Lieferkettengesetz (LkSG)
Erweiterung der Menschenrechte & Umweltschutzauflagen
- Ab 2024 gültig für Unternehmen mit 1000 Mitarbeiter
- Zulieferer & KMUs de facto betroffen
- Gesamte Lieferketten müssen nachhaltig werden
Das Lieferkettengesetz oder genauer, das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), beinhaltet nicht direkt Regelungen zum Energierecht. Trotzdem nimmt es unter anderem entscheidenden Einfluss auf die Energiewirtschaft eines großen Unternehmens und deren gesamte Lieferkette. De facto sind demnach auch KMUs vom LkSG betroffen, weil sie (unmittelbare) Zulieferer sind und daher von ihren Kunden vertraglich zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten angehalten werden. Bis spätestens 2027 werden auch alle EU-Mitgliedsstaaten eigene Lieferkettengesetze auf Basis der CSDDD-Richtlinie erarbeiten. In dem Zuge wird auch das deutsche LkSG weiterentwickelt, so dass es viele Unternehmen betrifft.
Ziele des Lieferkettengesetzes
Es verpflichtet betroffene Unternehmen dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang Ihrer Lieferketten einzuhalten. Sie müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und dürfen nicht nur keine Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung oder Verletzungen von Arbeitsrechten in ihren Lieferketten tolerieren, sondern müssen auch Umweltschäden und Umweltverschmutzung reduzieren. Dazu weist das LkSG Unternehmen an, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um Umweltauswirkungen wie CO₂-Ausstoß, Energieverschwendung, Entwaldung oder Wasserverschmutzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu minimieren. Auf diese Weise soll ihre Verantwortung gestärkt werden und Unternehmen werden dazu angehalten, nachhaltigere Praktiken zu implementieren. Dazu gehört beispielsweise die Einführung von Due-Diligence-Verfahren, um Zulieferer und deren Praktiken zu überprüfen, Beschwerdemechanismen für Betroffene einzurichten und transparente Berichtspflichten einzuhalten.
Lieferkettengesetz: Was ändert sich 2024?
Das Lieferkettengesetzt wurde am 11. Juni 2021 vom deutschen Bundestag verabschiedet, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für alle Unternehmen mit in der Regel mehr als 3.000 Arbeitnehmern im Inland. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Schwelle der Arbeitnehmer auf 1.000 reduziert, so dass weitaus mehr Unternehmen und deren Zulieferer betroffen sein werden. Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz können Bußgelder verhängt werden. Außerdem können Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der unternehmerischen Verantwortung und zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Lieferketten. Es hat auch eine Signalwirkung für andere Länder, die ähnliche Gesetze in Betracht ziehen.