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Innovationsausschreibung für PV & Speicher

Innovationsausschreibung für PV-Anlagen inkl. Speicher

Die Innovationsausschreibung (InnAusV) stellt ein weiteres Förderinstrument für die Energiewende in Deutschland dar. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um über das klassische EEG-Fördersystem hinaus innovative Ansätze im Bereich der erneuerbaren Energien gezielt zu unterstützen. Organisiert von der Bundesnetzagentur, findet das Verfahren zweimal jährlich – jeweils zum 1. Mai und 1. September – statt und richtet sich vorrangig an sog. Anlagenkombinationen, die sich noch in der Planungsphase befinden.

Förderung von großen PV-Anlagen inkl. Speicher

Durch die Innovationsausschreibungen werden demnach sämtliche technische Lösungen besonders gefördert, die aus Zusammenschlüssen von EE-Anlagen mit Speichern bestehen. Dies gilt auch für PV-Anlagen in Verbindung mit Batteriegroßspeichern als netzdienliche Energielösungen. Diese Kombinationen tragen nicht nur zur Erzeugung regenerativen Stroms bei, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Netzstabilität und zum Ausgleich von Lastspitzen. Anders als bei den regulären EEG-Ausschreibungen liegt der Fokus hier weniger auf einem günstigsten Preis, sondern auf dem Mehrwert zur Stabilisierung der öffentlichen Stromnetze der Projekte. Für Betreiber von großen PV-Anlagen mit Speicher eröffnet die Innovationsausschreibung somit attraktive Fördermöglichkeiten und gleichzeitig die Chance, aktiv zur Flexibilisierung des Stromsystems beizutragen.

Rechtliche Grundlagen einer Innovationsausschreibung

Die rechtliche Grundlage für die Innovationsausschreibungen ergibt sich im Wesentlichen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie der Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV). Maßgeblich ist dabei insbesondere § 39n EEG, der die Grundzüge der Ausschreibung sowie die Möglichkeit zur Förderung innovativer Anlagenkombinationen festlegt.

Ergänzend hierzu konkretisiert die InnAusV die Details des Ausschreibungsverfahrens. Sie regelt unter anderem die Anforderungen an die teilnahmeberechtigten Anlagen, die Ausgestaltung der Innovationsboni, die Fristen und Formvorgaben für die Gebotsabgabe sowie die Kriterien für die Bezuschlagung.

Im Vergleich zu regulären EEG-Ausschreibungen erlaubt die Innovationsausschreibung gewisse Abweichungen, um gezielt technologische Weiterentwicklungen und systemdienliche Lösungen zu fördern. Damit bildet die InnAusV ein spezialisiertes Regelwerk zur Umsetzung der in § 39n EEG definierten Ziele und dient als rechtlicher Rahmen für die praktische Durchführung der Verfahren durch die Bundesnetzagentur.

Projektanforderungen bei Innovationsausschreibungen

Anlagenkombinationen müssen bei Innovationsausschreibungen der Bundesnetzagentur folgende zentrale Anforderungen erfüllen:

  • Zusammensetzung: Es muss sich um einen Zusammenschluss aus mehreren Anlagen verschiedener erneuerbarer Energien oder um eine Kombination aus erneuerbarer Energie und Speicher handeln. Mindestens eine Anlage muss Windenergie an Land oder solare Strahlungsenergie (Photovoltaik) nutzen.
  • Gemeinsamer Netzverknüpfungspunkt: Alle Teilanlagen müssen über einen gemeinsamen Netzanschlusspunkt einspeisen.
  • Mindestleistung: Die gesamte Anlagenkombination muss mindestens 1.001 Kilowatt Leistung aufweisen. Für einzelne Teilanlagen gibt es keine Mindestgröße.
  • Speicheranforderungen: Speicher dürfen ausschließlich Strom aus den anderen Teilanlagen aufnehmen. Die Speicherkapazität muss so ausgelegt sein, dass der Speicher Strom speichern kann, der innerhalb von zwei Stunden vollständig ausgespeist werden kann. Insgesamt muss die Leistung der Speicher mindestens 25 % der Gesamtleistung der Anlagenkombination entsprechen
  • Neuanlagen: Alle Teilanlagen dürfen zum Gebotstermin noch nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Registrierung: Sämtliche Teilanlagen müssen vor dem Gebotstermin als Projekte im Marktstammdatenregister registriert sein.
  • Netzdienlichkeit: Die Anlagenkombination muss grundsätzlich geeignet sein, positive Sekundärregelleistung zu erbringen oder andere Netzdienstleistungen zu unterstützen (z.B. Lastspitzen abfedern).
  • Keine Doppelförderung: Die Anlagen dürfen nicht bereits durch andere EEG-Förderprogramme bezuschusst werden.

Technische Mindestanforderungen für PV-Anlagen & Speicher

Um die Mindestanforderungen zur Teilnahme an einer Innovationsausschreibung erfüllen zu können, muss das Gesamtsystem demnach mindestens 1.001 KW Leistung aufweisen. In der Praxis reichen beispielsweise eine PV-Anlage von etwa 750 kW und ein 251-kW-Speicher mit einer Kapazität von mindestens 500 kW aus. Hier beträgt die Speicherleistung 25 % der Gesamtleistung und der Speicher kann den Strom innerhalb von zwei Stunden vollständig ausspeisen.

Ablauf einer Innovationsausschreibung

Fünf bis acht Wochen vor dem Stichtag der Innovationsausschreibung werden die Ausschreibungsbedingungen, das Volumen sowie der Höchstwert veröffentlicht. In 2024 lag der zulässige Höchstwert beispielsweise bei 9,18 ct/kWh und der durchschnittliche Zuschlagswert bei 8,33 ct/kWh. Für erste Ausschreibung im Jahr 2025 legte die Bundesnetzagentur den Höchstwert auf 9,00 ct/kWh.

Teilnahmeberechtigte Bieter müssen ihr Gebot fristgerecht und ausschließlich in schriftlicher Form postalisch einreichen. Elektronische Übermittlungen sind nicht zulässig. Nach Ablauf der Gebotsfrist prüft die Bundesnetzagentur alle Eingänge auf formale und inhaltliche Korrektheit. Zuschläge erhalten in der Regel die wirtschaftlichsten und netzdienlichsten Projekte, wobei bei Überzeichnung die günstigsten Gebote zum Zug kommen.

Nach dem Zuschlag ist die Umsetzung des Projekts innerhalb einer festgelegten Frist – meist 30 Monate – verpflichtend. Es besteht eine Berichtspflicht über den Fortschritt und bei Nichterfüllung drohen Sanktionen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt über eine gleitende Marktprämie, die nur gezahlt wird, wenn der Marktwert des Stroms unter dem bezuschlagten Gebotswert liegt. Bei negativen Börsenstrompreisen entfällt die Förderzahlung für den betreffenden Zeitraum.

Vorteile der Teilnahme an einer Innovationsausschreibung

Die Teilnahme an einer Innovationsausschreibung bietet Unternehmen, Projektentwicklern, und Investoren mehrere strategische Vorteile. Im Gegensatz zu klassischen EEG-Ausschreibungen steht hier nicht allein der niedrigste Preis im Vordergrund, sondern die Kombination aus Wirtschaftlichkeit und Systemrelevanz. Projekte, die beispielsweise Photovoltaik mit Speichern koppeln, profitieren von einer gezielteren Förderung und einer höheren Akzeptanz im Ausschreibungsverfahren.

Ein besonderer Anreiz ist die gleitende Marktprämie: Sie bietet eine gewisse Planungssicherheit, da sie Schwankungen am Strommarkt teilweise abfedert. Zudem positionieren sich Betreiber solcher Anlagen zukunftsorientiert – als Anbieter flexibler, netzdienlicher Lösungen, die in einem zunehmend volatileren Stromsystem an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus kann die erfolgreiche Teilnahme auch ein positives Signal an Investoren, Banken und Geschäftspartner senden, da sie technologische Kompetenz und regulatorische Konformität unter Beweis stellt.

Entwicklungen & politische Einordnung

Die Innovationsausschreibung ist ein zentrales Instrument der deutschen Bundesregierung, um neben dem reinen Ausbau erneuerbarer Energien auch deren Systemintegration voranzutreiben. Mit der gezielten Förderung von Anlagenkombinationen wie Photovoltaik plus Speicher unterstützt der Gesetzgeber technische Lösungen, die zur Netzstabilität, Lastverschiebung und Versorgungssicherheit beitragen. In politischen und fachlichen Kreisen gilt die Innovationsausschreibung deshalb als wichtiger Baustein der Energiewende – insbesondere mit Blick auf die ambitionierten Ausbauziele bis 2030 und die zunehmende Volatilität im Stromsystem.

Künftig ist mit einer Ausweitung des Ausschreibungsvolumens sowie einer weiteren Differenzierung der Anforderungen zu rechnen. Auch hybride Anlagen mit weiteren Flexibilitätskomponenten wie Power-to-Heat oder intelligenter Steuerung könnten verstärkt in den Fokus rücken. Die politische Zielrichtung ist klar: Nicht nur mehr erneuerbare Energie, sondern auch mehr Systemdienlichkeit. Für Projektentwickler bedeutet dies langfristig attraktive Perspektiven, aber auch die Notwendigkeit, technologisch und regulatorisch Schritt zu halten.

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