Das vereinfachte Netzanschlussverfahren für PV-Dachanlagen bis 500 kWp mit einer maximalen Einspeisung von 270 Kilowatt wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Durch die Novellierung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) erhofft sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ein massentaugliches Zertifizierungsverfahren und Experten rechnen damit, dass die Änderung noch vor der Jahreswende 2024 Inkrafttreten wird. Die im Frühjahr 2023 angekündigte Reform unterscheidet nun nicht mehr zwischen Niederspannungs- oder Mittelspannungsanlagen und verzichtet auf die aufwendige Einzelzertifizierung solcher Photovoltaikanlagen. Jetzt reicht es aus, die Zertifikate der einzelnen Komponenten der Anlage einzureichen. Gerade im Segment bis 500 kWp erwartet das BMWK den größten Zubau und hat bei der Neuregelung des Zertifizierungsverfahrens darauf besonderen Focus gelegt.
NELEV-Novelle als Teil der EnWG-Novelle 2023 und des Solarpakets
Die NELEV-Novelle mit dem vereinfachten Netzanschlussverfahren wurde in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur und der Solarbranche entwickelt und ist Bestandteil einer neuen Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV), der vorgesehenen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Solarpaketes des BMWKs. Damit beschleunigt 500-kWp-Anlagen zugelassen werden können, wurde außerdem eine Verlängerung der Möglichkeit der temporären Höherauslastung des Höchstspannungsnetzes nach § 49b EnWG beschlossen.
Online-Zertifikate Datenbank für Komponenten
Im Zuge dieses vereinfachten Zertifizierungsverfahrens nach NELEV, von dem bisher nur Anlagen unter 135 kWp profitierten, werden jetzt unter Hochdruck einige VDE-Richtlinien, wie beispielsweise die VDE-AR-N 4110 und die VDE-AR-N 4105, überarbeitet und ein online-Register für Komponenten-Zertifikate eingerichtet. So sollen zusätzliche und aufwendige Einzelprüfungen der Netzbetreiber vor dem Netzgang auf ein Minimum reduziert werden. Demnach reicht es künftig aus, dem Netzbetreiber die Zertifikatnummer des in ihrer Anlage verbauten Wechselrichters zu übermitteln. Insgesamt verringern sich so durch die einfache digitale Zusendung der Einheitszertifikate der Aufwand und die Kosten einer PV-Dachanlage bis 500 kWp mit einer maximalen Einspeisung von 270 Kilowatt.