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Sachsen-Anhalt: Batteriespeicher-Förderprogramm

Unternehmen erhalten je nach Größe 30 bis 50 % Förderung auf Speichersysteme, Management-Software und Planungsleistungen, was die Amortisationszeit der Investition halbiert. Mit einem Budget von 11 Millionen Euro unterstützt das Land Sachsen-Anhalt gezielt die effiziente Netzintegration grüner Energie für private und öffentliche Akteure.

Bis zum 29. November 2024 können Unternehmen in Sachsen-Anhalt noch Anträge für das Batteriespeicher-Förderprogramm einreichen. Das Förderprogramm „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ wurde ins Leben gerufen, um Investitionen in die Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu unterstützen. Es richtet sich an Unternehmen und Kommunen in Sachsen-Anhalt und zielt darauf ab, den Anteil von regenerativ erzeugtem Strom im Energiesystem zu erhöhen.

Durch die Förderung soll eine effiziente Integration von erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz ermöglicht werden. Der nicht rückzahlbare Zuschuss trägt dazu bei, die Kosten für die Anschaffung und Installation von Energiespeichersystemen zu verringern und so die Nutzung grüner Energie zu fördern.

Gegenstand des Batteriespeicher-Förderprogramms

Gefördert werden Investitionen in stationäre, elektrochemische Batteriegroßspeicher mit einer Speicherkapazität ab 30 kWh, die mindestens 75 % Strom aus erneuerbaren Quellen speichern. Dies umfasst sowohl die Speichersysteme selbst als auch das notwendige Batterie-Managementsystem sowie den Speicher-Wechselrichter. Auch Planungsleistungen, die bis zu 20 % der Gesamtausgaben ausmachen können, werden bezuschusst.

Bis zu 50 % Förderung möglich

Das Batteriespeicher-Förderprogramm in Sachsen-Anhalt sieht eine gestaffelte Förderquote vor, die sich an der Unternehmensgröße orientiert. Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten, mittlere Unternehmen werden mit 40 % unterstützt, und große Unternehmen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts erhalten eine Förderung von 30 %.

Auswahlkriterien des Batteriespeicher-Förderprogramms

Generell können private und öffentliche Unternehmen sowie andere juristische Personen, wie Kommunen, Förderanträge stellen. Die Auswahl der geförderten Vorhaben erfolgt anhand mehrerer Kriterien, wobei der größte Schwerpunkt auf dem Beitrag zur Minderung der CO₂-Emissionen liegt. Weitere Auswahlkriterien sind die Fördereffizienz, die Unternehmensgröße sowie der Bezug zu erneuerbaren Energien und Aspekten der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes. Damit sollen Projekte bevorzugt werden, die besonders wirkungsvoll zur Erreichung der Klimaziele beitragen.

11 Mio. Euro stehen für das Batteriespeicher-Förderprogramm bereit

Die Gesamtsumme des Batteriespeicher-Förderprogramms beläuft sich auf 11 Millionen Euro, die noch bis zum 29. November 2024 beantragt werden können. Interessierte Unternehmen und Kommunen sollten sich mit der Antragstellung demnach beeilen. Besonders wichtig ist es, die Fördervoraussetzungen genau zu beachten. Dazu zählen insbesondere die Mindestanforderungen an die Speicherkapazität und der Anteil des gespeicherten Stroms aus erneuerbaren Quellen.

Jetzt Anträge zum Batteriespeicher-Förderprogramm stellen

Unternehmen und Kommunen in Sachsen-Anhalt sollten jetzt schnell Handeln und die Chancen des Förderprogramms „Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER“ nicht ungenutzt lassen. Die Bereitstellung von bis zu 50 % Förderung für Investitionen in Speichertechnologien bietet eine attraktive Möglichkeit, die eigene Energieeffizienz zu steigern und gleichzeitig einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der ohnehin schon kurze ROI von Batteriespeichern verkürzt sich so um die Hälfte.

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