Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ für Freiflächen-, Floating- und Agri-Photovoltaikanlagen wieder geöffnet. Es bezuschusst PV-Technologien und Anlagen, die bisher nicht durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur betont, dass die Förderung ein starkes Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Ziel sei, die installierte PV-Leistung bis 2030 auf mindestens 21 GW zu verdoppeln. Dazu hat die Landesregierung mit dem neuen Landesentwicklungsplan jetzt auch die Flächenkulisse für PV-Anlagen erweitert.
Die Zuschüsse aus dem aktuellen Freiflächen-PV-Förderprogramm gelten für Planungs- und Beratungsleistungen sowie für die Gesamtinvestitionskosten und können auch einzeln beantragt werden. Für beide Fördertypen erfolgt das Antragsverfahren online und und beginnt mit dem Einholen eines Kostenvoranschlags. Die Anträge müssen bis spätestens 30. Juni 2027 eingereicht werden. Nach positiver Prüfung erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid und können die Maßnahme beauftragen, die erst nach Genehmigung gestartet werden darf.
Freiflächen-PV-Förderprogramm für Planungs- und Beratungsleistungen
Im Rahmen des Gesamt-Förderprogramms sind auch Planungs- und Beratungsleistungen wie beispielsweise Machbarkeitsstudien, Potenzialanalysen, Konzept-Erstellungen, Umweltgutachten und weitere Planungsdienstleistungen förderfähig. Dabei variiert die Förderquote: Unternehmen können bis zu 70 % der Kosten, maximal 35.000 Euro, erstattet bekommen. Öffentliche Einrichtungen und Kommunen erhalten bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, mit einer Obergrenze von 50.000 Euro. Die Studien müssen unabhängig und durch qualifizierte Berater durchgeführt werden, die nachweislich im Bereich industrieller oder energiewirtschaftlicher Anlagen tätig sind.
Freiflächen-PV-Förderprogramm für Investitionskosten
Neben der Förderung für Planungs- und Beratungsleistungen wird auch die Realisierung von solchen PV-Anlagen bezuschusst. Die förderfähigen Kosten umfassen Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Montage, Unterkonstruktion, Kabel und Netzanschluss. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der Ausgaben für Freiflächen-PV ohne Eigenversorgung und bis zu 15 % mit Eigenversorgung. In beiden Fällen ist die Förderhöhe pro Projekt auf maximal 500.000 Euro beschränkt. Floating- und Agri-PV-Anlagen können bis zu 25 % gefördert werden, mit einer Maximalförderung von 1 Million Euro.
Großes Förderpotenzial noch ungenutzt: Jetzt Zuschüsse sichern
Trotz der attraktiven Fördermöglichkeiten wurde bisher nur ein geringer Teil der zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch genommen – erst ca. 5-6 % des Fördertopfes sind ausgeschöpft. Dies bedeutet, dass noch erhebliche Fördergelder verfügbar sind, um den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Nordrhein-Westfalen weiter zu unterstützen. Aktuell umsetzungswillige Unternehmen haben somit eine hervorragende Gelegenheit, von den Zuschüssen für Planung, Beratung und Investition zu profitieren. Angesichts der ambitionierten Ziele zur Verdopplung der PV-Leistung bis 2030 bietet das Programm sowohl finanziellen Anreiz als auch Planungssicherheit für zukunftsweisende Solarprojekte.