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Strompreisbremse: Höchstwerte in Ausschreibungen angehoben

Das im Dezember 2022 verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) regelt u. a., dass Betreiber von gewerblichen Photovoltaikanlagen ab 1.000 kWh und ausgeförderten EEG-Anlagen ab 100 kWh seit dem 01.12.2022 ihre Überschusserlöse abführen müssen. Diese werden quartalsweise mittels verschiedener Quotienten, wie beispielsweise Monatsmarktwert oder Anlagengröße berechnet. Die Erlösabschöpfungen der sog. Zufallsgewinne sollen den Endverbrauchern zugutekommen und sind zunächst bis zum 30.06.2023 befristet und maximal bis zum 30.04.2024 verlängerbar.  

Bundesnetzagentur erhöht PV-Werte in Ausschreibungen um nahezu 25%

Zeitgleich mit dem StromPBG hat die Bundesregierung auch beschlossen, die Höchstwerte in Photovoltaik-Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur um 25% zu erhöhen, was auch direkt im Dezember 2022 für Photovoltaik auf Dachflächen und im Januar 2023 für Solarparks zur nächsten Runde der Ausschreibungen im März 2023 von der Behörde festgezurrt wurde. Die Höchstwerte für die Ausschreibungen stiegen damit bei Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von 8,91 auf 11,25 Cent pro Kilowattstunde und bei Solarparks von 5,90 auf 7,37 Cent pro Kilowattstunde.

Photovoltaik Förderung

Trotz Strompreisbremse sollen Ausbauziele erreicht werden

Die Bundesregierung und die Bundesnetzagentur erhoffen sich mit der Anhebung der Höchstwerte einen weiteren Schub für Investitionen in erneuerbare Energien. Gerade weil die Komponentenpreise und Finanzierungskosten durch Inflation und Materialknappheit in 2022 stiegen, kam es in verschiedenen Ausschreibungsrunden in gleichen Jahr vermehrt zu Unterzeichnungen. Der Markt verlangte ein deutliches Zeichen für die Solar- und Erneuerbaren-Branchen.

Hohes Volumen bei Ausschreibungen in 2023 erwartet

Die Erhöhung der PV-Werte kommt genau zur rechten Zeit, da die Behörde für die ersten Ausschreibungen in 2023 bereits sehr hohe Volumen verzeichnet und die Maßnahme ein klarer Anreiz zur Kapitalanlage in Photovoltaikanlagen ist. Inwieweit dieser Schritt der Bundesnetzagentur die Investitionen der Unternehmen beflügeln wird, bleibt abzuwarten. Mit dem CUBE Contracting Modell ermöglicht CUBE CONCEPTS aber auch gewerbliche Photovoltaikanlagen komplett ohne eigenes Invest oder wirtschaftlichem Risiko und gibt dabei die höheren Werte transparent an die Unternehmen weiter.

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