Wegfall des Spitzenausgleichs
Nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes profitieren von der Stromsteuersenkung ab 2024
- Stromsteuervergünstigungen für Teilbereiche der Wirtschaft
- Energieeffizienz soll steigen
- Eigene Energieproduktion wird noch attraktiver
Der Wegfall des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen ist beschlossen. Im Zuge der Industriestrompreis-Debatte kam es im November 2023 innerhalb der Koalitionsparteien zu einem Kompromiss: Demnach wird die Stromsteuer nur für das “produzierende Gewerbe” auf das europäische Minimum abgesenkt. Das Entlastungspaket soll zunächst bis einschließlich 2025 gelten. Betriebe der nicht-produzierenden Gewerbe gehen leer aus und werden den Spitzenausgleich ab 2024 nicht mehr beantragen können. Wie lange diese steuerlichen Ausnahmen und Vergünstigungen für bestimmte Branchen bestehen bleiben ist noch fraglich, da solche Maßnahmen im Rahmen des europäischen Klimaschutzpaketes eigentlich abgebaut werden sollen.
Wegfall des Spitzenausgleichs im Zuge des Strompreispaketes für produzierende Gewerbe
Der branchenübergreifende Spitzenausgleich wurde ursprünglich im Rahmen der ökologischen Steuerreform von 1999 eingeführt. Demnach konnten energieintensive Unternehmen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG Entlastunganträge stellen, wobei sie bis zu 90 % der Stromsteuer zurückerhielten. Gekoppelt war er seit 2013 mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachdem auch alle kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden konnten, bei denen bisher keine ISO-50001– oder EMAS-Zertifizierung notwendig waren, sondern eine DIN EN 16247-1 ausreichte.
Ab 2024 soll nun ein allgemein auf 0,05 Cent/kWh gesenkter Stromsteuersatz nur für Unternehmen des produzierenden Gewerbes gelten und den Spitzenausgleich, der für alle Betriebe aller Wirtschaftsbereiche galt, ersetzen.
Kritik der Wirtschaftsverbände
Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die bisher den Spitzenausgleich beantragen konnten, reduziert sich der Strompreis durch die Steuersenkung ab 2024 um rund 1,5 Cent pro Kilowattstunde. Für alle anderen Gewerbetreibenden gilt weiterhin ein Steuersatz von 2,05 Cent/kWh. Handelskammern und Wirtschaftsverbände kritisieren, dass viele energieintensive Unternehmen, wie beispielsweise Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks von dem Entlastungspaket nun ausgeschlossen werden. Sie haben jetzt auch durch Wegfall des Spitzenausgleichs keine Möglichkeit mehr, ihre Stromsteuer um 0,5 Cent/kWh zu reduzieren. Für viele Kritiker greift auch die Gesamtentlastung zu kurz, da sie einen noch stärker subventionierten Industriestrompreis bevorzugt hätten. Hier sind vor allem der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Verband der chemischen Industrie, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu nennen.
Was bedeutet der Wegfalls des Spitzenausgleiches und die Stromsteuersenkung?
Durch die vorläufige Reduktion der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe gewinnen weit mehr Unternehmen, als noch von einem bisher geforderten Industriestrompreis. Allerdings macht sie den Strompreis nicht entscheidend günstiger. Diese Regelung gilt mindestens für die Jahre 2024 und 2025, mit der Möglichkeit einer weiteren dreijährigen Verlängerung, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Neu ist, dass auch der Mittelstand, insbesondere Unternehmen des “produzierenden und verarbeitenden Gewerbes,” von der Stromsteuersenkung profitieren.
Zusätzlich wird der bisherige Spitzenausgleich, der vielen größeren Unternehmen eine reduzierte Stromsteuer ermöglichte, ab 2024 abgeschafft. Die Strompreiskompensation, die eigentlich jährlich um 10 % reduziert werden sollte, wird um weitere fünf Jahre verlängert. Etwa 350 Konzerne, darunter auch 90 durch den “Super-Cap,” sollen davon profitieren, um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Die Kompensation basiert auf dem Emissionshandel und zielt darauf ab, einen Teil der CO₂-Kosten für bestimmte Sektoren auszugleichen.
Die Gesamtentlastungen für Unternehmen im Jahr 2024 werden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt. Im Vergleich zu einem gedeckelten Industriestrompreis von 6 Cent/kWh ermöglicht die neue Regelung eine größere Anzahl von profitierenden Betrieben. Trotz einer prognostizierten Gesamtentlastung bleibt Deutschland nach der Stromsteuersenkung im europäischen Mittelfeld der Industriestrompreise. Die Entwicklung der Preise in anderen europäischen Ländern und die Einführung des Europäischen CO₂-Grenzausgleichssystems ab 2026 könnten die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter beeinflussen.