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LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte für KMU

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) erarbeitet zurzeit im Auftrag der EU Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen. Die ersten Entwürfe veröffentlichte die EFRAG Ende Januar 2024. Unterschieden wird hier zwischen verpflichtenden LSME- und freiwilligen VSME- Nachhaltigkeitsberichte. Im Gegensatz zu CSRD-Reports für große Unternehmen soll es bei den neuen LSME- und VSME-Reports Erleichterungen bei den Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen für KMU geben.

LSME-Nachhaltigkeitsberichte

Demnach haben kapitalmarktorientierte KMU („Listed Small and Medium-sized Enterprises“), deren Wertpapiere in der EU gehandelt werden, spätestens ab 2028 die Pflicht, ihre ESG-Auswirkungen in einem öffentlichen LSME-Bericht darzulegen. Betroffen wären zurzeit rund 1.100 Unternehmen in Europa und davon etwa 100 in Deutschland. Die vereinfachte Struktur der LSME- Nachhaltigkeitsberichte sieht im Entwurf zunächst allgemeine ESG-Angaben, Anforderungen, Grundsätze, Maßnahmen sowie Ziele vor und verlangt die entsprechenden Kennzahlen des Unternehmens. Auch einige Offenlegungsanforderungen sind nicht so scharf, wie bei den CSRD-Berichten.

VSME-Nachhaltigkeitsberichte

VSME-Berichte („Voluntary Small and Medium-sized Enterprises“) sind dagegen freiwillig. Sie sollen nicht kapitalmarktorientierten KMU ermöglichen, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher zu dokumentieren. Gerade dies wird nämlich in der Praxis von kleinen und mittleren Zulieferbetrieben immer öfter von ihren Auftraggebern, Stakeholdern oder Kreditgebern verlangt. CSRD- berichtspflichtige Unternehmen versenden hierzu jetzt schon vermehrt individuellen Fragebögen an ihre Zulieferer und setzen sie damit unter Druck. Ein VSME-Standard könnte dazu beitragen, die mittelbare Belastung für KMU bei diesen Themen zu mindern.

Die Ausarbeitung soll für KMU praktikabel bleiben

Die EFRAG legt bei der Ausarbeitung der Standards besonderen Wert auf eine einfache Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichte. Dabei versucht sie alle Aspekte von Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen zu berücksichtigen. Die Berichte müssen einerseits den Informationsbedarf der berichtspflichtigen Geschäftspartner und Finanzinstitute decken und andererseits darf der Aufwand für die Informationsbeschaffung der KMU nicht ausufern. Nur wenn beide Bedingungen erfüllt sind, werden die künftigen LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte ein Erfolgsmodell für beide Seiten.

Geplante Inhalte der LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte

Die geplanten Inhalte für die LSME-Reports orientieren sich hauptsächlich an die Anforderungen der Bilanzrichtlinien der CSRD. Die Berichte müssen Informationen enthalten, die die wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken in Bezug auf ökologische, soziale und nachhaltige Aspekte der Unternehmensführung offengelegt. Der Entwurf ist in eine vereinfachte Struktur unterteilt und besteht aus drei Hauptabschnitten: „Allgemeine Anforderungen“, „Generelle Informationen“ und „Prinzipien, Maßnahmen und Ziele“. Darüber hinaus gibt es drei weitere Abschnitte, die sich mit Kennzahlen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmenspraxis beschäftigen.

Bei VSME-Reports plant die EFRAG einen modularen Aufbau. Sie sind jährlich zu erstellen und können unter bestimmten Bedingungen als separater Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht integriert werden. Andernfalls ist eine eigenständige Veröffentlichung vorgesehen. Er sollte zeitgleich mit dem Jahres-/Konzernabschluss oder der Finanzberichterstattung verfügbar sein, sofern diese erforderlich sind. Das Unternehmen darf bestimmte vertrauliche Informationen auslassen. Ab dem zweiten Jahr müssen Vergleichszahlen zum Vorjahr im Bericht enthalten sein. Es gibt ein Basismodul, das in allen VSME-Nachhaltigkeitsberichten vorkommen muss und etwa 30 Datenpunkte erfasst, sowie zwei zusätzliche Wahlmodule, die sich variable ergänzen lassen.

Das PAT-Modul (Policies, Actions, Targets) ergänzt das Basis-Modul für Unternehmen mit bereits definierten Nachhaltigkeitsrichtlinien. Eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem VSME-Standardentwurf ist erforderlich, um wesentliche Nachhaltigkeitsinformationen offenzulegen. Das Modul erläutert Unternehmensrichtlinien, Maßnahmen und Ziele und behandelt Energieeffizienz, Treibhausgasemissionen, finanzielle Risiken und soziale Aspekte.

Das Business-Partner-Modul (BP-Modul) erweitert die Offenlegungen weitere Daten für Kreditgeber, Investoren und Geschäftspartner. Eine Wesentlichkeitsanalyse nach dem VSME-Standardentwurf ist auch hier erforderlich. Das Unternehmen muss etwa 35 Datenpunkte und Beschreibungen angeben, darunter Risikosektoren, Geschlechterdiversität und Emissionsreduktionsziele. Informationen zu physischen Risiken des Klimawandels, Abfällen, und die Vereinbarkeit mit internationalen Standards wie den UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte sind ebenso erforderlich wie Angaben zu Prozessen zur Einhaltung von Richtlinien wie den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und zu möglichen Verstößen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft. Zusätzlich sind Informationen zur Nutzung familienbezogener Freistellungen und zur Anzahl der Auszubildenden anzugeben.

Lohnt sich ein freiwilliger VSME-Nachhaltigkeitsbericht?

Durchaus. Es ist vorteilhaft, freiwillig über nicht-finanzielle Aspekte zu berichten, da dies die Transparenz und Glaubwürdigkeit eines Unternehmens erhöht und ein positives Image fördert. Durch die Erfüllung der Erwartungen bezüglich Nachhaltigkeit und sozialer Verantwortung gemäß dem VSME-Standard können Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erlangen und bessere Stakeholder-Beziehungen aufbauen. Die Einführung dieses Standards investiert in eine zukunftsfähige Unternehmensentwicklung, minimiert Umwelt- und soziale Risiken, senkt Kosten und verbessert die Ressourceneffizienz. Zudem sind Unternehmen mit der Anwendung des Standards gut auf neue rechtliche Anforderungen und laufende regulatorische Entwicklungen vorbereitet.

Wie geht es weiter?

Interessengruppen haben bis zum 21. Mai 2024 die Gelegenheit, über Online-Fragebögen ihre Kommentare zu den Entwürfen an die EFRAG abzugeben. Die EFRAG wird diese Kommentare auswerten und eine überarbeitete Version der Entwürfe vorlegen. Die finalen Versionen sollen voraussichtlich im Herbst 2024 veröffentlicht werden.

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