Den Passus „Nutzen statt Abregeln“ gibt es bereits seit 2017 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dieser wurde jedoch in den vergangenen Jahren wegen seiner Komplexität kaum genutzt. Allerdings wird das Thema durch den rasanten Anstieg des Anteils erneuerbarer Energien am deutschen Strommix und dem schleppenden Netzausbau immer dringlicher.
Allein im Jahr 2023 wurden Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen um 10 TWh abgeregelt. Das machte etwa 4 % der gesamten Erzeugung aus Erneuerbaren Energien aus. Diese Abregelung führt nicht nur zum Verlust von klimaneutralem Strom, sondern auch zu steigenden Redispatch-Kosten. Basierend auf der ursprünglichen Strategie wurde daher Ende 2023 ein neuer Entwurf namens „Nutzen statt Abregeln 2.0“ abgestimmt und in §13k EnWG aufgenommen. Dieser bezieht nun auch den Einsatz modernster Technologien und neue regulatorische Maßnahmen vor.
An den Konsultationen beteiligten sich insgesamt 21 Verbände, Interessengruppen und Unternehmen. Trotzdem wies Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, am Ende eindringlich darauf hin, dass das neue Instrument kein Ersatz für einen schnellen und bedarfsgerechten Netzausbau darstellt.
Ziele von „Nutzen statt abregeln 2.0“
„Nutzen statt abregeln 2.0“ verfolgt das Ziel, die Integration erneuerbarer Energien in das deutsche Stromnetz zu optimieren und die Effizienz des gesamten Energiesystems zu steigern. Das zentrale Anliegen ist die Reduzierung der Abregelung von Wind- und Solaranlagen aufgrund von Netzengpässen. Überschüssiger Strom soll durch eine zusätzliche Stromnachfrage, die ohne dieses Instrument nicht stattgefunden hätte, sinnvoll genutzt werden. Mittels Prognosen und Zuteilungsverfahren möchte man die Nachfrage an die Zeiten hoher Erzeugung anpassen und regional steuern.
Funktionen und Kernpunkte von „Nutzen statt abregeln 2.0“
„Nutzen statt Abregeln 2.0“ sieht vor, zunächst die abgeregelten Strommengen günstig an die zusätzlichen Verbraucher abzugeben. Nach dieser ersten Testphase, bei der ein vereinfachtes Zuteilungsverfahren greift, wird der Überschussstrom später in einem Auktionsverfahren an zuschaltbare Verbrauchsanlagen in Entlastungsregionen versteigert. Dazu erlaubt der neue § 13k EnWG den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB), Strom zu einem vergünstigten Preis an Betreiber zuschaltbarer Lasten zu vergeben. Tennet, Amprion, 50Hertz und Transnet BW veröffentlichen dazu täglich eine 24-Stunden-Prognose der überschüssigen Strommengen in den jeweiligen Entlastungsregionen. Dadurch können zugelassene Verbraucher ihren Stromverbrauch so planen, dass es am Folgetag nicht zu Netzengpässen kommt.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und die ÜNB haben bis Mitte 2024 spezifische Kriterien für die Teilnahme an „Nutzen statt Abregeln 2.0“ konzipiert und festgelegt. Demnach dürfen im ersten Schritt Betreiber von Anlagen, die elektrisch Wärme erzeugen oder netzgekoppelte Speicher einsetzen, teilnehmen. Teilnahmeberechtigt sind auch Elektrolyseure und Großwärmepumpen. Später soll das Teilnehmerspektrum um weitere Sektorenkopplungstechnologien ausgedehnt werden.
Erprobungsphase und künftige Entwicklungen
Ab dem 1. Oktober 2024 starten die Übertragungsnetzbetreiber eine zweijährige Erprobungsphase mit dem vereinfachten Zuteilungsverfahren. Ab dem 1. April 2025 sollen auch Verteilnetzbetreiber das Instrument nutzen können. Parallel dazu wird das wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren entwickelt.