EU-Klimaschutzgesetz-Parlament

Neue Pflichten für Unternehmen: EU-Klimaschutzgesetz

Die Europäische Union plant im Jahre 2050 klimaneutral zu sein und hat mit dem europäischen Klimagesetz dieses Ziel zu einer rechtlichen Verpflichtung erklärt. Konkret erarbeiten die EU-Länder stetig neue Rechtsvorschriften, damit die Klimaneutralität realisiert werden kann. Das EU-Klimaschutzgesetz nimmt seit der Verabschiedung des Gesetzespaketes durch das EU-Parlament vom April 2023 schärfere Formen an, die jetzt sukzessive auch von der Bundesregierung umgesetzt werden müssen. Daraus ergeben sich auch neue Pflichten für Unternehmen.

Das EU-Klimaschutzgesetz bringt neue Pflichten für alle

Um zu verstehen, was „Fit for 55“ bedeutet und was Unternehmen jetzt zu erwarten haben, werden in diesem Whitepaper zunächst die wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung erklärt, die aktuellen Beschlüsse zum Osterpaket vom April 2023 erörtert, mit der aktuellen Gesetzeslage verglichen, Risiken für Unternehmen beschrieben und im Anschluss Handlungsempfehlungen mit konkreten Beispielen gegeben.

Inhalte des Whitepapers:

  • Grundlagen: Steuerungs- und Emissionshandelssysteme
  • Was ist das EU ETS?
  • Was ist die DEHSt?
  • Aktuelle Gesetzeslage inkl. Normen und Richtlinien
  • Was ändert sich durch das EU-Klimaschutzpaket?
  • Risiken und neue Pflichten für Unternehmen
  • Wie können erneuerbare Energien effizient eingesetzt werden?
  • Künftige PV-Beispielrechnungen nach geplanter EU-Reform

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