Ende Januar 2025 passierte das sogenannte Solarspitzen-Gesetz den Bundestag, das maßgebliche Regelungen für PV-Anlagen 2025 enthält. Mitte Februar stimmte auch der Bundesrat dem „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugerüberschüssen“ zu. Die neue Regelung, die von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU verabschiedet wurde, sieht vor, die EEG-Förderung für neue PV-Anlagen bei negativen Preisen zu pausieren. Zudem soll das Solarspitzen-Gesetz Erzeugungsspitzen besser steuern, die Netzstabilität gewährleisten und Marktmechanismen fördern. Doch was bedeutet das konkret für Betreiber solcher PV-Anlagen im Jahr 2025?
Hintergrund des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025
Hintergrund des Solarspitzen-Gesetzes ist die zunehmende Volatilität der Stromerzeugung durch den massiven Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Photovoltaik. In den letzten Jahren haben hohe Einspeisemengen aus Solarstromanlagen dazu geführt, dass in bestimmten Stunden mehr Strom produziert wurde, als tatsächlich verbraucht werden konnte. Diese Überkapazitäten führen an der Strombörse teilweise zu negativen Strompreisen, weil sich viele PV-Anlagen immer noch nicht ferngesteuert abregeln lassen.
Diese Entwicklung belastet nicht nur das Stromnetz, sondern führt auch zu einer steigenden finanziellen Belastung durch das Fördersystem des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Um diesen Problemen entgegenzuwirken, soll nun die Einspeisung marktgerechter gesteuert werden. Betreiber von Solaranlagen, die über keine intelligente Steuerung ihrer Erzeuger, Verbraucher oder Batteriegroßspeicher verfügen, müssen künftig mit Einschränkungen bei der Netzeinspeisung rechnen oder zusätzliche Vorgaben zur Steuerbarkeit ihrer Anlagen erfüllen.
Kernpunkte des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025
Das Solarspitzen-Gesetz bringt weitreichende Änderungen für Betreiber von PV-Anlegen ab 2025 mit sich. Ziel ist es, die Integration von Solarstrom ins Netz zu optimieren, Marktanreize zu verbessern und die Netzstabilität zu sichern. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
• Keine Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen
Betreiber neuer PV-Anlagen ab 7 kWp, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes an das öffentliche Netz angeschlossen werden, erhalten in Stunden mit negativen Strompreisen keine EEG-Vergütung mehr. Diese Maßnahme soll Marktverzerrungen reduzieren und die Eigenverbrauchsnutzung fördern.
• Kompensationsmechanismus für entgangene Vergütungen
Die entfallenen Stunden werden an die reguläre 20-jährige EEG-Förderung angehängt. Damit verlängert sich der gesamte EEG-Vergütungszeitraum um die Stunden mit negativen Börsenstrompreisen. Damit soll die Wirtschaftlichkeit der Anlagen langfristig sichergestellt werden.
• Einspeisebegrenzung auf 60 % ohne Funk-Rundsteuerempfänger
Anlagen über 100 kWp dürfen bis zur Installation eines Funk-Rundsteuerempfängers bzw. Smart-Meters nur 60 % ihrer Nennleistung in das öffentliche Netz einspeisen und erhalten keine Kompensation. Bestehende PV-Anlagen können freiwillig in die neue Regelung wechseln und profitieren von einer Erhöhung der Einspeisevergütung um 0,6 Cent/kWh.
• Pflicht zur Steuerbarkeit und Smart-Meter-Integration
Neue PV-Anlagen ab 100 kWp müssen mit intelligenten Messsystemen ausgestattet sein. Dadurch können Netzbetreiber in kritischen Zeiten steuernd eingreifen und so die Netzstabilität gewährleisten.
• Erleichterte Direktvermarktung für PV-Anlagen unter 100 kWp
Kleinere PV-Anlagen können leichter in die Direktvermarktung gehen und ihren Strom leichter an der Börse verkaufen, ohne dass dazu eine Pflicht besteht. Erst ab 100 kWp greift die Pflicht zur Direktvermarktung.
• Technischer “TÜV” für große PV-Anlagen
Für Anlagen ab 100 kWp wird ein verpflichtender technischer Prüfmechanismus eingeführt. Netzbetreiber erhalten zudem das Recht, Testabschaltungen durchzuführen, um die Steuerbarkeit der Anlagen sicherzustellen.
• Flexiblere Steuerung von Batteriegroßspeichern
Durch eine genaue Messung der Strommengen basierend auf 950 Vollaststunden pro Jahr, die in Viertelstunden umgerechnet und mit einem Faktor von 0,5 multipliziert werden, soll eine neue Abgrenzungsoption geschaffen werden. Doppelte Umlagen für rückgespeicherte Strommengen sollen so ab 2026 vermieden werden.
• Eigenverbrauch & intelligente Vernetzung im Fokus
Betreiber, die ihren Solarstrom gezielt selbst nutzen, speichern oder flexibel einspeisen, profitieren künftig am meisten.
Insgesamt zeigen Analysen, dass Betreiber ohne Speicher oder intelligentes Energiemanagement mit durchschnittlichen Einbußen von 20 Prozent ihrer Einspeisevergütung rechnen müssen. Investitionen in Speicherlösungen oder dynamische Stromtarife könnten diese Verluste jedoch erheblich reduzieren.
Kritik & Herausforderungen
Das Solarspitzen-Gesetz bring wirtschaftliche Herausforderungen mit sich. Betreiber müssen sich ab 2025 darauf einstellen, dass klassische Einnahmequellen geringer ausfallen könnten. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie Batteriegroßspeicher oder ein flexibles Last- oder Energiemanagementsystem (EMS) wie der CUBE EfficiencyUnit drohen finanzielle Einbußen. Gleichzeitig bieten die neuen Regelungen jedoch auch Chancen: Wer frühzeitig in innovative Speicher- oder Eigenverbrauchslösungen investiert, könnte langfristig profitieren.
Die neue Kompensationsmechanismus durch die einfache Verlängerung des EEG-Vergütungszeitraums kann bei der Finanzierung mancher größerer PV-Projekte zu Problemen führen. Obwohl insgesamt die Optimierung des Eigenverbrauchs im Mittelpunkt steht, fehlt eine gezielte Unterstützung für Batteriespeicher. Diese sind jedoch essenziell, um überschüssigen Strom flexibel nutzen und das Netz entlasten zu können. Ohne entsprechende Förderanreize könnten viele Betreiber vor finanziellen Hürden stehen, die eine nachhaltige Investition in Speichertechnologien erschweren.
Ein weiteres kontrovers diskutiertes Thema sind die erweiterte Steuerbarkeit von Energieanlagen durch Netzbetreiber sowie der verpflichtende Smart-Meter-Rollout mit den damit verbundenen administrativen Anpassungen. Während diese Eingriffsmöglichkeit zur Netzstabilisierung beitragen soll, wird dies auch als potenzielle Einschränkung der Eigentumsrechte gesehen. In der Praxis bleibt abzuwarten, wie häufig und in welchem Umfang Netzbetreiber tatsächlich von dieser Maßnahme Gebrauch machen.
Trotz der bestehenden Kritikpunkte bietet das Solarspitzengesetz sowohl Risiken als auch neue Möglichkeiten. Entscheidend wird sein, wie flexibel Betreiber, Netzbetreiber und Gesetzgeber auf die kommenden Herausforderungen reagieren.
Chancen & Perspektiven des Solarspitzen-Gesetzes für PV-Anlagen 2025
Die Notwendigkeit, die Netzstabilität zu gewährleisten, den Marktmechanismen zu stärken und den Eigenverbrauch attraktiver zu machen, geht mit erheblichen Herausforderungen einher. Besonders die Einschränkungen der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen sowie das Kompensationsverfahren könnten die Wirtschaftlichkeit vieler projektierter PV-Anlagen ab 2025 beeinflussen. Gleichzeitig eröffnet das Solarspitzen-Gesetz neue Chancen: Betreiber, die frühzeitig in intelligente Speicher- und Steuerungstechnologien investieren, können sich langfristig wirtschaftliche Vorteile sichern. Ob es die erneuerbare Stromerzeugung effizienter in das Netz zu integrieren, wird sich in der Praxis und der weiteren Ausgestaltung zeigen.