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CBAM - CO2-Grenzausgleichssystem

CBAM: CO₂-Grenzausgleichssystem – Stand 2026

Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein EU-Mechanismus, der CO₂-Kosten von Importwaren mit EU-ETS-Preisen gleichzieht. Es verhindert Carbon Leakage – die Verlagerung schmutziger Produktion aus der EU – und schafft faire Wettbewerbsbedingungen für energieintensive Branchen.

Dieser Beitrag erklärt Funktionsweise, Zeitplan, betroffene Waren und was Importeure 2026 konkret beachten müssen.

Was ist CBAM und warum wurde es eingeführt?

CBAM gehört zum “Fit for 55”-Paket. Im Rahmen der damit verbunden CO₂-Bepreisung löst die EU die kostenlose EU-ETS-Zuteilung schrittweise ab. Um EU-Unternehmen nicht zu benachteiligen, sollen auf Importe aus nicht EU-Staaten die gleichen CO₂-Kosten entfallen.

Problem: Energieintensive EU-Firmen zahlen CO₂-Preise (aktuell 70–100 €/t), Drittländer oft nicht. Ergebnis: Wettbewerbsnachteile, “Flucht” in Länder ohne CO₂-Preis.

Lösung: Importeure zahlen CBAM-Zertifikate für eingeführte Emissionen zum EU-ETS-Wochenpreis.

Wie funktioniert CBAM?

Schritt-für-Schritt:

  1. Zollanmeldung: Importeur meldet Waren (Zement, Stahl, Aluminium, Dünger, Wasserstoff, Strom).
  2. Emissionsberechnung: Direkte (Produktion) + indirekte (Strom) CO₂-Emissionen des Herstellers.
  3. Zertifikate kaufen: CBAM-Zertifikate zum EU-ETS-Preis decken Emissionen ab.
  4. Abgleich: Bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Kosten werden angerechnet.
  5. Einlösung: Quartalsweise bis 31. Mai (nächstes Jahr), max. 33% Rückgabe möglich.

Registrierung: Seit 2025 bei nationalen Zollbehörden. Ab 2026 vollständige Pflicht.

Betroffene Waren & Sektoren (2026)

WarengruppeBeispieleEmissionsintensität
ZementGrauzement, weißer Zement800–900 kg CO₂/t
StahlRoheisen, Stahlerzeugnisse1,8 t CO₂/t
AluminiumPrimäraluminium12–16 t CO₂/t
DüngemittelAmmoniak, Harnstoff2–3 t CO₂/t
WasserstoffGrauer/grauer H₂9–12 kg CO₂/kg
StromDirektimporteEU-Durchschnitt

Erweiterung 2026+: Organische Chemie, Kunststoffe, Textilien.

Zeitplan: Übergang zu vollem CBAM

PhaseZeitraumPflichten
Übergang10/2023–12/2025Emissionsberichte (quartalsweise)
Registrierung2025CBAM-Nummer beantragen
Vollbetrieb01/2026Zertifikate kaufen/einlösen
ETS-Abbau2026–2034Kostenlose Zuteilung sinkt auf 0%

Wichtig: Ab 2026 keine kostenlosen ETS-Zertifikate mehr für betroffene Sektoren.

Praktische Pflichten für Importeure

Registrierung: Bei Zollbehörde (DE: Zollamt). Kostenfrei, einmalig.

Quartalsberichte (bis 2025):

  • Menge importierter Ware (t)
  • Direkte Emissionen Hersteller (t CO₂)
  • Indirekte Emissionen (Strom) (t CO₂)
  • Bereits gezahlte CO₂-Kosten

Seit 2026:

  • CBAM-Zertifikate kaufen (EU-ETS-Preis)
  • Finale Abrechnung bis 31. Mai
  • Rückerstattung (max. 33 %)

Datenquellen:

  • Herstellerangaben (vorzuziehen)
  • EU-Benchmark-Werte (Standardfälle)

Auswirkungen für Unternehmen

Importeure

  • Kostensteigerung: 20–50 €/t Ware (je nach Sektor)
  • Datenbeschaffung: Nachweise aus Drittländern
  • Compliance-Risiko: Strafen bei Versäumnis

Produzenten (EU)

  • Wettbewerbsvorteil: Importe teurer
  • ETS-Druck: Weniger kostenlose Zertifikate

Exporteure (Drittländer)

  • Anreiz: CO₂-Preis einführen
  • Benchmark-Risiko: Standardwerte oft höher

Chancen für deutsche Unternehmen

CBAM als Wettbewerbsvorteil:

CO₂-arme Produktion → EU-ETS-Kosten niedriger
→ Faire Preise vs. Importe
→ Marktanteile sichern

Strategien:

  1. Emissionsreduktion (Produktion, Strombezug)
  2. CO₂-Reporting optimieren
  3. Lieferkette prüfen (Drittländer-Zertifikate)
  4. CBAM-konforme Verträge

Fazit: CBAM als Wettbewerbshebel

CBAM schafft faire Bedingungen für CO₂-arme EU-Produktion. Importeure müssen ab 2026 handeln, Produzenten profitieren langfristig.

Jetzt prüfen:

  • Importvolumen analysieren
  • Emissionsdaten sicherstellen
  • Compliance-Prozesse aufbauen

FAQ

Muss ich mich registrieren?

Ja, alle Importeure seit 2025. Kostenfrei bei Zoll.

Welche Daten brauche ich?

Emissionsnachweise Hersteller oder EU-Benchmark.

Wie hoch werden die Kosten?

Abhängig von ETS-Preis (70–100 €/t CO₂) und Ware.

Was passiert bei Fehlern?

Bußgelder, Nachzahlungen, Zertifikatszwangsrückkauf.

Können Zertifikate übertragen werden?

Nein, jährliche Abrechnung.

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