Das Förderprogramm in Baden-Württemberg, das im März 2023 startete, geht jetzt in die zweite Runde und stellt weitere 2,3 Millionen Euro für Unternehmen bereit, die ihre bestehenden Firmenparkplätze ab 35 Stellplätzen mit Solar-Modulen überdachen möchten. Wie das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mitteilte, bewilligte es in der ersten Runde bereits bei 18 Projekten Fördermittel. Die im Frühjahr bereitgestellten 2,5 Millionen Euro Mittel sind damit fast ausgeschöpft. Das Ministerium gibt bekannt, dass in diesem Jahr noch mit der Bewilligung weiterer Projekte gerechnet wird.
Das Förderprogramm als Bestandteil des KlimaG BWs
Gemäß dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) strebt das Land an, bis zum Jahr 2040 Klimaneutralität zu erreichen. Um dieses Ziel zu realisieren, sei ein erheblicher Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere im Bereich der Photovoltaik, unerlässlich, so heißt es. Gerade bei der Installation von Solar-Carports auf bereits versiegelten Parkflächen käme es zu wenigen Konflikten, so dass genau diese Potentiale ausgeschöpft und gezielt gefördert werden sollten.
Bis zu 200.000 Euro Fördermittel pro Anlage
Das Programm “Parkplatzüberdachung mit Photovoltaik” gliedert sich in zwei Bausteine, die nicht miteinander kombiniert werden können. Bis zu 200.000 Euro erhalten Unternehmen, die neue Solar-Carports auf bestehenden PKW-Parkplätzen ab einer Größe von 35 Stellplätzen in Verbindung mit einem Anschluss an das öffentliche Netz errichten möchten. Dabei ist die Höhe der Fördermittel abhängig von der installierten Leistung. Baustein B dient der Unterstützung bei der Entwicklung regionaler und vernetzender Konzepte und kann pro Projekt mit bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Die geförderten Vorhaben müssen bis spätestens Ende November 2024 abgeschlossen sein.
Förderprogramm-Fristen noch offen
Ein genauer Zeitplan für die Erweiterung des Förderprogramms steht noch nicht fest. Allerdings sollten die geförderten PV-Vorhaben bis zum 30.11.2024 abgeschlossen sein. Die Frist zur Antragsstellung der ersten Runde endete im Frühjahr am 31.05.2023. Bei der nun folgenden zweiten Runde könnte das Zeitfenster ähnlich aussehen. Unternehmen sollten sich jetzt mit der Projektausarbeitung und den Förderanträgen beeilen, wenn sie von den Fördermitteln profitieren möchten.