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Investitionssofortprogramm: steuerliche Vorteile für PV-Anlagen

Das Programm gilt für Inbetriebnahmen bis Ende 2027 und setzt starke Anreize für gewerbliche PV-Projekte. Durch zusätzliche Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge (75 % im ersten Jahr) entstehen attraktive Synergien für Unternehmen, die zeitgleich in Solarenergie und Ladeinfrastruktur investieren möchten, um ihre Amortisation zu beschleunigen.

Mit dem neuen Investitionssofortprogramm will die Bundesregierung gezielt Investitionsanreize setzen, um die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland wiederzubeleben. Ein zentrales Element: verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen auch gewerblich genutzte PV-Anlagen zählen. Das Programm trat am 19. Juli 2025 in Kraft und gilt für Investitionen im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027.

Degressive Abschreibung für PV-Anlagen

Unternehmen – vom Einzelunternehmer bis zur Kapitalgesellschaft – können neu installierte PV-Anlagen künftig degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben. Diese Regelung ersetzt die bisher übliche lineare Abschreibung und erlaubt eine schnellere steuerliche Entlastung in den ersten Jahren nach der Investition. Dadurch wird die Kapitalbindung gesenkt und es entsteht frühzeitig Liquidität für Folgeinvestitionen.

Für gewerbliche Photovoltaik-Anlagen bedeutet das Investitionssofortprogramm konkret:

  • Maximal 15 % Abschreibung jährlich, sofern der dreifache lineare Satz nicht überschritten wird.
  • Gilt nur für gewerblich betriebene PV-Anlagen – Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG (z. B. Kleinanlagen im Eigenheimbereich) sind ausgeschlossen.
  • Voraussetzung: Die Anlage muss bis Ende 2027 in Betrieb genommen oder wirtschaftlich übergegangen sein.

Sonderabschreibung nach § 7g EStG im Investitionssofortprogramm vorgesehen

Für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresgewinn unter 200.000 € besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % nach § 7g EStG in Anspruch zu nehmen. In Kombination mit der degressiven AfA sind dadurch im ersten Jahr theoretisch bis zu 55 % der Investitionskosten abschreibbar – ein erheblicher steuerlicher Vorteil, der Investitionen in PV-Projekte beschleunigen kann.

Indirekte Impulse durch E-Mobilitätsförderung

Ergänzend fördert das Gesetz auch betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge mit einer Sonderabschreibung von 75 % im ersten Jahr. Diese Maßnahme wird voraussichtlich den Ausbau der Ladeinfrastruktur an Firmenstandorten anstoßen – und damit auch die Nachfrage nach begleitenden PV-Lösungen zur Eigenstromversorgung erhöhen. Das wiederum könnte zusätzliche Impulse für den Ausbau gewerblicher Solaranlagen schaffen.

Wachstumsimpulse durch das Investitionssofortprogramm

Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung stellt einen echten Wachstumsimpuls für den PV-Markt im gewerblichen Bereich dar. Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten machen Investitionen in Photovoltaik wirtschaftlich attraktiver und beschleunigen die Amortisation. Besonders für Unternehmen, die Stromkosten senken und gleichzeitig ihre Nachhaltigkeitsziele erreichen wollen, bietet sich jetzt ein besonders günstiges Zeitfenster, um in eigene PV-Anlagen zu investieren.

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