Aktuelle Energie-Gesetze für Unternehmen
Effizienzsteigerung wird zur Pflicht
- Druck zur CO₂-Reduktion steigt
- Schärfere EU-Gesetze in Planung
- Deutsche Gesetze zwingen Unternehmen zum Handeln

Die Energie-Gesetze für Unternehmen sind zurzeit unübersichtlich und ständig in Bewegung: Aufgrund der massiv steigenden Energiepreise seit 2022 wurde in Deutschland zur Entlastung der Wirtschaft nicht nur die geplante Preiserhöhung von 30 auf 35 € der nationalen CO₂-Zertifikate verschoben, sondern auch kurzfristig Gas- und Strompreisbremsen eingeführt. Das StromPBG und das EWPBG vom 20.12.2022 sollen noch bis max. zum 30.04.2024 gelten und halten die Preise für privat Haushalte und Unternehmen gerade künstlich tief. Auf der anderen Seite startete zu Jahresbeginn 2023 das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), so dass zumindest die fehlende EEG-Umlage abgefedert wird und die KWK-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage erhalten bleiben.
Energie-Gesetze & Verordnungen, die im Energiemanagement von Unternehmen zur Energieeffizienz berücksichtigt werden müssen
- StromPBG (Strompreisbremse bis max. 30.04.2024) Greift beispielsweise bei einem Entlastungskontingent von 70 % des Verbrauchs in 2021 als Referenzpreis auf 13 Cent/kWh (Nettoarbeitspreis) für einen Bezug von über 30.000 kWh/Jahr
- EWPBG (Erdgaspreisbremse bis max. 30.04.2024) Greift beispielsweise bei einem Entlastungskontingent von 70 % des Verbrauchs in 2021 als Referenzpreises 7 Cent/kWh (Nettoarbeitspreis) für den Bezug von über 1,5 GWh/Jahr
- EnFG (Energiefinanzierungsgesetz – seit 2023) Verpflichtet alle Unternehmen ab 1 GWh Stromverbrauch zu Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn ihr Kapitalwert positiv ist. Basis ist die DIN EN 17463 (VALERI).
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) Regelt die energetischen Anforderungen von Gebäuden und den Einsatz von erneuerbaren Energien.
- EnergieStG (Energiesteuergesetz – in Novellierung) Regelt die Besteuerung aller fossiler und nachwachsender Energiearten. Gesetzesentwurf für 2024 sieht vor: Pflicht zur Umsetzung aller wirtschaftl. vorteilhaft identifizierten Energiesparmaßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI)
- StromStG (Stromsteuergesetz in Novellierung) Regelt die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom durch die Stromsteuer. Der Gesetzesentwurf für 2024 sieht vor: Pflicht zur Umsetzung aller wirtschaftlich vorteilhaft identifizierten Energiesparmaßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI)
- EnSimiMaV (gültig bis 30.09.2024) regelt die technischen Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energieeffizienzmaßnahmen nach EnMs 50001 oder Energie-Audits gemäß DIN EN 16247-1 innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, sofern sie wirtschaftlich sind.
Normen, Zertifizierungen und Pflichten zur Energieeffizienz-Steigerung für Unternehmen
Mit den neuen bzw. geänderten Klima- und Umweltschutzgesetzen ändert sich für Unternehmen eine ganze Menge: Zertifizierungen und Normen Energieeffizienz-Steigerung werden relevanter und es kommen neue Pflichten hinzu. So müssen beispielsweise Unternehmen ab einem jährlichen Energieverbrauch von 10 GWh ab jetzt Energieeffizienzmaßnahmen nach Energie-Audits gemäß DIN EN 16247-1 innerhalb von 18 Monaten umzusetzen, sofern diese wirtschaftlich sind. Neu ist allerdings auch, dass diese Verpflichtung nun auf 6.500 weitere energieintensive Unternehmen in Deutschland zutrifft, die weniger als 5 GWh jährlich verbrauchen. Sie müssen sich nach dem neuen Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) zwar keinen Audits unterziehen, sind aber ebenfalls dazu verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen, wenn sie nachweispflichtige Steuerentlastungsanträge stellen möchten oder nicht ihre Zertifizierungen verlieren wollen.

Übersicht der neuen Pflichten für Entlastungsanträge von Unternehmen
- ISO 50001 & ISO 50005 sind Normen für Energiemanagementsysteme für Unternehmen, um Entlastungen nach allen aktuellen Gesetzen beantragen zu können.
- DIN EN 16247-1 ist die Norm für unabhängige Energie-Audits zur Identifizierung Einsparpotentialen. Sie sind für alle Unternehmen ab einem Energieverbrauch größer 10 GWh Pflicht, sofern sie keine ISO 50001 oder EMAS Zertifizierung haben und Entlastungen beantragen möchten. Die Energie-Audits sollen ab 2024 auch auf energieintensive KMUs ausgeweitet werden.
- DIN EN 17463 (VALERI) ist die Norm zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen. Demnach gelten diese als wirtschaftlich, sobald sich nach max. 20 % der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt.
- EMAS ist ein gesamtheitliches Managementsystem (EU-Öko-Audit oder Öko-Audit), das aus einem Umweltmanagement mit begleitenden Umweltbetriebsprüfungen besteht. Es ist Voraussetzung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern und Entlastungen beantragen möchten.
- EU ETS Strompreiskompensation (SPK) ist die nationale Förderrichtlinie für Beihilfemaßnahmen. Unternehmen mit ISO 50001 oder EMAS Zertifizierung können diese beantragen und sind nach DIN EN 17463 (VALERI) verpflichtet Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen oder 30 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu decken.
- BECV (Carbon-Leakage-Verordnung) soll Unternehmen schützen, deren internationale Wettbewerbsfähigkeit durch Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel gefährdet sind. ISO 50001, EMAS oder ISO 50005 Zertifizierungen sind dabei die Voraussetzungen sowie Investitionen nach DIN EN 17463 (VALERI).
-
CSRD ist die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und gilt ab dem 01.01.2024. Die Kriterien wurden massiv verschärft und sie greift künftig bei weitaus mehr Unternehmen in Deutschland. Die Reports müssen von unabhängigen Dienstleistern geprüft werden und alle Beteiligten unterliegen einer externen Zertifizierungspflicht und dem Bilanzeid.
Übersicht: Energie-Gesetze für Unternehmen und Richtlinien
Energiefinanzierungs-gesetz EnFG
EMAS
ISO 50001
ISO 50005
Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk
EN 17463 (VALERI)
Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert
EnSimiMaV
EMAS
ISO 50001
EN 16247-1 (Audits)
EN 17463 (VALERI)
Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert
EU ETS Strompreis-kompensation (SPK)
EMAS
ISO 50001
ISO 50005
Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk
EN 17463 (VALERI)
Investition in Effizienz- oder Dekarbon-isierungsmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert
StromStG & EnergieStG
EMAS
ISO 50001
EN 16247-1 (Audits)
Identifizierung & Bewertung von Einspar-maßnahmen lt. Vorgabe
EN 17463 (VALERI)
Pflicht: Investitionen in Effizienzmaßnahmen, wenn pos. Kapitalwert
Carbon-Leakage-VO
EMAS
ISO 50001
ISO 50005
Mitgliedschaft in Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk
EN 17463 (VALERI)
Identifizierung & Bewertung von Einspar-maßnahmen lt. Vorgabe