Die EEW-Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen aller Branchen mit Betriebsstätte in Deutschland. Für Projektentwickler und Betreiber von Photovoltaik- und Batteriespeicheranlagen sind insbesondere zwei Module relevant: Modul 3 (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software) und Modul 4 (Allgemeine Prozessoptimierung, inkl. Speicher für elektrische Energie). Nachfolgend finden Sie die wesentlichen Fördertatbestände, Ausschlüsse und Verfahrenshinweise.
Dieser Beitrag bezieht sich auf die offizielle BAFA-Glossar Version 7.6 vom 01.04.2026, die hier einzusehen bzw. zum Download bereit steht.
Modul 3: Energiemanagement-Software und MSR-Technik
Modul 3 fördert Investitionen in Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik sowie gelistete Energiemanagement-Software. Dies ist das zentrale Fördermodul für den Einsatz von Energiemanagementsystemen (EMS) im Kontext von Photovoltaik und Batteriespeichern.
Was wird gefördert?
- Energiemanagement-Hardware (z. B. EMS-Gateway, MSR-Komponenten)
- Lizenzkosten für beim BAFA gelistete Energiemanagement-Software
- Cloudbasierte Softwarelösungen (zuwendungsfähig für den Bewilligungszeitraum)
- Blindstromkompensation (bei Einbindung in ein EMS)
- Sensorik und Datenlogger
- Steuerungs- und Regelungstechnik mit nachgewiesenem Energieeffizienzbezug
Nicht förderfähig nach Modul 3 sind Batteriespeicher, Wechselrichter, PV-Module, Lieferung des Gesamtsystems, Wartung, Updates und Lizenzverlängerungen nach Bewilligungszeitraum.
Technische Mindestanforderungen für Modul 3
Laut aktueller Übersicht muss bei der Beantragung von MSR- und Sensortechnik ein Systemkonzept eingereicht werden, aus dem die Einbindung der geförderten Technologie in ein beim BAFA gelistetes Energiemanagementsystem hervorgeht. Zusätzlich sind je nach Maßnahme folgende Unterlagen erforderlich:
- Datenerfassungsplan (bei Mess- und Sensortechnik)
- Wirkplan mit Zweck der Steuerung/Regelung (bei MSR-Technik)
- Stückliste der Aktoren und Sensoren
Wichtig: Die eingesetzte Energiemanagement-Software muss in der offiziellen BAFA-Liste förderfähiger Software geführt und in das Energie- bzw. Umweltmanagementsystem eingebunden werden.
Modul 4: Speicher für elektrische Energie & Prozessoptimierung
Modul 4 ist die weitestgehend technologieoffene Premiumförderung des EEW-Programms. Sie richtet sich an Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in industriellen und gewerblichen Prozessen – und ist damit das Modul mit dem breitesten Anwendungsbereich für PV- und Speicherprojekte im gewerblich-industriellen Kontext.
Voraussetzung ist stets ein Einsparkonzept mit nachgewiesenen Treibhausgaseinsparungen, das nach den Vorgaben der BAFA dokumentiert werden muss. Zusätzlich kann für ausgewählte Maßnahmen (Abwärmenutzung, Elektrifizierung, Wasserstoff) ein Dekarbonisierungsbonus von bis zu 10 Prozentpunkten bewilligt werden.
Was wird gefördert?
- Elektrochemische Speicher (Batteriespeicher) bei Nachweis CO₂-Einsparung gem. Infoblatt „CO₂-Faktoren”
- PV-Anlagen als Teil von Elektrifizierungsmaßnahmen – d. h. Umstieg von einem fossilen Energieträger auf Strom aus erneuerbaren Quellen (Prozessumstellung)
- Maßnahmen zur Elektrifizierung von Prozessen (inkl. Power-to-Heat bei Einhaltung der Vorgaben Anlage M4 Abschnitt 2.5.3)
- Prozess- und Verfahrensumstellungen zur Energie- und/oder Ressourceneinsparung
- Maßnahmen zur Nutzung von Prozessabwärme (Erschließung, Einspeisung in Wärmenetze, ORC-Verstromung)
- Optimierung von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung (bei überwiegendem Prozessbezug)
- Speicher für elektrische Energie (Kondensatorbänke, Batteriespeicher) bei Einhaltung CO₂-Vorgaben
- MSR/EMS-Technik alternativ zu Modul 3 – sofern Prozessbezug und Einsparkonzept vorliegen
Bereits EEG-geförderte Stromerzeugungsanlagen sind nach Modul 4 nicht förderfähig. Die gilt auch für Gasspeicher, Redundanzsysteme, gebrauchte Anlagen, Biomasse-Feuerungsanlagen (→ Modul 2), KWK-Anlagen (→ Modul 2), Maßnahmen ohne nachgewiesenes CO₂-Einsparpotenzial.
Photovoltaik im Kontext einer Elektrifizierung nach Modul 4
Photovoltaik ist in Modul 4 nicht als isolierte Stromerzeugungsmaßnahme förderfähig – die reine Erzeugung von elektrischer Energie stellt gemäß Glossar keinen Prozess im Sinne des Förderprogramms dar. Relevant wird PV dann, wenn sie integraler Bestandteil einer Elektrifizierungsmaßnahme ist: also wenn ein fossiler Energieträger durch Strom aus erneuerbarer Quelle ersetzt wird und die erzeugte Energie überwiegend für eigene Prozesse genutzt wird. Der maximale Gesamtzuschuss je zusammenhängendem Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.
Demnach muss der erzeugte PV-Strom direkt zur Herstellung von Produkten oder Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzt werden. Reine Stromerzeugung (ohne Prozessintegration) oder Maßnahmen, die überwiegend Nutzwärme in ein öffentliches Netz einspeisen, erfüllen diese Anforderung nicht. Die Einhaltung des Prozessbezugs ist im Einsparkonzept detailliert nachzuweisen.
Förderhöhe nach Unternehmensgröße
Die Fördersätze gelten vorbehaltlich der individuellen Förderfähigkeit und der jeweils aktuellen BAFA-Richtlinien:
| Unternehmensgröße | Mitarbeitende | Fördersatz |
| Kleines Unternehmen | bis 49 | bis 45 % |
| Mittleres Unternehmen | 50 – 249 | bis 35 % |
| Großes Unternehmen | ab 250 | bis 25 % |
Antragsverfahren: Der korrekte Ablauf
Für EEW-geförderte Maßnahmen darf man keine weiteren öffentlichen Beihilfen beantragen. Das Kumulierungsverbot umfasst auch EEG- und KWKG-Vergütungen sowie Bürgschaften mit Beihilfewert. Die Einhaltung ist im Verwendungsnachweis zu erklären. Hier die Schritte, die dabei eingehalten werden müssen:
1. Projektplanung und Unterlagen vorbereiten
Systemkonzept, Datenerfassungsplan, Angebote und ggf. Stückliste fertigstellen. Noch keine Verträge abschließen.
2. Antragstellung vor Vorhabensbeginn
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Verträge dürfen zwischen Antragstellung und Bewilligung nur mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen werden.
3. Bewilligung abwarten
Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden. Änderungen mit Einfluss auf die Förderhöhe sind innerhalb eines Monats zu melden. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.
4. Umsetzung & Inbetriebnahme
Installation der Hardware, Integration in das EMS, Dokumentation der Energiekennzahlen.
5. Verwendungsnachweis einreichen
Innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme: Formular, Fachunternehmererklärung, Kostennachweis, alle Rechnungen inkl. Standortangabe, Zahlungsnachweis und eindeutigem Projektzuordnungsmerkmal. Alle Rechnungen müssen in deutscher Sprache vorliegen.
6. Auszahlung
Der Antragsteller zahlt zunächst selbst. Nach BAFA-Prüfung des Verwendungsnachweises erfolgt die Auszahlung des Zuschusses.
Antragsberechtigte Unternehmen
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe und Branche mit Betriebsstätte in Deutschland, die eine wirtschaftliche Tätigkeit nachweisen können. Kommunen und reine Eigenbetriebe sind nicht antragsberechtigt. Kommunale Unternehmen mit eigener Rechtsform und unabhängiger Rechtspersönlichkeit können unter bestimmten Voraussetzungen antragsberechtigt sein.
Nicht antragsberechtigt sind Privatpersonen, Behörden, Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen ohne Betriebsstätte in Deutschland. Projekte, mit deren Umsetzung bereits vor Antragstellung begonnen wurde, sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.