Im Rahmen der Haushaltskonsultationen für 2025 und der Wachstumsinitiative hat sich die Bundesregierung ebenfalls darauf geeinigt, ein neues Kraftwerkssicherheitsgesetz zu planen. Es ist Teil einer umfangreichen Strategie zur Sicherung der Stromversorgung und soll dazu beitragen, die volatile Energieerzeugung der erneuerbaren Energien auszugleichen. Im Zentrum steht die Errichtung und Modernisierung von Kraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden können, um die Dekarbonisierung voranzutreiben.
Gründe für das Kraftwerkssicherheitsgesetz
Deutschland muss die Lücke schließen, die durch den Ausstieg aus der Kohleverstromung entsteht. Erdgas-Kraftwerke sind zwar eine Alternative, verursachen jedoch weiterhin CO₂-Emissionen und werden daher wirtschaftlich immer unattraktiver. Zusätzlich werden sie künftig durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien immer seltener gebraucht. Aus diesen Gründen wird zurzeit kaum ein wirtschaftlich orientierter Konzern in solche Kraftwerke als Brückentechnologie investieren. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz soll dies durch Ausschreibungen und Subventionen ändern.
Arten und Standorte der neuen Kraftwerke
Die Bundesregierung setzt vor allem auf Wasserstoff-Kraftwerke, die mit grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien oder blauem Wasserstoff aus Erdgas betrieben werden, wobei das CO₂ gespeichert wird. Auch Biomasse-Kraftwerke sind eine Option. Insgesamt sollen 12,5 GW neue Kapazitäten entstehen. Davon werden 5 GW H2-ready-Gaskraftwerke und 2 GW Modernisierungen ausgeschrieben, die spätestens acht Jahre nach Inbetriebnahme auf Wasserstoff umgestellt werden. Zusätzlich sind 0,5 GW reine Wasserstoffkraftwerke und 0,5 GW Speicher vorgesehen. Eine weitere Ausschreibung für 5 GW Gaskraftwerke folgt, die 2045 klimaneutral sein müssen. Die neuen Anlagen sollen überwiegend in Süddeutschland entstehen, um Netzstabilität zu gewährleisten und Redispatch-Kosten zu senken.
Finanzierung und Kosten des Kraftwerkssicherheitsgesetzes
Ein sog. Kapazitätsmechanismus wird eingeführt, um die spätere Finanzierung sicherzustellen. Dieser Mechanismus soll ab 2028 greifen und beinhaltet eine Umlage auf den Strompreis. Die Bundesregierung kalkuliert für den gesamten Förderzeitrum mit Kosten von etwa 20 Milliarden Euro. Ein Teil der Finanzierung soll über den Klima- und Transformationsfonds bzw. über den Bundeshaushalt und der andere Teil über die Umlage erfolgen. Laut Schätzungen von Experten könnten die Zusatzkosten die Kilowattstunde Strom um 0,5 bis 1 Cent verteuern.
Generelle Entwicklung des Strommarkts
Ab 2028 plant die Bundesregierung eine Umstellung des Strommarktes von einem reinen Vergütungssystem auf einen Kapazitätsmarkt. In diesem neuen Modell soll nicht nur die tatsächlich produzierte Energie, sondern auch die Bereitstellung von Kapazitäten vergütet werden, selbst wenn diese nicht genutzt wird. In Großbritannien, Belgien oder Polen werden heute schon reine Energiekapazitäten in dieser Form gehandelt bzw. versteigert. Ziele sind die Erhöhung der Versorgungssicherheit und Stabilisierung des Stromnetzes, insbesondere in Zeiten, in denen wenig Wind und Sonne zur Verfügung stehen.
Zeitschiene für das Kraftwerkssicherheitsgesetz
Die erste Ausschreibung für Anlagen ist für Ende 2024 oder Anfang 2025 geplant. Nach Konsultationen und Genehmigungen sollen die ersten Projekte bis 2026 starten. Parallel arbeitet das BMWK an einem Optionenpapier für die Gestaltung des Kapazitätsmechanismus, der bis 2028 voll funktionsfähig sein soll.