CO₂-Bepreisung in Europa

Worauf Unternehmen jetzt achten sollten

In 19 Ländern der Europäischen Union wird aktuell der CO₂-Ausstoß von Unternehmen bepreist. Für diese nationale CO₂-Bepreisung existieren verschieden Modelle, die alle das Ziel haben, den Verbrauch fossiler Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle und teilweise Biomasse durch steigende Preise zu reduzieren. Bisher sind vor allem der Energiesektor und einige Industriezweige wie Stahl-, Chemie- und Zementwerke sowie Luft- und Schifffahrt davon betroffen. Insgesamt werden dadurch 36 % aller CO₂-Emissionen der EU bepreist. Weitere 45 % deckt das europäische EU-ETS (European Union Emissions Trading System) ab. Rund 11.000 europäische Unternehmen müssen daran teilnehmen. In Deutschland sind dies bisher ca. 1.400 Groß- oder energieintensive Unternehmen. Die nationalen und europäischen Systeme der CO₂-Bepreisung werden mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 weiter ausgebaut.

CO₂-Bepreisung durch das EU-ETS

Das EU-ETS ist ein Emissions-Steuerungsinstrument nach dem „Cap & Trade“-System, bei dem die EU jährlich die CO₂-Emissionsmengen und somit die Anzahl aller Zertifikate für den Handel fest vorgibt. Die CO₂-Zertifikate sind somit immer begrenzt und es können keine Zertifikate durch Unternehmen neu generiert werden. Betreiber von Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftwerken erhalten demnach keine Zertifikate, die sie an der Börse veräußern können. Jedes Zertifikat berechtigt zur Emission von je einer Tonne CO₂-Äquivalent. Verursacher von Treibhausgasemissionen müssen am Ende des Jahres Zertifikate in Höhe ihrer Emissionen vorweisen. Dabei können Unternehmen zusätzlich benötigte Zertifikate an einer Börse zukaufen oder überschüssige Zertifikate dort an andere Verursacher verkaufen. 

CO2-Bepreisung-EU-ETS

Für Unternehmen mit geringen CO₂-Vermeidungskosten bietet es sich beispielsweise an, zu viel erworbene/zugeteilte Zertifikate am Markt zu verkaufen. Unternehmen hingegen, deren Kosten zur Vermeidung einer Tonne CO₂ den Preis eines Zertifikates übersteigen, können am Markt Zertifikate nachkaufen. Die Preise der CO₂-Zertifikate liegen derzeit durchschnittlich bei 86 Euro im EU-ETS. Zurzeit werden sie teilweise noch kostenfrei an Unternehmen ausgegeben. Diese kostenlosen Zuteilungen werden bis 2030 komplett abgebaut und die Gesamtanzahl der CO₂-Zertifikate wird im gleichen Zeitraum um 62 % reduziert, so dass die Preise weiter steigen. Zusätzlich ist für 2027 ein zweites europäisches ETS geplant, das die Verkehrs- und Gebäudesektoren umfassen soll und die nationalen Regelungen zur CO₂-Bepreisung dieser Sektoren ablöst.

Nationale Modelle zur CO₂-Bepreisung

CO2-Preise im Vergleich

Die nationalen Modelle zur CO₂-Bepreisung innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten und Europas lassen sich grob in zwei unterschiedliche Gruppen einteilen: Emissionshandelssysteme nach dem Vorbild des EU-ETS oder CO₂-Steuern. Bei beiden Bepreisungs-Modellen werden Unternehmen ausgenommen, die bereits bei unter das EU-ETS fallen. CO₂-Steuern gibt es beispielsweise in Schweden, Finnland, Polen, Dänemark, Lettland, Irland, Spanien und Portugal und weiteren Staaten. Sie variieren jedoch noch erheblich. So soll die geplante niederländische CO₂-Steuer bis 2030 auf 125 Euro pro Tonne steigen. In Schweden, wo die Steuer bereits 1990 eingeführt wurde, liegt der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO₂ heute schon auf einem ähnlichen Niveau. Der niedrigste Steuersatz in Europa wird zurzeit in Estland erhoben. Zertifikat-Handelssysteme stehen zum Beispiel in Deutschland und Österreich kurz vor der Einführung und Mischformen werden in Frankreich und Großbritannien debattiert. Nach den Plänen der EU sind bis 2027 85 % aller CO₂-Emissionen bepreist.

Beispiel: Deutschlands nEHS

In Deutschland wurde das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) der DEHSt (Deutsche Emissionshandelsstelle) zur CO₂-Bepreisung eingerichtet. Dabei werden Unternehmen zunächst klassifiziert und dann entweder dem EU-ETS oder der DEHSt zugeordnet. Die Kriterien dieser Zuordnung passen sich ständig an die jährlichen CO₂-Emissionsziele der EU stufenweise an. Dabei kommen immer wieder neue Branchen hinzu und die Energie-Verbrauchsmengen oder Unternehmenskennzahlen werden stets neu justiert. Das ganze System basiert auf dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das besagt, dass CO₂-Emissionen aus der Nutzung fossiler Kraft- und Brennstoffe mit Emissionszertifikaten abzudecken sind.

Die DEHSt greift bisher für die vom EU-ETS nicht erfassten Sektoren, also für Verkehr, Gebäude und Landwirtschaft. Für jede Tonne CO₂, die bei der Verbrennung von fossilem Brennstoff freigesetzt wird, muss ein nEHS-Zertifikat abgegeben werden. Diese Zertifikate werden noch nach einem Verteilungsschlüssel frei vergeben oder ein Unternehmen erwirbt sie bei der DEHSt. Bis zum 30. September des folgenden Jahres müssen Unternehmen ihre zugeteilten oder erworbenen Zertifikate zur Entwertung abgeben. Sollten sie zu diesem Zeitpunkt nicht über ausreichende Zertifikate verfügen, ist eine Strafzahlung in Höhe des doppelten Zertifikatpreises fällig. Die Preise sind, wie in Österreich, noch gedeckelt und liegen in Deutschland aktuell bei 30 Euro. Für 2024 ist ein Preis von 40 Euro vorgesehen und ab 2026 werden die Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro versteigert, bevor sie dann ab 2027 komplett offen gehandelt werden sollen.

CO2-Bepreisung-nEHS

Mittel- und langfristige CO₂-Bepreisung

CO2-Bepreisung-Langfristig

Auch wenn noch nicht viele Unternehmen durch das EU-ETS betroffen sind, wird das europäische Emissionshandelssystem wohl das schärfste Schwert bei der CO₂-Bepreisung bleiben. Wissenschaftler des Klimaforschungsinstitutes Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change berechneten in ihrer jüngsten Studie, dass CO₂-Preise je Tonne von 200 bis 300 Euro schon im Jahr 2030 und 400 Euro im Jahr 2040 realistisch sind, sofern keine politischen Eingriffe durch Förder- oder Subventionsprogramme vorgenommen werden. Auch alle nationalen CO₂-Bepreisungsmodelle werden sich mittel- und langfristig auf einen wesentlich höheren CO₂-Preis einpendeln. Die Weichen dazu sind bereits in der BECV (Carbon-Leakage-Verordnung) gestellt und damit EU-Importe von CO₂-intensiven Produktgruppen künftig nicht bevorteilt sind, wird das europäische CO₂-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) greifen.

Erneuerbare Energien & Effizienzmaßnahmen entlasten Unternehmen

Alle Maßnahmen zur CO₂-Bepreisung verfolgen das Ziel, Energie aus fossilen Brennstoffen zu verteuern und Energie aus Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft zu fördern. Die Energiewende hat daher weitreichende Folgen für Unternehmen und sie sollten jetzt handeln, um unkontrollierbaren und explodierenden Energiepreisen entgegenzuwirken. Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und Effizienzmaßnahmen lassen sich heute schon Kosten senken. Unternehmen mit PV-, Wind- oder Wasserkraftanlagen müssen geringere Mengen Strom zukaufen und benötigen dadurch weniger CO₂-Zertifikate.

CO2-Bepreisung durch Solarparks entgegnen

Sie erhalten eine Einspeisevergütung, wenn sie an den Wochenenden den emissionsfreien Strom in das öffentliche Netz einspeisen und profitieren von dem Handel mit den Herkunftsnachweisen (HKN) für den eingespeisten grünen Strom (zurzeit ca. 6-7 € je MWh mit steigender Tendenz). In der politischen Diskussion stehen derzeit auch die Fragen, ob für den selbstgenutzten PV-Strom HKN ausgestellt werden und ob PV-Anlagen als „Energieeffizienzmaßnahme“ anerkannt werden. Dies hätte den Vorteil, das Unternehmen mit weiteren Privilegien wie Stromsteuer-Reduzierung, Umlagen- oder Entgeltvergünstigungen rechnen können. Auf jeden Fall tragen PV-Anlagen zur CO₂-Reduktion bei und erleichtern den Einstieg in ein Energiemanagement-System enorm, da sie den Gesamtenergieverbrauch eines Unternehmens bereits im Vorfeld senken. Die Ziele für Zertifizierungen wie ISO 50001, EMAS oder bei Energie-Audits sind so wesentlich einfacher zu erreichen.

CO2-Bepreisung durch DachPV entgegnen
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