Stand: 01.06.2023. Die aktuelle Bundesregierung hat eine generelle bundesweite Photovoltaik-Pflicht mit einheitlichen Regelungen für private und gewerbliche Neubauten im Koalitionsvertrag vereinbart. Bisher ist es aber noch nicht soweit und in den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Bestimmungen für Industrie und Gewerbe. Hier eine Momentaufnahme.
Das Ziel ist klar und wurde im Klimaschutzgesetzt (KSG) verankert: Deutschland soll bis 2045 klimaneutral werden und bis 2030 sollen bereits 80% des gesamten Strombedarfs aus erneuerbaren Energien stammen. Daraufhin haben verschiedene Bundesländer nach der Novellierung des KSGs von August 2021 eine Photovoltaik-Pflicht u. a. bei der Neuversiegelung von Gewerbeflächen und teilweise bei der Sanierung von Gewerbedächern bzw. Bestandsgebäuden vorgesehen.

Hier gilt die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbedächern
In Baden-Württemberg müssen bereits seit 2022 bei einem gewerblichen Neubau und seit 2023 bei Dachsanierungen Photovoltaikanlagen eingebaut werden. Hamburg wird bei Sanierungen ab 2024 nachziehen und Niedersachsen plant dies für 2025. Schleswig-Holstein hat diese beiden Maßnahmen seit 2023 übernommen und in Nordrhein-Westfalen und Hessen gibt es seit diesem Jahr eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten auf öffentlichen Liegenschaften. Verpflichtend werden PV-Anlagen für Industrie und Gewerbe bei Neubauten in NRW ab 2024. In Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gilt sie für neue Dachflächen von Unternehmen schon heute und in Bayern ab Mitte 2023. Der Freistatt zieht ab Januar 2025 auch bei neuen Wohngebäuden nach. In Brandenburg wurde ab 2024 eine Photovoltaik-Pflicht auf neuen Fabriken und Bürogebäuden beschlossen und bei Dachsanierungen ist sie jetzt schon in Planung. Die Bremische Bürgerschaft hat die gleichen Maßnahmen Mitte März 2022 verabschiedet und möchte bei Neubauten im Mai 2023 und bei Dachsanierungen Mitte 2024 damit starten.
Gewerbliche Großparkplätze sind auch betroffen

Bei der Errichtung von neuen Großparkflächen auf Firmengeländen besteht aktuell eine Solarpflicht in Schleswig-Holstein, NRW, Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen. Wie bei den Dachflächen hat zurzeit jedes Bundesland andere Regelungen zu der Relation von versiegelter Fläche zur Größe der zu installierenden Photovoltaikanlage. Pläne für ähnliche Maßnahmen liegen in Bremen und Sachsen auf dem Verhandlungstisch. Die Landesregierungen in Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland erörtern teilweise noch verschiedene Modelle einer Photovoltaik-Pflicht, die für große Parkflächen und gewerbliche Dachflächen gelten soll. In Brandenburg sollen ab 2024 allen neuen Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen mit Solaranlagen ausgebaut werden. Frankreich ist hier beispielsweise wesentlich weiter: Bis zum 01.07.2023 müssen sogar alle bestehenden und auch neu gebauten Großparkplätze mit Stellplätzen für mindestens 80 PKW mit PV-Anlagen ausgestattet werden.
Übersicht zur PV-Pflicht nach Bundesland
Parkplätze (Neubau) | Dach-PV (bei Neubau) | Dach-PV (bei Sanierung) | |
Baden-Württemberg | ab 35 Stellplätzen | seit 2022 | seit 2023 |
Bayern | in Planung | seit März 2023 | ab 2025 |
Berlin | in Planung | seit 2023 | seit 2023 |
Brandenburg | ab 35 Stellplätzen | beschlossen | beschlossen |
Bremen | ab 25 Stellplätzen | ab Mitte 2025 | ab Mitte 2024 |
Hamburg | ab 35 Stellplätzen | seit 2023 | ab 2025 |
Hessen | ab 50 Stellplätzen | seit 2023 | |
Mecklenburg-Vorpommern | in Planung | in Planung | in Planung |
Niedersachsen | ab 50 Stellplätzen | seit 2023 | ab 2025 |
Nordrhein-Westfalen | ab 35 Stellplätzen | seit 2023 öffentliche- bzw. Industriegebäude ab 2024 | ab 2026 |
Rheinland-Pfalz | ab 50 Stellplätzen | seit 2023 | |
Saarland | in Prüfung | in Prüfung | in Prüfung |
Sachsen | bei bundesweiter Regelung | bei bundesweiter Regelung | bei bundesweiter Regelung |
Sachsen-Anhalt | in Planung | in Planung | in Planung |
Schleswig-Holstein | ab 100 Stellplätzen | seit 2023 | seit 2023 |
Thüringen | in Planung | in Planung | in Planung |
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