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Was bedeutet das Solarpaket I für Unternehmen?

Von der Anhebung der Einspeisevergütung für Agri-PV bis hin zum unkomplizierten Repowering von Bestandsanlagen – das Solarpaket I räumt gezielt über 50 identifizierte Bürokratiehürden aus dem Weg. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Änderungen im EEG, die Unternehmen mehr Planungssicherheit und schnellere Projektrealisierungen ermöglichen.

Neben vielen Erleichterungen für die Betreiber von Balkon-Kraftwerken, privaten PV-Anlagen oder gemeinschaftlich genutzter Solaranlagen bei Mehrfamilienhäusern bis 30 kWp, soll das Solarpaket I auch zu Verbesserungen und Vereinfachungen bei gewerblichen Photovoltaikanlagen für Unternehmen führen. Durch diese Maßnahme möchte das BMWK die hohe Ausbau-Dynamik weiter steigern und die bisherigen Hemmnisse reduzieren, um das ehrgeizige Ausbauziel zu erreichen. Bis 2030 sollen insgesamt 215 Gigawatt PV-Leistung in Deutschland installiert werden.  

Änderungen sollen ab 2024 greifen

Eigentlich sollte der Gesetzesentwurf des Solarpaketes I noch vor der Sommerpause 2023 vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Dies scheiterte jedoch, weil die entsprechende Kabinettsvorlage noch nicht fertiggestellt war. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, wie das Solarpaket I offiziell heißt, sieht eine weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vor. Die Regelungen greifen ab 2024 und müssen in den kommenden Monaten noch weiter konkretisiert werden.

Konkret sieht das Solarpaket I folgendes für Unternehmen vor:

Bis 2030 sollen in Deutschland Solarparks und Agri-PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 80 GW installiert werden. Dazu werden die aufwendigen Genehmigungsverfahren gelockert und es gilt eine Opt-out-Regelung. Das bedeutet, dass eine Baugenehmigung für Flächen, die zur Photovoltaik-Nutzung vorgesehen sind, schneller erteilt wird. Dies soll gelten, wenn dem nicht vorher ausdrücklich widersprochen wurde. Die gilt auch für Flächen, deren Zuwegung nur über dritte Parteien möglich ist. Änderungen und Erweiterungen des Wegenutzungsrechtes für Erneuerbare-Energien-Anlagen befinden sich hierzu bereits in Abstimmung. Zusätzlich wird die sog. Flächenkulisse erweitert werden, nach der beispielsweise bisher nur beschleunigte Verfahren bei geplanten Freiflächenanlagen in 200 Metern Entfernung von Bahntrassen oder Autobahnen möglich sind. Um die Attraktivität von Agri-PV für die Landwirtschaft zu steigern, wird die Einspeisevergütung für solche Anlagen angehoben. Die jeweiligen Landesregierungen sind angehalten, den Ausbau von Solarparks und Agri-PV-Anlagen zu steuern und können Projekte auch bremsen, sofern sie das Ausbauziel übertreffen.

Das Solarpaket I sieht für Unternehmen auch ein unkomplizierteres Repowering von Bestands-Dachanlagen vor und bei neuen PV-Anlagen wird das vereinfachte Netzanschlussverfahren öfter greifen. Die Beschleunigung der Genehmigungen soll durch sog. Praxis-Checks erzielt werden, da bisher bereits 50 Bürokratiehürden identifiziert wurden, die den aktuellen PV-Ausbau massiv hemmen. Die einzelnen Schritte zur Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren und zu schnelleren Zugängen zu den Stromnetzen werden dazu weiter ausgearbeitet. Dies gilt auch für Förderangebote, die künftig ebenfalls beschleunigt werden sollen.

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