Energierecht bis 2030: Die EU-Beschlüsse
- Verknappung von CO₂-Zertifikaten
- Ausweitung des CO₂-Zertifikathandels auf weitere Branchen
- CO₂-Grenzausgleich sorgt für gleiche Emissionspreise für Importe

Mit dem Beschluss des europäischen Parlamentes vom 18. April 2023 hat das Programm “Fit for 55” weiter Fahrt aufgenommen und wegweisende Schritte für das Energierecht bis 2030 der Mitgliedsstaaten eingeleitet. Dabei wurde verabschiedet:
- Erweiterung des EU ETS auf Unternehmen & Anlagen mit hohem CO₂-Ausstoß der Branchen Luft- und Schifffahrt, Straßenverkehr, Gebäudeheizungen und Landwirtschaft.
- Schrittweise Reduktion der EU-ETS-CO₂-Zertifikate um 62 %. 1. Schritt bis Ende 2026: Reduktion der CO₂-Zertifikate um 120 Mio. 2. Schritt ab 2027: Reduktion der CO₂-Zertifikate um jährlich 4,4 %. (Vorher: 2,2 %)
- Halbierung der kostenlosen Zertifikatausgabe bis 2030 und Abschaffung der kostenlosen Vergabe bis 2034.
- Importe aus Nicht-EU-Staaten unterliegen ab 2034 dem CO₂-Grenzausgleich. Importeure müssen die Differenz zu höheren Zertifikatspreisen der EU und dem des Herstellerlandes ausgleichen.
Wie ändert sich das Energierecht bis 2030?
Das EU-Klimaschutzpaket vom April 2023 hat weitreichende Folgen für nahezu alle deutschen Unternehmen und Auswirkungen auf das Energierecht: Generell verteuert sich Energie aus fossilen Brennstoffen und verbilligt sich Energie aus Erneuerbaren.
- Große Unternehmen der Branchen Luft- und Schifffahrt, Straßenverkehr, Gebäudeheizungen und Landwirtschaft müssen am ETS teilnehmen teilnehmen.
- Die Verknappung der CO₂-Zertifikate auf EU-Ebene zieht eine Preissteigerung im europäischen Emissionshandel nach sich.
- Die Preisdeckelung der nationalen CO₂-Zertifikate wird 2027 aufgehoben und der EU-ETS II eingeführt.
- Die EU-Länder müssen eigene neue Gesetze erlassen, die den CO₂-Ausstoß von Unternehmen und der Privatwirtschaft weiter reduzieren.
- Schlupflöcher zur Umgehung der CO₂-Abgaben werden gestopft indem sämtliche in der EU angebotenen Waren eingepreist werden. (CBAM)

EU-Klima- und Umweltschutzgesetze zur Energieeffizienz verlangen Novellen im nationalen Energierecht bis 2030
Im Rahmen der EU-Pläne zur Klimaneutralität stehen Deutschland weitere Einschnitte im Energierecht und Gesetzesänderungen bis 2030 bevor. Dabei dürften sich auch die Aufgaben der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Bundesumweltamtes erweitern und das gesamte Stromsteuersystem der Bundesrepublik muss grundlegend erneuert und angepasst werden. Weiterhin steht bisher auch noch die genauere Ausarbeitung des CO₂-Grenzausgleichssystems im Raum.
Mit welchen Veränderungen müssen Unternehmen jetzt rechnen?
- Bis 2027 werden mindestens 85 % aller CO₂-Emissionen in Deutschland Zertifikate benötigen (zum Vergleich: 2023 sind es ca. 40 %).
- Ab 2026 treten nationale CO₂-Zertifikate in die Versteigerungsphase mit einem maximalen Preis von 65 Euro
- Ab 2027 startet das EU-ETS II und das deutsche nEHS entfällt. Experten schätzen zum Start mit Zertifikatpreisen zwischen 200 bis 330 Euro.
- Die Preise für fossile Energieträger bzw. die damit verbundenen CO₂-Emissionen steigen.
- Auf Energie aus dezentralen erneuerbaren Quellen vor Ort entfallen weder Steuern noch Netzentgelte
- Private und gewerbliche Nutzung von fossilen Energiequellen werden steuerlich gleichgestellt.
- Steuerliche Ausnahmen und Begünstigungen für bestimmte Branchen und Unternehmen fallen komplett weg.
- Die Informationspflicht von Unternehmen gegenüber der DEHSt und dem EU ETS wird in Form von ESG-, CSRD- oder LSME-Berichten ausgeweitet.
- Importe in die EU von CO₂-intensiven Produkten, Produktgruppen oder Rohstoffen verteuern sich. Die Mitgliedstaaten erarbeiten derzeit die entsprechenden Gesetze.
- Keine Entlastung auf dem Zertifikatmarkt durch die geplante jährliche Verknappung.