Seit dem 13. Mai 2025 unterstützt Nordrhein-Westfalen Unternehmen wieder durch PV-Förderprogramme. Sowohl konkrete Investitionen in Anlagen ohne EEG-Vergütung als auch vorbereitende Studien und Beratungsleistungen für größere Solarpark-Projekte können bezuschusst werden. Für Unternehmen ergeben sich dadurch konkrete Möglichkeiten, Investitionen in erneuerbare Energien gezielt voranzutreiben, Betriebskosten langfristig zu senken und sich unabhängig von volatilen Strompreisen zu positionieren.
1. PV-Förderprogramm von Anlagen außerhalb des EEG
Ein zentrales Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die Photovoltaikanlagen außerhalb der klassischen EEG-Vergütung errichten wollen. Konkret werden Floating-Photovoltaikanlagen – also Anlagen auf Gewässern wie Baggerseen – sowie Agri-Photovoltaikanlagen gefördert, bei denen Photovoltaik mit landwirtschaftlicher Nutzung kombiniert wird. Voraussetzung ist eine installierte Leistung von mindestens 100 kWp. Die Anlagen dürfen während ihrer gesamten Betriebsdauer keine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Anspruch nehmen.
Gefördert werden dabei die Ausgaben für wesentliche Anlagenteile, darunter Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktionen, Montageleistungen, Verkabelung sowie der Netzanschluss. Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung. Unternehmen können bis zu 25 % der förderfähigen Investitionskosten als Zuschuss erhalten, maximal 1.000.000 Euro pro Vorhaben. Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die Bewilligungsbehörde. Grundlage ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung.
Der Antrag erfolgt online über das Förderportal des Landes NRW. Wichtig ist, dass der Förderbescheid vor Beginn der Maßnahme vorliegen muss – ein vorzeitiger Projektstart führt zum Ausschluss von der Förderung. Erst nach positiver Entscheidung darf beauftragt und mit der Umsetzung begonnen werden. Die Fördermaßnahme kann bis zum 30. Juni 2027 beantragt werden.
2. PV-Förderprogramm von Beratungsleistungen für den Ausbau
Neben der direkten Investitionsförderung unterstützt das Land NRW auch vorbereitende Planungsleistungen. Unternehmen können Zuschüsse für Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Umweltgutachten erhalten, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder Erweiterung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bzw. Solarparks stehen. Auch Netzanschlussprüfungen, statische Voruntersuchungen oder Dienstleistungen zur Begleitung von Bauleitverfahren sind förderfähig.
Diese Leistungen müssen durch externe, qualifizierte und unabhängige Beratende erbracht werden. Als qualifiziert gelten Beraterinnen und Berater, die in den letzten zwei Jahren fachspezifisch im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen tätig waren und entsprechende Referenzen nachweisen können. Je Netzanschluss und Standort ist nur eine Förderung möglich.
Für Unternehmen beträgt der Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Beratungskosten, höchstens 35.000 Euro. Auch diese Förderung wird anteilig gewährt und muss vor der Beauftragung der Leistungen beantragt werden. Nach Abschluss der Maßnahme kann der Verwendungsnachweis eingereicht werden, woraufhin die Auszahlung erfolgt. Die Fördermaßnahme läuft ebenfalls bis zum 30. Juni 2027.
Anträge für PV-Förderprogramme rechtzeitig stellen
Für Unternehmen in NRW lohnt sich ein genauer Blick auf die aktuellen PV-Förderprogramme. Wer innovative Anlagentypen ohne EEG-Vergütung realisieren möchte oder größere PV-Projekte sorgfältig vorbereiten will, erhält über die Landesförderung wirkungsvolle finanzielle Unterstützung. In beiden Fällen gilt: Der Förderantrag muss rechtzeitig gestellt und bewilligt sein, bevor mit der Umsetzung begonnen wird.
Die Programme bieten damit nicht nur eine Chance zur Kostensenkung, sondern auch einen strukturierten Einstieg in eine nachhaltige und unabhängige Energieversorgung.