Aktuelle Energie-Gesetze für Unternehmen

Effizienzsteigerung wird zur Pflicht

Energieeffizienz in Unternehmen - das wird jetzt Pflicht - Gesetze

Die Energie-Gesetze für Unternehmen sind zurzeit unübersichtlich und ständig in Bewegung: Aufgrund der massiv steigenden Energiepreise seit 2022 wurde in Deutschland zur Entlastung der Wirtschaft nicht nur die geplante Preiserhöhung von 30 auf 35 € der nationalen CO₂-Zertifikate verschoben, sondern auch kurzfristig Gas- und Strompreisbremsen eingeführt. Das StromPBG und das EWPBG vom 20.12.2022 sollen noch bis max. zum 30.04.2024 gelten und halten die Preise für privat Haushalte und Unternehmen gerade künstlich tief. Auf der anderen Seite startete zu Jahresbeginn 2023 das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), so dass zumindest die fehlende EEG-Umlage abgefedert wird und die KWK-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage erhalten bleiben.

Energie-Gesetze & Verordnungen, die im Energiemanagement von Unternehmen zur Energieeffizienz berücksichtigt werden müssen

Normen, Zertifizierungen und Pflichten zur Energieeffizienz-Steigerung für Unternehmen

Mit den neuen bzw. geänderten Klima- und Umweltschutzgesetzen ändert sich für Unternehmen eine ganze Menge: Zertifizierungen und Normen Energieeffizienz-Steigerung werden relevanter und es kommen neue Pflichten hinzu. So müssen beispielsweise Unternehmen ab einem jährlichen Energieverbrauch von 10 GWh ab jetzt Energieeffizienzmaßnahmen nach Energie-Audits gemäß DIN EN 16247-1 innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, sofern diese wirtschaftlich sind. Neu ist allerdings auch, dass diese Verpflichtung nun auf 6.500 weitere energieintensive Unternehmen in Deutschland zutrifft, die weniger als 5 GWh jährlich verbrauchen. Sie müssen sich nach dem neuen Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) zwar keinen Audits unterziehen, sind aber ebenfalls dazu verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen, wenn sie nachweispflichtige Steuerentlastungsanträge stellen möchten oder nicht ihre Zertifizierungen verlieren wollen.  

Energieeffizienz in Unternehmen - das wird jetzt Pflicht - welche Richtlinien sind zu beachten

Übersicht der neuen Pflichten für Entlastungsanträge von Unternehmen

Übersicht: Energie-Gesetze für Unternehmen und Richtlinien

Energiefinanzierungs-gesetz EnFG

Unternehmen > 5 GWh

EMAS

ISO 50001

Unternehmen > 1 GWh & < 5 GWh

ISO 50005

Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk

Unternehmen > 1 GWh

EN 17463 (VALERI)

Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert

EnSimiMaV

Unternehmen > 10 GWh

EMAS

ISO 50001

EN 16247-1 (Audits)

EN 17463 (VALERI)

Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert

EU ETS Strompreis-kompensation (SPK)

Unternehmen > 10 GWh

EMAS

ISO 50001

Unternehmen < 10 GWh

ISO 50005

Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk

Für alle Unternehmen gilt:

EN 17463 (VALERI)

Investition in Effizienz- oder Dekarbon-isierungsmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert

StromStG & EnergieStG

Große Unternehmen

EMAS

ISO 50001

KMU

EN 16247-1 (Audits)

Identifizierung & Bewertung von Einspar-maßnahmen lt. Vorgabe

Für alle Unternehmen gilt:

EN 17463 (VALERI)

Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert

Carbon-Leakage-VO

Unternehmen > 10 GWh

EMAS

ISO 50001

Unternehmen < 10 GWh

ISO 50005

Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk

Für alle Unternehmen gilt:

EN 17463 (VALERI)

Identifizierung & Bewertung von Einspar-maßnahmen lt. Vorgabe

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