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Herkunftsnachweise: Bürokratie bremst grünen Mieterstrom

Strom aus gewerblichen Photovoltaikanlagen ist zweifelsohne ökologisch und nachhaltig. Er sollte, sofern er an Dritte veräußert wird, ab der ersten Kilowattstunde auch so gekennzeichnet und behandelt werden. Dafür werden üblicherweise Herkunftsnachweise (HKN) für den Erzeuger erstellt. Diese werden in einem digitalen Herkunftsnachweisregister gespeichert und bei einem Verkauf eingelöst.

Für den Betreiber und Investoren einer bisher nicht geförderten PV-Anlage ist dieser Handel der Herkunftsnachweise eine nicht unbedeutende Einnahmequelle. Gerade bei der Zertifizierung des PV-Stroms und der Ausgabe der HKNs bremst die Bürokratie in Deutschland massiv. Kein Wunder, stammt sie doch noch aus einer Zeit, als nur wenige Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke Strom erzeugten. Selbst wenn die Solaranlage auf dem gleichen Gelände installiert wurde, auf dem ein oder mehrere Mieter den PV-Strom direkt verbrauchen, kommt es derzeit bereits zu Problemen.

Umweltgutachten für Herkunftsnachweise sind umständlich, zeitraubend und kostspielig

node.energy, Partner von CUBE CONCEPTS, äußert sich jetzt dazu. „In der Praxis ist es aktuell nahezu aussichtslos, den erzeugten Strom über Herkunftsnachweise zertifizieren zu lassen. Daher muss dieser Strom als „Graustrom“ auf Grundlage des aktuellen Strommixes in Deutschland ausgewiesen werden.“ Das gesamte HKN-System basiere noch auf der Annahme, dass erzeugter Strom immer den Umweg über das öffentliche Netz und einem Händler zum Endverbraucher gelangt.

Bei einem Mieterstrom-Modell wird jedoch der Strom direkt und ohne Umwege an den Mieter vor Ort verkauft. Dabei kann die Photovoltaikanlage des Stromverkäufers sogar auf dem Dach der gleichen Immobilie installiert sein, in dem der Mieter ihn verbraucht. Trotzdem müssen die unflexiblen bürokratischen Prozesse eingehalten werden. Bei solch einem Umweltgutachten wird die PV-Anlage und ihre Komponenten geprüft und mit der Registrierung zusätzlich abgeglichen. Matthias Karger, CEO von node.energy, erklärt dazu: „Ein Umweltgutachten kostet nicht nur unverhältnismäßig viel Zeit, sondern macht die Beantragung der so dringend von der Wirtschaft geforderten Herkunftsnachweise absolut unrentabel.“

Automatische Messsysteme müssen ausreichen, um Herkunftsnachweise zu generieren


Bereits vor und spätestens bei der Inbetriebnahme einer großen Photovoltaikanlage auf einer Gewerbeimmobilie müssen Betreiber sämtliche Komponenten zertifizieren lassen. Darüber hinaus benötigen gewerbliche PV-Anlagen ohnehin umfangreiche elektronische Monitoring-, Mess- und Regelungseinheiten für die Stromsteueranmeldung. Dies verlang das Redispatch-Verfahren und wurde im Rahmen des EEG festgelegt. Daher fordert node.energy vom BMWK in einer öffentlichen Stellungnahme und vertritt dabei die Meinung von rund 1.000 Betreibern solcher Anlagen, dass die Pflicht für Umweltgutachten wegfallen und durch den einfachen Nachweis über die erzeugten Strommengen mit einem geeichten Messsystem ersetzt werden muss.

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