Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Berichtspflicht) stellt Unternehmen durch die hohen Anforderungen an die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen vor verschiedene Hürden, da Fehler in diesem Bereich erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen können. Dies betrifft sowohl das Unternehmen selbst als auch seine Führungsgremien, insbesondere auch die Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Die CSRD-Berichtspflicht umfasst Standards, die von der EU-Kommission festgelegt werden und gilt ab Januar 2024 für weitere 15.000 deutsche Unternehmen, sofern sie zwei dieser drei Kriterien erfüllen:
- Wenn sie mehr als 250 Mitarbeitende beschäftigen
- Wenn ihre Bilanzsumme höher 20 Millionen Euro ist
- Wenn ihr Nettoumsatz über 40 Millionen Euro liegt
Zeitdruck, fehlende Daten und Ressourcen als häufigste Hürden bei der CSRD-Berichtspflicht
Eine Umfrage durch PwC Deutschland unter den neu betroffenen Unternehmen von Oktober 2023 ergab jetzt, dass rund ein Viertel noch nicht über eine Nachhaltigkeitsstrategie verfügen. Immerhin erheben rund 60 % bereits KPIs für die CSRD-Berichtspflicht. Besondere Hürden bei der Umsetzung sind die Überforderung der Organisation mit den neuen Prozessen sowie eine unzureichende Datenqualität und -verfügbarkeit. Zudem gibt es eine unklare Interpretation der CSRD und der Reporting-Standards, was die Umsetzung erschwert. Zusätzliche Faktoren sind der Zeitdruck, fehlende Ressourcen bei der Datenerfassung oder im Berichtswesen.
Strategieentwicklung als erste Herausforderung
Unternehmen, die ab 2024 von der ausgeweiteten und schärferen CSRD-Berichtspflicht betroffen sind, sollten diese Hürden jetzt beseitigen und die Berichterstattung nicht so lange hinauszögern, bis gar kein Handlungsspielraum vorhanden ist. Im ersten Schritt müssen die unternehmerischen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft bewertet und eine Nachhaltigkeitserklärung erarbeitet werden. Eine abteilungsübergreifende Betrachtungsweise ist dabei unausweichlich. Anschließend sollte eine umfassende datenbasierte Auswertung aller verlässlichen Quellen die Ist-Situation des Unternehmens beschreiben, bevor neue, der Nachhaltigkeitsstrategie entsprechende KPIs festgelegt werden. Solch eine wirksame ESG-Governance trägt dazu bei, Haftungsrisiken zu minimieren. Dies erfordert eine angemessene Organisation und klare Prozesse zur Erfüllung der CSRD-Anforderungen. Schulungen und regelmäßige Updates sind ebenfalls ein Mittel, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden im Unternehmen über die Anforderungen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der CSRD informiert sind.
Fehler bei der CSRD-Berichtspflicht werden hart bestraft
Die erstmalig betroffenen Betriebe sollten CSRD-Berichtspflicht nicht auf die leichte Schulter nehmen, da Fehler in den Reports schwerwiegende Konsequenzen für das Unternehmen haben können. Es drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche von Wettbewerbern, Anlegern und Kunden, sowie erhebliche Reputations- und Vertrauensverluste. Experten gehen davon aus, dass bei nicht ordnungsgemäßer Berichterstattung bis zu 5 % des Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro allein als Strafzahlung erhoben werden könnten.
In erster Linie verantwortet der Vorstand den CSRD-Bericht, indem er das Unternehmen so organisiert, dass die Berichtspflichten erfüllt werden können. Wenn Unregelmäßigkeiten auftreten, haftet der Vorstand sowohl gegenüber dem Unternehmen als auch möglicherweise strafrechtlich. Der Aufsichtsrat hat Aufgaben im Zusammenhang mit ESG und der CSRD und kann ebenfalls haftbar gemacht werden, wenn er seine Kontrollpflichten verletzt.
Erste Hürden der CSRD-Berichtspflicht durch Maßnahmen meistern
Insgesamt stellt die CSRD-Berichtspflicht viele deutsche Unternehmen vor neue Herausforderungen und Hürden. Zeitdruck, unzureichende Daten und Ressourcen sind die Hauptprobleme bei der Umsetzung. Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln und klare Prozesse einführen, um Haftungsrisiken zu minimieren. Um die Zielsetzungen einfacher zu erreichen, ist der Einsatz erneuerbarer Energien, die Einführung von Energiemanagement-Systemen und die Einbindung von übersichtlichen und validen Monitoring-Tools ebenfalls äußerst hilfreich. Fehler bei der Berichtspflicht können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen und Reputationsverlusten führen. Vorstände und Aufsichtsräte tragen die Hauptverantwortung und sollten sich gut vorbereiten, um rechtliche und finanzielle Risiken zu vermeiden.