Das Solarpaket I hat neue EEG-Optionen für Großspeicher geschaffen, indem das bisherige speicherbezogene Ausschließlichkeitsprinzip gelockert wurde. Dieses Prinzip bestand seit den Anfängen des EEG und schrieb vor, dass ein Stromspeicher ausschließlich mit erneuerbarem Strom (z. B. aus einer PV-Anlage) geladen werden durfte, wenn der gespeicherte Strom später mit EEG-Förderung ins Netz eingespeist werden sollte. Sobald auch nur eine einzige Kilowattstunde „grauer“ Netzstrom in den Speicher gelangte – etwa durch Beladung aus dem öffentlichen Netz –, galt der gesamte Inhalt des Speichers nicht mehr als „grün“. Das hatte zur Folge, dass der gespeicherte erneuerbare Strom nicht mehr förderfähig war und es dafür auch keine Herkunftsnachweise für Grünstrom gab.
Einschränkungen durch das Ausschließlichkeitsprinzip
Diese enge Auslegung des Ausschließlichkeitsprinzips hatte in der Praxis weitreichende Konsequenzen für die wirtschaftliche Nutzung von Batteriespeichern. Insbesondere galt dies für Batteriegroßspeichern in Kombination mit gewerblichen Photovoltaikanlagen. Betreiber standen vor der grundsätzlichen Entscheidung, ihre großen Speicher entweder für die Optimierung der PV-Einspeisung oder für andere Erlösmodelle einzusetzen. Eine gleichzeitige Mehrfachnutzung („Multi-Use“) war ausgeschlossen.
Konkret bedeutete das: Großspeicher, die durch den eigenen PV-Strom geladen werden, dienten ausschließlich zum internen Peak Shaving und Load Shifting. Gespeicherter überschüssiger Solarstrom konnte dabei beispielsweise in den Abendstunden mit höheren Börsenpreisen wieder inkl. EEG-Förderung ins Netz eingespeist werden. Dies funktioniert allerdings nur, wenn die PV-Anlage kontinuierlich große Strommengen produziert. Sobald in manchen Wintermonaten der grüne Strom dazu nicht ausreicht, muss der Großspeicher mit Graustrom gefüllt werden. Doch genau dieser Netzbezug führte nach alter Rechtslage zum Verlust des gesamten EEG-Förderanspruchs – selbst wenn zuvor grüner Strom eingespeichert wurde.
Neue EEG-Optionen für Großspeicher nach dem Solarpaket I
Mit dem Solarpaket I und dem EEG 2025 ist die Nutzung von Stromspeichern im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien neu geregelt. Ziel war, die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen und Speicher stärker in die Energiewende einzubinden – ohne dabei die Förderlogik des EEG zu gefährden. Für Betreiber von PV-Anlagen mit Batteriegroßspeichern ergeben sich nun drei klar definierte Betriebsoptionen für die Zwischenspeicherung von Strom, insbesondere zur Einspeisung in das öffentliche Netz.
1. Die neue Abgrenzungsoption: Flexibilität mit messtechnischer Trennung
Für große Anlagen mit Großspeichern und Energiemanagementsystemen gibt es jetzt die neue Abgrenzungsoption mit Direktvermarktungspflicht. Sie erlaubt es, den Speicher sowohl mit EE-Strom als auch mit Netzstrom zu beladen – allerdings unter der Voraussetzung, dass die jeweiligen Strommengen messtechnisch eindeutig getrennt werden. Auf dieser Basis wird dann anteilig berechnet, welcher Teil der gespeicherten und eingespeisten Energie tatsächlich förderfähig ist.
Beispiel: Wenn ein Speicher im Jahresverlauf zu 70 % mit Solarstrom und zu 30 % mit Netzstrom geladen wurde, erhält auch nur der entsprechende Anteil der Netzeinspeisung (70 %) die EEG-Förderung.
Diese Option bietet große Flexibilität für Industrie- und Gewerbebetriebe, die sowohl den Photovoltaik Eigenverbrauch steigern als auch netz- oder marktdienliche Speicheranwendungen realisieren möchten – etwa im Rahmen von Multi-Use-Konzepten. Dazu legt die Bundesnetzagentur die Details zur Nachweisführung und Bilanzierung fest.
2. Die Ausschließlichkeitsoption: Klare Trennung – volle Vergütung
Die neue speicherbezogene Ausschließlichkeit gilt fortan als auch Option. Sie entspricht im Kern der bisherigen EEG-Regelung: Der Stromspeicher wird ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen – und niemals mit Netzstrom. Wird diese Bedingung über das gesamte Kalenderjahr eingehalten, gilt der gespeicherte Strom als vollständig grün. Eine Einspeisung ins Netz wird dann mit der vollen EEG-Vergütung belohnt.
Diese Option eignet sich insbesondere für Betreiber, die eine technisch saubere und rechtssichere Lösung suchen, etwa bei Heimspeichern oder kleineren gewerblichen Anlagen, die vollständig auf Eigenversorgung mit EE-Strom setzen. Der Vorteil: Es ist kein komplexes Mess- oder Abrechnungssystem erforderlich – solange der Netzbezug unterbleibt, bleibt der Förderanspruch vollständig erhalten.
3. Die Pauschaloption: Einfach & praxistauglich für kleine Anlagen
Für noch kleinere PV-Anlagen mit Speicher – konkret bis zu 30 kWp Leistung – wurde zusätzlich die Pauschaloption geschaffen. Diese ermöglicht es Betreibern, eine vereinfachte Förderung zu nutzen, ohne ein detailliertes Messkonzept umzusetzen. Voraussetzung ist, dass Speicher und PV-Anlage demselben Betreiber gehören (Steckersolargeräte sind ausgenommen). Dabei erfolgt die Förderung pauschal: Es wird angenommen, dass pro Kilowatt installierter PV-Leistung jährlich 500 KW förderfähiger Strom aus dem Speicher ins Netz fließen.
Diese Regelung richtet sich klar an Privathaushalte oder kleine Gewerbebetriebe, die möglichst unkompliziert von der EEG-Förderung profitieren wollen, ohne in aufwändige Messtechnik investieren zu müssen. Dazu wird der Strom über einen Direktvermarkter abgerechnet, der auch bidirektionales Laden direkt einbeziehen kann.
Übersicht der EEG-Optionen für Großspeicher:
Option | Stromherkunft | Förderumfang | Zielgruppe |
Abgrenzungsoption | EE + Graustrom | Anteilige EEG-Förderung | Großspeicher/Industrie |
Ausschließlichkeitsoption | Nur EE-Strom | 100 % der Einspeisung | Reine EE-Speicher |
Pauschaloption | EE + Graustrom | Fix für 500 kWh | Heim-/Kleingewerbe |
Mehr Flexibilität durch die neuen EEG-Optionen für Großspeicher
Mit den drei neu eingeführten EEG-Optionen für die Netzeinspeisung von Strom aus Speichern wird ein zentraler Hemmschuh der bisherigen Speicherregulierung beseitigt. Insbesondere Batteriegroßspeicher können so wirtschaftlicher und flexibler eingesetzt werden. Die drei neuen EEG-Optionen des Solarpaketes I ermöglichen nun eine differenzierte Speicherbewirtschaftung. Diese reichen von der rein grünen Einspeisung bis hin zur anteiligen Förderung bei gemischter Beladung. Damit wird der Weg frei für Multi-Use-Konzepte, die Stromvermarktung, Netzdienlichkeit und Eigenverbrauch kombinieren können – ohne den Verlust der EEG-Förderung zu riskieren.
Gleichzeitig bleiben einfache Fördermodelle für kleinere Anlagen erhalten. Betreiber großer PV- und Speichersysteme haben darüber hinaus weiterhin die Möglichkeit, ihre Projekte im Rahmen der Innovationsausschreibungen zu vermarkten.