facebook
Neuregelung-bei-der-Verteilung-der-Netzkosten

Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten

Die Neuregelungen bei der Verteilung der Netzkosten durch die Bundesnetzagentur ab 2025 stehen im Zusammenhang mit dem anhaltenden Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland, insbesondere durch Windkraft- und Solaranlagen. Diese Regelungen sollen die finanziellen Lasten der Stromnetzentgelte, die bisher regional ungleich verteilt waren, gerechter verteilen. So werden insbesondere Regionen entlastet, die stark in die Erzeugung erneuerbarer Energie investiert haben.

Im ersten Schritt wurden in den letzten Monaten 178 der etwa 900 Verteilnetzbetreiber identifiziert, die von dem neuen sog. Wälzmechanismus betroffen sind. Dazu wird ein Aufschlag auf den Stromverbrauch aller Verbraucher in Deutschland erhoben und durch einen neuen Verteilschlüssel zurückgegeben. Im Jahr 2025 sollen auf diese Weise rund 2,4 Milliarden Euro neu verteilt werden. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW beziffern den Aufschlag für besondere Netznutzung auf 1,558 ct/kWh. Dieser Betrag, der für nicht-privilegierte Letztverbraucher anfällt, wird auf die betroffenen Verteilnetzbetreiber umgelegt und gleicht die entgangenen Erlöse aus, die durch die reduzierten Netzentgelte in bestimmten Regionen entstehen. Er wird somit fester Strompreisbestandteil 2025.

Die Aufschläge ähneln der bisherigen § 19 StromNEV-Umlage, die dazu dienen, Netzkosten zwischen allen Stromverbrauchern zu verteilen. Sie werden in der Stromrechnung als ct/kWh-Betrag ausgewiesen und hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. den entgangenen Erlösen der Netzbetreiber und den prognostizierten Stromverbräuchen.

Hintergrund des neuen Branchenmodells

In den vergangenen Jahren hat der Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere in Nord- und Ostdeutschland, zu erheblichen Netzausbaukosten geführt. Regionen wie Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die durch Windkraft und großflächige Solaranlagen viel Strom erzeugen, mussten hohe Kosten für den Ausbau und die Anpassung der Netzinfrastruktur tragen. Diese Kosten wurden bisher weitgehend regional umgelegt, was dazu führte, dass Verbraucher und Unternehmen in diesen Gebieten deutlich höhere Netzgebühren zahlen mussten. Jetzt soll das neue Branchenmodell dafür sorgen, dass die Mehrkosten gerechter umverteilt werden.

Verschiedene Verteilnetzbetreiber hatten bereits vor der Ankündigung der Höhe des Aufschlags für besondere Netznutzung Strompreisreduktionen für private Haushalte von bis zu 200 Euro pro Jahr angekündigt. Inwieweit auch Unternehmen bzw. Großverbrauchen in diesen Regionen davon profitieren werden, bleibt abzuwarten. Auf der anderen Seite könnten Regionen mit geringerer Belastung durch den Ausbau erneuerbarer Energien, wie etwa Nordrhein-Westfalen, Hamburg oder Bayern, in 2025 leichte Erhöhungen der Netzgebühren verzeichnen.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte im Vorfeld, dass mit dieser neuen Regelung “faire Netzentgelte” geschaffen werden sollen, um die Menschen und Unternehmen in den betroffenen Regionen zu unterstützen. Zudem wird gehofft, dass durch die gerechtere Verteilung der Kosten die Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien gesteigert wird.

Mechanismus der Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten

Der zugrunde liegende Mechanismus basiert auf einem mehrstufigen Modell, das kontinuierlich aktualisiert wird. Zunächst wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von besonderen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Dies geschieht durch eine Kennzahl, die auf der ans Netz angeschlossenen Erzeugungsleistung basiert. Wenn die Kennzahl eines Netzbetreibers einen bestimmten Schwellenwert überschreitet, kann er einen Teil der durch die Integration erneuerbarer Energien entstandenen Kosten bundesweit verteilen.

Ein weiterer Aspekt des Mechanismus betrifft kleinere, nachgelagerte Netzbetreiber, wie z. B. Stadtwerke. Diese profitieren indirekt von den sinkenden Netzentgelten der größeren Regionalversorger, an deren Netz sie angeschlossen sind, auch wenn sie selbst nicht von der Kostenverteilung betroffen sind. So wird beispielsweise der Regionalversorger E.DIS Netz GmbH in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern entlastet, was wiederum auch auf die kleineren angeschlossenen Netzbetreiber in der Region durchschlägt.

Das gestufte Modell bei der Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten

Die neue Regelung basiert auf einem gestuften Modell, das auch künftig ständig angepasst werden soll:

  • Ermittlung der Belastung: Im ersten Schritt wird ermittelt, ob ein Netzbetreiber von besonderen Kosten durch den Ausbau erneuerbarer Energien betroffen ist. Hierfür wird eine Kennzahl entwickelt, die das Verhältnis zwischen der installierten Leistung erneuerbarer Energien und dem Stromverbrauch in der jeweiligen Region misst.
  • Finanzieller Ausgleich für Netzbetreiber: Netzbetreiber, die eine hohe Belastung nachweisen können, erhalten einen finanziellen Ausgleich, um die durch den Ausbau erneuerbarer Energien entstandenen Mehrkosten zu decken.
  • Bundesweite Verteilung der Kosten: Die finanziellen Ausgleichszahlungen an diese Netzbetreiber werden dann bundesweit auf alle Stromverbraucher umgelegt. Dadurch tragen alle Stromverbraucher in Deutschland die Kosten für den Netzausbau, nicht nur die in Regionen mit hohem EE-Ausbau.

Aufschlag für besondere Netznutzung zur gerechteren der Verteilung der Netzkosten

Die Neuregelung bei der Verteilung der Netzkosten ab 2025 soll die bislang ungleich verteilten finanziellen Lasten des Netzausbaus für erneuerbare Energien deutschlandweit fairer auf alle Stromverbraucher verteilen. Regionen mit hohem Anteil an Wind- und Solarenergie, die bislang stark belastet waren, sollen dadurch entlastet werden, während in anderen Gebieten, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, leichte Erhöhungen der Netzgebühren möglich sind. Der zugrunde liegende Mechanismus sieht eine bundesweite Umlage der Kosten vor, die über einen Aufschlag für alle Verbraucher realisiert wird. Ziel der Reform ist es, eine ausgeglichenere Verteilung der Netzausbaukosten zu erreichen und langfristig eine größere Akzeptanz für den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern.

Weitere interessante Beiträge

Hürden der CSRD-Berichtspflicht

Hürden bei der CSRD-Berichtspflicht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Berichtspflicht) stellt Unternehmen durch die hohen Anforderungen an die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen vor verschiedene Hürden, da Fehler in diesem Bereich

Weiterlesen »
Solar-Carports - Luftbild

Newsletter Anmeldung