CBAM - CO2-Grenzausgleichssystem

CBAM – Das CO₂-Grenzausgleichssystem

Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) oder auch CO₂-Grenzausgleichssystem ist Bestandteil des „Fit for 55“-Paketes der Europäischen Union und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen im internationalen Handel zu reduzieren. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um einen Mechanismus, mit dem der CO₂-Fußabdruck von importierten Waren in die EU bewertet und besteuert. Es soll sichergestellt werden, dass Importeure von Waren in die EU die gleichen Umweltauflagen einhalten wie inländische Hersteller. CBAM soll demnach eine Verlagerung von CO₂-Emissionen verhindern. Das sog. Carbon Leakage tritt nämlich dann auf, wenn Industrien ihre umweltschädliche Produktion in andere Länder mit einer weniger strengen Klimapolitik verlagern oder wenn kohlenstoffintensivere Importe EU-Produkte ersetzen. Die Europäische Union erwartet durch die Einführung von CBAM auch zusätzliche Effekte. Eine Optimierung und Effizienzsteigerung der Produktionsprozesse von Unternehmen innerhalb der EU, eine Förderung von sauberen Industrien in nicht-EU-Ländern und insgesamt fairere Preise im globalen Handel für CO₂-intensive Produkte.

Funktionsweise des CO₂-Grenzausgleichssystems CBAM

Bei der Einfuhr bestimmter Waren, die außerhalb der EU hergestellt wurden, wird im Rahmen des CBAM ein CO₂-Preis festgelegt, der darauf basiert, welche Kohlenstoffemissionen bei ihrer Herstellung im Ursprungsland angefallen sind. Dieser Preis orientiert sich an den durchschnittlichen Wochenpreisen der EU-ETS. Genau wie im innereuropäischen Zertifikate-Handel müssen dann für die eingeführten Waren CBAM-Zertifikate erworben und eingelöst werden. Jedoch besteht der Unterschied zwischen CBAM- und EU-ETS-Zertifikaten darin, dass bei der Zollanmeldung der Waren die CBAM-Zertifikate um den Betrag reduziert werden, der bereits im Herkunftsland für die Emission angefallen ist. Dies betrifft in ersten Schritt CO₂-, N₂O- und FKW-Emissionen, die bei der kohlenstoffintensiven Produktion von Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff und Elektrizität anfallen.

CBAM-Zuständigkeiten

Die Kontrolle der eigeführten Waren übernehmen die nationalen Zollbehörden und die Berechnung der Menge der notwendigen CBAM-Zertifikate muss der Importeur vornehmen. Er muss stets mindestens 80 % der Zertifikate vorhalten und einlösen und am 31. Mai des folgenden Jahres die finale Abrechnung vorlegen und ausgleichen. Sollten sie im Vorfeld zu viele Zertifikate erworben haben, können diese bis zum 30. Juni zurückgegeben werden und der damalige Einkaufspreis wird rückerstattet. Möglich ist dies allerdings nur bis maximal 33 % der überflüssigen Zertifikate. Alle darüber hinaus verfallen und können nicht in das nächste Jahr transferiert werden. Einkäufer von Unternehmen sollten ihre notwendigen Importe demnach gut kalkulieren und genau feststellen, wie hoch der bereits im Herstellungsland bezahlte CO₂-Preis lag. Sollten Produzenten in den Drittländern keine Daten zur CO₂-Bepreisung vorlegen können, hat die EU-Kommission Benchmark-Werte für Warengruppen und Ursprungsländer festgelegt.

Einführungsphase von CBAM seit dem 1. Oktober 2023

Das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM wird schrittweise eingeführt. Während der Einführungsphase, die am 1. Oktober 2023 begann und bis Ende 2025 dauern wird, müssen Unternehmen zunächst nur die direkten und indirekten CO₂-Emissionen der importierten Waren berechnen und in einem Quartalsbericht erfassen. Dieser muss bis Ende Januar 2024 vorliegen. Ab 2025 tritt die Registrierungspflicht für CBAM-Anmelder bei den jeweiligen Zollbehörden in Kraft und ab 2026 müssen CBAM-Zertifikate für die anfallenden Emissionen erworben werden, so dass zu diesem Zeitpunkt die Implementierungsphase abgeschlossen sein wird. Zeitgleich wird ab 2026 die freie Zuteilung von EU-EHS Zertifikaten bis 2034 schrittweise abgeschafft und das gesamte System auf weitere Sektoren ausgeweitet.

Fairere Wettbewerbsbedingungen

Zusammenfassend soll das CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM faire Wettbewerbsbedingungen im Klimaschutz für energieintensive Sektoren sicherstellen und es hat sogar Potential, im globalen Handel Treibhausgasemissionen zu senken. In Europa sollen Unternehmen mehr Planungssicherheit erhalten und CO₂-Emissionsverlagerungen vermieden werden. Dennoch betont die deutsche Wirtschaft die Bedeutung, dass europäische Klimaschutzmaßnahmen nicht zu internationalen Wettbewerbsnachteilen führen, zumal viele betroffene Unternehmen bisher noch nicht ausreichend vorbereitet sind, um alle notwendigen Daten zu ermitteln. Zudem sollte man die zentralen Import- und Exportseiten sowie multilaterale Klimavereinbarungen getrennt betrachten. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass CBAM-Vorschriften die etablierten Zollverfahren nicht beeinträchtigen dürfen.

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