tr><td><strong>Nordrhein-Westfalen</strong></td><td>seit 2023 öffentliche- bzw. Industriegebäude ab 2024</td><td>seit 2026</td><td>seit 2025</td><td>seit 2026</td></tr><tr><td><strong>Rheinland-Pfalz</strong></td><td>seit 2022</td><td>seit 2024 bei öff. Gebäuden &#8211; ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>seit 2024 nur &#8220;PV-Ready&#8221; &#8211; ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Saarland</strong></td><td>Seit Sept. 2025</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Sachsen</strong></td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Sachsen-Anhalt</strong></td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr><tr><td><strong>Schleswig-Holstein</strong></td><td>seit 2023</td><td>seit 2023</td><td>seit 2025</td><td>gestaffelt seit 2026</td></tr><tr><td><strong>Thüringen</strong></td><td>ab 2027 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2028 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td><td>ab 2030 gemäß § 106 GModG</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt bleibt die politische Diskussion um eine allgemeine Solarpflicht dynamisch. Der Ausbau der Photovoltaik gilt als zentrale Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele, und das technische Potenzial auf Gebäuden ist vorhanden. Während Kritiker vor allem Investitionskosten und bürokratische Belastungen anführen, verweisen Befürworter auf sinkende Anlagenpreise, langfristige Stromkostenvorteile und steigende Anforderungen durch EU-Recht. Spätestens mit der nationalen Umsetzung der EPBD-Vorgaben bis Mai 2026 ist daher mit weiteren Verschärfungen und einer stärkeren Angleichung der Regelungen zu rechnen.</p>
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		<title>Strompreise 2026: Hohe Subventionen &#038; Rekord-Volatilität &#8211; Flexibilität lohnt sich jetzt doppelt</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/strompreise-2026-flexibilitat-lohnt-sich-doppelt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 21 Jan 2026 15:41:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=26968</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rekord-Volatilität und negative Strompreise prägen den Markt 2026. Trotz Milliarden-Subventionen steigen die Systemkosten; Unternehmen profitieren jetzt doppelt, wenn sie durch Batteriegroßspeicher günstige Preisphasen nutzen (Arbitrage) und teure Spitzen umgehen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutsche Strommarkt</a> sowie die gesamte Energielandschaft gleichen aktuell einer Achterbahnfahrt. Ob sich die Rekord-Volatilität auf die <strong>Strompreise 2026</strong> für Industrie und Gewerbe weiterhin niederschlägt, bleibt abzuwarten. Mit dem fortschreitenden Ausbau erneuerbarer Energien nehmen nicht nur die installierten Leistungen von Photovoltaik und Windkraft weiter zu, sondern auch die Schwankungen bei der Stromerzeugung – und damit die Volatilität der Börsenstrompreise. Hohe und sehr niedrige Preisniveaus treten immer häufiger auf, während sich das durchschnittliche Preisniveau zugleich erhöht. Die Analysen für das Jahr 2025 von <em>Naturstrom</em> und dem <em>Fraunhofer ISE</em> sowie die Haushaltsplanungen der Bundesregierung für 2026 zeichnen ein klares Bild: <strong>Die Zukunft gehört den flexiblen Verbrauchern.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">PV &amp; Wind dominieren das Netz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt in der deutschen Stromerzeugung. Erstmals haben die Erneuerbaren Energien die<strong> Braunkohle überholt</strong> und sind mit 56 % zur wichtigsten Stromquelle aufgestiegen. Mit einem massiven <strong>Zubau</strong> von über <strong>16 Gigawatt</strong> im vergangenen Jahr lieferten Solaranlagen rund <strong>87 Terawattstunden</strong> Strom. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich in den Preisverläufen an der Strombörse. 2025 wurde ein neuer Rekord <strong>mit 574 Stunden <a href="https://cubeconcepts.de/negative-strompreise/" type="post" id="21439">negativer Strompreise</a></strong> verzeichnet. &nbsp;</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="456" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015-1024x456.jpg" alt="" class="wp-image-26970" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015-1024x456.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015-300x134.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015-768x342.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015-18x8.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-negative-Strompreise-seit-2015.jpg 1324w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig ist aber auch die Zahl der <strong>Hochpreisstunden in 2025 deutlich gestiegen</strong>, in denen der Börsenstrompreis teils <strong>weit über 200 Euro</strong> pro Megawattstunde lag. Dies ist ein Anstieg um 25 % im Vergleich zu 2024. Auch der durchschnittliche Preis an der Strombörse hat sich in 2025 um etwa <strong>10,5 %</strong> zum Vorjahr auf knapp 89 Euro pro Megawattstunde <strong>verteuert</strong>. Insgesamt sendet der Markt so immer stärkere Preissignale.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="292" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh-1024x292.jpg" alt="" class="wp-image-26971" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh-1024x292.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh-300x85.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh-768x219.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh-18x5.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Anzahl-Strompreise-hoeher-200-Euro-pro-MWh.jpg 1239w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Preisvolatilität</strong> ist damit eine direkte Folge des erfolgreichen Ausbaus erneuerbarer Energien. Sie zeigt zugleich, dass der Umbau des Stromsystems noch nicht abgeschlossen ist. Während die Erzeugung zunehmend wetterabhängig erfolgt, reagieren Verbrauch, Netze und Speicher bislang nur begrenzt auf diese Schwankungen. Der notwendige Ausbau von Flexibilitätsoptionen – etwa durch <strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeicher</a>,</strong> steuerbare Lasten, <a href="https://cubeconcepts.de/dynamische-stromtarife/" type="post" id="21612"><strong>dynamische Tarife</strong> </a>und digitale Mess- und Steuerungstechnik – hinkt dem Ausbau der Erzeugung hinterher.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Flaschenhals BESS-Netzzusagen und mangelnde Flexibilität erhöhen in 2026 die Strompreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Speichermarkt entwickelt sich äußerst dynamisch und der Bundesverband der Solarwirtschaft berichtet, dass sich die Batteriespeicherkapazität in Deutschland seit 2020 immerhin verfünffacht hat. Allein <strong>9.710 Anfragen</strong> für Netzanschlüsse von Batteriespeichern auf Mittelspannungsebene sind bei den deutschen Netzbetreibern in 2025 eingelaufen und nur etwa <strong>3.800</strong> erhielten <strong>Zusagen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zwischenzeitlich stapeln sich die Anträge und die ÜNB sowie VNB hinken mit der Bearbeitung deutlich hinterher. So liegt die installierte Speicherkapazität deutlich unter dem Niveau, das für ein überwiegend erneuerbares Stromsystem erforderlich wäre. Auch die für 2026 und 2027 bereits von den ÜNB genehmigten <strong>51 Gigawatt</strong> an Batteriegroßspeichern<strong> </strong>schaffen hier keine direkten Effekte. Kurzfristige Flexibilität ist zwar zunehmend verfügbar, systemischen Einfluss auf Preisstabilität, Netzbetrieb und Reservekraftwerke sind daher bislang nur begrenzt realisiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Staatliche Milliarden als Preispuffer für die Strompreise in 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesen Hintergründen reagiert die Politik zunehmend mit preisstützenden Maßnahmen. Für das Jahr 2026 plant der Bund, rund <strong>29,5 Milliarden</strong> Euro aufzuwenden, um die Strompreise für Unternehmen und Haushalte zu dämpfen. Die Mittel fließen unter anderem in Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten, in die <strong>Absenkung der Stromsteuer</strong>, in den <strong><a href="https://cubeconcepts.de/5-cent-industriestrompreis-ab-2026/" type="post" id="26245">Industriestrompreis</a></strong> sowie in die <strong>EEG-Finanzierung</strong> über den Klima- und Transformationsfonds. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die <strong><a href="https://cubeconcepts.de/strompreiskompensation-spk-instrument-gegen-carbon-leakage-fuer-energieintensive-industrien/" type="post" id="29052">Strompreiskompensation</a></strong> für energieintensive Unternehmen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="618" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1-1024x618.jpg" alt="" class="wp-image-26982" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1-1024x618.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1-300x181.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1-768x464.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1-18x12.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Strompreisfoerderung-2026-1.jpg 1403w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Entlastungen für die Strompreise tragen in 2026 kurzfristig dazu bei, die Kosten für Verbraucher und Industrie zu begrenzen. Zugleich mehren sich jedoch kritische Stimmen, die auf die <strong>begrenzte Nachhaltigkeit</strong> dieses Ansatzes hinweisen. Die hohen staatlichen Zuschüsse setzen nicht an den Ursachen der steigenden Systemkosten an, sondern <strong>überdecken Preissignale</strong>, die eigentlich Investitionen in Flexibilität, Effizienz und Systemdienlichkeit anreizen sollen. Einzelne Politiker, Expertenkommissionen und wirtschaftswissenschaftliche Institute betonen daher, dass Maßnahmen zur Senkung der Gesamtsystemkosten langfristig wirksamer sind als dauerhafte Subventionen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum sich Flexibilität jetzt doppelt lohnt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Marktdaten verdeutlichen, dass sich der Fokus im Stromsystem verschieben muss: weg von der reinen Erzeugungslogik hin zu einem integrierten Systemansatz. Ein Strommarkt mit einem hohen Anteil fluktuierender erneuerbarer Energien benötigt zwingend flexible Verbraucher, Batteriegroßspeicher und intelligente Netze, die zeitvariable Preissignale konsequent nutzbar machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Genau hier entsteht das wirtschaftliche Potenzial für Unternehmen, die ihre Strompreise in 2026 senken möchten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Arbitrage-Effekte nutzen:</strong> Trotz der Verzögerungen bei Netzzusagen für BESS zeigt der Markt, dass <a href="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/">Strom-Trading</a> mit Arbitrage-Erlösen – also das Kaufen von Strom in Negativphasen und das Nutzen oder Einspeisen in Hochpreisphasen – ein hochattraktives Geschäftsmodell ist.</li>



<li><strong>Lastmanagement als Wettbewerbsvorteil:</strong> Unternehmen, die in der Lage sind, ihre Prozesse durch digitale Steuerungstechnik und eigene Speicherlösungen zu flexibilisieren, entziehen sich dem steigenden durchschnittlichen Preisniveau. Sie nutzen die „Gratis-Stunden“ der Erneuerbaren und umgehen die teuren Spitzen, die durch mangelnde Systemflexibilität entstehen.</li>



<li><strong>Vermeidung von Netzkosten:</strong> Durch intelligente Eigenstromoptimierung und <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a> lassen sich nicht nur die reinen Beschaffungskosten, sondern auch die Netzentgelte signifikant senken – ein Faktor, der angesichts der steigenden Systemkosten 2026 immer gewichtiger wird.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Die Strompreise 2026 als Weckruf für Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Strompreise 2026 werden durch ein massives staatliches Eingreifen künstlich stabilisiert, doch die Rekord-Volatilität an der Börse ist ein bleibendes strukturelles Merkmal. Die Milliarden-Subventionen des Bundes lindern zwar kurzfristig den Kostendruck, können aber den notwendigen technologischen Umbau nicht ersetzen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der „Flaschenhals“ bei den Netzzusagen und die noch unzureichende Flexibilität auf der Nachfrageseite treiben die Systemkosten weiter in die Höhe. Die zentrale Herausforderung – und gleichzeitig die größte Chance – besteht darin, diese Volatilität wirtschaftlich nutzbar zu machen. Wer jetzt in Speicher, digitale Steuerung und dynamische Konzepte investiert, macht sich unabhängig von staatlichen Hilfsprogrammen und positioniert sich in einem volatilen Marktumfeld als systemdienlicher und kosteneffizienter Akteur. Volatilität ist kein Risiko, das man aussitzen sollte, sondern ein Preissignal, das nach unternehmerischen Antworten verlangt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Europas Industriestrompreise 2025</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/europas-industriestrompreise-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jan 2026 07:11:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=26883</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit 17,99 ct/kWh liegt der deutsche Industriestrompreis 2025 über dem EU-Schnitt (16,87 ct/kWh). Während Skandinavien von günstiger Erzeugung profitiert, belasten in Deutschland hohe Netzentgelte die Betriebe, was den Handlungsdruck für aktive Kostensteuerung und Eigenversorgung erhöht.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Industriestrompreise in Europa 2025</strong> zeigen weiterhin deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Trotz einer spürbaren Entspannung an den Energiemärkten bleiben die Stromkosten für Industrie und Gewerbe stark von nationalen Rahmenbedingungen, Netzentgelten, Steuern sowie der jeweiligen Erzeugungsstruktur abhängig. Für energieintensive Unternehmen ist der <strong>europäische Vergleich der Industriepreise</strong> daher ein entscheidender Faktor für Standort- und Investitionsentscheidungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Während private Haushalte meist regulierte oder standardisierte Tarife nutzen, werden <strong>Industriestrompreise individuell gebildet</strong>. Großabnehmer profitieren häufig von reduzierten Abgaben, Sonderregelungen und maßgeschneiderten Lieferverträgen, was eine gesonderte Betrachtung zwingend erforderlich macht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammensetzung der Industriestrompreise in Europa</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Industriepreise für Strom</strong> setzen sich auch 2025 aus mehreren Kostenblöcken zusammen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Beschaffungskosten</strong> am Großhandels- bzw. Spotmarkt</li>



<li><strong>Netzentgelte</strong> für Übertragung und Verteilung</li>



<li><strong>Steuern, Abgaben und Umlagen</strong></li>



<li><strong>Regulatorische Entlastungen</strong> für energieintensive Unternehmen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland profitieren viele Betriebe nach wie vor von Mechanismen wie etwa der <strong>Stromsteuerentlastung (§§ 9b, 10 StromStG)</strong>, der <strong>Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR nach EnFG)</strong>, der <a href="https://cubeconcepts.de/die-atypische-netznutzung/">atypischen Netznutzung</a> oder der noch geltenden <a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/">Bandlast</a> nach § 19 StromNEV. Auf europäischer Ebene kommen zudem <strong>freie CO₂-Zertifikate im EU-Emissionshandel</strong> sowie individuelle Lieferverträge hinzu, die Markttransparenz einschränken, aber Preisvorteile ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Europas Industriestrompreise 2025 im Überblick</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr <strong>2025 liegt der durchschnittliche europäische Industriestrompreis bei 16,87 Cent/kWh</strong>. Die Preise beziehen sich auf Unternehmen mit einem <strong>jährlichen Stromverbrauch im Bereich typischer Industrie- und Gewerbekunden</strong> und beinhalten Netzentgelte, jedoch keine Mehrwertsteuer.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="602" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich-1024x602.jpg" alt="" class="wp-image-26884" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich-1024x602.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich-300x177.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich-768x452.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich-18x12.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2026/01/Europas-Industriestrompreise-2025-im-Vergleich.jpg 1256w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Niedrigste Industriestrompreise 2025</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Finnland:</strong> 7,67 ct/kWh</li>



<li><strong>Schweden:</strong> 9,28 ct/kWh</li>



<li><strong>Portugal:</strong> 11,06 ct/kWh</li>



<li><strong>Dänemark &amp; Spanien:</strong> jeweils 12,10 ct/kWh</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Länder profitieren vor allem von einem hohen Anteil erneuerbarer Energien, günstiger Wasserkraft sowie stabilen Netzinfrastrukturen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Höchste Industriestrompreise 2025</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Irland:</strong> 26,06 ct/kWh</li>



<li><strong>Kroatien:</strong> 21,36 ct/kWh</li>



<li><strong>Ungarn:</strong> 19,12 ct/kWh</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Hohe Importabhängigkeit, begrenzte Erzeugungskapazitäten und nationale Abgabenstrukturen treiben dort die Industriepreise deutlich über den EU-Durchschnitt.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Deutschland im europäischen Vergleich</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mit <strong>17,99 Cent/kWh</strong> (lt. Bundesnetzagentur) liegt <strong>Deutschland rund 6,6 % über dem EU-Durchschnitt</strong>. Trotz gesunkener Großhandelspreise bleiben die Industriestrompreise durch vergleichsweise hohe Netzentgelte und Abgaben belastet. Länder wie <strong>Frankreich (13,42 ct/kWh)</strong> oder <strong>Polen (12,65 ct/kWh)</strong> weisen deutlich günstigere Bedingungen für industrielle Stromverbraucher auf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Herausforderungen beim Vergleich europäischer Industriepreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Vergleich der <strong>Industriestrompreise in Europa</strong> bleibt anspruchsvoll, da mehrere Faktoren die Aussagekraft beeinflussen:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unterschiedliche Kostenstrukturen</strong><br>Die Gewichtung von Beschaffung, Netzentgelten und staatlichen Abgaben variiert stark. Länder mit hohen Beschaffungskosten können dennoch günstigere Gesamtpreise aufweisen als Staaten mit hohen Netzentgelten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Regulatorische Rahmenbedingungen</strong><br>Nationale Fördermodelle, Steuererleichterungen und Sonderregelungen für Industrieunternehmen führen zu erheblichen Preisunterschieden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Energieerzeugungsmix und Marktstruktur</strong><br>Ein hoher Anteil erneuerbarer Energien oder Kernenergie senkt langfristig die Strompreise, während fossile Abhängigkeiten Preisschwankungen verstärken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entwicklung &amp; Ausblick auf die Industriestrompreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Industriepreise für Strom 2025</strong> spiegeln eine Phase relativer Marktberuhigung wider. Gegenüber den Krisenjahren sind die Preise europaweit gesunken, bleiben jedoch strukturell unterschiedlich. Für Unternehmen gewinnt daher die <strong>strategische Strombeschaffung</strong> weiter an Bedeutung.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Festpreisverträge</strong> bieten Kalkulationssicherheit</li>



<li><strong>Spotmarktorientierte Beschaffung</strong> ermöglicht Kostenvorteile bei hoher Flexibilität</li>



<li><strong>Eigenerzeugung aus Photovoltaik</strong> reduziert dauerhaft Bezugskosten</li>



<li><strong>Kombination </strong>mit <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeichern</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/cube-efficiencyunit/">Energiemanagementsystemen</a> steigert Wirtschaftlichkeit</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade für Industrie und Gewerbe ist die <strong>Eigenversorgung mit erneuerbaren Energien</strong> einer der wirksamsten Hebel, um sich langfristig von volatilen Industriestrompreisen zu entkoppeln. In Deutschland wird sich zeigen, welchen Einfluss der für 2026 geplante <a href="https://cubeconcepts.de/5-cent-industriestrompreis-ab-2026/">Industriestrompreis</a> (Brücken-/Industriestromtarif) sowie die Zuschüsse für den Netzausbau insgesamt die Kosten senken wird.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Europas Industriepreise 2025 bleiben standortentscheidend</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Industriestrompreise in Europa 2025</strong> haben sich insgesamt stabilisiert, die Unterschiede zwischen den Ländern bleiben jedoch erheblich. Deutschland bewegt sich weiterhin im oberen Preisdrittel, was die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen belastet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Industrie und Gewerbe wird es zunehmend entscheidend, <strong>Stromkosten aktiv zu steuern</strong> – durch intelligente Beschaffung, eigene Erzeugung und regulatorisch optimierte Nutzung der Netzinfrastruktur. Wer diese Stellschrauben konsequent nutzt, kann nicht nur Kosten senken, sondern zugleich einen messbaren Beitrag zur Dekarbonisierung leisten.</p>
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		<title>5-Cent-Industriestrompreis ab 2026?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/5-cent-industriestrompreis-ab-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Nov 2025 11:24:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=26245</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nur jene Sektoren mit hohem Verlagerungsrisiko profitieren ab 2026 rückwirkend vom Industriestrompreis. Da nur definierte Verbrauchsanteile bezuschusst werden und die Mittel bis 2028 sinken, bleibt der Ausbau der Eigenversorgung durch PV und BESS der entscheidende Hebel für dauerhaft niedrige Energiekosten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der von der deutschen Regierungskoalition geplante <strong>Industriestrompreis ab 2026</strong> für <strong>5 ct/kWh</strong> bezieht sich nur auf den Arbeitspreis. Daher stimmt die Aussage nicht ganz. Grund genug, die Auswirkungen und geplanten Rahmenbedingungen genauer unter die Lupe zu nehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weshalb ein Industriestrompreis ab 2026 eingeführt wird</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Energiepreise sind für die deutsche Industrie seit Jahren ein strategisches Risiko. Obwohl sich die Großhandelspreise nach dem Energiepreisschock von 2022 wieder stabilisiert haben, lag der durchschnittliche Industriestrompreis in 2024 mit 23,3 ct/kWh und in 2025 mit 17,8 bis 18,8 ct/kWh weiterhin auf oberem EU-Niveau. Große energieintensive Unternehmen mit besonderen Vergünstigungen zahlen mit 11 bis 12 ct/kWh oft deutlich weniger.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders relevant ist die <strong>Struktur dieser Kosten</strong>. Nur etwa <strong>40 %</strong> entfallen auf den eigentlichen <strong>Arbeitspreis</strong>, also den Strom, der physikalisch verbraucht wird. Dieser liegt derzeit bei rund <strong>9 ct/kWh</strong>. Die restlichen <strong>60 %</strong> bestehen aus Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen, die sich nicht ohne Weiteres reduzieren lassen. Genau aus diesem Grund setzt die Bundesregierung nun gezielt beim Arbeitspreis an. Durch die Absenkung auf <strong>5 ct/kWh</strong> soll ein Preissignal gesetzt werden, das die internationale Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen stärkt und gleichzeitig Investitionen in Energiewende-Technologien beschleunigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausgestaltung des Industriestrompreises ab 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Formal wird der neue Industriestrompreis <strong>rückwirkend</strong> greifen. Unternehmen können die finanzielle Unterstützung erstmals im Jahr 2027 für das Jahr 2026 rückwirkend beantragen und gehen finanziell in <strong>Vorleistung</strong>. Die Förderung ist auf insgesamt <strong>drei Jahre</strong> ausgelegt – also auf die Zeiträume 2026, 2027 und 2028 – und läuft anschließend aus. Ausgezahlt wird jedoch noch bis 2030, sodass aus administrativer Sicht ausreichend Puffer bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bund stellt hierfür erhebliche Mittel bereit, allerdings in sinkender Höhe: 2026 sollen <strong>1,5 Mrd. Euro</strong> aus dem Klimatransformationsfonds (KTF) zur Verfügung stehen, in den beiden Folgejahren jeweils <strong>800 Mio. Euro</strong>. Das Konzept ist bewusst <strong>degressiv</strong> ausgestaltet, um die Unternehmen zu entlasten. Zugleich soll es aber klare Anreize geben, die Energieversorgung strukturell nachhaltiger aufzustellen. Berechnungsgrundlage ist der durchschnittliche Börsenstrompreis. Liegt dieser oberhalb von 50 Euro je Megawattstunde, greift die Differenzzahlung bis zur Marke von 5 ct/kWh, jedoch nur für definierte Verbrauchsanteile.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Unternehmen Anspruch haben</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Adressiert werden ausdrücklich nur jene Industriezweige, die als besonders strom- und handelsintensiv gelten. Grundlage ist die sogenannte <strong>BesAR-Liste 1</strong> des Energieeffizienzgesetzes (EnFG), also die EU-Sektoren mit „erheblichem Verlagerungsrisiko“. Für die Förderfähigkeit müssen Handelsintensität und Stromintensität zusammengenommen mindestens 2 Prozent erreichen und beide Werte jeweils über 5 Prozent liegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese vergleichsweise strenge Definition begrenzt die Beihilfen auf <strong>91 Wirtschaftssektoren</strong> und Teilsektoren, zu denen unter anderem große Teile der chemischen Industrie, die Metallverarbeitung, die Produktion von Zement, Glas, Keramik, Batteriezellen und Halbleitern, die Gummi- und Kunststoffverarbeitung, Teile der Papierindustrie sowie bestimmte Bereiche des Maschinenbaus und der Rohstoffgewinnung zählen. Für sie ist die Energiepreisfrage ein zentraler Standortfaktor – und damit das Kernargument für die Einführung des Industriestrompreises.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Bedingungen Unternehmen erfüllen müssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine zentrale Maßgabe ist die <strong>Mengenbegrenzung</strong>. Die vergünstigten 5 ct/kWh gelten nicht für den gesamten Verbrauch eines Unternehmens, sondern nur für definierte Anteile, die im Zeitverlauf sinken. Während im Jahr 2026 noch „<strong>mehr als 50 Prozent</strong>“ des Verbrauchs gefördert werden können, sind es 2027 exakt <strong>50 Prozent</strong> und 2028 ein <strong>reduzierter Anteil</strong>. Insgesamt erhält demnach ein Unternehmen während der dreijährigen Laufzeit des Industriestrompreises im Schnitt Zuschüsse für 50 % ihre Gesamtstromverbrauchs, so dass 5 ct/kWh erreicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel gelten bestimmte Ausschlüsse. Besonders wichtig: Die Förderung kann <strong>nicht</strong> mit der bestehenden <strong>Strompreiskompensation</strong> kombiniert werden. Unternehmen müssen sich entscheiden, welche der beiden Beihilfearten für sie wirtschaftlich sinnvoller ist. Andere Entlastungen – etwa reduzierte Netzentgelte nach § 19 StromNEV, Stromsteuerentlastungen oder Umlagebefreiungen – dürfen hingegen weiterhin genutzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit die staatliche Förderung nicht nur kurzfristige Kostenvorteile schafft, sondern langfristige Effekte für das Energiesystem erzeugt, ist sie an weitere Bedingungen geknüpft. Besonders relevant ist die <strong>Investitionspflicht</strong>. Unternehmen müssen <strong>50 % der erhaltenen Beihilfen</strong> innerhalb von 48 Monaten in Projekte investieren, die einen messbaren Beitrag zur Senkung der Kosten des Stromsystems leisten. Gemeint sind vor allem Investitionen in <strong>erneuerbare Energieerzeugung</strong>, <strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeicher</a></strong> oder Maßnahmen zur <strong>Energieeffizienz</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer sogar <strong>80 %</strong> der Förderung in diese Bereiche lenkt, kann zusätzlich einen <strong>Bonus von 10 %</strong> der eigentlichen Beihilfe erhalten. Die Förderung ist daher nicht nur ein kurzfristiger Preisdeckel, sondern ein Transformationsinstrument, das Unternehmen zu nachhaltigen Investitionen motivieren soll.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung: Was bedeutet der Industriestrompreis ab 2026 für die Praxis?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Industriestrompreis ab 2026 setzt die Bundesregierung ein wichtiges, allerdings zeitlich begrenztes industriepolitisches Signal. Einerseits wird der unmittelbar wettbewerbsrelevante Arbeitspreis für besonders exponierte Industrien leicht abgesenkt. Andererseits zwingt die Förderung Unternehmen dazu, sich aktiv an der Modernisierung des Energiesystems zu beteiligen, indem sie in erneuerbare Erzeugung, Speicher oder Effizienzprojekte investieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade diese Kopplung aus Preisentlastung und Transformationsdruck macht das Modell interessant: Es bietet kurzfristige Entlastung in Zeiten hoher Energiekosten, schafft aber gleichzeitig ein Investitionsumfeld, das langfristig zu stabileren und niedrigeren Stromkosten führen kann – sowohl für die Industrie als auch für das Gesamtsystem.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für viele Unternehmen wird entscheidend sein, wie administrativ einfach die Antragstellung gestaltet wird, wie verlässlich die Mittel bisheriger Förderprogramme bleiben und ob der Industriestrompreis ab 2026 möglicherweise zu einem dauerhaften Standortinstrument weiterentwickelt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>EU verschiebt Start des ETS II auf 2028 – Was das für Politik &#038; Wirtschaft bedeutet</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-verschiebt-start-des-ets-ii-auf-2028/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Nov 2025 09:29:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=25839</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Aufschub verschafft Unternehmen eine Atempause bei der CO₂-Bepreisung von Wärme und Verkehr. In Deutschland verlängert sich dadurch voraussichtlich die Übergangsphase des nationalen Emissionshandels (nEHS), was kurzfristig Planungssicherheit bei moderateren Preisen zwischen 55 und 65 Euro bietet.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 5. November 2025 haben sich die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten auf eine zentrale Anpassung der europäischen Klimapolitik geeinigt: Sie möchten den <strong>Start</strong> des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (<strong>EU</strong><strong> ETS</strong><strong> II</strong>) um ein Jahr <strong>auf</strong><strong> 2028</strong><strong> verschieben</strong>. Das System war ursprünglich für 2027 geplant und soll künftig die CO₂-Emissionen in diesen Sektoren europaweit über handelbare Zertifikate bepreisen und langfristig nationale CO₂-Abgaben ablösen. Aufgrund der Energiepreisklausel hätte die EU-Kommission ohnehin bis zum 15. Juli 2026 Zeit gehabt, die Einführung des Systems zu verzögern. Durch den neuen Vorschlag zur Verschiebung der EU-Minister ist die <strong>Zustimmung des EU-Parlaments</strong> jetzt jedoch <strong>sehr wahrscheinlich</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der verzögerten Einführung reagieren die Minister auf die anhaltend hohen Energiepreise und auf Forderungen einiger Mitgliedstaaten, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, die einen behutsameren Übergang fordern. Gleichzeitig bekräftigte der Rat das übergeordnete Ziel, die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Entscheidung ist Teil des geplanten EU-Klimazielgesetzes 2040, das bis Jahresende im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EU ETS II hat strukturelle Bedeutung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das EU ETS II ist die zweite Ausbaustufe des europäischen Emissionshandels, der bislang energieintensive Industrien und den Stromsektor abdeckt. Der neue Teilmarkt soll künftig den Verkehr und die Wärmeversorgung von Gebäuden erfassen – also Bereiche, in denen bislang nationale Lösungen gelten. In Deutschland betrifft dies den nationalen Emissionshandel nach <strong><a href="https://cubeconcepts.de/behg-handel-mit-co%e2%82%82-zertifikaten/">BEHG</a></strong>, der nun wahrscheinlich ein weiteres Jahr fortgeführt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Januar 2026 ist in Deutschland <strong>bisher</strong> eine auktionsbasierte CO₂-Abgabe als Übergangsregelung geplant. Dabei sollen sich die Zertifikatpreise in einer vorgeschriebenen Preisspanne <strong>zwischen</strong><strong> 55</strong><strong> und</strong><strong> 65</strong><strong> Euro</strong> pro Tonne bewegen, mit einem Nachkaufpreis von 68 Euro, falls die Auktionsmengen erschöpft sind. Ob der noch fixe CO₂-Zertifikatpreis von 55 Euro um ein Jahr verlängert oder die Übergangsregelung nun zwei Jahre gelten wird, muss nun in den kommenden Wochen entschieden werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffene Unternehmen müssen demnach zu 2026 oder zu 2027 ihre CO₂-Kosten auf Basis der Auktionsausschläge kalkulieren, was eine erhöhte Preisunsicherheit mit sich bringt. Erst mit dem EU ETS II ab 2028 wird der CO₂-Zertifikatpreis vollkommen frei nach Angebot und Nachfrage auf dem europäischen Markt gebildet. Diverse Studien rechneten bislang bei Einführung des Systems in 2027 mit CO₂-Kosten von <strong>200 bis 350 Euro</strong> pro Tonne. Ob sich diese erwartete Preisexplosion durch die verschobene Einführung des EU ETS II abschwächt, bleibt abzuwarten.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründe für die Verschiebung des ETS II</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mehrere politische und wirtschaftliche Faktoren führen zu dieser Entscheidung:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Anhaltend hohe Energiepreise seit 2022 belasten Haushalte und kleinere Unternehmen in der EU.</li>



<li>Länder wie Polen, Tschechien und Ungarn fordern mehr Zeit, um den sozialen Ausgleich für einkommensschwächere Haushalte vorzubereiten.</li>



<li>Der Soziale Klimafonds (Social Climate Fund), der genau diesen Ausgleich schaffen soll, startet 2026 und benötigt zusätzliche administrative Vorlaufzeit.</li>



<li>Nationale Behörden müssen ihre Berichtssysteme, Datenstandards und Abrechnungsmechanismen an den bevorstehenden EU-Standard anpassen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Politik erhofft sich durch die Verschiebung eine geordnetere Implementierung, ohne den langfristigen Pfad zur Dekarbonisierung zu verändern. Dies zeigt zugleich, dass sie sozioökonomische Durchführbarkeit zunehmend als integraler Bestandteil europäischer Klimapolitik versteht.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://v4.cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-1024x683.jpg" alt="EU ETS II auf 2028 verschoben" class="wp-image-25841" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-1024x683.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-300x200.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-768x512.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-1536x1024.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben-18x12.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/11/EU-ETS-II-auf-2028-verschoben.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen auf den CO₂-Markt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung wirkt sich auch auf die Erwartungsbildung im Kohlenstoffmarkt aus. Analysten gehen nun davon aus, dass der durchschnittliche CO₂-Preis im etablierten EU ETS I (Industrie- und Stromsektor) kurzfristig stabil bleibt und die Verzögerung des ETS II die Startpreise etwas abfedert. Im deutschen nEHS rechnen die Experten allerdings bis 2028 mit einem CO₂-Preis am oberen Limit (65 Euro), da die Marktteilnehmer die gesicherte ab 2028 folgende EU-weite Knappheit bereits einpreisen. Neue Prognosen und Analysen werden in den nächsten Wochen den Effekt des verschobenen Startes des EU ETS II auf die CO₂-Zertifikatpreise genauer unter die Lupe nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Startverschiebung des ETS II auf 2028 wirft zwei zusätzliche Fragen auf, die von der Politik dringend geklärt werden müssen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Was geschieht mit dem Social Climate Fund, der eigentlich ab 2026 jährlich rund 86 Milliarden Euro aus ETS-Erträgen bereitstellen soll, um Haushalte mit niedrigen Einkommen zu entlasten und Energieeffizienzprogramme zu fördern.</li>



<li>Gerät nun auch die Zeitschiene zur Fusion des ETS I und ETS II in Gefahr, die ursprünglich im Jahre 2031 geplant war?</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Verschobener Start des EU ETS II als politischer Balanceakt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Aufschub des ETS II ist zwar kein eklatanter Rückschritt in der europäischen Klimapolitik, aber ein vielleicht notwendiger Zwischenschritt. Er ermöglicht es, die technische Infrastruktur und die sozialen Begleitinstrumente zu stabilisieren, ohne die langfristige Richtung zu ändern. Sofern dies gelingt und die Effekte nicht nur einfach um ein Jahr verschoben werden, ist es ein positives Zeichen für die Wirtschaft in Europa. Das Jahr 2028 bleibt als verbindlicher Startpunkt im Gesetz verankert – die EU behält ihren Kurs auf Klimaneutralität bei, kombiniert mit wirtschaftlicher Realitätsnähe.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>SAIDI-Wert 2024: Versorgungssicherheit in Deutschland weiter hoch</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/saidi-wert-2024-versorgungssicherheit-in-deutschland-weiter-hoch/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2025 06:08:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24747</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dies bleibt ein zentraler Standortvorteil für die deutsche Industrie. Der niedrige SAIDI-Wert belegt, dass dezentrale Einspeisung und Netzstabilität Hand in Hand gehen können – ein Erfolg, der künftig durch digitale Netzüberwachung und intelligente Speichertechnologien weiter abgesichert werden soll.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur hat den aktuellen <strong>SAIDI-Wert </strong>(System Average Interruption Duration Index) für das <strong>Jahr 2024</strong> veröffentlicht. Demnach lag die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenem Letztverbraucher bei nur<strong> 11,7 Minuten</strong> – nach 12,8 Minuten im Jahr 2023. Damit verbessert sich die Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz und bleibt auf einem weltweit herausragenden Niveau.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der SAIDI-Wert als Indikator für Versorgungssicherheit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der SAIDI-Wert misst die durchschnittliche Dauer von Stromausfällen pro Verbraucher in Minuten pro Jahr. Grundlage ist § 52 EnWG, wonach alle Netzbetreiber ungeplante Versorgungsunterbrechungen von mehr als drei Minuten melden müssen. Die Bundesnetzagentur wertet diese Daten jährlich aus und veröffentlicht sie als Indikator für die Versorgungsqualität.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für 2024 entfielen <strong>9,2 Minuten </strong>auf die<strong> Mittelspannungsebene</strong> und <strong>2,4 Minuten </strong>auf die<strong> Niederspannungsebene</strong>. Die Zahl der gemeldeten Störungen stieg zwar leicht auf rund <strong>164.600 Fälle</strong>, diese konnten jedoch im Durchschnitt schneller behoben werden als im Vorjahr. Insgesamt zeigt sich so eine effiziente Betriebsführung und hohe technische Resilienz im Netzbetrieb trotz der nach wie vor hohen Integration von EE-Anlagen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutschlands Werte top in Europa</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im internationalen Vergleich bestätigt sich erneut: <strong>Das deutsche Stromnetz gehört zu den stabilsten in Europa.</strong> Nur die Schweiz verzeichnet mit <strong>10 Minuten</strong> eine noch geringere durchschnittliche Ausfalldauer. Mit 11,7 Minuten liegt Deutschland an Platz Zwei vor anderen europäischen Ländern, die ihre SAIDI-Werte jährlich erheben.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="536" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024-1024x536.jpg" alt="" class="wp-image-24750" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024-1024x536.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024-300x157.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024-768x402.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024-18x9.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/10/SAIDI-2024.jpg 1437w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Damit liegt die <strong>Versorgungssicherheit </strong>in Deutschland<strong> fast zwanzigmal höher</strong> als in einigen osteuropäischen Ländern. Auch im weltweiten Vergleich – etwa mit den USA (ca. 70–80 Minuten) oder Australien (60 Minuten) – bleibt das deutsche Stromnetz überdurchschnittlich stabil.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hohe Netzstabilität trotz wachsender Belastung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Energiewende stellt das Stromnetz vor immer neue Anforderungen. Dezentrale Einspeisung, volatile Erzeugung und steigende Lastspitzen fordern eine hohe Flexibilität im Netzbetrieb. Dennoch zeigt der aktuelle SAIDI-Wert, dass die Integration erneuerbarer Energien bisher keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit hat. Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, seien „keine negativen Tendenzen bezüglich Langzeitunterbrechungen zu erkennen“. Der aktuelle Wert liege zudem unter dem <strong>Zehnjahresmittel von 12,7 Minuten</strong> – ein deutliches Zeichen für robuste Netzstrukturen und funktionierende Betriebsprozesse.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick: Versorgungssicherheit als Standortfaktor</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine verlässliche Stromversorgung ist nicht nur für Privathaushalte, sondern insbesondere für Industrie und Gewerbe von zentraler Bedeutung. Der erneut niedrige SAIDI-Wert sendet ein <strong>positives Signal für die Wirtschaft</strong> und bestätigt Deutschland als Standort mit <strong>hoher Netzqualität </strong>und<strong> Betriebssicherheit</strong>. Mit fortschreitendem Netzausbau, digitaler Netzüberwachung und dem Einsatz intelligenter Speichertechnologien lässt sich diese Stabilität auch bei weiter wachsendem Anteil erneuerbarer Energien erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>BESS: Der logische Gewinner der Energiedebatte</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/bess-der-logische-gewinner-der-energiedebatte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Oct 2025 09:05:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24740</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ob Kapazitätsmarkt oder Absicherungspflicht: Batteriespeicher sind das Rückgrat der Energiewende. Sie machen Betriebe unabhängig von volatilen Börsenpreisen und wandeln Lastmanagement in einen messbaren Wettbewerbsvorteil um.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Während die <strong>Energiedebatte</strong> in Deutschland über die Kosten von Kapazitätsmärten und Absicherungspflichten zwischen Politik und Experten entbrannt ist, steht längst fest: Batteriespeichersysteme <strong>(BESS)</strong> gehören <strong>in jedem Szenario</strong> zu den <strong>großen Gewinnern</strong>. Denn egal, welches <a href="https://cubeconcepts.de/zerreissprobe-strommarktdesign-der-435-milliarden-euro-streit/">Strommarktdesign</a> eingeführt wird oder Unternehmen künftig selbst gesicherte Leistung nachweisen müssen – <strong>Flexibilität </strong>wird zur neuen Währung im Energiesystem<strong>.</strong> Und genau diese Flexibilität liefern moderne Batteriespeicher: Sie gleichen Schwankungen aus, stabilisieren Netze und stellen gesicherte Leistung bereit – in Sekundenbruchteilen und vollkommen emissionsfrei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit werden Batteriespeichersysteme (<a href="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/03/BESS-fuer-Energiesysteme-scaled.jpg">BESS</a>) für Unternehmen zu einer der sichersten energiepolitischen Wetten der kommenden Dekaden. Betreiber schützen sich vor steigenden Beschaffungskosten, positionieren sich strategisch bei Reformen im Marktmodell, steigern ihre Versorgungssicherheit und schützen sich vor wachsenden regulatorischen Anforderungen. Für Unternehmen, die frühzeitig in Speicherlösungen investieren, bedeutet das nicht nur Risikominimierung – sondern einen klaren Wettbewerbsvorteil.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vom Energy-Only-Markt zum neuen Optimum: Flexibilität</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Stand bisher eine eigene günstige Stromerzeugung im Vordergrund des <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/" type="post" id="27310">deutschen Strommarktes</a> und der Energiedebatte, verschiebt sich mit dem rasanten Ausbau erneuerbarer Energien der Fokus. Jetzt zählt es, den Strom zum richtigen Zeitpunkt bereitzustellen. In einem System, das zunehmend von Sonne und Wind abhängt, wird Flexibilität zum <strong>entscheidenden Faktor</strong>. Unternehmen, Netzbetreiber und Energieversorger müssen jederzeit auf Schwankungen reagieren können – nicht nur um Netze stabil zu halten, sondern auch, um wirtschaftlich zu bleiben. <strong>Leistung statt Energie</strong> lautet die neue Devise: Wer Stromverfügbarkeit garantieren kann, gewinnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die einfachste Lösung für mehr Flexibilität sind BESS, deren Preise in den letzten zwei Jahren gesunken sind. Sie reagieren schneller als jedes andere System auf Netzsignale, gleichen Lastspitzen aus und übernehmen Regelenergieaufgaben, die bislang klassischen Kraftwerken vorbehalten waren. Durch diese Fähigkeit, sowohl Energie zu speichern als auch kurzfristig Leistung bereitzustellen, werden BESS zur <strong>zentralen Flexibilitätsressource</strong> in <strong>jedem denkbaren Strommarktdesign</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit verändern sie auch die strategische Perspektive für Unternehmen: Während klassische Stromabnahmeverträge (PPAs) vor allem auf Preisstabilität zielen, eröffnen Speicher neue Erlöspfade – etwa durch <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/ergaenzende-fachbereiche/peak-shaving-load-shifting/">Peak-Shaving</a>, Netzentgeltreduktion oder <a href="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/">Strom-Trading</a>. Flexibilität wird so vom technischen Nebenprodukt zum <strong>strategischen Wirtschaftsfaktor</strong>, der über Wettbewerbsvorteile entscheidet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BESS im Kontext der Energiedebatte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Egal ob Deutschland künftig auf einen zentralen Kapazitätsmarkt, eine Absicherungspflicht oder hybride Mischformen setzt: Speichertechnologien sind in jedem Modell ein zentrales Element.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im <strong><a href="https://cubeconcepts.de/kapazitaetsmarkt-schluessel-zur-energiewende/">Kapazitätsmarkt</a>-Modell</strong> generieren Batterien zusätzliche Erlöse durch Vergütung der Vorhaltung von Leistung. Betreiber erhalten Zahlungen für ihre Bereitstellungssicherheit – ein attraktives Geschäftsmodell insbesondere für große Speicher in Industrieparks oder Quartiersprojekten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Modell der <strong>Absicherungspflicht</strong> hingegen entsteht der wirtschaftliche Anreiz dezentral und marktnah. Unternehmen können ihre Speicher flexibel einsetzen, um ihre eigene Versorgungspflicht abzudecken oder sie an Dritte zu verkaufen – etwa an Energieversorger, die vertraglich gesicherte Leistung nachweisen müssen. Das stellt BESS-Betreiber auf eine Ebene mit Gaskraftwerken oder KWK-Anlagen, jedoch mit dem Vorteil emissionsfreier und hochdynamischer Reaktionsfähigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hybride Modelle, die aktuell im Fokus der Politik stehen, kombinieren beide Prinzipien. Sie belohnen jene Akteure, die Effizienz, Flexibilität und Versorgungssicherheit zugleich bieten – ein ideales Umfeld für leistungsstarke Batteriespeicher.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wirtschaftlicher Nutzen von BESS für Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Industrieunternehmen und Gewerbebetriebe, die auf BESS setzen, profitieren gleich mehrfach:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Kostenstabilität:&nbsp;Durch Lastspitzenkappung (<a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a>) lassen sich Netzentgelte reduzieren.</li>



<li>Erlöspotenziale:&nbsp;Einnahmen aus Regelenergie- oder Flexibilitätsmärkten ergänzen das Kerngeschäft.</li>



<li>Risikominimierung:&nbsp;Eigene Flexibilitätskapazitäten schützen vor Preisausschlägen.</li>



<li>Nachhaltigkeit:&nbsp;Batteriespeicher fördern Klimaziele und ESG-Konformität.</li>



<li>Investitionsvorteil:&nbsp;Speicher erhöhen den Standortwert in einer CO₂-bepreisten Wirtschaft.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Blick auf steigende CO₂-Preise und volatile Märkte wird die Kombination aus Eigenversorgung, Flexibilität und Marktteilnahme zum strategischen Differenzierungsfaktor. Unternehmen, die Batteriespeicher heute integrieren, werden morgen aktiv Mitgestalter des Strommarktes sein – nicht bloß Preisnehmer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rahmenbedingungen: EU-Vorgaben &amp; Sicherheit durch BESS</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Strommarktrichtlinie (Art. 18a) verpflichtet ab 2027 alle Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur „Absicherungspflicht“ einzuführen. Damit wird Flexibilität nicht mehr optional, sondern systemisch erforderlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Speicher gelten als „Key Enabler“ dieser Richtlinie, weil sie kurzfristige Verfügbarkeiten gewährleisten und dabei ohne fossile Emissionen arbeiten. Die Bundesnetzagentur arbeitet an Szenarien, wie BESS künftig in&nbsp;Versorgungssicherheitsreserven (VSR)&nbsp;und&nbsp;Kapazitätsmechanismen&nbsp;eingebunden werden können. Den ersten Vorstoß dazu hat sie bereits im Rahmen der „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (<a href="https://cubeconcepts.de/mispel-mehr-markt-chancen-fuer-grossspeicher/">MiSpeL</a>) vorgelegt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Projektentwickler und Investoren bedeutet das:&nbsp;Energieprojekte mit integriertem Speicheranteil&nbsp;werden künftig regulatorisch bevorzugt – sowohl bei der Netzanschlusspriorität als auch bei der Marktzulassung für Flexibilitätsmärkte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strategische Unabhängigkeit für Unternehmen in der Energiedebatte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen eröffnet der Wandel des Strommarktes enorme Chancen. Batteriespeicher sind längst mehr als eine technische Ergänzung. Sie sind ein strategisches Asset und sichern in Kombination mit EE-Anlagen die künftige Energieversorgung eines Unternehmens. Wer heute in BESS investiert oder im Contracting-Modell nutzt, schützt sich vor steigenden Strompreisen und schafft neue Erlösquellen.  </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wirtschaftliche Mehrwerte entstehen auf mehreren Ebenen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eigenverbrauch &amp; <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a>: Reduzierung von Lastspitzen und Netzentgelten durch intelligente <a href="https://cubeconcepts.de/lastverschiebung-load-shifting-mit-bess/">Lastverschiebung</a>.</li>



<li>Regelenergie &amp; Kapazitätsmärkte: Zusatzerlöse durch Bereitstellung gesicherter Leistung und Teilnahme an Systemdienstleistungsmärkten.</li>



<li>Absicherungspflicht &amp; Leistungszertifikate: Handel mit Flexibilitäten als neues Geschäftsmodell – insbesondere für Unternehmen mit Onsite-Speichern.</li>



<li>Stromkostenoptimierung &amp; Unabhängigkeit: Integration in PV-Konzepte und dynamische Stromtarife ermöglicht planbare Energiekosten über Jahre hinweg.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In Kombination mit Photovoltaik, Wärmepumpen oder Lastmanagement wird der Speicher zur Schaltzentrale moderner Energiekonzepte. Er verbindet Wirtschaftlichkeit mit Klimazielen und schafft eine neue Form der unternehmerischen Souveränität: Die Kontrolle über Energieverfügbarkeit, Kosten und Versorgungssicherheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die diesen Schritt heute gehen, positionieren sich optimal – sowohl gegenüber künftigen regulatorischen Anforderungen als auch im Wettbewerb um stabile und nachhaltige Energiepreise.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Die Zukunft gehört den Speichern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unabhängig davon, welches Strommarktdesign sich politisch durchsetzt – ob Kapazitätsmarkt, Absicherungspflicht oder ein hybrides Modell – Batteriespeicher sind das Rückgrat der neuen Energiewelt. Sie liefern die Flexibilität, die Versorgungssicherheit, und die Wirtschaftlichkeit, die das Energiesystem der Zukunft verlangt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Industrie, Gewerbe und Projektentwickler bedeutet das: Speicher sind keine Option mehr, sondern eine Voraussetzung, um die Chancen des Energiemarkts aktiv zu nutzen. Sie gleichen nicht nur Schwankungen aus, sondern machen erneuerbare Energien planbar und marktfähig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In einer Zeit, in der Energie zunehmend zu einem strategischen Wettbewerbsfaktor wird, sind BESS die sicherste energiepolitische Wette der kommenden Dekade. Sie verbinden Klimaschutz mit Wirtschaftlichkeit und sind der Schlüssel zu einem stabilen, flexiblen und zukunftsfähigen Stromsystem – für Unternehmen, die heute schon an morgen denken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Zerreißprobe Strommarktdesign: Der 435 Milliarden Euro Streit</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/zerreissprobe-strommarktdesign-der-435-milliarden-euro-streit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Oct 2025 05:36:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24726</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zentraler Kapazitätsmarkt vs. Absicherungspflicht: Ersterer droht die Strompreise durch Fixkosten massiv zu belasten. Das Modell der Absicherungspflicht hingegen nutzt den Wettbewerb und macht Unternehmen mit eigenen Speichern zu Anbietern von Versorgungssicherheit statt zu reinen Preisnehmern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Eine heiße Diskussion unter Energieexperten zeichnet sich nach der Veröffentlichung des <a href="https://cubeconcepts.de/monitoringbericht-zur-energiewende/">Monitoringberichtes</a> durch Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ab. Thema: Das künftige <strong>Strommarktdesign</strong>. Der bisher in Deutschland vorherrschende <strong>Energy-Only-Markt (EOM)</strong> soll sich wandeln. Dabei erfolgt die Preisbildung im Großhandelsmarkt durch das Merit-Order-Prinzip. Die günstigsten Kraftwerke (meist EE-Kraftwerke) werden zuerst eingesetzt und den Marktpreis bestimmt das teuerste geforderte Kraftwerk. Dieses Modell ist in den meisten EU-Ländern vorherrschend, obwohl es bei der Integration der zunehmenden Anzahl von EE-Kraftwerken an seine Grenzen stößt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bis zu 435 Milliarden Euro Mehrbelastung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, plant das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) nun mit zusätzlichen Gaskraftwerken. Diese sollen durch neue Kapazitätsmechanismen am <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/" type="post" id="27310">deutschen Strommarkt</a> finanziert werden. Ein zentraler <a href="https://cubeconcepts.de/kapazitaetsmarkt-schluessel-zur-energiewende/">Kapazitätsmarkt</a> mit einem Aufschlag von gerade einmal <strong>2 Cent/kWh</strong> für den Endverbraucher solle hierzu bereits ausreichen, so die Bundeswirtschaftsministerin. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) schlägt jedoch jetzt Alarm. Er rechnet mit einer <strong>Mehrbelastung</strong> von <strong>bis zu 435 Milliarden</strong> <strong>Euro</strong> über 20 Jahre für Verbraucher und Industrie und warnt vor Fehlanreizen. Eine bessere Alternative sei die sog. <strong>Absicherungspflicht</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welches Strommarktdesign eignet sich für Deutschland?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die hohen Kosten für einen zentralen Kapazitätsmarkt, die nun im Raum stehen, befeuern den aktuellen Diskurs zum künftigen Strommarktdesign noch zusätzlich. Dabei liegen die verschiedenen Alternativmodelle zu einem EOM schon lange vor und werden bereits seit längerer Zeit in Fachkreisen diskutiert. Wie so oft, scheint eine Kombination aus Absicherungspflicht und Kapazitätsmarkt mit intelligenten Maßnahmen die Lösung für ein künftiges Strommarktdesign Deutschlands zu sein. Grund genug, um die Ansätze mit ihren Vor- und Nachteilen einmal genauer zu betrachten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reservenbildung als Schlüssel zur Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sowohl die Absicherungspflicht sowie ein Kapazitätsmarkt sollen die volatile Stromerzeugung der EE-Quellen abfedern und die Stromversorgung während einer <a href="https://cubeconcepts.de/dunkelflaute-herausforderung-fuer-erneuerbare-energien/">Dunkelflaute</a> sichern. Dabei unterscheidet sich bereits die Definition dieser Reserve in beiden Strommarktdesigns.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine <strong>Kapazitätsreserve</strong> (KapRes), wie sie das Kapazitätsmarktmodell vorsieht, ist eine <strong>vom Strommarkt getrennte</strong> strategische Reserve. Sie soll die Stromversorgung in sehr seltenen, außergewöhnlichen und nicht vorhersehbaren Situationen sichern, wenn der normale Strommarkt die Nachfrage nicht decken kann. Kraftwerke in dieser Reserve werden außerhalb des Energiemarktes vorgehalten und kommen nur in definierten Ausnahmesituationen zum Einsatz, die von der Bundesnetzagentur (BNetzA) festgelegt werden. Sie erhalten eine jährliche Vergütung für die reine Vorhaltung der Kapazität.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Versorgungssicherheitsreserve</strong> (VSR) gemäß dem Absicherungspflicht-Modell ist <strong>aktiver Marktteilnehmer</strong>. Im Gegensatz zu einem zentralen Kapazitätsmarkt soll sie den Strommarkt weniger verzerren und Investitionen in Flexibilitätstechnologien (wie <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> oder Lastmanagement/flexible Nachfrage) stärker fördern. Dazu wird die Reserve nur bei hohen Strommarktpreisen aktiviert und glättet auf diese Weise die Preisspitzen. Sie ist schneller und flexibler und deckelt die Preise weniger stark.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kapazitätsmarkt-Elemente im Strommarktdesign</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Kapazitätsmärkten erhalten Betreiber von Kraftwerken oder Speichern nicht nur eine Vergütung für den tatsächlich erzeugten Strom, sondern zusätzlich eine Zahlung für die bloße Bereitstellung gesicherter Leistung. Ziel ist es, Investitionen in Reservekapazitäten zu ermöglichen und Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Je nach Ausgestaltung kann ein Kapazitätsmarkt <strong>zentral </strong>oder <strong>dezentral </strong>organisiert sein. In einem zentralen Modell – wie es aktuell diskutiert wird – schreibt eine zentrale Behörde regelmäßig benötigte Kapazitäten aus. Betreiber bieten ihre Leistungen an und der Zuschlag erfolgt nach Kosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritiker sehen darin jedoch erhebliche Nachteile. Zum einen drohen Fehlanreize, wenn auch <strong>unrentable</strong> oder <strong>klimaschädliche Anlagen</strong> künstlich am Markt gehalten werden. Zum anderen entsteht durch die zusätzlichen Kapazitätszahlungen ein <strong>erheblicher Kostenblock</strong>, der über Netzentgelte oder Strompreise auf alle Verbraucher und die Industrie umgelegt wird. Mehrere Studien zeigen, dass dies – je nach Modell – zu erheblichen Mehrbelastungen führen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Befürworter argumentieren hingegen, dass nur ein expliziter Kapazitätsmechanismus langfristig Versorgungssicherheit garantiert, insbesondere wenn ältere Kraftwerke stillgelegt und wetterabhängige Energien weiter ausgebaut werden. Internationale Beispiele – etwa aus Frankreich oder Großbritannien – zeigen, dass Kapazitätsmärkte Versorgungslücken vorbeugen können, allerdings um den Preis einer <strong>höheren Marktkomplexität</strong> und <strong>administrativen Steuerung</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Absicherungspflicht als Alternative</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Grundprinzip dieses Strommarktdesigns lautet: Wer Strom anbietet, muss sicherstellen, dass dieser auch dann verfügbar ist, wenn Sonne und Wind nicht ausreichen. Anbieter müssen also garantieren, dass jedem gelieferten MWh rechnerisch bereits eine tatsächliche Erzeugungskapazität mit einem festen Vertrag zugeordnet ist – und zwar weit im Voraus und für jede Viertelstunde des Jahres, bevor sie Strom überhaupt handeln können. Der Anreiz zur Beschaffung von gesicherter Leistung entsteht somit <strong>dezentral</strong> durch die <strong>Marktteilnehmer</strong> selbst – nicht durch staatliche Ausschreibungen. Fehlende Absicherung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen würde mit Ausgleichszahlungen oder Sanktionen belegt, was die Akteure zu einer realistischen Bewertung ihrer Versorgungssicherheit zwingt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Experten bevorzugen die Aspekte, die eine Absicherungspflicht mit sich bringt. Sie sehen darin einen effizienteren Weg, Versorgungssicherheit zu gewährleisten. <strong>Ohne hohe Fixkosten</strong> für Reservekapazitäten bleibt der <strong>Wettbewerb</strong> zwischen unterschiedlichen Technologien bestehen – von flexiblen Gaskraftwerken über Batteriegroßspeicher bis hin zu Lastmanagement-Systemen in der Industrie. Dies fördert gezielte, effiziente und innovative Investitionen ohne planwirtschaftliche Mengen- oder Technologievorgaben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig belohnt die Absicherungspflicht <strong>Flexibilität</strong> und belebt den Markt für <a href="https://cubeconcepts.de/regelenergie-zusatzertraege-durch-stromspeicher/">Regelenergie</a>. Speicherbetreiber, Anbieter von Demand-Side-Management oder Betreiber regelbarer KWK-Anlagen können ihre Kapazitäten an Energieversorger veräußern, die ihren Verpflichtungen nachkommen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt ist der Bürokratieaufwand überschaubar, es entstehen keine fixen Kosten und Innovationen werden gefördert. Etwaige Subventionen, die gegen das EU-Recht verstoßen könnten, werden zudem umgangen. Im Gegenteil: Die Absicherungspflicht („Hedging Obligation“) ist in der aktuellen Strombinnenmarktrichtlinie der EU (Art. 18a, 2024) als Pflicht für die Mitgliedstaaten angelegt und muss bis spätestens 2027 konkret umgesetzt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hybride Ansätze und mögliche Kombinationen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der aktuellen Diskussion zum Strommarktdesign zeigt sich zunehmend, dass Kapazitätsmarkt-Elemente in Deutschland zu hohen Kosten und geringer Markttransparenz führen werden. Daher gewinnen <strong>hybride Modelle</strong> an Bedeutung. Sie kombinieren Elemente beider Ansätze, um Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Klimaziele in Einklang zu bringen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gezielte <strong>regionale Kapazitätsmechanismen</strong> für Gebiete mit Netzengpässen könnten neue Gaskraftwerke, Speicher oder flexible Verbraucher dort fördern, wo sie systemisch am meisten bewirken. Auch zeitlich begrenzte Kapazitätsauktionen – etwa zur Überbrückung von Phasen mit geringer Versorgungssicherheit – sind als Übergangslösung durchaus denkbar. Elemente der Absicherungspflicht sind aber in einem zukunftsfähigen Strommarktdesign unverzichtbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend für den Erfolg eines hybriden Modells ist die Einbindung von Flexibilitätsoptionen. Moderne Batteriespeicher, Wärmespeicher und flexible industrielle Lasten können kurzfristig auf Marktpreise reagieren und Systemdienlichkeit erbringen. Werden sie in Absicherungspflicht berücksichtigt, sinkt der Bedarf an teuren <strong>Reservekraftwerken</strong> erheblich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit rückt auch die Rolle der Industrie stärker in den Fokus: Unternehmen, die über steuerbare Lasten, Speicher oder Eigenstromerzeugung verfügen, könnten künftig nicht nur Stromverbraucher, sondern auch Anbieter von Versorgungssicherheit werden. Das Strommarktdesign der Zukunft muss diese Potenziale berücksichtigen und marktorientierte Rahmenbedingungen schaffen, die Innovation und Wettbewerb fördern – statt sie durch starre Strukturen zu bremsen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen des Strommarktdesigns auf Industrie &amp; Energieprojekte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Diskussionen zum künftigen Strommarktdesign bleibt nicht auf politischer oder systemischer Ebene stehen – sie betrifft unmittelbar die Industrie, Energieversorger und Projektentwickler. Für Unternehmen, die bisher nicht in Eigenversorgung oder Speicherlösungen investieren, wird die Ausgestaltung des künftigen Strommarktdesigns <strong>erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen</strong> haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Kapazitätsmarkt, wie von Katharina Reiche vorgeschlagen, erhöht die Strompreise pauschal für alle Verbraucher. Gerade für energieintensive Betriebe bedeutet das <strong>steigende Beschaffungskosten</strong> und damit <strong>sinkende Wettbewerbsfähigkeit</strong>. Genau dies sollte eigentlich vermieden werden. Unternehmen mit eigener gesicherter Leistung – etwa durch KWK-Anlagen oder Speichern &#8211; können diesem Szenario gelassener entgegen schauen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz dazu entstehen bei einer Absicherungspflicht neue Rollen und Chancen für Marktteilnehmer, die bisher kaum erschlossen sind. Unternehmen, die bereits flexible Anlagen oder Speichersysteme nutzen, können aktiv am Stromhandel teilnehmen, Regelenergie vermarkten oder netzdienliche Dienste anbieten. Der Marktmechanismus belohnt dabei Innovationen und neue Technologien gleichermaßen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Projektentwickler und Investoren ergeben sich neue Anforderungen an die Planung: Künftig dürfte die Bewertung von Projekten nicht mehr allein auf die Stromproduktion, sondern auch auf den Beitrag zur Versorgungssicherheit abzielen. Anlagen, die flexibel, steuerbar und netzdienlich agieren können, gewinnen an Wert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit &#8211; Die Weichen für das Strommarktdesign müssen jetzt gestellt werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Debatte um das künftige Strommarktdesign zeigt, dass es keine einfache Antwort auf die Frage nach Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz gibt. Während zentrale Kapazitätsmärkte auf planbare Reservekraftwerke setzen, drohen hohe Fixkosten, Fehlanreize und steigende Strompreise. Die Absicherungspflicht hingegen fördert marktorientierte Investitionen in Flexibilitätstechnologien, vermeidet unnötige Bürokratie und ist bereits europarechtlich verankert. Hybride Modelle bieten die Chance, beide Ansätze gezielt zu kombinieren und regionale sowie technologische Besonderheiten zu berücksichtigen. Entscheidend wird sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Innovation, Wettbewerb und Systemstabilität gleichermaßen stärken – denn nur so kann Deutschland ein zukunftsfähiges, klimafreundliches und bezahlbares Strommarktdesign etablieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Strompreisprognosen im Vergleich</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/strompreisprognosen-im-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Oct 2025 14:49:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24716</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Strommarkt bleibt bis 2030 extrem volatil mit Preisspannen zwischen 50 und 250 €/MWh. Unternehmen sichern sich gegen diese Unsicherheit am besten durch Eigenversorgung und Batteriespeicher ab, um von günstigen Erzeugungsphasen zu profitieren und teure Spitzen zu vermeiden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/strompreisprognosen-im-vergleich/">Strompreisprognosen im Vergleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Grundlegend für die aktuellen <strong>Strompreisprognosen</strong> ist die Studie „New Energy Outlook 2025“ von BloombergNEF aus April 2025. Sie gilt auch in Expertenkreisen als eines der umfassendsten Modelle. Basierend darauf sind im Laufe des Jahres 2025 neue Veröffentlichungen entstanden, die zusätzlich internationale Commodity- und Marktentwicklungen aufnehmen. Die neuesten Preisdaten, Akzentverschiebungen bei Annahmen sowie die jüngsten politischen Maßnahmen berücksichtigt ein Update der BloombergNEF Studie mit weiteren Quellen, die der „Focus“ Anfang Oktober 2025 veröffentlichte. Alle betrachten dabei einen Zeitraum bis mindestens 2035 und wagen Prognosen zum <strong>reinen Börsenstrompreis</strong> unabhängig von <strong>Stromsteuern</strong>, <strong>Netzentgelten</strong> oder <strong>sonstigen Zulagen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach sämtlichen Strompreisprognosen steht Deutschland vor einer <strong>Phase stark schwankender Großhandelspreise</strong> – zunächst deuten sich Entlastungen bis 2035 an und anschließend rechnen sie mit einem <strong>erneuten Anstieg</strong>. Sofern die Regulatorik intelligente Rahmen setzt, den Ausbau der Erneuerbaren weiter fördert und das Marktdesign anpasst, könnte sich die <strong>Preisvolatilität</strong> auf europäischer Ebene nach 2035 allmählich <strong>abschwächen</strong>. Dies beinhaltet auch den zunehmenden Einsatz von Batteriegroßspeichern und Flexibilitätslösungen zur Steigerung der Netzstabilität.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kurzfristig: Hohe Preise durch Gas und geopolitische Risiken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für 2025 erwarten die meisten Strompreisprognosen einen durchschnittlichen Großhandelspreis von rund <strong>80-85 Euro pro Megawattstunde</strong> – leicht über dem Vorjahreswert. Hauptursache sind weiterhin hohe Gaspreise und eine volatile geopolitische Lage. Damit bleibt der <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutsche Strommarkt</a> kurzfristig eng mit fossilen Energieträgern verknüpft, während gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien an Dynamik gewinnt. Diverse kurzfristigere Prognosen rechnen daher für 2026 mit relativ stabilen oder gar leicht sinkenden Preisen.</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Quelle</strong></td><td><strong>Erwarteter Großhandelspreis</strong></td></tr><tr><td>BMWK</td><td>2026: Ø 80 €/MWh</td></tr><tr><td>EZB / Eurosystems</td><td>2026: Ø 73,6 €/MWh</td></tr><tr><td>Kiel Institut für Weltwirtschaft Prognose</td><td>2026: Ø 88 €/MWh</td></tr><tr><td>EU-Kommission</td><td>2026: Ø 81 €/MWh</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Strompreisprognosen erwarten volatile Preise bis 2030</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Zeitraum bis 2030 liegen die Prognosen für die Börsenstrompreise realtiv weit auseinander. Begründet wird dies mit unsicheren Annahmen zum Tempo des Ausbaus erneuerbarer Energien, zu Fortschritten bei Speichertechnologien und zum tatsächlichen Strombedarf industrieller Großverbraucher wie Rechenzentren oder der Wasserstoffwirtschaft. Während alle Studien bestätigen, dass zusätzliche Wind- und Solarkapazitäten grundsätzlich preisdämpfend wirken, warnen Branchenanalysten vor dem sogenannten <strong>„Cannibalization Effect“</strong>. Hier sinken die Großhandelspreise für Strom in Hoch-EE-Phasen zeitweise deutlich, was zwar Verbrauchern kurzfristig nützt, aber neue Investitionen in erneuerbare Anlagen mittelfristig erschweren könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zudem bleibt der weitere Verlauf der Gaspreise sowie der internationale Emissionshandel entscheidend für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Strompreise. Die Unsicherheiten führen dazu, dass die Zahlenbandbreite bis 2030 je nach Studie zwischen etwa <strong>50 und 120 €/MWH</strong> liegt. Prognos rechnet gar mit Strompreisspitzen in dieser Phase von <strong>bis zu 250 €/MWh</strong>. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mittelfristig bis 2035: Erneuerbare drücken Preise – aber mit Risiken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Strompreisprognosen der führenden Marktforschungsinstitute geben zwischen 2030 bis 2035 jedoch Anlass zu vorsichtiger Zuversicht. In den verschiedenen Szenarios wird dank des massiven Ausbaus der erneuerbaren Energien ein Rückgang der Börsenstrompreise erwartet. Die optimistischsten Studien rechnen in dieser Phase sogar mit Börsenstrompreisen von unter <strong>50 €/MWh</strong>. Sie gehen davon aus, dass Wind- und Solarenergie zunehmend teurere fossile Energieträger aus der Erzeugung verdrängen. Sollte jedoch der EE-Ausbau hinterherhinken, die Gaspreise steigen und die <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/co%e2%82%82-bepreisung/">CO₂-Bepreisung</a> anziehen, errechnen die Experten durchschnittliche Strompreise von bis zu <strong>135 €/MWh</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der künftige Strompreis hängt daher nicht allein von der Entwicklung der Erneuerbaren ab, sondern maßgeblich auch davon, wie schnell Speichertechnologien und Netzkapazitäten nachziehen und wie regulatorische Rahmenbedingungen die Marktintegration steuern. Hinzu kommt: Preisvolatilität und steigender Strombedarf, etwa durch <a href="https://cubeconcepts.de/sektorenkopplung-fuer-ganzheitliche-energiekonzepte/">Sektorenkopplung</a>, Digitalisierung und neue Großverbraucher wie Rechenzentren, könnten ab 2035 wieder für eine Trendumkehr sorgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Ergebnis zeigen die mittelfristigen Szenarien, dass die Transformation des Energiemarkts zwar zu günstigeren Börsenpreisen führen kann – jedoch nur, wenn flankierende Maßnahmen beim Netzausbau, der Flexibilität und der politischen Steuerung konsequent umgesetzt werden. Andernfalls droht nach der Entlastungsphase eine Phase erneut steigender Preise und verschärfter Volatilität.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Übersicht der langfristigen Strompreisprognosen</h3>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Studie / Quelle</strong></td><td><strong>Prognosezeitraum</strong></td><td><strong>Erwarteter Großhandelspreis</strong></td><td><strong>Szenarien / Annahmen</strong></td></tr><tr><td>BloombergNEF (FOCUS Oktober 2025)</td><td>2035 / 2050</td><td>2035: Ø 47 €/MWh<br>2050: Ø 92 €/MWh</td><td>Hoher EE-Ausbau, später steigende Nachfrage &amp; CO₂-Kosten</td></tr><tr><td>Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg (Januar 2025)</td><td>bis 2030</td><td>2030 Ø je nach Szenario<br>50 &#8211; 120 €/MWh</td><td>Höhere CO₂-Preise (120 €)<br>Höhere Gaspreise (110 €)<br>Mehr Nachfrage (105 €)<br>Zielpfad (85 €)<br>Hoher EE-Zuwachs (68 €)<br>Atom-Revival (50 €)</td></tr><tr><td>Kopernikus-Projekt:&nbsp; Ariadne-Report des BMBF (März 2025)</td><td>2030-2045</td><td><br>2030: Ø 82 €/MWh<br>2035: Ø 70-90 €/MWh je Szenario<br>2045: Ø 75-78 €/MWh</td><td>2035:<br>lt. Zielpfad (70 €)<br>Fokus Elektrifizierung (90 €)<br>Fokus Wasserstoff (90 €)</td></tr><tr><td>McKinsey – Zukunftspfad Stromnachfrage (Januar 2025)</td><td>2030–2035</td><td>2035: Ø 65–75 €/MWh</td><td>Stabilisierung durch Speicher &amp; Netzausbau</td></tr><tr><td>Agora Energiewende (September 2025)</td><td>2030</td><td>Je nach Szenario<br>2030: Ø 65-101 €/MWh</td><td>Ambitionierter oder weniger ambitionierter EE-Ausbau</td></tr><tr><td>Aurora Energy Research / WWF – Net-Zero Scenario (Januar 2024)</td><td>bis 2035</td><td>n. a. (steigende Volatilität erwartet)</td><td>Stromnachfrage +70 %, hoher Flexibilitätsbedarf</td></tr><tr><td>Energy Brainpool – EU Energy Outlook 2025 (April 2024)</td><td>bis 2060</td><td>2035: Ø 73 €/MWh<br>(Bandbreite 61–107 €/MWh)</td><td>Unsicherheiten durch Geopolitik und Brennstoffpreise</td></tr><tr><td>EWI (September 2025)</td><td>2030-2035</td><td>2030:<br>High: Ø 135 €/MWh<br>Low: Ø 52 €/MWh</td><td>High: Hoher Nachfrageanstieg ohne russische Energieträgerimporte und verlangsamten EE-Ausbau<br>Low: Einhaltung des Zielpfades</td></tr><tr><td>Prognos im Auftrag der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (Oktober 2024)</td><td>bis 2045</td><td>Bis 2030 äußerst volatil (bis 250 €/MWh möglich)<br>2030: Ø 54 &#8211; 120 €/MWh<br>2045: Ø 51 &#8211; 104 €/MWh&nbsp;</td><td>Oberer, mittlerer und unterer Preispfad abhängig von den Erdgaspreisen</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Langfristig: Nach 2035 Rückkehr der steigenden Preise?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2035 erwarten die langfristigen Strompreisprognosen wieder eine Trendumkehr: Während der starke Ausbau erneuerbarer Energien und der massive Rückgang der Gaskosten zuvor für historisch niedrige Großhandelspreise gesorgt haben, deuten sich für die Jahre nach 2035 wieder leicht steigende Strompreise an. So prognostiziert BloombergNEF als aktuellste Studie einen Anstieg auf über <strong>90 €/MWh bis 2050</strong>. Dies entspricht einem jährlichen Anstieg von rund 3 % ab der Mitte der 2030er Jahre. Andere Institute sehen den Börsenstrompreis Mitte der 2040er Jahre zwischen <strong>75 und 104 €/MWh</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Begründet werden die stabileren und langsam steigenden Preise dadurch, dass mit wachsender EE-Integration zukünftig verstärkt Speicher, Flexibilitäten und Netzausbau finanziert werden müssen. Sie fließen in die Preisbildung ebenso ein, wie der Beitrag für flexible Gaskraftwerke zur zusätzlichen Versorgungssicherheit. Gleichzeitig bleibt die Volatilität der erneuerbaren Energien ein Thema. <strong>Flexible Verbraucher</strong> profitieren zwar von Spotpreis-Tiefs, der Systemwert der Erzeugung schwankt aber deutlich stärker als noch im fossil dominierten Zeitalter</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Zwischen Preisdruck und Investitionsanreizen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Strompreisprognosen verdeutlichen: Der Markt steht vor einer Kursrallye zwischen sinkenden und wieder steigenden Preisen. Während BloombergNEF kurzfristig stark fallende Großhandelspreise erwartet, sehen andere Modelle ein höheres Preisniveau – getragen von wachsender Nachfrage, Netzengpässen und geopolitischer Unsicherheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Energiewirtschaft bleibt entscheidend, wie gut Politik und Marktmechanismen auf diese Dynamik reagieren. Ein <strong>flexibles Marktdesign</strong>, ausreichende Investitionsanreize für <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> und Netze sowie ein klarer regulatorischer Rahmen werden den Ausschlag geben, ob der europäische Strommarkt in den kommenden Jahrzehnten bezahlbar, stabil und klimaneutral bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>MiSpeL: Mehr Markt &#038; Chancen für Großspeicher?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/mispel-mehr-markt-chancen-fuer-grossspeicher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 24 Sep 2025 10:43:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24706</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit MiSpeL fällt die „Alles-oder-Nichts“-Regel: Speicher dürfen künftig gleichzeitig EE-Strom und Netzstrom laden, ohne die EEG-Förderung zu verlieren. Durch neue Abgrenzungsverfahren können Betreiber erstmals flexibel zwischen Eigenverbrauch und profitablem Strom-Trading am Spotmarkt wechseln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/mispel-mehr-markt-chancen-fuer-grossspeicher/">MiSpeL: Mehr Markt &amp; Chancen für Großspeicher?</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur stellt mit der geplanten Festlegung <strong>„Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL)</strong> eine wichtige Weiche für die Zukunft von Stromspeichern. Bisher gilt: Nur wenn ein Speicher <strong>ausschließlich mit erneuerbarem Strom</strong> geladen wurde, kann die daraus resultierende Netzeinspeisung eine EEG-Förderung erhalten. Sobald auch Netzstrom eingespeichert wird – etwa um günstige Preise am Spotmarkt zu nutzen – entfällt die Förderfähigkeit vollständig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die noch bestehende Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG, die bisher die Nutzung von Ladestationen zur Zwischenspeicherung ausschloss, steht nun zur Debatte und soll durch MiSpeL jetzt fallen. Künftig können Speicher gleichzeitig EE-Strom und Netzstrom aufnehmen, ohne dass die EEG-Förderung für den erneuerbaren Anteil verloren geht. Durch die <strong>Nutzung von „Mischstrom“</strong> erschließen sich so neue <strong>Flexibilitätspotentiale</strong> für Betreiber von Stromspeichern und Ladepunkten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Optionen für die Abgrenzung durch MiSpeL</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sofern die entsprechenden Dokumentations- und Abgrenzungsvorgaben eingehalten werden, schlägt die Bundesnetzagentur zwei Verfahren vor, um förderfähige (EE-Strom) und saldierungsfähige (Netzstrom) Mengen voneinander abzugrenzen:</p>



<p class="wp-block-paragraph">1. <strong>Abgrenzungsoption</strong>: Erlaubt eine mathematisch exakte viertelstündliche Zuordnung der Energiemengen nach eindeutig definierten Formeln. Diese Option ist insbesondere für Betreiber von großen Speicher- und PV-Anlagen relevant, die hohe Flexibilitätsanforderungen haben und das gesamte Potenzial von Arbitrage im Strom-Trading und Fahrplanoptimierung hebeln möchten.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">→ Hohe Genauigkeit, aber erhöhter Mess- und Abrechnungsaufwand.<br>→ Praktisch relevant für größere Speicher und professionelle Betreiber.</p>



<p class="wp-block-paragraph">2. <strong>Pauschaloption</strong>: Vereinfachtes Verfahren für kleinere Anlagen sowie Betreiber, die vereinfachte Prozesse bevorzugen. Die abrechenbaren Strommengen werden pauschal zugeordnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">→ Nur für kleine Anlagen bis 30 kWp.<br>→ Für industrielle Großspeicher nicht anwendbar.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen mit PV-Anlage und <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> ist die neue Abgrenzungsfunktion der Schlüssel zu einer größeren Flexibilisierung. Sie können ihre Speicher künftig sowohl zur <a href="https://cubeconcepts.de/eigenverbrauchsoptimierung-durch-bess/" type="post" id="27842">Eigenverbrauchsoptimierung</a> als auch zur Teilnahme am <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/" type="post" id="27310">deutschen Strommarkt</a> einsetzen, ohne die EEG-Förderfähigkeit zu verlieren.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vereinfachungen bei bidirektionalem Laden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Aspekt des MiSpeL-Entwurfs betrifft <a href="https://cubeconcepts.de/vehicle-to-grid-v2g-bidirektionales-laden/">Vehicle to Grid (V2G) und bidirektionale Laden</a>.&nbsp;Ladepunkte von Elektroautos werden künftig regulierungsseitig genauso behandelt wie stationäre Batterien. Sie können nach denselben Grundsätzen für die Optimierung des Selbstverbrauchs und die Teilnahme am Energiemarkt eingesetzt werden. Dadurch entsteht eine noch größere Flexibilitätsreserve im System. Dies erleichtert ebenfalls die Integration von Speichertechnologien in intelligente Energiemanagementsysteme massiv.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Einsatzgebiete für Batteriespeicher durch MiSpeL</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der durch MiSpeL mögliche Mischstrombetrieb eröffnet Unternehmen mit Batteriegroßspeichern neue Einsatzgebiete. Neben der Zwischenspeicherung eigener erneuerbarer Erzeugung wird es möglich sein, Netzstrom in Zeiten besonders niedriger Preise einzuspeichern und diesen später zu höheren Preisen wieder abzugeben. Diese zusätzliche Flexibilität steigert die Wirtschaftlichkeit, da Großspeicher nicht nur zur <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik-eigenverbrauch-steigern/">Eigenverbrauchsoptimierung</a> beitragen, sondern auch aktiv auf Strommarktpreise reagieren und <a href="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/" type="link" id="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/">Strom-Trading</a> nutzen können. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration erneuerbarer Energien, indem sie Erzeugungs- und Lastspitzen (<a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a>) abfedern und Lasten verschieben (<a href="https://cubeconcepts.de/lastverschiebung-load-shifting-mit-bess/">Load Shifting</a>). Mit der neuen Abgrenzungsoption erhalten Betreiber zudem erstmals einen <strong>klaren, rechtssicheren Rahmen</strong> für die <strong>parallele Nutzung</strong> von erneuerbarem Strom und Netzstrom im Speicherbetrieb – ein entscheidender Schritt für die Planungssicherheit künftiger Speicherinvestitionen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einordnung der neuen MiSpeL-Regeln für Speicher</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Entwurf setzt Vorgaben des Stromspitzengesetzes um, das insbesondere auf die Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse und die bessere Marktintegration von Strom aus erneuerbaren Energien zielt. Die bisherige „Alles-oder-Nichts“-Regel soll entfallen. Stattdessen erlaubt die neue Abgrenzung, Speicher wirtschaftlich breiter einzusetzen und deren Flexibilität gezielt zu vermarkten. Damit steigt die Attraktivität von Großspeichern nicht nur für Eigenversorger, sondern auch für Betreiber, die an Strom- und Flexibilitätsmärkten teilnehmen wollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Offen bleibt allerdings, wie sich MiSpeL-Regeln künftig mit den Diskussionen zur <strong>Netzentgeltreform</strong> (AgNes) verzahnen. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass Fragen der Netzentgeltprivilegien nicht Teil der MiSpeL-Festlegung sind. Für Unternehmen bedeutet das: MiSpeL verbessert klar die Marktintegration von Speichern. Über die Entlastung bei Netzentgelten wird aber in separaten Verfahren entschieden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Festlegungsverfahren laufen noch bis Ende Oktober 2025, Stellungnahmen aus der Praxis – insbesondere von Unternehmen und Verbänden – sind ausdrücklich erwünscht. Insgesamt eröffnet MiSpeL neue Erlösquellen durch Arbitrage, Netzdienstleistungen und optimierte Fahrpläne, was die Wirtschaftlichkeit und Systemintegration großer Batteriespeicher nachhaltig stärkt. Gleichzeitig sollen regulatorische und abrechnungstechnische Barrieren abgebaut werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Update zum Thema gibt es in unserem Beitrag: &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/mispel-zeitplan-rechtskraft-2026/" type="post" id="29104">MiSpeL 2026: Wann gilt die Festlegung und was bedeutet das für BESS-Projekte</a>&#8220;. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Energiewende im Stresstest – Monitoring-Bericht zeigt neue Kosten &#038; Kurswechsel</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energiewende-im-stresstest/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Sep 2025 07:39:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24670</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der neue Bericht prognostiziert Netzkosten von 731 Mrd. Euro bis 2045 – deutlich mehr als bisher kalkuliert. Trotz konservativerer Strombedarfsschätzungen von 600–700 TWh erzwingt die dezentrale Energiewende massive Investitionen in die Übertragungs- und Verteilnetze.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit der Vorstellung des aktuellen <strong>Monitoring-Berichts </strong>hat Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche eine neue Debatte über Tempo, Kosten und Richtung der deutschen Energiepolitik eröffnet. Die vom Energiewirtschaftlichen Institut (EWI) und dem Beratungsunternehmen BET erstellte Studie zeigt, dass die Herausforderungen deutlich größer ausfallen könnten als bislang angenommen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Energiewende</strong> steht demnach vor einem <strong>Stresstest</strong>. Vor allem beim <strong>künftigen Strombedarf</strong> und den <strong>notwendigen Netzausbaukosten</strong> liegen die Prognosen im Gegensatz zu anderen Studien weit auseinander, während gleichzeitig die staatlichen Förderungen für Erneuerbare Energien zurückgefahren werden sollen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung setzt dabei auf einen Kurswechsel: <strong>weniger klassische Förderung</strong>, stattdessen mehr Marktmechanismen und Investitionssicherheit über <strong>Differenzverträge</strong>. Gleichzeitig sollen neue Gaskraftwerke als Brückentechnologie gebaut werden. Damit stehe die Energiewende an einem Scheidepunkt<strong>, </strong>so Katharina Reiche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der Monitoring-Bericht des BMWK von EWI &amp; BET</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der neue Monitoring-Bericht des Energiewirtschaftlichen Instituts (EWI) und des Beratungsunternehmens BET liefert zentrale Kennzahlen zur Energiewende. Demnach wird der deutsche Stromverbrauch bis 2030 auf <strong>600 bis 700 Terawattstunden (TWh)</strong> geschätzt – also deutlich niedriger als in anderen Studien. Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche rechnet sogar mit einem Bedarf „im niedrigen 600er-Bereich“. Begründet wird diese Einschätzung mit den stagnierenden Verkaufszahlen von E-Autos und Wärmepumpen sowie der schleppenden Elektrifizierung der Industrie.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf den <strong>Kosten für den Netzausbau bis 2045</strong>. EWI und BET kalkulieren mit <strong>731 Mrd. €</strong>. Dabei entfallen 430 Mrd. € für den Ausbau der Übertragungsnetze und 301 Mrd. € für die Verteilnetze. Damit liegen die Schätzungen rund <strong>176 Mrd. € über den bisherigen Annahmen</strong> der Bundesnetzagentur, die von insgesamt nur 555 Mrd. € ausgegangen war. Ausschlaggebend dafür sei vor allem die stärkere Dezentralisierung der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien. Wind- und Solarkraftwerke entstünden zunehmend in Regionen, die bislang nicht auf große Mengen Strom ausgelegt waren. Um diese Erzeugungskapazitäten in das Gesamtsystem zu integrieren, sehen die Autoren sowohl beim Übertragungsnetz als auch im Verteilnetz erheblich höheren Investitionsbedarf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alternative Studien im Vergleich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einschätzungen von EWI und BET stehen nicht allein, sondern reihen sich in eine Reihe von Analysen ein, die in den vergangenen Tagen veröffentlicht wurden. Dabei wird deutlich, dass sich die Prognosen zum künftigen Stromverbrauch in Deutschland erheblich unterscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Bundesnetzagentur</strong> rechnet in ihrer Studie „<a href="https://cubeconcepts.de/bnetza-zur-versorgungssicherheit-strom-ausbauziele-entscheidend/">Versorgungssicherheit Strom</a>“ mit einem Bedarf von <strong>725 Terawattstunden bis 2030</strong>. Damit liegt sie deutlich über den Annahmen des Monitoring-Berichts. Noch weiter gehen die Berechnungen von <strong>Enervis</strong>, das im Auftrag von Greenpeace und Green Planet Energy verschiedene Szenarien untersucht hat. Selbst im Szenario eines verlangsamten Ausbaus erneuerbarer Energien prognostiziert Enervis einen Verbrauch von <strong>758 TWh</strong>, während im Referenzszenario Werte von <strong>über 800 TWh</strong> erwartet werden. <strong>Agora Energiewende</strong> bewegt sich mit einer Schätzung von <strong>701 TWh</strong> im Mittelfeld. Sie betont, dass eine ambitionierte Klimapolitik nur mit einem dynamischen Ausbaupfad für Wind- und Solarenergie erreicht werden kann. Beide <a href="https://cubeconcepts.de/monitoringbericht-zur-energiewende/">Studien warnen vor Risiken einer Verlangsamung</a> des EE-Ausbaus. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Um die Klimaneutralität Deutschlands gemäß Pariser Abkommen zu erlangen, wurde ursprünglich das EEG dahingehend angepasst. Verschiedene Studien gehen von folgenden Werten aus, damit der Zielpfad eingehalten wird:</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="318" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-1024x318.jpg" alt="" class="wp-image-24687" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-1024x318.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-300x93.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-768x239.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-1536x477.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte-18x6.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Zielpfad-Werte.jpg 1635w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Vergleicht man nun die aktuellen Studien zur Energiewende aus September 2025, variieren sie doch deutlich und weichen schon für das Berechnungsjahr 2030 voneinander ab. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="580" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich-1024x580.jpg" alt="" class="wp-image-24688" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich-1024x580.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich-300x170.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich-768x435.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich-18x10.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Studien-im-Vergleich.jpg 1498w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Gemeinsamkeiten &amp; Unterschiede der Studien zur Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der teils erheblichen Unterschiede in den Prognosen für 2030 gibt es zwischen den Analysen von EWI/BET, der Bundesnetzagentur, Enervis und Agora Energiewende einen klaren Konsens. Der <strong>EE-Ausbau darf nicht gebremst werden</strong>, um die Klimaziele und Versorgungssicherheit zu erreichen. Einigkeit besteht auch darin, dass die Elektrifizierung von Industrie, Verkehr und Gebäuden langfristig zu einem steigenden Strombedarf führt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unterschiede zeigen sich vor allem in der Höhe der Verbrauchsprognosen. Während EWI und BET mit 600 bis 700 TWh eher konservativ kalkulieren, gehen Enervis und teilweise auch die Bundesnetzagentur von deutlich höheren Werten bis über 800 TWh aus. Ebenso variieren die Annahmen zur Geschwindigkeit der Elektrifizierung und zu den Effizienzgewinnen in Wirtschaft und Haushalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die politischen Handlungsempfehlungen leiten sich entsprechend unterschiedlich ab. BNetzA, Enervis und Agora drängen daher auf einen beschleunigten EE-Ausbau mit Speichern, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Das BMWK argumentiert auf Basis des EWI/BET-Berichts für <strong>mehr Gas- und Importstrom</strong> und eine <strong>Anpassung der Förderinstrumente</strong>. Diese seien für den Ausbau erneuerbarer Energien nicht mehr zeitgemäß. Stattdessen sollen die Beihilfen schrittweise zurückgefahren und stärker an den europäischen Rahmen angepasst werden. Im Zentrum steht dabei die Einführung von <a href="https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/">Differenzverträgen</a> (Contracts for Difference), die künftig eine zentrale Rolle spielen sollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) als Mittel der Wahl</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Um Investitionssicherheit für Erzeuger zu gewährleisten, die Kosten für Verbraucher zu begrenzen und EE-Förderungen an die europäischen Leitlinien anzupassen, möchte Reiche auf Differenzverträge setzen. Diese sollen die gleitende Marktprämie künftig ablösen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Grundprinzip eines CfDs besteht darin, dass ein EE-Kraftwerk bzw. Energieerzeuger einen Festpreis pro erzeugter Kilo- oder Megawattstunde erhält. Dieser Referenzpreis (Strike Price) wird bei der Planung eines EE-Kraftwerkes langfristig, meist im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens, festgelegt und liegt in der Regel höher als der aktuelle Marktpreis. Während des Betriebs erhält der Betreiber einen finanziellen Ausgleich, sobald der Marktpreis unter den Strike Price fällt. Im umgekehrten Fall muss der Betreiber die Differenz zurückzahlen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="504" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-1024x504.jpg" alt="Differenzvertraege" class="wp-image-10475" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-1024x504.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-300x148.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-768x378.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege.jpg 1147w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Differenzsysteme kommen zurzeit beispielsweise in Großbritannien, Frankreich oder Spanien zum Einsatz und haben üblicherweise Laufzeiten zwischen zwölf bis zu 25 Jahren. Varianten des Modells gibt es auch in Dänemark und Griechenland, wo sie zu einer deutlichen Steigerung des EE-Ausbaus geführt haben. Kritisch diskutiert wird dort die richtige Bemessung von Referenzpreisen und die Gefahr von Überförderung oder Unteranreizen für Innovation.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht es weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Monitoring-Bericht von EWI und BET ist kein Endpunkt, sondern der Auftakt für weitere politische Diskussionen. In den kommenden Monaten werden die Ergebnisse in den zuständigen Fachausschüssen des Bundestages und im Bundesrat beraten. Parallel dazu prüft die Bundesnetzagentur die Zahlen kritisch und gleicht sie mit den eigenen Szenarien ab. Als zunehmend eigenständigere Regulierungsbehörde trägt sie dabei eine Schlüsselrolle, die durch das EuGH-Urteil aus 2021 bekräftigt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die BNetzA genehmigt die Netzentwicklungspläne der Übertragungsnetzbetreiber und legt damit fest, welche Investitionen in den kommenden Jahren tatsächlich umgesetzt werden. Auch bei der Ausgestaltung neuer Förderinstrumente wie den Differenzverträgen wird sie eine wichtige Rolle spielen, um deren Vereinbarkeit mit dem bestehenden Markt- und Regulierungsrahmen sicherzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Offen bleibt zudem, wie sich die tatsächliche Nachfrage nach Strom entwickelt. Sollte die Elektrifizierung in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie schneller voranschreiten, als es die konservativen Annahmen von EWI und BET unterstellen, könnte der Verbrauch deutlich über die „niedrigen 600er Werte“ hinauswachsen. In diesem Fall müssten Ausbauziele, Netzplanung und Fördermechanismen kurzfristig angepasst werden, um Versorgungslücken und steigende Importabhängigkeit zu vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sicher ist: Die Energiewende bleibt ein dynamischer Prozess, in dem politische Rahmenbedingungen laufend nachjustiert werden müssen. Der Monitoring-Bericht liefert dafür wichtige Daten und Impulse. Wie erfolgreich er in konkrete Maßnahmen übersetzt wird, hängt jedoch nicht nur vom politischen Willen der Bundesregierung ab, sondern auch von der Bewertung durch die Bundesnetzagentur und der Geschwindigkeit des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>BNetzA zur Versorgungssicherheit Strom: Ausbauziele entscheidend</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/bnetza-zur-versorgungssicherheit-strom-ausbauziele-entscheidend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Sep 2025 13:42:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24587</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Verzögerungsszenario warnt: Verfehlt Deutschland seine Ausbauziele, drohen bis zu 4,6 Stunden Stromknappheit pro Jahr und ein massiv höherer Bedarf an fossiler Reserve. Branchenexperten kritisieren jedoch, dass die BNetzA das stabilisierende Potenzial von Batteriespeichern in ihren Modellen bisher kaum berücksichtigt.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Bundesnetzagentur (BNetzA)</strong> hat ihren Bericht zur &#8220;<strong>Versorgungssicherheit Strom</strong>&#8221; veröffentlicht. Auf 79 Seiten beschreibt sie „Stand und Entwicklung der Versorgungssicherheit im Bereich der Versorgung mit Elektrizität“. Der Veröffentlichungszeitpunkt Anfang September 2025 fällt zusammen mit den beiden Studien von Enervis Energy Advisors und Agora Energiewende und dient zugleich als Vorläufer für den anstehenden <strong><a href="https://cubeconcepts.de/monitoringbericht-zur-energiewende/">Monitoringbericht zur Energiewende</a></strong> des BMWK. Entsprechend groß ist die politische Aufmerksamkeit. Während Befürworter den Bericht als Bestätigung für den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sehen, befürchten Kritiker eine politische Vorlage für den Neubau zusätzlicher Gaskraftwerke.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Untersuchung betrachtet ebenfalls die Entwicklung des deutschen Stromsystems bis 2035. Sie soll frühzeitig Risiken sowie Handlungsbedarf für eine stabile Stromversorgung aufzeigen. Grundlage ist eine modellgestützte Szenarioanalyse, die den Ausbau erneuerbarer Energien, die Elektrifizierung des Energieverbrauchs, die Entwicklung von Flexibilitätspotenzialen und den Netzausbau berücksichtigt. Als zentrale Indikatoren für die Versorgungssicherheit dienen die erwartete Zahl der Stunden mit Stromknappheit pro Jahr (LOLE – Loss of Load Expectation) sowie die nicht gedeckte Energiemenge (EENS).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Szenarien des Berichts Versorgungssicherheit Strom im Überblick</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die BNetzA hat in ihrem Bericht zur Versorgungssicherheit Strom zwei Kernpfade analysiert:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Zielszenario:</strong> Ausbau erneuerbarer Energien, Netze und Flexibilitäten verläuft planmäßig nach den im EEG 2023 definierten Ausbauzielen</li>



<li><strong>Verzögerungsszenario:</strong> Ausbauziele werden später erreicht, Flexibilität und Netzinfrastruktur entwickeln sich langsamer.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ergänzend wurden Sensitivitätsrechnungen durchgeführt, etwa mit Blick auf reduzierte Nachfrageflexibilität oder Engpässe im Netzausbau.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kernergebnisse des Zielszenarios</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Zielszenario kommt die BNetzA zu dem wichtigen Ergebnis, dass die&nbsp;Versorgungssicherheit in Deutschland auch bei ambitioniertem Ausbau der erneuerbaren Energien gewährleistet bleibt&nbsp;– vorausgesetzt, dass</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>der Ausbau von Wind- und PV-Anlagen und der Netze wie geplant erfolgt,</li>



<li>das Flexibilitätspotenzial der neuen Verbraucher wie Wärmepumpen, Elektroautos und Elektrolyseure ausgeschöpft wird,</li>



<li>und ein substanzieller Zubau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten erfolgt, insbesondere Gaskraftwerke, die wasserstofffähig (&#8220;H2-ready&#8221;) sind.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2035 wird ein Zubau steuerbarer Kapazitäten von insgesamt&nbsp;22,4 GW brutto, also ohne Abzug für Stilllegungen, erforderlich. Netto liegt der Wert je nach Szenario in der Spanne von&nbsp;12,5 bis 25,6 GW. Zugleich steigt der Stromverbrauch durch die Elektrifizierung auf 725 TWh im Jahr 2030 und auf 941 TWh im Jahr 2035. Die installierte Leistung der erneuerbaren Energien, vor allem Wind und PV, wächst weiter stark an. Dies führt zu immer mehr volatil erzeugtem Strom und damit wird Flexibilität des Stromverbrauchs im Gesamtsystem zu einer Schlüsselgröße.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei erzeugen indirekt steuerbare, preissensitive Verbraucher, also unter anderem Industrieprozesse, Elektromobilität und Wärmepumpen in diesem Szenario 79 GW Nachfrageflexibilität bis 2035. Von diesem Potenzial werden ca.&nbsp;30 GW&nbsp;tatsächlich zur Lastreduktion bei Lastspitzen eingesetzt, was die Notwendigkeit von Backup-Kapazitäten stark senkt. Auch die Indikatoren liegen dabei im Soll. Für 2035 beträgt der LOLE 0,28 h/a und der EENS auf einem sehr niedrigen Niveau.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kernergebnisse des Verzögerungsszenarios</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Verzögerungsszenario verschlechtert sich die Versorgungssicherheit deutlich, sobald Ausbauziele für erneuerbare Energien, Netze und Flexibilitäten nicht rechtzeitig erreicht werden. In diesem Fall steigt der Bedarf an steuerbarer Kraftwerksleistung erheblich an. Die BNetzA kalkuliert in ihrem Bericht zur Versorgungssicherheit Strom mit einem Bruttozubau von bis zu <strong>35,5 Gigawatt bis 2035</strong>, also deutlich mehr als im Zielszenario. Hintergrund ist, dass ein geringerer EE-Anteil und eine schwächer entwickelte Nachfrageflexibilität größere Lücken im Stromsystem hinterlassen. Diese müssen durch konventionelle Erzeugung abgesichert werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders kritisch ist die Entwicklung der Flexibilität. Statt der möglichen 79 Gigawatt werden nur rund 20 Prozent des Potenzials erschlossen. Dies hat zur Folge, dass Lastspitzen weniger gut abgefedert werden können und der Ausgleich zwischen Erzeugung und Verbrauch häufiger scheitert. Entsprechend verschlechtern sich auch die Versorgungssicherheitsindikatoren. Im <strong>Jahr 2030</strong> überschreitet der <strong>LOLE mit 4,6 Stunden pro Jahr</strong> den geltenden Zuverlässigkeitsstandard von 2,77 Stunden deutlich. Erst <strong>2035</strong> nähert sich der Wert mit <strong>1,77 Stunden </strong>wieder einem akzeptablen Niveau.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geringere Flexibilität wirkt sich zudem negativ auf die Netzstabilität aus. Zeitweise steigt die Importabhängigkeit spürbar an, während das heimische System nicht genügend Kapazitäten bereitstellt, um Engpässe auszugleichen. Auch die Gefahr von Strompreisspitzen nimmt deutlich zu, da in Knappheitssituationen vermehrt teure Reservekraftwerke eingesetzt werden müssten. Insgesamt zeigt das Verzögerungsszenario, dass ein zögerlicher Ausbau von erneuerbaren Energien, Netzen und Flexibilitäten nicht nur höhere Kosten verursacht, sondern auch die Versorgungssicherheit über Jahre hinweg schwächt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik am Umgang mit Speichern im Bericht Versorgungssicherheit Strom</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentraler Kritikpunkt am Bericht der BNetzA zur Versorgungssicherheit Strom ist der Umgang mit Stromspeichern. Zwar werden <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> in der Zusammenfassung erwähnt, in die Modellrechnungen sind sie jedoch nicht eingeflossen. Statt den bereits zugesagten und in großem Umfang geplanten Zubau zu berücksichtigen, geht die Analyse sogar von rückläufigen Kapazitäten aus, bemängelt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Branchenvertreter sehen dadurch auch ein Risiko verzerrter Ergebnisse und warnen, dass die Bedeutung von Speichern für die Versorgungssicherheit massiv unterschätzt wird. Speichertechnologien könnten konventionelle Kraftwerke teilweise ersetzen und sollten in künftigen Szenarien systematisch berücksichtigt werden, um tragfähige politische Entscheidungen zu ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Handlungsempfehlungen der BNetzA</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Basis der Szenarioanalysen empfiehlt die Bundesnetzagentur mehrere Maßnahmen, um die Versorgungssicherheit langfristig abzusichern. An erster Stelle steht die <strong>zügige Umsetzung der</strong> im EEG und im Netzausbauplan <strong>definierten Ausbaupfade</strong> für erneuerbare Energien und Netze. Parallel dazu müsse das volle <strong>Flexibilitätspotenzial</strong> neuer Verbrauchergruppen – von Elektromobilität über Wärmepumpen bis hin zu industriellen Lasten – erschlossen werden, um das System in Zeiten hoher Volatilität zu stabilisieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Darüber hinaus sieht die Behörde einen erheblichen Bedarf an zusätzlicher steuerbarer Kraftwerksleistung, vorzugsweise in Form von <strong>wasserstofffähigen Gaskraftwerken</strong>. Dabei berücksichtigt sie jedoch nicht die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten, die durch den <strong>erhöhten CO₂-Ausstoß</strong> entstehen. Um den Markthochlauf abzusichern, spricht sie sich für die Einführung eines <strong>Kapazitätsmechanismus</strong> aus, der die Vorhaltung dieser Leistung finanziell honoriert. Ergänzend fordert die BNetzA eine bessere Koordination zwischen Strom- und Gasinfrastruktur sowie die Stärkung europäischer Verbundlösungen, um Versorgungslücken im nationalen System durch Importe abfedern zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Monitoringbericht zur Energiewende: Studien warnen vor Risiken einer Verlangsamung</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/monitoringbericht-zur-energiewende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 05 Sep 2025 07:24:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24578</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein ambitionierter Ausbau könnte die Strompreise bis 2030 um 23 % senken. Experten kritisieren, dass der Fokus des Monitoringberichts auf reiner Kosteneffizienz die langfristigen wirtschaftlichen Vorteile der Elektrifizierung ignoriert und fälschlicherweise den Neubau fossiler Gaskraftwerke legitimiert.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">In den kommenden Tagen wird der <strong>Monitoringbericht zur Energiewende</strong> erwartet, den das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erstellt. Schon im Vorfeld wird über den Bericht intensiv diskutiert. Kritiker befürchten, dass die Analyse vor allem dazu dienen könnte, den Ausbau erneuerbarer Energien zu bremsen und den offenbar bereits geplanten <strong>Bau von Gaskraftwerken</strong> zu rechtfertigen. Parallel zum laufenden Prozess sind jetzt mehrere Studien erschienen, die mögliche Folgen eines verlangsamten Ausbaus von Photovoltaik und Windkraft untersuchen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass ein Abbremsen erhebliche Risiken für Klimaschutz, Energiekosten und Versorgungssicherheit mit sich bringen würde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Folgen eines verlangsamten Ausbaus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine von Greenpeace und Green Planet Energy beauftragte Kurzstudie des Beratungsunternehmens <strong>Enervis Energy Advisors</strong> analysiert unterschiedliche Entwicklungspfade für den Zeitraum bis 2035. Ausgangspunkt ist das Referenzszenario, das sich an den bisher gesetzten Zielen orientiert. Lt. EEG 2023 sind dies: 215 Gigawatt Photovoltaik-Leistung und 145 Gigawatt Windenergie bis 2030 sowie ein starker Hochlauf bei Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen. Um dies zu erreichen, ist ein <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">jährlicher Zuwachs von 22 Gigawatt Solarleistung</a> geplant. Dieses Szenario vergleicht Enervis mit Varianten, die einen deutlich langsameren Ausbau sowohl bei erneuerbaren Energien als auch bei der Elektrifizierung unterstellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Ergebnisse zeigen: Während sich die Unterschiede im Stromsektor zunächst noch in Grenzen halten, steigen die CO₂-Emissionen in Verkehr und Wärme deutlich an, sofern man dort länger auf fossile Energien setzt. Bis 2035 summieren sich die <strong>zusätzlichen</strong> Emissionen auf <strong>bis zu 381 Millionen Tonnen</strong>. Hinzu kämen noch weiter 62 Millionen Tonnen, wenn der Stromverbrauch steigt und der Ausbau der erneuerbaren Energien stockt. Diesen Wert kalkulieren die Experten bei einer zusätzlichen Stromproduktion von <strong>10 TWh</strong> aus Gaskraftwerken. Umgekehrt und <strong>ohne zusätzliche Gas- und Kohleverstromung</strong> ließen sich sogar rund <strong>76 Millionen Tonnen CO₂ vermeiden</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben den Klimawirkungen verdeutlicht die Studie auch die wirtschaftlichen Risiken eines verlangsamten Ausbaues. Allein durch den europäischen Emissionshandel könnten schon 2030 Mehrkosten von bis zu 8,4 Milliarden Euro jährlich entstehen. Die gesellschaftlichen Klimakosten, berechnet auf Basis von Daten des Umweltbundesamts, summieren sich <strong>bis 2035 auf bis zu 128 Milliarden Euro</strong>.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="448" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-1024x448.jpg" alt="" class="wp-image-24579" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-1024x448.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-300x131.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-768x336.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-1536x672.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis-18x8.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Enervis.jpg 1606w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Kosteneffizienz als politischer Maßstab im Monitoringbericht zur Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das BMWK hat den Monitoringbericht zur Energiewende mit einem starken Fokus auf Kosteneffizienz beauftragt. Umweltorganisationen wie Germanwatch kritisieren, dass diese Sichtweise die langfristigen Klimafolgen und gesamtwirtschaftlichen Kosten unzureichend abbildet. Zwar ließen sich durch eine Verlangsamung kurzfristig Investitionen reduzieren, doch würden im Gegenzug <strong>Strafzahlungen</strong> an die EU, <strong>steigende Preise für CO₂-Zertifikate</strong> und höhere Abhängigkeiten von fossilen Importen entstehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Enervis-Studie verdeutlicht diesen Zielkonflikt: Szenarien mit gebremstem Ausbau führen nicht nur zu höheren Emissionen, sondern auch zu zusätzlichen Kosten für Staat, Unternehmen und Verbraucher. Demgegenüber senkt ein ambitionierter Ausbau erneuerbarer Energien langfristig die Importabhängigkeit und schafft Spielräume für sinkende Strompreise.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Analyse von Agora Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einen ähnlichen Befund legt die Denkfabrik Agora Energiewende in einer eigenen Untersuchung vor. Sie vergleicht zwei Szenarien für die Entwicklung bis 2030 und hebt vier zentrale Stellschrauben hervor: eine beschleunigte Elektrifizierung, der gezielte Ausbau von Flexibilitäten, eine effiziente Netzplanung sowie der ambitionierte Ausbau erneuerbarer Energien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Berechnungen von Agora könnten in einem ambitionierten Szenario bis 2030 zusätzlich <strong>36 Millionen Tonnen CO₂</strong> eingespart werden – im Vergleich zu einem Pfad mit gebremstem Ausbau. Gleichzeitig würden sich fossile Energieimporte im Wert von bis zu sieben Milliarden Euro jährlich vermeiden lassen. Darüber hinaus erwartet die Analyse, dass der Ausbau von Wind- und Solarenergie die Strompreise bis 2030 um <strong>bis zu 23 Prozent senken</strong> könnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit verbunden ist die Botschaft, dass eine schwächere Stromnachfrage nicht als Begründung für einen langsameren Ausbau erneuerbarer Energien dienen sollte. Vielmehr sei es erforderlich, die Elektrifizierung in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie voranzubringen und die Netze frühzeitig fit für den steigenden Strombedarf zu machen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="182" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-1024x182.jpg" alt="" class="wp-image-24581" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-1024x182.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-300x53.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-768x136.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-1536x273.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende-18x3.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/09/Agora-Energiewende.jpg 1847w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick zum Monitoringbericht zur Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die anstehenden energiepolitischen Entscheidungen werden maßgeblich darüber bestimmen, ob Deutschland seine Klimaziele erreicht und zugleich seine Wettbewerbsfähigkeit stärkt. Man darf gespannt sein, welche Schlüsse das BMWK aus dem Monitoringbericht zur Energiewende des EWI zieht. Die bereits vorliegenden Studien zeigen jedenfalls, dass ein verlangsamter Ausbau erneuerbarer Energien erhebliche klimapolitische und wirtschaftliche Nachteile hätte. Ein ambitionierter Kurs bei Wind- und Solarenergie bietet dagegen die Chance, Emissionen zu reduzieren, Kosten im Emissionshandel zu vermeiden und die Abhängigkeit von fossilen Importen zu verringern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor diesem Hintergrund erscheint es entscheidend, den Monitoringbericht zur Energiewende nicht allein unter Kostengesichtspunkten zu interpretieren, sondern auch die langfristigen Risiken und Chancen in den Blick zu nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Solarpaket I: Kritische Punkte weiterhin blockiert</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-kritische-punkte-weiterhin-blockiert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Aug 2025 13:54:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24388</guid>

					<description><![CDATA[<p>Obwohl das Solarpaket I seit 2024 Erleichterungen für Balkonkraftwerke bietet, blockiert die EU-Kommission zentrale Förderungen für Gewerbe- und Agri-PV. Grund ist der Streit um Rückforderungsmechanismen (CfDs), ohne die höhere Vergütungssätze und Gebotsgrößen (bis 50 MW) vorerst nicht in Kraft treten können.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-kritische-punkte-weiterhin-blockiert/">Solarpaket I: Kritische Punkte weiterhin blockiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit dem <strong><a href="https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-neue-impulse-fuer-die-energiewende/">Solarpaket I</a></strong> wurde im Mai 2024 eine der bislang umfassendsten Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von der damaligen Ampel-Koalition in Deutschland verabschiedet. Das Ziel war, den Ausbau der Photovoltaik deutlich zu beschleunigen und bestehende Hemmnisse abzubauen. Das Gesetz adressierte ein breites Spektrum: von Balkonkraftwerken und Mieterstrom über größere Dachanlagen bis hin zu Freiflächenprojekten. Während einige Vereinfachungen unmittelbar in Kraft getreten sind, stehen <strong>zentrale Förderelemente</strong> weiterhin unter dem Vorbehalt der <strong>beihilferechtlichen Genehmigung</strong> durch die Europäische Kommission.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bereits geltende Regelungen &amp; Erleichterungen gemäß Solarpaket I</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einzelne Maßnahmen des Solarpakets sind bereits seit Mai 2024 wirksam und bringen primäre für <strong>kleinere PV-Anlagen</strong> Erleichterungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Balkonkraftwerke</strong> dürfen nun mit bis zu 800 W betrieben werden. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt, es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister.</li>



<li><strong>Netzanschlussanfragen</strong> wurden beschleunigt: Für Anlagen <strong>bis 30 kWp</strong> gilt eine Vierwochenfrist, nach deren Ablauf der Anschluss als genehmigt gilt.</li>



<li><strong><a href="https://cubeconcepts.de/repowering-von-pv-anlagen/">Repowering</a> von Dachanlagen</strong> wurde grundsätzlich ermöglicht, sofern keine zusätzliche Vergütungssteigerung erfolgt.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Ausstehende beihilferechtliche Genehmigung durch die EU blockiert kritische Punkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Kommission hat bislang <strong>keine Genehmigung</strong> für die zentralen Förderelemente des Solarpakets I erteilt. Betroffen sind vor allem:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>die <strong>Erhöhung der Einspeisevergütung</strong> um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW,</li>



<li>die <strong>Ausweitung der maximalen Gebotsgröße</strong> bei Freiflächenanlagen von 20 MW auf 50 MW,</li>



<li>die <strong>erhöhte Einspeisevergütung</strong> für Agri-Photovoltaik, Parkplatz-, Moor- und gewerbliche Dachanlagen,</li>



<li>genaue Ausformulierungen der Regelungen für das <strong>Repowering</strong> größerer Projekte <strong>mit Vergütungssteigerung</strong>,</li>



<li>vereinfachte Regelungen bei <strong><a href="https://cubeconcepts.de/kundenanlagen-mieterstrom-nach-eugh-und-bgh-urteil-unter-druck/">Kundenanlagen &amp; Mieterstrom</a>. </strong>Dem stehen aktuell immer noch das sog. Kundenanlagenprivileg gemäß § 3 Nr. 24a EnWG in Deutschland im Wege.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei vielen dieser offenen Punkte ist die Forderung der Kommission, einen Rückforderungsmechanismus einzuführen, etwa in Form von <strong>Contracts for Difference (CfD) </strong>im Wege. Damit sollen unerwartete Mehrerlöse in Hochpreisphasen abgeschöpft werden. Da Deutschland diesen Mechanismus bislang nicht umgesetzt hat, verzögert sich die Genehmigung erheblich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen &amp; Marktreaktion der blockierten Punkte des Solarpaketes I</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Blockade bei der EU-Genehmigung führt zu erheblichen Unsicherheiten in der Branche, obwohl das laufende EnWG-Gesetzgebungsverfahren bereits Nachbesserungen enthält:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Betreiber und Investoren können zentrale Förderungen nicht in Anspruch nehmen, da bis auf Weiteres die alte EEG-Regelung von 2023 gültig ist.</li>



<li>Viele Projekte, insbesondere im Bereich der Agri-PV, liegen auf Eis oder sind trotz Fertigstellung nicht am Netz, da die Kalkulation ohne die neuen Vergütungssätze nicht tragfähig ist.</li>



<li>Für Projektierer entsteht ein doppeltes Risiko: Verzögerungen bei der Umsetzung und Unklarheit darüber, ob die geplanten höheren Vergütungen überhaupt rückwirkend greifen werden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">In Branchenkreisen ist inzwischen von einer „Hängepartie“ die Rede, die den geplanten Photovoltaik-Ausbau massiv ausbremsen könnte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick &amp; Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein verbindlicher Zeitplan für die beihilferechtliche Genehmigung durch die EU liegt nicht vor. Die Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Kommission gestalten sich zäh, und ein Scheitern gilt zunehmend als möglich. Sollte die EU auf einem CfD-Mechanismus bestehen, wäre eine erneute Gesetzesänderung notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit steht das Solarpaket I zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Während kleinere Erleichterungen bereits greifen, bleiben die <strong>zentralen finanziellen Anreize blockiert</strong>. Für den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland bedeutet dies Planungsunsicherheit, verschobene Investitionen und die Gefahr, dass dringend benötigte Projekte nicht rechtzeitig umgesetzt werden können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-kritische-punkte-weiterhin-blockiert/">Solarpaket I: Kritische Punkte weiterhin blockiert</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Regierung plant Netzentgelt-Entlastung ab 2026 – 6,5 Milliarden Euro aus KTF</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/regierung-plant-netzentgelt-entlastung-ab-2026-65-milliarden-euro-aus-ktf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Aug 2025 08:23:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24360</guid>

					<description><![CDATA[<p>Haushalte sollen um ca. 2 Cent/kWh entlastet werden, während für Unternehmen ein wichtiges Signal gegen Wettbewerbsnachteile gesetzt wird. Da Netzentgelte bereits 40 % des Industriestrompreises ausmachen, dient der Zuschuss als Puffer gegen die auf 33 Mrd. Euro gestiegenen Systemkosten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Berlin, 22. August 2025.&nbsp;Die deutsche Bundesregierung will ab 2026 Stromkunden durch einen dauerhaften Zuschuss zu den Netzentgelten entlasten. Zunächst sollen <strong>6,5 Milliarden Euro</strong> aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt werden, um den starken Kostenanstieg durch Netzausbau und -betrieb abzufedern. Wie hoch die Entlastung in den Folgejahren sein wird, ist noch offen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verteilung &amp; Effekte der Netzentgelt-Entlastung noch unklar</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Angaben aus dem Bundeswirtschaftsministerium und dem energiepolitischen Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Andreas Lenz, sollen die Zuschüsse die Netzentgelte für private Haushalte um rund zwei Cent pro Kilowattstunde verringern. Der <strong>Effekt für Unternehmen</strong> oder stromintensive Betriebe ist dabei noch <strong>nicht abschätzbar</strong>, da die Entlastung hauptsächlich über die Netzentgelte oder möglicherweise auch anteilig über andere Umlagen erfolgen soll. Hauptempfänger der Zuschüsse werden offenbar die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die genaue Verteilung wird noch von der Bundesregierung festgelegt. Inwieweit die Entlastung so über die Verteilnetzbetreiber an ihre Kunden weitergereicht wird, bleibt abzuwarten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Politisches Signal gegen den drastischen Anstieg der Netzentgelte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Maßnahme reagiert auf den <strong>drastischen Anstieg</strong> der Netzentgelte, die seit 2015 von knapp <strong>16 auf 33 Milliarden Euro gestiegen</strong> sind und mittlerweile rd. 40 % des durchschnittlichen Industriestrompreises ausmachen. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von November 2023, dass die Streichung der Subventionen von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für die ÜNB für den Bundeshaushalt 2024 untersagte, ist das neue Paket aus Stromsteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe und der Streichung der Gasspeicherumlage als industriepolitisches Signal gedacht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bewertung &amp; Auswirkungen</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Unternehmen/Industrie:</strong>&nbsp;Die Gesamtstromkosten könnten energieintensive Branchen entlasten. Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich werden jedoch nur leicht gemildert.</li>



<li><strong>Haushalte:</strong>&nbsp;Spürbare, aber eher geringe Entlastung – wenige Euro pro Monat.</li>



<li><strong>Finanzen:</strong>&nbsp;Der Zuschuss deckt gut 20% der Gesamtkosten der Netzentgelte für 2026 ab; er ist damit relevant, aber teuer. Die Belastung des KTF könnte künftig andere Projekte einschränken.</li>



<li><strong>Strukturproblem:</strong>&nbsp;Die Maßnahme nimmt Druck vom Strompreis, ändert aber nichts am langfristig steigenden Finanzierungsbedarf des Netzausbaus.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Was bringt die geplante Netzentgelt-Entlastung ab 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung möchte mit dem 6,5-Milliarden-Programm ein klares Signal für Standortpolitik und Preisstabilität aussenden. <strong>Kurzfristig</strong> bringt die Entlastung <strong>wahrscheinlich spürbare Effekte</strong> für Unternehmen und symbolische Erleichterungen für Privathaushalte. Langfristig bleibt jedoch die Frage offen, wie die strukturell hohen Stromkosten in Deutschland tragfähig gesenkt und die hohen Netzausbaukosten (ca. 700 Milliarden Euro bis 2030) abgefedert werden können. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/regierung-plant-netzentgelt-entlastung-ab-2026-65-milliarden-euro-aus-ktf/">Regierung plant Netzentgelt-Entlastung ab 2026 – 6,5 Milliarden Euro aus KTF</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Energie-Gesetzespaket im Bundestag mit Reformen für die Industrie</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energie-gesetzespaket-im-bundestag-mit-reformen-fur-die-industrie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 18 Aug 2025 12:04:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24284</guid>

					<description><![CDATA[<p>Neben der Stromsteuersenkung (ab 2026) und dem CO₂-Speichergesetz umfasst das Paket eine EnWG-Novelle zur Beschleunigung von Genehmigungen. Branchenvertreter kritisieren jedoch fehlende Fortschritte bei Netzanschlüssen: Mangelnde Transparenz zur Netzauslastung und fehlende Sanktionen für Netzbetreiber bremsen PV- und Speicherprojekte weiterhin aus.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung bereitet derzeit ein <strong>Energie-Gesetzespaket mit Reformen für die Industrie</strong> und Novellen im Energiebereich vor.&nbsp;Nach aktuellem Stand sollen die Gesetzentwürfe nach der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Ziel ist es, international wettbewerbsfähige Strompreise sicherzustellen und gleichzeitig Investitionen in eine klimafreundliche Produktion anzureizen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geplanter Nachlass bei Stromkosten für die Industrie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Kommission hat Ende Juni 2025 mit dem neuen Beihilferahmen (CISAF) den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitlich befristete Zuschüsse zum Strompreis zu gewähren. Diese sollen den Umbau der Industrie hin zu Klimaneutralität unterstützen, ohne Wettbewerbsnachteile im internationalen Vergleich entstehen zu lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der deutsche Vorschlag sieht vor, dass künftig deutlich mehr Unternehmen profitieren: Die Zahl der begünstigten Betriebe könnte von derzeit rund 350 auf bis zu 2.200 steigen. Grundlage ist die sogenannte <strong>KUEBLL-Liste</strong> energieintensiver Branchen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Rahmenbedingungen laut EU-Vorgaben</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Maximal <strong>50 % Nachlass</strong> auf den Großhandelsstrompreis</li>



<li>Gilt höchstens für <strong>50 % des jährlichen Stromverbrauchs</strong> eines Unternehmens</li>



<li>Der effektive Strompreis darf dabei nicht unter <strong>50 Euro/MWh</strong> sinken (zum Vergleich: 2024 lag der durchschnittliche Börsenstrompreis bei rund 80 Euro/MWh)</li>



<li>Die Förderung ist auf <strong>drei Jahre</strong> begrenzt und muss spätestens bis Ende 2030 auslaufen</li>



<li>Nur Unternehmen im internationalen Wettbewerb sind förderfähig</li>



<li><strong>50 % der eingesparten Kosten</strong> müssen in klimafreundliche Investitionen fließen</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Kosten und Reichweite des Stromkosten-Nachlasses für die Industrie</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belaufen sich die jährlichen Entlastungen auf 1,5 Mrd. Euro in 2025 und 1,4 Mrd. bzw. 1,1 Mrd. Euro in den beiden Folgejahren. Damit summieren sich die staatlichen Zuschüsse auf knapp <strong>4 Milliarden Euro</strong>. Profitieren könnten alle Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch ab ca. <strong>20 GWh</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Zeitplan noch offen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unklar ist derzeit, wann der Nachlass für die Industrie tatsächlich starten kann – ob bereits 2025 oder erst 2026. Möglich wäre auch eine rückwirkende Einführung. Die endgültige Entscheidung hängt vom Gesetzgebungsverfahren sowie der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission ab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Energie-Gesetzespaket mit Nachholbedarf bei Netzanschlüssen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Energie-Gesetzespaket und der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung bzw. das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zentrale Rahmenbedingungen für die Energieversorgung modernisieren. Während die Reform wichtige Weichenstellungen etwa bei Genehmigungsverfahren und Netzentgelten vorsieht, bleibt ein Bereich nach Ansicht vieler Branchenvertreter unzureichend berücksichtigt: die <strong>Netzanschlussbedingungen für Photovoltaik- und Speicherprojekte</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kritiker bemängeln, dass Vorschläge zur <strong>Vereinfachung, Vereinheitlichung und Digitalisierung </strong>von Netzanschlussprozessen nicht in den Entwurf aufgenommen wurden – obwohl hierzu bereits konkrete Konzepte vorliegen. Insbesondere eine bessere <strong>Transparenz zur Auslastung der Stromnetze</strong> sowie verbindliche <strong>Reservierungsmöglichkeiten für Netzkapazitäten</strong> gelten als dringend notwendig, um Planungs- und Investitionssicherheit für Projektierer zu schaffen und gleichzeitig Blockaden durch ungenutzte Anschlusszusagen zu vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch die fehlende <strong>Einheitlichkeit von Fristen</strong> und eine bislang unzureichende <strong>Sanktionsmöglichkeit bei Nichteinhaltung durch Netzbetreiber</strong> werden als Schwächen genannt. Ohne entsprechende Anpassungen könnte sich der Ausbau von Photovoltaik- und Speichern verlangsamen – mit Folgen für Energiewendeziele und die Entlastung bei Stromkosten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Beschlüsse des Bundeskabinetts im Energie-Gesetzespaket</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben dem Strompreis-Nachlass und der EnWG-Novelle hat die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen beschlossen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abschaffung der Gasspeicherumlage</strong> (0,3 ct/kWh) zur Entlastung von Verbrauchern – Volumen rund 3,4 Mrd. Euro</li>



<li><strong>Umsetzung von Teilen der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (<a href="https://cubeconcepts.de/eu-beschliesst-beschleunigten-ausbau-der-erneuerbaren-red-iii/">RED III</a>)</strong> mit beschleunigten Genehmigungsverfahren, u. a. für Windkraft und Wärmepumpen</li>



<li><strong>CO₂-Speichergesetz (<a href="https://cubeconcepts.de/ccs-ccu-technologien-zur-reduzierung-von-co%e2%82%82-emissionen/">CCS/CCU</a>)</strong>: erstmalige gesetzliche Grundlage für Abscheidung, Transport und Speicherung von CO₂ im kommerziellen Maßstab</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Ergänzende Stromsteuer-Senkung ab 2026 für die Industrie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Parallel dazu ist bereits im Rahmen der EnWG-Novelle (<a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/">Solarpaket I</a>) eine deutliche Absenkung der Stromsteuer beschlossen worden. Ab dem <strong>1. Januar 2026</strong> soll für das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft nach § 9b StromStG ein reduzierter Satz von <strong>0,05 ct/kWh</strong> gelten. Für Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen bleibt dagegen weiterhin der Satz bei <strong>2,05 ct/kWh</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem geplanten Preisnachlass für energieintensive Unternehmen, der EnWG-Novelle und dem Energie-Gesetzespaket stellt die Bundesregierung zentrale Weichen für die Energieversorgung der kommenden Jahre. Während einige Unternehmen kurzfristig auf spürbare Entlastungen hoffen, sehen Wirtschaftsvertreter die Wirkung kritisch. Selbst die Deutsche Industrie- und Handelskammer hegt keine großen Erwartungen und betont, dass der Nachlass beim Industriestrompreis keine nachhaltige Verbesserung bringe, da er nur einen Teil des Verbrauchs betreffe und mit zusätzlichen Auflagen verbunden sei.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Grüner Strom für Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/gruener-strom-fuer-tms-oberboihingen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Aug 2025 07:41:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[PV-Anlagen auf Dachflächen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=24031</guid>

					<description><![CDATA[<p>Thermal Management Solutions (Marke „Wahler“) hat in Oberboihingen eine PV-Anlage mit 986 Modulen auf 5.800 m² Dachfläche eingeweiht. Das Projekt ist der finale Baustein für die bereits im Juli 2025 zertifizierte klimaneutrale Produktion am Standort und stärkt die Unabhängigkeit von Strompreisen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH investiert in eine nachhaltige Zukunft. In Zusammenarbeit mit CUBE CONCEPTS entsteht am Standort Oberboihingen ein umfassendes Photovoltaik-Projekt. Ziel ist die Eigenversorgung mit umweltfreundlichem Strom zu stärken, den CO₂-Ausstoß signifikant zu senken und die Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Dachflächen-PV-Anlage</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Photovoltaik-Anlage wurde am 14.08.2025 im Rahmen einer symbolischen Feier offiziell eingeweiht. An der Zeremonie nahmen der Geschäftsführer Holger Kiebel, der Leiter Qualität &amp; Umwelt, Lars Petry, der Oberboihinger Bürgermeister, Ulrich Spangenberg, der Geschäftsführer der Südwestmetall Bezirksgruppe Neckar-Fils, Ralph Wurster, sowie Vertreter von CUBE CONCEPTS teil.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt wurden 986 Solarmodule auf einer Dachfläche von rund 5.800 m² montiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH über ihren Weg zur klimaneutralen Produktion am Standort Oberboihingen:</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Dachflächen-Photovoltaik-Anlage von CUBE CONCEPTS will die Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH unabhängiger von steigenden Strompreisen werden. Als weltweit führender Hersteller für Thermostat- sowie Öltemperaturregler für die Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie mit der Marke ‚Wahler‘ hat das Unternehmen neben der Produktqualität auch ihren ökologischen Fußabdruck im Blick.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die PV-Anlage ist neben mehreren Vermeidungs-, Reduktions- und Kompensationsprojekten der letzte Baustein auf dem Weg zur klimaneutralen Produktion am Standort in Oberboihingen. Dem Unternehmen wurde bereits am 7. Juli 2025 die erfolgreiche Umsetzung der CO₂-neutralen Produktion durch die Zertifizierungsstelle der TCS (Technical Certification Services GmbH) bestätigt. Durch die Nutzung des grünen PV-Stroms wird das Werk in Oberboihingen auch zukünftig ein starker Partner für seine Kunden sein und seine Wettbewerbsvorteile weiter ausbauen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit diesem Engagement unterstreicht Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH seine Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft und setzt auf innovative Energiepartnerschaften, um die Nachhaltigkeit und Effizienz des Standortes langfristig zu sichern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stimmen zum PV-Projekt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Oberboihinger Bürgermeister <strong>Ulrich Spangenberg</strong> freut sich über die CO₂-neutrale Stromproduktion auf den bestehenden Dachflächen des Oberboihinger Traditionsunternehmens: „Thermal Management Solutions hat mit diesem außerordentlichen Engagement die wohl größte Photovoltaikanlage auf einem Bestandsgebäude in Oberboihingen errichtet. Insbesondere bei energieintensiven Industriestandorten ist die Nutzung der Dachflächen zur Stromproduktion für den Eigenbedarf und zur Einspeisung in das allgemeine Stromnetz ein wichtiger Schritt, um sinnvoll und nachhaltig CO₂ einzusparen“. Er wünscht sich, dass weitere Unternehmen diesem Vorbild folgen. Letztlich, so ist er überzeugt, wird das auch ein wichtiger Faktor hinsichtlich der notwendigen Resilienz gegenüber den Veränderungen am Strom- und Energiemarkt sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ralph Wurster</strong>, Geschäftsführer der Südwestmetall-Bezirksgruppe Neckar-Fils, bemerkt: „Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten wie diesen ist es ein starkes Signal, wenn ein Unternehmen nicht nur an den Standort glaubt, sondern auch gezielt in dessen Zukunftsfähigkeit investiert. Die Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH zeigt mit diesem Photovoltaikprojekt, dass sich wirtschaftliches Handeln und nachhaltige Verantwortung nicht ausschließen, sondern gezielt miteinander verbinden lassen. Das Bekenntnis zum Standort Oberboihingen und die Investition in klimafreundliche Technologien sind beispielhaft für eine zukunftsorientierte Industriepolitik im Mittelstand – und ein klares Zeichen dafür, dass Transformation auch im industriellen Umfeld aktiv und erfolgreich gestaltet werden kann.“</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="576" src="https://v4.cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--1024x576.jpeg" alt="Personen v. links: Pascal Pegel (CUBE CONCEPTS), Albrecht Manz (Thermal Management Solutions DE Oberboihingen), Ralph Wurster (Geschäftsführer der Südwestmetall-Bezirksgruppe Neckar-Fils), Dieter Hehl (Thermal Management Solutions DE Oberboihingen), Ulrich Spangenberg (Bürgermeister Oberboihingen), Lars Petry (Thermal Management Solutions DE Oberboihingen) und Holger Kiebel (Geschäftsführer der Thermal Management Solutions DE Oberboihingen)" class="wp-image-24091" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--1024x576.jpeg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--300x169.jpeg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--768x432.jpeg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--1536x864.jpeg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--2048x1152.jpeg 2048w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/PV-fuer-TMS--18x10.jpeg 18w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Personen v. links: Pascal Pegel (CUBE CONCEPTS), Albrecht Manz (Thermal&nbsp;Management&nbsp;Solutions&nbsp;DE&nbsp;Oberboihingen), Ralph Wurster (Geschäftsführer der Südwestmetall-Bezirksgruppe Neckar-Fils), Dieter Hehl (Thermal&nbsp;Management&nbsp;Solutions&nbsp;DE&nbsp;Oberboihingen), Ulrich Spangenberg (Bürgermeister Oberboihingen), Lars Petry (Thermal&nbsp;Management&nbsp;Solutions&nbsp;DE&nbsp;Oberboihingen) und Holger Kiebel (Geschäftsführer der Thermal&nbsp;Management&nbsp;Solutions&nbsp;DE&nbsp;Oberboihingen)</em></p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Mehr zu Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH</strong>:</h2>



<p class="wp-block-paragraph">WAHLER, die führende Marke für Thermostate und Öltemperatur-Thermostate. Das Unternehmen bietet mit der Marke WAHLER, unter dem Dach von Thermal Management Solutions DE Oberboihingen GmbH, ein vielfältiges und besonders breites Produktportfolio an Thermostaten und Öltemperatur-Thermostaten in höchster OE-Qualität.&nbsp;Mit über 120 Jahren Technologieerfahrung und mit jährlich mehr als sechs Millionen verkaufter Produkte weltweit gehört WAHLER zu den führenden Marken für Thermostate und Öltemperatur-Thermostate.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Impressionen der PV-Anlage</h2>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" data-id="24299" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-1024x682.jpeg" alt="" class="wp-image-24299" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-1024x682.jpeg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-300x200.jpeg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-768x512.jpeg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-1536x1023.jpeg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-2048x1364.jpeg 2048w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/08/DJI_0142-18x12.jpeg 18w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



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			</item>
		<item>
		<title>Investitionssofortprogramm: steuerliche Vorteile für PV-Anlagen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/investitionssofortprogramm-steuerliche-vorteile-fuer-pv-anlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jul 2025 07:24:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=23816</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Programm gilt für Inbetriebnahmen bis Ende 2027 und setzt starke Anreize für gewerbliche PV-Projekte. Durch zusätzliche Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge (75 % im ersten Jahr) entstehen attraktive Synergien für Unternehmen, die zeitgleich in Solarenergie und Ladeinfrastruktur investieren möchten, um ihre Amortisation zu beschleunigen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/investitionssofortprogramm-steuerliche-vorteile-fuer-pv-anlagen/">Investitionssofortprogramm: steuerliche Vorteile für PV-Anlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit dem neuen <strong>Investitionssofortprogramm</strong> will die Bundesregierung gezielt Investitionsanreize setzen, um die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wiederzubeleben. Ein zentrales Element: <strong>verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten </strong>für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen auch gewerblich genutzte PV-Anlagen zählen. Das Programm trat am 19. Juli 2025 in Kraft und gilt für Investitionen im Zeitraum <strong>vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Degressive Abschreibung für PV-Anlagen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft – können neu installierte PV-Anlagen künftig <strong>degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben</strong>. Diese Regelung ersetzt die bisher übliche lineare Abschreibung und erlaubt eine schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren nach der Investition. Dadurch wird die Kapitalbindung gesenkt und es entsteht frühzeitig Liquidität für Folgeinvestitionen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen bedeutet das Investitionssofortprogramm konkret:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Maximal 15</strong><strong> % Abschreibung j</strong><strong>ährlich</strong>, sofern der dreifache lineare Satz nicht überschritten wird.</li>



<li>Gilt nur für <strong>gewerblich betriebene PV-Anlagen</strong> – Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG (z. B. Kleinanlagen im Eigenheimbereich) sind ausgeschlossen.</li>



<li>Voraussetzung: Die Anlage muss <strong>bis Ende 2027 in Betrieb</strong> genommen oder wirtschaftlich übergegangen sein.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Sonderabschreibung nach § 7g EStG im Investitionssofortprogramm vorgesehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresgewinn unter 200.000 € besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine <strong>Sonderabschreibung von bis zu 20 %</strong> nach § 7g EStG in Anspruch zu nehmen. In Kombination mit der degressiven AfA sind dadurch im ersten Jahr theoretisch bis zu <strong>55 % der Investitionskosten</strong> abschreibbar – ein erheblicher steuerlicher Vorteil, der Investitionen in PV-Projekte beschleunigen kann.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Indirekte Impulse durch E-Mobilitätsförderung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ergänzend fördert das Gesetz auch betrieblich genutzte <strong>Elektrofahrzeuge</strong> mit einer Sonderabschreibung von <strong>75 % im ersten Jahr</strong>. Diese Maßnahme wird voraussichtlich den Ausbau der<strong> <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/ergaenzende-fachbereiche/ladeinfrastruktur/">Ladeinfrastruktur</a> </strong>an Firmenstandorten anstoßen – und damit auch die Nachfrage nach begleitenden PV-Lösungen zur Eigenstromversorgung erhöhen. Das wiederum könnte zusätzliche Impulse für den Ausbau gewerblicher Solaranlagen schaffen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wachstumsimpulse durch das Investitionssofortprogramm</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung stellt einen echten<strong> Wachstumsimpuls </strong>für den<strong> PV-Markt im gewerblichen Bereich</strong> dar. Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten machen Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver und beschleunigen die Amortisation. Besonders für Unternehmen, die Stromkosten senken und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen, bietet sich jetzt ein besonders günstiges Zeitfenster, um in eigene PV-Anlagen zu investieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
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		<title>Netzentgelt-Reform: Kostenwelle ab 2026?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzentgelt-reform-kostenwelle-ab-2026/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Jun 2025 08:26:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=23506</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unternehmen könnten ab 2026 in eine Kostenfalle geraten: Steigende Netzentgelte, neuen Umlagen (KWSG) und der Wegfall von Sonderregelungen drohen. Um dieser regulatorischen „Kostenwelle“ zu begegnen, werden Investitionen in Eigenversorgung, Speicher und Flexibilität zur wirtschaftlichen Notwendigkeit, um den teuren Netzbezug strategisch zu minimieren.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Debatte um die Zukunft der Netzentgelte hat begonnen – und sie könnte sich zur größten Reform des Strompreissystems seit der Liberalisierung des Energiemarkts entwickeln. Was bisher als technisches Randthema galt, wird zunehmend zum zentralen Kostenfaktor: Die <strong>Netzentgelte drohen zu explodieren</strong>, während politische Schutzmechanismen abgebaut und neue Umlagen eingeführt werden. Hintergrund: Die aktuelle Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) läuft zum 31.12.2028 aus – und mit ihr zahlreiche Sonderregelungen, etwa nach § 19 StromNEV, wie das Bandlastprivileg oder die atypische Netznutzung. Bereits ab 2026 sollen dazu Übergangsregelungen greifen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Debatte zur <a href="https://cubeconcepts.de/reform-der-stromnetzentgelte/">Reform der Stromnetzentgelte</a> gerade eröffnet. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stromkosten für Unternehmen steigen – <strong>nicht trotz</strong>, sondern <strong>wegen der Energiewende</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Netzentgelte entwickeln sich zum wichtigsten Kostentreiber</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits heute machen die Netzentgelte rund ein Drittel des industriellen Strompreises aus. Doch das ist erst der Anfang:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Über 700 Milliarden Euro</strong> beträgt laut aktuellen Schätzungen der Finanzierungsbedarf für den Netzausbau bis 2045.</li>



<li>Die Universität zu Köln prognostiziert eine mindestens <strong>Verdopplung</strong> der Netzentgelte bis dahin. Erste Szenarien sprechen von:
<ul class="wp-block-list">
<li><strong>15 Cent/kWh</strong> für die Mittelspannung</li>



<li><strong>über 18 Cent/kWh</strong> für die Niederspannung</li>
</ul>
</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist eine Verdreifachung gegenüber heutigen Durchschnittswerten in vielen Regionen.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="974" height="621" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Strompreis.jpg" alt="Entwicklung der Strompreis bis 2024" class="wp-image-23508" style="width:511px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Strompreis.jpg 974w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Strompreis-300x191.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Strompreis-768x490.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Strompreis-18x12.jpg 18w" sizes="(max-width: 974px) 100vw, 974px" /><figcaption class="wp-element-caption">Entwicklung der Strompreise bis 2024</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-image alignleft size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="982" height="624" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Netzentgelte.jpg" alt="Netzentgelte bis 2024" class="wp-image-23507" style="width:523px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Netzentgelte.jpg 982w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Netzentgelte-300x191.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Netzentgelte-768x488.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/Netzentgelte-18x12.jpg 18w" sizes="(max-width: 982px) 100vw, 982px" /><figcaption class="wp-element-caption">Netzentgeltentwicklung bis 2024</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Abschied von der StromNEV &#8211; und von allen bekannten Privilegien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuelle Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) läuft zum 31.12.2028 ersatzlos aus. Besonders betroffen: energieintensive Unternehmen, die bisher von Sonderregelungen wie § 19 StromNEV (<a href="https://cubeconcepts.de/die-atypische-netznutzung/">Atypische Netznutzung</a>, <a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/">Bandlast</a> bzw. 7.000-Stunden-Regelung) profitiert haben. Diese Privilegien entfallen bis spätestens 2026 – ohne dass ein neues, verlässliches System bereitstünde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur diskutiert aktuell offen über ein vollständig neues Entgeltsystem. Klar ist dabei:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die <strong>EU-Kommission untersagt</strong> künftig netzentgeltliche Ausnahmen ohne klaren Systemnutzen.</li>



<li>Rabatte aus rein industriepolitischen Gründen – etwa zur Standortförderung – sind <strong>explizit unzulässig</strong>.</li>



<li>Selbst die bisherige „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) nach EnFG – mit jährlicher Entlastung von 5 Mrd. € – läuft 2027 aus.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Dazu kommen neue Belastungen &amp; Kompensationen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Stromkostensteigerung ist kein hypothetisches Risiko mehr – sie ist Realität und gesetzlich verankert:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Neue Umlage durch das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG): + ca. 2 Cent/kWh</li>



<li>Wegfall des Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG / § 55 EnergieStG): + 1,5 Mrd. €/Jahr Belastung</li>



<li>Die angekündigte Stromsteuersenkung auf das EU-Minimum (0,05 ct/kWh) ist unklar und soll nur für das produzierende Gewerbe greifen – andere Unternehmen bleiben außen vor.</li>



<li>Und: Diese Senkung soll befristet sein – im Anschluss droht ein Rückfall auf 2,05 ct/kWh</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Was die Bundesnetzagentur plant und was (noch) nicht sicher ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Mai 2025 diskutiert die Bundesnetzagentur offen über die zukünftige Struktur der Netzentgelte. Im Raum stehen tiefgreifende Veränderungen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Abkehr vom reinen Verbrauchsprinzip</strong>: Zukünftig könnten pauschale Grundpreise, Kapazitätsentgelte oder netzbezogene Nutzungsgebühren eingeführt werden.</li>



<li><strong>Einbindung von Einspeisern</strong> in die Netzkosten – aktuell zahlen nur Letztverbraucher.</li>



<li><strong>Dynamische Netzentgelte</strong> mit tageszeit- oder ortsabhängiger Bepreisung als Fernziel.</li>



<li><strong>Spezialregelungen für Speicher</strong> und Prosumermodelle.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch eines ist klar: Die heutige Netzentgelt-Logik wird es nicht mehr geben. Und ein neues, tragfähiges Modell wird erst ab 2029 greifen – sofern der Reformprozess planmäßig verläuft.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unternehmen müssen sich auf höhere Stromnebenkosten einstellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die nächste große Welle der Strompreissteigerungen kommt – nicht durch den Markt, sondern durch Regulierung. Während viele Unternehmen versuchen, ihre Strombeschaffung zu optimieren, geraten sie bei Steuern, Umlagen und Netzentgelten zunehmend in eine Kostenfalle.  </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was Sie jetzt tun sollten:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Investitionen in Eigenversorgung, Speicher und Flexibilität prüfen</li>



<li>Strombezug und Netznutzung auf ein Minimum begrenzen</li>



<li>Stromnebenkosten im Energiecontrolling stärker gewichten</li>



<li>Ausstieg aus § 19-Vergünstigungen strategisch vorbereiten</li>



<li>Regulatorische Entwicklungen aktiv beobachten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Umbau der Energiewirtschaft ist notwendig – aber er wird nicht kostenlos sein. Für Unternehmen heißt das: <strong>Strom wird planbar teurer.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zum Stand der der Netzentgeltreform in unserem Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/">AgNes-Zwischenbericht 2026</a>. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>PV-Modernisierung: Boom in zehn Jahren erwartet</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/pv-modernisierung-boom-in-zehn-jahren-erwartet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 05 Jun 2025 08:36:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=23185</guid>

					<description><![CDATA[<p>Um Ertragsverluste zu vermeiden, sollten Betreiber frühzeitig auf Repowering setzen: Der Austausch von Modulen und die Nachrüstung von Batteriespeichern oder Energiemanagementsystemen steigert die Effizienz massiv. Rechtzeitiges Handeln sichert zudem Fachkräftekapazitäten, bevor die Nachfragewelle Mitte der 30er Jahre ihren Peak erreicht.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">In etwa zehn Jahren rechnen Experten mit einem regelrechten Boom bei der <strong>PV-Modernisierung</strong> in Deutschland. Dann endet nämlich die theoretisch technische Lebensdauer, der vielen Solaranlagen, die vor ca. zehn Jahren installiert wurden, sofern sie bis dahin kein Repowering erfahren haben. Zwischen 2034 und 2037 erreichen in Deutschland PV- und Windkraftanlagen mit mehr als <strong>54 Gigawatt</strong> installierter Leistung das Ende ihrer technischen Lebensdauer. Das ist mehr als ein Drittel der aktuellen deutschen EE-Kapazität.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Durchschnittliche Lebensdauer ohne Repowering</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt sind EE-Anlagen auf eine langfristige Stromerzeugung ausgelegt – doch ihre Lebensdauer ist nicht unbegrenzt. Wie lange eine PV- oder Windkraftanlage tatsächlich wirtschaftlich betrieben werden kann, hängt stark von der Technologie, der Qualität der Komponenten sowie von Wartung und Standortbedingungen ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Solaranlagen</strong> rechnen Wissenschaftler im Durchschnitt mit einer <strong>Lebensdauer</strong> von etwa <strong>25 Jahren</strong> ohne PV-Modernisierung oder <a href="https://cubeconcepts.de/repowering-von-pv-anlagen/">Repowering</a>. Hochwertige Module können sogar 35 bis 40 Jahre lang Strom erzeugen – allerdings mit sinkender Leistung. Nach 25 Jahren liefern viele Module noch etwa 80 % ihrer ursprünglichen Leistung. Bei anderen Systemkomponenten wie beispielsweise den Wechselrichtern rechnen Experten mit einer Lebenszeit von ca. zehn bis 15 Jahre.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Windkraftanlagen</strong> liegt die typische <strong>Lebensdauer</strong> bei etwa <strong>20 Jahren</strong>. Mit regelmäßiger Wartung ist auch ein längerer Betrieb möglich. Offshore-Anlagen werden meist für 25 Jahre genehmigt, können aber mit entsprechenden Konzepten bis zu 30 oder 35 Jahre betrieben werden. Trotzdem stehen alle Betreiber spätestens nach 20-25 Jahren vor der Entscheidung: weiterbetreiben, modernisieren oder durch neue Technik ersetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Modernisierung &amp; Repowering gewinnen künftig an Bedeutung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber von PV-Anlagen sollten nicht erst am Ende der Betriebszeit über PV-Modernisierung oder Repowering nachdenken, sondern <strong>frühzeitig Strategien</strong> entwickeln. Durch den gezielten Austausch älterer oder leistungsschwacher Komponenten – wie Solarmodule, Wechselrichter oder Verkabelung – lässt sich der Ertrag steigern, die Lebensdauer verlängern und die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Auch neue Konzepte, wie beispielsweise die Erweiterung der Anlagen durch <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> können den Eigenverbrauch erhöhen und langfristig stabile Erträge garantieren. Als besonders hilfreich gelten außerdem kleine kostengünstigere Maßnahmen, wie die Implementierung eines Monitoring- oder eines gesamtem <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/cube-efficiencyunit/">Energiemanagementsystems</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Boom Mitte der 30er Jahre für PV-Modernisierung &amp; Windkraft-Repowering</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Repowering bei Windkraftanlagen findet in Deutschland heute bereits in einer jährlichen Größenordnung von 4-5 GW statt. Ab etwa 2030 kommen die ersten PV-Anlagen, die Anfang und Mitte der Zweitausender Jahre errichtet wurden, hinzu. Etwa Mitte der 30er Jahre erreicht ein großer Teil der heute installierten Solaranlagen das Ende ihrer technischen Lebensdauer, sofern bis dahin keine PV-Modernisierung durchgeführt wurde. Experten erwarten, dass zwischen 2030 und 2040 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von <strong>über 35 GW</strong> und Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von <strong>48 GW</strong> in diesem Zeitraum altersbedingt außer Betrieb gehen könnten.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="599" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040-1024x599.jpg" alt="" class="wp-image-23190" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040-1024x599.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040-300x175.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040-768x449.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040-18x12.jpg 18w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/06/PV-Modernisierung-2030-2040.jpg 1291w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders betroffen durch den Boom Mitte der 30er Jahre sind ältere Photovoltaikanlagen, die zwischen 2009 und 2012 installiert wurden. Viele dieser Anlagen speisen über das EEG in das öffentliche Netz ein und nähern sich dann dem Ende ihrer Förder- und Nutzungszeit. Dies bedeutet aber auch, dass in etwa zehn Jahren die Nachfrage nach Komponenten, Fachkräften und Genehmigungsverfahren steigen wird. Je früher EE-Anlagenbetreiber auf PV-Modernisierungs- oder Windkraft-Repowering-Potenziale prüfen, desto besser lassen sich Engpässe vermeiden und Investitionen strategisch planen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Modernisierung strategisch planen: Was Betreiber jetzt tun sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die erwartete Erneuerungswelle ab Mitte der 2030er Jahre erfordert vorausschauendes Handeln. Betreiber von PV- und Windkraftanlagen sollten bereits heute prüfen, wie sie ihre Anlagen langfristig wirtschaftlich betreiben können – und ob eine PV-Modernisierung, Nachrüstung oder ein vollständiges Repowering sinnvoll ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Folgende Schritte bieten sich jetzt an:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Bestandsaufnahme und Bewertung:</strong> Zustand, Leistung und technisches Alter der Anlage analysieren – insbesondere bei Inbetriebnahmen zwischen 2009 und 2012.</li>



<li><strong>Modernisierungspotenziale identifizieren:</strong> Sind Komponenten wie Wechselrichter, Verkabelung oder Module austauschreif? Gibt es Optimierungsmöglichkeiten durch Monitoring- oder Speichersysteme?</li>



<li><strong>Wirtschaftlichkeit neu kalkulieren:</strong> Lohnt sich ein Weiterbetrieb oder wäre eine technische Erneuerung wirtschaftlicher? Förderende, steigende Wartungskosten oder Stromvermarktung spielen hier eine zentrale Rolle.</li>



<li><strong>Planung frühzeitig anstoßen:</strong> Bis Mitte der 2030er Jahre wird die Nachfrage nach Technik, Fachkräften und Genehmigungen stark steigen. Wer rechtzeitig agiert, sichert sich Kapazitäten und kann Umbauten effizient umsetzen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Kurzum: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um die Zukunft der eigenen EE-Anlage strategisch vorzubereiten – bevor Markt und Kapazitäten unter Druck geraten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/pv-modernisierung-boom-in-zehn-jahren-erwartet/">PV-Modernisierung: Boom in zehn Jahren erwartet</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Kundenanlagen &#038; Mieterstrom nach EuGH- und BGH-Urteil unter Druck</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/kundenanlagen-mieterstrom-nach-eugh-und-bgh-urteil-unter-druck/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 May 2025 13:35:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=23162</guid>

					<description><![CDATA[<p>Durch Urteile von EuGH (2024) und BGH (2025) ist das Kundenanlagenprivileg (§ 3 Nr. 24a EnWG) weitgehend hinfällig: Leitungen mit entgeltlicher Stromlieferung an Dritte gelten nun als regulierungspflichtige Verteilnetze. Betreiber von Mieterstrom- oder Arealmodellen unterliegen damit künftig strengen Auflagen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kundenanlagen-mieterstrom-nach-eugh-und-bgh-urteil-unter-druck/">Kundenanlagen &amp; Mieterstrom nach EuGH- und BGH-Urteil unter Druck</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die rechtlichen Rahmenbedingungen für dezentrale Energieversorgungskonzepte, <strong>Kundenanlagen</strong> und <strong>Mieterstrom</strong> müssen von der deutschen Bundesregierung neu geregelt werden. Ausgangspunkt ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. November 2024 (Rs C-293/23), das durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Mai 2025 (Az. EnVR 83/20) nun nationale Wirkung entfaltet. Das sog. <strong>Kundenanlagenprivileg</strong> gemäß § 3 Nr. 24a EnWG, was bislang eine tragende Säule für Mieterstromprojekte, Quartierslösungen und industrielle Eigenversorgungsnetze war, ist <strong>weitgehend weggefallen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EuGH-Urteil: keine Sonderregelungen für Kundenanlagen &amp; Mieterstrom-Modelle</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der EuGH stellte klar, dass <strong>nationale Sonderregelungen</strong> wie das deutsche Kundenanlagenprivileg nicht mit der EU-Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944) vereinbar sind. Insbesondere sei es unzulässig, Energieinfrastrukturen durch nationale Kriterien aus dem unionsrechtlich definierten Begriff des Verteilnetzes auszunehmen. Damit widerspricht die bisherige deutsche Praxis dem europäischen Rechtsrahmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Auffassung des EuGH gelten alle Leitungen, über die <strong>Strom an Letztverbraucher</strong> geliefert wird, <strong>grundsätzlich als Verteilnetze</strong> – unabhängig von deren Größe, technischer Struktur oder dem Umstand, dass sie nur ein einzelnes Gebäude oder ein abgegrenztes Areal versorgen. Nationale Sonderkategorien wie die sogenannte Kundenanlage dürfen demnach keine zusätzlichen Merkmale wie die Anzahl der Letztverbraucher, den Stromdurchfluss oder die räumliche Ausdehnung heranziehen, um bestimmte Anlagen von der Regulierung auszunehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Praxis bedeutet das: <strong>Betreiber</strong> solcher Stromversorgungsanlagen sind <strong>als Verteilnetzbetreiber anzusehen</strong>. Sie unterliegen künftig denselben regulatorischen Anforderungen. Dazu zählen unter anderem die Verpflichtung zur eigentumsrechtlichen und operationellen Entflechtung, die Regulierung der Netzentgelte sowie umfassende Zugangs- und Transparenzpflichten. Ausnahmen von diesen Pflichten sind ausschließlich in den ausdrücklich im Unionsrecht vorgesehenen Fällen möglich – etwa für geschlossene Verteilernetze oder Bürgerenergiegesellschaften.</p>



<h2 class="wp-block-heading">BGH-Beschluss: Nationale Umsetzung der EuGH-Vorgaben</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der BGH hat nun die Rechtsprechung des EuGH konsequent aufgegriffen, bestätigt und auf ein konkretes Mieterstromprojekt angewendet. Dabei stellte das Gericht klar, das Kundenanlagen und Mieterstrom nur noch im Einklang mit der EU-Strombinnenmarktrichtlinie (2019/944) ausgelegt werden dürfen. In der Praxis bedeutet das: Eine Kundenanlage liegt nur noch dann vor, wenn keine entgeltliche Stromlieferung an Dritte erfolgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im verhandelten Fall plante ein Projektentwickler die Versorgung von 250 Wohnungen über ein eigenes privates Leitungsnetz. Da dabei Strom entgeltlich an mehrere Letztverbraucher geliefert werden sollte, qualifizierte der BGH das Netz als <strong>regulierungspflichtiges Verteilernetz</strong>. Die bisherige Sonderbehandlung solcher Strukturen über das Kundenanlagenprivileg wurde damit faktisch aufgehoben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die rechtliche Folge: Betreiber entsprechender Anlagen unterliegen nun <strong>vollständig</strong> <strong>dem Energiewirtschaftsrecht</strong>. Dies beinhaltet beispielsweise die Pflichten zur Zahlung von <strong>Netzentgelten</strong>, zur Übernahme der <strong>Bilanzkreisverantwortung</strong> oder zur Einrichtung eines ordnungsgemäßen <strong>Messstellenbetriebs</strong>. Betroffen sind insbesondere Mieterstrom-Modelle, etwa mit PV-Anlagen, Quartierslösungen mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien zur gewerbliche Arealversorgungen – etwa in Industrieparks – sowie gemeinschaftliche Versorgungsmodelle in größeren Gebäuden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen für Betreiber von Kundenanlagen &amp; Mieterstrom-Modellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Kundenanlagen- und Mieterstrom-Projekte basieren bislang auf den Privilegien nach § 3 Nr. 24a EnWG. Dies verschaffte ihnen erhebliche wirtschaftliche Vorteile, da weder Netzentgelte, Umlagen oder sonstige regulatorische Pflichten anfielen. Mit der Neueinstufung solcher Anlagen als regulierungspflichtige Verteilernetze entfallen diese Privilegien jedoch, was die Wirtschaftlichkeit zahlreicher Projekte grundlegend infrage stellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders problematisch ist die neu entstandene <strong>Rechtsunsicherheit für Bestandsanlagen</strong>. Da die Einordnung als Kundenanlage bislang in der Regel ohne behördliche Prüfung erfolgte, drohen nun nachträgliche Regulierungsmaßnahmen – etwa Rückforderungen, Umstrukturierungen oder die Pflicht zur Neuanmeldung als geschlossenes Verteilernetz. Dies betrifft nicht nur neue, sondern auch langjährig betriebene Versorgungsstrukturen in Wohnquartieren oder Industriearealen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch bestehende Fördermechanismen wie der <strong>Mieterstromzuschlag</strong> nach § 21 Abs. 3 EEG geraten unter Druck. Diese Förderung setzt voraus, dass der Strom nicht durch ein Netz der allgemeinen Versorgung geleitet wird. Wird jedoch eine bisher privilegierte Kundenanlage als reguläres Verteilernetz eingeordnet, ist diese Bedingung nicht mehr erfüllt – und der <strong>Förderanspruch entfällt</strong>. Zahlreiche Projekte wären damit wirtschaftlich nicht mehr tragfähig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Handlungsdruck für Kundenanlagen &amp; Mieterstrom steigt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber und Entwickler von Kundenanlagen &amp; Mieterstrom-Projekten sind nach den Urteilen erheblich verunsichert und fordern Neuregelungen durch die deutsche Gesetzgebung. Zurzeit droht eine <strong>Entwertung bestehender Projekte</strong> und <strong>Investitionen</strong> in neue Projekte <strong>stocken</strong>. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Energieversorgungsstrukturen regulatorisch neu zu bewerten, anzupassen oder gegebenenfalls als geschlossene Verteilernetze umzustrukturieren. Auf sie kommen ohne Neuregelung neue Pflichten zu – etwa die buchhalterische Entflechtung, die Erhebung und Abführung von Netzentgelten und Umlagen (wie der KWKG-, Offshore- oder § 19-StromNEV-Umlage), die Gewährung von Netzzugang für Dritte sowie umfassende Melde- und Nachweispflichten gegenüber den Regulierungsbehörden. Zudem gibt es nach wie vor Probleme bei der Generierung der <a href="https://cubeconcepts.de/herkunftsnachweise-buerokratie-bremst-gruenen-mieterstrom/">Herkunftsnachweise: Die Bürokratie bremst grünen Mieterstrom</a>. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Perspektiven für Betreiber &amp; Impulse für die Gesetzgebung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber und Projektträger von dezentralen Stromversorgungsmodellen sollten jetzt ihre bestehenden Anlagen einer kritischen Bestandsaufnahme zu unterziehen. Dabei ist zu prüfen, ob die technischen und betrieblichen Ausgestaltungen der Anlagen den Kriterien des EuGH für ein regulierungspflichtiges Verteilernetz entsprechen. Wo dies der Fall ist, müssen bestehende Konzepte entweder angepasst oder durch <strong>rechtssichere Alternativmodelle</strong> ersetzt werden. Ein möglicher Ansatz hierzu liegt in hybriden Versorgungskonzepten, bei denen Strom nicht exklusiv über ein internes Netz geliefert wird, sondern ergänzend zu einem bestehenden Grundversorgungstarif bereitgestellt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig ist die deutsche Bundesregierung gefordert, die Netzsystematik an die europäischen Vorgaben anzupassen und gleichzeitig praktikable Lösungen für kleinere, verbrauchernahe Strukturen zu schaffen. Auf EU-Ebene bietet beispielsweise die Strombinnenmarktrichtlinie Spielräume, etwa durch die Anerkennung geschlossener Verteilernetze und Bürgerenergiegemeinschaften, die unter bestimmten Bedingungen von regulatorischen Anforderungen ausgenommen werden können. Auf nationaler Ebene könnten sog. Arealnetze Lösungen bieten. Damit ließe sich eine rechtssichere und wirtschaftlich tragfähige Basis für viele dezentrale Versorgungsmodelle schaffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) müsste angepasst werden: Um den Mieterstromzuschlag weiterhin zu ermöglichen, sollten Modelle mit interner Stromverteilung förderfähig bleiben – vorausgesetzt, Transparenz, Verbraucherschutz und Nichtdiskriminierung sind gewährleistet. Nur durch ein solches Zusammenspiel technischer, regulatorischer und politischer Maßnahmen lassen sich dezentrale Energiekonzepte auch künftig erfolgreich umsetzen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neuausrichtung bei Kundenanlagen &amp; Mieterstrom dringend erforderlich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das EuGH-Urteil und der nachfolgende BGH-Beschluss schaffen Klarheit – und zugleich große Unsicherheit. Die bisherige Regelung in Deutschland zu Kundenanlagen und Mieterstrom ist demnach unionsrechtswidrig. Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt, zeitnah praktikable und unionsrechtskonforme Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Energiewende im gewerblichen und urbanen Bereich nicht auszubremsen. Ohne rechtssichere Übergangsregelungen und eine zügige Anpassung des Energierechts drohen Investitionsstau, Projektabbrüche und ein Rückschritt bei der dezentralen Energiewende.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kundenanlagen-mieterstrom-nach-eugh-und-bgh-urteil-unter-druck/">Kundenanlagen &amp; Mieterstrom nach EuGH- und BGH-Urteil unter Druck</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>NRW: PV-Förderprogramme wieder gestartet</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nrw-pv-foerderprogramme-wieder-gestartet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 May 2025 08:02:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=22639</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die bis Juni 2027 laufenden Programme unterstützen innovative Solarkonzepte und externe Beratungsleistungen mit attraktiven Zuschüssen. Wichtig für Unternehmen: Anträge müssen zwingend vor Projektstart oder Beauftragung über das Landesportal gestellt werden, um die Förderfähigkeit für Investitionen oder Umweltgutachten zu sichern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Seit dem 13. Mai 2025 unterstützt <strong>Nordrhein-Westfalen</strong> Unternehmen wieder durch <strong>PV-Förderprogramme</strong>. Sowohl konkrete Investitionen in Anlagen ohne EEG-Vergütung als auch vorbereitende Studien und Beratungsleistungen für größere Solarpark-Projekte können bezuschusst werden. Für Unternehmen ergeben sich dadurch konkrete Möglichkeiten, Investitionen in erneuerbare Energien gezielt voranzutreiben, Betriebskosten langfristig zu senken und sich unabhängig von volatilen Strompreisen zu positionieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">1. PV-Förderprogramm von Anlagen außerhalb des EEG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein zentrales Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Photovoltaikanlagen außerhalb der klassischen EEG-Vergütung errichten wollen. Konkret werden <strong>Floating-Photovoltaikanlagen</strong> – also Anlagen auf Gewässern wie Baggerseen – sowie <strong>Agri-Photovoltaikanlagen</strong> gefördert, bei denen Photovoltaik mit landwirtschaftlicher Nutzung kombiniert wird. Voraussetzung ist eine installierte Leistung von <strong>mindestens 100 kWp</strong>. Die Anlagen dürfen während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden dabei die Ausgaben für wesentliche Anlagenteile, darunter Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Montageleistungen, Verkabelung sowie der Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Unternehmen können <strong>bis zu 25 %</strong> der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss erhalten, maximal <strong>1.000.000 Euro</strong> pro Vorhaben. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Bewilligungsbehörde. Grundlage ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Antrag erfolgt online über das Förderportal des Landes NRW. Wichtig ist, dass der Förderbescheid vor Beginn der Maßnahme vorliegen muss – ein vorzeitiger Projektstart führt zum Ausschluss von der Förderung. Erst nach positiver Entscheidung darf beauftragt und mit der Umsetzung begonnen werden. Die Fördermaßnahme kann bis zum 30. Juni 2027 beantragt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">2. PV-Förderprogramm von Beratungsleistungen für den Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der direkten Investitionsförderung unterstützt das Land NRW auch <strong>vorbereitende Planungsleistungen</strong>. Unternehmen können Zuschüsse für Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Umweltgutachten erhalten, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung von <strong>Freiflächen-Photovoltaikanlagen</strong> bzw. <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a> stehen. Auch Netzanschlussprüfungen, statische Voruntersuchungen oder Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren sind förderfähig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Leistungen müssen durch externe, qualifizierte und unabhängige Beratende erbracht werden. Als qualifiziert gelten Beraterinnen und Berater, die in den letzten zwei Jahren fachspezifisch im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen tätig waren und entsprechende Referenzen nachweisen können. Je Netzanschluss und Standort ist nur eine Förderung möglich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen beträgt der Zuschuss <strong>bis zu 70 %</strong> der förderfähigen Beratungskosten, höchstens <strong>35.000 Euro</strong>. Auch diese Förderung wird anteilig gewährt und muss vor der Beauftragung der Leistungen beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme kann der Verwendungsnachweis eingereicht werden, woraufhin die Auszahlung erfolgt. Die Fördermaßnahme läuft ebenfalls bis zum 30. Juni 2027.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anträge für PV-Förderprogramme rechtzeitig stellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für Unternehmen in NRW lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen <a href="https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende" target="_blank" rel="noreferrer noopener">PV-Förderprogramme</a>. Wer innovative Anlagentypen ohne EEG-Vergütung realisieren möchte oder größere PV-Projekte sorgfältig vorbereiten will, erhält über die Landesförderung wirkungsvolle finanzielle Unterstützung. In beiden Fällen gilt: Der Förderantrag muss rechtzeitig gestellt und bewilligt sein, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Programme bieten damit nicht nur eine Chance zur Kostensenkung, sondern auch einen strukturierten Einstieg in eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Reform der Stromnetzentgelte: Bundesnetzagentur eröffnet AgNes-Debatte</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/reform-der-stromnetzentgelte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 13 May 2025 12:29:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=22626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesnetzagentur hat mit dem Projekt „AgNeS“ die größte Reform der Netzentgelte eingeleitet, um das System bis 2028 EU-konform und fit für 700 Mrd. € Netzausbaukosten zu machen. Im Fokus stehen die Abkehr von reinen Verbrauchspreisen hin zu Kapazitätsentgelten sowie eine faire Beteiligung von Prosumern und Erzeugungsanlagen an den Infrastrukturkosten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 12. Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur ein zentrales Verfahren zur <strong>Reform der Stromnetzentgelte</strong> gestartet und eröffnet die Debatte durch ein 57seitiges Diskussionspapier. Damit wird der Rahmen der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) festgelegt, um eine zukunftsfähige, faire und marktkonforme Systematik für Netzentgelte entwickeln zu können. Hintergrund ist ein notwendiger Systemwechsel infolge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs sowie der tiefgreifenden Veränderungen im Energiesystem.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weshalb ist die Reform der Stromnetzentgelte notwendig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die geltende Stromnetzentgeltverordnung <strong>(StromNEV)</strong>, die bislang die Bildung der Netzentgelte regelt, <strong>tritt zum 31.12.2028 außer Kraft</strong>. Bereits im Jahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die auf Rechtsverordnungen der Bundesregierung basierende Regulierung gegen europarechtliche Vorgaben – insbesondere die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie – verstößt. Zusätzlich urteilte der EuGH, dass den Regulierungsbehörden der Mitgliedsstaaten mehr Autonomie gewährt werden müsse. Dem kam die Bundesregierung bereits 2024 in einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nach. Die Bundesnetzagentur muss daher <strong>eigenständig </strong>und<strong>unabhängig</strong> über die Struktur der Netzentgelte entscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig hat sich das Energiesystem in den vergangenen zwei Jahrzehnten grundlegend verändert. Die <strong>Integration der erneuerbaren Energien</strong>, mit ihrer zunehmenden dezentralen Energieerzeugung, Digitalisierung und Flexibilisierung, stellt neue Anforderungen an das Entgeltsystem. Das bisherige Modell stößt dabei zunehmend an seine Grenzen und die Kosten für den dringend notwendigen Netzausbau beziffern Experten mittleiweile auf fast 700 Milliarden Euro. Ziel der Reform ist es, marktdienliche Anreize zu schaffen, kostengerechte Allokation sicherzustellen und Investitionen effizient zu lenken – insbesondere in einem System mit wachsender Zahl an Prosumern, Speichern, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und <strong>volatiler Einspeisung</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was steht bei der Reform der Stromnetzentgelte zur Diskussion?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In dem jetzt vorgelegten Diskussionspapier stellt die Bundesnetzagentur zahlreiche Optionen vor, wie das Entgeltsystem künftig gestaltet werden könnte. Der Fokus liegt zunächst auf einer grundlegenden Neustrukturierung der Netzentgelte für Verteil- und Übertragungsnetzbetreiber. Grundsätzlich stehen dabei auch die bisherigen Sonderregelungen wie individuelle Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV, Entgelte gemäß § 14a EnWG oder vermiedene Netzentgelte nach § 18 StromNEV zur Debatte. In der jetzt startenden Diskussion behält sich die Behörde zwar noch vor, später Sonderrabatte zu gewähren, aber sie hatte bereits angekündigt zumindest das <a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/">Bandlast</a>-Privileg im Rahmen des Reformvorhabens auslaufen zu lassen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Weitere Diskussionspunkte sind:</h3>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Beteiligung von Einspeisern an Netzkosten</strong>: Derzeit zahlen in Deutschland ausschließlich Letztverbraucher Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur stellt zur Diskussion, ob auch Betreiber von Erzeugungsanlagen – analog zu anderen europäischen Ländern – künftig zur Finanzierung des Netzausbaus herangezogen werden sollten. Möglich wären einspeiseabhängige Entgelte oder ein pauschales Grundnetzentgelt für Einspeiser.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Einführung neuer Entgeltkomponenten</strong>: Derzeit sind alle Entgelte oberhalb der Niederspannung rein verbrauchsabhängig, obwohl der Verbrauch nicht zwangsläufig der Kostentreiber ist. Vorschläge umfassen pauschale Grundpreise, Kapazitätspreise oder eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Stärkere Berücksichtigung von Prosumern</strong>: Im Bereich der Niederspannung könnte der Grundpreisanteil für Prosumer erhöht werden, um deren Netznutzung fairer abzubilden und eine angemessene Beteiligung an den Netzkosten zu sichern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Dynamische Netzentgelte</strong>: Die Einführung zeit- und ortsvariabler Entgelte, die sich an der tatsächlichen Netzlast orientieren, wird als langfristige Option betrachtet. Voraussetzung dafür wäre jedoch eine nahezu vollständige Digitalisierung von Netz und Netznutzern. Erste Ansätze existieren in der Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Spezifische Regelungen für Speicher</strong>: Die Bundesnetzagentur betont, dass Stromspeicher bzw. <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> eine wichtige Rolle für die Systemstabilität spielen. Die netzdienliche Einbindung von Speichern soll daher gezielt adressiert werden. Eine differenzierte Entgeltregelung für Speicher ist ebenfalls Teil des Diskussionspapiers.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Warum diese Reform so wichtig ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Laut Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, geht es bei der Reform um weit mehr als technische Details:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">„Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Zweitens fehlen ausreichend wirksame Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen – eher im Gegenteil.“</p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Das Ziel sei ein leistungsfähiges, zukunftstaugliches Netzentgeltsystem, das die Energiewende nicht behindert, sondern aktiv unterstützt. Die Entwicklung dieses Systems soll ergebnisoffen, transparent und unter breiter Beteiligung aller Stakeholder erfolgen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht die Reform der Stromnetzentgelte weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Reformprozess startet mit einem ersten Branchenworkshop am 2. und 3. Juni 2025. Marktteilnehmer können ihre Stellungnahmen zum Diskussionspapier bis zum 30. Juni 2025 einreichen. Weitere Fachveranstaltungen und Austauschformate sollen folgen. Die Bundesnetzagentur plant, auf dieser Grundlage in den kommenden Jahren eine oder mehrere verbindliche Festlegungen zu erlassen, die die bisherigen Regelungen der StromNEV schrittweise ersetzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zum Stand der der Netzentgeltreform in unserem Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/">AgNes-Zwischenbericht 2026</a>. </p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>EEG-Optionen für Großspeicher</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eeg-optionen-fuer-grossspeicher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 07 May 2025 10:25:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=22588</guid>

					<description><![CDATA[<p>Betreiber wählen nun zwischen der Pauschaloption für Kleinanlagen, der reinen Ausschließlichkeit oder der flexiblen Abgrenzung für Gewerbe. Letztere erlaubt es, Speicher marktdienlich mit Graustrom zu füllen und dennoch für den Solarstromanteil eine Vergütung zu erhalten – ein Meilenstein für die Rentabilität von Großspeichern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Solarpaket I hat neue <strong>EEG-Optionen für Großspeicher</strong> geschaffen, indem das bisherige <strong>speicherbezogene Ausschließlichkeitsprinzip</strong> gelockert wurde. Dieses Prinzip bestand seit den Anfängen des EEG und schrieb vor, dass ein Stromspeicher ausschließlich mit erneuerbarem Strom (z. B. aus einer PV-Anlage) geladen werden durfte, wenn der gespeicherte Strom später <strong>mit EEG-Förderung</strong> ins Netz eingespeist werden sollte. Sobald auch nur eine einzige Kilowattstunde „grauer“ Netzstrom in den Speicher gelangte – etwa durch Beladung aus dem öffentlichen Netz –, galt der gesamte Inhalt des Speichers nicht mehr als „grün“. Das hatte zur Folge, dass der gespeicherte erneuerbare Strom nicht mehr förderfähig war und es dafür auch keine Herkunftsnachweise für Grünstrom gab.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Einschränkungen durch das Ausschließlichkeitsprinzip</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Diese enge Auslegung des Ausschließlichkeitsprinzips hatte in der Praxis weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche Nutzung von Batteriespeichern. Insbesondere galt dies für <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeichern</a> in Kombination mit gewerblichen Photovoltaikanlagen. Betreiber standen vor der grundsätzlichen Entscheidung, ihre großen Speicher entweder für die <strong>Optimierung der PV-Einspeisung</strong> oder für <strong>andere Erlösmodelle</strong> einzusetzen. Eine gleichzeitige Mehrfachnutzung („Multi-Use“) war ausgeschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret bedeutete das: Großspeicher, die durch den eigenen PV-Strom geladen werden, dienten ausschließlich zum internen <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a> und <a href="https://cubeconcepts.de/lastverschiebung-load-shifting-mit-bess/">Load Shifting</a>. Gespeicherter überschüssiger Solarstrom konnte dabei beispielsweise in den Abendstunden mit höheren Börsenpreisen wieder inkl. EEG-Förderung ins Netz eingespeist werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die PV-Anlage kontinuierlich große Strommengen produziert. Sobald in manchen Wintermonaten der grüne Strom dazu nicht ausreicht, muss der Großspeicher mit Graustrom gefüllt werden. Doch genau dieser Netzbezug führte nach alter Rechtslage zum <strong>Verlust des gesamten EEG-Förderanspruchs</strong> – selbst wenn zuvor grüner Strom eingespeichert wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue EEG-Optionen für Großspeicher nach dem Solarpaket I</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem Solarpaket I und dem EEG 2025 ist die Nutzung von Stromspeichern im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien neu geregelt. Ziel war, die <strong>Flexibilität im Stromsystem</strong> zu erhöhen und Speicher stärker in die Energiewende einzubinden – ohne dabei die Förderlogik des EEG zu gefährden. Für Betreiber von PV-Anlagen mit Batteriegroßspeichern ergeben sich nun drei klar definierte Betriebsoptionen für die Zwischenspeicherung von Strom, insbesondere zur Einspeisung in das öffentliche Netz.</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Die neue Abgrenzungsoption: Flexibilität mit messtechnischer Trennung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für <strong>große Anlagen</strong> mit Großspeichern und <strong>Energiemanagementsystemen</strong> gibt es jetzt die neue <strong>Abgrenzungsoption</strong> mit Direktvermarktungspflicht. Sie erlaubt es, den Speicher sowohl mit EE-Strom als auch mit Netzstrom zu beladen – allerdings unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Strommengen messtechnisch eindeutig getrennt werden. Auf dieser Basis wird dann anteilig berechnet, welcher Teil der gespeicherten und eingespeisten Energie tatsächlich förderfähig ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiel: Wenn ein Speicher im Jahresverlauf zu 70 % mit Solarstrom und zu 30 % mit Netzstrom geladen wurde, erhält auch nur der entsprechende Anteil der Netzeinspeisung (70 %) die EEG-Förderung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Option bietet <strong>große Flexibilität für Industrie- und Gewerbebetriebe</strong>, die sowohl den <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik-eigenverbrauch-steigern/">Photovoltaik Eigenverbrauch steigern</a> als auch netz- oder marktdienliche Speicheranwendungen realisieren möchten – etwa im Rahmen von Multi-Use-Konzepten. Dazu legt die Bundesnetzagentur die Details zur Nachweisführung und Bilanzierung fest.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Die Ausschließlichkeitsoption: Klare Trennung – volle Vergütung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue speicherbezogene Ausschließlichkeit gilt fortan als auch Option. Sie entspricht im Kern der bisherigen EEG-Regelung: Der Stromspeicher wird ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen – und niemals mit Netzstrom. Wird diese Bedingung über das gesamte Kalenderjahr eingehalten, gilt der gespeicherte Strom als vollständig grün. Eine Einspeisung ins Netz wird dann mit der vollen EEG-Vergütung belohnt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Option eignet sich insbesondere für Betreiber, die eine technisch saubere und rechtssichere Lösung suchen, etwa <strong>bei Heimspeichern</strong> oder <strong>kleineren gewerblichen Anlagen</strong>, die vollständig auf Eigenversorgung mit EE-Strom setzen. Der Vorteil: Es ist kein komplexes Mess- oder Abrechnungssystem erforderlich – solange der Netzbezug unterbleibt, bleibt der Förderanspruch vollständig erhalten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Die Pauschaloption: Einfach &amp; praxistauglich für kleine Anlagen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für noch <strong>kleinere PV-Anlagen mit Speicher</strong> – konkret bis zu 30 kWp Leistung – wurde zusätzlich die <strong>Pauschaloption</strong> geschaffen. Diese ermöglicht es Betreibern, eine vereinfachte Förderung zu nutzen, ohne ein detailliertes Messkonzept umzusetzen. Voraussetzung ist, dass Speicher und PV-Anlage demselben Betreiber gehören (Steckersolargeräte sind ausgenommen). Dabei erfolgt die Förderung pauschal: Es wird angenommen, dass pro Kilowatt installierter PV-Leistung jährlich 500 KW förderfähiger Strom aus dem Speicher ins Netz fließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Regelung richtet sich klar an <strong>Privathaushalte</strong> oder <strong>kleine Gewerbebetriebe</strong>, die möglichst unkompliziert von der EEG-Förderung profitieren wollen, ohne in aufwändige Messtechnik investieren zu müssen. Dazu wird der Strom über einen Direktvermarkter abgerechnet, der auch bidirektionales Laden direkt einbeziehen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Übersicht der EEG-Optionen für Großspeicher:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Option</strong></td><td><strong>Stromherkunft</strong></td><td><strong>Förderumfang</strong></td><td><strong>Zielgruppe</strong></td></tr><tr><td>Abgrenzungsoption</td><td>EE + Graustrom</td><td>Anteilige EEG-Förderung</td><td>Großspeicher/Industrie</td></tr><tr><td>Ausschließlichkeitsoption</td><td>Nur EE-Strom</td><td>100 % der Einspeisung</td><td>Reine EE-Speicher</td></tr><tr><td>Pauschaloption</td><td>EE + Graustrom</td><td>Fix für 500 kWh</td><td>Heim-/Kleingewerbe</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Mehr Flexibilität durch die neuen EEG-Optionen für Großspeicher</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den drei neu eingeführten EEG-Optionen für die Netzeinspeisung von Strom aus Speichern wird ein zentraler Hemmschuh der bisherigen Speicherregulierung beseitigt. Insbesondere Batteriegroßspeicher können so wirtschaftlicher und flexibler eingesetzt werden. Die drei neuen EEG-Optionen des <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/">Solarpaketes I</a> ermöglichen nun eine differenzierte Speicherbewirtschaftung. Diese reichen von der rein grünen Einspeisung bis hin zur anteiligen Förderung bei gemischter Beladung. Damit wird der Weg frei für Multi-Use-Konzepte, die Stromvermarktung, Netzdienlichkeit und Eigenverbrauch kombinieren können – ohne den Verlust der EEG-Förderung zu riskieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig bleiben einfache Fördermodelle für kleinere Anlagen erhalten. Betreiber großer PV- und Speichersysteme haben darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, ihre Projekte im Rahmen der <a href="https://cubeconcepts.de/innovationsausschreibung/">Innovationsausschreibungen</a> zu vermarkten.</p>



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		<title>Börsenstrompreis 2025: Volatilität steigt</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/borsenstrompreis-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 May 2025 07:04:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Schwankende Börsenpreise zwischen -130 und +583 €/MWh bieten Unternehmen durch dynamische Tarife enorme Einsparpotenziale. Mit Batteriegroßspeichern und intelligenten Energiemanagementsystemen lassen sich Niedrigpreisphasen gezielt zum Laden nutzen, was die Stromkosten senkt und die Netzstabilität fördert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/borsenstrompreis-2025/">Börsenstrompreis 2025: Volatilität steigt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Börsenstrompreis</strong> ist in Bewegung wie selten zuvor. Immer häufiger kommt es zu extremen Ausschlägen – sowohl nach oben als auch nach unten. Im ersten Drittel des Jahres 2025 wurden bereits 119 Stunden mit <a href="https://cubeconcepts.de/negative-strompreise/">negativen Strompreisen</a> gezählt, <strong>45 % mehr</strong> als im gleichen Zeitraum 2024. Auch die Anzahl der Stunden mit Preisen über 200 Euro pro Megawattstunde ist von 1 auf 66 Stunden gestiegen. Insgesamt lagen die Börsenstrompreise in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres zwischen <strong>-130 und +583 Euro</strong> pro MW. Solche Entwicklungen sind kein Zufall, sondern das Resultat struktureller Veränderungen auf dem Strommarkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist der Börsenstrompreis?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Börsenstrompreis ist der Preis, zu dem Strom an der Strombörse <strong>EEX</strong> (European Energy Exchange) in Leipzig oder an der <strong>EPEX Spot</strong> in Paris gehandelt wird. Er entsteht im sogenannten <strong><a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-Ahead-Markt</a></strong>, wo Angebot und Nachfrage für jede Stunde des Folgetages aufeinandertreffen. Das teuerste noch benötigte Gebot bestimmt den Strompreis dieser Stunde – ein Prinzip, das als Merit-Order bekannt ist. Im <a href="https://cubeconcepts.de/intraday-trading-batteriespeicher/" type="post" id="29153">Intraday Trading</a> können Erzeuger, Energieversorger, Händler, energieintensive Unternehmen oder Banken sogar bis zu fünf Minuten vor Lieferbeginn Strom kaufen oder verkaufen. Einflussfaktoren auf den Börsenstrompreis sind generell die Erzeugungskapazitäten, Wetterbedingungen, Verbrauchsmuster und politische Entscheidungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ursachen für die aktuell starken Schwankungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zunahme volatiler Börsenstrompreise lässt sich vor allem auf drei Faktoren zurückführen:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Anstieg der Erneuerbare Energien im Strommix</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der ansteigende Anteil von Solar- und Windenergie, der bereits bei etwa 60 % liegt, hat die Struktur der Börsenstrompreise grundlegend verändert. Anders als konventionelle Kraftwerke speisen erneuerbare Quellen nicht konstant, sondern wetterabhängig und oft in großen Mengen auf einmal ins Netz ein. Das führt bei Überangebot zu negativen Preisen – insbesondere mittags bei starker Sonneneinstrahlung oder nachts bei starkem Wind.</p>



<h3 class="wp-block-heading">2. Begrenzte Speicher- und Netzkapazitäten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Stromüberschüsse können mangels ausreichender Speicherinfrastruktur und Netzkapazitäten nicht immer flexibel aufgenommen oder verteilt werden. In der Folge kommt es bei Stromüberschuss zu einem Preisverfall und bei Engpässen zu sprunghaften Anstiegen. Der Ausbau von Speichern und Netzen ist daher entscheidend, um Preisspitzen in beide Richtungen abzufedern und die Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">3. Globale, geopolitische &amp; regulative Faktoren</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Gaspreise, CO₂-Zertifikate, geopolitische Entwicklungen (z. B. Ukraine-Krieg), die Kraftwerksverfügbarkeit oder Unsicherheiten in der Weltwirtschaft beeinflussen den Börsenstrompreis. So war etwa das Rekordhoch von 871 €/MWh im August 2022 eine direkte Folge der Gaspreisexplosion. Auch regulatorische Eingriffe – etwa Änderungen im EEG oder staatliche Preisdeckel – können kurzfristig massive Auswirkungen auf den Marktpreis haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Volatile Börsenstrompreise als Chance für flexible Verbraucher und Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der Herausforderungen bieten die Preisschwankungen am Strommarkt große Chancen – insbesondere für flexible Verbraucher, Prosumer und Unternehmen mit steuerbaren Lasten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Dynamische Stromtarife</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mit <a href="https://cubeconcepts.de/dynamische-stromtarife/">dynamischen Stromtarifen</a>, die sich am aktuellen Börsenstrompreis orientieren, können Verbraucher gezielt Zeiten mit günstigen Preisen nutzen – zum Beispiel zum Laden von E-Autos, Wärmepumpen oder Batteriespeichern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Batteriespeicher als Schlüsseltechnologie</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gewerbliche <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> können Strom in Niedrigpreisphasen aufnehmen und zu Hochpreiszeiten wieder einspeisen – ein Modell, das nicht nur wirtschaftlich attraktiv, sondern auch netzdienlich ist. Der Markt für Großspeicher erlebt deshalb einen regelrechten Boom.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Industrielle Prozesssteuerung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch energieintensive Prozesse in Industrie und Gewerbe lassen sich in Preisniedrigphasen verschieben, etwa durch intelligente Laststeuerung, wie beispielsweise der <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/cube-efficiencyunit/">CUBE EfficiencyUnit</a> (Energiemanagementsystem). Besonders mittägliche Solarstromspitzen können heute schon relativ gut prognostiziert und genutzt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie Unternehmen den Börsenstrompreis aktiv nutzen können</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen können ihre Stromkosten optimieren, wenn sie die Mechanismen des Strommarkts verstehen und gezielt nutzen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hedging am Terminmarkt schützt vor langfristigen Preisrisiken.</li>



<li>Spotmarktnutzung ermöglicht kurzfristige Reaktionen auf Preisentwicklungen.</li>



<li>Eigenstromerzeugung durch PV-Anlagen senkt die Abhängigkeit von volatilen Preisen.</li>



<li>Einsatz intelligenter Energiemanagementsysteme ermöglicht automatisierte Reaktionen auf Börsenpreissignale.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick: Was bringt die Zukunft?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Langfristig wird erwartet, dass Netzausbau, intelligente Steuerungssysteme und mehr Speicher die Preisspitzen glätten. Dennoch bleibt der Börsenstrompreis ein zentrales Signal für das Energiesystem der Zukunft. Er zeigt, wann Strom besonders knapp oder besonders günstig ist – und damit, wann Flexibilität gefragt ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die zunehmende Volatilität des Börsenstrompreises ist Herausforderung und Chance zugleich. Wer sie versteht, kann nicht nur Stromkosten senken, sondern auch aktiv zur Energiewende beitragen. Flexible Verbraucher, moderne Speicherlösungen und dynamische Tarife werden deshalb zum Rückgrat eines effizienten, dezentralen Stromsystems.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>Mehr Nachhaltigkeit mit 1,9 MWp: Purem by Eberspächer nutzt Solarstrom</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/19-mwp-solarstrom-purem-by-eberspaecher/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2025 14:52:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Case Studies - wie Unternehmen profitieren]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[PV-Anlagen auf Dachflächen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=22082</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die neue PV-Großanlage deckt einen signifikanten Teil des Eigenbedarfs der Abgassystem-Produktion und stärkt den Global Footprint der Eberspächer Gruppe. Durch die Zusammenarbeit mit CUBE CONCEPTS setzt das Unternehmen seinen Weg zur nachhaltigen Energieversorgung konsequent fort und reduziert Emissionen direkt am Entstehungsort.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/19-mwp-solarstrom-purem-by-eberspaecher/">Mehr Nachhaltigkeit mit 1,9 MWp: Purem by Eberspächer nutzt Solarstrom</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am Standort Wilsdruff bei Dresden hat das Purem by Eberspächer Werk eine neue Photovoltaikanlage in Betrieb genommen. Damit setzt das Unternehmen einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur CO₂-neutralen Produktion. Die symbolische Inbetriebnahme fand Anfang April 2025 im Beisein von Bürgermeister Ralf Rother, Werksleiter Stefan Müller und Vertretern von CUBE CONCEPTS statt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gut 9.000 m² der Dachfläche des imposanten Gebäudes wurden in den vergangenen Monaten durch die Photovoltaik-Experten von CUBE CONCEPTS mit mehr als 4.500 Modulen bestückt. Die Anlage produziert jährlich knapp 1.900 MWh Strom, von dem der Standort einen Großteil direkt nutzt. Dadurch spart das Werk mehr als 850 Tonnen CO₂ pro Jahr ein. Ziel ist es, bis 2026 die Anzahl der PV-Anlagen in Europa weiter auszubauen und bis 2030 weltweit eine nachhaltige Energieversorgung zu etablieren.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">
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</div></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund: Werk Wilsdruff</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Standort Wilsdruff ist Teil des Global Footprints von <a href="https://www.purem.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Purem by Eberspächer</a>, einem Spezialisten für Abgas- und Akustiksysteme. Hier werden hocheffiziente Abgasnachbehandlungssysteme entwickelt und produziert, die strengste Emissionsvorgaben wie die Euro-7-Norm erfüllen. Der Standort beliefert führende Nutzfahrzeughersteller in Europa.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nachhaltigkeit bei Eberspächer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <a href="https://www.eberspaecher.com/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eberspächer</a> Gruppe verfolgt das Ziel, ihre Produktion bis 2030 CO₂-neutral zu gestalten. Bereits heute bezieht das Unternehmen an allen deutschen Standorten und an der Hälfte seiner weltweiten Werke Grünstrom. Bis 2026 sollen weltweit 60 Prozent des Energieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. Photovoltaikanlagen sind dabei ein zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeitsmaßnahmen.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://v4.cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-1024x682.jpeg" alt="PV Purem by Eberspeacher" class="wp-image-22087" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-1024x682.jpeg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-300x200.jpeg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-768x512.jpeg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-1536x1023.jpeg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/04/PV-Purem-by-Eberspeacher-2048x1364.jpeg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Über Purem by Eberspächer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als einer der weltweit führenden Systemanbieter produziert Purem by Eberspächer Abgasreinigungs- und Akustiksysteme für Pkw, Nutzfahrzeuge und den Non-Road-Bereich. Die innovativen Produkte verbessern weltweit die Luftqualität und verringern Geräuschemissionen nachhaltig. Auf Basis der bestehenden Kernkompetenzen entwickelt Purem by Eberspächer Systeme zur Abgasnachbehandlung von Wasserstoffmotoren und Balance of Plant Komponenten für Brennstoffzellen-Systeme.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Über die Eberspächer Gruppe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Eberspächer Gruppe zählt zu den führenden Systementwicklern und -lieferanten der Automobilindustrie. Das Familienunternehmen mit Sitz in Esslingen am Neckar steht für innovative Lösungen in den Bereichen Abgastechnologie, Thermomanagement und Fahrzeugelektronik für unterschiedliche Fahrzeugtypen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei klassischen Antrieben und in der E-Mobilität sorgen die Eberspächer Komponenten und Systeme für mehr Komfort, höhere Sicherheit und eine saubere Umwelt. Bei der Nutzung von Wasserstoff als Energieträger ist Eberspächer Wegbereiter für zukünftige Technologien.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/19-mwp-solarstrom-purem-by-eberspaecher/">Mehr Nachhaltigkeit mit 1,9 MWp: Purem by Eberspächer nutzt Solarstrom</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU Clean Industrial Deal für wettbewerbsfähige &#038; klimaneutrale Industrie</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-clean-industrial-deal/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 03 Mar 2025 14:28:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zentraler Bestandteil des Deals ist die Rohstoffsicherung: Bis 2030 sollen 25 % des Bedarfs durch Recycling gedeckt und Einkäufe über ein neues EU-Zentrum gebündelt werden. Der Fahrplan sieht bis 2026 zudem die Gründung einer Industrial Decarbonisation Bank sowie neue Standards für Kreislaufwirtschaft und Fachkräftequalifizierung vor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/eu-clean-industrial-deal/">EU Clean Industrial Deal für wettbewerbsfähige &amp; klimaneutrale Industrie</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Europäische Kommission hat Ende Februar 2025 den <strong>EU Clean Industrial Deal</strong> vorgestellt. Die Initiative soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken und gleichzeitig die Dekarbonisierung vorantreiben. Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket will die EU sicherstellen, dass europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen können und nachhaltige Technologien fördern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Kernelemente des EU Clean Industrial Deal</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der EU Clean Industrial Deal verfolgt mehrere zentrale Ansätze, um eine nachhaltige und wettbewerbsfähige europäische Industrie zu gewährleisten. Dazu gehört die Senkung der Energiekosten durch vereinfachte Wettbewerbsregeln und steuerliche Entlastungen. Die EU-Kommission möchte die Investitionen in saubere Technologien mit einem Finanzierungsvolumen von <strong>100 Milliarden Euro</strong> aus dem EU-Emissionshandelssystem und einer Erweiterung der Leitinitiative für Forschung und Entwicklung Horizont Europa decken. Zusätzliche <strong>50 Milliarden Euro</strong> soll die Aufstockung des InvestEU-Programms für innovative Projekte mobilisieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein wichtiger Bestandteil des Deals ist der <strong>Abbau bürokratischer Hürden</strong>. Vereinfachte Genehmigungsverfahren und eine Reform der öffentlichen Auftragsvergabe sollen Unternehmen ermöglichen, nachhaltige Investitionen schneller umzusetzen. Gleichzeitig setzt die EU verstärkt auf <strong>Ressourceneffizienz und Recycling</strong>, mit dem Ziel, bis 2030 <strong>25 % der strategischen Rohstoffe</strong> aus Recyclingprozessen zu gewinnen. Das neu zu schaffende <strong>EU Critical Raw Material Centre</strong> soll dabei helfen, die Nachfrage europäischer Unternehmen nach Rohstoffen zentral zu bündeln, auf dem Weltmarkt effizient zu beschaffen und faire Marktbedingungen zu gewährleisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Plan beinhaltet zudem <strong>starke handelspolitische Maßnahmen</strong>, darunter die Vereinfachung und den Ausbau des <strong><a href="https://cubeconcepts.de/cbam-das-co%e2%82%82-grenzausgleichssystem/">Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)</a></strong>, um fairen Wettbewerb auf globaler Ebene sicherzustellen. Parallel dazu werden neue Handelsabkommen mit internationalen Partnern angestrebt, um Lieferketten zu stabilisieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Fokus liegt auf <strong>sozialen Aspekten und Arbeitsplätzen</strong>. Der Clean Industrial Deal sieht Programme zur Weiterbildung von Arbeitnehmern vor und fördert durch Bildungsinitiativen wie <strong>Erasmus+</strong> die Qualifizierung von Fachkräften in Schlüsselsektoren. Die EU-Kommission erwartet, dass durch diese Maßnahmen <strong>500.000 neue Arbeitsplätze</strong> entstehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeitplan des EU Clean Industrial Deal</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, hat die Europäische Kommission einen strukturierten Fahrplan erstellt, der die schrittweise Umsetzung der Maßnahmen vorsieht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im ersten Quartal 2025 bringt die EU bereits entscheidende legislative Initiativen auf den Weg. Dazu gehören ein <strong>Aktionsplan </strong>für<strong> erschwingliche Energie</strong>, die <strong>Ausweitung der Gasspeicherverordnung</strong> sowie ein Gesetzesentwurf zur Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff, der Rechtssicherheit für Elektrolyseure gewährt. Zudem wird die EU die <strong>erste Liste strategischer Projekte</strong> für kritische Rohstoffe veröffentlichen und mit der Vereinfachung des CBAM beginnen. Auch die Kommission zur Qualifizierung von zusätzlichen Fachkräften soll in Q1 ihre Arbeit aufnehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Frühjahr und Sommer 2025 folgt die Einführung <strong>staatlicher Beihilferahmen</strong> für den Clean Industrial Deal, eine <strong>Empfehlung zu Netzentgelten</strong> der Mitgliedstaaten und die Verabschiedung des Ecodesign-Arbeitsplans. Eine Pilotauktion des Innovationsfonds sowie eine Überprüfung der CBAM-Änderungen sind für den Herbst geplant.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bis Ende 2025 gleist die EU ein Gesetz zur Beschleunigung der <strong>industriellen Dekarbonisierung</strong> auf, das Genehmigungen für industrielle Energienutzung vereinfacht und ein <strong>Label</strong> für kohlenstoffarme Produkte etabliert. Gleichzeitig werden neue Richtlinien für Horizon Europe veröffentlicht und die transmediterrane Zusammenarbeit im Bereich sauberer Technologien ausgebaut.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2026 stehen weitere Meilensteine an, darunter der Start der <strong>EU Industrial Decarbonisation Bank</strong>, die Einführung neuer Legislativvorschläge zur Erweiterung des CBAMs und die Überarbeitung der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen. Die EU wird außerdem das <strong>EU-Zentrum für kritische Rohstoffe</strong> starten und mit einem Gesetz zur Kreislaufwirtschaft neue Standards setzen. Eine ökologische Mehrwertsteuer-Initiative wird zusätzlich nachhaltige Wirtschaftsmodelle fördern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ambitionierte Ziele des EU Clean Industrial Deals</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der EU Clean Industrial Deal verfolgt ambitionierte Ziele. Strategische Investitionen, Bürokratieabbau und neue Marktanreize sollen die europäische Industrie zukunfts- und wettbewerbsfähig machen. Mit der Förderung der Clean-Tech-Industrie, des Ausbaues erneuerbarer Energien und einer stärkeren Elektrifizierung setzt die EU-Kommission auf günstigere Energiepreise, nachhaltige Produktion und die Schaffung europäischer Leitmärkte für grüne Technologien. Zudem sollen Rohstoffe durch Recycling zurückgewonnen und entsprechende Fachkräfte ausgebildet werden. Ob europäische Unternehmen so die grüne Transformation erfolgreich bewältigen, bleibt abzuwarten und hängt maßgeblich von der Umsetzung der Maßnahmen sowie der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/eu-clean-industrial-deal/">EU Clean Industrial Deal für wettbewerbsfähige &amp; klimaneutrale Industrie</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Solarspitzen-Gesetz: Neue Regelungen für PV-Anlagen 2025</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/solarspitzen-gesetz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Feb 2025 14:02:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=20517</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ohne Speicher oder EMS drohen Betreibern durch das neue Gesetz Ertragseinbußen von bis zu 20 %, da die Steuerbarkeit und Direktvermarktung massiv forciert werden. Investitionen in Batteriegroßspeicher und intelligente Vernetzung werden damit zum wirtschaftlichen Muss, um Eigenverbrauch zu optimieren und doppelte Umlagen bei der Rückspeisung zu umgehen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/solarspitzen-gesetz/">Solarspitzen-Gesetz: Neue Regelungen für PV-Anlagen 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ende Januar 2025 passierte das sogenannte <strong>Solarspitzen-Gesetz</strong> den Bundestag, das maßgebliche Regelungen für <strong>PV-Anlagen 2025</strong> enthält. Mitte Februar stimmte auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugerüberschüssen“ zu. Die neue Regelung, die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU verabschiedet wurde, sieht vor, die <strong>EEG-Förderung</strong> für neue PV-Anlagen bei <strong>negativen Preisen</strong> zu <strong>pausieren</strong>. Zudem soll das Solarspitzen-Gesetz Erzeugungsspitzen besser steuern, die Netzstabilität gewährleisten und Marktmechanismen fördern. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber solcher PV-Anlagen im Jahr 2025?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Hintergrund des Solarspitzen-Gesetzes ist die <strong>zunehmende Volatilität</strong> der Stromerzeugung durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. In den letzten Jahren haben hohe Einspeisemengen aus Solarstromanlagen dazu geführt, dass in bestimmten Stunden mehr Strom produziert wurde, als tatsächlich verbraucht werden konnte. Diese <strong>Überkapazitäten</strong> führen an der Strombörse teilweise zu <a href="https://cubeconcepts.de/negative-strompreise/">negativen Strompreisen</a>, weil sich viele PV-Anlagen immer noch nicht ferngesteuert abregeln lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Entwicklung belastet nicht nur das Stromnetz, sondern führt auch zu einer steigenden <strong>finanziellen Belastung</strong> durch das Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, soll nun die Einspeisung marktgerechter gesteuert werden. Betreiber von Solaranlagen, die über keine intelligente Steuerung ihrer Erzeuger, Verbraucher oder Batteriegroßspeicher verfügen, müssen künftig mit Einschränkungen bei der Netzeinspeisung rechnen oder zusätzliche Vorgaben zur Steuerbarkeit ihrer Anlagen erfüllen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kernpunkte des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Solarspitzen-Gesetz bringt weitreichende Änderungen für Betreiber von PV-Anlegen ab 2025 mit sich. Ziel ist es, die Integration von Solarstrom ins Netz zu optimieren, Marktanreize zu verbessern und die Netzstabilität zu sichern. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber neuer PV-Anlagen ab 7 kWp, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes an das öffentliche Netz angeschlossen werden, erhalten in Stunden mit negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung mehr. Diese Maßnahme soll Marktverzerrungen reduzieren und die Eigenverbrauchsnutzung fördern.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Kompensationsmechanismus für entgangene Vergütungen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die entfallenen Stunden werden an die reguläre 20-jährige EEG-Förderung angehängt. Damit verlängert sich der gesamte EEG-Vergütungszeitraum um die Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Anlagen langfristig sichergestellt werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Funk-Rundsteuerempfänger</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Anlagen über 100 kWp dürfen bis zur Installation eines Funk-Rundsteuerempfängers bzw. Smart-Meters nur 60 % ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten keine Kompensation. Bestehende PV-Anlagen können freiwillig in die neue Regelung wechseln und profitieren von einer Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent/kWh.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Pflicht zur Steuerbarkeit und Smart-Meter-Integration</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Neue PV-Anlagen ab 100 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Dadurch können Netzbetreiber in kritischen Zeiten steuernd eingreifen und so die Netzstabilität gewährleisten.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Erleichterte Direktvermarktung für PV-Anlagen unter 100 kWp</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Kleinere PV-Anlagen können leichter in die Direktvermarktung gehen und ihren Strom leichter an der Börse verkaufen, ohne dass dazu eine Pflicht besteht. Erst ab 100 kWp greift die Pflicht zur Direktvermarktung.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Technischer &#8220;TÜV&#8221; für große PV-Anlagen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für Anlagen ab 100 kWp wird ein verpflichtender technischer Prüfmechanismus eingeführt. Netzbetreiber erhalten zudem das Recht, Testabschaltungen durchzuführen, um die Steuerbarkeit der Anlagen sicherzustellen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Flexiblere Steuerung von Batteriegroßspeichern</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Durch eine genaue Messung der Strommengen basierend auf 950 Vollaststunden pro Jahr, die in Viertelstunden umgerechnet und mit einem Faktor von 0,5 multipliziert werden, soll eine neue Abgrenzungsoption geschaffen werden. Doppelte Umlagen für rückgespeicherte Strommengen sollen so ab 2026 vermieden werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading">&nbsp;• Eigenverbrauch &amp; intelligente Vernetzung im Fokus</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Betreiber, die ihren Solarstrom gezielt selbst nutzen, speichern oder flexibel einspeisen, profitieren künftig am meisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt zeigen Analysen, dass Betreiber ohne Speicher oder intelligentes Energiemanagement mit durchschnittlichen Einbußen von 20 Prozent ihrer Einspeisevergütung rechnen müssen. Investitionen in Speicherlösungen oder dynamische Stromtarife könnten diese Verluste jedoch erheblich reduzieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kritik &amp; Herausforderungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Solarspitzen-Gesetz bring <strong>wirtschaftliche Herausforderungen</strong> mit sich. Betreiber müssen sich ab 2025 darauf einstellen, dass klassische Einnahmequellen geringer ausfallen könnten. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> oder ein flexibles Last- oder Energiemanagementsystem (EMS) wie der <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/cube-efficiencyunit/">CUBE EfficiencyUnit</a> drohen finanzielle Einbußen. Gleichzeitig bieten die neuen Regelungen jedoch auch Chancen: Wer frühzeitig in innovative Speicher- oder Eigenverbrauchslösungen investiert, könnte langfristig profitieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Kompensationsmechanismus durch die einfache Verlängerung des EEG-Vergütungszeitraums kann bei der <strong>Finanzierung</strong> mancher größerer PV-Projekte zu <strong>Problemen</strong> führen. Obwohl insgesamt die Optimierung des Eigenverbrauchs im Mittelpunkt steht, fehlt eine gezielte Unterstützung für Batteriespeicher. Diese sind jedoch essenziell, um überschüssigen Strom <strong>flexibel nutzen</strong> und das Netz entlasten zu können. Ohne entsprechende Förderanreize könnten viele Betreiber vor finanziellen Hürden stehen, die eine nachhaltige Investition in Speichertechnologien erschweren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema sind die erweiterte <strong>Steuerbarkeit</strong> von Energieanlagen durch Netzbetreiber sowie der <strong>verpflichtende Smart-Meter-Rollout</strong> mit den damit verbundenen administrativen Anpassungen. Während diese Eingriffsmöglichkeit zur Netzstabilisierung beitragen soll, wird dies auch als potenzielle Einschränkung der Eigentumsrechte gesehen. In der Praxis bleibt abzuwarten, wie häufig und in welchem Umfang Netzbetreiber tatsächlich von dieser Maßnahme Gebrauch machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der bestehenden Kritikpunkte bietet das Solarspitzengesetz sowohl Risiken als auch neue Möglichkeiten. Entscheidend wird sein, wie flexibel Betreiber, Netzbetreiber und Gesetzgeber auf die kommenden Herausforderungen reagieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Chancen &amp; Perspektiven des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Notwendigkeit, die Netzstabilität zu gewährleisten, den Marktmechanismen zu stärken und den Eigenverbrauch attraktiver zu machen, geht mit erheblichen Herausforderungen einher. Besonders die Einschränkungen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen sowie das Kompensationsverfahren könnten die Wirtschaftlichkeit vieler projektierter PV-Anlagen ab 2025 beeinflussen. Gleichzeitig eröffnet das Solarspitzen-Gesetz neue Chancen: Betreiber, die frühzeitig in intelligente Speicher- und Steuerungstechnologien investieren, können sich langfristig wirtschaftliche Vorteile sichern. Ob es die erneuerbare Stromerzeugung effizienter in das Netz zu integrieren, wird sich in der Praxis und der weiteren Ausgestaltung zeigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/solarspitzen-gesetz/">Solarspitzen-Gesetz: Neue Regelungen für PV-Anlagen 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Globalstrahlung 2024: Moderate Werte trotz Aufwärtstrend</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-2024-moderate-werte-trotz-aufwaertstrend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 18 Feb 2025 13:37:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=20383</guid>

					<description><![CDATA[<p>Trotz moderaterer Werte als im Rekordjahr 2022 bleibt das Strahlungsniveau 2024 mit über 1.100 kWh/m² hoch und sichert die Ertragskraft deutscher Photovoltaikanlagen. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Deutsche Wetterdienst stellte im Januar 2025 die Klimadaten inkl. der <strong>Globalstrahlung 2024</strong> vor. Die mittlere Jahressumme in Deutschland betrug 2024 etwa <strong>1.113 kWh/m²</strong>. Damit reiht sich das Jahr unter die strahlungsreichsten der letzten Jahre ein, bleibt jedoch hinter dem Rekordjahr 2022 mit 1.227 kWh/m² zurück. Trotz der geringeren Werte im Vergleich zu den Spitzenjahren zeigt sich weiterhin ein langfristiger Aufwärtstrend in der Globalstrahlung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Anstieg der ⌀-Globalstrahlung um 3,5 kWh/m² jährlich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Beginn der systematischen Messungen im Jahr 1983 ist die Globalstrahlung in Deutschland im Durchschnitt um <strong>3,5 kWh/m² pro Jahr</strong> gestiegen. Während in den 1980er-Jahren Werte um 1.005 kWh/m² üblich waren, bewegen sich die Zahlen heute konstant über 1.100 kWh/m² und schwanken stärker. Insgesamt korreliert das Wachstum mit den steigenden Temperaturen und veränderten atmosphärischen Bedingungen, die mit dem Klimawandel in Verbindung gebracht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Räumliche und saisonale Verteilung der Globalstrahlung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie in den Vorjahren variierten die Werte regional stark. Die niedrigste Globalstrahlung wurde 2024 mit <strong>1.007 kWh/m²</strong> in den Mittelgebirgen und in Schleswig-Holstein gemessen, während in Süd-Bayern mit <strong>1.246 kWh/m²</strong> den Höchstwert verzeichnete. Diese Verteilung entspricht dem <strong>typischen Muster</strong> mit steigender Strahlungsintensität von Nordwesten nach Südosten. Auf monatlicher Basis zeigte sich auch 2024 eine typische Saisonalität mit Maximalwerten in den Sommermonaten und geringeren Werten im Winter. Besonders hervorzuheben ist der <strong>August 2024</strong>, in dem mit <strong>159,3 kWh/m²</strong> das langjährige Mittel von 140,8 kWh/m² um 13 Prozent überschritten wurde. Im Gegensatz dazu fielen die Werte im Februar und Dezember unterdurchschnittlich aus, was auf eine hohe Bewölkung und eine geringe Sonnenscheindauer zurückzuführen ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vergleich der Jahressummen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit einer Jahressumme von 1.113 kWh/m² belegt 2024 den <strong>achten Platz</strong> unter den strahlungsreichsten Jahren seit Messbeginn. Die höchsten Werte wurden 2022 (1.227 kWh/m²), 2018 (1.207 kWh/m²) und 2003 (1.197 kWh/m²) erreicht. Die geringsten Werte hingegen verzeichneten die Jahre 1987 (950 kWh/m²) und 1984 (970 kWh/m²).</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="508" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/02/Globalstrahlung-2024-1024x508.jpg" alt="" class="wp-image-20384" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/02/Globalstrahlung-2024-1024x508.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/02/Globalstrahlung-2024-300x149.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/02/Globalstrahlung-2024-768x381.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/02/Globalstrahlung-2024.jpg 1269w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Globalstrahlung 2024 bleibt auf hohem Niveau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Strahlungsjahr 2024 bestätigt den langfristigen Trend einer zunehmenden Globalstrahlung in Deutschland. Trotz moderater Werte im Vergleich zu den Spitzenjahren bleibt die durchschnittliche Strahlungsintensität deutlich über dem langjährigen Mittel. Die Entwicklung der Globalstrahlung ist eine wesentliche Größe für die Klimaforschung und hat direkte Auswirkungen auf die Ertragskraft von Photovoltaikanlagen. Angesichts der anhaltenden Tendenz zu höheren Strahlungswerten könnte auch in den kommenden Jahren mit weiter steigenden Globalstrahlungswerten gerechnet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Netzentgelte 2025 für Industrie &#038; Gewerbe</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzentgelte-2025-fuer-industrie-gewerbe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Feb 2025 13:52:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=20119</guid>

					<description><![CDATA[<p>Während Berlin (+7 %) und NRW (+2 %) steigende Kosten verzeichnen, gewinnen Standorte im Norden und Osten massiv an Attraktivität. Unternehmen sollten ihre Standortvorteile durch angepasste Laststeuerung und Eigenverbrauch maximieren, um der allgemeinen Tendenz steigender Netzausbaukosten entgegenzuwirken.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Nachdem die Bundesnetzagentur Ende August 2024 eine <a href="https://cubeconcepts.de/neuregelung-bei-der-verteilung-der-netzkosten/">Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</a> für das nächste Jahr ankündigte, zeigen jetzt Prognosen, wie sich die <strong>Netzentgelte 2025 für die Industrie und Gewerbe</strong> entwickeln werden. Das Ziel ist, bisher stark belastete Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien zu entlasten. Durch einen <strong>bundesweiten Aufschlag von 1,558 ct/kWh</strong> sollen rund 2,4 Milliarden Euro auf alle Stromverbraucher <strong>fairer verteilt</strong> werden, so der Gedanke. Die gerechtere Kostenverteilung soll auch für eine höhere Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien sorgen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den letzten Jahren sind die Netzentgelte für Industrie und Gewerbe <strong>deutlich gestiegen.</strong> Während sie 2023 noch bei etwa 28 % der Stromkosten lagen, erhöhten sie sich 2024 auf 28–31 %. Für 2025 wird ein weiterer Anstieg auf rund <strong>38 %</strong> erwartet. Diese Entwicklung ist vor allem auf die steigenden Netzausbaukosten zurückzuführen und gefährdet besonders die energieintensiven Unternehmen in Deutschland spürbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Netzentgelte 2025: Regionale Unterschiede bei Industrie und Gewerbe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die neue Verteilung der Netzkosten sinken die Netzentgelte für Industrie und Gewerbe im Durchschnitt um 6,9 %. Die tatsächliche Entlastung oder Mehrbelastung hängt jedoch stark vom Standort und dem individuellen Verbrauchsprofil ab.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Regionen mit sinkenden Netzentgelten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Industriebetriebe und Gewerbekunden in Bundesländern mit hohem Anteil erneuerbarer Energien profitieren am stärksten von der neuen Regelung. Die Netzentgelte sinken im Schnitt voraussichtlich um:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Schleswig-Holstein: -29 %</li>



<li>Mecklenburg-Vorpommern: -29 %</li>



<li>Brandenburg: -21 %</li>



<li>Bayern: -16 %</li>



<li>Thüringen: -15 %</li>



<li>Sachsen &amp; Sachsen-Anhalt: -7 %</li>



<li>Hessen: -4 %</li>



<li>Niedersachsen: -4 %</li>



<li>Baden-Württemberg: -1 %</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Regionen mit steigenden Netzentgelten</h3>



<p class="wp-block-paragraph">In einigen Regionen Deutschlands müssen sich Unternehmen hingegen auf höhere Netzentgelte einstellen. Die größten Steigerungen sind in folgenden Bundesländern zu erwarten:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Berlin: +7 %</li>



<li>Hamburg: +6 %</li>



<li>Rheinland-Pfalz: +4 %</li>



<li>Nordrhein-Westfalen: +2 %</li>



<li>Saarland &amp; Bremen: +1 %</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen auf Unternehmen und Wettbewerbsfähigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reduzierung der Netzentgelte in erneuerbare-Energien-starken Regionen könnte dort ansässige Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und Anreize für neue Investitionen schaffen. Besonders energieintensive Industriebetriebe in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg profitieren von den sinkenden Netzentgelten. Auf der anderen Seite müssen Unternehmen in Ballungsräumen wie Berlin und Hamburg mit steigenden Kosten rechnen, was sich negativ auf deren Standortattraktivität auswirkt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Wie Unternehmen jetzt agieren sollten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen sollten ihre individuellen Netzentgelte für 2025 genau prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zur Optimierung ihres Stromverbrauchs ergreifen. Besonders Betriebe in Regionen mit steigenden Netzentgelten sollten durch eine effizientere Nutzung von Eigenstromerzeugung oder eine angepasste Laststeuerung ihre Energiekosten langfristig senken. Die Neuregelung bietet zugleich eine Chance für Unternehmen in entlasteten Regionen, ihre Kostenstruktur zu verbessern und Investitionen in nachhaltige Energiekonzepte voranzutreiben.</p>



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		<item>
		<title>Europas Industriestrompreise 2024</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/europas-industriestrompreise-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Jan 2025 14:05:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=19169</guid>

					<description><![CDATA[<p>Europas Industriestrompreise lagen 2024 im Schnitt bei 18,7 ct/kWh, wobei Deutschland mit 23,3 ct/kWh rund 25 % über dem EU-Mittel lag. Während Nordeuropa (ca. 9 ct/kWh) durch erneuerbare Energien profitiert, belasten hohe Abgaben und Netzentgelte die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Standorte.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/europas-industriestrompreise-2024/">Europas Industriestrompreise 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Europas Industriestrompreise</strong> variieren auch im Jahr <strong>2024 </strong>stark und sind von zahlreichen Faktoren abhängig. In Deutschland und anderen europäischen Ländern setzen sie sich individuell zusammen. Große oder energieintensive Unternehmen profitieren in der Regel von günstigeren Tarifen als private Haushalte, was eine Unterscheidung zwischen Privat- und Industriestrompreisen notwendig macht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammensetzung der europäischen Industriestrompreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Industriestrompreise werden durch verschiedene Faktoren bestimmt. Der größte Anteil entfällt meist auf die Großhandelspreise an den <strong>Spotmärkten</strong>, die bei Vertragsabschluss mit Energieversorgern entscheidend sind. Hinzu kommen <strong>Netzentgelte</strong>, <strong>Steuern</strong> und <strong>Umlagen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen mit hohem Energieverbrauch profitieren oft von speziellen Entlastungen wie <strong>Subventionen</strong>, <strong>Steuervergünstigungen</strong> oder <strong>reduzierten Netzentgelten</strong>, wie beispielsweise in Deutschland das „<a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/">Bandstrom</a>-Privileg“ oder die „<a href="https://cubeconcepts.de/die-atypische-netznutzung/">atypische Netznutzung</a>“ nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Außerdem erhalten viele Großverbraucher noch immer freie CO₂-Zertifikate im Rahmen des europäischen Emissionshandels und haben Zugang zu individuell ausgehandelten, oft nicht öffentlich bekannten, Sonderverträgen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Europas Industriestrompreise 2024 im Überblick</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2024 lag der durchschnittliche europäische Industriestrompreis bei <strong>18,7 Cent/kWh</strong> bei der Industrie mit einem Jahresverbrauch zwischen 20 MWh und 500 MWh. Eingerechnet sind hierbei die Netzentgelte. Mehrwertsteuer und sonstige Gebühren wurden hingegen nicht berücksichtigt. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="568" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/01/Europas-Industriestrompreise-2024-1024x568.jpg" alt="" class="wp-image-19170" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/01/Europas-Industriestrompreise-2024-1024x568.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/01/Europas-Industriestrompreise-2024-300x166.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/01/Europas-Industriestrompreise-2024-768x426.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2025/01/Europas-Industriestrompreise-2024.jpg 1283w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Demnach zahlten Unternehmen in Irland mit 25,6 Cent/kWh die höchsten Preise, gefolgt von Zypern (24,5 Cent). Die niedrigsten Preise wurden in Finnland (9,3 Cent), Schweden (9,4 Cent) und Dänemark (9,8 Cent) verzeichnet. <strong>Deutschland</strong> lag mit <strong>23,3 Cent/kWh</strong> etwa 25 % über dem EU-Durchschnitt, wobei Industriekunden mit geringerem Verbrauch (&lt; 20 MWh) in der Mittelspannung nur <strong>16,99 Cent/kWh </strong>im Mittel aufwenden mussten. Unternehmen in Polen zahlten 20,8 Cent, was 11 % unter dem Durchschnitt lag, während in Frankreich mit 17,1 Cent fast 27 % weniger verlangt wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Herausforderungen beim Vergleich von Europas Industriestrompreisen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vergleichbarkeit der Industriestrompreise wird durch mehrere Faktoren erschwert:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Uneinheitliche Kostenstrukturen:</strong> Die Zusammensetzung der Strompreise variiert erheblich zwischen den Ländern. Beispielsweise sind die Beschaffungs- und Vertriebskosten in den Niederlanden zwar hoch, dennoch bleibt der Gesamtpreis dort niedriger als in Deutschland.</li>



<li><strong>Regulatorische Unterschiede:</strong> Länder mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien haben häufig niedrigere Erzeugungskosten als solche, die stark auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. Zudem wirken sich nationale Förderprogramme, Strom- und Mehrwertsteuern unterschiedlich aus.</li>



<li><strong>Währungs- und Marktunterschiede:</strong> Schwankende Wechselkurse, unterschiedliche Marktbedingungen und geopolitische Lagen beeinflussen die Kosten und erschweren direkte Vergleiche.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Entwicklung &amp; Ausblick</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Industriestrompreise in Europa haben sich 2024 unterschiedlich entwickelt, wobei ein allgemeiner Trend zur <strong>Stabilisierung</strong> und <strong>teilweise Senkung</strong> zu beobachten war. In Deutschland fiel der Industriestrompreis um etwa 11 % gegenüber 2023. In einigen Ländern sanken die Strompreise deutlich, beispielsweise in Rumänien (-55 %), den Niederlanden (-43 %), Belgien (-23 %) und Litauen (-18 %). Andere Länder verzeichneten jedoch Preissteigerungen, darunter Irland (+51 %), Spanien (+34 %) und Frankreich (+20 %). Diese Entwicklungen spiegeln <strong>regionale Unterschiede</strong> in der Stromerzeugung und -beschaffung wider.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschaffungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Industriestrompreise. Unternehmen können durch strategische Beschaffungskonzepte ihre Kosten beeinflussen. Festpreisbeschaffung bietet <strong>Stabilität</strong>, während Spotmarktbeschaffung <strong>Flexibilität</strong> und potenzielle Einsparungen ermöglicht. Die eigene Stromerzeugung durch den Einsatz erneuerbarer Energien und innovative Ansätze reduzieren dabei immer die Kosten und ermöglichen langfristig stabile Preise.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Entspannung bei Europas Industriestrompreisen in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Industriestrompreise in Europa haben sich 2024 teilweise entspannt, doch große Unterschiede zwischen den Ländern bestehen weiterhin. Deutschland rutscht im Ranking aufgrund hoher Abgaben und Umlagen weiter nach oben, wie unser Artikel von Ende 2023 &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/industriestrompreise-im-europaeischen-vergleich/">Industriestrompreise im europäischen Vergleich</a>&#8221; zeigt. Insgesamt bleibt ein stabiler und bezahlbarer Industriestrompreis entscheidend, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft langfristig zu sichern. Unternehmen können durch strategische Beschaffung und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien ihre Kosten senken und gleichzeitig zur Dekarbonisierung beitragen.</p>



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		<item>
		<title>Zertifikate-Register ZEREZ gilt seit Februar 2025</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/zertifikate-register-zerez-gilt-ab-februar-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Jan 2025 15:42:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Grundlagen & Technik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=19087</guid>

					<description><![CDATA[<p>ZEREZ ist seit Februar 2025 das gesetzlich verpflichtende Digital-Register für alle Einheiten- und Komponentenzertifikate im deutschen Stromnetz. Ohne eine gültige ZEREZ-ID für Wechselrichter oder Großspeicher ist eine Inbetriebnahme oder ein Netzanschluss dezentraler Erzeugungsanlagen künftig rechtlich ausgeschlossen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><em>(Stand Juni 2026)</em> <strong>ZEREZ</strong> ist das zentrale Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate von Erzeugungseinheiten <strong>aller Spannungsebenen</strong> in Deutschland. Es bietet eine zentrale Plattform, um die Nachweise über die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und Komponenten zu sammeln, zu speichern und zugänglich zu machen. Der Betrieb von ZEREZ liegt bei der FGW e.V., der Fördergesellschaft Windenergie und andere dezentrale Energien, die seit Juli 2024 mit dieser Aufgabe betraut ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zweck &amp; Vorteile von ZEREZ</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit dem 1. Februar 2025 ist die Nutzung von ZEREZ <strong>gesetzlich verpflichtend</strong>. Ziel ist es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung zu stärken, indem Netzanschlussverfahren effizienter und transparenter gestaltet werden. Dies betrifft insbesondere auch alle Einheiten und Komponenten nach den technischen Anschlussregeln der VDE (VDE-AR-N 4105, <a href="https://cubeconcepts.de/vde-ar-n-4110-anschlussregeln-fuer-pv-anlagen-in-der-mittelspannung/">4110</a> und 4120) für das gesamte <a href="https://cubeconcepts.de/das-anlagenzertifikat/">Anlagenzertifikat</a>. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Hersteller können ihre Zertifikate sicher und <strong>zentral veröffentlichen</strong>.</li>



<li>Zertifizierungsstellen können <strong>unkompliziert Änderungen</strong> vornehmen und die <strong>Aufsichtspflicht</strong> wahrnehmen.</li>



<li><strong>Netzbetreiber</strong> erhalten schnellen und <strong>einfachen Zugriff</strong> auf alle erforderlichen <strong>Zertifikatsdaten</strong>.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Registereinträge <strong>erleichtern den Netzanschlussprozess</strong>, da alle relevanten Informationen wie Leistungswerte und Parameter über die eindeutige ZEREZ-ID bereitgestellt werden. Planer und Betreiber dezentraler Energieanlagen sparen dadurch Zeit und Aufwand.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzliche Grundlagen &amp; Nutzung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzliche Grundlage für ZEREZ ist im <strong>§ 49d</strong> des Energiewirtschaftsgesetzes (<strong>EnWG</strong>) sowie der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (<strong>NELEV</strong>) verankert. Bereits seit einigen Monaten können Hersteller und Zertifizierungsstellen ihre Zertifikate freiwillig einpflegen. Seit Februar 2025 ist der Registereintrag obligatorisch. Der Anschluss von Anlagen ohne gültiges Zertifikat an das öffentliche Stromnetz ist dann nicht mehr möglich.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Funktionsweise des Zertifikate-Registers</h2>



<p class="wp-block-paragraph">ZEREZ listet alle Zertifikate, die die elektrischen Eigenschaften von Erzeugungseinheiten und Komponenten belegen. Diese Nachweise stellen nur akkreditierten Zertifizierungsstellen aus. Die wichtigsten Funktionen umfassen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Eindeutige Identifikation</strong> durch die ZEREZ-ID: Jedes Zertifikat erhält eine Registriernummer.</li>



<li><strong>Zugriff für berechtigte Stellen</strong>: Netzbetreiber können die notwendigen Zertifikate für die Netzanschlussprüfung einsehen.</li>



<li><strong>Datensicherheit und Effizienz</strong>: Die digitale Plattform ersetzt die bisherige postalische Übermittlung von Dokumenten und ermöglicht ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Herstellern und Zertifizierungsstellen.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Verpflichtend seit Februar 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Februar 2025 dürfen zertifizierungspflichtige Anlagen und Einheiten nur mit einem im ZEREZ hinterlegten Zertifikat ans Stromnetz angeschlossen werden. Dies betrifft insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Photovoltaikanlagen (Wechselrichter und zusätzliche Komponenten)</li>



<li>Batteriespeichersysteme bzw. <a href="https://cubeconcepts.de/batteriespeicher/" type="page" id="28816">Batteriespeicher</a></li>



<li>Blockheizkraftwerke und andere Stromerzeugungseinheiten</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Netzbetreiber werden die Vollständigkeit der Zertifikate anhand der ZEREZ-ID prüfen, bevor eine Inbetriebnahme erfolgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">ZEREZ erweitert um Zertifikate für netzbildende Eigenschaften</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Weiterentwicklung des <a href="https://cubeconcepts.de/momentanreserve-mit-bess-neue-erlosquelle-im-ftm-betrieb/" type="post" id="27990">Momentanreserve</a>-Marktes wurde auch der Funktionsumfang von ZEREZ erweitert. <strong>Seit Juni 2026</strong> können Hersteller und Zertifizierungsstellen im Register zusätzlich Einheiten- und Komponentenzertifikate mit netzbildenden Eigenschaften hinterlegen und verwalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erweiterung betrifft Zertifikate, die den Anforderungen des VDE FNN-Hinweises „Technische Anforderungen an netzbildende Eigenschaften inklusive der Bereitstellung von Momentanreserve“ entsprechen. Damit reagiert ZEREZ auf die steigenden Anforderungen an die Systemstabilität und die zunehmende Bedeutung netzbildender Technologien im deutschen Stromsystem.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Funktion steht für Anlagen in der Mittel-, Hoch- und Höchstspannung gemäß den technischen Anschlussregeln VDE-AR-N 4110, 4120 und 4130 zur Verfügung. Insbesondere Betreiber von Batteriespeichern und anderen leistungselektronischen Erzeugungsanlagen profitieren von einer standardisierten und transparenten Dokumentation ihrer netzbildenden Eigenschaften.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie bei allen anderen Zertifikaten bleiben die hinterlegten Daten über die digitale Schnittstelle von ZEREZ abrufbar. Netzbetreiber, Zertifizierungsstellen und weitere Marktakteure können die Informationen automatisiert nutzen, wodurch sowohl Zertifizierungs- als auch Netzanschlussprozesse weiter vereinfacht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">ZEREZ als digitale Lösung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit ZEREZ hat die Energiewirtschaft eine zentrale und digitale Lösung erhalten, die sowohl die Netzanschlussverfahren vereinfacht als auch die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Stromnetzes verbessert. CUBE CONCEPTS begrüßt das längst überfällige online Zertifikate-Register. Die freiwillige Nutzung in der Übergangszeit endete im Februar 2025 und gab allen Beteiligten Zeit, sich auf die neuen Prozesse vorzubereiten.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>PV-Zubau in 2024 erneut gestiegen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/pv-zubau-in-2024-erneut-gestiegen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jan 2025 07:20:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=19073</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem Rekordzubau von 16,2 GW stieg die PV-Gesamtleistung 2024 auf fast 100 GW an. Niedrige Modulpreise und beschleunigte Verfahren trieben den Ausbau voran, wobei Bayern mit 4 GW Spitzenreiter blieb und Balkonkraftwerke ihren Anteil auf 400 MW verdoppelten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Auch im <strong>Jahr 2024</strong> ist der <strong>PV-Zubau</strong> in Deutschland <strong>gestiegen</strong>. Die installierte Leistung aller erneuerbaren Energien ist um knapp 20 GW auf insgesamt 190 GW gewachsen. Dies entspricht einer Zunahme von <strong>12 % im Vergleich zum Vorjahr</strong>. Die Photovoltaik trug mit einem Rekordzubau von knapp 16 % maßgeblich zu dieser Entwicklung bei, wodurch die installierte Solar-Gesamtleistung Ende 2024 auf 99,3 GW anstieg. Hauptgründe für den erneuten Anstieg des PV-Zubaus von 14 GW in 2023 auf 16,2 GW in 2024 waren die weiterhin niedrigen Modulpreise und die kommende Energiegesetzgebung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Zubau auch in 2024 im Fokus</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zwei Drittel</strong> der neu installierten Photovoltaikanlagen wurden <strong>auf Hausdächern</strong> oder an <strong>Fassaden</strong> errichtet, <strong>ein Dritte auf Freiflächen</strong>. Bayern führte mit einem Zubau von 4,0 GW das Bundesländer-Ranking an, während die größte Einzelanlage in Sachsen mit einer Leistung von 162 MW ans Netz ging. Die Bundesnetzagentur registrierte <strong>435.000 Balkonkraftwerke</strong> mit einer Gesamtleistung von 400 MW, was einem Anteil von 2,6 % am Photovoltaik-Zubau entspricht. Dies ist eine Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Der tatsächliche Bestand an Balkonanlagen dürfte jedoch höher sein, da viele nicht gemeldet wurden. Obwohl sich der <a href="https://cubeconcepts.de/2023-verdopplung-des-pv-zubaus-in-deutschland/">PV-Zubau in Deutschland</a> nicht wie in 2023 verdoppelte, nähert er sich immer mehr an das jährliche Ausbauziel. Ab 2025 sollen nämlich im Jahr 22 GW installiert werden, um im Jahre 2030 rund 215 Gigawatt PV-Leistung in Deutschland zu erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Batteriespeicher bei PV-Zubau immer beliebter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kombination mit einem <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeicher</a> spielt bei dem PV-Zubau zunehmend eine wichtigere Rolle. Die durchschnittliche Bruttoleistung dieser Speicher stieg leicht an. Dabei stieg die installierte Speicherkapazität von Großspeichern <strong>von 1,4 GWh</strong> im Jahr 2023 <strong>auf 2,6 GWh</strong> im Jahr 2024. Hinzu kommen noch die Kapazitäten von Photovoltaik-Heimspeichern und gewerblichen Batteriespeichern. Nach einer Analyse waren allein im ersten Halbjahr 2024 1,51 Millionen Heimspeicher installiert, die über eine Kapazität von insgesamt etwa <strong>13 GWh</strong> verfügen. Die Kapazität der der gewerbliche Batteriespeicher von rund <strong>1,1 GWh</strong>. Damit summiert sich die installierte Speicherkapazität in <strong>2024 auf knapp 16 GWh</strong>. Für 2025 sind bereits weitere Großspeicher geplant.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beitrag der Erneuerbaren zur Stromerzeugung in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die erneuerbaren Energien übernahmen 2024 eine Schlüsselrolle in der Stromerzeugung: <strong>62,7 % der Nettostromproduktion</strong> stammten aus erneuerbaren Quellen, mit 275,2 TWh produzierter Energie. Der Anteil der Solarenergie an der Stromproduktion wuchs um 18 % und machte 14 % der Gesamterzeugung aus. Der Rückgang bei der Kohleverstromung und der Wegfall der Kernenergie wurden vollständig durch erneuerbare Energien kompensiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beschleunigte Verfahren bei Windkraft und hoher PV-Zubau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Ausbau der erneuerbaren Energien profitierte von beschleunigten Genehmigungsverfahren, was Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck als zentralen Erfolgsfaktor hervorhob. Neben dem weiterhin hohen PV-Zubau zeigte auch die Windkraft Potenzial, da 2024 Genehmigungen für Anlagen mit einer Kapazität von 15 GW erteilt wurden, was in den kommenden Jahren einen weiteren Ausbau erwarten lässt. Der Boom bei der Photovoltaik setzt zudem wichtige Impulse für die Energiewende und die langfristige Dekarbonisierung des Energiesektors.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>SAIDI-Wert 2023: Hohe Versorgungssicherheit in Deutschland</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/saidi-wert-2023-hohe-versorgungssicherheit-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Nov 2024 09:59:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=18233</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der SAIDI-Wert 2023 belegt mit nur 12,8 Minuten durchschnittlicher Ausfalldauer die enorme Stabilität des deutschen Stromnetzes im internationalen Vergleich (USA: 78 Min.). Trotz eines Anteils erneuerbarer Energien von über 50 % bleibt die Versorgungssicherheit nahezu konstant und unterstreicht die hohe Qualität der hiesigen Netzinfrastruktur.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur hat den aktuellen <strong>SAIDI-Wert für 2023</strong> veröffentlicht. Dieser Indexwert, der die durchschnittliche Dauer von Stromausfällen pro Verbraucher misst, liegt bei <strong>12,8 Minuten</strong>. (10,4 Mittelspannung + 2,4 Niederspannung) Dies bestätigt, dass die <strong>Versorgungssicherheit</strong> in Deutschland trotz der Herausforderungen der Energiewende weiterhin auf hohem Niveau bleibt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Der SAIDI-Wert als Index für die Versorgungssicherheit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der SAIDI-Wert zeigt an, wie viele Minuten ein durchschnittlicher Stromverbraucher im Jahr ohne Elektrizität bleibt. Gemessen in Minuten pro Jahr, liefert der Index einen <strong>wichtigen Indikator</strong> für die Versorgungssicherheit im deutschen Stromnetz. Auf Basis von § 52 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) melden die Netzbetreiber jährlich ihre Daten zur Versorgungsqualität, welche die Bundesnetzagentur im Anschluss aggregiert. Mit 12,8 Minuten liegt der kumulierte Wert geringfügig über den 12,2 Minuten aus 2022 (10 Mittelspannung + 2,2 Niederspannung), bleibt aber <strong>im internationalen Vergleich</strong> immer noch <strong>sehr niedrig</strong>. Dies unterstreicht die hohe Versorgungssicherheit, obwohl der Anteil der erneuerbaren Energien am deutschen Strommix in 2023 bereits über 50 % gestiegen ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutschland unter den Spitzenreitern in internationalen Vergleich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Deutschland gehört somit nach wie vor zu den Spitzenreitern in Europa in Bezug auf die Versorgungssicherheit. Mit jährlichen Stromunterbrechungen von 12,8 Minuten ist das deutsche Stromnetz im Vergleich zu Ländern wie den USA (78 Minuten), Australien (60 Minuten) oder Kanada (55 Minuten) äußerst stabil. In Europa erreichen nur wenige Länder wie die <strong>Schweiz</strong> und <strong>Finnland</strong> ähnliche oder geringere Ausfallzeiten. Diese geringe durchschnittliche Ausfalldauer spricht für die hohen Standards im deutschen Stromnetz. Eine Übersicht der verschiedenen länderspezifischen SAIDI-Indizes aus 2022 gibt es im Bericht &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/saidi-deutsches-stromnetz-weiterhin-stabil/">SAIDI: Deutsches Stromnetz weiterhin stabil</a>&#8220;.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Messung der Versorgungssicherheit mittels SAIDI-Wert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur erfasst jährlich alle Versorgungsunterbrechungen, die <strong>über drei Minuten</strong> andauern und ordnet sie verschiedenen Ursachen zu. Nur <strong>ungeplante Unterbrechungen</strong>, die durch atmosphärische Einflüsse, Einwirkungen Dritter oder Netzbetreiberstörungen verursacht werden, fließen in den SAIDI-EnWG-Wert ein. Diese klare Differenzierung garantiert eine gezielte Bemessung und Bewertung der Versorgungssicherheit. Netzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten nach § 52 EnWG zu melden, was eine konsistente und verlässliche Berechnung des SAIDI-Indexes gewährleistet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stabilität trotz wachsender Anforderungen der Energiewende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Energiewende stellt das deutsche Stromnetz vor neue Herausforderungen, doch die Versorgungssicherheit bleibt trotz steigender Netzbelastung hoch. Durch die Möglichkeit zur <strong>temporären Höherauslastung</strong> des Stromnetzes <strong>gemäß § 49b EnWG</strong>, die als Reaktion auf die gestiegenen Anforderungen eingeführt wurde, lässt sich die Netzstabilität trotz der Volatilität erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie erhalten. Diese Regelung wurde 2023 als Teil des Solarpakets verlängert und unterstützt die Energiewende, ohne offenbar die Versorgungssicherheit zu gefährden. Eine Studie des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) und des Fraunhofer IEE von September 2024 empfiehlt daher  die <a href="https://cubeconcepts.de/den-netzverknuepfungspunkt-besser-nutzen/">Netzverknüpfungspunkte</a> zum Anschluss erneuerbarer Energien noch weiter auszureizen und die vorhandene Infrastruktur effizienter zu nutzen.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausblick: Versorgungssicherheit und stabile Stromnetze</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zahl der registrierten Störungen im Stromnetz stieg im Jahr 2023 leicht auf knapp 160.000 Fälle an, ein Anstieg von gut 1.000 Fällen im Vergleich zu 2022. Um die hohe Versorgungssicherheit langfristig zu sichern, werden zukünftig intelligente Netzlösungen, fortschrittliche Speicher- und Wasserstofftechnologien weiterentwickelt. Diese Technologien sowie der beschleunigte Netzausbau werden entscheidend sein, um die Versorgungssicherheit in einem Stromnetz mit zunehmend dezentralen und erneuerbaren Energiequellen aufrechtzuerhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Daten der Bundesnetzagentur bestätigen erneut, dass Deutschland – trotz der Umstellung auf eine klimafreundliche Energieversorgung – ein außergewöhnlich hohes Niveau an Versorgungssicherheit bietet. Dies sendet ein positives Signal an private Verbraucher und Unternehmen und unterstreicht die Bedeutung des deutschen Stromnetzes als eine der zuverlässigsten Infrastrukturen weltweit.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Sachsen-Anhalt: Batteriespeicher-Förderprogramm</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/sachsen-anhalt-batteriespeicher-foerderprogramm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Nov 2024 11:32:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=18219</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unternehmen erhalten je nach Größe 30 bis 50 % Förderung auf Speichersysteme, Management-Software und Planungsleistungen, was die Amortisationszeit der Investition halbiert. Mit einem Budget von 11 Millionen Euro unterstützt das Land Sachsen-Anhalt gezielt die effiziente Netzintegration grüner Energie für private und öffentliche Akteure.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/sachsen-anhalt-batteriespeicher-foerderprogramm/">Sachsen-Anhalt: Batteriespeicher-Förderprogramm</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Bis zum 29. November 2024 können Unternehmen in <strong>Sachsen-Anhalt</strong> noch Anträge für das <strong>Batteriespeicher-Förderprogramm</strong> einreichen. Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ wurde ins Leben gerufen, um Investitionen in die Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen. Es richtet sich an Unternehmen und Kommunen in Sachsen-Anhalt und zielt darauf ab, den Anteil von regenerativ erzeugtem Strom im Energiesystem zu erhöhen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die Förderung soll eine effiziente Integration von erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz ermöglicht werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss trägt dazu bei, die Kosten für die Anschaffung und Installation von Energiespeichersystemen zu verringern und so die Nutzung grüner Energie zu fördern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gegenstand des Batteriespeicher-Förderprogramms</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden Investitionen in stationäre, elektrochemische <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeicher</a> mit einer Speicherkapazität <strong>ab 30 kWh</strong>, die mindestens <strong>75 %</strong> <strong>Strom aus erneuerbaren Quellen</strong> speichern. Dies umfasst sowohl die Speichersysteme selbst als auch das notwendige <strong>Batterie-Managementsystem</strong> sowie den <strong>Speicher-Wechselrichter</strong>. Auch <strong>Planungsleistungen</strong>, die bis zu 20 % der Gesamtausgaben ausmachen können, werden bezuschusst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bis zu 50 % Förderung möglich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Batteriespeicher-Förderprogramm in Sachsen-Anhalt sieht eine gestaffelte Förderquote vor, die sich an der Unternehmensgröße orientiert. <strong>Kleine Unternehmen</strong> erhalten einen Zuschuss von <strong>50 % der förderfähigen Kosten</strong>, mittlere Unternehmen werden mit 40 % unterstützt, und große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten eine Förderung von 30 %.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswahlkriterien des Batteriespeicher-Förderprogramms</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Generell können private und öffentliche Unternehmen sowie andere juristische Personen, wie Kommunen, Förderanträge stellen. Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt anhand mehrerer Kriterien, wobei der größte Schwerpunkt auf dem Beitrag zur <strong>Minderung der CO₂-Emissionen</strong> liegt. Weitere Auswahlkriterien sind die <strong>Fördereffizienz</strong>, die <strong>Unternehmensgröße </strong>sowie der Bezug zu <strong>erneuerbaren Energien</strong> und Aspekten der <strong>Nachhaltigkeit</strong> und des Umweltschutzes. Damit sollen Projekte bevorzugt werden, die besonders wirkungsvoll zur Erreichung der Klimaziele beitragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">11 Mio. Euro stehen für das Batteriespeicher-Förderprogramm bereit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gesamtsumme des Batteriespeicher-Förderprogramms beläuft sich auf <strong>11 Millionen Euro</strong>, die noch bis zum 29. November 2024 beantragt werden können. Interessierte Unternehmen und Kommunen sollten sich mit der Antragstellung demnach beeilen. Besonders wichtig ist es, die Fördervoraussetzungen genau zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Mindestanforderungen an die Speicherkapazität und der Anteil des gespeicherten Stroms aus erneuerbaren Quellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jetzt Anträge zum Batteriespeicher-Förderprogramm stellen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen und Kommunen in Sachsen-Anhalt sollten jetzt schnell Handeln und die Chancen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ nicht ungenutzt lassen. Die Bereitstellung von bis zu 50 % Förderung für Investitionen in Speichertechnologien bietet eine attraktive Möglichkeit, die eigene Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der ohnehin schon kurze ROI von Batteriespeichern verkürzt sich so um die Hälfte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/sachsen-anhalt-batteriespeicher-foerderprogramm/">Sachsen-Anhalt: Batteriespeicher-Förderprogramm</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entwicklung der Batteriespeichererlöse</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/entwicklung-der-batteriespeichererloese/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Nov 2024 15:52:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=17972</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit 2020 steigen die Erlöse für Batteriespeicher kontinuierlich, wobei 2024 Werte von bis zu 195.000 € pro MW erzielt wurden. Der Trend bewegt sich weg von der reinen Primärregelleistung hin zu einer marktübergreifenden Optimierung, die Arbitragegeschäfte am Spotmarkt mit SRL-Vermarktung kombiniert.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/entwicklung-der-batteriespeichererloese/">Entwicklung der Batteriespeichererlöse</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Seit 2020 haben sich die <strong>Batteriespeichererlöse</strong> im deutschen Energiemarkt positiv entwickelt und sind kontinuierlich gestiegen, was auf verschiedene Einflussfaktoren und Markttrends zurückzuführen ist. Diese positive Dynamik zeigt, dass <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeicher</a> zunehmend als wichtige Akteure in der Energiewirtschaft anerkannt werden. Besonders im <strong>Primärregelleistungsmarkt</strong> und am <strong>Spotmarkt</strong> haben Batteriespeicher als Einnahmequelle für Speicherbetreiber eine neue Bedeutung erlangt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vermarktung von Primärregelleistung (PRL) &#8211; auch Primärregelreserve genannt &#8211; war traditionell die lukrativste Option für Batteriespeicher. Ihre Hauptaufgabe ist es, äußerst <strong>kurzfristige Schwankungen</strong> im Stromnetz auszugleichen und die Frequenz des Stromnetzes auf einem stabilen Wert (in Europa 50 Hertz) zu halten. Aber auch die Vermarktung der Sekundärregelleistung (SRL), die normalerweise innerhalb von 30 Sekunden bis 5 Minuten nach einer Frequenzabweichung für die Stabilisierung der Stromnetze sorgt, rückt zunehmend in den Focus von industriellen Batteriebetreibern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Steigende Batteriespeichererlöse im Stromhandel und auf Regelenergiemärkten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr <strong>2021</strong> konnten Betreiber von Speichersystemen mit 1 MW Leistung und 1 MWh Speichertiefe rund <strong>136.000 Euro</strong> am PRL-Markt erzielen. Diese Zahl stieg im Jahr <strong>2022</strong> auf etwa <strong>180.000 Euro</strong> und bis zum Herbst 2024 konnten Betreiber eines Zwei-Stunden-Speichersystems sogar innerhalb von zwölf Monaten durch eine tägliche und marktübergreifende Optimierung etwa <strong>195.000 Euro</strong> pro Megawatt erwirtschaften. All diese Zahlen weisen auf eine anhaltend <strong>starke Nachfrage</strong> und <strong>volatile Märkte</strong> hin. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vergleich dazu hätte eine exklusive Vermarktung in der Primärregelleistung oder Sekundärregelleistung nur etwa <strong>125.000 Euro</strong> pro Megawatt gebracht. Im Stromhandel gab es im gleichen Zeitraum etwa <strong>145.000 Euro</strong> pro Megawatt. Diese Zahlen verdeutlichen die Ertragsdynamik, die durch die Kombination verschiedener Vermarktungsstrategien entsteht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Märkte, Batteriesysteme und der richtige Mix sind entscheidend</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zusammensetzung der Erlöse variiert je nach Speicherdauer: Bei Zwei-Stunden-Systemen stammen die Einnahmen überwiegend aus der Sekundärregelleistung und dem Stromhandel. Ein Ein-Stunden-Systeme hingegen erzielen eine relativ <strong>gleichmäßige Verteilung</strong> der Erlöse zwischen Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Handel. Diese Unterschiede betonen, wie stark die <strong>Einsatzstrategie</strong> und <strong>Speicherkapazität</strong> die Rentabilität beeinflussen können.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Primärregelleistungsmarkt (PRL) hat sich von 2021 auf 2022 als stabil wachsend erwiesen. Doch seit 2023 zeigt sich eine Angleichung mit dem SRL-Markt, die den PRL als Einkommensquelle relativiert. Besonders Ende 2022 und Anfang 2023 näherten sich auch die Erlöse des Spotmarkts jenen des PRL-Marktes an, was eine stärkere strategische Flexibilität bei der Vermarktung von Speicherkapazitäten möglich macht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Erlöspotenzial des Spotmarkts ist 2022 und 2023 ebenfalls gestiegen. In einigen Monaten generierte der Spotmarkt sogar höhere Erlöse als der PRL-Markt, was für Speicherbetreiber zusätzliche Optionen für <strong>Arbitragegeschäfte</strong> bei <a href="https://cubeconcepts.de/strom-trading-mit-bess/">Strom-Trading</a> eröffnete. Der Spotmarkt profitierte dabei vor allem von den steigenden Spreads im <a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-Ahead</a>&#8211; und Intraday-Markt, wodurch Batteriespeicher eine attraktive Ergänzung zum klassischen Regelleistungsmarkt wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Marktangleichung &amp; Einflussfaktoren auf die Erlösentwicklung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die fortschreitende Angleichung der Erlöspotentiale für Batteriespeicher hat Speicherbetreibern mehr <strong>Flexibilität in der Vermarktung</strong> verschafft und neue Arbitragemöglichkeiten im Intraday-Handel eröffnet. Verschiedene Faktoren haben diese Entwicklung begünstigt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Steigende Volatilität</strong>: Besonders bei <a href="https://cubeconcepts.de/intraday-trading-batteriespeicher/" type="post" id="29153">Intraday Trading</a> ermöglichte eine erhöhte Volatilität profitable Arbitragegeschäfte, die von Speichern effektiv genutzt werden konnten.</li>



<li><strong>Fossile Brennstoffpreise</strong>: Die hohe Schwankung der Brennstoffpreise beeinflusste maßgeblich die täglichen Strompreis-Spreads und damit die Erlöspotenziale von Batteriespeichern.</li>



<li><strong>Zunehmender Wettbewerb</strong>: Die wachsende Anzahl an Großbatteriespeichern in Deutschland erhöhte den Wettbewerbsdruck, insbesondere im PRL-Markt. Dieser Wettbewerbszuwachs führte zur Annäherung der Preise im PRL- und Spotmarkt und machte den Stromhandel profitabler.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Neuer Index für Batteriespeichererlöse im deutschen Markt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein neuer <a href="https://www.regelleistung-online.de/german-energy-storage-revenue-index/">In</a><a href="https://www.regelleistung-online.de/german-energy-storage-revenue-index/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">dex</a> ermöglicht jetzt eine Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern in den deutschen Energiemärkten. Er erfasst täglich die Erlöse aus Stromhandel, PRL sowie SRL und liefert Einblicke in die durchschnittliche Preisentwicklung des letzten Jahres. Derzeit sind spezifische Indizes für ein- und zweistündige Speichersysteme und den aktuellen Markttrends verfügbar. Dabei geht die Berechnung von bis zu zwei vollständige Zyklen pro Tag bei einem AC/AC-Wirkungsgrad von 90 % aus. Die verschiedene Vermarktungsoptionen auf dem <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutschen Strommarkt</a> und den PRL- sowie den SRL-Märkten werden ebenso abgebildet, wie eine Strategiekombination und die tägliche Optimierung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der neue Index für Batteriespeichererlöse basiert auf der Annahme, dass die optimale Tagesstrategie im Voraus bekannt ist und angewendet wird. Daher könnten die tatsächlichen Erlöse in der Praxis niedriger ausfallen, da Unvorhersehbarkeiten und kurzfristige Marktbewegungen nicht berücksichtigt werden. Trotz dieses Hintergrundes halten Experten die berechneten Erlöse für durchaus realistisch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die kontinuierlich steigenden Batteriespeichererlöse seit 2020 und die Angleichung der Erträge auf verschiedenen Märkten unterstreichen die wachsende Attraktivität von Energiespeicherprojekten. Der Index für Batteriespeichererlöse bietet Investoren und Projektentwicklern wichtige Anhaltspunkte zur Einschätzung und Planung von Projekten, indem er eine Analyse der potenziellen Erträge ermöglicht. Die Methodik des Index erlaubt zudem projektspezifische Anpassungen, wodurch Faktoren wie Wirkungsgrad, Zyklenzahl und Degradation berücksichtigt werden können. Diese Transparenz und Anpassungsfähigkeit unterstützen fundierte Investitionsentscheidungen und tragen dazu bei, die Rentabilität und Wirtschaftlichkeit von Speicherprojekten präziser zu bewerten.</p>



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		<item>
		<title>Strompreisbestandteile 2025: Umlagen &#038; Abgaben</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/strompreisbestandteile-2025-umlagen-abgaben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Oct 2024 14:10:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=17796</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab 2025 steigt die Offshore-Umlage auf 0,816 ct/kWh und die KWKG-Umlage auf 0,277 ct/kWh, während die EEG-Förderung nun über den Bundeshaushalt finanziert wird. Der neue „Aufschlag für besondere Netznutzung“ (1,558 ct/kWh) verteilt zudem die Kosten für den regionalen Netzausbau erstmals bundesweit gleichmäßiger auf alle Stromverbraucher.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/strompreisbestandteile-2025-umlagen-abgaben/">Strompreisbestandteile 2025: Umlagen &amp; Abgaben</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die neuen <strong>Strompreisbestandteile 2025</strong> und Abgaben im Rahmen des EEG und weiterer Umlagen festgelegt. Diese sollen den fortschreitenden Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung der Energieinfrastruktur finanzieren. Der für 2025 prognostizierte EEG-Finanzierungsbedarf, die Höhe der KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung wurden am 25.10.2024 durch die ÜNBs bekanntgegeben. Diese fließen ab Januar 2025 in die <a href="https://cubeconcepts.de/neuregelung-bei-der-verteilung-der-netzkosten/">Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</a> und in die Strompreise ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EEG-Finanzierungsbedarf &amp; Abzugsbetrag für 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die ÜNB haben den EEG-Finanzierungsbedarf für das Jahr 2025 auf <strong>17,03 Milliarden Euro</strong> festgesetzt. Dabei ist der EEG-Kontostand, der zum 31.12.2024 auf etwa 0,5 Milliarden Euro prognostiziert wird, noch nicht inbegriffen. Der Gesamtbetrag wird zur Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland eingesetzt, um langfristig eine klimafreundliche und unabhängige Energieversorgung sicherzustellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die EEG-Förderung unterstützt dabei den Ausbau erneuerbarer Energien, indem sie den Anbietern <strong>feste Vergütungspreise</strong> garantiert, die über das EEG-Konto abgerechnet werden. Betreiber von Anlagen wie Windkraft oder Solarenergie erhalten eine feste Vergütung pro eingespeiste Kilowattstunde. Die ÜNB verkaufen diesen Strom an der Börse, wobei die Erlöse meist unter den gezahlten Vergütungen liegen. Die Differenz wird durch Subventionen ausgeglichen. Ab 2025 wird diese Förderung aus dem Bundeshaushalt finanziert, sodass Verbraucher durch Steuergelder indirekt beteiligt sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Abzugsbetrag</strong> nach § 53 Abs. 4 EEG für ausgeförderte Anlagen wurde für 2025 auf <strong>0,715 ct/kWh</strong> festgelegt. Dieser reduzierte Satz ermöglicht es bestimmten Anlagenbetreibern, die bereits aus der EEG-Förderung gefallen sind, ihre selbst erzeugte Energie kostengünstiger zu verbrauchen. Die Regelung entlastet Betreiber, die ihre Stromversorgung eigenständig und mit erneuerbaren Energiequellen decken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Umlagen &amp; Abgaben der Strompreisbestandteile 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich zur EEG-Umlage tragen weitere Umlagen zur Finanzierung und Stabilisierung der Energieversorgung bei:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>KWKG-Umlage</strong>: Die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) beträgt <strong>0,277 ct/kWh</strong>. Die KWKG-Umlage unterstützt den Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die sowohl Strom als auch Wärme erzeugen und daher besonders effizient arbeiten. Diese Technologie spielt eine wesentliche Rolle für die Energieeffizienz und Versorgungssicherheit, insbesondere in Städten und Ballungsräumen.</li>



<li><strong>Offshore-Netzumlage</strong>: Die Offshore-Netzumlage beträgt im Jahr 2025 <strong>0,816 ct/kWh</strong> und deckt die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks. Die Anbindung von Windkraftanlagen in Nord- und Ostsee ist ein bedeutender Faktor für die Erreichung der deutschen Klimaziele. Dies trägt durch die Einspeisung großer Mengen erneuerbaren Stroms zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit bei.</li>



<li><strong>Aufschlag für besondere Netznutzung</strong>: Der Aufschlag für besondere Netznutzung wurde auf <strong>1,558 ct/kWh</strong> festgelegt. Diese Abgabe betrifft Netzbetreiber, die durch einen überproportionalen Ausbau der erneuerbaren Energien besonders belastet sind. Laut einer Festlegung der Bundesnetzagentur (BNetzA) mussten bis zum 15. Oktober 2024 alle Netzbetreiber ermitteln, ob sie von einem überdurchschnittlichen Ausbau erneuerbarer Energien betroffen sind. Hierfür wird eine Kennzahl verwendet, die die angeschlossene Erzeugungsleistung aus erneuerbaren Energien ins Verhältnis zur Verbrauchslast im Netzgebiet setzt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Netzbetreiber mit überdurchschnittlich Belastung erhalten einen finanziellen Ausgleich. Diese Entlastungsbeträge finanziert der neue bundesweite „Aufschlag für besondere Netznutzung“. Dieser Aufschlag wird erstmals 2025 für die <a href="https://cubeconcepts.de/neuregelung-bei-der-verteilung-der-netzkosten/">Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</a> erhoben. Damit sollen alle Stromverbraucher fair an den regional unterschiedlichen Netzausbaukosten beteiligt, die durch die besonderen Anforderungen und Belastungen in bestimmten Netzgebieten entstehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strompreisbestandteile 2025: Auswirkungen auf Verbraucher &amp; Industrie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gesamtheit dieser Umlagen und Abgaben führt zu einer <strong>Erhöhung des Strompreises</strong>, ist jedoch auch ein zentrales Mittel zur Finanzierung der deutschen Energiewende. Die EEG-Umlage und der reduzierte Abzugsbetrag für Eigenversorger schaffen <strong>Anreize</strong> für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen. Die KWKG-Umlage fördert die effiziente Erzeugung von Strom und Wärme, während die Offshore-Netzumlage und der Aufschlag für besondere Netznutzung gezielt den Ausbau der Infrastruktur und die Netzstabilität unterstützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stabilität für das Stromnetz durch Strompreisbestandteile 2025</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die 2025 festgelegten Umlagen und Abgaben spiegeln die umfassenden Bemühungen wider, eine nachhaltige und widerstandsfähige Energieversorgung in Deutschland sicherzustellen. Der EEG-Finanzierungsbedarf in Höhe von 17,03 Milliarden Euro und die ergänzenden Umlagen stärken den Ausbau erneuerbarer Energien und die Netzanbindung. Sie tragen entscheidend zur Modernisierung der Energieinfrastruktur bei, die für eine nachhaltige, zuverlässige und kosteneffiziente Stromversorgung notwendig ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/neuregelung-bei-der-verteilung-der-netzkosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 25 Oct 2024 09:21:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=17673</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Kennzahlen-Modell identifiziert künftig belastete Verteilnetzbetreiber, die ihre Mehrkosten über einen bundesweiten Wälzmechanismus ausgleichen können. Diese Reform soll regionale Strompreis-Unterschiede abbauen und so die Akzeptanz für den weiteren Ausbau von Wind- und Solaranlagen in ganz Deutschland stärken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/neuregelung-bei-der-verteilung-der-netzkosten/">Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Neuregelungen bei der Verteilung der Netzkosten</strong> durch die Bundesnetzagentur ab 2025 stehen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, insbesondere durch Windkraft- und Solaranlagen. Diese Regelungen sollen die finanziellen Lasten der <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/">Stromnetzentgelte</a>, die bisher regional ungleich verteilt waren, gerechter verteilen. So werden insbesondere Regionen entlastet, die stark in die Erzeugung erneuerbarer Energie investiert haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im ersten Schritt hat die BNetzA in den letzten Monaten 178 der etwa 900 Verteilnetzbetreiber identifiziert, die von dem neuen sog. Wälzmechanismus betroffen sind. Dazu wird ein Aufschlag auf den Stromverbrauch aller Verbraucher in Deutschland erhoben und durch einen neuen Verteilschlüssel zurückgegeben. Die Verteilung der rund 2,4 Milliarden Euro wird sich ab dem Jahr 2025 danach richten. Die vier deutschen <a href="https://cubeconcepts.de/uebertragungsnetzbetreiber-in-deutschland-aufgaben-funktion/">Übertragungsnetzbetreiber</a> 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW beziffern den <strong>Aufschlag für besondere Netznutzung</strong> auf <strong>1,558 ct/kWh</strong>. Dieser Betrag, der für nicht-privilegierte Letztverbraucher anfällt, wird auf die betroffenen Verteilnetzbetreiber umgelegt. Er gleicht die entgangenen Erlöse aus, die durch die reduzierten Netzentgelte in bestimmten Regionen entstehen. Er wird somit fester <a href="https://cubeconcepts.de/strompreisbestandteile-2025-umlagen-abgaben/">Strompreisbestandteil 2025</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aufschläge ähneln der bisherigen § 19 StromNEV-Umlage, die dazu dienen, Netzkosten zwischen allen Stromverbrauchern zu verteilen. Sie werden in der Stromrechnung als ct/kWh-Betrag ausgewiesen und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dies sind z. B. den entgangene Erlöse der Netzbetreiber und den prognostizierte Stromverbräuche.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund des neuen Branchenmodells</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In den vergangenen Jahren hat der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere in Nord- und Ostdeutschland, zu <strong>erheblichen Netzausbaukosten</strong> geführt. Regionen wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die durch Windkraft und großflächige Solaranlagen viel Strom erzeugen, mussten hohe Kosten für den Ausbau und die Anpassung der Netzinfrastruktur tragen. Diese Kosten hatte man bisher weitgehend <strong>regional umgelegt</strong>. Dies führte dazu, dass Verbraucher und Unternehmen in diesen Gebieten deutlich <strong>höhere Netzgebühren</strong> zahlen mussten. Jetzt soll das neue Branchenmodell dafür sorgen, dass die Mehrkosten gerechter umverteilt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verschiedene Verteilnetzbetreiber hatten bereits vor der Ankündigung der Höhe des Aufschlags für besondere Netznutzung Strompreisreduktionen für private Haushalte von bis zu 200 Euro pro Jahr angekündigt. Inwieweit auch Unternehmen bzw. Großverbrauchen in diesen Regionen davon profitieren werden, bleibt abzuwarten. Auf der anderen Seite könnten Regionen mit geringerer Belastung durch den Ausbau erneuerbarer Energien, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Bayern, in 2025 <strong>leichte Erhöhungen der Netzgebühren</strong> verzeichnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte im Vorfeld, dass mit dieser neuen Regelung &#8220;faire Netzentgelte&#8221; geschaffen werden sollen. Dies sein notwendig, um die Menschen und Unternehmen in den betroffenen Regionen zu unterstützen. Zudem wird gehofft, dass durch die gerechtere Verteilung der Kosten die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gesteigert wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Mechanismus der Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der zugrunde liegende Mechanismus basiert auf einem mehrstufigen Modell, das kontinuierlich aktualisiert wird. Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von besonderen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Dies geschieht durch eine Kennzahl, die auf der ans Netz angeschlossenen Erzeugungsleistung basiert. Wenn die Kennzahl eines Netzbetreibers einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, kann er einen Teil der durch die Integration erneuerbarer Energien entstandenen Kosten bundesweit verteilen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Aspekt des Mechanismus betrifft kleinere, nachgelagerte Netzbetreiber, wie z. B. Stadtwerke. Diese profitieren indirekt von den sinkenden Netzentgelten der größeren Regionalversorger, an deren Netz sie angeschlossen sind, auch wenn sie selbst nicht von der Kostenverteilung betroffen sind. So wird beispielsweise der Regionalversorger E.DIS Netz GmbH in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern entlastet, was wiederum auch auf die kleineren angeschlossenen Netzbetreiber in der Region durchschlägt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das gestufte Modell bei der Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die neue Regelung basiert auf einem gestuften Modell, das auch künftig ständig angepasst werden soll:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Ermittlung der Belastung</strong>. Im ersten Schritt wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von besonderen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Hierfür wird eine Kennzahl entwickelt, die das Verhältnis zwischen der installierten Leistung erneuerbarer Energien und dem Stromverbrauch in der jeweiligen Region misst.</li>



<li><strong>Finanzieller Ausgleich für Netzbetreiber</strong>. Netzbetreiber, die eine hohe Belastung nachweisen können, erhalten einen finanziellen Ausgleich, um die durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstandenen Mehrkosten zu decken.</li>



<li><strong>Bundesweite Verteilung der Kosten</strong>: Die finanziellen Ausgleichszahlungen an diese Netzbetreiber werden dann bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt. Dadurch tragen alle Stromverbraucher in Deutschland die Kosten für den Netzausbau, nicht nur die in Regionen mit hohem EE-Ausbau.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Aufschlag für besondere Netznutzung zur gerechteren der Verteilung der Netzkosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten ab 2025 soll die bislang ungleich verteilten finanziellen Lasten des Netzausbaus für erneuerbare Energien deutschlandweit fairer auf alle Stromverbraucher verteilen. Regionen mit hohem Anteil an Wind- und Solarenergie, die bislang stark belastet waren, sollen dadurch entlastet werden, während in anderen Gebieten, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, leichte Erhöhungen der Netzgebühren möglich sind. Der zugrunde liegende Mechanismus sieht eine bundesweite Umlage der Kosten vor, die über einen Aufschlag für alle Verbraucher realisiert wird. Ziel der Reform ist es, eine ausgeglichenere Verteilung der Netzausbaukosten zu erreichen. Langfristig soll so auch die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien steigen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Neuregelung soll bis 2029 abgeschlossen sein und ist unter dem Namen <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/" type="post" id="29239">AgNes</a> bekannt.  </p>
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		<title>NRW: Freiflächen-PV-Förderprogramm</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nrw-freiflaechen-pv-foerderprogramm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Oct 2024 14:14:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=16948</guid>

					<description><![CDATA[<p>NRW unterstützt die Verdopplung der Solarleistung bis 2030 durch Zuschüsse für Machbarkeitsstudien (max. 35.000 €) und den Bau innovativer PV-Anlagen auf Wasser oder Äckern. Da erst ein Bruchteil des Budgets ausgeschöpft ist, bietet das Programm Unternehmen hohe Planungssicherheit und attraktive Boni für Projekte mit Eigenversorgung.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ für <strong>Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen</strong> wieder geöffnet. Es bezuschusst PV-Technologien und Anlagen, die bisher nicht durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betont, dass die Förderung ein starkes Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Ziel sei, die installierte PV-Leistung bis 2030 auf mindestens 21 GW zu verdoppeln. Dazu hat die Landesregierung mit dem neuen Landesentwicklungsplan jetzt auch die Flächenkulisse für PV-Anlagen erweitert. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Zuschüsse aus dem aktuellen <strong>Freiflächen-PV-Förderprogramm</strong> gelten für Planungs- und Beratungsleistungen sowie für die Gesamtinvestitionskosten und können auch einzeln beantragt werden. Für beide Fördertypen erfolgt das Antragsverfahren online und und beginnt mit dem Einholen eines Kostenvoranschlags. Die Anträge müssen <strong>bis spätestens 30. Juni 2027</strong> eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid und können die Maßnahme beauftragen, die erst nach Genehmigung gestartet werden darf.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Freiflächen-PV-Förderprogramm für Planungs- und Beratungsleistungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen des Gesamt-Förderprogramms sind auch Planungs- und Beratungsleistungen wie beispielsweise Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen, Konzept-Erstellungen, Umweltgutachten und weitere Planungsdienstleistungen förderfähig. Dabei variiert die Förderquote: Unternehmen können <strong>bis zu 70 %</strong> der Kosten, <strong>maximal 35.000 Euro</strong>, erstattet bekommen. Öffentliche Einrichtungen und Kommunen erhalten bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, mit einer Obergrenze von 50.000 Euro. Die Studien müssen unabhängig und durch qualifizierte Berater durchgeführt werden, die nachweislich im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen tätig sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Freiflächen-PV-Förderprogramm für Investitionskosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der Förderung für Planungs- und Beratungsleistungen wird auch die Realisierung von solchen PV-Anlagen bezuschusst. Die förderfähigen Kosten umfassen Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Montage, Unterkonstruktion, Kabel und Netzanschluss. Die Förderung beträgt <strong>bis zu 20 % </strong>der Ausgaben für Freiflächen-PV <strong>ohne Eigenversorgung</strong> und <strong>bis zu 15 % mit Eigenversorgung</strong>. In beiden Fällen ist die Förderhöhe pro Projekt auf <strong>maximal 500.000 Euro</strong> beschränkt. Floating- und Agri-PV-Anlagen können bis zu 25 % gefördert werden, mit einer Maximalförderung von 1 Million Euro. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Großes Förderpotenzial noch ungenutzt: Jetzt Zuschüsse sichern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz der attraktiven Fördermöglichkeiten wurde bisher nur ein geringer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch genommen – <strong>erst ca. 5-6 % des Fördertopfes</strong> sind <strong>ausgeschöpft</strong>. Dies bedeutet, dass noch erhebliche Fördergelder verfügbar sind, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen weiter zu unterstützen. Aktuell umsetzungswillige Unternehmen haben somit eine hervorragende Gelegenheit, von den Zuschüssen für Planung, Beratung und Investition zu profitieren. Angesichts der ambitionierten Ziele zur Verdopplung der PV-Leistung bis 2030 bietet das Programm sowohl finanziellen Anreiz als auch Planungssicherheit für zukunftsweisende Solarprojekte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Stromnetzausbau bis 2045: Kosten der Verteilnetzbetreiber</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/stromnetzausbau-bis-2045-kosten-der-verteilnetzbetreiber/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Oct 2024 13:23:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=16940</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steigende Lasten durch E-Autos, Wärmepumpen und EE-Einspeisung erfordern den Ausbau von über 800.000 km Kabelnetz und tausenden Transformatoren. Politische Vorgaben für Erdkabel treiben die Kosten massiv in die Höhe. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der dringend notwendige <strong>Stromnetzausbau bis 2045 </strong>Deutschland ist ein zentrales Element der Energiewende. Allerdings wird er in den kommenden Jahren enorme Investitionen erfordern. Insgesamt verteilen sich die Kosten auf die Erweiterung der Übertragungsnetze, die von Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW (<a href="https://cubeconcepts.de/uebertragungsnetzbetreiber-in-deutschland-aufgaben-funktion/">ÜNB</a>) betrieben werden, und der Entwicklung der ca. 900 Verteilnetze, die den Strom letztlich zu den Verbrauchern bringen. Dabei erhöht sich die Schätzung der Gesamtsumme aller aufzuwenden Mittel ständig, so dass der <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetz-ausbau-wird-teurer-als-geplant/">Stromnetz-Ausbau teurer wird als geplant.</a> Eine aktuelle Untersuchung der Bergischen Universität Wuppertal listet nun erstmalig genau auf, worin die deutschen <strong>Verteilnetzbetreiber</strong> investieren müssen, um ihre Netze auf den neuesten Stand zu bringen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dringender Investitionsbedarf bei den Verteilnetzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Planungen verdeutlichen den immensen Bedarf an Netzbetriebsmittelkosten für den Stromnetzausbau bis 2045:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Hochspannungsleitungen</strong> sollen um 34.500 km ausgebaut werden, was einem Anstieg von 48 % entspricht.</li>



<li><strong>Mittelspannungskabel</strong> werden um 262.000 km erweitert, ein Plus von 51 %.</li>



<li><strong>Niederspannungskabel</strong> sollen um 526.000 km verlängert werden, ein Anstieg von 45 %.</li>



<li>Die Zahl der <strong>Hochspannungs- und Mittelspannungstransformatoren</strong> muss um 68 % auf insgesamt 5.500 steigen.</li>



<li>Bei den <strong>Mittelspannungs- und Niederspannungstransformatoren</strong> wird eine Zunahme von 78 % auf 494.000 Einheiten benötigt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading">Weshalb der Bedarf für den Stromnetzausbau bis 2045 so hoch ist</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die umfassenden Erweiterungen sind notwendig, um das bestehende Stromnetz den künftigen Anforderungen anzupassen. Einer der Hauptgründe für den hohen Bedarf ist das <strong>Erreichen der Lebensdauer</strong> vieler aktueller <strong>Netzkomponenten</strong>. Zahlreiche bestehenden Leitungen und Transformatoren sind bereits seit Jahrzehnten im Einsatz und müssen nun ersetzt werden. Gleichzeitig zeigt eine Studie, dass das bestehende Stromnetz jetzt eigentlich schon stärker belastet werden könnte, als oft angenommen, wenn die <a href="https://cubeconcepts.de/den-netzverknuepfungspunkt-besser-nutzen/">Netzverknüpfungspunkte</a> besser genutzt werden. Der enorme Investitionsbedarf resultiert auch noch aus weiteren Modernisierungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein wesentlicher Treiber ist die <strong>zunehmende Elektrifizierung</strong>, die mit der grünen Transformation einhergeht. Der Stromverbrauch in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten erheblich steigen, insbesondere durch den verstärkten Einsatz von <strong>Elektroautos</strong> und <strong>Wärmepumpen</strong> sowie der Elektrifizierung von Prozessen in der Industrie. Neue Verbrauchergruppen und Verfahren benötigen große Mengen an elektrischer Energie, die das Stromnetz bewältigen muss. Gleichzeitig wird der Anteil erneuerbarer Energien, vor allem aus Wind- und Solaranlagen, kontinuierlich wachsen. Diese Anlagen speisen dezentral und volatil ins Netz ein, was das Stromnetz vor neue Herausforderungen stellt. Es muss nicht nur mehr Strom transportiert werden, sondern auch flexibel auf die <strong>schwankende Einspeisung</strong> aus erneuerbaren Energiequellen reagieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Etwa 200 Mrd. Euro für den Stromnetzausbau der Verteilnetze bis 2045</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Investitionskosten für den Ausbau der Verteilnetze steigen dabei kontinuierlich. Nach aktuellen Schätzungen der Bundesnetzagentur müssen bis 2045 rund <strong>200 Milliarden Euro</strong> in den Ausbau der Verteilnetze investiert werden. Diese Summe liegt deutlich über den früheren Schätzungen, was vor allem auf höhere Materialkosten, gestiegene Arbeitskosten und juristische Verzögerungen bei der Umsetzung von Bauprojekten zurückzuführen ist. Neben Kabeln und Transformatoren sind zusätzlich auch <strong>intelligente Steuerungssysteme</strong> erforderlich, die sowohl die Effizienz als auch die Stabilität der Netze sicherstellen. Experten warnen dabei vor knappen Verfügbarkeiten aller notwendigen technischen Komponenten und einem globalen Wettbewerb, der die Kosten für den Stromnetzausbau bis 2045 noch weiter ansteigen lassen könnten. Eine Förderung zum Aufbau einer <strong>eigenen deutschen Produktion</strong> wird von ihnen dringend angeraten. &nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders teuer ist zusätzlich die Entscheidung, <strong>verstärkt Erdkabel</strong> anstelle von Freileitungen zu verlegen. Diese politische Vorgabe wurde getroffen, um den Widerstand in der Bevölkerung zu verringern, da unterirdische Kabel weniger sichtbar und damit ästhetisch unauffälliger sind. Allerdings sind Erdkabel im Bau und in der Wartung erheblich teurer als Freileitungen. Experten schätzen, dass allein durch den verstärkten Einsatz von Freileitungen bis zu 35,3 Milliarden Euro eingespart werden könnten. Trotz dieser Einsparmöglichkeiten wird die Rückkehr zu Freileitungen politisch abgelehnt, da man befürchtet, dass dadurch weitere Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen könnten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solider Stromnetzausbau bis 2045 ist unverzichtbar</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Herausforderungen beim Ausbau der Verteilnetze sind groß, doch der Ausbau ist für die Versorgungssicherheit unerlässlich. Die grüne Transformation, die zunehmende Elektrifizierung und der wachsende Anteil erneuerbarer Energien machen es notwendig, das bestehende Stromnetz umfassend zu modernisieren. Dabei ist nicht nur eine erhebliche finanzielle Investition erforderlich, sondern auch eine flexible Planung, die den sich wandelnden technologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das deutsche Stromnetz auch in Zukunft stabil, effizient und nachhaltig bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Gestehungskosten für PV-Batteriesysteme sinken</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/gestehungskosten-fuer-pv-batteriesysteme-sinken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Aug 2024 07:07:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15812</guid>

					<description><![CDATA[<p>Laut Fraunhofer ISE liegen die Gestehungskosten für PV-Batteriesysteme bereits heute unter denen konventioneller Kohle- und Kernkraftwerke. Solarparks bleiben mit 4,1–6,9 Cent die günstigste Quelle, wobei sinkende Speicherpreise bis 2045 sogar Kosten von nur 3,1 Cent/kWh ermöglichen könnten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) hat in seiner jüngsten Studie die <strong>Gestehungskosten</strong> von verschiedenen Stromerzeugungstechnologien unter die Lupe genommen. Der Fokus der Analyse lag dabei auf erneuerbaren Energien wie Photovoltaik, Windenergie und Bioenergieanlagen. Erstmalig wurden jetzt auch <strong>PV-Batteriesysteme</strong> ausgewertet und die Gestehungskosten mit verschiedenen erneuerbaren Energietechnologien und konventionellen Kraftwerken verglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Berechnung der Gestehungskosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Forscher haben für die Studie den <strong>LCOE</strong> (Levelized Cost of Electricity) der verschiedenen Energieträger-Technologien analysiert und dabei verschiedene Entwicklungs- und Preispfade berücksichtigt. Miteingeflossen sind auch spezifische Kostenparameter im europäischen Wirtschaftskontext sowie die energiepolitische Planung des deutschen Energiesystems.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Berechnung der Gestehungskosten für PV-Batteriesysteme haben die Forscher die Kosten für die Speicher auf die Nutzkapazität inklusive Installationskosten bezogen. Die technische und finanzielle Lebensdauer für PV-Anlagen wurde mit 30 und die der Batteriespeicher mit 15 Jahren angesetzt. Die Analyse hat dabei zwei typische Verhältnisse für Großspeicher in Verbindung mit gewerblichen PV-Anlagen untersucht, nämlich ein Verhältnis von <strong>2:1</strong> für <strong>dachinstallierte Großanlagen</strong> und ein Verhältnis von <strong>3:2</strong> für <strong>Freiflächenanlagen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ergebnisse des Gestehungskosten-Vergleichs inkl. PV-Batteriesysteme</h2>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="498" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-Uebersicht-1024x498.jpg" alt="" class="wp-image-15813" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-Uebersicht-1024x498.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-Uebersicht-300x146.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-Uebersicht-768x373.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-Uebersicht.jpg 1274w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Wie schon die letzte Auswertung der Zahlen aus 2022 gezeigt hatte, lagen die <a href="https://cubeconcepts.de/2022-pv-stromgestehungskosten-um-weitere-3-gesunken/">PV-Stromgestehungskosten</a> im Vergleich zu anderen Energiequellen weit vorne. Laut der neuen Studie des Fraunhofer ISE konnten sie ihren Vorsprung jetzt sogar noch weiter ausbauen.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="969" height="629" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Freiflaechenanlagen.jpg" alt="" class="wp-image-15814" style="width:463px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Freiflaechenanlagen.jpg 969w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Freiflaechenanlagen-300x195.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Freiflaechenanlagen-768x499.jpg 768w" sizes="(max-width: 969px) 100vw, 969px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die günstigsten Varianten der Stromerzeugung sind nach wie vor <strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a></strong>. Sie liegen aktuell zwischen 4,1 und 6,9 Cent pro Kilowattstunde. Bis 2045 könnten diese Kosten auf 3,1 bis 5,0 Cent pro Kilowattstunde sinken, sagen die Forscher voraus. <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/photovoltaik-auf-dachflaechen/">Photovoltaik auf Dachflächen</a> produzieren zurzeit in Süddeutschland zwischen 5,7 und 8,8 Cent und in Norddeutschland wischen 7,8 und 12 Cent pro Kilowattstunde Strom. Auch diese Werte könnten in 20 Jahren auf 4,9 bis 10,4 Cent pro Kilowattstunde sinken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neu ist die Erkenntnis, dass jetzt schon die Gestehungskosten für PV-Anlagen kombiniert mit <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriegroßspeichern</a> <strong>niedriger</strong> sind als <strong>konventionelle Kraftwerke</strong>. Die Forscher berechneten bei größeren PV-Batteriesystemen einen aktuellen Preis zwischen 7,3 und 16,0 Cent pro Kilowattstunde. Bei der Kombination von Freiflächenanlagen und Batteriespeichern liegen die Kosten bei 6,0 bis 10,8 Cent pro Kilowattstunde.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="971" height="628" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Dachanlagen.jpg" alt="" class="wp-image-15815" style="width:467px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Dachanlagen.jpg 971w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Dachanlagen-300x194.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Gestehungskosten-PV-Dachanlagen-768x497.jpg 768w" sizes="(max-width: 971px) 100vw, 971px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Sollten die Speicherpreise auf die prognostizierten Preise von 180 bis 700 Euro pro Kilowattstunde bis 2045 sinken, rechnet das Fraunhofer Institut gar mit Gestehungskosten bei Dach-PV-Batteriesystemen zwischen 4,9 und 10,4 und Freiflächen-PV-Batteriesystemen zwischen <strong>3,1</strong> und <strong>5,0 Cent</strong>. Insgesamt zeigen die Ergebnisse jedoch, dass die Kosten mit der Größe der PV-Anlage und dem Verhältnis von PV-Leistung und Batteriespeicher variieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vergleich dazu sind die Gestehungskosten für fossile Kraftwerke heute deutlich höher: Braunkohlekraftwerke kosten 15,1 bis 25,7 Cent, Steinkohlekraftwerke 17,3 bis 29,3 Cent, GuD-Kraftwerke 10,9 bis 18,1 Cent und flexible Gaskraftwerke 15,4 bis 32,6 Cent pro Kilowattstunde. Kernkraftwerke liegen bei 13,6 bis 49,0 Cent pro Kilowattstunde. Bei einer Umstellung von Erdgas auf Wasserstoff im Jahr 2035 ergeben sich Kosten von 20,4 bis 35,6 Cent pro Kilowattstunde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ausbaufähig: PV-Batteriesysteme in der Industrie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die meisten Speicher, die heute zur Gesamtspeicherkapazität in Deutschland beitragen, sind entweder Heimspeicher mit einer Kapazität von bis zu 30 kWh oder Großspeicher ab 1.000 kWh. Speicher mit einer Kapazität zwischen 5 und 10 kWh machen 45% der Gesamtkapazität aus, während Speicher mit 10 bis 20 kWh 28% ausmachen. Großspeicher über 1 MWh tragen 13% bei, und kleine Speicher unter 5 kWh haben einen Anteil von 7%. Speicher im Bereich von 30 bis 1.000 kWh, die typischerweise im Gewerbe- und Industriebereich verwendet werden, spielen bisher hingegen nur eine untergeordnete Rolle. </p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="493" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Batteriespeicher-Kapazitaet-gesamt-1024x493.jpg" alt="" class="wp-image-15820" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Batteriespeicher-Kapazitaet-gesamt-1024x493.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Batteriespeicher-Kapazitaet-gesamt-300x144.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Batteriespeicher-Kapazitaet-gesamt-768x369.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/08/Batteriespeicher-Kapazitaet-gesamt.jpg 1347w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei können Batteriesysteme gerade in diesem Bereich ihre Vorteile für energieintensive Unternehmen ausspielen. Möglich ist dies durch <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a>, <a href="https://cubeconcepts.de/lastverschiebung-load-shifting-mit-bess/">Load Shifting</a> und intelligentem Lastmanagement. Netzentgeltreduktionen winken beispielsweise auch bei einer atypischen Netznutzung oder durch konstante Verbrauchswerte. Darüber hinaus eignen sich Batteriespeicher zur <a href="https://cubeconcepts.de/eigenverbrauchsoptimierung-durch-bess/" type="post" id="27842">Eigenverbrauchsoptimierung</a> der selbst erzeugten Energie, Stabilisierung des eigenen Firmennetzes oder als zusätzliche Einnahmequelle auf dem Regelenergie-Markt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Batteriesysteme rechnen sich und Gestehungskosten sinken</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Gestehungskosten für erneuerbare Energien, insbesondere Photovoltaik, entwickeln sich weiter positiv, auch wenn Speicher integriert sind. Laut der Studie sind neue Solaranlagen, selbst mit Speichern, im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken wettbewerbsfähig. Die Kosten für Solarstrom, der in Batterien zwischengespeichert wird, liegen je nach Systemgröße zwischen 6 und 22,5 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig steigen die <a href="https://cubeconcepts.de/entwicklung-der-batteriespeichererloese/">Batteriespeichererlöse</a> kontinuierlich. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Ohne Speicher liegen die Kosten noch niedriger. Auch bis 2045 werden die Kosten für Solar- und Windkraft weiter sinken, während konventionelle Kraftwerke teurer werden. Speicherlösungen bleiben wichtig, um die wetterabhängige Stromproduktion auszugleichen, aber sie treiben die Kosten geringfügig in die Höhe. Trotz dieser zusätzlichen Kosten bleiben erneuerbare Energien günstiger als fossile Alternativen, mit Ausnahme von Erdgas. Technologien wie Wasserstoff und Biomasse bieten Flexibilität, sind jedoch kostenintensiver.</p>



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		<title>Stromnetz-Ausbau wird teurer als geplant</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/stromnetz-ausbau-wird-teurer-als-geplant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Aug 2024 11:23:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15752</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bis 2045 steigen die Netzinvestitionen auf rund 528 Mrd. Euro, um 18.000 km neue Trassen und Offshore-Anbindungen für einen verdoppelten Stromverbrauch zu realisieren. Teure Erdkabel-Vorgaben, globale Materialknappheit und der Anschluss dezentraler EE-Anlagen treiben die Kosten dabei weit über frühere Prognosen hinaus.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Investitionskosten für den dringend notwendigen <strong>Stromnetz-Ausbau</strong> in Deutschland steigen mit jeder neuen Schätzung. Nach den neuesten Berechnungen der Bundesnetzagentur, die auf dem aktuellen Netzentwicklungsplan (NEP) basieren, belaufen sich die notwendigen Investitionen bis 2045 jetzt für die Übertragungsnetze <strong>327,7</strong> und für die Verteilnetze rund <strong>200 Milliarden Euro</strong>. 2023 lagen die Schätzungen noch bei etwa 300 bzw. 150 Milliarden Euro.</p>



<h2 class="wp-block-heading">18.000 km neue Trassen für den Stromnetz-Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber rechnen damit, dass sich der Stromverbrauch in Deutschland bis 2045 <strong>verdoppeln</strong> wird. Zusätzlich werde der Anteil der erneuerbaren Energien bis dahin auf etwa <strong>700 GW</strong> jährlich steigen, prognostizieren sie. Das aktuelle, rund 37.000 km lange, deutsche Stromnetz ist heute bereits komplett überlastet. Um dem künftigen Bedarf gerecht zu werden, soll das Stromnetz demnach um <strong>18.000 km</strong> erweitert werden. Geplant sind dazu drei neue Nord-Süd-Trassen und zwei neue Ost-West-Trassen mit einer Gesamtlänge von 4.800 km. Darüber hinaus rechnen die Experten mit 8.500 km neuer Trassen für die Anbindung von Offshore-Windparks. Die restlichen 4.700 km dienen der Verstärkung vorhandener Verbindungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kostentreiber für Stromnetz-Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Schätzungen der Investitionskosten für den Stromnetz-Ausbau steigen aus verschiedenen Gründen ständig weiter. Ein wesentlicher Treiber sind <strong>nachgereichte</strong> oder <strong>veränderte Projekte</strong> sowie der globale Wettbewerb um elektrotechnische Komponenten. Die <strong>große weltweite Nachfrage</strong> nach speziellen Produkten, die für den Stromnetz-Ausbau benötigt werden, lassen die Preise steigen. Zudem erfordert die zunehmende Einspeisung dezentraler Stromerzeuger wie Wind- und Solaranlagen sowie der rasant wachsende Stromverbrauch durch <strong>Wärmepumpen</strong> und <strong>Elektroautos</strong> erhebliche Investitionen in den Ausbau und die intelligente Steuerung der Verteilnetze.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Energiewende verlangt umfangreiche Leitungsnetze, insbesondere um grünen Strom aus dem Norden Deutschlands in den Süden zu leiten. Zusätzlich muss er von den dezentralen EE-Anlagen zu den Verbrauchern transportiert werden. Hierbei tragen Inflation, höhere Material- und Personalkosten sowie juristische Auseinandersetzungen zu den gestiegenen Kosten bei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung aus dem Jahr 2015, die <strong>unterirdische</strong> statt <strong>oberirdische </strong>Stromtrassen bevorzugt, hat ebenfalls zu erheblichen Kostensteigerungen geführt. Der Bau von Erdkabeln ist teurer, komplizierter und wartungsintensiver. Das Veto Bayerns verzögerte Projekte wie Südlink und Südostlink signifikant, wodurch auch die Akzeptanz der Öffentlichkeit für die Energiewende gefährdet wurde. Die Bundesnetzagentur schätzt, dass <strong>35,3 Milliarden Euro</strong> eingespart werden könnten, wenn stattdessen <strong>Freileitungen</strong> verwendet würden. Obwohl einige Bundesländer und politische Parteien eine Rückkehr zu den günstigeren Freileitungen fordern, lehnt Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eine Änderung der Regelung ab, um weitere Verzögerungen und zusätzliche Planungskosten zu vermeiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unklare Kostenverteilung des Stromnetz-Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kosten für den Stromnetz-Ausbau werden hauptsächlich durch die <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/"><strong>Stromnetzentgelte</strong></a> der Verbraucher gedeckt. Diese Entgelte haben sich im letzten Jahr für private Haushalte bereits von 3,12 auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppelt und müssten vermutlich künftig <strong>weiter steigen</strong>. Noch sind die politischen Entscheidungen zur Finanzierung des Stromnetz-Ausbaus nicht endgültig getroffen. Alternativ zu Netzentgelt-Erhöhungen könnte die Bundesregierung einen Teil der Kosten aus Steuermitteln finanzieren oder die Energiekonzerne verpflichten, die Kosten selbst zu tragen. Für <strong>Förderungen</strong> und <strong>Subventionen</strong> müsste sie allerdings Haushaltsmittel zur Verfügung stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Netzbetreiber und Energieunternehmen haben auch die Möglichkeit, privatwirtschaftliche Investitionen über langfristige Finanzierungsmodelle wie <strong>Kredite</strong> oder <strong>Anleihen</strong> abzusichern. Dazu bieten sich beispielsweise Public-Private-Partnerships (PPP) oder Grüne Anleihen (Green Bonds) an. Internationale Entwicklungsbanken wie die <strong>Europäische Investitionsbank</strong> (EIB) können ebenfalls Finanzierungshilf durch Kredite und Darlehen bieten. Diese sind durch langfristige Verträge und stabile Einnahmequellen abgesichert und bieten besonders für Projekte mit starkem öffentlichen Interesse Finanzierungshilfe an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt erfordert die Finanzierung des Stromnetz-Ausbaus in Deutschland einen Mix aus verschiedenen Quellen, um die erheblichen Kosten zu decken und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Finanzierung tragfähig und gerecht verteilt ist. Dabei ist sowohl eine langfristige Planung als auch eine Anpassungsfähigkeit an sich ändernde wirtschaftliche und technologische Rahmenbedingungen entscheidend.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Finanzierung des Stromnetz-Ausbaus in Deutschland stellt eine erhebliche Herausforderung dar, da die Kosten kontinuierlich steigen. Aktuelle Schätzungen der Bundesnetzagentur belaufen sich bis 2045 auf 327,7 Milliarden Euro für die Übertragungsnetze und rund 200 Milliarden Euro für die Verteilnetze. Kostentreiber sind veränderte Projekte, der globale Wettbewerb um elektrotechnische Komponenten, der erhöhte Bedarf durch erneuerbare Energien, Wärmepumpen und Elektroautos sowie die Entscheidung für teurere unterirdische Trassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ob sich die aktuelle höhere Kostenschätzung des Stromnetz-Ausbaus aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Veränderungen überhaupt für eine langfristige Planung eignet, wird sich zeigen. Bisher wurden die Zahlen immer nur nach oben korrigiert.</p>
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		<title>Reform der Netzentgeltrabatte für die Industrie geplant</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/reform-der-netzentgeltrabatte-fuer-die-industrie-geplant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Jul 2024 14:24:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15595</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die geplante Reform wandelt Netzentgelte in Steuerungssignale um: Rabatte gibt es künftig bei Laststeigerung in Zeiten hoher EE-Einspeisung und Drosselung bei Knappheit. Dies fördert die industrielle Flexibilität, entlastet die Stromnetze und ist ein zentraler Baustein der neuen deutschen Energiestrategie zur Integration volatiler Energieträger.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur hat eine Reform der <strong>Netzentgeltrabatte </strong>für die Industrie zum 1. Januar 2026 angekündigt. Damit möchte die Behörde die Anreize für ein flexibles und systemdienliches Verbrauchsverhalten der Industrieunternehmen in Deutschland erhöhen, um den Herausforderungen eines Stromsystems mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien gerecht zu werden. Diese beabsichtigte Neuregelung passt inhaltlich zu den geplanten Reformen der <strong><a href="https://cubeconcepts.de/wachstumsinitiative-geplante-reformen-fuer-den-energiemarkt/">Wachstumsinitiative</a></strong>, könnte aber erhebliche Auswirkungen auf den <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutschen Strommarkt</a> und die Energiewende haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weshalb ist die Reform der Netzentgeltrabatte notwendig?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der bestehende Ansatz zur Berechnung der Netzentgelte basiert auf einem Stromsystem, das von konstanter Stromerzeugung durch Kohle- und Atomkraftwerke geprägt ist. Bisher erhalten Industrieunternehmen Rabatte auf ihre <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/">Stromnetzentgelte</a>, wenn sie ihren Stromverbrauch stabil halten oder zu Zeiten mit geringer Netzbelastung steigerten. Die Bundesnetzagentur empfiehlt daher, die <strong><a href="https://cubeconcepts.de/bandlast-bandstrom/">Bandlast und Bandstrom</a> Regelung</strong> (auch bekannt als &#8220;7.000-Stunden-Regel&#8221;) sowie die Vergünstigungen bei der <strong>atypischen Netznutzung</strong> auslaufen zu lassen. Von diesen Netzentgeltrabatten nach § 19 Abs. 2 StromNEV profitierten zurzeit gut 4.500 Unternehmen und sparen dabei insgesamt eine Milliarde Euro jährlich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem zunehmenden Anteil der volatilen erneuerbarer Energien im deutschen Strommix, der im Jahre 2024 bereits auf fast <strong>60 Prozent</strong> gestiegen ist, passen diese starren Regeln jedoch nicht mehr, ist die Ansicht der Bundesnetzagentur. Insgesamt müsse der Verbrauch der Industrie flexibler und die Residuallast minimiert werden. Grundsätzlich wird es weiterhin <strong>Netzentgeltprivilege</strong> geben. Diese werden aber künftig nur an Unternehmen vergeben, die ihre Stromverbräuche dynamisch und aktuell anpassen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betont, dass „die alten Netzentgeltrabatte nicht mehr den Anforderungen eines Stromsystems entsprechen, das von hohen Anteilen erneuerbarer Stromerzeugung geprägt ist“. Daher ist ein Übergang von einem<strong> starren</strong> zu einem <strong>flexiblen System</strong> notwendig, das sich an das aktuelle Stromangebot anpasst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reformeckpunkte der Netzentgeltrabatte für die Industrie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform sieht demnach vor, dass stromintensive Unternehmen ihre Netzentgelte senken können, wenn sie ihren Verbrauch an das aktuelle Stromangebot anpassen. Maßstab soll dabei der ständig <strong>schwankende Börsenstrompreis</strong> sein. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre Netzentgelte senken können, wenn sie ihren Stromverbrauch zu dem Zeitpunkt erhöhen, an dem viel erneuerbarer Strom im Netz verfügbar ist, und umgekehrt. Diese Regelung soll Anreize schaffen, die <strong>Produktion</strong> in Zeiten eines hohen Stromangebots zu <strong>erhöhen</strong> und in Zeiten knappen Angebots zu <strong>drosseln</strong>. Hauptparameter der neuen Netzentgeltrabatte wird demnach die Höhe der individuellen Lastveränderung nach den gestaffelten <a href="https://cubeconcepts.de/day-ahead-handel-batteriespeicher/">Day-ahead</a> Stundenpreisen an der Strombörse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE), lobt diesen Ansatz der Reform der Netzentgeltrabatte für die Industrie. Sie meinte, „durch die Netzentgelte sollen Signale an industrielle Verbraucher gesendet werden, sich marktdienlich und systemisch zu verhalten.“ Dies könne Preisschwankungen am Strommarkt reduzieren, die Netze entlasten und Kosten senken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Umsetzung und Herausforderungen für die Neuregelung der Netzentgeltrabatte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie ein technisches System entwickelt werden kann, das es der Industrie ermöglicht, flexibel auf <strong>Strommengen- und Preisentwicklungen</strong> zu reagieren, wird in den kommenden Monaten erörtert. Die Bundesnetzagentur möchte im ersten Schritt die Industrie dabei nicht überfordern und wird auch <strong>Übergangsfristen</strong> gewähren. Anfangs möchte sie auf diese Weise vielmehr <strong>Impulse</strong> schaffen, um die Verbräuche agiler steuern zu können. Das trägt mittel- und langfristig dazu bei, die Stromnetze zu entlasten und die Kosten für den Netzausbau zu reduzieren. Dazu hat die Bundesnetzagentur auch vorgesehen, <strong>regionale Ausnahmen</strong> zu schaffen, wo nötig, und Übergangsregelungen zu gewähren, um eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Reform als Baustein der neuen deutschen Energiestrategie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform der Netzentgeltrabatte für die Industrie durch die Bundesnetzagentur ist ein wichtiger Schritt zur Flexibilisierung des Stromverbrauchs und damit zur Unterstützung der Energiewende in Deutschland. Indem sie Anreize für ein <strong>systemdienliches Verbrauchsverhalten</strong> schafft, kann sie dazu beitragen, die Herausforderungen eines Stromsystems mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien zu meistern. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In die gleiche Richtung stößt die neue Debatte um einen deutschen <a href="https://cubeconcepts.de/kapazitaetsmarkt-schluessel-zur-energiewende/">Kapazitätsmarkt</a> im Rahmen der Wachstumsinitiative oder das geplante <a href="https://cubeconcepts.de/kraftwerkssicherheitsgesetz-neue-umlagen-erwartet/">Kraftwerkssicherheitsgesetz</a>. Bausteine der neuen Strategie zur Sicherung der künftigen Stromversorgung finden sich auch in dem jüngst neu aufgelegten Programm „<a href="https://cubeconcepts.de/nutzen-statt-abregeln-2-0-soll-netzengpaesse-vermeiden/">Nutzen statt abregeln 2.0</a>“. Aber auch dieses, kann den dringend notwendigen Netzausbau nicht ersetzen, sondern nur abfedern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht es mit den Netzentgeltrabatten weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die öffentliche Konsultation des Eckpunktepapiers läuft noch bis zum 18. September 2024. Nach den Eingaben der verschiedenen Verbände und energieintensiven Industrien erfolgt die gesetzliche Ausarbeitung. Die endgültigen Regelungen sollen Anfang 2029 in Kraft treten. Mehr zum Stand der der Netzentgeltreform in unserem Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/agnes-zwischenbericht-2026-industriekunden/">AgNes-Zwischenbericht 2026</a>. </p>
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		<title>„Nutzen statt abregeln 2.0“ soll Netzengpässe vermeiden</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nutzen-statt-abregeln-2-0-soll-netzengpaesse-vermeiden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jul 2024 05:24:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilität, Klimatisierung & Sektorenkopplung]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15495</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab Oktober 2024 startet die zweijährige Erprobungsphase von „Nutzen statt abregeln 2.0“, die Überschussstrom aus erneuerbaren Energien für Sektorenkopplung und Speicher nutzbar macht. Ziel ist es, teure Abregelungen zu vermeiden, ohne dabei den notwendigen Netzausbau aus den Augen zu verlieren.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Den Passus „<strong>Nutzen statt Abregeln</strong>“ gibt es bereits seit 2017 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser wurde jedoch in den vergangenen Jahren wegen seiner Komplexität kaum genutzt. Allerdings wird das Thema durch den rasanten Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Strommix und dem schleppenden Netzausbau immer dringlicher.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Allein im Jahr 2023 wurden Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen um <strong>10 TWh abgeregelt</strong>. Das machte etwa 4 % der gesamten Erzeugung aus Erneuerbaren Energien aus. Diese Abregelung führt nicht nur zum Verlust von klimaneutralem Strom, sondern auch zu <strong>steigenden <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-2-0-und-photovoltaikanlagen/">Redispatch</a>-Kosten</strong>. Basierend auf der ursprünglichen Strategie wurde daher Ende 2023 ein neuer Entwurf namens „Nutzen statt Abregeln 2.0“ abgestimmt und in §13k EnWG aufgenommen. Dieser bezieht nun auch den Einsatz modernster Technologien und neue regulatorische Maßnahmen vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph">An den Konsultationen beteiligten sich insgesamt 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen. Trotzdem wies Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Ende eindringlich darauf hin, dass das neue Instrument <strong>kein Ersatz</strong> für einen schnellen und bedarfsgerechten <strong>Netzausbau</strong> darstellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ziele von „Nutzen statt abregeln 2.0“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">„Nutzen statt abregeln 2.0“ verfolgt das Ziel, die Integration erneuerbarer Energien in das deutsche Stromnetz zu optimieren und die Effizienz des gesamten Energiesystems zu steigern. Das zentrale Anliegen ist die <strong>Reduzierung der Abregelung</strong> von Wind- und Solaranlagen aufgrund von Netzengpässen. Überschüssiger Strom soll durch eine <strong>zusätzliche Stromnachfrage</strong>, die ohne dieses Instrument nicht stattgefunden hätte, sinnvoll genutzt werden. Mittels Prognosen und Zuteilungsverfahren möchte man die Nachfrage an die Zeiten hoher Erzeugung anpassen und regional steuern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Funktionen und Kernpunkte von „Nutzen statt abregeln 2.0“</h2>



<p class="wp-block-paragraph">„Nutzen statt Abregeln 2.0“ sieht vor, zunächst die abgeregelten Strommengen günstig an die zusätzlichen Verbraucher abzugeben. Nach dieser ersten Testphase, bei der ein vereinfachtes Zuteilungsverfahren greift, wird der Überschussstrom später in einem <strong>Auktionsverfahren</strong> an zuschaltbare Verbrauchsanlagen in Entlastungsregionen versteigert. Dazu erlaubt der neue § 13k EnWG den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Strom zu einem vergünstigten Preis an Betreiber zuschaltbarer Lasten zu vergeben. Tennet, Amprion, 50Hertz und Transnet BW veröffentlichen dazu täglich eine <strong>24-Stunden-Prognose</strong> der überschüssigen Strommengen in den jeweiligen Entlastungsregionen. Dadurch können zugelassene Verbraucher ihren Stromverbrauch so planen, dass es am Folgetag nicht zu Netzengpässen kommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die ÜNB haben bis Mitte 2024 spezifische Kriterien für die Teilnahme an „Nutzen statt Abregeln 2.0“ konzipiert und festgelegt. Demnach dürfen im ersten Schritt Betreiber von Anlagen, die <strong>elektrisch Wärme erzeugen</strong> oder <strong>netzgekoppelte Speicher</strong> einsetzen, teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind auch <strong>Elektrolyseure</strong> und <strong>Großwärmepumpen</strong>. Später soll das Teilnehmerspektrum um weitere Sektorenkopplungstechnologien ausgedehnt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Erprobungsphase und künftige Entwicklungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab dem 1. Oktober 2024 starten die Übertragungsnetzbetreiber eine zweijährige Erprobungsphase mit dem vereinfachten Zuteilungsverfahren. Ab dem 1. April 2025 sollen auch Verteilnetzbetreiber das Instrument nutzen können. Parallel dazu wird das wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren entwickelt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG): Neue Umlagen erwartet</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/kraftwerkssicherheitsgesetz-neue-umlagen-erwartet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Jul 2024 07:45:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15457</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das neue Kraftwerkssicherheitsgesetz soll die Stromversorgung durch wasserstofffähige Gaskraftwerke sichern, bringt jedoch neue finanzielle Belastungen mit sich. Ab 2028 droht eine zusätzliche Umlage auf den Strompreis, um die Milliardeninvestitionen in die notwendigen Reservekapazitäten zu refinanzieren.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der Haushaltskonsultationen für 2025 und der <a href="https://cubeconcepts.de/wachstumsinitiative-geplante-reformen-fuer-den-energiemarkt/">Wachstumsinitiative</a> hat sich die Bundesregierung ebenfalls darauf geeinigt, ein neues <strong>Kraftwerkssicherheitsgesetz</strong> zu planen. Es ist Teil einer umfangreichen Strategie zur Sicherung der Stromversorgung und soll dazu beitragen, die volatile Energieerzeugung der erneuerbaren Energien auszugleichen. Im Zentrum steht die Errichtung und Modernisierung von Kraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, um die Dekarbonisierung voranzutreiben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründe für das Kraftwerkssicherheitsgesetz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Deutschland muss die Lücke schließen, die durch den <strong>Ausstieg</strong> aus der <strong>Kohleverstromung</strong> entsteht. Erdgas-Kraftwerke sind zwar eine Alternative, verursachen jedoch weiterhin CO₂-Emissionen und werden daher wirtschaftlich immer unattraktiver. Zusätzlich werden sie künftig durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien immer seltener gebraucht. Aus diesen Gründen wird zurzeit kaum ein wirtschaftlich orientierter Konzern in solche Kraftwerke als Brückentechnologie investieren. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz soll dies durch Ausschreibungen und Subventionen ändern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Arten und Standorte der neuen Kraftwerke</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung setzt vor allem auf Wasserstoff-Kraftwerke, die mit <strong>grünem Wasserstoff</strong> aus erneuerbaren Energien oder <strong>blauem Wasserstoff</strong> aus Erdgas betrieben werden, wobei das CO₂ gespeichert wird. Auch Biomasse-Kraftwerke sind eine Option. Insgesamt sollen <strong>12,5 GW neue Kapazitäten</strong> entstehen. Davon werden 5 GW H2-ready-Gaskraftwerke und 2 GW Modernisierungen ausgeschrieben, die spätestens acht Jahre nach Inbetriebnahme auf Wasserstoff umgestellt werden. Zusätzlich sind 0,5 GW reine Wasserstoffkraftwerke und 0,5 GW Speicher vorgesehen. Eine weitere Ausschreibung für 5 GW Gaskraftwerke folgt, die 2045 klimaneutral sein müssen. Die neuen Anlagen sollen überwiegend in Süddeutschland entstehen, um Netzstabilität zu gewährleisten und Redispatch-Kosten zu senken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Finanzierung und Kosten des Kraftwerkssicherheitsgesetzes</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein sog. Kapazitätsmechanismus wird eingeführt, um die spätere Finanzierung sicherzustellen. Dieser Mechanismus soll ab 2028 greifen und beinhaltet eine <strong>Umlage auf den Strompreis</strong>. Die Bundesregierung kalkuliert für den gesamten Förderzeitrum mit Kosten von etwa <strong>20 Milliarden Euro</strong>. Ein Teil der Finanzierung soll über den Klima- und Transformationsfonds bzw. über den Bundeshaushalt und der andere Teil über die Umlage erfolgen. Laut Schätzungen von Experten könnten die Zusatzkosten die Kilowattstunde Strom um <strong>0,5 bis 1 Cent verteuern</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Generelle Entwicklung des Strommarkts</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2028 plant die Bundesregierung eine Umstellung des <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutschen Strommarktes</a> von einem reinen Vergütungssystem auf einen <strong><a href="https://cubeconcepts.de/kapazitaetsmarkt-schluessel-zur-energiewende/">Kapazitätsmarkt</a></strong>. In diesem neuen Modell soll nicht nur die tatsächlich produzierte Energie, sondern auch die Bereitstellung von Kapazitäten vergütet werden, selbst wenn diese nicht genutzt wird. In Großbritannien, Belgien oder Polen werden heute schon reine Energiekapazitäten in dieser Form gehandelt bzw. versteigert. Ziele sind die Erhöhung der Versorgungssicherheit und Stabilisierung des Stromnetzes, insbesondere in Zeiten, in denen wenig Wind und Sonne zur Verfügung stehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zeitschiene für das Kraftwerkssicherheitsgesetz</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die erste Ausschreibung für Anlagen ist für Ende 2024 oder Anfang 2025 geplant. Nach Konsultationen und Genehmigungen sollen die ersten Projekte bis 2026 starten. Parallel arbeitet das BMWK an einem Optionenpapier für die Gestaltung des Kapazitätsmechanismus, der bis 2028 voll funktionsfähig sein soll.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/kraftwerkssicherheitsgesetz-neue-umlagen-erwartet/">Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG): Neue Umlagen erwartet</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Wachstumsinitiative: Geplante Reformen für den Energiemarkt</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/wachstumsinitiative-geplante-reformen-fuer-den-energiemarkt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jul 2024 14:47:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15452</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die geplante Wachstumsinitiative sieht grundlegende Reformen vor, um den Energiemarkt durch mehr Flexibilität und ein neues Förderdesign für erneuerbare Energien zu modernisieren. Neben Investitionsanreizen für Speicher und Kraftwerke steht vor allem das Ziel im Fokus, die Netzkosten zu stabilisieren und Preissignale unverfälscht an die Wirtschaft weiterzugeben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/wachstumsinitiative-geplante-reformen-fuer-den-energiemarkt/">Wachstumsinitiative: Geplante Reformen für den Energiemarkt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Koalitionsparteien der Bundesregierung haben sich vor der Sommerpause 2024 auf einen Haushalt für 2025 und auf eine „<strong>Wachstumsinitiative</strong> – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ geeinigt. Im Fokus dieses Arbeitspapieres stehen diverse Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft ohne die Staatsfinanzen besonders zu belasten. Kapitel V erwähnt die lang- und mittelfristig geplanten Reformen im deutschen Energie-Sektor. Neben CO₂-Speicherung und dem Ausbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur sollen folgende Instrumente und Maßnahmen gemäß der Wachstumsinitiative den Energiemarkt künftig stabilisieren:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Förderung von Erneuerbare Energien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist geplant, die Förderung der Erneuerbaren Energien (EE) auslaufen zu lassen, sobald der komplette Kohleausstieg erfolgt ist, der <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutsche Strommarkt</a> sich stabilisiert hat und ausreichend Stromspeicher installiert wurden. Ab dann will man EE-Projekte primär über die <strong>Investitionskosten</strong> förderen, um unverzerrte Preissignale zu gewährleisten. Zusätzlich besteht die Absicht, die Förderung für Neuanlagen bei <a href="https://cubeconcepts.de/negative-strompreise/">negativen Strompreisen</a> grundsätzlich ab 2025 auszusetzen. Hiervon sind kleine Anlagen zunächst ausgeschlossen. Die Pflicht zur Direktvermarktung von Strom möchte die Bundesregierung ebenfalls ab 2025 schrittweise auf Anlagen ab einer Größe von 25 kWp senken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stromspeicher als wichtiger Baustein der Wachstumsinitiative</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiteres Ziel der Wachstumsinitiative für den Energiemarkt ist die Optimierung der Rahmenbedingungen für die Nutzung von Strom- bzw. <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeichern</a>, einschließlich unverzerrter Preissignale und zeitvariabler regionaler Netzentgelte. Dabei sollen vor allem die <strong>Planungs- und Genehmigungsprozesse</strong> für Speicherprojekte <strong>beschleunigt</strong> werden, um die volatilen erneuerbaren Energien besser nutzen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Netzkosten, Netzentgelte &amp; Stromsteuer</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Netzkosten sollen gesenkt und die Netzentgelte im Rahmen der Wachstumsinitiative stabilisiert werden, um Unternehmen und private Haushalte zu entlasten. Dazu sollen <strong>zeitvariable Netzentgelte</strong> und Maßnahmen zur <strong>Nutzung von Überschussstrom</strong> sowie der Einsatz virtueller Leitungen und netztechnischer Betriebsmittel eingeführt werden. Die <a href="https://cubeconcepts.de/stromsteuersenkung-statt-industriestrompreis/">Stromsteuersenkung</a> für den bisherigen Kreis der Begünstigten bleibt dauerhaft auf dem EU-Minimum von 0,05 ct/kWh. Dazu möchte die Ampelkoalition die <strong>Strompreiskompensation</strong> (SPK) <strong>bis 2030 verlängern</strong> und auf weitere Wirtschaftssektoren ausweiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Kapazitätsmechanismus gemäß der Wachstumsinitiative</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein gestaffelter Kapazitätsmechanismus soll eingerichtet werden, um die Stromversorgung langfristig zu sichern. Geplant sind <strong>Ausschreibungen für zusätzliche Kraftwerkskapazitäten</strong>, darunter fünf Gigawatt für neue Erdgaskraftwerke und fünf Gigawatt für wasserstofffähige Gaskraftwerke. Konkretisiert werden diese Maßnahmen in einem neuen Kraftwerksicherheitsgesetz.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Marktdesign für Kraftwerke &amp; EE priorisieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein neues <strong>Marktdesign für Kraftwerke</strong> soll Erneuerbare und Flexibilität priorisieren, mit dem Ziel, bis 2030 einen Anteil von mindestens 80 Prozent Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erreichen. Alle <strong>Hemmnisse</strong> auf Angebots- und Nachfrageseite sollen <strong>abgebaut </strong>werden, um einen flexibleren Strommarkt zu schaffen, der von günstigen Strompreisen bei viel Wind und Sonne profitiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Maßnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzliche Maßnahmen umfassen die Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs, die Evaluierung der <strong>Offshore-Windausschreibungen</strong>, den <strong>gestaffelten Netzausbau</strong> zur Kostensenkung, die Sicherung und <strong>Diversifizierung der Gasversorgung</strong>, die <strong>Förderung der Fusionsenergie</strong> und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reaktionen und Bedenken zur Wachstumsinitiative</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Experten und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßen die <strong>neue Flexibilität</strong> im Strommarkt. Sie warnen jedoch vor einem abrupten Wechsel von der <strong>Marktprämie</strong> zu <strong>Investitionskostenzuschüssen</strong>, da dies zu Verunsicherung und Investitionszurückhaltung führen könnte. Die geplante Abschaffung der Absicherung bei negativen Preisen für EE-Neuanlagen ab 2025 wird vom BEE als &#8220;<strong>fatales Zeichen</strong>&#8221; bezeichnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie ist die Wachstumsinitiative für den Energiemarkt zu bewerten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung plant umfangreiche Reformen zur Modernisierung des Energiemarktes, zur Förderung der Erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Flexibilität des Strommarktes. Dies soll langfristig zu einer sicheren und kosteneffizienten Energieversorgung beitragen und die wirtschaftliche Dynamik stärken. Der Erfolg und die praktische Umsetzung dieser Maßnahmen werden jedoch von der <strong>Finanzierbarkeit</strong> und politischen sowie praktischen Durchführbarkeit abhängen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/wachstumsinitiative-geplante-reformen-fuer-den-energiemarkt/">Wachstumsinitiative: Geplante Reformen für den Energiemarkt</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Höhere Gesamtkosten durch gescheiterten ÜNB-Verkauf</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/hoehere-gesamtkosten-durch-gescheiterten-uenb-verkauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Jun 2024 09:24:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15423</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Scheitern des Tennet-Deals aufgrund von Haushaltsproblemen gilt als Alarmsignal für den Investitionsstandort Deutschland und verzögert wichtige Netzausbauprojekte. Um die Finanzierungslücke von 160 Milliarden Euro zu schließen, muss der Netzbetreiber nun auf zeitaufwendige alternative Modelle setzen, was die Klimaziele gefährden könnte.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Verhandlungen zum <strong>Verkauf</strong> des <a href="https://cubeconcepts.de/uebertragungsnetzbetreiber-in-deutschland-aufgaben-funktion/">Übertragungsnetzbetreibers</a> (<strong>ÜNB</strong>) <strong>Tennet sind gescheitert</strong> und werden <strong>höhere Gesamtkosten</strong> und <strong>Netzentgelte</strong> für den dringend notwendigen Netzausbau nach sich ziehen. Die Niederländer betreiben dieses größte der vier Übertragungsnetze in Deutschland und wollten ursprünglich an den Bund verkaufen. Aufgrund von Haushaltsproblemen wurde die Transaktion nun abgesagt. Jetzt prüft Tennet andere Optionen wie private Verkäufe oder einen Börsengang.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Höhere Kosten durch Finanzierungen der privaten Kapitalmärkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die niederländische Regierung hatte den Verkauf angestrebt, da sie die notwendigen Milliardeninvestitionen scheut, die größtenteils in Deutschland anfallen würden. In den nächsten zehn Jahren plant Tennet <strong>Investitionen</strong> von bis zu <strong>160 Milliarden Euro</strong>, wovon der Großteil in Deutschland benötigt wird. Der niederländische Finanzminister Steven van Weyenburg zeigte sich enttäuscht über das Scheitern der Verhandlungen und betonte, dass die deutsche Regierung alternative Lösungen unterstützen werde. Tennet plant, öffentliche oder <strong>private Kapitalmärkte</strong> zur Finanzierung zu nutzen und erhält Unterstützung durch ein niederländisches Gesellschafterdarlehen von 25 Milliarden Euro.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reaktionen auf den gescheiterten ÜNB-Verkauf</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wirtschaftsminister Robert Habeck bedauerte das Scheitern des Deals, da eine Übernahme die <strong>Stromkosten hätte senken</strong> und <strong>Synergien hätte schaffen</strong> könnte. Der FDP-Energiepolitiker Michael Kruse sieht darin ein <strong>Alarmsignal </strong>für das Investitionsklima in Deutschland und fordert eine Wirtschaftswende. Trotzdem wird Tennet einer der vier wichtigsten Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland bleiben, die eine Schlüsselrolle bei der Energiewende spielen. Der Ausbau des Netzes, insbesondere für den Transport von Windstrom vom Norden in den Süden Deutschlands, ist <strong>unerlässlich</strong> und erfordert <strong>Milliardeninvestitionen</strong>. Dabei hält der Bund auch Anteile an den drei übrigen UNBs zwischen 20 und 25 %.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fehlende Mittel aus dem KTF sorgen jetzt für Verzögerungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Trotz intensiver Verhandlungen zwischen der niederländischen und deutschen Regierung sowie der KfW, kam es zu keiner Einigung. Ursprünglich sollte die KfW das Netz übernehmen und teilweise an <strong>private Investoren</strong> weiterverkaufen, wobei der Bund eine Sperrminorität behalten hätte. Das geplante Geschäft scheiterte jedoch aufgrund der finanziellen Schwierigkeiten Deutschlands, verschärft durch das Desaster um den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das Scheitern des Deals <strong>verzögert notwendige Investitionen</strong> in die deutsche Energiewende erheblich. Alternativen wie der Verkauf an Infrastrukturfonds sind zeitaufwendig und kompliziert. Diskussionen über kostengünstigere, aber langwierigere Alternativen wie Freileitungen statt Erdverkabelung tragen weiter zur Verzögerung bei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Auswirkungen des gescheiterten ÜNB-Verkaufs von Tennet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Politiker und Experten rechnen nun mit verschiedenen Auswirkungen, die der gescheiterte ÜNB-Verkauf von Tennet mit sich bringen wird. Dazu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verzögerungen</strong> bei der dringenden Modernisierung der Stromnetze. Das Scheitern des Deals hemmt die Umsetzung notwendiger Projekte, wie den Bau von HGÜ-Leitungen und Umspannwerken, die für den Transport von Windstrom vom Norden in den Süden Deutschlands unerlässlich sind. Die gefährdet die fristgerechte Erreichung der Klimaziele und führt langfristig zu höheren Kosten.</li>



<li>Die drohende Finanzierungslücke von bis zu 160 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren, muss nun durch alternative Finanzierungsmodelle gedeckt werden. Dabei werden nicht nur <strong>höhere Kosten</strong> anfallen, sondern der ganze Prozess wird komplizierter und zeitaufwendiger.</li>



<li>Ohne die geplanten Synergien und Kosteneinsparungen, die eine Übernahme durch den Bund gebracht hätte, werden die Kosten für den Netzausbau höher ausfallen. Die fehlende Koordination zwischen den verschiedenen Netzbetreibern wird zu <strong>Ineffizienzen</strong> führen.</li>



<li>Das Scheitern des Deals wird als Alarmsignal für das <strong>Investitionsklima</strong> in Deutschland angesehen. Wenn selbst demokratische Staaten zögern, in die deutsche Infrastruktur zu investieren, wird dies potenzielle Investoren abschrecken und die Attraktivität des Standorts Deutschland mindern.</li>



<li><strong>Politische Unsicherheit</strong>: Die fehlende Einigung zwischen den beteiligten Regierungen und die finanziellen Schwierigkeiten des deutschen Haushalts werfen ein schlechtes Licht auf die politische Stabilität und die Fähigkeit der Regierung, große Infrastrukturprojekte voranzutreiben. Dies wird das Vertrauen in die deutsche Energiepolitik untergraben.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit zum gescheiterten ÜNB-Verkauf von Tennet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Scheitern des Verkaufs des ÜNB Tennet an den Bund wird erhebliche Folgen für den Netzausbau und die Energiewende in Deutschland haben. Die Verhandlungen wurden aufgrund von Haushaltsproblemen beendet, was zu Verzögerungen bei wichtigen Infrastrukturprojekten führt und die Gesamtkosten bzw. die <a href="https://cubeconcepts.de/netzentgelte-der-uenb-verdoppeln-sich-in-2024/">Netzentgelte</a> für alle erhöht. Tennet muss nun alternative Finanzierungsmodelle finden, was zusätzliche Zeit und Komplexität mit sich bringt. Die fehlende Übernahme durch den Bund verhindert die erhofften Synergien und Kosteneinsparungen, was zu weiteren Ineffizienzen führen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieses Ereignis sendet ein besorgniserregendes Signal über das Investitionsklima in Deutschland und könnte potenzielle Investoren abschrecken. Die politische Unsicherheit und die finanziellen Schwierigkeiten Deutschlands beeinträchtigen das Vertrauen in die Fähigkeit der Regierung, große Infrastrukturprojekte erfolgreich umzusetzen. Insgesamt gefährdet das Scheitern des Deals die fristgerechte Erreichung der Klimaziele und stellt eine ernsthafte Herausforderung für die zukünftige Energiepolitik des Landes dar.</p>
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		<title>Förderprogramm für Batteriespeicher &#038; Schnellladepunkte</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/foerderprogramm-fuer-batteriespeicher-schnelladepunkte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Jun 2024 13:46:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15013</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ab sofort unterstützt der Bund gewerbliche Unternehmen beim Ausbau von Schnellladetechnik ab 50 kW sowie bei der Installation stationärer Batteriespeicher. Das Programm fördert Investitionen in nachhaltige Mobilität und Sektorenkopplung mit bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben, um die betriebliche Energiewende voranzutreiben.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die „nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hat seit dem 6. Juni 2024 ein deutschlandweites <strong>Förderprogramm für Batteriespeicher &amp; Schnellladepunkte</strong> initiiert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Antragsberechtigte und Differenzierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler mit einem Firmensitz in Deutschland. Unterschieden wird dabei zwischen <strong>KMU</strong> (mit mind. 9 und max. 249 Mitarbeitenden und einem max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro) sowie <strong>GU</strong> (Großunternehmen).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Förderfähige Batteriespeicher, Schnelladepunkte und Anschlüsse</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gefördert werden der Kauf und die Installation von stationären <strong>Batteriepufferspeichern</strong> und von neuen <strong>Schnellladepunkten</strong> mit einer <strong>Nennladeleistung ab 50 kW</strong>. Dazu zählen auch die notwendigen Netzanschlüsse, deren Auslegung zur Integration von PV-Anlagen angepasst werden kann, sowie die Tiefbauarbeiten und Energie- bzw. Lademanagementsysteme. Ausgeschlossen sind jedoch Planungsleistungen Dritter, Eigenleistungen sowie Leasing- und Mietausgaben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zuwendungen im Förderprogramm für Batteriespeicher &amp; Schnelladepunkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen und die Zuwendungen sind auf <strong>5 Mio. Euro begrenzt</strong>. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: <strong>KMU mit 40 %</strong> und <strong>GU mit 20 %</strong>. Dabei sind die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der maximalen Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Ladepunkte von 50 bis 149 kW für KMUs werden mit <strong>max. 14.000 Euro</strong> und für GUs mit <strong>max. 7.000 Euro</strong> gefördert. Größere Ladepunkte von mehr als 150 kW werden mit höchstens <strong>30.000</strong> bzw. <strong>15.000 Euro</strong> bezuschusst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bedingungen und Umsetzungszeitraum des Förderprogramms</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Schnellladepunkte und Batteriespeicher müssen in Deutschland installiert werden und mind. zwei Jahre im Besitz des Antragstellers verbleiben. Darüber hinaus muss der Strom aus <strong>erneuerbaren Energiequellen </strong>stammen und es darf nur <strong>eine Förderung</strong> für das Gesamtprojekt in Anspruch genommen werden. Zur Realisierung der Maßnahmen stehen dem Unternehmen 18 Monate zur Verfügung, nachdem der positive Förderbescheid zugestellt wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit zum Förderprogramm für Batteriespeicher &amp; Schnelladepunkte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Förderprogramm für Schnellladepunkte und Batteriespeicher bietet eine sehr gute Gelegenheit für Unternehmen, in nachhaltige und zukunftsorientierte Technologien zu investieren. Durch die finanzielle Unterstützung können die hohen Anfangskosten erheblich reduziert werden. Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um ihre <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/ergaenzende-fachbereiche/ladeinfrastruktur/">Ladeinfrastruktur</a> auszubauen oder ihre Energiekosten mit <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeichern</a> zu senken. In beiden Fällen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Informieren Sie sich noch heute bei CUBE CONCEPTS über die Fördermöglichkeiten und stellen Sie Ihren Antrag, um den CO₂-Ausstoß und die Energiekosten zu reduzieren. </p>



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<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>NZIA durch die EU beschlossen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nzia-durch-die-eu-beschlossen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2024 05:58:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=15003</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem „Net-Zero Industry Act“ (NZIA) stärkt die EU ihre industrielle Basis und beschleunigt den Ausbau grüner Technologien wie Photovoltaik, Batterien und Wärmepumpen. Das neue Gesetz schafft durch vereinfachte Genehmigungsverfahren und strategische Priorisierung ein planbares Umfeld, um Europas globale Führung im Klimaschutz zu sichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/nzia-durch-die-eu-beschlossen/">NZIA durch die EU beschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der EU-Rat hat am 27.05.2024 <strong>NZIA</strong>, den „Net-Zero-Industry-Act“ oder auch „Netto-Null-Industrie-Gesetz“ genannt, angenommen. Die Verordnung soll den industriellen Einsatz von <strong>Netto-Null-Technologien</strong> fördern, die zur Erreichung der Klimaziele der EU erforderlich sind. Es soll einer der Grundsteine einer neuen Industriepolitik sein und werde Europa helfen, im globalen Wettlauf, um grüne Technologien die Führung zu übernehmen, Abhängigkeiten zu verringern und Arbeitsplätze zu schaffen, hieß es.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hintergrund und Ziele des NZIA</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Europäische Kommission schlug den Net-Zero Industry Act (NZIA) bereits am 16. März 2023 vor. Der NZIA zielt darauf ab, die europäische Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien zu stärken und Hindernisse für den Ausbau dieser Kapazitäten zu überwinden. Die Maßnahmen in der Verordnung sollen die Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Basis für Netto-Null-Technologien erhöhen und die <strong>Energieversorgung der EU verbessern</strong>. Diese Vorschläge unterstreichen Europas Engagement, eine führende Rolle im Übergang zu Netto-Null-Technologien zu spielen. Dabei sollen die Ziele von „Fit-for-55“ und REPowerEU erreicht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Überblick über den Net-Zero Industry Act</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die NZIA-Verordnung ist Teil des „Green Deal Industrial Plan“, und möchte für Unternehmen ein planbares und <strong>vereinfachtes regulatorisches Umfeld</strong> schaffen. Sie fördert Investitionen in die Produktionskapazität von Produkten, die entscheidend sind, um die Klimaneutralitätsziele der EU zu erreichen. Der Net-Zero Industry Act soll die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU-Industriebasis für Netto-Null-Technologien erhöhen. Sie sollen das Rückgrat eines erschwinglichen, zuverlässigen und nachhaltigen sauberen Energiesystems bilden. Die Hauptziele sind die Abhängigkeit von externen fossilen Brennstoffen zu minimieren und Schlüsseltechnologien und -komponenten für die grüne Wende zu fördern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Maßnahmen und zentrale Punkte des Net-Zero-Industry-Acts</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der NZIA unterscheidet zwischen Netto-Null-Technologien und strategischen Netto-Null-Technologien. Der Unterschied liegt hauptsächlich in der Art und Weise, wie sie in der Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen betrachtet und eingesetzt werden. Strategische Netto-Null-Technologien sind spezifische technologische Ansätze, die gezielt in langfristige Klimaschutzstrategien integriert und priorisiert werden, um systematische und weitreichende Veränderungen zu bewirken. Diese Technologien sind in umfassende Maßnahmenpläne eingebettet und erhalten besondere politische und wirtschaftliche Unterstützung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Netto-Null-Technologien hingegen umfassen alle technologischen Lösungen, die zur Reduzierung oder Neutralisierung von CO₂-Emissionen beitragen, ohne notwendigerweise in eine übergeordnete Strategie eingebunden zu sein. Sie werden <strong>flexibel</strong> und in <strong>vielfältigen Kontexten</strong> angewendet, von kleinen lokalen Projekten bis hin zu großen industriellen Anwendungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Generell werden Projekte nach dem technologischen Reifegrad, ihren <strong>Beitrag zu Dekarbonisierung</strong> und <strong>Wettbewerbsfähigkeit</strong> und ihrer <strong>Resilienz des Energiesystems </strong>ausgewählt. Die Liste der Technologien ist lang. Sie umfasst Photovoltaik, Solarthermie, Windenergie an Land und See, Batterie- und Speichertechnologien oder Geothermie. Wärmepumpen, Elektrolyseure und Brennstoffzellen, Biogas-/Biomethantechnologien, Technologien zur Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) oder Energieeffizienz-, E-Mobility- und Netztechnologien, gehören auch dazu. In der Liste sind ebenfalls grüner Wasserstoff, Brennstoffzellen, nachhaltige Landwirtschaft, Recycling oder Abfallvermeidung zu finden. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Schaffung von Investitionsbedingungen durch NZIA</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der NZIA schafft die notwendigen Bedingungen, um Investitionen in Projekte zur Herstellung von Netto-Null-Technologien zu erleichtern, und macht es für Projektträger einfacher, eine Netto-Null-Industrieproduktion aufzubauen. Dies wird durch Maßnahmen erreicht wie:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Verringerung</strong> der <strong>administrativen Belastung</strong> durch die Straffung administrativer Anforderungen und die Erleichterung von Genehmigungsverfahren</li>



<li>Sicherstellung des <strong>Zugangs zu Informationen</strong></li>



<li>Erleichterung des <strong>Marktzugangs</strong> bei öffentlichen <strong>Beschaffungsverfahren</strong> und <strong>Auktionen</strong> sowie Unterstützung privater Nachfrage durch Verbraucher</li>



<li>Unterstützung von Innovationen durch <strong>regulatorische Freiräume</strong></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Förderbeispiele durch NZIA</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret fördert und unterstützt NZIA beispielsweise Projekte in <strong>grüne Infrastruktur</strong>, wobei Gelder in den Ausbau der <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/ergaenzende-fachbereiche/ladeinfrastruktur/">Ladeinfrastruktur</a> für Elektrofahrzeuge und die Modernisierung von Stromnetzen fließen. Regulatorische Maßnahmen, wie strengere Emissionsgrenzwerte und die Verpflichtung zur Nutzung klimafreundlicherer Verfahren, sollen sicherstellen, dass Unternehmen ihre Emissionen reduzieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der NZIA vereinfacht zum Beispiel auch das Genehmigungsverfahren für strategische Projekte und erleichtert den Marktzugang für strategische Technologieprodukte, insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei der Versteigerung erneuerbarer Energien. Zur Unterstützung der Arbeitskräfte wird deren Qualifikation durch Netto-Null-Industrieakademien und Industriegebiete mit hoher Konzentration („Valleys“) verbessert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf dem Gebiet der EU soll es bis 2030 Speicherkapazitäten für die geologische Verpressung von mindestens 50 Millionen Tonnen CO₂ jährlich geben. Forschung und Innovation in diesem Bereich werden ebenfalls gefördert, um sicherzustellen, dass Europa weltweit führend bleibt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie ist ein weiteres Ziel des NZIA. Dabei sollen besondere Maßnahmen sicherstellen, dass europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden, weil sie strengere Umweltauflagen erfüllen müssen. Ein Beispiel hierfür ist <a href="https://cubeconcepts.de/cbam-das-co%e2%82%82-grenzausgleichssystem/">CBAM</a>, das CO₂-Grenzausgleichssystem. Der Übergang zu einer klimaneutralen Industrie soll auch zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in grünen Technologien und Industrien führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Gesetzes werden anhand von zwei Richtwerten gemessen. Erstens muss die Produktionskapazität für Netto-Null-Technologien wie Photovoltaikmodule, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen 40 Prozent des Einsatzbedarfs der EU erreichen. Zweitens wird ein konkretes Ziel für einen höheren EU-Anteil dieser Technologien angestrebt, um bis 2040 einen Anteil von 15 Prozent an der Weltproduktion zu erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Beschluss zu dem Net-Zero Industry Act (NZIA) ist ein bedeutender Schritt der EU, um den industriellen Einsatz von Netto-Null-Technologien zu fördern und die Klimaziele zu erreichen. Durch gezielte Anreize und Investitionen in grüne Projekte sowie regulatorische Maßnahmen schafft der NZIA ein planbares und vereinfachtes Umfeld für Unternehmen. Die Verordnung unterstützt die Entwicklung und den Einsatz von Technologien zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit im globalen Rennen um grüne Technologien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Maßnahmen des NZIA zielen darauf ab, Hindernisse für den Ausbau der Produktionskapazitäten in Europa zu überwinden. Der Act fördert die Qualifikation der Arbeitskräfte und sichert die Schaffung neuer Arbeitsplätze in grünen Industrien. Durch die Einrichtung geologischer CO₂-Speicherkapazitäten und die Unterstützung strategischer Technologien wird die Resilienz und Nachhaltigkeit des europäischen Energiesystems gestärkt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/nzia-durch-die-eu-beschlossen/">NZIA durch die EU beschlossen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Unser Partner Olympus Power und ADE investieren 50 Mio. £ in Solar-Projekte</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/unser-partner-olympus-power-und-ade-investieren-50-mio-in-solar-projekte/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 May 2024 15:09:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[CUBE CONCEPTS News: Neueste Infos zum Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14873</guid>

					<description><![CDATA[<p>Unser Partner Olympus Power bündelt die Kräfte mit AMPYR Distributed Energy (ADE), um 50 Millionen £ in gewerbliche Solarprojekte in Großbritannien und Europa zu investieren. Diese Kooperation ermöglicht es Unternehmen, ihre Dekarbonisierung über attraktive PPA-Modelle ohne eigene Investitionskosten voranzutreiben.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Wir von CUBE CONCEPTS freuen uns, die neueste Erfolgsmeldung unseres britischen Partners bekannt zu geben: <strong>Olympus Power</strong> hat eine bedeutende strategische Partnerschaft mit <strong>AMPYR Distributed Energy (ADE)</strong> abgeschlossen, die Investitionsmittel in Höhe von <strong>50 Millionen £</strong> für erneuerbare <strong>Energie- und Solar-Projekte</strong> bereitstellt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der neue Vertrag unsers Partners Olympus Power mit der ADE, einem renommierten Investor in nachhaltige Energielösungen, umfasst eine Kombination von <strong>Betriebsanlagen</strong> und einer Pipeline von mehr als <strong>50 MW</strong> an Aufdach-Solaranlagen für Gewerbe- und Industriekunden in Großbritannien und ganz Europa.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch die Zusammenarbeit können Olympus Power und ADE die Umsetzung erneuerbarer Energieprojekte beschleunigen, indem sie langfristige Finanzierungen für <strong>Stromlieferverträge</strong> (<a href="https://cubeconcepts.de/ppa-power-purchase-agreement/">PPA</a>) bereitstellen, die Unternehmen eine einfache und kostengünstige Dekarbonisierung ermöglichen. Dabei nutzt die Partnerschaft die aktuelle Marktdynamik für gewerbliche Solaranlagen und bietet Unternehmen mittels PPAs langfristige, erschwingliche erneuerbare Energie <strong>ohne Investitionen</strong>. Kunden können so problemlos ihre Energiekosten und CO₂-Emissionen senken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Simon Nicholls</strong>, CEO von Olympus Power, sagt: „Die Zusammenarbeit mit ADE wird dazu beitragen, dass britische Unternehmen verstärkt in erneuerbare Energien investieren und den Übergang zu einer Netto-Null-Wirtschaft beschleunigen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>John Behan</strong>, Gründer und CEO von ADE, fügte hinzu: „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Olympus Power. Diese Partnerschaft ermöglicht uns, erhebliches Kapital durch einen erfahrenen Entwickler zu investieren. Unser Ziel ist es, Net Zero für Geschäftskunden durch innovative und nachhaltige Finanzierungslösungen zu vereinfachen.&#8221;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir beglückwünschen Olympus Power zu dieser wichtigen Kooperation und sind stolz darauf, Teil dieser wegweisenden Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien zu sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>PwC-Studie: Langfristige Vorteile durch schnelle Energiewende</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/pwc-studie-langfristige-vorteile-durch-schnelle-energiewende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 May 2024 14:34:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14821</guid>

					<description><![CDATA[<p>Investitionen in Klimaneutralität zahlen sich aus: Laut PwC-Experten führt ein schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien zu einer Ersparnis von rund einer Billion Euro bei den Energiekosten im Vergleich zum moderaten Ausbautempo. Besonders die Industrie profitiert langfristig von höherer Energieeffizienz und stabilen Preisen, was den Standort nachhaltig sichert.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Eine aktuelle <strong><a href="https://www.pwc.de/de/energiewirtschaft/klimaschutzinvestitionen-lohnen-sich.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">PwC-Studie</a></strong> aus März 2024 richtet ihr Augenmerk auf die Energiewende in Deutschland und beleuchtet dabei sowohl ökologische als auch ökonomische Gesichtspunkte. Die Experten sind dabei von zwei Szenarien ausgegangen, die sie miteinander verglichen. Im ersten <strong>Szenario &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;</strong> wird angenommen, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im bisherigen Tempo erfolgt und Deutschland sein gesetzlich festgelegtes Ziel der Klimaneutralität bis 2045 verfehlt. Die Studie prognostiziert, dass dies Gesamtkosten von 13,3 Billionen Euro verursachen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz dazu zeigt ein <strong>beschleunigtes Energiewende-Szenario</strong>, dass ein verstärkter und schnellerer Ausbau erneuerbarer Energien sowie eine raschere Modernisierung von Strom- und Wärmenetzen Deutschland helfen, sein Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die Gesamtkosten für dieses Szenario werden auf 13,2 Billionen Euro geschätzt und könnten langfristig sogar günstiger sein, da nach 2045 keine weiteren Investitionen erforderlich wären und die Energiekosten sinken würden. Daher empfehlen die Autoren, den Ausstoß von Treibhausgasen rasch zu reduzieren und schlagen Maßnahmen wie staatlich subventionierte Kredite vor, um die Akzeptanz der Energiewende zu steigern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PwC-Studie: Energiekosten bilden den Löwenanteil</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die PwC-Studie hebt hervor, dass die <strong>Energiekosten</strong> den größten Teil der Gesamtkosten der Energiewende ausmachen, zwischen <strong>60 und 80%</strong>, während der Anteil der <strong>Investitionskosten</strong> nur zwischen <strong>20 und 40%</strong> liegen. Im beschleunigten Szenario belaufen sich die Investitionen in Verbrauchssektoren wie Privathaushalte, Industrie, Verkehr und andere auf etwa 5,3 Billionen Euro, im Vergleich zu rund 3,9 Billionen Euro im Szenario &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;. Die aggregierten Energiekosten bis 2050 betragen im beschleunigten Szenario etwa 7,9 Billionen Euro, im anderen Szenario 9,4 Billionen Euro. Durch die <strong>steigende Energieeffizienz</strong> sinkt der Gesamtenergiebedarf und damit reduzieren sich auch die Kosten. Die Energiekosten im beschleunigten Szenario liegen etwa <strong>eine Billion Euro</strong> unter denen des &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;-Szenarios.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorteile durch beschleunigten Ausbau</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der volkswirtschaftliche Vorteil des beschleunigten Szenarios nimmt mit zunehmender Betrachtungsdauer zu, da die positiven Effekte einer emissionsneutralen Energieversorgung verstärkt werden. Dieses Szenario fördert <strong>neue Geschäftsmodelle</strong>, mehr <strong>Investitionen</strong> und <strong>zukunftsfähige Arbeitsplätze</strong> im Bereich grüner Technologien, was Deutschland im globalen Standortwettbewerb attraktiver macht. Obwohl die Ergebnisse in den einzelnen Wirtschaftssektoren variieren, überwiegt insgesamt der volkswirtschaftliche Vorteil des beschleunigten Szenarios deutlich. Die Investitionskosten liegen hauptsächlich in der Energiewirtschaft, insbesondere für erneuerbare Energien und Strom- und Wärmenetze.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PwC-Studie berücksichtigt Investitions-Rückfluss</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Investitionskosten werden durch Commodity-Preise, Netzentgelte und Umlagen an andere Sektoren weitergegeben, was in die Gesamtkosten für deren CO₂-Neutralität einfließt. Im privaten Haushaltssektor erfordert die Dekarbonisierung hauptsächlich Maßnahmen wie etwa klimafreundliche Wärmeversorgung und verbesserte Gebäudeeffizienz. Im beschleunigten Szenario wird bei der PwC-Studie eine emissionsfreie Energieversorgung angestrebt, wobei etwa die Hälfte der Haushalte dezentralen Strom und 40% zentrale Wärme wie Fernwärme nutzen. Die Gesamtkosten steigen bis 2050 im Vergleich zum &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;-Szenario um etwa 0,5 Billionen Euro, wobei die Energiekosten jedoch vergleichsweise weniger stark sinken, da sich die Investitionen bis dahin noch nicht amortisiert haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Langfristige Investitionen zahlen sich in der Industrier aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Verschiedene andere Studien haben bereits mögliche Transformationsmaßnahmen für die <strong>Industrie</strong> aufgezeigt, die in diese Analyse eingeflossen sind. Diese reichen von einem Wechsel des Energieträgers bis hin zur CO₂-Abscheidung und -Nutzung. Im beschleunigten Szenario wird die Prozesswärme der Industrie größtenteils über Strom und grünen Wasserstoff gedeckt. Die Gesamtkosten der Industrie steigen im beschleunigten Szenario langsamer und liegen 2050 knapp darunter, hauptsächlich aufgrund erhöhter Energieeffizienz. Die Energiekosten werden voraussichtlich steigen, können jedoch durch umfassende Energieeffizienzmaßnahmen ausgeglichen werden, wodurch sie im beschleunigten Szenario ab 2045 sinken. Investitionen in beschleunigten Klimaschutz sind also <strong>langfristig</strong> für die Industrie wirtschaftlich <strong>günstiger</strong> als das Festhalten am Status quo.</p>



<h2 class="wp-block-heading">E-Mobilität sowie Prozess- und Gebäudeeffizienz fördern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Dekarbonisierung des Verkehrssektors wird durch Elektromobilität, öffentliche Verkehrsmittel und Schienengüterverkehr vorangetrieben. Zusätzliche Investitionen sind nötig, um den Elektromobilitätsanteil bis 2040 auf 80% zu erhöhen und das Mobilitätsverhalten zu ändern. Bis 2045 sind die Gesamtkosten im beschleunigten Szenario geringer als im &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;-Szenario, vor allem aufgrund der Elektrifizierung, die zu erheblichen Energiekosteneinsparungen führt. Klimaschutzinvestitionen im Verkehrssektor sind langfristig rentabel, da sie zu niedrigeren kumulativen Gesamtkosten führen und sich schnell amortisieren. Im Sektor Gewerbe, Handel, Landwirtschaft und Kommunen liegt der Fokus auf der Gebäudewärme, der Steigerung der Prozess- und Gebäudeeffizienz sowie auf dem Umstieg auf Elektrizität.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit zu den Ergebnissen der PwC-Studie</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die PwC-Studie beleuchtet die Energiewende in Deutschland aus ökologischer und ökonomischer Perspektive. Sie zeigt, dass ein beschleunigtes Vorgehen bei der Umstellung auf erneuerbare Energien und der Modernisierung von Energieinfrastrukturen langfristig beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bietet. Dies nicht nur gesamtwirtschaftlich, sondern auch für einzelne Unternehmen. Im Vergleich zum &#8220;Weiter-wie-bisher&#8221;-Szenario könnten die Gesamtkosten zwar ähnlich ausfallen, jedoch würden die Energiekosten im beschleunigten Szenario erheblich niedriger sein, was zu dieser positiven wirtschaftlichen Bilanz führt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neue Geschäftsmodelle, vermehrte Investitionen und die Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Bereich grüner Technologien würden Deutschland auch im globalen Standortwettbewerb stärken. Trotz sektorspezifischer Unterschiede überwiegt der volkswirtschaftliche Vorteil des beschleunigten Szenarios deutlich. Daher ist es empfehlenswert, Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und zinsgünstige staatliche Kredite anzubieten, um die Akzeptanz der Energiewende zu fördern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Weitere Informationen dazu in unserem Whitepaper <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-eu-klimaschutzgesetz-fuer-unternehmen/">Neue Pflichten für Unternehmen: EU-Klimaschutzgesetz</a>.</em></p>
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		<title>Steigende Redispatch-Kosten</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/steigende-redispatch-kosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Apr 2024 11:34:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14634</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die rasant steigenden Redispatch-Kosten verdeutlichen das Nadelöhr der deutschen Energiewende: Fehlende Leitungskapazitäten verhindern den Transport von Ökostrom aus dem Norden. Dies führt zu Milliardenbelastungen bei den Netzentgelten und zwingt Netzbetreiber dazu, sauberen Windstrom abzuregeln, während fossile Kraftwerke im Süden die Lücken füllen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/steigende-redispatch-kosten/">Steigende Redispatch-Kosten</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>steigenden Redispatch-Kosten</strong> in Deutschland machen die Herausforderungen im Energiesektor deutlich. Trotz eines leichten Rückgangs der Kosten im Jahre 2023 im Vergleich zum Vorjahr bleibt die Gesamtbelastung für das Stromnetz und die Verbraucher hoch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">19 TWh gingen 2023 aufgrund von Netzengpässen verloren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Jahr 2023 wurden Windräder vermehrt abgeregelt, da die Netze nicht genug Kapazität hatten, um den Strom aus dem Norden in den Süden zu leiten. Diese <strong>Netzengpässe</strong> führten dazu, dass etwa <strong>19 Terawattstunden</strong> Strom verloren gingen, was ungefähr <strong>vier Prozent</strong> der gesamten deutschen Stromerzeugung entspricht. <strong>Insbesondere Windparks</strong> waren durch den <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-technik-prozesse-zukunft/">Redispatch</a> betroffen, während Kohle- und Gaskraftwerke im Süden zusätzlichen Strom erzeugen mussten, um die Nachfrage zu decken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Seit 2020 steigen die Redispatch-Kosten rapide</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kosten des Redispatchs inklusive Einspeisemanagement betrugen im Jahr 2023 rund <strong>2,35 Milliarden Euro</strong>, im Vergleich zu <strong>2,7 Milliarden Euro</strong> im Jahr 2022. Das bedeutet einen Anstieg um 2.345 Prozent gegenüber 2013. Die Auswertung von Daten der Bundesnetzagentur zeigt, dass Ausgleichsmaßnahmen zum Engpassmanagement immer häufiger notwendig sind. So ist der gesamte Regelungsbedarf von 2022 im Vergleich zu 2021 um <strong>19 Prozent</strong> auf 32.772 GWh <strong>angestiegen</strong>. Die Kosten hierfür beliefen sich in 2022 auf 4,2 Milliarden Euro, wovon mit 2,7 Milliarden Euro allein zwei Drittel auf den Redispatch zurückzuführen sind. Besonders zwischen Juli 2021 und Juli 2023 schwankten die Kosten stark und bewegten sich je nach Monat zwischen 32 und 477 Millionen Euro. Ein weiterer ausschlaggebender Faktor wird in 2024 auch der <strong>Wegfall</strong> der geplanten <strong>Subventionen von 5,5 Milliarden</strong> Euro für die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sein, der im Zuge der Haushaltsneugestaltung im Dezember 2023 notwendig war. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründe für die steigenden Redispatch-Kosten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Verschiedene Faktoren tragen zu den steigenden Kosten bei, darunter die <strong>Verzögerung des Netzausbaus</strong> und der unzureichende Ausbau erneuerbarer Energien im Süden. Während Engpässe im Übertragungsnetz vor allem im Süden auftreten, wird im Norden mehr Ökostrom durch Windkraftwerkle produziert als benötigt, was zu zusätzlichen Herausforderungen bei der Stromübertragung führt. An einem windstarken, aber bedeckten Tag wird beispielsweise im Norden viel Strom erzeugt, während im Süden weniger fließt. Es bräuchte also eine hohe Leitungskapazität, um den Strom vom Norden in den Süden zu transportieren. Diese ist jedoch noch nicht ausreichend vorhanden, insbesondere in Bayern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>fehlenden Übertragungskapazitäten</strong> sind auch ein Problem für den Klimaschutz, da die Kraftwerke, die meistens im Zuge des Redispatch hochgefahren werden, fossile Brennstoffe verfeuern. Zwar gilt grundsätzlich der Einspeisevorrang für Erneuerbare, aber zur Stabilisierung des Stromnetzes kommen meistens Kohle- und Gaskraftwerke weiter zum Einsatz, wenn nicht genügend erneuerbarer Strom vorhanden ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit das Stromnetz nicht überlastet, müssen die ÜNB demnach immer öfter eingreifen. Diese Vorgänge und die sog. <strong><a href="https://cubeconcepts.de/regelenergie-zusatzertraege-durch-stromspeicher/">Regelenergie</a></strong> treiben die Redispatch-Kosten in die Höhe. Je nach Tageszeit und Wetterlage schwankt die volatile Stromerzeugung der erneuerbaren Energien in Deutschland zurzeit zwischen 3 und 55 Gigawatt. In guten Monaten reichen dazu etwa 300 Eingriffe und in wechselhaften Monaten müssen bis zu 4.500 Abweichungen ausgeglichen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Direkte Auswirkungen auf den Strompreis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Auswirkungen der steigenden Redispatch-Kosten sind weitreichend. Zunächst fließen sie in die bundesweit einheitlichen Berechnungen der <strong>vier deutschen ÜNB</strong> ein, die sie anschließend an die rund <strong>900 regionalen Verteilnetzbetreiber</strong> weitergeben. Ab hier variieren die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes je nach Region und Anbieter erheblich und es können Preisunterschiede von bis zu <strong>300 Prozent</strong> bei den <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/">Stromnetzentgelten</a> entstehen. Die Redispatch-Kosten schlagen sich bei Privathaushalten in der Regel direkt in Netzentgelterhöhungen nieder. Bei energieintensiven Gewerbe- und Industriekunden in der Mittelspannung, die üblicherweise äußerst individuelle Stromlieferverträge abschließen, kommt die Erhöhung meist erst etwas später an.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Herausforderungen im deutschen Energiesektor erfordern dringend Lösungen, um den Netzausbau voranzutreiben und gleichzeitig die Stromkosten zu senken. Eine grundlegende Reform der Netzentgelte könnte eine gerechtere Verteilung der Kosten ermöglichen und Anreize für eine flexiblere Stromnutzung schaffen. Zudem sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Übertragungskapazitäten zu erhöhen und den Einsatz fossiler Kraftwerke zu reduzieren. Eine konzertierte Aktion auf politischer und wirtschaftlicher Ebene ist erforderlich, um diese Herausforderungen anzugehen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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		<item>
		<title>Q1 2024: Erneuerbare Energien decken 56 % des deutschen Strombedarfs</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/q1-2024-erneuerbare-energien-decken-56-des-deutschen-strombedarfs/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Apr 2024 14:37:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem Anteil von 56 % am Stromverbrauch setzt Deutschland im ersten Quartal 2024 einen neuen Meilenstein für die erneuerbaren Energien. Vor allem die starke Windkraft und ein massiver Photovoltaik-Zubau trieben die grüne Stromerzeugung auf rekordverdächtige 75,9 Terawattstunden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/q1-2024-erneuerbare-energien-decken-56-des-deutschen-strombedarfs/">Q1 2024: Erneuerbare Energien decken 56 % des deutschen Strombedarfs</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im ersten Quartal des Jahres 2024 konnte Deutschland <strong>56 % des Strombedarfs</strong> des Landes durch <strong>Erneuerbare Energien</strong> deckten. Dies ergaben die vorläufigen Berechnungen des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) und des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Mit einer Gesamterzeugung von 75,9 Terawattstunden (TWh) wurde ein Anstieg um etwa neun Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet. Nur die restlichen 60,1 TWh wurden demnach aus konventionellen Energieträgern gewonnen. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">75,9 TWh aus Erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2024</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="804" height="685" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-Q1-2024.png" alt="Strom-Mix-Q1-2024" class="wp-image-14627" style="width:542px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-Q1-2024.png 804w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-Q1-2024-300x256.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-Q1-2024-768x654.png 768w" sizes="(max-width: 804px) 100vw, 804px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>Erneuerbare decken 56 % des Gesamtstrombedarfes im ersten Quartal 2024</em></figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die verschiedenen erneuerbaren Energiequellen trugen unterschiedlich zur Stromerzeugung bei. Naturgemäß dominierten in den Monaten Januar, Februar und März vor allem Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse. Hier die Zahlen für das erste Quartal 2024:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Windkraft</strong>: Mit <strong>39,4 TWh</strong> lieferte die <strong>On-shore-Windkraf</strong>t den größten Beitrag zur erneuerbaren Stromerzeugung und die <strong>Off-shore-Windparks</strong> produzierten zusätzlich <strong>8,7 TWh.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Biomasse</strong>: Mit <strong>12,8 TWh</strong> trug die Biomasse ebenfalls erheblich zur Deckung des Strombedarfs bei.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Solar</strong>: Die Photovoltaikanlagen generierten<strong> 9,6 TWh</strong> und spielen eine zunehmend wichtigere Rolle bei der Energieversorgung in den dunklen Monaten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wasserkraft:</strong> Mit <strong>5,3 TWh</strong> trug die Wasserkraft aufgrund der reichlich gefüllten Stauseen und Speichern ebenfalls signifikant zur Stromerzeugung bei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Zubau stieg um 18 Prozent in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders bemerkenswert ist der Zubau von Wind- und Solarkraftwerken im ersten Quartal 2024. Mit einem Gesamtzuwachs von 4.400 Megawatt stieg die installierte Kapazität insgesamt um 18 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Zubau bei Solarkraft betrug dabei <strong>3.731 Megawatt</strong>, während die Windkraftanlagen um <strong>718 Megawatt</strong> erweitert wurden. Das Ausbauziel für Windkraft wurde trotzdem um 2,8 GWh verfehlt. Dafür liegt der Ausbau von Photovoltaik stolze 7,9 GWh über Plan.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="959" height="686" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-2023.png" alt="" class="wp-image-14628" style="width:537px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-2023.png 959w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-2023-300x215.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Strom-Mix-2023-768x549.png 768w" sizes="(max-width: 959px) 100vw, 959px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>Gesamte Stromerzeugung in Deutschland im Jahresdurchschnitt 2023 </em></figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die aktuellen Zahlen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal 2024 in Deutschland zeigen einen erfreulichen Fortschritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Besonders ermutigend ist das starke <strong>Wachstum der Photovoltaik</strong>, aber auch andere erneuerbare Energien wie Wind- und Wasserkraft sowie Biomasse haben zur Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Stromverbrauch beigetragen. Die <strong>beschleunigten Genehmigungsverfahren</strong> durch das <a href="https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-neue-impulse-fuer-die-energiewende/">Solarpaket I</a> für <strong>Windkraftanlagen</strong> und <strong>Solarparks</strong> werden den kontinuierlichen Ausbau vorantreiben und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen weiter verringern. Die dringend notwendige Infrastrukturplanung und -umsetzung ist allerdings noch eine besondere Herausforderung, an der jetzt mit Hochdruck gearbeitet werden muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Trotzdem zeigt die aktuellen Entwicklungen, dass Deutschland auf dem richtigen Weg ist, seine ehrgeizigen Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Mit weiteren Anstrengungen und einer konsequenten Umsetzung von Maßnahmen können die Herausforderungen gemeistert und eine nachhaltige Energiezukunft verwirklicht werden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/q1-2024-erneuerbare-energien-decken-56-des-deutschen-strombedarfs/">Q1 2024: Erneuerbare Energien decken 56 % des deutschen Strombedarfs</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Solarpaket I: Neue Impulse für die Energiewende</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/solarpaket-i-neue-impulse-fuer-die-energiewende/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Apr 2024 09:19:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Batteriespeicher]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14614</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem Solarpaket I profitieren Unternehmen von höheren Fördersätzen und erleichterten Repowering-Bedingungen für Bestandsanlagen. Erfahren Sie, wie die neuen Regelungen zu Agri-PV, Speicher-Nutzung und beschleunigten Genehmigungsverfahren den Weg für das Erreichen der nationalen Klimaziele ebnen sollen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das <strong>Solarpaket I</strong> bringt eine Vielzahl von Änderungen und Verbesserungen mit sich, die den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland vorantreiben sollen. Das Bundeskabinett hat den &#8220;Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung&#8221; zwar schon <strong>Mitte August 2023</strong> <strong>beschlossen</strong>, aber die Konsultationen zum sog. <strong>Resilienzbonus</strong> verzögerten immer wieder eine Einigung. (Wir berichteten im August 2023 dazu: <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/">Was bedeutet das Solarpaket I für Unternehmen?</a>)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Gesetzgebungsverfahren nahm erst wieder Geschwindigkeit auf, als sich die Ampelkoalition am <strong>15. April 2024 auf </strong>den Entwurf des Solarpaket I einigen konnten. Die Ratifikationen durch den Bundestag und den Bundesrat fanden am 26. April 2024 statt. Jetzt gehen alle Änderungen in die Ausarbeitung und später an den Bundespräsidenten zur Unterschrift. Anfang / Mitte Mai ist es dann voraussichtlich gültig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einfluss nehmen wird das Solarpaket I auf das EEG und andere Gesetze der Energiewirtschaft sowie auf weitere Richtlinien und Verordnungen. Im Gegensatz zu unserem Bericht vom August 2023 zum Solarpaket I steht nun der gesamte Maßnahmenkatalog fest. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solarpaket I: Allgemeine Maßnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kein „Resilienzbonus“</strong>. Die heimische Solarindustrie forderte eine höhere Einspeisevergütung für Solaranlagen, bei denen europäische Komponenten verbaut sind. Dies ist nicht mehr Bestandteil des Solarpaketes.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Keine einzelnen Sektorenziele</strong>. Jeder Sektor sollte ursprünglich ein eigens gesetztes Klimaziel verfolgen und daran gemessen werden. Laut Solarpaket I werden jetzt alle Sektoren zu einem Gesamt-CO₂-Ausstoßwert kulminiert. Sollten einzelne Sektoren dabei ihre gesetzten Klimaziele nicht erreichen, müssen sie für das nächste Jahr Sofortprogramme für weitere Reduktionsmaßnahmen einreichen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Ständige Kontrolle der Klimaziele</strong>. Der CO₂-Ausstoß der Sektoren wird ständig bzw. fortlaufend kontrolliert und nicht wie in der Vergangenheit rückwirkend ausgewertet, so dass schneller auf Entwicklungen reagiert werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Klimaziele werden verpflichtend</strong>. Deutschland verpflichtet sich, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 65% und bis 2040 um mindestens 88% zu senken (im Vergleich zu 1990). Dazu sollen die Förderbedingungen verbessert und die Fördersätze bei der Solarenergie erhöht werden. Das Ausbauziel bis 2030 für Photovoltaik liegt bei mindestens 80 GW in Deutschland.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Freiflächen Photovoltaik: Bürokratieabbau und schnellere Verfahren</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a></strong>: Die Förderfähigkeit wird von 20 auf 50 MWp aufgestockt und es wird Erleichterungen bei der Zulassung in „benachteiligten Gebieten“ geben. Dazu wird die EU-Notfallverordnung zum beschleunigten Zulassungsverfahren, die im Jahr 2024 auslaufen sollte, um ein Jahr verlängert. Geförderte Solarparks müssen allerdings naturschutzfachliche Mindestkriterien erfüllen. Zusätzlich wird die Ausschreibungsmenge schrittweise auf 2.075 MW erhöht. Zur Verlegung der notwendigen Anschlusskabel soll eine vereinfachte Wegenutzung im öffentlichen Raum greifen, ähnlich wie bei Telekommunikationskabel oder Hochspannungsleitungen. Die geplante Duldungspflicht auf privatem Grund wurde jedoch wegen verfassungsrechtlicher Bedenken der CDU/CSU und der FDP nicht durchgesetzt. Ausgenommen sind hier auch die Liegenschaften der Bundeswehr.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Argi-PV &amp; <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solar-carports-customized-solar-solutions/">Solar-Carports</a></strong>: Bei Ausschreibungen wird es künftig ein neues Segment geben, bei der die Aufständerung durch einen höheren Maximalwert berücksichtigt wird. Bisher wurden die aufwendigeren Montagesysteme (ab 2,1 Metern) großer Solar-Carports, bei Argi-PV, Floating-PV oder bei Mooren nämlich nicht berücksichtigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Maßnahmen bei größeren Photovoltaikanlagen auf Dachflächen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zertifizierungen für Anlagen bis 500 kW installierter Anlagenleistung:</strong> Sofern solche PV-Anlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von 270 kW betrieben werden, sind sie von der Anlagenzertifizierung nach <a href="https://cubeconcepts.de/vde-ar-n-4110-anschlussregeln-fuer-pv-anlagen-in-der-mittelspannung/">VDE-AR-N 4110</a> befreit. Ein Anlagenzertifikat wird somit nicht mehr ab 135 kW, sondern erst ab 500 kW installierter Anlagenleistung notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Anlagen bis 400 kW</strong> <strong>installierter Anlagenleistung</strong>: für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Laut EEG müssen alle PV-Anlagen zwischen 100 bis 400 kW installierter Anlagenleistung in die Direktvermarktung gehen. Sofern solche größeren Anlagen auf Wohngebäuden auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung optimiert sind, kann diese Pflicht entfallen. Sie dürfen dann unentgeltlich ihren Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeisen. Dies ist oft günstiger als die Beauftragung eines Direktvermarkters für geringe Reststrommengen. &nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Höhere Einspeisevergütung</strong>: Bei Solaranlagen zwischen 40 kWp bis 750 kWp sind höhere Vergütungssätze für die Einspeisung geplant. Im Gespräch ist eine zusätzliche Förderung in Höhe von 1,5 Cent pro kW, um die Attraktivität zu steigern.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Absenkung der Ausschreibungsgrenze:</strong> Die verpflichtende Teilnahme an Auktionen für Gewerbedächer soll von aktuell 1 MWp auf 0,75 MWp herabgesenkt werden. Solche Anlagen müssen also eine Marktprämie erhalten, wenn sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten. Dabei soll das Volumen der PV-Dachausschreibungen etwa verdoppelt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vereinfachtes Repowering: </strong>Das <a href="https://cubeconcepts.de/repowering-von-pv-anlagen/">Repowering von PV-Anlagen</a> und die Direktvermarktung von Solarstrom aus Dach- und Freiflächen-Anlagen sollen vereinfacht werden. Beide Anlagentypen verlieren durch solche Maßnahmen nicht mehr ihren EEG-Vergütungsanspruch.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Regelungen für Stromspeicher im Solarpaket I</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Strom-/Batteriespeicher</strong>: Sie sollen nun nicht ausschließlich als Zwischenspeicher für erneuerbare Energien dienen. Strom-/<a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/">Batteriespeicher</a> sind jetzt auch förderfähig, wenn sie als Zwischenspeicher für konventionellen bzw. grauen Strom aus dem Netz eingesetzt werden. Dieser sog. Multi-Use-Einsatz soll zur Stabilisierung des Stromnetzes beitragen. Das ehemalige „Ausschließlichkeitsprinzip“ wird also gekippt, so dass alle Batteriespeicher von der EEG-Vergütung profitieren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Maßnahmen für kleinere PV-Anlagen</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vereinfachter Netzanschluss für Anlagen bis 30 kWp</strong>: Der vereinfachte Netzanschluss für PV-Anlagen, der bisher für Anlagen bis 10,8 kWp zulässig war, gilt künftig für Anlagen bis 30 kWp. Für Betreiber bedeutet dies, dass ihre Solaranlage als genehmigt gilt, wenn sie ihre neue Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und binnen vier Wochen keine Rückmeldung erhalten haben. Dies gilt auch für Mieter von Wohngebäuden und den angrenzenden Nebengebäuden, sofern der erzeugte Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet wird. In diesem Zuge sollen auch die Abrechnungsmöglichkeiten unkomplizierter werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>PV-Anlagen bis 25 kWp</strong>: Sie können jetzt auch ohne Fernsteuerung in die Direktvermarktung wechseln. Die Fernsteuerbarkeit für solche Kleinanlagen ist demnach nicht mehr notwendig.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Balkonkraftwerke</strong>: Die Anmeldung und der Betrieb von Balkonkraftwerken sollen vereinfacht werden. Dazu entfällt eine Anmeldung beim Netzbetreiber und es reicht eine einfache Anmeldung im Stammdatenregister. Zudem wird die zulässige Größe von 600 auf 800 Watt erhöht und die Stromzähler müssen vor einer Installation nicht mehr zwingend getauscht werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Neue Regelungen für Windkraftwerke im Solarpaket I</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Errichtung von Windkraftwerken soll ebenfalls beschleunigt werden. Dazu zeichnen die Behörden Beschleunigungsgebiete nach europäischem Recht aus. Die Bundesregierung verspricht sich hierdurch schnellere Verfahren und Bürokratieabbau bei Windparks. Auch Flugwindkraftanlagen benötigen künftig kein aufwendiges Standortgutachten mehr. Ihre Förderfähigkeit nach dem EEG wird durch neue Ertragsreferenzwerte bewertet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Solarpaket I stellt notwendigen und überfälligen Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Energiezukunft dar. Die vielfältigen Maßnahmen treiben der Ausbau der Solarenergie und die Energiewende in Deutschland weiter voran. Mit einer klaren Zielsetzung und verbesserten Rahmenbedingungen schafft das Gesetz einen Anreiz für Investitionen in erneuerbare Energien und trägt zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive): Pflichten, Auswirkungen &#038; Unterschiede zum LkSG</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/csddd/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Apr 2024 12:27:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die CSDDD verschärft die Anforderungen an Menschenrechte und Umweltschutz deutlich und führt erstmals eine zivilrechtliche Haftung für Unternehmen ein. Erfahren Sie, warum die Richtlinie weit über das deutsche LkSG hinausgeht. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)</strong> ist die neue EU-Lieferkettenrichtlinie. Sie verpflichtet große Unternehmen dazu, <strong>Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette aktiv zu überwachen und zu verbessern</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Vergleich zum deutschen <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/lieferkettengesetz/" type="page" id="8071">Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz</a> (LkSG) geht die CSDDD deutlich weiter – sowohl in der Tiefe der Anforderungen als auch bei Haftungsrisiken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die CSDDD einfach erklärt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Risiken für <strong>Menschenrechte und Umwelt</strong> zu identifizieren</li>



<li>Maßnahmen zur <strong>Vermeidung und Minimierung</strong> umzusetzen</li>



<li>ihre gesamte <strong>Wertschöpfungskette zu überwachen</strong></li>



<li>regelmäßig <strong>öffentlich Bericht zu erstatten</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ziel: Nachhaltigkeit verbindlich in Geschäftsmodelle integrieren – nicht nur freiwillig.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Unternehmen sind von der CSDDD betroffen?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die finale Fassung wurde jetzt deutlich eingeschränkt. Aktuell gilt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>&gt; 5.000 Mitarbeitende</strong></li>



<li><strong>&gt; 1,5 Mrd. € Jahresumsatz weltweit</strong></li>



<li>Gilt auch für <strong>Nicht-EU-Unternehmen</strong> mit entsprechendem EU-Umsatz</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Start:</strong> 26. Juli 2029 (einheitlich für alle betroffenen Unternehmen)</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig: Auch kleinere Unternehmen sind indirekt betroffen – über Lieferketten großer Konzerne („Trickle-down-Effekt“).</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was verlangt die CSDDD konkret von Unternehmen?</h2>



<h3 class="wp-block-heading">1. Risikoanalyse &amp; Prävention</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen müssen systematisch prüfen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wo entstehen Risiken für Umwelt und Menschenrechte?</li>



<li>Welche Lieferanten sind besonders kritisch?</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">2. Maßnahmen &amp; Integration</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Anpassung von Geschäftsprozessen</li>



<li>Integration in Compliance- und Risikomanagementsysteme</li>



<li>Umsetzung konkreter Präventionsmaßnahmen</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">3. Klimaplan (1,5°-Ziel)</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen müssen sicherstellen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Geschäftsmodell ist mit dem <strong>Pariser Klimaabkommen</strong> kompatibel</li>



<li>Konkrete Transformationspläne werden erstellt</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4. Monitoring &amp; Berichterstattung</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Jährliche Offenlegung</li>



<li>Transparenz über Maßnahmen und Fortschritte</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">5. Zivilrechtliche Haftung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Einer der größten Unterschiede: Unternehmen können <strong>auf Schadensersatz verklagt werden</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Unterschied zwischen CSDDD und LkSG (Deutschland)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die CSDDD ist deutlich umfassender und rechtlich schärfer:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td><strong>Thema</strong></td><td><strong>CSDDD</strong></td><td><strong>LkSG</strong></td></tr><tr><td>Geltungsbereich</td><td>gesamte Wertschöpfungskette</td><td>primär direkte Lieferanten</td></tr><tr><td>Klimapflichten</td><td>verpflichtender Transformationsplan</td><td>eingeschränkt</td></tr><tr><td>Haftung</td><td>zivilrechtlich möglich</td><td>keine direkte Haftung</td></tr><tr><td>Schwellenwerte</td><td>sehr hoch (5.000 MA)</td><td>deutlich niedriger</td></tr><tr><td>EU-weite Regelung</td><td>ja</td><td>nur Deutschland</td></tr></tbody></table></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Auswirkungen hat die CSDDD auf Unternehmen?</h2>



<h3 class="wp-block-heading">Direkt betroffene Großunternehmen:</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Aufbau komplexer <strong>Due-Diligence-Systeme</strong></li>



<li>Höherer <strong>Compliance- und Reporting-Aufwand</strong></li>



<li>Neue <strong>Haftungsrisiken</strong></li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">Indirekt betroffene Unternehmen (KMU):</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>ESG-Anforderungen von Kunden steigen</li>



<li>Nachhaltigkeitsnachweise werden zur Voraussetzung</li>



<li>Wettbewerbsdruck nimmt zu</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders relevant für:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Industrie</li>



<li>Energieintensive Unternehmen</li>



<li>Zulieferer großer Konzerne</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Rolle spielen Energie &amp; Photovoltaik im Kontext der CSDDD?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Richtlinie verstärkt den Druck zur Dekarbonisierung:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>CO₂-Reduktion wird <strong>Teil der Sorgfaltspflicht</strong></li>



<li>Energieversorgung rückt in den Fokus der Compliance</li>



<li>Unternehmen müssen ihre Emissionen aktiv senken</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkrete Maßnahmen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Einsatz von <strong>Photovoltaik-Anlagen</strong></li>



<li>Abschluss von <strong><a href="https://cubeconcepts.de/ppa-power-purchase-agreement/" type="post" id="10902">Power Purchase Agreements (PPA)</a></strong></li>



<li>Nutzung von <strong><a href="https://cubeconcepts.de/produkte/batteriegrossspeicher/" type="page" id="19360">Batteriegroßspeichern</a> und Energiemanagement</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ergebnis: Energie wird vom Kostenfaktor zum <strong>strategischen ESG-Hebel</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Bußgelder</strong> (abhängig vom Umsatz) </li>



<li><strong>Zivilklagen</strong> durch Betroffene </li>



<li><strong>Reputationsschäden</strong> </li>



<li><strong>Auftragsverlust:</strong> Ausschluss aus Lieferketten großer Unternehmen</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Wie sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn die CSDDD erst 2029 greift, ist frühzeitiges Handeln entscheidend:</p>



<h3 class="wp-block-heading">1. Lieferketten analysieren</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Transparenz über Zulieferer schaffen</li>



<li>Risikobewertung durchführen</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">2. ESG-Strategie entwickeln</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nachhaltigkeit in Geschäftsprozesse integrieren</li>



<li>CO₂-Reduktionsstrategie definieren</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">3. Energiestrategie optimieren</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Eigenversorgung durch PV prüfen</li>



<li>Stromkosten und Emissionen reduzieren</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading">4. Prozesse digitalisieren</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Monitoring- und Reporting-Systeme aufbauen<br></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: CSDDD als strategischer Wendepunkt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die CSDDD ist mehr als nur Regulierung – sie markiert einen <strong>Paradigmenwechsel in der Unternehmensführung</strong>.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Nachhaltigkeit wird verpflichtend</li>



<li>Lieferketten werden transparent</li>



<li>Energie wird zum zentralen Steuerungsfaktor</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren doppelt:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Rechtssicherheit</strong></li>



<li><strong>Wettbewerbsvorteile</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Besonders im Energiebereich liegt enormes Potenzial: Wer heute in Photovoltaik, PPAs und Energiemanagement investiert, erfüllt nicht nur regulatorische Anforderungen – sondern sichert langfristig Wirtschaftlichkeit und Zukunftsfähigkeit.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte für KMU</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/lsme-und-vsme-nachhaltigkeitsberichte-fuer-kmu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Apr 2024 10:50:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14135</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die künftigen Berichtsstandards der EFRAG ermöglichen es KMU, ihre Nachhaltigkeitsziele kompakt und glaubwürdig zu dokumentieren, ohne von komplexen Kennzahlen-Katalogen überfordert zu werden. Ein freiwilliger VSME-Bericht wird dabei zum strategischen Vorteil, um Transparenz in der Lieferkette zu schaffen und den Zugang zu Finanzierungen langfristig zu sichern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet zurzeit im Auftrag der EU Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die ersten Entwürfe veröffentlichte die EFRAG Ende Januar 2024. Unterschieden wird hier zwischen verpflichtenden <strong>LSME-</strong> und freiwilligen <strong>VSME-</strong> <strong>Nachhaltigkeitsberichte</strong>. Im Gegensatz zur <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/csrd-berichtspflicht-klimaplaene/">CSRD-Berichtspflicht</a> für große Unternehmen soll es bei den neuen LSME- und VSME-Reports Erleichterungen bei den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für KMU geben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">LSME-Nachhaltigkeitsberichte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Demnach haben <strong>kapitalmarktorientierte</strong> KMU („Listed Small and Medium-sized Enterprises“), deren Wertpapiere in der EU gehandelt werden, spätestens ab 2028 <strong>die Pflicht</strong>, ihre ESG-Auswirkungen in einem öffentlichen <strong>LSME-Bericht</strong> darzulegen. Betroffen wären zurzeit rund 1.100 Unternehmen in Europa und davon etwa 100 in Deutschland. Die vereinfachte Struktur der LSME- Nachhaltigkeitsberichte sieht im Entwurf zunächst allgemeine ESG-Angaben, Anforderungen, Grundsätze, Maßnahmen sowie Ziele vor und verlangt die entsprechenden Kennzahlen des Unternehmens. Auch einige Offenlegungsanforderungen sind nicht so scharf, wie bei den CSRD-Berichten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">VSME-Nachhaltigkeitsberichte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">VSME-Berichte („Voluntary Small and Medium-sized Enterprises“) sind dagegen <strong>freiwillig</strong>. Sie sollen <strong>nicht kapitalmarktorientierten</strong> KMU ermöglichen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren. Gerade dies wird nämlich in der Praxis von kleinen und mittleren Zulieferbetrieben immer öfter von ihren <strong>Auftraggebern</strong>, <strong>Stakeholdern</strong> oder <strong>Kreditgebern</strong> verlangt. CSRD-berichtspflichtige Unternehmen versenden hierzu jetzt schon vermehrt individuellen Fragebögen an ihre Zulieferer und setzen sie damit unter Druck. Ein VSME-Standard könnte dazu beitragen, die mittelbare Belastung für KMU bei diesen Themen zu mindern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Ausarbeitung soll für KMU praktikabel bleiben</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EFRAG legt bei der Ausarbeitung der Standards besonderen Wert auf eine <strong>einfache Gestaltung</strong> der Nachhaltigkeitsberichte. Dabei versucht sie alle Aspekte von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen. Die Berichte müssen einerseits den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute decken und andererseits darf der Aufwand für die Informationsbeschaffung der KMU nicht ausufern. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die künftigen LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte ein Erfolgsmodell für beide Seiten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geplante Inhalte der LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplanten Inhalte für die <strong>LSME-Reports</strong> orientieren sich hauptsächlich an die Anforderungen der Bilanzrichtlinien der CSRD. Die Berichte müssen Informationen enthalten, die die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und nachhaltige Aspekte der Unternehmensführung offengelegt. Der Entwurf ist in eine vereinfachte Struktur unterteilt und besteht aus drei Hauptabschnitten: &#8220;Allgemeine Anforderungen&#8221;, &#8220;Generelle Informationen&#8221; und &#8220;Prinzipien, Maßnahmen und Ziele&#8221;. Darüber hinaus gibt es drei weitere Abschnitte, die sich mit Kennzahlen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmenspraxis beschäftigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>VSME-Reports</strong> plant die EFRAG einen modularen Aufbau. Sie sind jährlich zu erstellen und können unter bestimmten Bedingungen als separater Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht integriert werden. Andernfalls ist eine eigenständige Veröffentlichung vorgesehen. Er sollte zeitgleich mit dem Jahres-/Konzernabschluss oder der Finanzberichterstattung verfügbar sein, sofern diese erforderlich sind. Das Unternehmen darf bestimmte vertrauliche Informationen auslassen. Ab dem zweiten Jahr müssen Vergleichszahlen zum Vorjahr im Bericht enthalten sein. Es gibt ein <strong>Basismodul</strong>, das in allen VSME-Nachhaltigkeitsberichten vorkommen muss und etwa 30 Datenpunkte erfasst, sowie zwei zusätzliche Wahlmodule, die sich variable ergänzen lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das <strong>PAT-Modul</strong> (Policies, Actions, Targets) ergänzt das Basis-Modul für Unternehmen mit bereits definierten Nachhaltigkeitsrichtlinien. Eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem VSME-Standardentwurf ist erforderlich, um wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Das Modul erläutert Unternehmensrichtlinien, Maßnahmen und Ziele und behandelt Energieeffizienz, Treibhausgasemissionen, finanzielle Risiken und soziale Aspekte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das <strong>Business-Partner-Modul</strong> (BP-Modul) erweitert die Offenlegungen weitere Daten für Kreditgeber, Investoren und Geschäftspartner. Eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem VSME-Standardentwurf ist auch hier erforderlich. Das Unternehmen muss etwa 35 Datenpunkte und Beschreibungen angeben, darunter Risikosektoren, Geschlechterdiversität und Emissionsreduktionsziele. Informationen zu physischen Risiken des Klimawandels, Abfällen, und die Vereinbarkeit mit internationalen Standards wie den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ebenso erforderlich wie Angaben zu Prozessen zur Einhaltung von Richtlinien wie den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und zu möglichen Verstößen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft. Zusätzlich sind Informationen zur Nutzung familienbezogener Freistellungen und zur Anzahl der Auszubildenden anzugeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Lohnt sich ein freiwilliger VSME-Nachhaltigkeitsbericht?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Durchaus. Es ist vorteilhaft, freiwillig über nicht-finanzielle Aspekte zu berichten, da dies die <strong>Transparenz</strong> und <strong>Glaubwürdigkeit</strong> eines Unternehmens erhöht und ein <strong>positives Image fördert</strong>. Durch die Erfüllung der Erwartungen bezüglich Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung gemäß dem VSME-Standard können Unternehmen einen <strong>Wettbewerbsvorteil </strong>erlangen und <strong>bessere Stakeholder-Beziehungen</strong> aufbauen. Die Einführung dieses Standards investiert in eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung, minimiert Umwelt- und soziale Risiken, senkt Kosten und verbessert die Ressourceneffizienz. Zudem sind Unternehmen mit der Anwendung des Standards gut auf neue rechtliche Anforderungen und laufende regulatorische Entwicklungen vorbereitet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie geht es weiter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Interessengruppen haben bis zum 21. Mai 2024 die Gelegenheit, über Online-Fragebögen ihre Kommentare zu den Entwürfen an die EFRAG abzugeben. Die EFRAG wird diese Kommentare auswerten und eine überarbeitete Version der Entwürfe vorlegen. Die finalen Versionen sollen voraussichtlich im Herbst 2024 veröffentlicht werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/lsme-und-vsme-nachhaltigkeitsberichte-fuer-kmu/">LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte für KMU</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/besondere-ausgleichsregelung-nach-%c2%a7%c2%a7-28-ff-enfg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Apr 2024 12:36:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=14016</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die BesAR bietet energieintensiven Unternehmen die Möglichkeit, ihre Stromkosten durch eine Begrenzung der KWK- und Offshore-Netzumlage signifikant zu senken. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für den Antrag bis zum 30. Juni gelten und wie die „grüne Konditionalität“ den Nachweis der Stromkostenintensität im Basisverfahren ersetzt hat.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/besondere-ausgleichsregelung-nach-%c2%a7%c2%a7-28-ff-enfg/">Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 28 ff. EnFG</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die &#8220;<strong>Besondere Ausgleichsregelung</strong>&#8221; ist ein Instrument, das dazu dient, bestimmte energieintensive Unternehmen von den Kosten zu entlasten, die sich aus der Förderung erneuerbarer Energien ergeben. Diese Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Begrenzung der Umlagekosten zum Ausbau der erneuerbaren Energien beantragen. Anträge dazu sind immer bis zum 30. Juni für das Folgejahrbei dem <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Besondere_Ausgleichsregelung/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)</a> zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Osterpaket von 2022 brachte nicht nur eine Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit sich, um den Ausbau erneuerbarer Energien und Verbraucher schneller voranzutreiben. Es erfolgte auch eine Neugestaltung des Abgaben- und Umlagensystems im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG). Seitdem wird die Finanzierung der EEG-Förderung über den Bundeshaushalt sichergestellt, wobei man die ehemalige EEG-Umlage abgeschafft hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>KWK-Umlage</strong> und die <strong>Offshore-Netzumlage </strong>blieben bestehen. Das BAFA hat die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) überarbeitet und auf die KWK-Umlage und Offshore-Netzumlage beschränkt. Sie soll sicherstellen, dass Unternehmen im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben, indem sie auch ihre Energiekosten senken können. Die Besondere Ausgleichsregelung wird durch das BAFA verwaltet, regelmäßig überprüft und angepasst.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Höhe der Entlastungen durch die Besondere Ausgleichsregelung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Generell fallen die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage sowie die Offshore-Umlage nur für die Entnahme von Strom aus dem öffentlichen Netz an. Eigenerzeugter <strong>PV-Strom</strong>, der selbst verbraucht oder an Mieter weitergegeben wird, ist ohnehin von diesen Umlagen <strong>befreit</strong>. Die Umlagenbegrenzung der Besonderen Ausgleichsregelung greift bei Unternehmen mit einem Verbrauch ab <strong>1 GWh/Jahr (Selbstbehalt)</strong>, ist branchenabhängig und gilt für stromkostenintensive Branchen der Listen 1 und 2 des EnFGs.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen der Liste 1 müssen nach der Besonderen Ausgleichsregelung nur noch 15 % der Umlagen und die der Liste 2 noch 25 % zahlen. Aus beiden ursprünglichen Listen entfernte das BAFA Anfang 2023 bereits <strong>etwa 100 Branchen</strong>. Unternehmen dieser Branchen können jedoch noch bis 2028 eine Übergangs- bzw. Härtefallregelung nach § 67 Abs. 2 bis 5 EnFG in Anspruch nehmen, bei der die Umlagen allerdings nicht um die kompletten 85 oder 75 Prozent begrenzt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Umlagen für das Verbrauchsjahr 2024 bereits bekannt gegeben. Demnach liegt die KWKG-Umlage bei 0,275 ct/kWh und die Offshore-Umlage bei 0,656 ct/kWh. Unternehmen, die einen erfolgreichen Antrag für die Besondere Ausgleichsregelung eingereicht haben, sparen insgesamt pro GWh dann etwa 8.000 Euro bei 15 % oder etwa 7.000 Euro bei 25 % Umlagenbegrenzung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Grüne Konditionalität als Voraussetzung zur Besonderen Ausgleichsregelung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die überarbeitete Besondere Ausgleichsregelung umfasst sowohl ein Basisverfahren als auch ein erweitertes Verfahren. Gemäß EnFG ist nun für das Basisverfahren <strong>kein Wirtschaftsprüfertestat</strong> mehr erforderlich, das in der Vergangenheit die Stromkostenintensität als Bruttowertschöpfung auf der Grundlage geprüfter Jahresabschlüsse bescheinigte. Dieses wird jetzt nur dann verlangt, wenn das Unternehmen sich für das erweiterte Verfahren (Supercap-Begrenzung) entscheidet. Seit Anfang 2023 müssen Antragsteller für das Basisverfahren der Besonderen Ausgleichsregelung lediglich <strong>grüne Konditionalität</strong> nachweisen. Allerdings gelten folgende Voraussetzung zur Antragstellung:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Das Unternehmen muss zu den <strong>Branchen</strong> der Anlage 1 oder 2 zählen.</li>



<li>Der Verbrauch muss <strong>über 1 Gigawattstunde</strong> liegen. (Dabei zählt der Verbrauch des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres und die selbst verbrauchte umlagepflichtige Strommenge)</li>



<li>Das Unternehmen muss bereits <strong>30 %</strong> ihres Stromverbrauches durch <strong>ungeförderten grünen Strom</strong> decken oder über ein <strong>Energiemanagementsystem</strong> verfügen oder bereits <strong>Energieeffizienzmaßnahmen</strong> eingeleitet haben. (Je nach Verbrauch: <a href="https://cubeconcepts.de/iso-50001-die-norm-fuer-energiemanagementsysteme/">ISO 50001</a> / ISO EN 50005 /<a href="https://cubeconcepts.de/emas-als-umweltmanagementsystem/">EMAS</a> oder andere Nachweise nach § 30 ENFG)</li>



<li>Das Unternehmen muss mindestens <strong>50 % des Begrenzungsbetrages</strong> für Investitionen zur <strong><a href="https://cubeconcepts.de/dekarbonisierung-heisst-co%e2%82%82-emissionen-reduzieren/">Dekarbonisierung</a></strong> der Produktionsprozesse oder für <strong>Effizienzmaßnahmen</strong> einsetzen, sofern sie zur Teilnahme am EU-Emissionshandel gezwungen sind.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) ist für energieintensive Unternehmen immer noch ein attraktives Programm, um die Stromkosten zu reduzieren. Seit dem Osterpaket 2022 gilt sie zwar nur noch für die KWK- und die Offshore-Netzumlage, steht aber nun auch kleineren Unternehmen, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, geprüfte Jahresabschlüsse vorzulegen, offen. Selbst wenn Unternehmen nicht mehr zu den gelisteten Branchen zählen, sollten sie im Einzelfall genau prüfen, ob sich eine Antragstellung nach der Übergangs- bzw. Härtefallregelung lohnt.</p>
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		<title>Energiewetter 2023: Top Werte für die Erneuerbaren</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energiewetter-2023-top-werte-fuer-die-erneuerbaren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Apr 2024 14:01:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=13153</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit überdurchschnittlichen Strahlungswerten und kräftigen Winden bot das Jahr 2023 ideale Bedingungen für die Energiewende. Erfahren Sie, wie das Zusammenspiel aus sonnenreichen Monaten wie dem Rekord-September und windstarken Winterphasen die Erträge erneuerbarer Energien auf Spitzenreiter-Niveau hob.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der DWD hat durch sein Expertennetzwerk (BMDV) Ende März wieder den jährlichen Jahresrückblick für das <strong>Energiewetter 2023</strong> veröffentlicht. Demnach liegen die durchschnittlichen Werte der Globalstrahlung und Windgeschwindigkeiten für das vergangene Jahr wieder auf Rekordniveau. Mit 1.144 kWh/m² nahm die Globalstrahlung in 2023 um 86 kWh/m² zwar leicht ab, aber die gemittelte Windgeschwindigkeit stieg in 2022 von 5,62 m/s auf 5,98 m/s in 2023. In der <strong>Langzeitbetrachtung</strong> sind dies wieder <strong>Spitzenwerte für die erneuerbaren Energien</strong>. (Vgl. <a href="https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-auf-rekordniveau/">Globalstrahlung</a> 2022)</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist das Energiewetter?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Energiewetter spielt eine entscheidende Rolle bei der Vorhersage und Optimierung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen. Zwei wichtige Parameter, die bei der Bestimmung des Energiewetters berücksichtigt werden müssen, sind die <strong>Globalstrahlung</strong> und die <strong>Windgeschwindigkeit</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Globalstrahlung bezieht sich auf die gesamte Sonnenstrahlung, die auf die Erdoberfläche trifft. Sie setzt sich aus der direkten Sonnenstrahlung und der diffusen Himmelsstrahlung zusammen. Die Globalstrahlung ist ein entscheidender Faktor bei der Vorhersage der Energieerzeugung aus <strong>Solaranlagen</strong>. Je höher die Globalstrahlung, desto mehr Energie kann aus Sonnenlicht gewonnen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Neben der Globalstrahlung spielt auch die Windgeschwindigkeit eine wichtige Rolle bei der Vorhersage der Energieerzeugung aus <strong>Windkraftanlagen</strong>. Die Windgeschwindigkeit bestimmt die Menge an Windenergie, die von den Windkraftanlagen erzeugt werden kann. Je höher die Windgeschwindigkeit, desto mehr Energie kann aus Wind gewonnen werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Globalstrahlung als Faktor für das Energiewetter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Globalstrahlung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter die <strong>Sonnenhöhe</strong>, die <strong>Bewölkung</strong>, die <strong>Luftverschmutzung</strong> und die <strong>geografische Lage</strong>. Die Sonnenhöhe bestimmt den Einfallswinkel der Sonnenstrahlen auf die Erdoberfläche. Je höher die Sonne am Himmel steht, desto direkter sind die Sonnenstrahlen und desto höher ist die Globalstrahlung. Bewölkung und Luftverschmutzung verringern dagegen die Globalstrahlung, da sie die Menge an Sonnenlicht, die die Erdoberfläche erreicht, reduzieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Globalstrahlung wird mit Hilfe von <strong>Pyranometern</strong> gemessen, die die gesamte Sonnenstrahlung erfassen. Diese Instrumente sind so konzipiert, dass sie sowohl die <strong>direkte Sonnenstrahlung</strong> als auch die <strong>diffuse Himmelsstrahlung</strong> messen können. Die Daten werden kontinuierlich erfasst und finden auch Verwendung im Solarkataster oder in Energie-Wettervorhersagen. Neben den Pyranometern werden auch andere Messgeräte wie <strong>Sonnenstrahlungssensoren</strong> und <strong>Wetterstationen</strong> eingesetzt, um genaue Daten zur Globalstrahlung zu erhalten.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="448" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Globalstrahlung-seit-2010-1024x448.png" alt="" class="wp-image-13156" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Globalstrahlung-seit-2010-1024x448.png 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Globalstrahlung-seit-2010-300x131.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Globalstrahlung-seit-2010-768x336.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Globalstrahlung-seit-2010.png 1334w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Globalstrahlung unterliegt verschiedenen Trends und Mustern, die für die Energie-Wettervorhersage von Bedeutung sind. Zum Beispiel gibt es <strong>saisonale bzw. wetterbedingte</strong> Schwankungen der Globalstrahlung, die mit dem Sonnenstand und der Neigung der Erde zusammenhängen. In einigen Regionen gibt es auch <strong>langfristige Trends</strong>, die auf Klimaveränderungen oder Veränderungen der atmosphärischen Bedingungen zurückzuführen sind. Die Analyse dieser Trends und Muster tragen dazu bei, genaue Vorhersagen zur Globalstrahlung zu treffen und die Energieerzeugung aus Solaranlagen zu optimieren.<br><br>Im Energiewetter 2023 war die Globalstrahlung mit 1.144 kWh/m² die zweitschwächste der letzten sechs Jahre, aber das <strong>sechststärkste</strong> seit Beginn der Aufzeichnungen 1991. In einigen Monaten, darunter Februar, Mai, Juni, Juli, September und Oktober, war die Globalstrahlung höher als im Referenzzeitraum 1991–2020. Besonders der September war mit 124 kWh/m² der strahlungsreichste seit 1991. Der Juni war ebenfalls sehr stark. Der Herbst 2023 war der strahlungsreichste seit 1991. Der Winter 2022/2023 wies eine leichte negative Anomalie auf, vor allem der Januar war deutlich schwächer als üblich. Das Zentrum Deutschlands hatte die höchste positive Abweichung, während der südliche Alpenrand eine leicht negative Abweichung zeigte.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Windgeschwindigkeit als Faktor für das Energiewetter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Windgeschwindigkeit wird ebenfalls von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter <strong>topographische Merkmale</strong>, geografische Lage und <strong>atmosphärische Bedingungen</strong>. Gebirge und Hügel können den Windstrom behindern und zu niedrigeren Windgeschwindigkeiten führen. Die geografische Lage beeinflusst ebenfalls die Windgeschwindigkeit, da Küstengebiete und offene Landschaften tendenziell höhere Windgeschwindigkeiten aufweisen. Zusätzlich können atmosphärische Bedingungen wie Luftdruckunterschiede und Temperaturgradienten die Windgeschwindigkeit beeinflussen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemessen wird sie mit Hilfe von <strong>Anemometern</strong>, die den Luftstrom erfassen. Diese Instrumente erfassen die Windgeschwindigkeit in Echtzeit und liefern genaue Daten zur Energie-Wettervorhersage. Neben den Anemometern werden auch andere Messgeräte wie <strong>Windrichtungssensoren</strong> und Wetterstationen eingesetzt, um genaue Daten zur Windgeschwindigkeit zu erhalten. Der Deutsche Wetterdienst misst die meteorologischen Parameter in 100 Meter Höhe und mittelt die jährlichen Werte für ganz Deutschland.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="469" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Windgeschwindigkeit-seit-2010-1024x469.png" alt="" class="wp-image-13157" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Windgeschwindigkeit-seit-2010-1024x469.png 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Windgeschwindigkeit-seit-2010-300x137.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Windgeschwindigkeit-seit-2010-768x351.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/04/Energiewetter-Windgeschwindigkeit-seit-2010.png 1322w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">So errechneten die Experten des DWD im Jahr 2023 eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit deutschlandweit mit 5,98 m/s. Das ist die <strong>höchste seit 16 Jahren</strong>. Einige Monate, darunter Januar, November und Dezember, zeigten besonders hohe Windgeschwindigkeiten, während der September zu den windärmsten seit 1950 zählte. Der Frühling und Herbst waren überdurchschnittlich windig, der Winter leicht über dem Durchschnitt. Die Verteilung der prozentualen Abweichung der Windgeschwindigkeit im Jahr 2023 zeigte eine positive Tendenz im Süden Deutschlands, während sie sich Richtung Norden und Osten abschwächte und in einigen Gebieten leicht negativ wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit ergänzen sich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Globalstrahlung und die Windgeschwindigkeit korrelieren und ergänzen sich während eines Jahres in <strong>Deutschland</strong> zu einem <strong>guten Energiewetter-Mix</strong>. Beispielsweise führt eine hohe Globalstrahlung zu einer Erwärmung der Luft, was wiederum zu einer Erhöhung der Windgeschwindigkeit führt. Umgekehrt kann eine hohe Windgeschwindigkeit die Bewölkung aufbrechen und zu einer Erhöhung der Globalstrahlung führen. Die genaue Analyse dieser Wechselwirkungen und Korrelationen dienen auch zu den kurzfristigen Vorhersagen des Energiewetters.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt zeigt sich, dass sich die höhere Globalstrahlung im Sommer und die erhöhten Windgeschwindigkeiten im Winter <strong>optimal</strong> für eine relativ <strong>gleichmäßige Energieerzeugung</strong> durch Windkraft- und Solaranlagen eignen. Deutschland ist damit keine Ausnahme. Außer im östlichen Mittelmeerraum lag die Globalstrahlung in ganz Europa im Jahre 2023 über dem Durchschnitt der Referenzperiode. Positive Abweichungen bei den gemittelten Windgeschwindigkeiten gab es in einem breiten Streifen von Nordfrankreich, den Alpen, Italien und dem Balkan bis an das Schwarze Meer.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Energiewetter des Jahres 2023 verzeichnete erneut Rekordwerte für die Erneuerbaren. Sowohl die Globalstrahlung als auch die Windgeschwindigkeiten lagen auf hohem Niveau. Die Globalstrahlung war zwar etwas niedriger als im Vorjahr, aber dennoch überdurchschnittlich, insbesondere in einigen Monaten wie September und Juni. Der Winter wies eine leichte Abnahme auf, vor allem im Januar. Die Windgeschwindigkeiten hingegen erreichten mit 5,98 m/s den höchsten Wert seit 16 Jahren, wobei besonders die Monate Januar, November und Dezember stark waren, während der September vergleichsweise windarm war.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Energiewetter berücksichtigt zwei wesentliche Faktoren: Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit. Die Globalstrahlung, die die gesamte Sonnenstrahlung auf die Erdoberfläche umfasst, ist entscheidend für die Solarstromerzeugung. Die Windgeschwindigkeit hingegen bestimmt die Menge an Windenergie, die erzeugt werden kann. Die Messungen und Analysen dieser Parameter helfen, präzise Vorhersagen für die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu treffen und diese zu optimieren. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Wechselwirkungen zwischen Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit sind dabei von besonderer Bedeutung. Eine hohe Globalstrahlung kann die Windgeschwindigkeit erhöhen und umgekehrt. Dies trägt zur Ausgeglichenheit der Energieerzeugung über das Jahr hinweg bei. In Europa lagen die Werte für Globalstrahlung und Windgeschwindigkeit im Jahr 2023 insgesamt über dem Durchschnitt, was positive Aussichten für die Nutzung erneuerbarer Energien bietet.</p>
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		<title>PV-Modulpreise 2024: Talsohle erreicht</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/pv-modulpreise-2024-talsohle-erreicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2024 09:01:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Experten sind sich einig: Die Talsohle bei den PV-Modulpreisen ist erreicht, und Faktoren wie Lieferverzögerungen am Horn von Afrika sowie eine Reduktion der globalen Überproduktion treiben die Kosten wieder nach oben.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der kontinuierliche Abwärtstrend der <strong>PV-Modulpreise</strong> scheint gestoppt. Die <a href="https://cubeconcepts.de/solarmodulpreise-auf-historischem-tiefstand/">historisch niedrigen Preise für Solarmodule</a>, die durch <strong>Überproduktion</strong> und <strong>volle Lager</strong> der chinesischen Hersteller noch im Herbst 2023 begünstigt wurde, sind bald vorbei. Darüber sind sich alle Experten einig. Die prognostizierten Preissteigerungen werden sowohl von <strong>globalen</strong> als auch von <strong>regionalen Faktoren</strong> beeinflusst. Faktoren sind beispielsweise politische Unsicherheiten, Lieferstrategien aus China und der steigenden Frühjahrsnachfrage in Europa, insbesondere in Deutschland. Während die niedrigen Preise zunächst auf die Bemühungen der Hersteller zurückzuführen sind, sich dem Markt anzupassen, zeigen sie nun Anzeichen einer Stabilisierung, die die zuletzt langsamere Talfahrt stoppen wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Modulpreise noch stabil &amp; noch niedrig</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="535" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/03/PV-Modulpreise-2024-Talsohle-Grafik-1024x535.png" alt="" class="wp-image-12473" style="width:741px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/03/PV-Modulpreise-2024-Talsohle-Grafik-1024x535.png 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/03/PV-Modulpreise-2024-Talsohle-Grafik-300x157.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/03/PV-Modulpreise-2024-Talsohle-Grafik-768x401.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2024/03/PV-Modulpreise-2024-Talsohle-Grafik.png 1322w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der rapide Preisverfall der PV-Module, der nach dem ersten Energiepreisschock Mitte/Ende 2022 einsetzte und bis Herbst/Winter 2023 anhielt, hat sich in den letzten Monaten zusehend verlangsamt. Betrachtet man jedoch die Entwicklung der PV-Modulpreise innerhalb eines Jahres von Februar 2023 bis Februar 2024, zeigen sich, je nach Modulklasse, <strong>Preissenkungen zwischen 45 – 53 %</strong>. Die Solarmodulpreise in Europa und Asien sind stärker betroffen als anderswo. In den USA sind sie, aufgrund von Importbeschränkungen besonders hoch. Einige nicht-chinesische Hersteller konzentrieren sich daher vermehrt auf den US-Markt. In Europa sind die Solarmodulpreise seit Februar 2023 bei <strong>High-Efficiency-Modulen</strong> um <strong>45 %</strong> auf jetzt rd. 22 Cent/Wp, bei <strong>Mainstream-Modulen</strong> um <strong>53 %</strong> auf jetzt 14 Cent/Wp und bei <strong>Low-Cost-Modulen</strong> um <strong>52 %</strong> auf 9 Cent/Wp gesunken.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründe für den erwarteten Anstieg in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der erwartete Anstieg der PV-Modulpreise hat verschiedene Gründe. Zunächst wird die Nachfrage, insbesondere in Europa, angesichts des nahenden Frühjahrs steigen. Gleichzeitig <strong>bremst China</strong> weiterhin seine Überproduktion und leert seine Lagerbestände. Das führt dazu, dass der Preisverfall, der im Jahr 2023 zu beobachten war, gestoppt wird. Die im Herbst 2023 noch prall gefüllten Lager neigen sich jedoch dem Ende zu. Dies führt dazu, dass Experten dazu raten, sich jetzt mit Modulen und Wechselrichtern einzudecken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Des Weiteren tragen die anhaltenden <strong>Konflikte am Horn von Afrika</strong> sowie die allgemeine Verlängerung der Containerlaufzeiten von 6 auf 8 Wochen dazu bei, dass Lieferungen verzögert werden. Dies führt zu zusätzlichen Kosten und erschwert die Planung für Unternehmen in der PV-Branche. Höhere Transport- und Treibstoffkosten sind ebenfalls ein Faktor, der zu steigenden Preisen beiträgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass es in <strong>Europa</strong> an einer starken heimischen Solarindustrie mangelt. Das erhöht die Abhängigkeit von Importen und beeinflusst die Preise. Die <strong>steigende Nachfrage</strong> durch das <strong>Frühjahrsgeschäft</strong> sowie die Leerung der chinesischen Lagerbestände infolge der Drosselung der chinesischen Produktion sind weitere Faktoren. Insgesamt deuten diese verschiedenen Faktoren darauf hin, dass die Preise für PV-Module in naher Zukunft tendenziell steigen werden. Dies führt dazu, dass Unternehmen und Verbraucher ihre Beschaffungsstrategien überdenken müssen, um den steigenden Kosten gerecht zu werden. Auswirkungen sind jetzt schon spürbar. Manche Wechselrichtermodelle sind aktuell kaum verfügbar und werden erst ab Mai 2024 wieder geliefert. Große Module für Freiflächen gibt es wohl erst ab Juni wieder.</p>
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		<item>
		<title>Stromnetzentgelte steigen rasant</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 01 Mar 2024 06:45:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=12254</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steigender Strombedarf und der notwendige Netzausbau treiben die Netzentgelte in Deutschland auf ein neues Rekordniveau. Eine aktuelle VEA-Analyse zeigt, dass die Streichung staatlicher Zuschüsse die Netznutzungskosten im laufenden Jahr um schätzungsweise 60 Prozent erhöhen wird, was eine Reform der Preisgestaltung immer dringlicher macht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/stromnetzentgelte-steigen-rasant/">Stromnetzentgelte steigen rasant</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die jüngste Untersuchung des Bundesverbandes der Energieabnehmer (VEA) über die <strong>Stromnetzentgelte</strong> in Deutschland innerhalb der letzten zwölf Monate wirft ein Schlaglicht auf die sich verändernde Landschaft der Zusammensetzung der Energiekosten für Unternehmen mit Mittelspannung. In dieser Erhebung wurden die Gesamtnetzentgelte von knapp 800 Großunternehmen analysiert. Dabei lag der Fokus auf <strong>Sondervertragskunden</strong> mit kontinuierlicher Leistungsmessung durch RLM-Zähler. Die Ergebnisse offenbarten eine deutliche Zunahme der Stromnetzentgelte, die Unternehmen im letzten Jahr im Durchschnitt um bis zu <strong>27 Prozent</strong> belasteten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Regionale Unterschiede und steigende Stromnetzentgelte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Detail zeigt sich, dass die durchschnittlichen Stromnetzentgelte im Mittelspannungsbereich bei fast 7 Cent pro Kilowattstunde liegen, während sie im Niederspannungsbereich über 11 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Preise in der <strong>Mittelspannung</strong> sind demnach im letzten Jahr um durchschnittlich <strong>1,47 Cent</strong> pro Kilowattstunde gestiegen. In der <strong>Niederspannung </strong>ist ein Anstieg um <strong>2,02 Cent</strong> pro Kilowattstunde zu verzeichnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein besonders alarmierender Aspekt dieser <a href="https://www.vea.de/newsroom/pressemitteilungen/pressemitteilung/netznutzungsentgeltvergleich-2024-grosse-preisdifferenzen-liegen-zwischen-den-einzelnen-netzbetreibern" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Untersuchung</a> sind die enormen <strong>Preisunterschiede</strong> zwischen den einzelnen <strong>regionalen Netzbetreibern</strong>. Zwischen den günstigsten und teuersten Anbietern können Preisunterschiede von bis zu <strong>300 Prozent</strong> bestehen. Dies zeigt, dass die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes je nach Region und Anbieter erheblich variieren können. Diese starken Preisunterschiede werfen Fragen nach der Fairness und Transparenz in der Preisgestaltung auf. Dabei gewinnt die Diskussion über eine <strong>gerechtere Verteilung</strong> der Kosten und eine <strong>bundesweit einheitliche Regelung</strong> zunehmend an Bedeutung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ursachen des Anstiegs der Stromnetzentgelte</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stromnetze werden durch den <strong>steigenden Strombedarf in der Industrie</strong> und durch die zunehmende Verbreitung von <strong>Elektrofahrzeugen</strong> sowie <strong>Wärmepumpen</strong> immer weiter strapaziert. &nbsp;Zeitgleich steigt der Anteil regionaler <strong>volatiler Energieerzeugung</strong>. Beide Faktoren zusammen belasten das gesamte öffentliche Stromnetz dermaßen, dass der jahrelang prognostizierte und bisher noch nicht vollzogene <strong>Netzausbau</strong> durch die Netzbetreiber immer dringlicher wird. Diese Aufgabe soll durch die Netzentgelte finanziert werden. Faktisch wurde der langsame Netzausbau bisher auch aus Subventionen mitfinanziert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere dramatische Anstiege erwartet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts von November 2023 und den anschließenden Entscheidungen zum Bundeshaushalt 2024 werden die Netzentgelte in Deutschland weiter <strong>deutlich steigen</strong>. Die neueste Erhebung des VEA bestätigt die <a href="https://cubeconcepts.de/netzentgelte-der-uenb-verdoppeln-sich-in-2024/">Prognosen</a>, die Experten bereits im Dezember 2023 voraussagten. Damals hieß es bereits, dass die Streichung der Subventionen von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die kumulierten Netzentgelte im Jahr 2024 um <strong>geschätzte 60 % zu 2023 erhöhen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stromnetzentgelte in Deutschland sind innerhalb eines Jahres rapide gestiegen. Sie belasten Unternehmen erheblich und weisen regionale Unterschiede von bis zu 300 Prozent auf. Die Ursachen liegen im wachsenden Strombedarf, der Verbreitung von Elektrofahrzeugen und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Die Streichung von Subventionen für Übertragungsnetzbetreiber wird voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg um bis zu 60 Prozent im Jahr 2024 führen. Diese Entwicklung unterstreicht die Dringlichkeit einer gerechten und transparenten Reform der Energiepolitik.</p>



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		<title>Neue deutsch-britische Partnerschaft: Olympus Power und CUBE CONCEPTS entwickeln internationale PV-Projekte gemeinsam</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/partnerschaft-mit-olympus-power/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jan 2024 07:04:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[CUBE CONCEPTS News: Neueste Infos zum Unternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=11108</guid>

					<description><![CDATA[<p>CUBE CONCEPTS und Olympus Power möchten gemeinsam innerhalb der nächsten drei Jahre gewerbliche Photovoltaikanlagen in Großbritannien und Europa mit einem Gesamtvolumen von 500 MWp realisieren. Olympus Power, in UK bekannt für seine Expertise bei der Entwicklung großer gewerblicher Projekte für erneuerbare Energien an Produktionsstandorten, bei Einzelhandelszentren und auf Industriegeländen, hat sich auf eine strategische Partnerschaft [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><em>CUBE CONCEPTS und <a href="https://olympuspower.co.uk/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Olympus Power</a> möchten gemeinsam innerhalb der nächsten drei Jahre gewerbliche Photovoltaikanlagen in Großbritannien und Europa mit einem Gesamtvolumen von 500 MWp realisieren.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Olympus Power, in UK bekannt für seine Expertise bei der Entwicklung großer gewerblicher Projekte für erneuerbare Energien an Produktionsstandorten, bei Einzelhandelszentren und auf Industriegeländen, hat sich auf eine strategische Partnerschaft mit dem deutschen PV-Projektentwickler CUBE CONCEPTS geeinigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">CUBE CONCEPTS und Olympus Power haben bereits zahlreiche europäische PV-Entwicklungsprojekte identifiziert und rechnen damit, innerhalb der nächsten drei Jahre 500 MWp gemeinsam umsetzen zu können. Die beiden Unternehmen sind gut aufeinander abgestimmt, denn beide bieten beispielsweise Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements) als attraktive und preisgünstige Lösung für große Unternehmen und Konzerne an, damit sie von günstigen und stabilen Strompreisen profitieren und ihren CO₂-Fußabdruck reduzieren können.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Simon Nicholls, CEO von Olympus Power: &#8220;Wir freuen uns sehr über diese Partnerschaft. Unsere beiden Unternehmen bieten einen umfassenden Service bei der Planung und Installation von Solar- und Energiespeichersystemen sowie Finanzierungsoptionen für Unternehmen an, also passen wir hervorragend zusammen. Immer mehr Kunden, mit denen wir zusammenarbeiten, haben mehrere Standorte, nicht nur in Großbritannien, sondern in ganz Europa, so dass Partnerschaften mit solch kundenorientierten Anbietern absolut sinnvoll sind.&#8221;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch Jochen Schäfer, Chief Investment Officer von CUBE CONCEPTS, freut sich auf die Zusammenarbeit: &#8220;Wir sind froh, einen starken und gleichdenkenden Partner in den Märkten zu haben, in denen unsere internationalen Kunden einen identischen Service verlangen, den wir in unserem Kerngebiet bereits anbieten. Die langjährige Erfahrung und die solide Erfolgsbilanz des neuen Partners in Kombination mit unserem starken internationalen Kundenstamm werden dazu beitragen, dass diese Partnerschaft die gemeinsame Marktpräsenz erhöht.&#8221;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Olympus Power und CUBE CONCEPTS haben bereits ein gemeinsames Projekt im Vereinigten Königreich entwickelt, eine große Solaranlage auf dem Dach eines Produktionslagerkomplexes, die voraussichtlich 450.000 kWh pro Jahr erzeugen wird, was die Stromkosten des Unternehmens erheblich senken und jährlich 211 Tonnen CO₂ einsparen wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die beiden Unternehmen starten die Zusammenarbeit mit einem Wissensaustausch, bei dem zwei Mitglieder des Teams von Olympus Power im Januar am Hauptsitz von CUBE CONCEPTS in Kaarst bei Düsseldorf vorgestellt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Abläufe bei der Umsetzung von Solaranlagen auf Gewerbe- und Industriedächern unterscheiden sich in UK und Deutschland deutlich, und das Team von Olympus Power möchte zunächst das komplexe deutsche Netzanschlussverfahren kennenlernen und verstehen. Im Laufe des Jahres werden auch Mitarbeitende von CUBE CONCEPTS das Team von Olympus Power im Südwesten Großbritanniens besuchen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die langfristige Partnerschaft wird vor allem den Auftraggebern zugutekommen, die dann einen Ansprechpartner für das gesamte Fachwissen beider Unternehmen haben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Olympus Power und CUBE CONCEPTS rechnen mit einer kontinuierlichen Zunahme von Partner-Projekten, da immer mehr internationale Unternehmen in ganz Europa Systeme für erneuerbare Energien implementieren, um die steigenden Energiekosten auszugleichen und ihre Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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		<title>Netzentgelte der ÜNB verdoppeln sich in 2024</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzentgelte-der-uenb-verdoppeln-sich-in-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Dec 2023 12:41:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=11078</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Streichung von 5,5 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds treibt die bundesweiten Stromnetzentgelte auf ein Rekordniveau von durchschnittlich 6,43 Cent pro Kilowattstunde. Erfahren Sie, welche Regionen besonders von den Preisanpassungen betroffen sind und wie sie sich auswirkt.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die ohnehin schon angekündigte <a href="https://cubeconcepts.de/netzentgelte-sollen-um-10-prozent-steigen/">Erhöhung der Netzentgelte</a> um 10 Prozent wird nach dem Verfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 und der anschließenden Einigung der Ressortminister zum Bundeshaushalt 2024 nun <strong>deutlich höher ausfallen</strong>. Grund dafür ist die geplante <strong>Streichung der Subventionen</strong> für die Übertragungsnetzbetreiber (<a href="https://cubeconcepts.de/uebertragungsnetzbetreiber-in-deutschland-aufgaben-funktion/">ÜNB</a>). Dadurch werden sich <strong>die kumulierten Netzentgelte in 2024 um etwa 60 Prozent erhöhen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Regionale Verteilnetzbetreiber (VNB) erhöhen Beträge um bis zu 19 % </h2>



<p class="wp-block-paragraph">Noch Anfang November 2023 teilte das Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion mit, dass die Netzentgelte für 2024 durchschnittlich zwischen 10 und 11 Prozent steigen werden. Die <strong>damals prognostizierte Steigerungsrate</strong> ging noch von einem weiterhin <strong>subventionierten Netzentgelt</strong> für die Übertragungsnetzbetreiber aus. Diese Berechnung basierte auf einer angekündigten Erhöhung der VNBs für 2024 zwischen <strong>15 und 19</strong> <strong>Prozent.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Verdopplung der ÜNB-Netzentgelte in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgrund einer Haushaltsneugestaltung wurde jedoch der zuvor zugesagte <strong>Zuschuss von 5,5 Milliarden</strong> Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Unterstützung der Netzentgelte <strong>gestrichen</strong>. Daher kündigten die ÜNBs 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW an, die Übertragungsnetzentgelte für das nächste Jahr zu erhöhen. Im Durchschnitt werden sie sich jetzt <strong>auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde</strong> <strong>mehr als verdoppeln</strong>. Im Jahr 2023 lagen sie aufgrund des Zuschusses noch bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anders als die regional äußerst unterschiedlichen Netzentgelte der VNBs, sind die Preise für die Strom-Durchleitung der ÜNBs <strong>bundesweit einheitlich</strong>. Die Berechnung basiert auf der von der Bundesnetzagentur festgelegten Kostenbasis (Erlösobergrenze/EOG) unter Berücksichtigung gesetzlicher und regulatorischer Anpassungen sowie der voraussichtlichen Absatzmengen für das Jahr 2024.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesamt-Netzentgelte steigen in 2024 um bis zu 60 Prozent</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zu der <strong>Erhöhung der VNBs von durchschnittlich 17 %</strong> kommt nun noch die <strong>Steigerung der ÜNBs von rund 100 Prozent in 2024</strong> hinzu. Nach den Berechnungen von CUBE CONCEPTS bedeutet dies nach dem üblichen Verteilschlüssel von 55 zu 45, dass sich die <strong>kumulierten Netzentgelte</strong> zumindest <strong>für private Haushalte</strong> im kommenden Jahr um knapp <strong>60 Prozent erhöhen werden</strong>. Energieintensive Unternehmen, die üblicherweise äußerst individuelle Stromlieferverträge abschließen, werden die Erhöhung der Gesamt-Netzentgelte ebenfalls deutlich spüren. Die Kosten dafür werden in der Regel direkt 1:1 in den Stromrechnungen weitergegeben. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Für Unternehmen</strong> wird erwartet, dass die Netzentgelte für die Stromübertragung und -verteilung bundesweit <strong>um 30 Prozent steigen</strong>. Während der durchschnittliche Leistungspreis im Jahr 2023 deutschlandweit bei 133,00 EUR/kW lag, liegt er nun bei etwa 173,00 EUR/kW. Regional schwanken die Anstiege enorm. Experten rechnen damit, dass die Leistungspreise in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz um über 40 Prozent steigen werden. Beispielsweise erhöht die Getec net GmbH ihre Preise von durchschnittlich 143,43 EUR/kW auf 228,77 EUR/kW. Die entspricht einem Anstieg von rund 60 Prozent. Die TEN Thüringer Energienetze GmbH &amp; Co. KG folgt mit einer Steigerung um 50 Prozent, von 139,76 EUR/kW auf 209,12 EUR/kW. Die EGT Energie GmbH erhöht ihre Preise um etwa 30 Prozent, von 175,71 EUR/kW auf 229,39 EUR/kW. Nur in den nördlichen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein halten sich mit Preisanpassungen knapp unter der Grenze von 10 Prozent.</p>
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		<title>2023: Verdopplung des PV-Zubaus in Deutschland</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/2023-verdopplung-des-pv-zubaus-in-deutschland/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Dec 2023 15:57:23 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=11060</guid>

					<description><![CDATA[<p>Angetrieben durch niedrige Modulpreise und die Energiekrise hat sich der PV-Zubau in Deutschland 2023 auf rekordverdächtige 14 GW nahezu verdoppelt. Für Unternehmen ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um trotz begrenzter Installationskapazitäten in eigene Großanlagen zu investieren und sich gegen künftig steigende CO₂-Kosten abzusichern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Energiekrise</strong> und die <strong>extrem niedrigen <a href="https://cubeconcepts.de/solarmodulpreise-auf-historischem-tiefstand/">Modulpreise</a></strong> sind die Hauptgründe dafür, dass sich der Photovoltaik-Zubau in Deutschland von 7,7 GW im Jahre 2022 auf gut 14 GW in diesem Jahr nahezu verdoppelt hat. <strong>Smarte Unternehmen nutzen die Gunst der Stunde</strong> und stellen sich bereits jetzt auf die kommende Energiegesetzgebung ein, die fossile Brennstoffe extrem verteuern wird und erneuerbare Energien fördert.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Niedrige Modulpreise &amp; begrenzte Kapazitäten für Installationen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der historisch niedrige Solarmodulpreis, der derzeit sogar unter den Herstellungskosten liegt, sorgt seit Monaten bei Solarteuren für volle Auftragsbücher im Bereich kleinerer privater PV-Anlagen. Da die <strong>Entscheidungswege</strong> für gewerbliche Photovoltaikanlagen in großen Unternehmen meist länger sind, kommt dieser Trend jetzt auch bei CUBE CONCEPTS an. Die <strong>Auftragskapazitäten</strong> für 2024 sind bereits <strong>begrenzt</strong> und Unternehmensführungen sollten sich <strong>schnell entscheiden</strong>, falls sie im nächsten Jahr mit einer eigenen PV-Großanlage ihre Energiekosten senken und ihre CO₂-Bilanz verbessern möchten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Deutschland in Europa nach wie vor Spitzenreiter</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Europa rechnen die Experten im laufenden Jahr mit einem Gesamtzubau bei Photovoltaikanlagen von 56 Gigawatt. Mit dem erneuten deutschen Rekordzubau von 14 Gigawatt in 2023 ist die Bundesrepublik nach wie vor <strong>europäische Spitze</strong>. Allerdings sieht die Planung vor, dass ab 2025 bundesweit <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">22 Gigawatt</a> jährlich aus Photovoltaikanlagen hinzukommen müssen, um das Ausbauziel erreichen zu können. Demnach sollen nämlich im Jahre 2030 insgesamt rund 215 Gigawatt PV-Leistung in Deutschland installiert sein. Der <strong>zweitgrößte europäische PV-Markt</strong> ist &#8211; wie im letzten Jahr – <strong>Spanien</strong>. Hier gab es jedoch keine großen Veränderungen zum Vorjahr und der Zubau liegt in 2023 wieder bei etwa 8,2 Gigawatt. Nahezu verdoppelt hat sich der PV-Zubau in <strong>Italien</strong>, der nun gleichauf zu <strong>Polen</strong> und den <strong>Niederlanden</strong> zwischen 5 bzw. 4,5 Gigawatt liegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Dachanlagen haben den größten Anteil am PV-Zubau 2023 in Europa</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Solarpower Europe berichtet in seinem „<a href="https://api.solarpowereurope.org/uploads/SPE_EMO_2023_full_report_c496546963.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Energy Market Outlook</a>“, dass der Marktanteil von PV-Dachanlagen bei rund <strong>zwei Drittel</strong> der gesamten europäischen PV-Leistung liegt. Eine Erklärung dafür sei, dass die Strompreise für Verbraucher in 2023 besonders hoch waren und sich die Kosten bei einem eigenen Direktverbrauch so spürbar und schnell senken ließen. Zusätzlich sei eine Zulassung für eine Dachanlage in der Regel auch einfacher zu bekommen. <strong>Genehmigungen für Freiflächenanlagen</strong> gestalten sich hingegen europaweit wesentlich <strong>schwieriger</strong>. Netzanschlüsse oder Baugenehmigungen können sich dabei schon einmal <strong>bis zu acht Jahre</strong> hinauszögern. Spitzenreiter sind hier <strong>Österreich, die Niederlande und Italien.</strong> Gründe hierzu liegen in langwierigen Gutachten, mangelndem Netzausbau oder schleppenden Genehmigungsverfahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wird der Rekord-PV-Zubau von 2023 anhalten?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Triebfedern des Rekord-PV-Zubaus von 2023 sind die gestiegenen Energiekosten und die niedrigen Solarmodulpreise. Experten gehen davon aus, dass sich die Energiepreise langfristig nicht mehr auf ein Niveau einpendeln werden, die ähnlich hoch liegen, wie vor dem Ukrainekrieg. Der Druck zum Einsatz erneuerbarer Energien wird durch die nationale und europäische <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/beschluesse-der-europaeischen-union/">Gesetzgebung</a> für Unternehmen sogar noch weiter ansteigen, so dass sich auch die Nachfrage für gewerbliche Photovoltaikanlagen erhöht. Steigen werden auch mittelfristig wieder die Modulpreise und Pessimisten weisen darauf hin, dass sie durch zusätzliche Einfuhrzölle auf asiatische Module noch weiter verteuert werden könnten. Der PV-Zubau könnte auch durch den mangelnden Netz- und Speicherausbau und durch die langwierigen Genehmigungsverfahren verzögert werden. Hier sind dringende politische Entscheidungen und Bürokratieabbau gefragt.  </p>
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		<title>Energierecht: Was ändert sich 2024 für Unternehmen?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energierecht-was-aendert-sich-2024-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 04 Dec 2023 16:02:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=11023</guid>

					<description><![CDATA[<p>Trotz steigender Kosten durch Netzentgelt-Verdopplungen und nEHS-Zertifikate bietet das Jahr 2024 auch Entlastungen, wie die geplante Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe. Erfahren Sie, wie Sie neue PV-Pflichten in den Bundesländern und strengere Nachhaltigkeitsvorgaben durch eine proaktive Strategie für erneuerbare Energien in Wettbewerbsvorteile verwandeln.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Jahr <strong>2024</strong> verspricht bedeutende Veränderungen im <strong>Energierecht</strong> für Unternehmen. Inmitten der globalen Bemühungen, den Übergang zu nachhaltigen Energiequellen zu beschleunigen und den Klimawandel einzudämmen, stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen und Chancen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gesetzgeber auf nationaler und internationaler Ebene setzen verstärkt auf rechtliche Maßnahmen, um den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, Energieeffizienz zu steigern und kohlenstoffarme Technologien zu unterstützen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Entwicklungen haben direkte Auswirkungen auf viele Unternehmen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage: Was ändert sich konkret im Jahr 2024 im Energierecht für Unternehmen und wie können diese Veränderungen in ihre strategische Planung integriert werden? Wir geben einen Überblick über die bevorstehenden rechtlichen Entwicklungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Energierecht-Änderung in 2024: Ausweitung des LkSG auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitende</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Lieferkettengesetz oder genauer, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das seit dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitende in Kraft ist, gilt <strong>ab dem 1. Januar 2024 auch für Betriebe 1.000 Mitarbeitende.</strong> Es beeinflusst zwar nicht direkt das Energierecht, hat jedoch erhebliche Auswirkungen auf die Energiewirtschaft großer Unternehmen und deren gesamte Lieferkette. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Auch KMUs sind betroffen</strong>, da sie als (unmittelbare) Zulieferer den Sorgfaltspflichten des LkSG unterliegen, die Unternehmen entlang ihrer Lieferkette einhalten müssen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten zu beachten, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren Lieferketten zu verhindern. Dies beinhaltet Maßnahmen wie die Einführung von Due-Diligence-Verfahren, die Überprüfung von Zulieferern, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und transparente Berichtspflichten.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Energierecht: Abschaffung der Strompreisbremse (StromPBG) zum 1. Januar 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das erst im Dezember 2022 verabschiedete Gesetz zur <strong>Strompreisbremse</strong> (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) sollte ursprünglich bis zum 31. März 2024 laufen und <strong>wird jetzt zum 1. Januar 2024 beendet</strong>. Diese Entscheidung resultiert aus dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November, das die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds für unzulässig erklärt hatte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, der die Energiepreisbremsen finanzierte, stand deshalb auf dem Prüfstand. Der Bundestag hatte ursprünglich einen Tag nach dem Urteil beschlossen, die Bremsen-Regelung bis zum 31. März zu verlängern. Die Energiepreisbremsen für Strom und Gas wurden im März eingeführt, um Verbraucher vor hohen Energiepreisen zu schützen. In der Hochphase waren die Preise für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt, jetzt liegen sie jedoch mittlerweile in der Regel darunter.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Start der Datenerhebung zur CSRD-Berichtspflicht ab dem 1. Januar 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die am 10.11.2022 verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU <strong>erweitert</strong> die <strong>Berichtspflicht für Nachhaltigkeit ab 2024 auf KMUs</strong>. Zusätzlich zu den bisherigen 1.200 deutschen Großunternehmen müssen nun etwa 15.000 weitere Unternehmen nach verschärften Kriterien Berichte erstellen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die CSRD betrifft nun auch börsennotierte KMUs und Unternehmen mit über 250 Mitarbeitenden, Bilanzsumme über 20 Millionen Euro oder Nettoumsatz über 40 Millionen Euro. Die Richtlinie dient der Umsetzung der EU-Klimagesetzgebung und zielt auf Klimaneutralität bis 2050 ab. Berichte müssen Umweltaspekte, soziale Verantwortung, Menschenrechte und Governance abdecken. Neue Anforderungen umfassen Inhalte der <strong>Taxonomie, Geschäftsmodell, Lieferketten, Unternehmensziele</strong> und mehr. Berichte sind <strong>prüfpflichtig</strong>, erfordern <strong>externe Zertifizierung</strong> und müssen im <strong>Lagebericht</strong> veröffentlicht werden.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Einführungsphase des CBAM seit Oktober 2023</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zielt darauf ab, Treibhausgasemissionen im internationalen Handel zu reduzieren. Es besteuert den <strong>CO₂-Fußabdruck von importierten Waren</strong> in die EU, um sicherzustellen, dass Importeure Umweltauflagen wie inländische Hersteller erfüllen. CBAM soll das sogenannte Carbon Leakage verhindern, bei den Emissionen in Länder mit laxeren Klimaauflagen verlagert werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU erwartet eine Optimierung der EU-Produktion, Förderung sauberer Industrien in Nicht-EU-Ländern und fairere globale Handelspreise für CO₂-intensive Produkte. Im ersten Schritt müssen Unternehmen die direkten und indirekten CO₂-Emissionen der importierten Waren zunächst nur berechnen und in einem Quartalsbericht erfassen. Ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder und die schrittweise Abschaffung der freien Zuteilung von EU-EHS Zertifikaten beginnen ab 2025.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Preissteigerung der nEHS CO₂-Zertifikate von 30 auf 45 €</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der Einführung eines nationalen Emissionshandels sind die CO₂-Zertifikatspreise zurzeit noch gedeckelt. Bedingt durch den Ukrainekrieg und der damit verbundenen Energiekrise wurde die geplante Erhöhung der deutschen CO₂-Zertifikate im Jahr 2023 verschoben. Ab dem 1. Januar 2024 soll<strong> der Preis von 30 auf 45 € steigen</strong>. Ab 2026 sollen die Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert und ab 2027 frei gehandelt werden. das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) durch die DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) eingeführt, um CO₂ zu bepreisen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Klassifizierung von Unternehmen und ihre Zuordnung zum EU-ETS oder zur DEHSt erfolgt abhängig von ständig angepassten Kriterien. Das System basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das vorschreibt, dass Unternehmen CO₂-Emissionen aus der Nutzung fossiler Kraft- und Brennstoffe durch Emissionszertifikate abdecken müssen. Die DEHSt deckt Sektoren ab, die die EU-ETS nicht erfasst, wie Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Unternehmen müssen für jede freigesetzte Tonne CO₂ ein nEHS-Zertifikat abgeben, das sie entweder kostenlos erhalten oder bei der DEHSt erwerben.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Netzentgelt-Steigerung für 2024 um ca. 60 % prognostiziert</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Strompreis für Gewerbe- und Industriekunden setzt sich im Jahr 2023 zu etwa 90 % aus Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte und zu 10 % aus Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben zusammen. Der Durchschnittspreis liegt bei rund 26,5 Cent pro Kilowattstunde für Unternehmen mit einem Mittelspannungs-Jahresverbrauch zwischen 150.000 und 20 Millionen kWh. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Nach Streichung des zugesagten Zuschusses von 5,5 Milliarden Euro</strong> kündigten die ÜNBs 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW eine Erhöhung der Übertragungsnetzentgelte für 2024 an, die sich im Durchschnitt auf 6,43 Cent pro Kilowattstunde mehr als verdoppeln wird (von 3,12 Cent in diesem Jahr). Im Gegensatz zu den regional unterschiedlichen VNB-Netzentgelten sind die Preise für ÜNBs bundesweit einheitlich. <strong>Die Gesamt-Netzentgelte </strong>erhöhen<strong> sich voraussichtlich um etwa 60%</strong>, was sich auch auf private Haushalte und energieintensive Unternehmen auswirken wird.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Geplante Stromsteuersenkung auf 0,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls abhängig von dem Verfassungsgerichtsurteil vom 15. November 2023 ist die <strong>Stromsteuersenkung auf 0,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe.</strong> Um eine Alternative zum Industriestrompreis zu schaffen, plante die Bundesregierung, die Stromsteuer für das energieintensive produzierende Gewerbe in Deutschland auf das europäische Minimum zu senken. Es besteht die Absicht, den Steuersatz für betroffene Betriebe von 1,537 Cent/kWh auf 0,05 Cent/kWh zu begrenzen. Die gesetzliche Regelung im Energierecht soll für mindestens 2024 und 2025 gelten und könnte bei weiterer Finanzierung weitere drei Jahre verlängert werden. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Neu ist, dass nun auch <strong>der Mittelstand von der Stromsteuersenkung profitiert</strong>, vorausgesetzt der Betrieb wird dem statistischen Begriff &#8220;produzierendes und verarbeitendes Gewerbe&#8221; zugeordnet. Schätzungsweise 78,000 Unternehmen, darunter Bäckereien, Metzgereien, holzverarbeitende Betriebe und Metallbau, sollen von dem niedrigen Steuersatz profitieren. Für andere Gewerbetreibende, wie energieintensive Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks, ändert sich hingegen nichts, und für sie bleibt der Steuersatz bei 2,05 Cent/kWh. Es bleibt abzuwarten, ob es bei der Umsetzung des Beschlusses noch weitere Änderungen oder Ausweitungen geben wird.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Energierecht: Wegfall des Spitzenausgleichs für 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der branchenübergreifende sog. <strong>Spitzenausgleich </strong>wird auch im Rahmen des Entlastungspaketes vom November 2023 <strong>abgeschafft</strong>. Ursprünglich eingeführt im Rahmen der ökologischen Steuerreform von 1999 im Energierecht, ermöglichte der Spitzenausgleich<strong> </strong>energieintensiven Unternehmen, bis zu 90 % der Stromsteuer zurückzuerhalten<strong>.</strong> Die Neuregelung sollte eigentlich ausschließlich Unternehmen des produzierenden Gewerbes betreffen und an die Stelle des bisherigen Spitzenausgleichs treten, der für Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche galt. Ob er nun doch bestehen bleiben wird, ist von den Entscheidungen der Ampel-Koalition abhängig.</p>



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<h2 class="wp-block-heading">Neue Photovoltaik-Pflichten ab 2024 in einzelnen Bundesländern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eine einheitliche <strong>Photovoltaik-Pflicht</strong> in Deutschland ist noch nicht in Sicht. Trotzdem treten auch in 2024 weitere Energierecht-Regelungen der einzelnen Bundesländer in Kraft, die Unternehmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichten. Fest steht beispielsweise, dass ab Mitte 2024 in Brandenburg gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen auszustatten sind, in Bremen gilt dies bei Dach-Sanierungen wie in Rheinland-Pfalz bei öffentlichen Gebäuden und in Nordrhein-Westfalen müssen ab 2024 alle neuen Industriegebäude über Solaranlagen verfügen. Mit weiteren landesspezifischen Gesetzen ist zu rechnen. <strong> </strong></p>



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<h2 class="wp-block-heading">Änderungen im EU-ETS-CO₂-Zertifikate-Handel in 2024</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ab 2024 wird gesamte <strong>Sektor „Seeverkehr“</strong> der Europäischen Union in den EU-ETS-CO₂-Zertifikate-Handel einbezogen. Daher erweitern 78,4 Millionen zusätzliche Zertifikate zunächst das Handelsvolumen. Für alle Wirtschaftsbereiche gilt aber eine Reduktion des Caps um 90 Millionen Zertifikate, so dass <strong>die Preise für EU-ETS-Zertifikate steigen werden</strong>. Zusätzlich werden weitere Privilegien und Ausnahmeregelungen zurückgenommen, wie beispielsweise die Bezuschussung von Flügen in Gebiete der äußersten Randlage des europäischen Wirtschaftsraumes.</p>



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		<title>Herkunftsnachweise: Bürokratie bremst grünen Mieterstrom</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/herkunftsnachweise-buerokratie-bremst-gruenen-mieterstrom/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Nov 2023 07:08:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10770</guid>

					<description><![CDATA[<p>Veraltete bürokratische Hürden bei der Ausstellung von Herkunftsnachweisen verhindern aktuell, dass grüner Strom aus Gewerbeanlagen auch offiziell als solcher deklariert werden kann. Umständliche und teure Umweltgutachten machen die Zertifizierung oft unrentabel und zwingen Betreiber dazu, ökologisch erzeugte Energie formal als „Graustrom“ auszuweisen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Strom aus gewerblichen Photovoltaikanlagen ist zweifelsohne ökologisch und nachhaltig. Er sollte, sofern er an Dritte veräußert wird, ab der ersten Kilowattstunde auch so gekennzeichnet und behandelt werden. Dafür werden üblicherweise <strong><a href="https://cubeconcepts.de/herkunftsnachweise-hkn-handel-wird-immer-wichtiger/">Herkunftsnachweise</a> (HKN) für den Erzeuger erstellt</strong>. Diese werden in einem digitalen Herkunftsnachweisregister gespeichert und bei einem Verkauf eingelöst.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Betreiber und Investoren einer bisher <strong>nicht geförderten PV-Anlage</strong> ist dieser Handel der Herkunftsnachweise eine nicht unbedeutende <strong>Einnahmequelle</strong>. Gerade bei der Zertifizierung des PV-Stroms und der Ausgabe der HKNs <strong>bremst die Bürokratie</strong> in Deutschland massiv. Kein Wunder, stammt sie doch noch aus einer Zeit, als nur wenige Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke Strom erzeugten. Selbst wenn die Solaranlage auf dem gleichen Gelände installiert wurde, auf dem ein oder mehrere Mieter den PV-Strom direkt verbrauchen, kommt es derzeit bereits zu Problemen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Umweltgutachten für Herkunftsnachweise sind umständlich, zeitraubend und kostspielig</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.pv-magazine.de/unternehmensmeldungen/node-energy-fordert-vereinfachung-von-herkunftsnachweisen-fuer-gewerblichen-mieterstrom/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">node.energy</a>, Partner von CUBE CONCEPTS, äußert sich jetzt dazu. „In der Praxis ist es aktuell nahezu aussichtslos, den erzeugten Strom über Herkunftsnachweise zertifizieren zu lassen. Daher muss dieser Strom als „Graustrom“ auf Grundlage des aktuellen Strommixes in Deutschland ausgewiesen werden.“ Das gesamte HKN-System basiere noch auf der Annahme, dass erzeugter Strom immer den<strong> Umweg über das öffentliche Netz</strong> und einem Händler <strong>zum Endverbraucher gelangt</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einem Mieterstrom-Modell wird jedoch der Strom direkt und ohne Umwege an den Mieter vor Ort verkauft. Dabei kann die Photovoltaikanlage des Stromverkäufers sogar auf dem Dach der gleichen Immobilie installiert sein, in dem der Mieter ihn verbraucht. Trotzdem müssen die<strong> unflexiblen bürokratischen Prozesse </strong>eingehalten werden. Bei solch einem Umweltgutachten wird die PV-Anlage und ihre Komponenten geprüft und mit der Registrierung zusätzlich abgeglichen. Matthias Karger, CEO von node.energy, erklärt dazu: „Ein Umweltgutachten kostet nicht nur unverhältnismäßig viel Zeit, sondern macht die Beantragung der so dringend von der Wirtschaft geforderten Herkunftsnachweise absolut unrentabel.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Automatische Messsysteme müssen ausreichen, um Herkunftsnachweise zu generieren</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><br>Bereits vor und spätestens bei der Inbetriebnahme einer großen Photovoltaikanlage auf einer Gewerbeimmobilie müssen Betreiber sämtliche Komponenten zertifizieren lassen. Darüber hinaus benötigen gewerbliche PV-Anlagen ohnehin umfangreiche elektronische Monitoring-, Mess- und Regelungseinheiten für die Stromsteueranmeldung. Dies verlang das Redispatch-Verfahren und wurde im Rahmen des EEG festgelegt. Daher fordert node.energy vom BMWK in einer öffentlichen Stellungnahme und vertritt dabei die Meinung von rund 1.000 Betreibern solcher Anlagen, dass die Pflicht für Umweltgutachten wegfallen und durch den einfachen Nachweis über die erzeugten Strommengen mit einem geeichten Messsystem ersetzt werden muss.</p>
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		<title>Industriestrompreise 2022 im europäischen Vergleich</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/industriestrompreise-im-europaeischen-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Nov 2023 14:18:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10757</guid>

					<description><![CDATA[<p>Trotz nationaler Entlastungspakete bleiben die europäischen Industriestrompreise im globalen Vergleich zu Nordamerika und Asien auf einem hohen Niveau. Erfahren Sie, wie sich die Stromkosten aus Beschaffung, Steuern und Netzentgelten zusammensetzen und warum die eigene Energieerzeugung immer wichtiger wird. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Einheitliche<strong> Industriestrompreise </strong>gibt es weder in Deutschland noch in Europa. In Deutschland sowie in den übrigen europäischen Ländern setzen sich die Industierstrompreise äußerst <strong>individuell</strong> zusammen. Ohne eigenes Kraftwerk auf dem Firmengelände muss immer Strom zugekauft werden und dieser ist für große oder energieintensive Unternehmen überall günstiger als für private Haushalte. Daher wird generell zwischen Privatstrompreisen und Gewerbe- oder Industriestrompreisen unterschieden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie setzten sich die Industriestrompreise zusammen?</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="638" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Screenshot-2023-11-16-142148-1024x638.png" alt="" class="wp-image-10758" style="width:556px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Screenshot-2023-11-16-142148-1024x638.png 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Screenshot-2023-11-16-142148-300x187.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Screenshot-2023-11-16-142148-768x479.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Screenshot-2023-11-16-142148.png 1157w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em><strong>2023: Strompreiszusammensetzung für Unternehmen in Deutschland</strong></em></figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Industriestrompreise werden durch viele verschiedene Faktoren bestimmt. Die <strong>Großhandelspreise</strong> an den Spotmärkten sind bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit den Versorgungsunternehmen meist der größte Bestandteil. Dazu kommen noch <strong>Netzentgelte, Steuern und Umlagen</strong>. Die individuelle Zusammensetzung dieser Kosten variiert je nach Unternehmen, da einige durch spezifische Entlastungen, wie beispielsweise Subventionen, Finanzhilfen, Steuer-, Umlagen- oder Entgeltvergünstigungen profitieren. Generell lässt sich feststellen, dass europäische Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch eher entlastet werden, als Unternehmen mit geringerem Energieverbrauch. Zudem erhalten sie zurzeit noch <strong>freie <a href="https://cubeconcepts.de/co%e2%82%82-zertifikate-weiter-im-hoch-industriestrom-im-kurzzeittief/">CO₂-Zertifikate</a></strong> auf dem europäischen Emissionshandel und haben oft spezielle Verträge mit Versorgungsunternehmen, die äußerst günstige Konditionen bieten, jedoch in der Regel nicht öffentlich bekannt sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Nur grobe Daten der durchschnittlichen Industriestrompreise</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sämtliche Angaben zu der Höhe von durchschnittlichen Industriestrompreisen der einzelnen Staaten sind demnach nur sehr grob. Die Daten der <a href="https://www.iea.org/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Internationalen Energieagentur</a> (IEA) oder <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Eurostat</a> sind nicht zu 100 % valide. Allein in Deutschland klaffen die Strompreise für Unternehmen weit auseinander. Ein Reinigungskette, ein mittelständischer Betrieb des Kfz-Handwerks oder eine Großbäckerei werden andere Tarife haben als beispielsweise ein Stahlwerk oder ein Chemiekonzern. Für einen internationalen Vergleich kommen noch weitere Einflussfaktoren hinzu. Die Vielfalt der Kostenbestandteile variiert erheblich und erschwert einen direkten Vergleich. Zudem können <strong>Währungsschwankungen</strong> die Vergleichbarkeit beeinträchtigen, da Strompreise auch in lokaler Währung angegeben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die unterschiedlichen Energiemix und Erzeugungskosten in verschiedenen Ländern sind weitere Herausforderungen. Länder mit einem höheren Anteil erneuerbarer Energien können niedrigere Erzeugungskosten haben als solche, die stärker auf fossile Brennstoffe angewiesen sind. <strong>Regulatorische Unterschiede</strong> im Energiesektor und diverse wirtschaftliche Strukturen tragen ebenfalls zu den Schwierigkeiten eines Vergleiches bei. Die spezifischen <strong>Regelungen für Großverbraucher</strong> und individuelle Vertragsbedingungen zwischen Unternehmen und Energieversorgern sind oft nicht öffentlich bekannt und erschweren eine genaue Analyse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich gibt es<strong> keine einheitlichen Standards </strong>für die Datenerfassung und Berichterstattung von Industriestrompreisen, was zu statistischen Unschärfen führen kann. Insgesamt erfordert ein präziser internationaler Vergleich von Industriestrompreisen daher eine gründliche Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten und eine umfassende Analyse der vielfältigen Faktoren, die die Preisbildung beeinflussen. Die im November 2023 durch den Kompromiss einer <a href="https://cubeconcepts.de/stromsteuersenkung-statt-industriestrompreis/">Stromsteuersenkung</a> beendete Debatte um einen einheitlichen Industriestrompreis war deshalb sehr schwierig, weil im Grunde zuverlässige Zahlen fehlten. Alle Seiten argumentierten ohne validen Vergleich. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Zahlen im europäischen Vergleich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die statistischen Erhebungen zu den durchschnittlichen Industriestrompreisen in Europa durch Eurostat und der IEA geben also zumindest eine grobe Übersicht für einen europäischen Vergleich. Auch das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI kommt in einer <a href="https://www.isi.fraunhofer.de/de/competence-center/energiepolitik-energiemaerkte/projekte/strompreiswirkung_330639.html#3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie</a>, bei der unterschiedliche Unternehmensgrößen durch Fallbeispiele in verschiedenen Staaten berechnet wurden, zu ähnlichen Ergebnissen. In Europa liegen die Brutto-Strompreise in <strong>Frankreich</strong>,<strong> Portugal</strong>,<strong> Finnland </strong>und<strong> Schweden</strong> für Unternehmen <strong>unter dem Durchschnitt</strong>. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Industriestrompreis setzt sich auch sehr unterschiedlich zusammen. So sind beispielsweise die Beschaffungs- und Vertriebskosten in den Niederlanden am höchsten, obwohl der Gesamtbruttopreis hier immer noch günstiger ist, als in Deutschland. Für mittelgroße Unternehmen sind in Deutschland die Umlagen höher als beispielsweise in Dänemark. Insgesamt zahlen privilegierte Großkonzerne europaweit etwa gleichhohe Umlagen und Stromsteuern. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Im weltweiten Vergleich sind die <strong>europäischen Industriestrompreise</strong> allerdings <strong>verhältnismäßig hoch</strong> und liegen weit über den Preisen in Nordamerika und Fernost. Der deutsche Brutto-Industriestrompreis lag mit rund 26 Cent/kWh Ende 2022 im europäischen Mittelfeld. Durch das Entlastungspaket und der geplanten Stromsteuersenkung für 2024 reduziert sich dieser Wert um weitere 1,5 Cent/kWh.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="772" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Industriestrompreise-im-europaeischen-Vergleich-1024x772.jpg" alt="" class="wp-image-10762" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Industriestrompreise-im-europaeischen-Vergleich-1024x772.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Industriestrompreise-im-europaeischen-Vergleich-300x226.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Industriestrompreise-im-europaeischen-Vergleich-768x579.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Industriestrompreise-im-europaeischen-Vergleich.jpg 1400w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption"><em>2022: Europäische Brutto-Strompreise im Durchschnitt für Unternehmen in Cent/kWh</em></figcaption></figure>



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		<title>Stromsteuersenkung statt Industriestrompreis</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/stromsteuersenkung-statt-industriestrompreis/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Nov 2023 14:23:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10641</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem Entlastungspaket von bis zu zwölf Milliarden Euro reagiert die Politik auf die hohen Energiekosten und senkt die Stromsteuer für weite Teile der Industrie auf das europäische Minimum. Der Beitrag beleuchtet die Details zur Strompreiskompensation und die neuen Netzentgelt-Zuschüsse. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/stromsteuersenkung-statt-industriestrompreis/">Stromsteuersenkung statt Industriestrompreis</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung hatte sich monatelang über Möglichkeiten gestritten, wie die Industrie bei den Strompreisen entlastet werden kann. Am 9. November 2023 konnte der Streit über einen <strong>Industriestrompreis</strong> innerhalb der Ampel-Koalition geschlichtet werden. Der Kompromiss sieht nun auch eine <strong>Stromsteuersenkung</strong> für das <strong>produzierende Gewerbe</strong> vor. Wie sieht das gesamte Maßnahmenpaket aus und wer profitiert davon?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Stromsteuersenkung auf 0,05 Cent/kWh für das produzierende Gewerbe</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="636" height="779" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Stromsteuersenkung-statt-Industriestrompreis-Exkurs.png" alt="" class="wp-image-10644" style="width:325px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Stromsteuersenkung-statt-Industriestrompreis-Exkurs.png 636w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Stromsteuersenkung-statt-Industriestrompreis-Exkurs-245x300.png 245w" sizes="(max-width: 636px) 100vw, 636px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Um eine alternative zum Industriestrompreis realisieren zu können, soll die Stromsteuer für das energieintensive produzierende Gewerbe auf das europäische Minimum gesenkt werden. Demnach wird die Stromsteuer für betroffene Betriebe <strong>von 1,537 Cent/kWh auf 0,05 Cent/kWh</strong> beschränkt. Die gesetzliche Regelung wird nun umgesetzt und soll mindestens für 2024 und 2025 gelten. Wenn sie weiter gegenfinanziert werden kann, soll sie weitere drei Jahre andauern. Neu ist, dass von der Stromsteuersenkung jetzt auch der Mittelstand profitiert, der bisher oft nicht den Spitzenausgleich geltend machen konnte. Grundvoraussetzung ist aber, dass der Betrieb dem statistischen Begriff „produzierenden und verarbeitenden Gewerbe“ zugeordnet wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Experten rechnen mit <strong>rd. 78.000 Unternehmen</strong>, die nun in den Genuss des niedrigen Satzes kommen. Darunter fallen jetzt auch beispielsweise Bäckereien, Metzgereien, holzverarbeitende Betriebe oder der Metallbau. Für alle anderen Gewerbetreibenden ändert der jüngste Beschluss nichts. Für sie gilt weiterhin der Steuersatz von 2,05 Cent/kWh. Dies betrifft z. B. auch energieintensive Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks, da sie nicht zum &#8220;produzierenden Gewerbe&#8221; zählen. Ob sich bei der Umsetzung des Kompromisses noch weitere Änderungen bzw. Ausweitungen durchsetzen lassen, ist noch offen.  </p>



<h2 class="wp-block-heading">Spitzenausgleich wird abgeschafft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bisher erhielten viele größere Unternehmen im Rahmen des sog. Spitzenausgleiches nach § 10 StromStG bereits einen auf 1,537 Cent/kWh reduzierten Steuersatz. Diesen konnten Unternehmen bisher beantragen, wenn es dem produzierenden Gewerbe zugeordnet ist, mehr als 1.000 € Stromsteuer jährlich abführt, der Betrag höher ist als die Senkung des Arbeitgeberanteils zur Rentenversicherung aller Beschäftigten und sie ein Energiemanagementsystem oder ein Spitzenausgleich-Effizienzsystem (nach SpaEfV) eingeführt haben. Dieser <strong>Spitzenausgleich wird </strong>im Zuge des neuen Strompreispaketes<strong> ab 2024 abgeschafft</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verlängerung der Strompreiskompensation um fünf Jahre</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zu der Stromsteuersenkung wird die Strompreiskompensation, die eigentlich jährlich um 10 % reduziert werden sollte, um weitere fünf Jahre verlängert. Profitieren werden hiervon etwa <strong>350 Konzerne</strong>, die besonders unter hohen Strompreisen leiden. Weitere 90 Unternehmen kommen durch den sog. „Super-Cap“ hinzu. Diese finanzielle Unterstützung für indirekte CO₂-Kosten kann bei der DEHSt beantragt werden und basiert auf dem Emissionshandel. Sie zielt darauf ab, einen Teil dieser Kosten für Unternehmen in spezifischen Sektoren auszugleichen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das übergeordnete Ziel besteht darin, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen zu sichern. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, Produktionsverlagerungen in Länder außerhalb des EU-Emissionshandelssystems zu verhindern und somit die Verlagerung von CO₂-Emissionen zu minimieren. Nutznießer sind Unternehmen aus den Bereichen Papier &amp; Zellstoffe, Eisen &amp; Stahl, der Chemischen Industrie, Nichteisenmetalle, Mineralölverarbeitung, Mineralverarbeitende Industrie. Im Jahre 2021 wurden in diesem Rahmen 828 Millionen Euro Subventionen an Konzerne vergeben, die ein Umweltmanagementsystem nach <a href="https://cubeconcepts.de/iso-50001-die-norm-fuer-energiemanagementsysteme/">ISO 50001</a> oder <a href="https://cubeconcepts.de/emas-als-umweltmanagementsystem/">EMAS</a> eingeführt und nach <a href="https://cubeconcepts.de/din-en-17463-investitionen-bewerten/">DIN EN 17463 (VALERI)</a> investiert haben. Je nach Unternehmensgröße und Verbrauch können Hilfen auch nach der Einführung der ISO 50005, Energieaudits nach EN 16247-1 und Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk beantragt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Industriestrompreis zunächst vom Tisch, Stromsteuersenkung entlastet mehr Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschlüsse der Bundesregierung, die nun umgesetzt werden sollen, bringen allein für 2024 <strong>Entlastungen von bis zu zwölf Milliarden Euro</strong> für Unternehmen, so Olaf Scholz zum <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/strompreispaket-energieintensive-unternehmen-2235760" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Strompreispaket</a>. Im Vergleich zu einem gedeckelten Industriestrompreis von 6 Cent/kWh hat die neue Regelung jedoch den Vorteil, dass dadurch die Anzahl der profitierenden Betriebe wesentlich größer sein wird. Die prognostizierte Gesamtentlastung für 2024 setzt sich zusammen aus:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>5,5 Milliarden Zuschuss für die Betreiber der Übertragungsnetze, die schon jetzt zusammen mit den Verteilnetzbetreibern eine <a href="https://cubeconcepts.de/netzentgelte-sollen-um-10-prozent-steigen/">Netzengelteerhöhung</a> von über 10 % für 2024 planen.</li>



<li>Geschätzten Mindereinnahmen durch die gesenkte Stromsteuer für das produzierende Gewerbe</li>



<li>Geschätzten Ausgaben für die Verlängerung der Strompreiskompensation, da die Zertifikatpreise anziehen und den Strom aus fossilen Brennstoffen verteuern.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Tatsächlich hätten lt. BMWK nur etwa 2.000 Unternehmen mit einem Gesamtverbrauch von 216 TWh aus den <strong>Branchen Stahl</strong>,<strong> Aluminium</strong>,<strong> Chemie</strong>,<strong> Kupfer</strong>,<strong> Glas</strong>,<strong> Papier </strong>und<strong> Zement</strong> einen günstigen Industriestrompreis erhalten. Die Stromsteuersenkung als Kompromiss betrifft jetzt weitaus mehr Betriebe, auch wenn sie den Strom nicht entscheidend verbilligen kann: Allein der Wegfall der EEG-Umlage in 2022 verringerte den Strompreis um über 6 Cent/kWh.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ohne Industriestrompreis und mit Stromsteuersenkung bleibt Deutschland im europäischen Mittelfeld</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Seit dem Beginn des Ukrainekrieges bis Ende 2022 ist der Brutto-Strompreis für die Industrie in Deutschland nur geringfügig von 21,81 auf 25,24 Cent/kWh gestiegen. In der gesamten EU ist er im gleichen Zeitraum durchschnittlich von 15,23 auf 24,95 Cent/kWh gestiegen. Somit liegt Deutschland auch nach einer Stromsteuersenkung um etwa 1,5 Cent/kWh weiterhin im Mittelfeld. Die stärksten Zuwächse hatten Dänemark, Italien, Ungarn, Belgien, Schweden und Kroatien zu verzeichnen. Hier haben sich die Industriestrompreise seit Februar 2022 quasi verdoppelt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In Norwegen sind die Preise von 6,03 auf 26,63 Cent/kWh explodiert und die USA verzeichneten immerhin einen Anstieg von 5,36 auf 7,36 Cent/kWh. Spätestens mit dem Inkrafttreten des <a href="https://cubeconcepts.de/cbam-das-co%e2%82%82-grenzausgleichssystem/"><strong>Europäischen CO<sub>2</sub>-Grenzausgleichssystems</strong> (CBAM)</a>, das ab dem 1. Januar 2026 greifen soll, wird die Verlagerung einer CO<sub>2</sub>-intensiven Produktion in das nicht europäische Ausland für Reimporte auch nicht mehr attraktiv sein. Denn dann müssen Importeure die Differenz der CO<sub>2</sub>-Bepreisung zwischen der Herstellungsregion und der EU ausgleichen. </p>
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		<title>Netzentgelte sollen um 10 Prozent steigen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/netzentgelte-sollen-um-10-prozent-steigen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Nov 2023 11:29:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10633</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Netzentgelte machen einen erheblichen Teil des Industriestrompreises aus, variieren jedoch aufgrund der rund 900 regionalen Betreiber in Deutschland massiv. Dieser Beitrag beleuchtet die Hintergründe der angekündigten Preiserhöhungen und erklärt den Unterschied zwischen bundeseinheitlichen Übertragungsgebühren und den schwankenden Kosten der Verteilnetzbetreiber.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Strompreis für Gewerbe- und Industriekunden setzt sich im Jahr 2023 zu etwa 90 % aus Beschaffung, Vertrieb und Netzentgelte und zu 10 % aus Steuern, Umlagen und sonstigen Abgaben zusammen. Durchschnittlich bezahlt ein Unternehmen, das einen Mittelspannungs-Jahresverbrauch zwischen 150.000 und 20 Millionen kWh hat, bei einem Neuabschluss insgesamt rund 26,5 Cent pro Kilowattstunde. Laut den Angaben der Bundesnetzagentur beträgt der Anteil der reinen Netzentgelte im Jahr 2022 dabei für Gewerbekunden im Mittel bei 6,85 ct/kWh und für Industriekunden bei 2,96 ct/kWh. Im November 2023 teilte das Bundeswirtschaftsministeriums auf eine kleine Anfrage der Unions-Bundestagsfraktion mit, dass die <strong>Netzentgelte für 2024 durchschnittlich zwischen 10 und 11 % steigen werden</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind die Netzentgelte?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Netzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung der Energieinfrastruktur, insbesondere für den Transport von Strom oder Gas, erhoben werden. Diese Entgelte decken die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und den Ausbau der Netze, die für die Verteilung und den Transport von Energie benötigt werden. Netzentgelte werden in der Regel von den Netzbetreibern erhoben und können je nach Region und Energieart variieren. Grundsätzlich muss allerdings zwischen <strong>Verteilnetzentgelte</strong> und <strong>Übertragungsnetzentgelte</strong> unterschieden werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Netzentgelte der Verteilnetzbetreiber</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland gibt es ca. <strong>900 Strom- und Verteilnetzbetreiber</strong>, die <strong>regional unterschiedlich hohe Netzentgelte</strong> erheben. Die Preisgestaltung ist abhängig von dem Anteil erneuerbarer Energien im Bereich, die Anzahl kleiner Abnehmer, Industriebetriebe in verschiedenen Branchen, die das Netz zu unterschiedlichen Tageszeiten belasten, und der Sanierungsbedarf des Netzes. Öffentliche Förderungen variieren hier sehr und wie verschiedene Verteilnetzbetreiber jetzt mitteilten, werden <strong>diese Netzentgelte für 2024 zwischen 15 und 19 % ansteigen</strong>. Die vom Endverbraucher letztlich bezahlten Netzentgelte setzen sich aber auch aus den Netzentgelten der Übertragungsnetzbetreiber zusammen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Übertragungsnetze dienen dazu, elektrische Energie über <strong>weite Entfernungen</strong> von den Erzeugungsquellen zu den Verbrauchszentren zu transportieren. Diese Netze bestehen aus Hochspannungsleitungen und Übertragungsanlagen, die es ermöglichen, <strong>große Mengen an elektrischer Energie mit minimalem Energieverlust zu übertragen</strong>. Die Übertragungsnetze sind auf <strong>nationaler Ebene organisiert</strong> und werden von Übertragungsnetzbetreibern betrieben. In Deutschland wurden die Netzentgelte seit 2017 anfangs durch das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) und später durch die &#8220;Verordnung zur schrittweisen Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte&#8221; bis 2023 vereinheitlicht und liegen heute <strong>einheitlich bei 3,12 ct/kWh</strong>. Die Betreiber werden vom Bund auch in 2024 mit 5,5 Milliarden Euro bezuschusst und konnten 2022 zusätzlich eine Einmalzahlung 13 Milliarden Euro nach dem Wegfall der EEG-Umlage verbuchen. Daher werden die Netzentgelte für die <strong>Übertragungsnetzbetreiber um 2 % steigen</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind die Kostentreiber?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Alle Netzbetreiber berichten, dass <strong>das <a href="https://cubeconcepts.de/redispatch-2-0-und-photovoltaikanlagen/">Redispatch</a> und der Ausbau der Netzreserve</strong> zurzeit die Kosten besonders in die Höhe treiben. Regulatorische Vorgaben spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle, da die Auflagen der Aufsichtsbehörden die Kosten für die Netzbetreiber erhöhen können. Die Energiepolitik, insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien, kann zu zusätzlichen Kosten führen, da die Netze angepasst werden müssen, um den dezentralen Charakter dieser Energiequellen zu bewältigen. Netzverluste während des Transports von Energie sind ein weiterer bedeutender Kostentreiber. Die Instandhaltung der Netze, um ihre Effizienz und Zuverlässigkeit sicherzustellen, erfordert regelmäßige finanzielle Mittel. Personalkosten für qualifiziertes Personal zur Betriebsführung und Wartung der Netze tragen ebenfalls zu den Gesamtkosten bei. Zudem können technologische Entwicklungen, obwohl sie möglicherweise Effizienzsteigerungen ermöglichen, auch mit Investitionskosten verbunden sein. Die genaue Zusammensetzung der Netzentgelte variiert je nach Region, Energiepolitik und regulatorischem Umfeld.</p>
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		<title>Hürden bei der CSRD-Berichtspflicht</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/huerden-bei-der-csrd-berichtspflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Nov 2023 07:25:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10627</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach der EU-Richtlinie von 2026 konzentriert sich CSRD nun auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden, für die eine fundierte ESG-Governance zur strategischen Pflicht wird. Dieser Beitrag beleuchtet die entscheidenden Schritte von der Ist-Analyse bis zum Monitoring.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><em>(Aktualisiert April 2026)</em> Die Corporate Sustainability Reporting Directive (<strong>CSRD-Berichtspflicht</strong>) stellt Unternehmen durch die hohen Anforderungen an die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen vor verschiedene Hürden, da Fehler in diesem Bereich erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen können. Dies betrifft sowohl das Unternehmen selbst als auch seine Führungsgremien, insbesondere auch die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Die CSRD-Berichtspflicht umfasst Standards, die von der EU-Kommission festgelegt werden und <strong>gilt ab dem Geschäftsjahr 2027</strong>, sofern sie diese Kriterien erfüllen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Wenn sie mehr als 1.000 Mitarbeitende beschäftigen</li>



<li>Wenn ihr Umsatzerlös mehr als 450 Millionen Euro beträgt</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Rückblick: Die Lehren aus der frühen Phase der CSRD-Berichtspflicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als die CSRD-Kriterien 2024 noch weitaus mehr Unternehmen betrafen, zeigten Umfragen (z. B. PwC Deutschland), dass rund ein Viertel der Firmen noch über keine Nachhaltigkeitsstrategie verfügte. Obwohl 60 % bereits erste KPIs erhoben, waren Organisationen oft mit den komplexen Prozessen und mangelnder Datenqualität überfordert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der <strong>EU-Richtlinie 2026/470 (Omnibus-I-Paket)</strong> kam im Februar 2026 die lang ersehnte Klarheit: Der Fokus liegt nun auf Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Die Hürden von damals – unklare Interpretationen und Ressourcenmangel – sind für die verbleibenden berichtspflichtigen Unternehmen heute durch ausgereiftere Standards und Tools besser beherrschbar, bleiben aber eine strategische Kernaufgabe.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Strategieentwicklung als Fundament</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die nach der Neuregulierung 2026 weiterhin unter die CSRD fallen, sollten den gewonnenen Zeitspielraum nutzen, um bestehende Hürden endgültig zu beseitigen. Eine fundierte Nachhaltigkeitserklärung ist kein „Add-on“, sondern das Ergebnis einer abteilungsübergreifenden Analyse der Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Der Prozess zur wirksamen ESG-Governance:</strong></p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li><strong>Ist-Analyse:</strong> Umfassende, datenbasierte Auswertung aller Quellen.</li>



<li><strong>KPI-Definition:</strong> Festlegung messbarer Ziele gemäß der neuen Strategie.</li>



<li><strong>Organisation:</strong> Einführung klarer Prozesse und regelmäßiger Schulungen.</li>



<li><strong>Monitoring:</strong> Einsatz von validen Monitoring-Tools zur Minimierung von Haftungsrisiken.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading">Risikomanagement: Sanktionen &amp; Haftung ernst nehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch nach der Entlastung kleinerer Betriebe gilt für die verbleibenden Pflichtträger: Die CSRD-Berichterstattung ist kein freiwilliger Imagebericht. Fehler in den Reports können schwerwiegende Konsequenzen haben.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Reputation:</strong> Neben harten Strafen wiegt der Vertrauensverlust bei Banken und Geschäftspartnern (Stichwort: <strong>Green Finance</strong>) oft noch schwerer.</li>



<li><strong>Finanzielle Risiken:</strong> Bei nicht ordnungsgemäßer Berichterstattung drohen Bußgelder von bis zu <strong>5 % des Jahresumsatzes</strong> oder hohe Millionenbeträge.</li>



<li><strong>Haftung:</strong> Vorstand und Aufsichtsrat tragen die persönliche Verantwortung für die Organisation und Kontrolle der Berichtspflichten. Bei Unregelmäßigkeiten drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von Anlegern oder Kunden sowie strafrechtliche Konsequenzen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit: Die CSRD als Chance für resiliente Unternehmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Herausforderungen durch Zeitdruck und unzureichende Datenressourcen wurden durch die EU-Omnibus-Richtlinie 2026 für viele entschärft. Für die betroffenen Großunternehmen und börsennotierten KMU (unter dem <strong>LSME-Standard</strong>) ist die frühzeitige Entwicklung einer Strategie jedoch weiterhin der einzige Weg, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Durch den Einsatz erneuerbarer Energien, Energiemanagementsysteme und digitaler Reporting-Tools lassen sich die Zielsetzungen nicht nur einfacher erreichen, sondern stärken auch die langfristige Marktposition im nachhaltigen Wettbewerb.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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		<title>Solarmodulpreise auf historischem Tiefstand</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/solarmodulpreise-auf-historischem-tiefstand/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Nov 2023 09:47:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10615</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein Preissturz von bis zu 37 % bei Mainstream-Modulen macht den Einstieg in die Photovoltaik so günstig wie nie zuvor. Zusammen mit sinkenden Kosten für Speicher und Wechselrichter ergibt sich eine Marktdynamik, die gewerbliche Investitionen in die ökologische Stromerzeugung massiv beschleunigt.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Abwärtstrend der <strong>Solarmodulpreise</strong> in der Industrie hält weiterhin an, verlangsamt sich jedoch und hat jetzt einen <strong>historischen Tiefstand</strong> erreicht. Hersteller und Händler senken ihre Preise, um sich dem akzeptierten Preisniveau auf dem Markt anzunähern, obwohl auf diesem Niveau bereits <strong>keine Gewinne</strong> mehr erzielt werden. In China geht es vor allem darum, Schäden zu minimieren, da unverkaufte Lagerbestände zusätzliche Kosten verursachen. Experten schätzen sogar, dass die <strong>Modulpreise zurzeit unter den Herstellungskosten liegen</strong>, und die Branche konzentriert sich daher auf den Abverkauf und senkt die Auslastung ihrer Maschinen. Diese künstliche Verknappung könnte die Solarmodulpreise stabilisieren und die Talfahrt stoppen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solarmodulpreise sinken im letzten Halbjahr um 35 %</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="565" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Solarmodulpreise-2023-1024x565.png" alt="" class="wp-image-10616" style="aspect-ratio:1.8123893805309734;width:625px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Solarmodulpreise-2023-1024x565.png 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Solarmodulpreise-2023-300x166.png 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Solarmodulpreise-2023-768x424.png 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/11/Solarmodulpreise-2023.png 1194w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Interessanterweise sind die Solarmodulpreise in Europa und Asien stärker betroffen als auf anderen Kontinenten. In den <strong>USA</strong> können die Preise für Module mit niedriger Effizienz, wie monokristalline Perc-Zellen, um bis zu 100 % höher sein als in Europa. Dies liegt zum Teil an Importbeschränkungen in den USA, die die Preise dort höher halten. Die Preissenkungen haben jedoch ihre Grenzen erreicht, und einige nicht-chinesische Hersteller verschieben ihren Fokus auf den US-Markt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In <strong>Europa</strong> sind die Solarmodulpreise seit Januar 2023 bei High-Efficiency-Modulen um 33 % auf jetzt rd. 27 Cent/Wp, bei Mainstream-Modulen um 37 % auf jetzt 19 Cent/Wp und bei Low-Cost-Modulen um 42 % auf 11 Cent/Wp gesunken. Dieser Preiskampf wird auf die chinesische Konkurrenz zurückgeführt, die mit Dumpingpreisen den europäischen Markt dominieren will. Europäische Hersteller befürchten, dass dieser Preiskampf ihre Existenz gefährden und die lokale Solarindustrie in Europa schädigen könnte. Dies könnte Europa noch abhängiger von Importen aus China und den USA machen, was langfristig zu negativen Auswirkungen auf die Preisentwicklung und die Energiewende in Europa führen könnte</p>



<h2 class="wp-block-heading">Es war noch nie so günstig, PV-Projekte umzusetzen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland geht der beschleunigte Ausbau von Photovoltaikanlagen ungehindert weiter und die Preise für weitere Solar-Komponenten wie <strong>Stromspeicher </strong>und<strong> Wechselrichter </strong>sind<strong> ebenfalls gefallen</strong>, was das Interesse an einer eigenen ökologischen Stromerzeugung insgesamt erhöht. Die ungeminderte Nachfrage wird dazu führen, dass die Solarmodulpreise wieder steigen werden und Unternehmen, die große PV-Projekte planen, sollten jetzt handeln und die aktuelle <strong>Marktdynamik ausnutzen</strong>. Gerade steigen die Preise für Polysilizium und für andere wichtige Rohstoffe zur Herstellung von PV-Modulen wieder, so dass mittelfristig auch <strong>die Solarmodulpreise zulegen werden</strong>. Auch wenn verbesserte Herstellungsverfahren und höhere Stückzahlen die Produktionskosten insgesamt senken, können die Preise nicht unter den Produktionskosten bleiben.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/solarmodulpreise-auf-historischem-tiefstand/">Solarmodulpreise auf historischem Tiefstand</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BW erweitert Förderprogramm für Solar-Carports</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/bw-erweitert-foerderprogramm-fuer-solar-carports/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Nov 2023 09:09:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10512</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der Erweiterung des Programms „Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik“ treibt das Land die Nutzung versiegelter Flächen für die Energiewende massiv voran. Ab einer Größe von 35 Stellplätzen profitieren Betriebe von attraktiven Zuschüssen, die die Amortisation von Solar-Carports deutlich beschleunigen und den Weg zur Klimaneutralität ebnen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/bw-erweitert-foerderprogramm-fuer-solar-carports/">BW erweitert Förderprogramm für Solar-Carports</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Förderprogramm in Baden-Württemberg, das im März 2023 startete, geht jetzt in die zweite Runde und stellt weitere 2,3 Millionen Euro für Unternehmen bereit, die ihre bestehenden Firmenparkplätze ab 35 Stellplätzen mit <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solar-carports-customized-solar-solutions/">Solar-Modulen überdachen</a> möchten. Wie das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mitteilte, bewilligte es in der ersten Runde bereits bei 18 Projekten Fördermittel. Die im Frühjahr bereitgestellten 2,5 Millionen Euro Mittel sind damit fast ausgeschöpft. Das Ministerium gibt bekannt, dass in diesem Jahr noch mit der Bewilligung weiterer Projekte gerechnet wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Förderprogramm als Bestandteil des KlimaG BWs</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) strebt das Land an, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Um dieses Ziel zu realisieren, sei ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik, unerlässlich, so heißt es. Gerade bei der Installation von Solar-Carports auf bereits versiegelten Parkflächen käme es zu wenigen Konflikten, so dass genau diese Potentiale ausgeschöpft und gezielt gefördert werden sollten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bis zu 200.000 Euro Fördermittel pro Anlage</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Programm &#8220;Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik&#8221; gliedert sich in zwei Bausteine, die nicht miteinander kombiniert werden können. Bis zu 200.000 Euro erhalten Unternehmen, die neue Solar-Carports auf bestehenden PKW-Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen in Verbindung mit einem Anschluss an das öffentliche Netz errichten möchten. Dabei ist die Höhe der Fördermittel abhängig von der installierten Leistung. Baustein B dient der Unterstützung bei der Entwicklung regionaler und vernetzender Konzepte und kann pro Projekt mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens Ende November 2024 abgeschlossen sein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Förderprogramm-Fristen noch offen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein genauer Zeitplan für die Erweiterung des <a href="https://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Förderprogramms</a> steht noch nicht fest. Allerdings sollten die geförderten PV-Vorhaben bis zum 30.11.2024 abgeschlossen sein. Die Frist zur Antragsstellung der ersten Runde endete im Frühjahr am 31.05.2023. Bei der nun folgenden zweiten Runde könnte das Zeitfenster ähnlich aussehen. Unternehmen sollten sich jetzt mit der Projektausarbeitung und den Förderanträgen beeilen, wenn sie von den Fördermitteln profitieren möchten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/bw-erweitert-foerderprogramm-fuer-solar-carports/">BW erweitert Förderprogramm für Solar-Carports</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>EU: Differenzverträge lösen Marktprämien ab</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Oct 2023 12:15:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die EU-Strommarktreform läutet das Ende der klassischen Marktprämien ein und setzt künftig auf verpflichtende Differenzverträge (CfDs), um Verbraucher vor Preisexplosionen zu schützen. Diese Systemumstellung bietet Anlagenbetreibern eine langfristige Einnahmesicherheit - könnte aber auch die Erlöse schmälern.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mitte Oktober 2023 konnten sich die EU-Energieminister auf eine <strong>Reform des europäischen Strommarktes</strong> einigen. Vor dem Hintergrund der enorm gestiegenen Strompreise im Jahr 2022 sollen künftig solche Preisexplosionen abgefedert und zeitgleich der Ausbau der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden. Eine langfristige Stabilität auf den Strommärkten versprechen sich die Politiker durch die einheitliche und verbindliche Einführung der <strong>Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD), </strong>der Eindämmung von <strong>Marktprämien-Modellen</strong>, eine verbesserte Liquidität des Terminmarktes und eine weitere Belebung von privatwirtschaftlichen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, PPAs). Auch auf den <a href="https://cubeconcepts.de/der-deutsche-strommarkt-akteure-rollen-ablaeufe/">deutschen Strommarkt</a> wird dies Auswirkungen haben. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Differenzverträge (CfD) werden für den Ausbau erneuerbarer Energien Pflicht&nbsp;</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Kernpunkt der vorausgehenden Diskussion zwischen Deutschland und Frankreich war dabei der Umgang mit den Erlösen der bereits bestehenden Differenzverträge. Da die Atomkraftwerke in Frankreich in staatlicher Hand liegen und über langfristige Differenzverträge verfügen, könnten die Einnahmen zur Strompreissubventionen – ähnlich eines Brücken- oder Industriestrompreis &#8211; genutzt werden, befürchtete die deutsche Delegation. Der nun ausgehandelte Kompromiss sieht hierzu einen <strong>europäischen Kontrollmechanismus</strong> vor. CfDs sind spezielle Verträge, die dazu dienen, das Risiko von Schwankungen in den Strompreisen zu steuern und die Einnahmen von Erzeugern von erneuerbaren Energien zu stabilisieren. Sie werden häufig von Regierungen oder Energieregulierungsbehörden in verschiedenen Ländern eingesetzt, um die Entwicklung erneuerbarer Energieprojekte zu fördern. In Deutschland fördert man die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien vorerst noch über die <strong>sog. gleitende Marktprämien</strong> und nicht durch Differenzverträge, was sich nun künftig ändern wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was sind Differenzverträge?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Grundprinzip von Differenzverträgen besteht darin, dass ein Energieerzeuger, normalerweise ein Erzeuger von erneuerbaren Energien wie Wind- oder Solarenergie, mit einem <strong>festgelegten Preis pro erzeugter Einheit Energie</strong> (z. B. Megawattstunde) belohnt wird. Dieser Preis wird als <strong>Referenzpreis</strong> bzw. Strike Price bezeichnet, zu Planungsbeginn eines EE-Kraftwerks <strong>langfristig festgelegt</strong> und ist in der Regel höher als der aktuelle Marktpreis für Strom. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn der Marktpreis für Strom niedriger ist als der Referenzpreis, erhält der Erzeuger die Differenz als finanzielle Unterstützung von der Regierung oder einem anderen Vertragspartner. Umgekehrt, wenn der Marktpreis höher ist als der Referenzpreis, <strong>muss der Erzeuger die Differenz zurückzahlen</strong>. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In vielen Fällen werden Differenzverträge im Rahmen von Ausschreibungsverfahren vergeben, bei denen Energieerzeuger Angebote für den Abschluss solcher Verträge abgeben. Dies fördert den Wettbewerb und ermöglicht es den Regierungen, die günstigsten Konditionen für die Förderung erneuerbarer Energien zu erzielen. CfD-Systeme kommen zurzeit beispielsweise in Großbritannien, Frankreich oder Spanien zum Einsatz und haben Laufzeiten zwischen zwölf bis zu 25 Jahren.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="504" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-1024x504.jpg" alt="" class="wp-image-10475" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-1024x504.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-300x148.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege-768x378.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/10/Differenzvertraege.jpg 1147w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Vorteile von <strong>Differenzverträgen (CfD):</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Langfristige Planbarkeit:</strong> CfDs ermöglichen Projektentwicklern und Energieerzeugern, langfristige Verträge abzuschließen, was die Planbarkeit und die Finanzierung von Energieprojekten erleichtert. Sie schützen Stromproduzenten vor niedrigen und Verbraucher vor steigenden Preisen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Preissicherheit</strong>: CfDs bieten in der Regel eine gewisse Preisgarantie, da sie oft feste oder indexbasierte Preise für die gelieferte Energie enthalten. Dies trägt dazu bei, das Preisrisiko für die Energieproduzenten und den Endverbraucher zu reduzieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Finanzierungsfreundlich</strong>: CfDs erleichtern die Finanzierung von Energieprojekten, da sie eine stabile Einnahmequelle bieten, die für Kreditgeber attraktiv ist. Insgesamt sinken dadurch auch die Finanzierungskosten. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die deutsche &#8220;gleitende Marktprämie&#8221;?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Förderung einer Anlage durch die gleitende Marktprämie oder dem Marktprämienmodell ist das Verfahren bei Projektstart ähnlich, wie bei Differenzverträgen. Der Stromerzeuger vermarktet den eigenen Strom selbst und <strong>erhält eine Marktprämie als Mindestpreis</strong>. Es unterscheidet sich aber dadurch, dass <strong>mögliche Zusatzerlöse </strong>durch gestiegene Strompreise<strong> beim Stromerzeuger verbleiben</strong>. Bei sinkenden Strompreisen ist dem Anlagenbetreiber also ein Mindestpreis sicher und bei steigenden Strompreisen kann er aus der Einspeisevergütung aussteigen und den Strom gewinnbringend selbst vermarkten. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine gleitende Marktprämie hat demnach zur Folge, dass <strong>höhere Preise</strong> zwangsläufig auch an die<strong> Endverbraucher weitergegeben werden</strong>. Über das spekulativere Marktprämien-Modell werden in Deutschland zurzeit rund 75 % aller Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen finanziert. Investoren berücksichtigen dabei nicht zwangsläufig nur die reinen Investitionskosten einer Anlage. Sie <strong>setzen</strong> vielmehr <strong>auf steigende Stromkosten </strong>und<strong> höhere Gewinne in der Zukunft</strong>. Diese werden anschließend in die Gesamtkalkulationen der EE-Anlagen mit dem weiteren Effekt einbezogen, dass bei steigenden Strompreisen Projekte äußerst günstig in Ausschreibungen angeboten und bei fallenden Strompreisen ggf. dann doch nicht umgesetzt werden. Die volatilen Strompreise sorgen demnach für ein <strong>höheres Investitionsrisiko und höhere Finanzierungskosten</strong>. Marktprämien-Modelle mit Einspeisevergütungen gibt es beispielsweise noch in Frankreich bei Offshore-Windparks und größeren PV-Anlagen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Europäische Fördermodelle: Differenzverträge, Marktprämien und Mischformen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Europa existieren zurzeit noch verschiedene Fördermodelle, die sich nicht immer klar voneinander abgrenzen lassen. Neben Marktprämien-Modellen gibt es <strong>Quoten- und Zertifikatsmodelle</strong> (wie in Schweden und bis 2021 noch in Norwegen) sowie <strong>Investitionsbeiträge</strong>. Beispielsweise unterstützen Finnland und Österreich die Photovoltaik- und Wasserkraftprojekte durch einmalige Investitionszuschüsse, während Schweden neben dem Zertifikatsystem auch Investitionsbeiträge für Photovoltaik bietet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt auch Unterschiede in der Ausgestaltung der Marktprämien-Modelle. So können Marktprämien auch als <strong>feste Beträge</strong> ausgestaltet sein. In einem solchen Modell, das beispielsweise Deutschland für technologieneutrale &#8220;Innovationsausschreibungen&#8221; anwendet, erhält der Anlagenbetreiber einen festen Beitrag pro produzierter Kilowattstunde. Unter Berücksichtigung der Diskontierung nähert sich dieses Modell einem Investitionsbeitrag an. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei sog. <strong>asymmetrischen Prämien</strong> wird die Prämie wird niemals negativ. Anlagenbetreiber können sich so gegen niedrige Strompreise absichern, behalten jedoch das Potenzial für Gewinne bei steigenden Preisen. Dies klingt zunächst attraktiv, kann jedoch dazu führen, dass bei Auktionen aggressiver geboten wird, da Investoren auf Gewinnchancen setzen und bewusst Risiken eingehen. Tatsächlich wurden beispielsweise bei Offshore-Windprojekten Gebote von null abgegeben. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Einige europäische Länder zahlen zwar <strong>gleitende Marktprämien</strong> aus, jedoch nur für eine begrenzte Zeitdauer. Das bedeutet, dass die Anlagen bereits nach 10 oder 12 Jahren dem freien Markt ausgesetzt werden. In extremen Fällen nähert sich ein solches Prämienmodell einem Investitionsbeitrag an: Wenn die Prämie theoretisch nur für ein Jahr gezahlt wird, entspricht sie in etwa einem Investitionsbeitrag.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Reform des EU-Strommarktes durch Differenzverträge und nicht durch Marktprämien-Modelle</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der jetzt anstehende Trialog zwischen der EU-Kommission, des Parlamentes und dem Ministerrat zur weiteren Ausgestaltung der europäischen Energiegesetzgebung wird demnach den Ausbau von Differenzverträgen zur Förderung der erneuerbaren Energien fördern und Marktprämien-Modelle einschränken. Dieses Vorgehen deckt sich auch mit der Empfehlung des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, die in einer <a href="https://www.diw.de/de/diw_01.c.851328.de/erneuerbare_energien__differenzvertraege_ermoeglichen_schnellen__kostenguenstigen_und_risikoarmen_ausbau.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie</a> aus dem Jahre 2022 zu einem ähnlichen Ergebnis kam. Bis 2030 könnten Verbraucher jährlich ihre Stromkosten um 800 Millionen Euro vermindern und hätten im Jahre 2022 durch Differenzverträge nahezu 15 Milliarden Euro eingespart, so heißt es in dem Abschlussbericht. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Umgang mit Subventionen für europäische Atom- und Kohlekraftwerke wird trotzdem für weitere Diskussionen im Trialog führen. Gerade der günstige Atomstrom kann schnell zu Wettbewerbsverzerrungen auf den europäischen Strommärkten führen und Kohlesubventionen solle es nicht mehr geben. Das Parlament plant, neben den Differenzverträgen auch gleichwertige direkte Fördermechanismen für erneuerbare Energien zu ermöglichen. Zusätzlich wird gefordert, dass mindestens 50% der Differenzverträge (CfDs) über öffentliche Ausschreibungen vergeben werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Den aktuellen Stand zur Ausarbeitung der CfD-Thematik in Deutschland gibt es im Beitrag &#8220;<a href="https://cubeconcepts.de/zweiseitige-differenzvertraege-cfd-im-eeg-2027/" type="post" id="29044">Zweiseitige Differenzverträge (CfD) im EEG 2027: Was Betreiber jetzt wissen sollten</a>&#8220;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/eu-differenzvertraege-loesen-marktpraemien-ab/">EU: Differenzverträge lösen Marktprämien ab</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<item>
		<title>CO₂-Sparmaßnahmen als Voraussetzung für Unternehmenskredite</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/co%e2%82%82-sparmassnahmen-als-voraussetzung-fuer-unternehmenskredite/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Oct 2023 06:35:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Im Einklang mit der EU-Taxonomie setzen Kreditinstitute verstärkt auf grüne Finanzierungsmodelle und trennen sich schrittweise von Kunden ohne Dekarbonisierungskurs. Eine proaktive Umstellung auf erneuerbare Energien wird damit zum entscheidenden Faktor für die Bonität und sichert Unternehmen langfristig attraktive Finanzierungskonditionen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die meisten <strong>Banken</strong>, wie beispielsweise ING Deutschland, UBS, Deutschen Bank, DZ Bank oder Commerzbank <strong>verfolgen mittlerweile eigene Klimapläne</strong>, nach denen sie künftig Kredite für Unternehmen vergeben. Eines der Hauptkriterien ist dabei immer häufiger die Vorlage eines Netto-Null-Planes. Solch ein Fahrplan zur CO₂-Neutralität wird beispielsweise bis 2026 für 90 % aller energieintensiven Firmenkunden der Deutschen Bank verlangt, wenn sie künftig Kredite beantragen oder abrufen möchten. Mit den <strong>CO₂-Sparmaßnahmen als Voraussetzung für Unternehmenskredite</strong> wollen die Bankhäuser verhindern, dass Kapital in Unternehmen investiert wird, die weiterhin auf fossile Energieträger setzen. Diese Strategie-Wende bei der Kreditvergabe entspricht der <a href="https://cubeconcepts.de/die-eu-taxonomie/">EU-Taxonomie</a> und dem kommenden <a href="https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/european-green-deal/green-deal-industrial-plan/net-zero-industry-act_de" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Netto-Null-Industrie-Gesetz der EU</a>. Beide Maßnahmen der europäischen Union zielen darauf ab, die privaten Geldströme insbesondere in strategische Cleantech-Technologien zu leiten. Durch einen grünen Industrieplan will die EU für 2030 die Klima- und Energieziele und das Klimaneutralitätsziel für 2050 erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Banken trennen sich von Kunden ohne Pläne zu CO₂-Sparmaßnahmen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der europäischen Vereinheitlichungen geraten auch die <strong>Banken mit ihren Kreditvergabe-Kriterien zusehend unter Druck</strong>. Die <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/csrd-berichtspflicht-klimaplaene/">CSRD-Berichtspflicht</a>, die Taxonomie sowie die beiden geplanten Richtlinien wie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (<a href="https://cubeconcepts.de/csddd/">CSDDD</a>) und das Netto-Null-Industrie-Gesetz greifen immer enger ineinander. So bleiben <strong>kaum noch Darlehen für fossile Projekte</strong>. Getrieben durch die eigenen Klimapläne verzichten bereits viele Kreditinstitute auf Neugeschäfte und <strong>trennen sich sogar von bestehenden Kunden</strong>, sofern sie nicht bereit sind, eigene Netto-Null-Pläne zu erstellen. Öl,- Gas- und Kohlekonzerne haben jetzt schon Probleme, frisches Kapital für ihre Planungen zu generieren. <strong>Banken trennen sich gerade schrittweise von Bestandskunden </strong>aus diesen Bereichen. Aber auch energieintensive Unternehmen der Stahl- und Zementindustrie sowie der Luftfahrt, Schifffahrt- und Automobilbranchen sind bereits von den Transitionsplänen betroffen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verschärfte Umweltstandards für Finanzierungen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bankhäuser fokussieren ihre geschäftlichen Aktivitäten zusehend auf Projekte zur Dekarbonisierung, zur Unterstützung von Natur und Biodiversität. Dabei bauen sie im Zuge ihrer eigenen Klimaziele die Angebote im Bereich von <a href="https://cubeconcepts.de/esg-linked-finance-nachhaltigkeit-bei-kreditvergabe-wird-immer-wichtiger/">ESG-Linked Finance</a> weiter aus. Spürbar ist diese Entwicklung auch schon bei Betrieben der <strong>Zulieferketten für Konzerne</strong>. Eine Skala teilt Unternehmen in &#8220;grün&#8221;, &#8220;im Übergangsprozess&#8221; und &#8220;braun&#8221;, abhängig von ihrem Beitrag zum Klimawandel und ihren <strong>Bemühungen zur CO₂-Reduktion</strong>. ESG-Linked Finance bindet Kreditkonditionen an die Erfüllung von ESG-Kriterien. Unternehmen oder Projekte, die diese Ziele erreichen, erhalten bessere Finanzierungskonditionen. Diejenigen, die sie nicht erfüllen, müssen mit höheren Kosten rechnen. Dies schafft Anreize für nachhaltige Geschäftspraktiken und gesellschaftliche Verantwortung. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umsetzung von ESG-Linked Finance beinhaltet die Festlegung von relevanten ESG-Kriterien und die Definition von Zielen und Kennzahlen zur Bewertung der Leistung. Dies wird auf verschiedene Finanzinstrumente und -transaktionen angewendet und fördert die Nachhaltigkeit und Verantwortung von Unternehmen. <strong>Für die Kreditgeber sinken die Risiken</strong> und für alle Beteiligten ergeben sich Wettbewerbsvorteile. Bereits 30 weitere Kreditinstitute setzen auf eigene Klimapläne und setzen auf CO₂-Sparmaßnahmen als Voraussetzung für neue Unternehmenskredite.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



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		<item>
		<title>Energieeffizienzgesetz (EnEfG) &#8211; Neue Pflichten für Unternehmen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energieeffizienzgesetz-enefg/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Oct 2023 12:41:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10421</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit dem EnEfG verschärft der Gesetzgeber die Anforderungen an die betriebliche Energieeffizienz und rückt dabei besonders die Identifikation und Nutzung von Abwärme in den Fokus. Erfahren Sie, welche neuen Audit-Pflichten auf Ihr Unternehmen zukommen und wie Sie durch eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN 17463 gesetzliche Vorgaben in echte Kostenvorteile verwandeln.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/energieeffizienzgesetz-enefg/">Energieeffizienzgesetz (EnEfG) &#8211; Neue Pflichten für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Am 21. September 2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Es ist offiziell bekannt als das &#8220;Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz&#8221; und ist eine Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes. Das EnEfG beruht auf der Neufassung des im Frühjahr 2023 beschlossenen EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) und überführt sie in nationales Recht. Nach der Sitzung vom 20. Oktober 2023 hat das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert. Damit <strong>wird das EnEfG</strong> in der vom Bundestag beschlossenen Version am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt <strong>in Kraft treten</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Ziele des Energieeffizienzgesetzes</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Hauptziel dieses Gesetzes ist die <strong>Steigerung der Energieeffizienz</strong> in deutschen Unternehmen. Es soll dazu beitragen, den Primär- und Endenergieverbrauch zu reduzieren und die nationalen sowie europäischen Energieeffizienzziele zu erreichen. Diese zielt darauf ab, den Energieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7&nbsp;%&nbsp;zu reduzieren. Das deutsche EnEfG soll zudem den Import und Verbrauch von <strong>fossilen Brennstoffen senken</strong>, um die Energieversorgung zu sichern und zum weltweiten Klimaschutz beizutragen.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Wer ist betroffen?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dem EnEfG werden nicht nur Bundes- und Landesregierungen sowie <strong>öffentliche Einrichtungen</strong>, sondern auch <strong>viele Unternehmen mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert.</strong> So plant die Bundesregierung mit Einsparungen bei der öffentlichen Hand, die gleichzeitig Vorbildfunktion haben soll, in Höhe von jährlich 45 Terrawattstunden im Bund und fünf Terrawattstunden in den einzelnen Ländern bis 2030. Konkret definiert das Energieeffizienzgesetz auch die Anforderungen für Rechenzentren. Sie müssen künftig bestimmte Energieeffizienzstandards einhalten, eine vorgeschriebene Mindesttemperatur für die Luftkühlung beibehalten und die Abwärme sinnvoll nutzen. Gleichzeitig sind bestehende Anlagen angehalten, ihren Stromverbrauch effizienter zu gestalten. Dies bedeutet, dass Betreiber von Rechenzentren verstärkt auf die Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen setzen sollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">EnEfG: Neue Pflichten für Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Verbrauch</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Grenzwerte zur verpflichtenden Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems werden neu justiert. Laut der vom Bundestag am 21. September 2023 verabschiedeten Fassung des Energieeffizienzgesetzes <strong>müssen </strong>nun<strong> Unternehmen </strong>mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von <strong>mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) </strong>künftig<strong> ein EMS oder UMS </strong>nach <a href="https://cubeconcepts.de/iso-50001-die-norm-fuer-energiemanagementsysteme/">ISO 50001</a> oder <a href="https://cubeconcepts.de/emas-als-umweltmanagementsystem/">EMAS</a> einführen. Zur Berechnung des Energieverbrauchs wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen. Betroffene Unternehmen haben 20 Monate Zeit, dieser Verpflichtung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nachzukommen. Die Einhaltung dieser Anforderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stichprobenartig überprüft. Bei Unternehmen, die zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind, entfällt die Notwendigkeit eines Energieaudits. Zusätzlich dazu müssen Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh weitere Anforderungen des EnEfG erfüllen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Im Rahmen der Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems oder der Durchführung eines gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vorgeschriebenen Energieaudits müssen <strong>sämtliche Energieströme im Unternehmen </strong>ermittelt werden. Dies betrifft im Grunde alle Prozesse, beginnend bei der Nutzung des Fuhrparks über die Gebäudetechnik bis zum Energieverbrauch der Maschinen oder den Umgang mit Abwärme. In diesem Zuge müssen ebenfalls alle Energiesparmaßnahmen definiert werden.</li>



<li>Die Umsetzungspläne für diese Maßnahmen müssen durch <strong>externe Zertifizierer, Gutachter oder Auditoren bestätigt und öffentlich gemacht werden.</strong></li>



<li>Alle identifizierten Maßnahmen müssen wirtschaftlich bewertet werden, gemäß <a href="https://cubeconcepts.de/din-en-17463-investitionen-bewerten/">DIN 17463/VALERI</a>. Eine Maßnahme <strong>muss</strong> <strong>innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden</strong>, wenn sich nach maximal 50 Prozent der Nutzungsdauer (Abschreibungstabellen des Bundesfinanzministeriums) ein positiver Kapitalwert ergibt.</li>



<li><strong>Abwärmequellen</strong> müssen identifiziert werden, und Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung der Abwärme müssen entwickelt werden.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">EnEfG: Neue Pflichten für Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Verbrauch</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auch weniger energieintensive Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 7,5 GWh müssen gemäß der vom Bundestag verabschiedeten Version des Energieeffizienzgesetzes einige Anforderungen erfüllen. Das EnEfG verpflichtet alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von <strong>mehr als 2,5 GWh</strong> zur Veröffentlichung konkreter, umsetzbarer Pläne für Energiesparmaßnahmen spätestens innerhalb von drei Jahren. Hierzu gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Identifikation von Energiesparmaßnahmen und deren Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI).</li>



<li>Die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für alle wirtschaftlich machbaren Maßnahmen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes.</li>



<li>Die Bestätigung der Vollständigkeit und Richtigkeit der erstellten Umsetzungspläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren, auf Anfrage vorzulegen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).</li>



<li>Die Identifikation von Abwärmequellen und die Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Nutzung dieser Abwärme.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Keine Änderungen bei Energieaudit-Pflichten nach dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG)</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits für Nicht-KMUs bleibt bestehen. Einzige Ausnahme sind die Unternehmen, die nach dem EnEfG zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems verpflichtet sind. Unternehmen, die mehr <strong>als 250 Mitarbeiter</strong> beschäftigen und/oder einen J<strong>ahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro</strong> bzw. <strong>eine Jahresbilanzsumme von über 43 Millionen Euro</strong> haben, sind von der Energieauditpflicht betroffen. Wenn jedoch sowohl die Pflicht zur Einführung eines Umwelt- oder Energiemanagementsystems als auch die Energieauditpflicht auf ein Unternehmen zutreffen, wird die Energieauditpflicht während einer Übergangsfrist ausgesetzt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verstöße gegen das EnEfG werden hoch bestraft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sollten Unternehmen gegen die Bestimmungen des Energieeffizienzgesetzes verstoßen, wird dies als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einem <strong>Bußgeld von bis zu 100.000 Euro</strong> bestraft. </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/energieeffizienzgesetz-enefg/">Energieeffizienzgesetz (EnEfG) &#8211; Neue Pflichten für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>ESG-Linked Finance: Nachhaltigkeit wird bei Kreditvergabe immer wichtiger</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/esg-linked-finance-nachhaltigkeit-bei-kreditvergabe-wird-immer-wichtiger/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Oct 2023 08:10:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=8867</guid>

					<description><![CDATA[<p>Banken verschärfen zunehmend ihre Vergabekriterien und trennen sich konsequent von „braunen“ Unternehmen ohne klare CO₂-Reduktionsstrategie. Dieser Beitrag erklärt, wie Betriebe durch die gezielte Umsetzung von ESG-Kriterien nicht nur ihre Finanzierungskosten senken, sondern auch langfristige Wettbewerbsvorteile und ein positives Image bei Investoren sichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/esg-linked-finance-nachhaltigkeit-bei-kreditvergabe-wird-immer-wichtiger/">ESG-Linked Finance: Nachhaltigkeit wird bei Kreditvergabe immer wichtiger</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">In den letzten Jahren hat sich die Finanzwelt immer stärker mit dem Thema Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung auseinandergesetzt. Investoren und Unternehmen erkennen zunehmend die Notwendigkeit, Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) in ihre Entscheidungsprozesse einzubeziehen. <strong>ESG-Linked Finance</strong> wird bei der <strong>Kreditvergabe</strong> immer wichtiger. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Aktuell trennt sich beispielsweise das Bankenhaus ING Deutschland von Firmenkunden, die keine angemessenen Antworten auf ihren CO₂-Fußabdruck geben können und<strong> lehnt deren Kreditanfragen vehement ab.</strong> Diese bemerkenswerte Entwicklung folgt der Einführung von ESG-Linked Finance. Sie ist eine Finanzierungsform, die darauf abzielt, ökologische und soziale Nachhaltigkeit in den Mittelpunkt zu rücken und dadurch einen positiven Einfluss auf die Gesellschaft und die Umwelt zu erzielen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">So kommt auch die <strong>Bundesbank</strong> in ihrem <a href="https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/geldpolitik/volkswirtschaftliche-analysen/-/bank-lending-survey-fuer-deutschland-602486" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&#8220;Bank Lending Survey&#8221;</a> für Deutschland im Sommer 2023 zu dem Schluss, dass die Kreditvergabe für Unternehmen zunehmend von ihrer Klimabilanz abhängig gemacht wird. Etwa <strong>30 weitere Kreditinstitute</strong> gaben damals an, die Auflagen für<strong> </strong>Unternehmens- oder Baufinanzierungen<strong> </strong>an klimaschädliche Betriebe zu verschärfen. Diese Zahl hat sich im Herbst 2023 noch einmal erhöht. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach den neuesten Erhebungen durch die Frankfurt School of Finance, der PPA und openESG verlangen zwischenzeitlich <strong>94 % der Banken</strong> auch von kleinen und mittelgroßen Unternehmen ESG-Daten, sobald sie Kredite anfordern. Eingeteilt werden die Unternehmen dabei in &#8220;grüne&#8221; Unternehmen, die nicht oder nur wenig zum Klimawandel beitragen, Unternehmen im Übergangsprozess, die zwar dazu beitragen, aber bei der Umstellung auf klimafreundliche Geschäftsprozesse relevante Fortschritte erzielen und sog. braune Unternehmen, die in hohem Maße CO₂-Emissionen verursachen, mit der Umstellung noch nicht begonnen haben oder bisher noch keine Fortschritte zur CO₂-Reduktion erzielt haben. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist ESG-Linked Finance genau?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">ESG-Linked Finance ist eine Form der Finanzierung, bei der die Kreditkonditionen eines Unternehmens oder Projekts an die Erfüllung von ESG-Kriterien gebunden sind. Dabei werden spezifische Ziele und Indikatoren festgelegt, die mit der Erreichung nachhaltiger Ziele in Zusammenhang stehen. Oft belohnen Finanzierungsinstitutionen Unternehmen oder Projekte, die ihre ESG-Performance verbessern, mit <strong>besseren Finanzierungskonditionen</strong>, während solche, die die festgelegten Ziele nicht erreichen, mit <strong>höheren Kosten</strong> rechnen müssen. ESG-Linked Finance schafft somit Anreize für Unternehmen, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu verfolgen und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wie wird &#8220;Nachhaltigkeit&#8221; umgesetzt?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Umsetzung von ESG-Linked Finance kann auf verschiedene Weise erfolgen. In der Regel werden zunächst die relevanten ESG-Kriterien festgelegt, die für das Unternehmen oder das Projekt von Bedeutung sind. Dies könnten beispielsweise die Reduzierung des CO₂-Ausstoßes, die Förderung von Geschlechtergleichheit, die Stärkung der Unternehmensführung oder die Einhaltung ethischer Verhaltensstandards sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anschließend werden Ziele und Kennzahlen definiert, anhand derer die Leistung des Unternehmens oder Projekts in Bezug auf diese ESG-Kriterien gemessen wird. Diese Ziele können sowohl absolut als auch relativ sein und von Unternehmen zu Unternehmen variieren, je nach Branche, Standort und anderen spezifischen Gegebenheiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">ESG-Linked Finance kann sich auf verschiedene Finanzinstrumente und -transaktionen erstrecken, wie zum Beispiel Kredite, Anleihen oder Darlehen. Unternehmen, die ihre ESG-Ziele erreichen oder übertreffen, können dann von günstigeren Zinssätzen, längeren Laufzeiten oder anderen finanziellen Vorteilen profitieren. Im Gegensatz dazu können Unternehmen, die ihre ESG-Ziele nicht erreichen, mit höheren Finanzierungskosten oder anderen Sanktionen konfrontiert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vorteile von ESG-Linked Finance</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einführung von ESG-Linked Finance bietet sowohl für Unternehmen als auch für Investoren zahlreiche Vorteile:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Nachhaltigkeit und Verantwortung</strong>. ESG-Linked Finance fördert nachhaltige Geschäftspraktiken und zwingt Unternehmen dazu, ihre soziale und ökologische Verantwortung stärker zu berücksichtigen.</li>



<li><strong>Besseres Risikomanagement</strong>. Investoren können durch die Einbeziehung von ESG-Kriterien in ihre Investitionsentscheidungen langfristige Risiken reduzieren. Unternehmen, die nachhaltiger wirtschaften, sind oft besser positioniert, um zukünftige Herausforderungen zu bewältigen.</li>



<li><strong>Wettbewerbsvorteile</strong>. Unternehmen, die ihre ESG-Ziele erreichen, können von verbessertem Zugang zu Kapital und einem positiveren Image bei Kunden und Geschäftspartnern profitieren.</li>



<li><strong>Positive Auswirkungen auf die Gesellschaft und Umwelt</strong>. ESG-Linked Finance trägt dazu bei, Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, sozial und ökologisch verantwortungsbewusst zu handeln, und unterstützt Projekte, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten.</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading">Fazit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">ESG-Linked Finance hat das Potenzial, die Finanzwelt zu verändern und nachhaltiges Investieren voranzutreiben. Durch die enge Verknüpfung von Finanzierungskonditionen mit der Erfüllung von ESG-Zielen können Unternehmen und Investoren gleichermaßen dazu beitragen, eine nachhaltigere und verantwortungsbewusstere Wirtschaft zu fördern. Während ESG-Linked Finance weiter an Bedeutung gewinnt, sollten weitere Standards und noch mehr Transparenz in der Definition und Umsetzung von ESG-Kriterien eingeführt werden. Damit wäre auch die Glaubwürdigkeit und Effektivität dieses Ansatzes gewährleistet. Nicht zuletzt ist die Investition in die ESG-Ziele ein zusätzlicher Baustein für das <a href="https://cubeconcepts.de/pv-marketing-als-wichtiger-baustein-der-csr-esg-strategie/">Unternehmens-Marketing</a>. </p>



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		<title>ESG-Verstöße und Greenwashing können teuer werden</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/esg-verstoesse-und-greenwashing-koennen-teuer-werden/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 09 Oct 2023 09:10:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=10169</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit der Verknüpfung von CSRD, Taxonomie und der neuen Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) schafft die EU ein scharfes Schwert gegen irreführende Umweltwerbung. Dieser Beitrag beleuchtet die steigenden Anforderungen an eine transparente Unternehmensführung und erklärt, warum eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie heute essentiell ist. </p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die im deutschen S-Dax gelistete DWS Group hatte Fondsprodukte als „nachhaltig“ bzw. grüner dargestellt, als sie tatsächlich sind und wurde prompt von der US-Börsenaufsicht (SEC) zu einer <strong>Geldstrafe</strong> in einer Höhe von <strong>19 Millionen Euro wegen ESG-Verstößen und Greenwashing</strong> verurteilt. Dazu kam noch eine Strafzahlung in Höhe von sechs Millionen Euro, weil sie nicht über ausreichende Geldwäschekontrollen verfügten. Allein die Anwaltskosten des Unternehmens betrugen in diesem Fall bisher rd. 39 Millionen Euro und es verlor eine Milliarde Euro an Wert an der Börse. Hinzu kommen noch Reputations-Verlust und ggf. Schadensersatzansprüche von Investoren. In Deutschland ermitteln derzeit noch die Finanzaufsicht BaFin und die Staatsanwaltschaft gegen die DWS Group. Mauricio Vargas, Finanzexperte bei Greenpeace erklärte, „das Gerichtsurteil zeigt deutlich, dass Greenwashing und Verbrauchertäuschung keine Kavaliersdelikte sind.“</p>



<h2 class="wp-block-heading">Behörden gehen stärker gegen ESG-Verstöße und Greenwashing vor</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die USA greift demnach aktuell härter durch als noch im Vorjahr, als man die US-Großbank Goldman Sachs zu <strong>4 Millionen Dollar</strong> verurteilte. Sie bewarben in ihrer Asset-Management-Einheit des Wall-Street-Instituts zwei ihrer Fonds als „ESG-konform“, obwohl weder von ihnen ESG-Standards festgelegt wurden noch Richtlinien oder Strategien dazu existierten. Goldman Sachs hatte sie kurzerhand zu „grünen“ und „nachhaltigen“ ESG-Fonds erklärt. In Deutschland wurde Anfang 2022 die Luxemburger Commerz Real Fund Management S.à.r.l. vom Landgericht Stuttgart (36 O 92/21 KfH) unter Strafandrohung von 60.000 Euro abgemahnt, ihre irreführende Werbung für Nachhaltigkeitsfonds zu unterlassen. Sie hatte mit einer konkreten Auswirkung der Geldanlage in den beworbenen Fonds auf den persönlichen CO₂-Fußabdruck geworben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">CSDDD soll den Rahmen für CSRD und EU-Taxonomie bilden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Am 23. Februar 2022 hat die Europäische Kommission als erste EU-Institution den Vorschlag für eine <strong>Corporate Sustainability Due Diligence Directive (<a href="https://cubeconcepts.de/csddd/">CSDDD</a>)</strong> veröffentlicht. Ziel dieses Vorschlags ist es, Unternehmen, die in der EU aktiv sind, gesetzlich zur Einhaltung von <strong>Menschenrechts- und Umweltschutzstandards</strong> in ihren globalen <strong>Lieferketten</strong> zu verpflichten sowie ESG-Verstöße und Greenwashing besser ahnden zu können. Dieser Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem nachhaltigen Wirtschaften unter einheitlichen europäischen Bedingungen dar, und er ergänzt bestehende Vorschriften sowie andere laufende Regulierungsinitiativen wie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihrer <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/csrd-berichtspflicht-klimaplaene/">CSRD-Berichtspflicht</a> und die <a href="https://cubeconcepts.de/die-eu-taxonomie/">EU-Taxonomie-Verordnung</a>. Sie soll ab Mitte 2029 für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. Umsatz gelten. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Europäische Vereinheitlichungen bis 2026</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die CSDDD verknüpft demnach die <strong>CSRD-Berichtspflicht</strong> mit der <strong>Taxonomie</strong> und versucht, die Verordnungen anzugleichen. Unternehmen sollten insgesamt damit rechnen, dass die <strong>ESG-Anforderungen weiter ansteigen </strong>werden und <strong>Greenwashing noch schärfer verfolgt </strong>wird. Auch der am 22. März 2023 veröffentlichte Richtlinienentwurf der EU zu umweltbezogenen Angaben (Green Claims-RL) zielt in eine ähnliche Richtung. Die CSDDD hat die EU im Februar 2026 mit in die Veröffentlichung der&nbsp;<strong>Richtlinie 2026/470 (Omnibus-Änderungsrichtlinie)</strong> aufgenommen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">CSDDD-Kernpunkte gegen ESG-Verstöße und Greenwashing</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, Tochterunternehmen und die Geschäftsleitungen werden dazu verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf die Umwelt und Menschenrechte zu ermitteln, darüber zu berichten und zu minimieren oder ganz abzustellen. Große Unternehmen müssen eine Geschäftsstrategie entwickeln, die den Pariser-Klimaschutzverträgen entsprechen und die EU-Mitgliedsstaaten errichten dazu Aufsichtsbehörden und bilden ein europäisches Netzwerk auf, um Anordnungen und <strong>Geldbußen</strong> besser koordinieren zu können. Hier können auch Geschädigte <strong>zivilrechtlich</strong> <strong>gegen verantwortliche Unternehmen</strong> vorgehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die CSDDD als schärferes Schwert </h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die jüngsten Geldstrafen gegen die DWS Group und Goldman Sachs wegen ESG-Verstößen und Greenwashing zeigen, dass <strong>die Behörden strenger durchgreifen</strong>. Die EU plant die Einführung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), um Unternehmen zur Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Lieferketten zu zwingen und einen verbindlichen Überbau der bereits bestehenden Richtlinien zu schaffen. <strong>Große Unternehmen müssen jetzt Strategien entwickeln</strong>, um den Pariser Klimaschutzverträgen zu entsprechen. Kleine Unternehmen werden weniger betroffen sein. Dies unterstreicht die <strong>zunehmende Bedeutung der Nachhaltigkeit und Transparenz in der Unternehmensführung</strong>.</p>
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		<title>SAIDI: Deutsches Stromnetz weiterhin stabil</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/saidi-deutsches-stromnetz-weiterhin-stabil/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Sep 2023 08:55:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9818</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einer durchschnittlichen Ausfallzeit von nur 10,8 Minuten pro Jahr gehört das deutsche Stromnetz laut aktuellem SAIDI-Wert weiterhin zur Weltspitze. Erfahren Sie, warum die Versorgungssicherheit trotz der temporären Höherauslastung der Übertragungsnetze stabil bleibt und wie Deutschland im internationalen Vergleich abschneidet.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>SAIDI-Wert</strong> (System Average Interruption Duration Index) gibt die Länge der durchschnittlichen <strong>Stromausfälle</strong> an. Er wird entweder in Stunden oder Minuten pro Jahr gemessen und gibt einen Überblick der Stabilität von Stromnetzen. Nach § 52 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) senden die verschiedenen deutschen Netzbetreiber ihre Auswertungen an die Bundesnetzagentur. Dort werden sie zusammengefasst und jährlich veröffentlicht. Demnach belegt die Bundesrepublik im Jahre 2022 mit einem gemittelten Wert von <strong>10,8 Minuten pro Jahr</strong> einen der obersten Plätze in Europa, was auch weltweit zur Spitze zählt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Guter SAIDI-Wert trotz § 49b EnWG</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Es ist umso erstaunlicher, dass Deutschland nach wie vor einen sehr guten SAIDI-Wert aufweist, wenn man bedenkt, dass der Deutsche Bundestag im Herbst 2022 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) um den § 49b erweitert hat. Dieser eröffnet die Möglichkeit, der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes. Initiiert wurde dies vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine sowie der dadurch explodierenden Energiepreise. Das Ziel war damals, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen, damit die Stromerzeugung aus Erdgas reduziert werden konnte. Zusätzlich sollten Anreize zum beschleunigten Netzausbau geschaffen werden, da die Volatilität von Solar- und Windenergie die deutschen Netzte vermehrt belasten. Die Möglichkeit zur temporären Höherauslastung gemäß § 49b EnWG wurde aufgrund der positiven Auswertung des SAIDI-Wertes im Herbst 2023 verlängert und Bestandteil des <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/">Solarpaketes</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Werte im europäischen Vergleich</h2>



<figure class="wp-block-image size-large"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="624" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/09/SAIDI-Europaeischer-vergleich-1024x624.jpg" alt="SAIDI - Europäischer-vergleich" class="wp-image-9825" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/09/SAIDI-Europaeischer-vergleich-1024x624.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/09/SAIDI-Europaeischer-vergleich-300x183.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/09/SAIDI-Europaeischer-vergleich-768x468.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/09/SAIDI-Europaeischer-vergleich.jpg 1154w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Europaweit liegt Deutschland mit durchschnittlich 10,8 Minuten knapp vor der Schweiz und Finnland. Stabilere Stromnetze gibt es zurzeit nur noch in Lichtenstein und Slowenien. Die instabilsten Netze der EU sind zurzeit in Ungarn (154 Minuten pro Jahr) und Rumänien (185 Minuten pro Jahr) anzutreffen. Schlusslichter in Europa sind Albanien (2008 Minuten pro Jahr) und die Türkei (2682 Minuten pro Jahr). Auch im weltweiten Vergleich sind die deutschen SAIDI-Werte sehr gut. Die USA beispielsweise verzeichnen im Jahr durchschnittlich 78 Minuten Stromausfall, Australien 60 Minuten oder Kanada 55 Minuten. Absoluter Spitzenreiter ist die Region Tokyo mit einer Minute und Schlusslicht ist nach den Aufzeichnungen der <a href="https://databank.worldbank.org/id/dd1d6036?Report_Name=SAIDI-Index-WB" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Weltbank</a> Papua-Neuguinea mit 56.400 Minuten. Hier gibt es demnach an 39 Tagen im Jahr keinen Strom aus der Steckdose. &nbsp;</p>
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		<item>
		<title>NELEV: 500-kWp-Dachanlagen ab jetzt schneller am Netz</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nelev-500-kwp-dachanlagen-ab-jetzt-schneller-am-netz/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Sep 2023 12:38:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9814</guid>

					<description><![CDATA[<p>Als zentraler Bestandteil des Solarpakets vereinfacht die Neuregelung das Zertifizierungsverfahren für Anlagen mit bis zu 270 kW Einspeiseleistung unabhängig von der Spannungsebene. Mit dem neuen Online-Register für Einheitszertifikate reduziert sich der administrative Aufwand zwischen Anlagenbetreibern und Netzbetreibern auf ein Minimum.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/nelev-500-kwp-dachanlagen-ab-jetzt-schneller-am-netz/">NELEV: 500-kWp-Dachanlagen ab jetzt schneller am Netz</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das vereinfachte Netzanschlussverfahren für <strong>PV-Dachanlagen bis 500 kWp</strong> mit einer maximalen Einspeisung von 270 Kilowatt wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Für solche Anlagen soll es dann <strong>schnellere Netzzusagen</strong> geben. Durch die Novellierung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein massentaugliches Zertifizierungsverfahren. Experten rechnen damit, dass die Änderung noch vor der Jahreswende 2024 Inkrafttreten wird. Die im Frühjahr 2023 angekündigte <a href="https://cubeconcepts.de/vereinfachte-netzanschluesse-fuer-dach-pv-anlagen/">Reform</a> unterscheidet nicht mehr zwischen Niederspannungs- oder Mittelspannungsanlagen. Sie verzichtet auf die aufwendige Einzelzertifizierung solcher Photovoltaikanlagen. Jetzt reicht es aus, die Zertifikate der einzelnen Komponenten der Anlage einzureichen. Gerade im Segment bis 500 kWp erwartet das BMWK den größten Zubau. Daher hat es bei der Neuregelung des Zertifizierungsverfahrens darauf besonderen Focus gelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">NELEV-Novelle als Teil der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die NELEV-Novelle mit dem vereinfachten Netzanschlussverfahren wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und der Solarbranche entwickelt. Sie ist Bestandteil einer neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV), der vorgesehenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/">Solarpaketes</a> des BMWKs. Damit beschleunigt 500-kWp-Anlagen zugelassen werden können, wurde außerdem eine Verlängerung der Möglichkeit der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes nach § 49b EnWG beschlossen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Online-Zertifikate Datenbank für Komponenten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Zuge dieses vereinfachten Zertifizierungsverfahrens nach NELEV profitierten bisher nur Anlagen unter 135 kWp. Jetzt werden unter Hochdruck einige VDE-Richtlinien, wie beispielsweise die VDE-AR-N 4110 und die VDE-AR-N 4105 überarbeitet und ein online-Register für Komponenten-Zertifikate eingerichtet. So sollen zusätzliche und aufwendige Einzelprüfungen der Netzbetreiber vor dem Netzgang auf ein Minimum reduziert werden. Demnach reicht es künftig aus, dem Netzbetreiber die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters zu übermitteln. Insgesamt verringern sich so durch die einfache digitale Zusendung der Einheitszertifikate der Aufwand und die Kosten einer PV-Dachanlage bis 500 kWp mit einer maximalen Einspeisung von 270 Kilowatt.</p>
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		<item>
		<title>Wachstumschancen-Gesetz: klimafreundliche Investitionen werden gefördert</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/wachstumschancen-gesetzt-klimafreundliche-investitionen-werden-gefoerdert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 11 Sep 2023 08:46:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9787</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit einem Entlastungsvolumen von 32 Milliarden Euro stärkt der Bund gezielt klimafreundliche Technologien und bietet insbesondere KMUs attraktive Fördersätze von bis zu 35 %. Das neue Gesetz kombiniert steuerliche Impulse für Forschung und Energieeffizienz, um die Wirtschaft zu modernisieren und den Weg zur Klimaneutralität profitabel zu gestalten.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Wachstumschancen-Gesetzt des Bundesfinanzministeriums wurde Ende August 2023 verabschiedet und soll 2024 in Kraft treten. Es ist Bestandteil des sog. 10-Punkte-Plans und stellt der deutschen Wirtschaft jährlich sieben Mrd. Euro bis 2028 zur Verfügung gestellt. Das gesamte Entlastungsvolumen soll bei über 32 Mrd. Euro liegen. Neben diversen Reformen und Vereinfachungen im Steuerrecht sollen vor allem der <strong>Mittelstand und klimafreundliche Investitionen</strong> im Vordergrund stehen. Folgerichtig beginnt der etwa 300-seitenstarke Gesetzestext in Artikel 1 mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG)“</p>



<h2 class="wp-block-heading">32-Milliarden-Förderpaket wird bereitgestellt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In 15 Paragrafen sieht das zentrale Projekt des Wachstumschancen-Gesetztes in Artikel 1 vor, dass Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen durch eine gewinnunabhängige Investitionsprämie von 15 % unterstützt werden. Grundsätzlich werden Investitionen gefördert, wenn Unternehmen dadurch ihren Energieverbrauch mindern bzw. Energieeffizienzmaßnahmen einleiten. Die förderfähigen Investitionen müssen in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (<a href="https://cubeconcepts.de/iso-50001-die-norm-fuer-energiemanagementsysteme/">ISO 50001</a> / <a href="https://cubeconcepts.de/emas-als-umweltmanagementsystem/">EMAS</a>) oder in einem Energieaudit nach <a href="https://cubeconcepts.de/energieaudit-nach-din-en-16247/">DIN EN 16247</a> enthalten sein. Sie sind von einem unabhängigen Energieberater als besonders energieeffizient zu zertifizieren. Bei der Einreichung der Anträge darf auch ein gesamtes Einsparkonzept nicht fehlen. Die Anträge dazu können ab 2024 und bis zum 31.12.2029 gestellt werden. In diesem Zeitraum können maximal 200 Mio. Euro als Bemessungsgrundlage eingereicht werden, wovon dann 15 % übernommen werden. Insgesamt dürfen dann bis 2030 maximal vier Anträge von einem Unternehmen gestellt werden, wobei die kleinste Maßnahme bei einer Bemessungsgrundlage ab 5.000 Euro startet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">KMUs sollen durch das Wachstumschancen-Gesetzt gefördert werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In einer Pressemitteilung zum 10-Punkte-Plan schreibt die Bundesregierung: „Das Wachstumschancen-Gesetz ergänzt die bisherigen Maßnahmen zur steuerlichen Unterstützung Kleinerer und Mittlerer Unternehmen, die bereits beschlossen wurden: So etwa die Steuererleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und -speichern, sowie vereinfachte Abschreibungsregeln für die Bauwirtschaft, damit der Wohnungsbau erleichtert wird. Diese Maßnahmen haben zu einer Steuersenkung von sieben Milliarden Euro pro Jahr geführt.“ Weiter heißt es, „Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, werden die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert.“ Durch das Wachstumschancen-Gesetzt sollen zusätzlich auch steuerliche Impulse für mehr Forschung gesetzt werden, wobei zukünftig auch Sachkosten gefördert werden, und die Bemessungsgrundlage verdreifacht wird. Gerade bei KMUs kann sich der Fördersatz in Einzelfällen sogar auf 35 % erhöhen.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/wachstumschancen-gesetzt-klimafreundliche-investitionen-werden-gefoerdert/">Wachstumschancen-Gesetz: klimafreundliche Investitionen werden gefördert</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>2022: PV-Stromgestehungskosten um weitere 3 % gesunken</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/2022-pv-stromgestehungskosten-um-weitere-3-gesunken/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 30 Aug 2023 09:43:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9712</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Jahr 2022 markiert einen wirtschaftlichen Wendepunkt, an dem 86 % der neu installierten erneuerbaren Kapazitäten günstiger produzierten als konventionelle Kraftwerke. Um die globalen Klimaziele zu erreichen, muss das Rekordwachstum der Erneuerbaren nun jedoch verdreifacht werden, um den Vorsprung gegenüber fossilen Energieträgern weiter auszubauen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>PV-Stromgestehungskosten (LCOE)</strong> sinken weiter. Nach einem Bericht der Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) sind sie im Jahr 2022 um weitere <strong>3 % gesunken</strong> und liegen trotz leicht gestiegener Komponentenkosten und der anhaltenden Inflation weiterhin auf einem historischen Tief. In dem Zeitraum von 2010 bis 2022 sind demnach die jeweiligen LCOE weltweit bei Photovoltaikanlagen um 89 %, bei Solarthermie und Onshore-Windkraftanlagen um jeweils 69 % und bei Offshore-Windkraftanlagen um 59 % gesunken. Die Werte der aktuellen <a href="https://www.irena.org/News/articles/2023/Aug/Infographic-Renewable-Power-Generation-Costs-in-2022">Untersuchun</a><a href="https://www.irena.org/News/articles/2023/Aug/Infographic-Renewable-Power-Generation-Costs-in-2022" target="_blank" rel="noreferrer noopener">g</a> der IRENA bestätigen den Trend, den auch das Fraunhofer Institut bereits 2021 in einer Studie zu den <a href="https://cubeconcepts.de/pv-stromgestehungskosten-im-vergleich/">Stromgestehungskosten</a> in Deutschland feststellte. Die positive Entwicklung bei den Erneuerbaren beschleunigte sich auch durch die Tatsache, dass sich seit 2010 die Preise für die Stromgewinnung aus fossilen Brennstoffen in Europa verdreifacht haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading">In Asien und Europa boomen die Erneuerbaren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Global ist im Jahre 2022 die Kapazität aller Kraftwerke der erneuerbaren Energien um 9,6 % gestiegen, was einem Gesamtzuwachs von 295 Gigawatt bedeutet. Damit konnten weltweit die Ausgaben für Elektrizität aus fossilen Brennstoffen um 521 Milliarden US-Dollar gesenkt werden. Am meisten profitierten dadurch die Asiatischen Staaten mit 199 Milliarden US-Dollar dicht gefolgt von Europa. Hier konnte man 176 Milliarden US-Dollar eingesparen. Demnach produzieren 86 % aller neu in Betrieb genommenen Erneuerbare-Energien-Kraftwerke günstiger Strom, als Anlagen mit fossilen Brennstoffen. Der wirtschaftliche Ausbau der Erneuerbaren macht sich bei gesunkenen Gestehungskosten in den Bereichen PV, Onshore-Wind, Solar- und Geothermie deutlich bemerkbar. Leicht gestiegen sind sie jedoch die Kosten bei Offshore-Wind und Wasserkraftanlagen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Das Jahr 2022 gilt als Wendepunkt in der Energiewirtschaft</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Generaldirektor von IRENA, Francesco La Camera, sagte dazu: „IRENA sieht das Jahr 2022 als einen echten Wendepunkt in der Entwicklung der erneuerbaren Energien, da ihre Wettbewerbsfähigkeit trotz der anhaltenden Inflation der Rohstoff- und Ausrüstungskosten auf der ganzen Welt noch nie so groß war.&#8221; Weiter heißt es, „Heute sind die wirtschaftlichen Argumente für erneuerbare Energien überzeugender denn je, aber die Welt muss bis 2030 jedes Jahr durchschnittlich 1.000 GW an erneuerbarer Energie hinzugewinnen, um in der Reichweite von den 1,5°C Erderwärmung zu bleiben. Das ist mehr als das Dreifache des Niveaus von 2022.“</p>



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<div class="wp-block-button"><a class="wp-block-button__link wp-element-button" href="https://cubeconcepts.de/pv-stromgestehungskosten-im-vergleich/">Zu einem Kosten-Vergleich</a></div>
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		<title>Was bedeutet das Solarpaket I für Unternehmen?</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-solarpaket-i-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2023 09:55:16 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9513</guid>

					<description><![CDATA[<p>Von der Anhebung der Einspeisevergütung für Agri-PV bis hin zum unkomplizierten Repowering von Bestandsanlagen – das Solarpaket I räumt gezielt über 50 identifizierte Bürokratiehürden aus dem Weg. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Änderungen im EEG, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und schnellere Projektrealisierungen ermöglichen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Neben vielen Erleichterungen für die Betreiber von Balkon-Kraftwerken, privaten PV-Anlagen oder gemeinschaftlich genutzter Solaranlagen bei Mehrfamilienhäusern bis 30 kWp, soll das <strong>Solarpaket I</strong> auch zu Verbesserungen und Vereinfachungen bei <strong>gewerblichen Photovoltaikanlagen für Unternehmen</strong> führen. Durch diese Maßnahme möchte das BMWK die hohe Ausbau-Dynamik weiter steigern und die bisherigen Hemmnisse reduzieren, um das ehrgeizige Ausbauziel zu erreichen. Bis 2030 sollen insgesamt 215 Gigawatt PV-Leistung in Deutschland installiert werden.&nbsp;&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Änderungen sollen ab 2024 greifen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf des Solarpaketes I noch vor der Sommerpause 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dies scheiterte jedoch, weil die entsprechende Kabinettsvorlage noch nicht fertiggestellt war. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, wie das Solarpaket I offiziell heißt, sieht eine weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Die Regelungen greifen <strong>ab 2024</strong> und müssen in den kommenden Monaten noch weiter konkretisiert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Konkret sieht das Solarpaket I folgendes für Unternehmen vor:</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bis 2030 sollen in Deutschland <strong>Solarparks</strong> und <strong>Agri-PV-Anlagen</strong> mit einer Gesamtleistung von 80 GW installiert werden. Dazu werden die aufwendigen Genehmigungsverfahren gelockert und es gilt eine <strong>Opt-out-Regelung</strong>. Das bedeutet, dass eine Baugenehmigung für Flächen, die zur Photovoltaik-Nutzung vorgesehen sind, schneller erteilt wird. Dies soll gelten, wenn dem nicht vorher ausdrücklich widersprochen wurde. Die gilt auch für Flächen, deren Zuwegung nur über dritte Parteien möglich ist. Änderungen und <strong>Erweiterungen des Wegenutzungsrechtes</strong> für Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden sich hierzu bereits in Abstimmung. Zusätzlich wird die <strong>sog. Flächenkulisse</strong> erweitert werden, nach der beispielsweise bisher nur beschleunigte Verfahren bei geplanten Freiflächenanlagen in 200 Metern Entfernung von Bahntrassen oder Autobahnen möglich sind. Um die Attraktivität von Agri-PV für die Landwirtschaft zu steigern, wird die <strong>Einspeisevergütung </strong>für solche Anlagen <strong>angehoben</strong>. Die jeweiligen Landesregierungen sind angehalten, den Ausbau von Solarparks und Agri-PV-Anlagen zu steuern und können Projekte auch bremsen, sofern sie das Ausbauziel übertreffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/230629-entwurf-eines-gesetzes-zur-steigerung-des-ausbaus-photovoltaischer-energieerzeugung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Solarpaket I</a> sieht für Unternehmen auch ein <strong>unkomplizierteres Repowering</strong> von Bestands-Dachanlagen vor und bei neuen PV-Anlagen wird das <strong>vereinfachte Netzanschlussverfahren</strong> öfter greifen. Die Beschleunigung der Genehmigungen soll durch sog. Praxis-Checks erzielt werden, da bisher bereits 50 Bürokratiehürden identifiziert wurden, die den aktuellen PV-Ausbau massiv hemmen. Die einzelnen Schritte zur Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren und zu schnelleren Zugängen zu den Stromnetzen werden dazu weiter ausgearbeitet. Dies gilt auch für Förderangebote, die künftig ebenfalls beschleunigt werden sollen.</p>
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		<title>Flächeneffizienz von PV-Anlagen im Vergleich</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/flaecheneffizienz-von-pv-anlagen-im-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Aug 2023 12:59:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=9502</guid>

					<description><![CDATA[<p>Während der Anbau von Energiepflanzen riesige Flächen beansprucht, liefert Solarenergie auf gleicher Fläche ein Vielfaches an Ertrag für E-Mobilität, Firmen und Haushalte. Dieser Beitrag beleuchtet aktuelle Studienergebnisse des Thünen-Instituts und zeigt auf, wie Solaranlagen die Energiewende durch Flächeneffizienz beschleunigen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis zum Jahre 2050 muss der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert werden. Dabei spielt die <strong>Flächeneffizienz</strong> bei der Energieerzeugung der Regenerativen eine wichtige Rolle. Das Thünen-Institut hat hierzu einen interessanten <a href="https://www.thuenen.de/de/newsroom/mediathek/faktencheck/energie-vom-acker-lohnt-sich-das" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Vergleich</a> zwischen <strong>PV-Anlagen, Windenergie und Biomasse</strong> gezogen und die jeweilige Energieausbeute auf einem Hektar errechnet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Flächeneffizienz von erneuerbaren Energien im Vergleich</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auf einem Hektar landwirtschaftlichen Bodens wird durch <strong>Mais- oder Rapsanbau</strong> und der späteren Verstromung knapp <strong>23.000 kWh</strong> jährlich erwirtschaftet. Dies schließt die Speicherverluste ein und könnte <strong>sieben Haushalte</strong> für ein Jahr mit Strom versorgen. Umgerechnet auf die Gewinnung von Biodiesel und der gesamten Verwendung der Nebenprodukte als Tierfutter, könnte ein KFZ damit bis zu 66.000 km weit fahren. &nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf einer Fläche von 100 x 100 Metern findet ebenso eine etwa 800-900 kWp <strong>PV-Anlage</strong> Platz. Sie liefert mindestens <strong>700.000 kWh </strong>jährlich und kann <strong>230 Haushalte</strong> mit Strom versorgen. Ein Elektrofahrzeug käme mit dieser Energiemenge rund 4 Millionen Kilometer weit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Berechnungen der Studie beziehen sich bei Solarenergie und Biomasse jeweils auf die komplette Nutzung eines zusammenhängenden Hektars. Bei der Berechnung der Windenergie-Effizienz wurde für ein Windrad die notwendige Bodenversiegelung veranschlagt und auf 100 x 100 Meter hochgerechnet, so dass die berechneten Werte einen <strong>gesamten Windpark</strong> repräsentieren: Dieser erzeugt demnach <strong>18.000.000 kWh</strong> jährlich, versorgt damit <strong>6.000 Haushalte</strong> und ein Elektrofahrzeug könnte damit 100.000.000 km weit fahren.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die Flächeneffizienz von PV-Anlagen ist 30-mal höher als bei Biomasse</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Derzeit nutzen Landwirte etwa 14 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik für den Anbau von Energiepflanzen. Das entspricht ungefähr einer Million Hektar landwirtschaftlicher Fläche, auf der sie Mais oder Raps anbauen, um Biogas, Biodiesel, Pflanzenöl und Bioethanol herzustellen. Experten des Fraunhofer ISE schätzen, dass hier durch eine Umstellung auf effektivere PV-Anlagen als <strong>Solarparks oder Agri-PV ca. 600 GWp</strong> Nennleistung realisiert werden könnten. Das wäre sogar doppelt so viel Strom, als Deutschland zur Erreichung des Klimazieles benötigt. Die hohe Flächeneffizienz von PV-Anlagen im Vergleich zur Biomasse spricht eindeutig für einen beschleunigten Photovoltaikausbau auch auf Freiflächen. Die von der EU und Deutschland bis 2030 angestrebte <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">PV-Leistung von 215 Gigawatt</a> könnte sich aber auch in anderer Form realisieren lassen: Bisher nutzen wir in Deutschland nur 10 % aller Dachflächen zur Stromerzeugung durch Photovoltaikanlagen, und die gleiche Studie des Fraunhofer-Instituts schätzt, dass das ungenutzte Potenzial der Dächer etwa 1.000 GWp beträgt.</p>
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		<title>EU beschließt beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren (RED III)</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-beschliesst-beschleunigten-ausbau-der-erneuerbaren-red-iii/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jun 2023 10:41:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Regulatorik & ESG]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=7782</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie setzt neue verbindliche Standards für Industrie, Verkehr und Gebäude, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen drastisch zu reduzieren. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Neuerungen der RED III – von der Definition für grünen Wasserstoff bis hin zur radikalen Vereinfachung von Umweltprüfungen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Ministerrat der EU hat der Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) zugestimmt. Rechtlich verbindlich ist jetzt das Ziel, dass in der gesamten EU bis 2030 der Anteil an erneuerbaren Energien auf mindestens 42,5 % steigt. Bisher lag der Zielwert der RED II bei lediglich 32,5 % und wurde seit 2018 nicht erneuert. Mit der neuesten Entscheidung werden die Bestimmungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sowie des <a href="https://cubeconcepts.de/was-bedeutet-das-eu-klimaschutzgesetz-fuer-unternehmen/">EU-Klimaschutzpaketes „Fit for 55“</a> konsequent angeglichen. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Beschleunigte Verfahren durch RED III</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das beschleunigte Genehmigungsverfahren für Wind- und Solarkraftwerke der Notfallverordnungen in Deutschland wird ab jetzt zum Standard. Solar- und Windparks sollten demnach maximal nach einem Jahr genehmigt werden und doppelte Umweltuntersuchungen oder Analysen werden überflüssig. Die Angleichung und Novellierung der EU-weit gültigen RED war dringend notwendig, da bis 2030 die CO₂-Emissionen ebenfalls um 55 % gesenkt werden sollen. Dabei spielt der beschleunigte Ausbau der <a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik/" type="page" id="28902">Photovoltaik</a>&#8211; und Windkraftanlagen eine entscheidende Rolle. Um alle Ziele erreichen zu können, muss nämlich ein Zubau von jährlich 100 Gigawatt an Erneuerbaren in der EU realisiert werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die „Renewable Energy Directive“ (RED)?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Generell hat die Richtlinie über erneuerbare Energien der Europäischen Union (EU) das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch in der EU zu erhöhen. Sie legt verbindliche Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch fest. Darüber hinaus gibt es spezifische Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehrssektor und im Bereich der Wärme- und Kälteerzeugung. RED enthält auch Bestimmungen zur Förderung erneuerbarer Energien, zur Energieeffizienz und zur Nachhaltigkeit von Bioenergie und legt fest, dass die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne erstellen müssen, um ihre Ziele zu erreichen. Weiterhin fördert sie den Ausbau erneuerbarer Energien durch Maßnahmen wie Einspeisevergütungen, Quotenregelungen, Ausschreibungen und Netzzugangsregelungen und ist ein wichtiges Instrument zur Unterstützung der Energiewende und zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in der EU. Insgesamt fördert RED die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wie Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie und trägt somit zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Was hat sich mit RED III zusätzlich geändert?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Novellierung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie sieht zusätzlich eine Verdopplung der Anteile von erneuerbaren Energien des Gesamtenergieverbrauchs in den Gebäude- und Verkehrssektoren vor und legt weitere Definitionen und Bestimmungen verbindlich fest: den Umgang mit E-Fuels, die Erklärung des Begriffes &#8220;Grüner Wasserstoff&#8221; sowie beispielsweise die Nutzung und Bewertung von Holz oder Biomasse als Energieträger. Auch die Unterziele in den Rechtsvorschriften für die Industrie zur Fernwärme und -kälte wurde im Trilog-Verfahren zwischen EU-Kommission, Parlament und dem Europäischen Rat weiter ausgearbeitet und mit dem RED III verabschiedet. Lediglich die Fragen zum Ausschluss von Wasserkraftwerken aus Vorranggebieten oder deren Nachhaltigkeitscharakter und ob E-Fuels aus Atomstrom auf die Ziele im Verkehrssektor angerechnet werden können, müssen jetzt weiter nachverhandelt werden.  </p>
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		<title>Vereinfachte Netzanschlüsse für Dach-PV-Anlagen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/vereinfachte-netzanschluesse-fuer-dach-pv-anlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 May 2023 11:07:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=7545</guid>

					<description><![CDATA[<p>Durch vereinfachte Nachweisverfahren und die Nutzung der Niederspannungsrichtlinie wird der Bau großer Dach-PV-Anlagen für Industrie und Gewerbe deutlich attraktiver. Dieser Beitrag erläutert die aktuellen Erleichterungen beim Anlagenzertifikat und zeigt auf, wie Betreiber von den neuen Übergangsregelungen für eine schnellere Inbetriebnahme profitieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/vereinfachte-netzanschluesse-fuer-dach-pv-anlagen/">Vereinfachte Netzanschlüsse für Dach-PV-Anlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Zertifizierungsanforderungen für Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern ab 135 kWp herabzusetzen. Es ist geplant, Dach-PV-Anlagen bis zu 500 kWp nach der günstigeren und einfacheren Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N 4105 zu zertifizieren, wenn sie maximal 270 Kilowatt ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Dies soll unabhängig für alle Spannungsebenen der Anschlüsse gelten. Die Bundesregierung sowie der Bundesverband Solarwirtschaft versprechen sich durch diese wesentliche Erleichterung einen weiteren Investitionsschub in gewerbliche Dach-Photovoltaikanlagen. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bisherige 135-kWp-Grenze für Dach-PV-Anlagen soll erhöht werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Erst als im April 2018 die 96-seitige VDE AR-N 4105 in Kraft trat, wurden defacto auch die Gültigkeiten der Normen für die Spannungsebenen aufgeweicht und die 135-kWp-Grenze eingezogen. Somit gilt bis heute für PV-Anlagen ab 135 kWh die kostspielige Mittelspannungsrichtlinie VDE AR-N 4110 als Netzanschlussregel. Solch eine Zertifizierung verschlingt schnell mehrere Tausend Euro und stellt einen hohen bürokratischen Aufwand dar. PV-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 950 Kilowatt kommen bisher zwar mit einem vereinfachten Anlagenzertifikat B nach VDE AR-N 4110 aus, aber diese unverhältnismäßig strengen Zertifizierungsanforderungen führen zu Verstimmungen bei den investitionswilligen Unternehmen und zu einem Flaschenhals bei der Beantragung der jeweiligen Netzanschlüsse. Mit den nun vorgelegten Verordnungsentwürfen will man den gesamte Prozess für Anlagen bis 500 kWp beschleunigen und vereinfachen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hohe Ziele verlangen vereinfachte Netzanschlüsse und mehr Geschwindigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Um dem ehrgeizigen <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">Ziel</a> eines jährlichen Zuwachses von 22 Gigawatt Solarleistung näher zu kommen und bis 2030 auf 215 Gigawatt in Deutschland ausbauen zu können, soll diese Maßnahme in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies soll die Nachfrage von Unternehmen für Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern weiter anfeuern. In diesem Sinne wurde bereits Ende Juli 2022 die NELEV dahingehend angepasst. Betreiber von Anlagen bis zu 950 kWp sind auch ohne vorliegendes Zertifikat zur vorläufigen Inbetriebnahme berechtigt. Allerdings nur, wenn sie das Anlagenzertifikat B gemeinsam mit der Konformitätserklärung abnehmen lassen. Dies darf bis zu 18 Monaten nach dem Netzgang erfolgen. Diese Übergangslösung für vereinfachte Netzanschlüsse, die man im Rahmen des <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Gesetze/Energie/EnWG.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Energiewirtschaftsgesetzs (EnWG)</a> beschlossen hat, ist noch bis 2025 gültig. Sie konnte den Stau bei den Zertifizierungen etwas lindern, so dass etliche bis dahin fertiggestellte PV-Anlagen seitdem in Betrieb gehen durften.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/vereinfachte-netzanschluesse-fuer-dach-pv-anlagen/">Vereinfachte Netzanschlüsse für Dach-PV-Anlagen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<item>
		<title>PV-Stromgestehungskosten im Vergleich</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/pv-stromgestehungskosten-im-vergleich/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 May 2023 07:45:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=7316</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit Gestehungskosten von teils unter 4 ct/kWh haben große Solarparks fossile Energieträger längst unterboten und liegen nun sogar gleichauf mit günstigen Onshore-Windkraftanlagen. Dieser Vergleich zeigt auf, warum Investitionen in PV-Anlagen nicht nur ökologisch notwendig, sondern dank sinkender Systempreise und steigender Effizienz wirtschaftlich unschlagbar sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/pv-stromgestehungskosten-im-vergleich/">PV-Stromgestehungskosten im Vergleich</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Generell dienen die Stromgestehungskosten (Levelized Cost of Electricity, LCOE) dazu, die Kosten verschiedener Energieträger-Technologien miteinander zu vergleichen und die wirtschaftlichste Option zu ermitteln. Die ausschlaggebenden Faktoren sind dabei die Investitions- und Betriebskosten (inkl. Zinsen), die Kosten für Brennstoffe und CO₂-Emissionen, sofern die Stromerzeugung auf der Verbrennung fossiler Brennstoffe basiert, sowie die Lebensdauer, Auslastung und Entsorgung einer Anlage. Wie haben sich nun in den letzten Jahren die Stromgestehungskosten für gewerbliche PV-Anlagen gegenüber verschiedene andere Energieträger verändert?</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Stromgestehungskostenkosten sinken in zwölf Jahren um 85 %</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="650" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/05/Stromgestehungskosten-1024x650.jpg" alt="" class="wp-image-7390" style="width:704px;height:446px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/05/Stromgestehungskosten-1024x650.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/05/Stromgestehungskosten-300x190.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/05/Stromgestehungskosten-768x488.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/05/Stromgestehungskosten.jpg 1230w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Laut dem Bericht <a href="https://www.irena.org/publications/2021/Jun/Renewable-Power-Costs-in-2020" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&#8220;Renewable Power Generation Costs in 2020&#8221;</a> der Internationalen Energieagentur (IEA) sind die globalen Stromgestehungskosten für Solarstrom im Jahr 2020 im Durchschnitt um 85 % gesunken, verglichen mit den Kosten im Jahr 2010. In einigen Ländern, wie in China, Indien und den Vereinigten Staaten, sind die <strong>PV-Stromgestehungskosten</strong> mittlerweile niedriger als die Kosten für Kohle- oder Gas-basierte Stromerzeugung. Für Deutschland kommt das Fraunhofer Institut in einer <a href="https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/studie-stromgestehungskosten-erneuerbare-energien.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Studie</a> auf ähnliche Werte: Danach liegen die Stromgestehungskosten bei PV-Großanlagen in 2021 zwischen 3,12 und 11,01 Cent pro kWh, wobei sich die Spanne dadurch erklärt, dass bei der Berechnung zwischen verschiedenen PV-Anlagentypen unterschieden wurde. Je größer die Anlage, desto geringer sind die Kosten pro kWp und für die Stromgestehungskosten insgesamt ist entscheidend, ob sie mit oder ohne Stromspeicher realisiert wird. Werden die gemittelten LCOE für Photovoltaikanlagen in Deutschland von 2011 und 2021 verglichen, liegen die Kosten ebenfalls um 85 % niedriger. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Geringe Stromgestehungskosten bei erneuerbaren Energien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit einem gemittelten Wert von knapp 6 Cent pro kWh liegen Photovoltaik-Großkraftwerke nun gleichauf mit den immer schon recht günstigen Onshore Windkraftanlagen. Diese konnten ihre Stromgestehungskosten innerhalb der letzten Jahre immerhin von 9 auf 6 Cent pro kWh im Durchschnitt senken. Beide Studien kommen zu dem Schluss, dass die Stromproduktion durch große <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a> heute die kostengünstigste Variante darstellt. Abgesehen von kleinen privaten PV-Dachanlagen mit Speichern oder Offshore Windkraftanlagen ist der Strom aus Biogas heute der teuerste Strom aus erneuerbaren Energien. Die Kostensenkungen bei den PV-Stromgestehungskosten führen die Experten hauptsächlich auf technologische Fortschritte und Massenproduktion zurück. Zusätzlich hat die Effizienz der PV-Module zugenommen, während die Kosten für die Herstellung und Installation gesunken sind. Auch die Entwicklung von innovativen PV-Systemen wie zum Beispiel die Kombination von PV-Anlagen mit Energiespeichern trägt zur Kostensenkung bei. Es wird erwartet, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren fortsetzen wird. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Steigende Stromgestehungskosten bei fossilen Brennstoffen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Generell sind die Stromgestehungskosten fossiler Brennstoffe in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Dies liegt zum Teil daran, dass einige fossile Brennstoffreserven schwerer zugänglich geworden sind, was höhere Kosten für die Förderung und Exploration mit sich bringt. Gerade bei Gas lagen die Gestehungskosten zwischenzeitlich aufgrund der russischen Invasion in der Ukraine bei knapp 30 Cent pro kWh. Trotz der aktuellen Preisberuhigung erreichten sie im Jahresmittel 2022 immer noch einen Wert über 20 Cent pro kWh. Neben den höheren Beschaffungskosten verteuern auch die strengeren Umweltauflagen fossile Brennstoffe in Europa. Die Preise für den CO₂-Ausstoß werden durch die Länder sowie durch die Europäische Union weiterhin sukzessive erhöht. </p>



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		<title>NRW erweitert das diesjährige Förderprogramm</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/nrw-erweitert-das-diesjaehrige-foerderprogramm/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 May 2023 12:16:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=6753</guid>

					<description><![CDATA[<p>Von der Parkplatzüberdachung bis zum Solarpark: Die neuen Förderrichtlinien in NRW bieten erhebliche Investitionszuschüsse von bis zu 1 Million Euro für gewerbliche Photovoltaik-Projekte. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen und zeigt auf, wie Sie die staatliche Unterstützung für Ihre Planung und Umsetzung optimal nutzen.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Pünktlich zum Mai präsentierte die NRW-Landesregierung die Erweiterung ihres Förderprogramms „progres.nrw“. Demnach sollen in diesem Jahr <strong>230 Millionen Euro</strong> Fördermittel für den Ausbau von <strong>Photovoltaik, Windenergie und Geothermie</strong> bereitgestellt werden. Neben der Verbesserung der Förderrichtlinien sind nun auch weitere Bereiche förderfähig geworden und es werden zusätzliche Mittel für große PV-Anlagen zur Verfügung gestellt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solar-Carports, Freiflächenanlagen oder Agri- und Floating-PV-Anlagen sind jetzt förderfähig</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Geplante <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a>, die bisher nicht über das EEG gefördert werden konnten, erhalten jetzt maximal 20 % oder 500.000 Euro der zuwendungsfähigen Ausgaben und Floating-Photovoltaikanlagen sowie Agri-Photovoltaikanlagen bis zu 25 % oder maximal 1 Million Euro Zuschüsse. Auch Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden in Verbindung mit Batteriespeichern werden nun mit maximal 90 % oder 350.000 Euro bezuschusst. Neu ist die Förderung bei der Errichtung von <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solar-carports-customized-solar-solutions/">Carports mit Solarmodulen</a> auf offenen Parkplätzen, die mehr als zehn Stellplätze aufweisen. Dies wird ab sofort mit maximal 500 Euro pro kWp oder 50.000 Euro bezuschusst. Zudem können auch Fassaden-Photovoltaik-Projekte erstmalig mit Zuschüssen rechnen. Sie sollen bis maximal 350 Euro pro kWp oder 50.000 Euro gefördert werden. Darüber hinaus gibt es bei allen PV-Projekten finanzielle Unterstützung für Machbarkeitsstudien, Planungsarbeiten und Beratungsleistungen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen können jetzt ihre Anträge unter progres.nrw stellen.</p>



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<p class="wp-block-paragraph">Sie planen eine gewerbliche PV-Anlage und möchten Förderprogramme jetzt nutzen? CUBE CONCEPTS berechnet immer&nbsp;<strong>aktuell und zuverlässig</strong>, mit welchen Zuschüssen und Vergütungen Unternehmen bei ihrem PV-Projekt rechnen können.</p>



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		<title>Druck zur CO₂-Einsparung für Unternehmen steigt massiv</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/druck-zur-co%e2%82%82-einsparung-fuer-unternehmen-steigt-massiv/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Apr 2023 08:39:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=6664</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Verschärfung des EU-Emissionshandels führt zu einer massiven Verknappung von CO₂-Zertifikaten und setzt Unternehmen unter enormen finanziellen Druck. Erfahren Sie, warum die Reduktion von Emissionen durch eigene regenerative Energien jetzt zur existentiellen Voraussetzung für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit wird.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Durch die Verabschiedung der Klimaschutzgesetze des EU-Parlaments am 18. April 2023 steigt der Druck zur CO₂-Einsparung massiv. Energieintensive Unternehmen mit hohem CO₂-Ausstoß stehen jetzt unter Zugzwang, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben wollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verknappung im Emissionshandel setzt Wirtschaft unter Bedrängnis</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret sieht das neue <a href="https://cubeconcepts.de/energierecht/aktuelle-gesetze/">Klimaschutzpaket der EU</a>, das Kommissionspräsidentin von der Leyen als „Meilenstein“ und „größtes Klimaschutzpaket aller Zeiten“ bezeichnet, unter anderem eine <strong>Verknappung der CO₂-Zertifikate</strong> vor. Es soll dazu dienen, die Investitionen in regenerativen Energien zu fördern und setzt die Wirtschaft, die zuletzt durch die leichtfallenden Energiekosten Entlastung verspürte, nun drastisch unter Bedrängnis.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Alle Wirtschaftsbereiche rechnen mit hohen Preissteigerungen<strong>&nbsp;</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Betroffen sind alle Wirtschaftsbereiche angefangen von Verkehr über Stromerzeuger bis hin zur Industrie, die CO₂-Zertifikate erwerben müssen, um ihre Produktion aufrecht erhalten zu können. Die Dezimierung der Verschmutzungsrechte für den CO₂-Ausstoß wird zwangsläufig zu <strong>heftigen Preissteigerungen</strong> im europäischen Emissionshandel führen. Experten rechnen dabei mit ca. 700 Milliarden Euro, die in der EU durch diese Maßnahmen eingenommen werden und anschließend zielgerichtet in den Ländern zum beschleunigten Ausbau von Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft genutzt werden sollen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Unternehmen müssen jetzt handeln und ihre CO₂-Bilanz verbessern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit einer neutralen oder gar positiven CO₂-Bilanz sind Unternehmen jetzt auf der sicheren Seite, da sie nicht nur zu der Einhaltung von den noch kommenden gesetzlichen Vorgaben führt, sondern auch einem immensen Wettbewerbsvorteil darstellt und das Image wesentlich verbessert. Möglich wird dies in erster Linie durch die Verwendung von eigenem CO₂-neutralem Strom. Aber auch der Einsatz energiesparender Technologien oder die Effizienzsteigerungen und Einsparungen bei der Rohstoff- und Materialbeschaffung können zu einer besseren CO₂-Bilanz führen.</p>



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		<title>Globalstrahlung 2022 auf Rekordniveau</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/globalstrahlung-auf-rekordniveau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Mar 2023 10:53:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=6149</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit 1.230 kWh/m² erreichte die Globalstrahlung in Deutschland im Jahr 2022 einen historischen Höchststand und bescherte PV-Anlagenbetreibern außergewöhnliche Rekorderträge. Dieser Beitrag analysiert die Wetterdaten des DWD und erklärt das Zusammenspiel von direkter und diffuser Strahlung für die PV-Stromerzeugung.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Auf der Pressekonferenz am 21.03.2023 stellte der Deutsche Wetterdienst (DWD) seine gesammelten <a href="https://www.dwd.de/DE/presse/pressekonferenzen/DE/2023/PK_2023_03_21/pm_zur_pk2023.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=3" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Klimawerte</a> aus 2022 vor. Demnach betrug die <strong>durchschnittliche Globalstrahlung</strong> 2022 in Deutschland <strong>1230 kWh/m²</strong>. Dieser Höchstwert seit Messbeginn im Jahr 1983 ist auch der hohen Anzahl an Sonnenstunden im Jahr 2022 zu verdanken. Mit 2.024 Stunden lag dieser Wert ebenfalls um 31 % höher als der Mittelwert der Referenzperiode 1961-1990 und bescherte damit allen PV-Anlagenbetreibern ein extrem ertragreiches Jahr.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Jährlicher Anstieg um durchschnittlich 3,35 kWh/m²</h2>



<figure class="wp-block-image alignleft size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="682" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Globalstrahlung-steigt-1024x682.jpg" alt="Globalstrahlung steigt" class="wp-image-11807" style="width:464px;height:auto" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Globalstrahlung-steigt-1024x682.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Globalstrahlung-steigt-300x200.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Globalstrahlung-steigt-768x512.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Globalstrahlung-steigt.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Werte der Globalstrahlung steigen seit der Erfassung im Mittel jährlich um 3,35 kWh/m². Die Strahlungsenergie, die von der Sonne auf die Erdoberfläche trifft, ist von 1983 bis heute durchschnittlich von 1.005 auf etwa 1.140 kWh/m² gestiegen. Sie setzt sich aus der direkten Strahlung (auch als direkte Einstrahlung bezeichnet), die direkt von der Sonne auf die Erdoberfläche trifft, und der diffusen Strahlung (auch als Streustrahlung bezeichnet), die von der Atmosphäre gestreut wird, zusammen. Beide Strahlungsarten werden von<a href="https://cubeconcepts.de/wirkungsgrad-von-solarzellen/"> modernen Solarmodulen</a> in elektrische Energie umgewandelt, so dass hohe Globalstrahlungswerte die Effizienz von Photovoltaikanlagen zusätzlich verbessern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wichtige Variablen für Erneuerbare: Windgeschwindigkeit &amp; Globalstrahlung</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="683" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-6154" style="width:457px;height:304px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-1024x683.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-300x200.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-768x512.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-1536x1024.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Windgeschwindikkeit-und-Globalstrahlung-Windrad-im-Meer-2048x1366.jpg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Wie alle Wetterdaten variiert auch die Globalstrahlung: In schlechteren Jahren für PV-Anlagenbetreiber wie 2013 lag sie immer noch bei 1045 kWh/m² im Mittel. Im sog. Jahrhundert Sommer von 2003 waren es beispielsweise 1.195 kWh/m² oder im Jahr 2018 in Deutschland rund 1.210 kWh/m². Dem Rekordwert der Globalstrahlung von 2022 steht ein nur durchschnittliches Windjahr gegenüber: Windkraftanlagen profitierten im Jahresmittel von 5,6 m/s, was in etwa dem Durchschnitt der Referenzperiode (1961 – 1990) entspricht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gründe für den Anstieg der Globalstrahlung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zurückzuführen sind die schwankenden Werte der Globalstrahlung auf die Sonnenaktivität und den Grad der atmosphärischen Verschmutzung, deren Intensität ständig wechselt. Den beständigen Anstieg über Jahrzehnte hinweg ordnen Experten allerdings dem Klimawandel zu. Durch die wärmeren Temperaturen kann die Atmosphäre mehr Energie von der Sonne aufnehmen und speichern, was insgesamt zu einer höheren bzw. wachsenden Globalstrahlung führt.</p>



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		<title>60 % Zuwachs der PV-Stromspeicherkapazitäten in 2022</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/60-zuwachs-der-pv-stromspeicherkapazitaeten-in-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 08 Mar 2023 08:22:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=5776</guid>

					<description><![CDATA[<p>Getrieben von steigenden Energiepreisen und dem Ausbau der E-Mobilität setzen bereits über 10.000 Unternehmen auf eigene Stromspeicher zur Sicherung ihrer Energieunabhängigkeit. Dieser Beitrag analysiert die aktuellen Rekordzahlen beim Speicherausbau und zeigt auf, wie Großspeicher und intelligente Ladeinfrastruktur die Versorgungssicherheit in Industrie und Gewerbe garantieren.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/60-zuwachs-der-pv-stromspeicherkapazitaeten-in-2022/">60 % Zuwachs der PV-Stromspeicherkapazitäten in 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Nach einer Berechnung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) verwenden nach heutigem Stand rund 10.000 Unternehmen eigene Stromspeicher. Das Haupteinsatzgebiet liegt meist darin, den selbst erzeugten PV-Strom nutzen zu können, wenn die Sonne nicht scheint. Das bedeutet einen Zuwachs von 3.900 Speichereinheiten im Jahre 2022. Nach den Informationen der RWTH Aachen hat sich allein im letzten Quartal 2022 die Kapazität der Großspeicher um 33 Prozent auf 1 Gigawatt erhöht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Die meisten Unternehmen setzen auf Solar-Batterien</h2>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="724" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920-1024x724.jpg" alt="" class="wp-image-5779" style="width:315px;height:223px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920-1024x724.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920-300x212.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920-768x543.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920-1536x1086.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/hydrogen-g33ac56bc0_1920.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Den Großteil beim Ausbau der PV-Stromspeicherkapazitäten in Deutschland machen dabei Solar-Batterien aus. Insgesamt 2.750 Unternehmen haben sich im letzten Jahr für diese Art der Stromspeicherung entschieden. Die restlichen 1.150 setzten dabei auf weitere Energiespeichersysteme, wie Wasserstoff-Speicher, Pumpspeicherkraftwerke, Power-to-Heat-Systeme, Power-to-Gas-Systeme, Druckluftspeicher, Supraleitende Magnet-Energiespeicher oder sonstige Speichersysteme.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Stromspeicherkapazitäten werden zur Kostenreduktion genutzt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für den hohen Zuwachs an Energiespeichern machen Experten die allgemeine Strompreisentwicklung, den Anstieg der Elektromobilität sowie die hohe Nachfrage nach CO₂-unbelasteten Produkten und Dienstleistungen verantwortlich. Nach einer Umfrage des <a href="https://www.bves.de/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BVES Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V.</a> nutzen 53 Prozent der Unternehmen ihre Stromspeicher, um die Stromkosten zu reduzieren, 29 Prozent für ihre Elektro-Unternehmensflotte und 20 Prozent zum <a href="https://cubeconcepts.de/lastspitzenkappung-peak-shaving/">Peak Shaving</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Vehicle to Grid und andere Technologien erhöhen die PV-Stromspeicherkapazitäten</h2>



<figure class="wp-block-image alignleft size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="773" height="617" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Solarbatterien-im-E-Bus.jpg" alt="" class="wp-image-5778" style="width:316px;height:252px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Solarbatterien-im-E-Bus.jpg 773w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Solarbatterien-im-E-Bus-300x239.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/03/Solarbatterien-im-E-Bus-768x613.jpg 768w" sizes="(max-width: 773px) 100vw, 773px" /></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Kein Wunder, sorgen doch Batteriespeicher, die immer häufiger auch direkt in <a href="https://cubeconcepts.de/e-mobilitaet-ladeinfrastruktur-als-chance-fuer-unternehmen/">Ladestationen</a> verbaut werden, für Flexibilität und Versorgungssicherheit des gesamten Stromsystems eines Unternehmens. Auf alle Fälle könnten in den nächsten Jahren die PV-Stromspeicherkapazitäten durch bidirektionales Laden rapide steigen. Dabei dienen die Batterien der E-PKW, die ohnehin bereits vorhanden sind, als mobile und dezentrale Energiespeicher. <a href="https://cubeconcepts.de/vehicle-to-grid-v2g-bidirektionales-laden/">Vehicle to Grid (V2G)</a> nennt sich diese Technologie, die zurzeit ausgebaut und gefördert wird.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/60-zuwachs-der-pv-stromspeicherkapazitaeten-in-2022/">60 % Zuwachs der PV-Stromspeicherkapazitäten in 2022</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>CO₂-Zertifikate weiter im Hoch &#038; Industriestrom im Kurzzeittief</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/co%e2%82%82-zertifikate-weiter-im-hoch-industriestrom-im-kurzzeittief/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Feb 2023 08:00:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=5339</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Wegfall der EEG-Umlage entlastet die Industrie kurzfristig, doch der vervierfachte CO₂-Preis seit 2018 bleibt ein massiver Kostentreiber für energieintensive Betriebe. Dieser Beitrag analysiert die aktuelle Strompreiszusammensetzung und zeigt auf, warum eine verbesserte CO₂-Bilanz jetzt zum entscheidenden Faktor für die wirtschaftliche Stabilität wird.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/co%e2%82%82-zertifikate-weiter-im-hoch-industriestrom-im-kurzzeittief/">CO₂-Zertifikate weiter im Hoch &amp; Industriestrom im Kurzzeittief</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">28.02.2023: Laut einer aktuellen <a href="https://www.bdew.de/service/daten-und-grafiken/bdew-strompreisanalyse/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Strompreisanalyse</a> des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sind die Strompreise für Industriestrom bei Neuabschlüssen zum Jahresbeginn gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 gesunken. Demnach sanken auch die Industriestrom-Preise inklusive Stromsteuer bei der mittelspannungsseitigen Versorgung im Schnitt von 53,38 ct/kWh auf 40,11 ct/kWh.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Geringere Steuern, Abgaben und Umlagen wirken sich auf die Industriestrom-Preise aus</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der mittlere Beschaffungswert mit den Netzentgelten und Vertrieb lag Anfang 2023 bei 37,25 ct/kWh und somit beinahe im Jahresmittel von 2022. Den Zenit, den die Strompreise im zweiten Halbjahr 2022 mit stolzen 50,66 ct/kWh erreicht hatten, scheint damit zunächst überwunden zu sein. Deutlich bemerkbar macht sich auf den Gesamtstrompreis für die Industrie und Gewerbe auch der Wegfall der EEG-Umlage seit dem 01.07.2022. Lag dieser Wert in 2021 noch bei 6,5 ct/kWh, belaufen sich die übrigen Strompreis-Bestandteile insgesamt nur noch auf 2,83 ct/kWh. Davon wiederrum ist die Stromsteuer mit 1,537 ct/kWh der größte Faktor. Die Konzessionsabgabe, die KWKG-Umlage, die §19 StromNEV-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage spielen dabei nur untergeordnete Rollen. Experten rechnen jedoch damit, dass die Talsohle des Abwärtstrends bereits erreicht ist und die Strompreise bei der Mittelspannungsversorgung wieder anziehen werden.&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Preise für CO₂-Emissionszertifikate unverändert hoch</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zum Strompreis für Industrie &amp; Gewerbe haben sich die Preise beim CO₂-Emissionszertifikathandel zwischenzeitlich nicht entspannt. Anfang 2023 lag der Preis pro Tonne CO₂ bei 90,07 €. Das sind nur 7,5 € weniger als beim Allzeithoch im August 2022 und der hochgerechnete Jahresdurchschnitt von 2023 liegt jetzt schon höher als 2022. Ohnehin scheint der Preistrend im CO₂-Emissionszertifikathandel, der seit 2018 zu beobachten ist, anzuhalten. Seitdem ist der durchschnittliche Preis pro Tonne CO₂ von 15,82 € auf 81,81 € angestiegen und hat sich in nur vier Jahren vervierfacht. Das allein sollte schon ein Zeichen für Unternehmen sein, ihre <a href="https://cubeconcepts.de/thg-quote-fuer-unternehmen/">CO₂-Bilanz</a> zu verbessern. &nbsp;&nbsp;</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/co%e2%82%82-zertifikate-weiter-im-hoch-industriestrom-im-kurzzeittief/">CO₂-Zertifikate weiter im Hoch &amp; Industriestrom im Kurzzeittief</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Jährlicher Zuwachs von 22 Gigawatt Solarleistung in Planung</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Feb 2023 14:20:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=5022</guid>

					<description><![CDATA[<p>Von Agri-PV bis hin zu schwimmenden Solarparks: Neue Öffnungsklauseln im EEG erschließen enorme Flächenpotenziale für die Energiewende in Deutschland. Dieser Beitrag analysiert die ehrgeizigen Wachstumsziele bis 2030 und beleuchtet die regionalen Unterschiede sowie die steigende Bedeutung von Freiflächen-Großprojekten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">Jährlicher Zuwachs von 22 Gigawatt Solarleistung in Planung</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Damit die Pariser Klimazielen erreicht werden können, wurden mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Mai 2022 die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien massiv erhöht. Neben einer drastischen Ausweitung von Windenergie soll nun auch die Solarleistung erheblich anwachsen. Es ist demnach geplant, dass ab 2025 bundesweit 22 Gigawatt jährlich aus Photovoltaikanlagen hinzukommen, so dass 2030 insgesamt rund 215 Gigawatt Leistung in Deutschland installiert sein sollen. Im Vergleich dazu lag der Zuwachs von PV-Anlagen in 2022 &#8211; einem der Rekordjahre &#8211; noch bei knapp 7,5 Gigawatt. Die aktuelle Gesamtleistung aller Photovoltaikanlagen in Deutschland liegt danach jetzt bei rund 65 Gigawatt. Heute kommen etwa 70% des gesamten Solarstroms aus PV-Anlagen von Dächern oder Fassaden und fast 30% aus Solarparks.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Solarleistung von Freiflächen-Photovoltaik soll ausgebaut werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ausbaupotential sehen Experten vor allem bei den <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Freiflächen-Photovoltaikanlagen</a>, weshalb jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten der Länder erweitert wurden. Bisher ließen sich Solarparks lt. EEG auf Konversionsflächen und seit 2017 auch auf sog. benachteiligten Gebieten erreichten. Dies betraf vorwiegend Flächen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie die weiträumigen Randstreifen der Autobahn und Schienenwege sowie betriebliche Vorrats– und Ausbauflächen oder Ausgleichsflächen von Unternehmen und Kommunen. Dies sind beispielsweise stillgelegte Deponien, Kiesgruben, Steinbrüche, Sportanlagen oder ehemalige Militärflächen. Seit 2023 kommen nun auch ehemalige Moorflächen, Agri-Photovoltaikanlagen (höhergelegte PV-Anlagen, die eine Bepflanzung, Bewirtschaftung und Durchfahrt von Traktoren erlauben) und schwimmende PV-Anlagen auf Seen dazu. Diese Entscheidung begrüßen sogar der NABU und der BUND und die neue Öffnungsklausel verwenden bereits die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Solarparks sind in Aussicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Zuwachs von Freiflächen-Photovoltaik lag in 2022 bei rund 2,2 Gigawatt Leistung. Davon müssen ohnehin die besonders effizienten Solarparks mit einer Nennleistung größer 1 MWP ohne EEG-Vergütung auskommen, was die Investitionsfreudigkeit jedoch kaum bremste: Die Vergütungssätze, die durch das Ausschreibungsverfahren ermittelt wurden, waren und sind immer noch äußerst lukrativ. Um jedoch eine jährliche Verdreifachung im Zubau von Solarenergie zu erreichen, müssen aber auch die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Diese unterliegen der kommunalen Bauleitplanung und die zuständige Gemeinde muss dazu einen Bebauungsplan erstellen und den Flächennutzungsplan ändern. All dies ist zurzeit noch sehr zeitintensiv. Jetzt kann ein großes Solarpark-Projekt allerdings als „raumbedeutsam“ eingestuft werden und dann übernimmt die Aufgabe der Ausweisung von Vorbehalts- und Vorranggebieten die Länder- oder Regionalplanung.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Regionale Unterschiede der Solarleistung in Deutschland</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die differenzierten Zahlen aus 2022 zum Zubau von Photovoltaikanlagen der einzelnen Länder liegen zurzeit noch nicht vor. Aber in 2021 konnten Bayern, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern den höchsten Zubau bei den absoluten Leistungszahlen verzeichnen. Schlusslichter sind dabei die Stadtstaaten. Geht man allerdings nach der Solarstromleistung pro Quadratkilometer, sollten Niedersachsen, Thüringen, Hessen und Rheinland-Pfalz dringend aufholen. Das Saarland, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegen hier vorne.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/jaehrlicher-zuwachs-von-22-gigawatt-solarleistung-in-planung/">Jährlicher Zuwachs von 22 Gigawatt Solarleistung in Planung</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
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		<title>Schnellere Genehmigungen durch EU-Notfallverordnung</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/schnellere-genehmigungen-durch-eu-notfallverordnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2023 16:12:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://cubeconcepts.de/?p=4801</guid>

					<description><![CDATA[<p>Dank der Umsetzung der Verordnung EU 2022/2577 fallen langwierige Hürden für Solarparks und industrielle PV-Projekte weg. Dieser Beitrag beleuchtet, warum der Verzicht auf vollständige Unverträglichkeitsprüfungen bei Bestandsflächen und Netzverstärkungen eine enorme Chance für Unternehmen darstellt, ihre Energieprojekte jetzt zeitnah zu realisieren.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der EU-Notfallverordnung, die am 19.12.2022 beschlossen wurde, sollen die Genehmigungsverfahren für Anlagen der erneuerbaren Energien auch in Deutschland beschleunigt werden. Dazu hat das Bundeskabinett Ende Januar 2023 einen Entwurf einer Formulierungshilfe zur Umsetzung der <a href="https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/20230303-erlaeuterung-zur-durchfuehrung-der-eu-notfall-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=4" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Verordnung EU 2022/2577</a> beschlossen und dem Bundestag zur Abstimmung weitergeleitet.</p>



<h2 class="wp-block-heading">PV-Anlagenbau soll durch EU-Notfallverordnung ebenfalls beschleunigt werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die EU-Notfallverordnung erlaubt es den Mitgliedsstaaten, den Ausbau erneuerbarer Energien durch eine landesspezifische Gesetzgebung deutlich zu forcieren. Neben beschleunigten Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen an Land und auf See sowie einem schnelleren Ausbau der Stromleitungen, sollen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts auch die Genehmigungsverfahren für Photovoltaikanlagen wesentlich verkürzt werden. Generell sieht der Entwurf des Bundeskabinetts vor, dass <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/photovoltaik-auf-dachflaechen/">PV-Anlagen auf Gewerbe- und Industriedächern</a> sowie auf „künstlichen Strukturen“ spätestens nach drei Monaten die notwendige Genehmigung zum PV-Ausbau erhalten. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Genehmigungsverfahren sollen maximal drei Monate dauern</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zusätzlich ist geplant, dass <a href="https://cubeconcepts.de/produkte/solarparks/">Solarparks</a> auf diesen künstlichen Strukturen, wie Steinbrüchen, Deponien oder Kiesgruben, im Vorfeld keine Unverträglichkeitsprüfung mehr benötigen, um genehmigt zu werden. Auch bei Repowering – der Erneuerung von bestehenden Photovoltaikanlagen durch effizientere Solarmodule – und Netzverstärkungsmaßnahmen soll es Erleichterungen geben und die Hürden gesenkt werden. In beiden Fällen sieht der Entwurf vor, dass künftig anstatt einer kompletten Unverträglichkeitsprüfung bereits eine Differenz-Prüfung ausreicht oder im Falle einer Repowering-Maßnahme in manchen Fällen sogar ganz entfallen kann.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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		<item>
		<title>Strompreisbremse: Höchstwerte in Ausschreibungen angehoben</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/strompreisbremse-hoechstwerte-in-ausschreibungen-angehoben/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Guido Steenmans]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 22 Jan 2023 11:36:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v2.cubeconcepts.de/?p=2841</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die deutliche Erhöhung der Ausschreibungswerte auf bis zu 11,25 Cent pro kW setzt ein klares Signal für neue Investitionen in PV. Dieser Beitrag beleuchtet die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und zeigt auf, wie Unternehmen über das CUBE Contracting-Modell ohne eigenes Kapitalrisiko von diesen verbesserten Konditionen profitieren können.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das im Dezember 2022 verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse regelt u. a., dass Betreiber von gewerblichen Photovoltaikanlagen ab 1.000 kWh und ausgeförderten EEG-Anlagen ab 100 kWh seit dem 01.12.2022 ihre Überschusserlöse abführen müssen. Diese werden quartalsweise mittels verschiedener Quotienten, wie beispielsweise Monatsmarktwert oder Anlagengröße berechnet. Die Erlösabschöpfungen der sog. Zufallsgewinne sollen den Endverbrauchern zugutekommen und sind zunächst bis zum 30.06.2023 befristet und maximal bis zum 30.04.2024 verlängerbar. &nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Bundesnetzagentur erhöht PV-Werte in Ausschreibungen um nahezu 25%</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zeitgleich mit dem StromPBG hat die Bundesregierung auch beschlossen, die Höchstwerte in Photovoltaik-Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur um 25% zu erhöhen, was auch direkt im Dezember 2022 für Photovoltaik auf Dachflächen und im Januar 2023 für Solarparks zur nächsten Runde der Ausschreibungen im März 2023 von der Behörde festgezurrt wurde. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen stiegen damit bei Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von 8,91 auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde und bei Solarparks von 5,90 auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde.</p>



<figure class="wp-block-image alignright size-large is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="1024" height="768" src="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-1024x768.jpg" alt="Photovoltaik Förderung" class="wp-image-566" style="width:373px;height:278px" srcset="https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-1024x768.jpg 1024w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-300x225.jpg 300w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-768x576.jpg 768w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-1536x1152.jpg 1536w, https://cubeconcepts.de/wp-content/uploads/2023/01/solarpark-2048x1536.jpg 2048w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading">Trotz Strompreisbremse sollen Ausbauziele erreicht werden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur erhoffen sich mit der Anhebung der Höchstwerte einen weiteren Schub für Investitionen in erneuerbare Energien. Gerade weil die Komponentenpreise und Finanzierungskosten durch Inflation und Materialknappheit in 2022 stiegen, kam es in verschiedenen Ausschreibungsrunden in gleichen Jahr vermehrt zu Unterzeichnungen. Der Markt verlangte ein deutliches Zeichen für die Solar- und Erneuerbaren-Branchen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Hohes Volumen bei Ausschreibungen in 2023 erwartet</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erhöhung der PV-Werte kommt genau zur rechten Zeit, da die Behörde für die ersten Ausschreibungen in 2023 bereits sehr hohe Volumen verzeichnet und die Maßnahme ein klarer Anreiz zur Kapitalanlage in Photovoltaikanlagen ist. Inwieweit dieser Schritt der Bundesnetzagentur die Investitionen der Unternehmen beflügeln wird, bleibt abzuwarten. Mit dem <a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/cube-contracting/">CUBE Contracting</a> Modell ermöglicht CUBE CONCEPTS aber auch gewerbliche Photovoltaikanlagen komplett ohne eigenes Invest oder wirtschaftlichem Risiko und gibt dabei die höheren Werte transparent an die Unternehmen weiter.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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		<title>Studie erneuerbare Energien: Aktiver Ausbau senkt Anschaffungskosten</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/studie-aktiver-ausbau-senkt-anschaffungskosten-der-erneuerbaren-energien/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maurice Kreutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2021 11:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v2.cubeconcepts.de/?p=1710</guid>

					<description><![CDATA[<p>Laut der „Clean Energy Technology“-Studie sinken die Preise für Photovoltaik durch aktiven Ausbau und technisches Lernen schneller als erwartet. Erfahren Sie, wie dieser Markteffekt die Energiewende für Unternehmen immer rentabler macht und wie CUBE CONCEPTS diese Kostenvorteile direkt an Sie weitergibt.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Saubere erneuerbare Energien</strong>&nbsp;sind ein<strong>&nbsp;entscheidender Treiber für die</strong>&nbsp;<strong>Energiewende</strong>.&nbsp;Wie gut, dass die teils hohen&nbsp;<strong>Anschaffungskosten&nbsp;</strong>für diese Quellen&nbsp;<strong>schneller fallen als erwartet</strong>. Das ist das Ergebnis der<a href="https://madoc.bib.uni-mannheim.de/59395/1/Glenk%2C%20Meier%2C%20Reichelstein%20%282021%29%20Clean%20Energy%20Technologies.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">&nbsp;‘Clean Energy Technology’ Studie</a>&nbsp;des Mannheim Institute for Sustainable Energy Studies (MISES).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei nahmen die Forscher der Studie die&nbsp;<strong>Entwicklung der Anschaffungspreise für erneuerbare Energien</strong>&nbsp;genau unter die Lupe: So wurde z. B. die Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus Sonne und Wind einbezogen genauso wie die Rate, mit der die Produktionskosten für erneuerbaren Wasserstoff gesunken sind.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Sinkende Stückkosten für erneuerbare Energien</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Als&nbsp;<strong>Basis der Berechnung</strong>&nbsp;diente das&nbsp;<strong>Lernkurven-Konzept</strong>&nbsp;nach Theodore Paul Wright: Mit steigender kumulierter Produktionsanzahl sinken die Stückkosten um einen konstanten Faktor. Konkret als Empfehlung formuliert bedeutet das: Um die Anschaffungskosten für erneuerbare Energien weiter zu senken und saubere Energie für jeden erschwinglich zu machen, müssen&nbsp;<strong>bestehende Technologien aktiv ausgebaut und weiterentwickelt&nbsp;</strong>werden. So lassen sich&nbsp;<strong>technische Automatismen</strong> entwickeln, die wiederum zu&nbsp;<strong>weiteren Kostenreduktionen</strong>&nbsp;führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Uns geht es ähnlich: Schließlich lernt man nie aus, sondern mit jedem Projekt dazu. Lassen Sie uns&nbsp;<strong>gemeinsam die Energiewende Schritt für Schritt vorantreiben</strong>&nbsp;– z. B.&nbsp;<strong>mit Ihrer individuellen Solaranlage</strong>, für die Sie&nbsp;<strong>nicht mal Anschaffungskosten zahlen müssen.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Ohne Invest zu erneuerbare Energien mit CUBE Contarcting</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit unserem&nbsp;<strong>exklusiven</strong>&nbsp;<a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/cube-contracting/">CUBE Contracting</a> sparen Sie bis zu 30% Stromkosten. Ohne Investment Ihres Unternehmens übernehmen wir als Systementwickler für integrierte Energieprojekte die komplette Finanzierung, Planung, Umsetzung und Betrieb auf Ihrem Dach, einer Freifläche oder Carport. Profitieren Sie dabei zusätzlich von einer langfristigen Energie-Preissicherheit für Ihr Unternehmen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Alternativ investieren Sie selbst mit einer äußerst attraktiven Rendite in ihre gewerbliche Photovoltaikanlagen. Dabei steht Ihnen CUBE CONCEPTS als unabhängiger und zuverlässiger Full-Service-Partner zur Seite.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir planen und kalkulieren Ihre Anlage&nbsp;nachhaltig und maximal wirtschaftlich für Sie und&nbsp;vergleichen für Sie Solarteur-Angebote&nbsp;mittels unserer Scoring-Analyse. Zusätzlich erhalten Sie eine&nbsp;unabhängige Energie-Bilanz und wir übernehmen alle administrativen Aufgaben bis zum Netzgang. Der Betrieb, das Monitoring und das Reporting gehören selbstverständlich ebenfalls zu unseren Leistungen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sichern Sie sich&nbsp;Ihren kostenlosen und <a href="https://cubeconcepts.de/unternehmen/kontakt/">vollkommen unverbindlichen Beratungstermin</a>.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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		<item>
		<title>EU-Kommission: Mit Solarenergie gegen Strompreisschwankungen</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/eu-kommision-mit-solar-gegen-strompreisschwankungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maurice Kreutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Nov 2021 12:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v2.cubeconcepts.de/?p=1699</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit ihrem Fokus auf Solarenergie treibt die EU-Kommission den Zugang der Industrie zu langfristigen Stromabnahmeverträgen und schnelleren Projektumsetzungen voran. Dieser Beitrag beleuchtet den aktuellen Arbeitsplan der Kommission und zeigt auf, warum Solarenergie als zentrale Technologie für stabile Energiekosten und Klimaschutz gilt.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://cubeconcepts.de/eu-kommision-mit-solar-gegen-strompreisschwankungen/">EU-Kommission: Mit Solarenergie gegen Strompreisschwankungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://cubeconcepts.de">CUBE CONCEPTS</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die&nbsp;<strong>steigenden Stromkosten</strong>&nbsp;und Strompreisschwankungen der letzten Wochen haben Haushalte und Industrie ordentlich auf Trab gehalten. Auf allen Seiten werden nun die&nbsp;<strong>Forderungen nach Alternativen zur erneuerbaren Energieerzeugung</strong>&nbsp;lauter. Besonders im Fokus: die&nbsp;<strong>zahlreichen Vorteile der Solarenergie.</strong></p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">„Die EU-Kommission hat gerade ihren Arbeitsplan für 2022 veröffentlicht – mit der Solarenergie als einziger genannter Energietechnologie.”</p>
<cite>Walburga Hemetsberger, CEO von Solarpower Europe</cite></blockquote>



<div style="height:24px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Potentiale von Solar ausschöpfen und Strompreisschwankungen eindämmen </h2>



<p class="wp-block-paragraph">In 2022 möchte die EU-Kommission&nbsp;<strong>die enormen Potenziale der Solarenergie ausschöpfen</strong>. Aktuell wird beispielsweise diskutiert, wie die langwierigen&nbsp;Genehmigungsverfahren&nbsp;im Rahmen der Gesetzgebung&nbsp;vereinfacht werden&nbsp;können. Ebenso steht eine&nbsp;<strong><a href="https://cubeconcepts.de/photovoltaik-pflicht-fuer-industrie-gewerbe/">Solarpflicht</a>&nbsp;</strong>für neugebaute oder renovierte Industriestandorte zur Debatte. Der Leitfaden der Kommission sieht außerdem vor, die&nbsp;<strong>Genehmigung neuer Projekte zu beschleunigen</strong>&nbsp;und empfiehlt den Zugang der Industrie zu&nbsp;Stromabnahmeverträgen für erneuerbare Energien&nbsp;zu fördern.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Gesetzliche Maßnahmen und Solarpflicht</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In den nächsten Monaten sollen nun konkrete, gesetzliche Maßnahmen entwickelt werden, um einerseits&nbsp;<strong><a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/darum-photovoltaik/">durch Solarenergie</a></strong>&nbsp;einen&nbsp;effektiven Schutz vor extremen Strompreisschwankungen&nbsp;zu ermöglichen und andererseits&nbsp;die Erde vor hohen CO<sub>2</sub>-Emissionen zu schützen.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Energiekrise heißt Zeit zum Sparen! Wir zeigen Ihnen wie.</title>
		<link>https://cubeconcepts.de/energiekrise-heisst-zeit-zum-sparen-wir-zeigen-ihnen-wie/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Maurice Kreutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Oct 2021 09:15:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Energiemarkt News]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://v2.cubeconcepts.de/?p=1692</guid>

					<description><![CDATA[<p>Steigende Preise und unsichere Lieferverträge zeigen, wie verwundbar die Energieversorgung aktuell ist. Erfahren Sie, wie Sie sich mit langfristig planbaren Stromkosten und eigenen Energielösungen unabhängig aufstellen können.</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Immergrün: Erster großer Stromanbieter stellt Lieferungen </strong>in der Energiekrise<strong> gebietsweise ein</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Immergrün hat hunderten Kunden die Lieferverträge gekündigt. Es dürfte nicht der letzte Stromanbieter sein, der diesen drastischen Schritt geht.</p>
<cite>Handelsblatt</cite></blockquote>



<div style="height:24px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>



<h2 class="wp-block-heading">Lösungen für Lieferengpässe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Solche Schlagzeilen machen in einer Energiekrise schnell die Runde. Und sind eine Garantie für besorgte Kundenanrufe bei uns. Aber wie kann sowas überhaupt passieren? Wird es jetzt dunkel in Deutschland? Und welche Lösung gibt es dafür?</p>



<p class="wp-block-paragraph">In einem&nbsp;Interview mit t-online&nbsp;hat RWE Vorstandschef Markus Krebber die Gründe für den Lieferengpass auf den Punkt gebracht: Letztes Jahr gab es einen&nbsp;sehr kalten Winter&nbsp;kombiniert mit einem&nbsp;schwachen Windjahr. Dadurch mussten oft&nbsp;Gaskraftwerke einspringen, um die Nachfrage zu decken. Trotz der gestiegenen globalen Nachfrage,&nbsp;die produzierte Menge an Gas bleibt gleich. Da nun also mehr Länder größere Mengen benötigen, findet eine&nbsp;<strong>Umverteilung&nbsp;</strong>statt und es wird&nbsp;<strong>insgesamt weniger Flüssiggas nach Europa exportiert</strong>. So entsteht eine Knappheit und Energiekrise. Als Prognose gab Krebber zu Protokoll, dass die&nbsp;Strom- und Gaspreise voraussichtlich auch weiterhin steigen&nbsp;werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Also zurück zur für Sie interessanteren Frage:&nbsp;Wie können Sie sich jetzt noch einen guten, günstigen Stromtarif sichern – und das möglichst zuverlässig?</p>



<h2 class="wp-block-heading">Günstiger Strom trotz Energiekrise?</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wir helfen Ihnen dabei!&nbsp;</strong>Denn bei einem Termin mit unseren Energieexperten können Sie sich nicht nur ausführlich zu Solarstrom, den&nbsp;zahlreichen Vorteilen&nbsp;und&nbsp;Förderungsmöglichkeiten beraten lassen. Sondern erfahren nach einem kurzen Datenaustausch auch genau, wie viel&nbsp;<strong>Einsparpotenzial&nbsp;</strong>in Ihrem Dach steckt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Denn mit unserem&nbsp;<a href="https://cubeconcepts.de/leistungen/cube-contracting/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">CUBE Contracting</a>&nbsp;können Sie sich nicht nur einen&nbsp;<strong>20% günstigeren Strompreis</strong>&nbsp;für&nbsp;<strong>20 Jahre festschreiben</strong>&nbsp;lassen, sondern&nbsp;auch Ihre Stromkosten langfristig senken. Ob Sie dabei „nur“ emissionsfreien Solarstrom, Ihr nachhaltiges Image oder ein vollständig optimiertes, digitalisiertes Energiemanagement im Sinn haben – wir finden für jede Kundensituation die passende Lösung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf Wunsch auch gerne mit einem&nbsp;passenden Stromtarif für den benötigten Reststrom&nbsp;– dank dem Standing und der Erfahrung unserer Netzwerkpartner können wir Ihnen jederzeit&nbsp;gute und abgesicherte Angebote&nbsp;machen.</p>



<div style="height:100px" aria-hidden="true" class="wp-block-spacer"></div>
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