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Vereinfachte Netzanschlüsse für Dach-PV-Anlagen - Senkrecht-Ansicht

Vereinfachte Netzanschlüsse für Dach-PV-Anlagen

Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die Zertifizierungsanforderungen für Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern ab 135 kWp herabzusetzen. Es ist geplant, Dach-PV-Anlagen bis zu 500 kWp nach der günstigeren und einfacheren Niederspannungsrichtlinie VDE AR-N 4105 zu zertifizieren, wenn sie maximal 270 Kilowatt ihrer Leistung ins Netz einspeisen. Dies soll unabhängig für alle Spannungsebenen der Anschlüsse gelten. Die Bundesregierung sowie der Bundesverband Solarwirtschaft versprechen sich durch diese wesentliche Erleichterung einen weiteren Investitionsschub in gewerbliche Dach-Photovoltaikanlagen.  

Bisherige 135-kWp-Grenze für Dach-PV-Anlagen soll erhöht werden

Erst als im April 2018 die 96-seitige VDE AR-N 4105 in Kraft trat, wurden defacto auch die Gültigkeiten der Normen für die Spannungsebenen aufgeweicht und die 135-kWp-Grenze eingezogen. Somit gilt bis heute für PV-Anlagen ab 135 kWh die kostspielige Mittelspannungsrichtlinie VDE AR-N 4110 als Netzanschlussregel. Solch eine Zertifizierung verschlingt schnell mehrere Tausend Euro und stellt einen hohen bürokratischen Aufwand dar. PV-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 950 Kilowatt kommen bisher zwar mit einem vereinfachten Anlagenzertifikat B nach VDE AR-N 4110 aus, aber diese unverhältnismäßig strengen Zertifizierungsanforderungen führen zu Verstimmungen bei den investitionswilligen Unternehmen und zu einem Flaschenhals bei der Beantragung der jeweiligen Netzanschlüsse. Mit den nun vorgelegten Verordnungsentwürfen will man den gesamte Prozess für Anlagen bis 500 kWp beschleunigen und vereinfachen.

Hohe Ziele verlangen vereinfachte Netzanschlüsse und mehr Geschwindigkeit

Um dem ehrgeizigen Ziel eines jährlichen Zuwachses von 22 Gigawatt Solarleistung näher zu kommen und bis 2030 auf 215 Gigawatt in Deutschland ausbauen zu können, soll diese Maßnahme in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) sowie einer neuen Technische-Anforderungen-Verordnung (TAV) schnellstmöglich umgesetzt werden. Dies soll die Nachfrage von Unternehmen für Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern weiter anfeuern. In diesem Sinne wurde bereits Ende Juli 2022 die NELEV dahingehend angepasst. Betreiber von Anlagen bis zu 950 kWp sind auch ohne vorliegendes Zertifikat zur vorläufigen Inbetriebnahme berechtigt. Allerdings nur, wenn sie das Anlagenzertifikat B gemeinsam mit der Konformitätserklärung abnehmen lassen. Dies darf bis zu 18 Monaten nach dem Netzgang erfolgen. Diese Übergangslösung für vereinfachte Netzanschlüsse, die man im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzs (EnWG) beschlossen hat, ist noch bis 2025 gültig. Sie konnte den Stau bei den Zertifizierungen etwas lindern, so dass etliche bis dahin fertiggestellte PV-Anlagen seitdem in Betrieb gehen durften.

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