EU-Taxonomie - EU-Parlament

Die EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk der Europäischen Union, das im Rahmen des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ für nachhaltige Finanzierung seit 2018 entwickelt wurde. Im März 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission den ersten Entwurf der EU-Taxonomie-Verordnung.

Nach umfangreichen Konsultationen und Diskussionen wurde die Verordnung am 18. Juni 2020 angenommen. Sie trat am 1. Juli 2021 in Kraft und gilt als dynamisches Instrument, das immer weiterentwickelt wird, um zusätzliche Wirtschaftssektoren und Umweltziele abzudecken. Die Taxonomie soll einheitliche Kriterien und Standards für die Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen festlegen.

Das Hauptziel der EU-Taxonomie besteht darin, Investoren und Unternehmen dabei zu unterstützen, nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren und Investitionen in diese Bereiche zu lenken.

Ziele der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie als Klassifizierungssystem deckt dabei sechs Umweltziele ab. Diese sind Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

Die EU-Taxonomie ist ein wichtiger Baustein des europäischen Green Deals. Sie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und welchen Beitrag Unternehmen zu den genannten Umweltzielen leisten müssen. Sie nutzt weitestgehend die ESG-Kriterien und schafft zusätzlich Sicherheit für Investoren, soll Anleger vor Greenwashing schützen und unterstützt Firmen dabei, klimaneutral zu werden. Durch die Taxonomie der Europäischen Union wird es für alle Finanzmarktakteure möglich, nachhaltige Investitionsmöglichkeiten zu identifizieren und ihr privates Kapital möglichst effizient und transparent darin anzulegen.

Die deutsche Bundesregierung ergänzt in einer offiziellen Stellungnahme dazu: „Unser Ziel ist auch die Förderung von Transformationspfaden für mehr Energieeffizienz und zu mehr Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien.“ Die Einbindung des privaten Finanzsystems ist auch dringend notwendig, da Experten damit rechnen, dass europaweit etwa eine Billion Euro investiert werden muss, damit das im EU-Programm „Fit for 55“ definierte Ziel insgesamt erreicht werden kann.

Für wen ist die Taxonomie relevant?

Die EU-Taxonomie ist für Unternehmen, Banken, Versicherungen und Fonds relevant, da sie zur Offenlegung der Nachhaltigkeitsmerkmale ihrer Aktivitäten und Produkte verpflichtet sind. Sie ermöglicht es Investoren, fundierte Entscheidungen zu treffen und Investitionen auf Basis von Umweltgesichtspunkten zu lenken.

Die EU-Taxonomie wird schrittweise eingeführt. Dabei soll sie in den kommenden Jahren weiterentwickelt und erweitert werden, um einen umfassenden Rahmen für nachhaltige Investitionen zu schaffen. Die wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens gilt nach der Taxonomie als nachhaltig, wenn sie schon eines der sechs oben genannten Umweltziele verfolgt. Allerdings darf sie dabei nicht gegen die anderen fünf Ziele verstoßen, muss die sozialen Mindeststandards der Leitlinien der UN sowie der OECD einhalten und alles offen belegen.

Berichtspflicht nach CSRD und EU-Taxonomie ab 2024

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Zurzeit müssen ca. 11.600 europäische Unternehmen Nachhaltigkeitsberichte nach der EU-Richtlinie 2014/95/EU (NFDR) erstellen und einreichen. Die Kriterien zur Auswahl dieser Unternehmen sind mit denen der Taxonomie identisch. Allerdings wird diese CSRD-Berichtspflicht ab dem 01.01.2024 im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ausgeweitet. Die Offenlegungspflicht gilt dann für mehr als 50.000 europäische Unternehmen. Darüber hinaus wird sie ab 2028 auch für außereuropäische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zur EU angewendet.

In diesem Zuge wird auch die EU-Taxonomie weiter ausgerollt und gerade auf die Reporting-Anforderungen angepasst. Sie ist dann fester Bestandteil der transparenten Nachhaltigkeitsberichterstattung für größere Unternehmen. Die EU-Taxonomie gilt für alle an geregelten Märkten notierten Unternehmen, sofern sie zwei der drei Kriterien erfüllen:

mehr als 250 Mitarbeitende

Bilanzsumme > 20 Mio. €

Nettoumsatz > 40 Mio. €

Auch die Auflagen bei der CSR-Berichtspflicht werden massiv verschärft. Es gilt eine Prüfungspflicht der Reports durch unabhängige Dienstleister und alle Beteiligten unterliegen einer externen Zertifizierungspflicht und dem Bilanzeid.

Jetzt handeln und in Nachhaltigkeit investieren

Betroffene Unternehmen sollten sich spätestens jetzt den Themen Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien und CO₂-Reduktion widmen. Darüber hinaus helfen Energieeffizienzmaßnahmen, um den Auflagen und Pflichten nachkommen zu können und ihre Position auf den Kapitalmärkten zu stärken.

Gerade die verbesserte Transparenz im CSR-Reporting durch das EU-weite Klassifizierungssystem der Taxonomie sollte dabei auch als Chance verstanden werden. Unternehmen können sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn sie die Berichtspflicht auch als Einstieg für die Integration von ESG-Maßnahmen in die gesamte Unternehmensstrategie betrachten.

Durch weitsichtiges Handeln kann die Kapitalbeschaffung für die Investitionen in Klimaneutralität oder zukunftssichere Technologien erleichtert werden. Durch den Umstieg auf eine eigene nachhaltige Energieerzeugung werden zusätzlich die Kosten reduziert. Neben firmeneigenen Photovoltaikanlagen bieten sich hier ggf. auch als Einstieg ein Energieaudit oder Umwelt-Zertifizierungen an.

Weitere Informationen zu den neuen Herausforderungen von Unternehmen finden Sie in unserem Whitepaper „Was bedeutet das EU-Klimaschutzgesetz für Unternehmen?„.

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