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Wachstumschancen-Gesetz: klimafreundliche Investitionen werden gefördert

Mit einem Entlastungsvolumen von 32 Milliarden Euro stärkt der Bund gezielt klimafreundliche Technologien und bietet insbesondere KMUs attraktive Fördersätze von bis zu 35 %. Das neue Gesetz kombiniert steuerliche Impulse für Forschung und Energieeffizienz, um die Wirtschaft zu modernisieren und den Weg zur Klimaneutralität profitabel zu gestalten.

Das Wachstumschancen-Gesetzt des Bundesfinanzministeriums wurde Ende August 2023 verabschiedet und soll 2024 in Kraft treten. Es ist Bestandteil des sog. 10-Punkte-Plans und stellt der deutschen Wirtschaft jährlich sieben Mrd. Euro bis 2028 zur Verfügung gestellt. Das gesamte Entlastungsvolumen soll bei über 32 Mrd. Euro liegen. Neben diversen Reformen und Vereinfachungen im Steuerrecht sollen vor allem der Mittelstand und klimafreundliche Investitionen im Vordergrund stehen. Folgerichtig beginnt der etwa 300-seitenstarke Gesetzestext in Artikel 1 mit dem „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz – KlimaInvPG)“

32-Milliarden-Förderpaket wird bereitgestellt

In 15 Paragrafen sieht das zentrale Projekt des Wachstumschancen-Gesetztes in Artikel 1 vor, dass Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen durch eine gewinnunabhängige Investitionsprämie von 15 % unterstützt werden. Grundsätzlich werden Investitionen gefördert, wenn Unternehmen dadurch ihren Energieverbrauch mindern bzw. Energieeffizienzmaßnahmen einleiten. Die förderfähigen Investitionen müssen in einem Energie- oder Umweltmanagementsystem (ISO 50001 / EMAS) oder in einem Energieaudit nach DIN EN 16247 enthalten sein. Sie sind von einem unabhängigen Energieberater als besonders energieeffizient zu zertifizieren. Bei der Einreichung der Anträge darf auch ein gesamtes Einsparkonzept nicht fehlen. Die Anträge dazu können ab 2024 und bis zum 31.12.2029 gestellt werden. In diesem Zeitraum können maximal 200 Mio. Euro als Bemessungsgrundlage eingereicht werden, wovon dann 15 % übernommen werden. Insgesamt dürfen dann bis 2030 maximal vier Anträge von einem Unternehmen gestellt werden, wobei die kleinste Maßnahme bei einer Bemessungsgrundlage ab 5.000 Euro startet.

KMUs sollen durch das Wachstumschancen-Gesetzt gefördert werden

In einer Pressemitteilung zum 10-Punkte-Plan schreibt die Bundesregierung: „Das Wachstumschancen-Gesetz ergänzt die bisherigen Maßnahmen zur steuerlichen Unterstützung Kleinerer und Mittlerer Unternehmen, die bereits beschlossen wurden: So etwa die Steuererleichterungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen und -speichern, sowie vereinfachte Abschreibungsregeln für die Bauwirtschaft, damit der Wohnungsbau erleichtert wird. Diese Maßnahmen haben zu einer Steuersenkung von sieben Milliarden Euro pro Jahr geführt.“ Weiter heißt es, „Durch diese Prämie, die für Energieeffizienzmaßnahmen gilt, werden die Standortbedingungen mit steuerlichen Anreizen für Investitionen in saubere und klimafreundliche Technologien verbessert.“ Durch das Wachstumschancen-Gesetzt sollen zusätzlich auch steuerliche Impulse für mehr Forschung gesetzt werden, wobei zukünftig auch Sachkosten gefördert werden, und die Bemessungsgrundlage verdreifacht wird. Gerade bei KMUs kann sich der Fördersatz in Einzelfällen sogar auf 35 % erhöhen.

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