Energierechte bis 2030: Die EU-Beschlüsse
- Verknappung von CO₂-Zertifikaten
- Ausweitung des CO₂-Zertifikathandels auf weitere Branchen
- CO₂-Grenzausgleich sorgt für gleiche Emissionspreise für Importe
Mit dem Beschluss des europäischen Parlamentes vom 18. April 2023 hat das Programm “Fit for 55” weiter Fahrt aufgenommen und wegweisende Schritte für die Energierechte bis 2030 der Mitgliedsstaaten eingeleitet. Dabei wurde verabschiedet:
- Erweiterung des EU ETS auf Unternehmen & Anlagen mit hohem CO₂-Ausstoß der Branchen Luft- und Schifffahrt, Straßenverkehr, Gebäudeheizungen und Landwirtschaft.
- Schrittweise Reduktion der EU-ETS-CO₂-Zertifikate um 62 %. Hierbei werden im ersten Schritt bis Ende 2026 120 Mio. CO₂-Zertifikate weniger ausgegeben und ab 2027 wird die Menge jährlich um 4,4 % gekürzt. (Vorher: 2,2 %)
- Die Ausgabe der kostenlosen EU-ETS-CO₂-Zertifikate wird bis 2030 halbiert und bis 2034 ganz abgeschafft.
- Auf Waren, die aus Nicht-EU-Staaten importiert werden, wird ab 2034 der CO₂-Grenzausgleich – einer Art „CO₂-Zoll“ – fällig. Der Importeur muss dann die Differenz zu den höheren Zertifikatspreisen der EU und dem des Herstellerlandes ausgleichen.
Wie ändern sich die Energierechte bis 2030?
Das EU-Klimaschutzpaket vom April 2023 hat weitreichende Folgen für nahezu alle deutschen Unternehmen: Energie aus fossilen Brennstoffen wird teurer und Energie aus Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft wird gefördert und im Vergleich wesentlich günstiger.
- Große Unternehmen der Branchen Luft- und Schifffahrt, Straßenverkehr, Gebäudeheizungen und Landwirtschaft werden am ETS teilnehmen müssen.
- Die Verknappung der CO₂-Zertifikate auf EU-Ebene wird eine weitere massive Preissteigerung im europäischen Emissionshandel nach sich ziehen.
- Die bisher gedeckelten nationalen CO₂-Zertifikate für Unternehmen werden teurer und weitere Branchen werden mit einbezogen.
- Die EU-Länder müssen eigene neue Gesetze erlassen, die den CO₂-Ausstoß von Unternehmen und der Privatwirtschaft weiter reduzieren.
- Schlupflöcher zur Umgehung der CO₂-Abgaben werden gestopft indem sämtliche in der EU angebotenen Waren eingepreist werden.
EU-Klima- und Umweltschutzgesetze zur Energieeffizienz verlangen Novellen im nationalen Energierecht bis 2030
Im Rahmen der Pläne der Europäischen Union zur Klimaneutralität stehen auch in Deutschland weitere massive Einschnitte bevor und die Energierechte müssen bis 2030 Angepasst werden. Dabei dürften sich auch die Aufgaben der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) des Bundesumweltamtes erweitern und das gesamte Stromsteuersystem der Bundesrepublik muss grundlegend erneuert und angepasst werden. Weiterhin steht auch noch die genauere Ausarbeitung des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) im Raum.
Mit welchen Veränderungen müssen Unternehmen jetzt rechnen?
- Bis 2027 werden 85 % aller CO₂-Emissionen in Deutschland Zertifikate benötigen (zum Vergleich: 2023 sind es ca. 40 %).
- Die Kriterien für Unternehmen zur Teilnahme am EU ETS oder nEHS stehen noch nicht fest und werden bis 2027 ausgearbeitet.
- Nationale CO₂-Zertifikate haben bis 2025 noch moderate Festpreise und sollen ab 2026 in die Versteigerungsphase eintreten.
- Fossile Energieträger werden am höchsten besteuert.
- Energie aus erneuerbaren Quellen werden steuerfrei.
- Private und gewerbliche Nutzung von Energiequellen werden steuerlich gleichgestellt.
- Steuerliche Ausnahmen und Begünstigungen für bestimmte Branchen und Unternehmen fallen komplett weg.
- Die Informationspflicht von Unternehmen gegenüber der DEHSt und dem EU ETS wird ausgeweitet.
- Importe in die EU von CO₂-intensiven Produktgruppen werden im Rahmen des CBAM verteuert und die Gesetze dazu in den Mitgliedsstaaten weiter ausgearbeitet.
- Die Verknappung der CO₂-Zertifikate wird sich auf den Emissionshandel auswirken.