Energieaudit nach DIN EN 16247 - Analyse

Energieaudit nach DIN EN 16247

Ein unabhängiges Energieaudit nach DIN EN 16247 ist ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, die ihre Energieeffizienz steigern und ihre Energiekosten senken möchten. Durch die Durchführung von Energieaudits gemäß dieser Norm können Unternehmen ihren Energieverbrauch analysieren, mögliche Einsparungen identifizieren und die energierelevanten Prozesse verbessern. Die Audits wurden erstmals 2015 im Rahmen des EDL-G (Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen) zunächst für Nicht-KMU zur Pflicht, die sie seitdem alle vier Jahre wiederholen müssen, sofern sie noch keine Energiemanagementsysteme nach DIN EN 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS eingeführt haben. Die jeweiligen Ergebnisse werden anschließend dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) von den Nicht-KMUs in einer Online-Erklärung zugesendet.

Für welche Unternehmen gilt die Energieaudit-Pflicht nach DIN EN 16247?

Generell sind laut Definition der EU und des EDL-Gs alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz über 50 Mio. € und einer Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. € von der Energieaudit-Pflicht nach DIN EN 16247 betroffen. Dabei kann der Gesetzgeber ggf. die Werte von Sub-, Partner- oder Zulieferunternehmen hinzuzählen. Zusätzlich gilt sie seit dem Inkrafttreten der EnSimiMav am 1. Oktober 2022 auch für Betriebe mit einem Jahresenergieverbrauch von über 10 GWh. Ausgenommen sind jedoch alle Unternehmen mit einer Zertifizierung nach ISO 50001 oder EMAS sowie Unternehmen, die weniger als 500.000 kWh jährlich verbrauchen. Dabei ist jeweils der Gesamtenergieverbrauch (Strom, Heizung oder sonstige Treib-/Kraftstoffe) ausschlaggebend, der jedes Jahr der BAFA nachgewiesen werden muss. Bei Verstößen gegen die Energieaudit-Pflicht drohen Bußgelder von bis zu 50.000 €.

Wie können KMUs von Energieaudits profitieren?

Kleine und mittlere Unternehmen, die zurzeit noch nicht auditpflichtig sind, können freiwillige Energieaudit nach DIN EN 16247 beauftragen und davon direkt doppelt profitieren. Sie sind dadurch in der Lage, Energiesteuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG zu beantragen und ihren Energieverbrauch und ihre Energiekosten zu senken. Zudem werden die Energieaudits gefördert und dienen hervorragend als Einstieg in ein betriebliches Energiemanagement-/ Effizienzmanagementsystem für Unternehmen, die gerade an der Schwelle zur Auditpflicht stehen.

Wie läuft ein Energieaudit nach DIN EN 16247 ab?

Zunächst muss ein interner oder externer Energiebeauftragte des Unternehmens einen Energieauditor beauftragen. Dazu hat das BAFA eine Liste von unabhängigen und zertifizierten Energieauditoren bereitgestellt, aus der ausgewählt werden kann. Nachdem der Auditumfang während des einleitenden Kontaktes festgelegt wurde, werden in der Auftaktbesprechung die praktische Ausgestaltung abgestimmt und alle relevanten Daten erfasst. In einem neu aufgestelltem Messplan trägt der Auditor die Messwerte aus einem vereinbarten Stichprobeverfahren ein und untersucht sämtliche Prüfobjekte in einem Außeneinsatz im Unternehmen, bevor die eigentliche Analyse beginnt. Als Datengrundlage für die Optimierungsmöglichkeiten dienen immer die aktuell gemessenen Werte sowie die vorher festgelegten Kriterien zur Wirtschaftlichkeit einer vorgeschlagenen Maßnahme. Das auftraggebende Unternehmen erhält im Anschluss einen Bericht mit konkreten Empfehlungen und Plänen zur Realisierung der Verbesserungsmöglichkeiten inkl. einer Übersicht zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten und einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Darin werden alle bisherigen Energieträger erfasst und bewertet, die Energiequellen gewichtet und die Effizienzpotentiale ausführlich dargestellt und priorisiert.

Was passiert nach einem Energieaudit?

Sofern die vorgeschlagenen Effizienzmaßnahmen gemäß der DIN EN 17463 (VALERI) einen positiven Kapitalwert aufweisen, besteht bei auditpflichtigen Unternehmen eine Pflicht zur Umsetzung bzw. zu den verschiedenen Investitionen. Unternehmen, die sich einem freiwilligen Energieaudit nach DIN EN 16247 unterziehen, sollten die Ergebnisse nutzen und die Umsetzung der Energieeffizienzmaßnahmen angehen, da sie in der Regel äußerst wirtschaftlich sind. Neben den steuerlichen Erleichterungen winken Energiekostensenkungen, die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Einstieg in ein nachhaltiges Energiemanagement, das die Zukunft des Unternehmens sichert.

Fazit

Energieaudits nach DIN EN 16247 werden immer wichtiger: Sie sind nicht nur ein essentielles Instrument zur betrieblichen Energieeffizienzsteigerung, sondern finden sich als Norm zunehmend auch in der deutschen bzw. europäischen Gesetzgebung wieder. Die Norm dient der Transparenz und Einheitlichkeit, wobei die Vorteile und Nutzen für alle Unternehmen offensichtlich sind:

  • Identifizierung von Einsparpotenzialen: Durch eine gründliche Analyse des Energieverbrauchs und der Energieflüsse können Schwachstellen und ineffiziente Prozesse erkannt werden. Das Audit kann zeigen, wo Energieverluste auftreten und wie diese minimiert werden können.
  • Kosteneinsparungen: Durch die Identifizierung von Einsparpotenzialen können Unternehmen und Organisationen ihre Energiekosten deutlich senken. Das Audit hilft dabei, effizientere Technologien, Prozesse und Verhaltensänderungen zu identifizieren, die zu Kosteneinsparungen führen können.
  • Umweltvorteile: Ein Energieaudit zielt darauf ab, den Energieverbrauch zu optimieren und somit den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Durch die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen können Treibhausgasemissionen verringert und der Beitrag zum Klimawandel minimiert werden.
  • Verbesserung des Images und der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die sich für Energieeffizienz engagieren und ihre Energiebilanz verbessern, können ihr Image als umweltbewusste Organisation stärken. Dies kann zu einem Wettbewerbsvorteil führen, da viele Kunden und Geschäftspartner heute verstärkt auf nachhaltiges Handeln achten.

Weitere interessante Beiträge