Wegfall des Spitzenausgleichs

Unternehmen rechnen mit deutlich höheren Stromkosten

Der Wegfall des Spitzenausgleichs für energieintensive Unternehmen, wie er im Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2024 geplant ist, wird für ca. 9.000 Unternehmen teure Folgen haben. Durch den Verzicht auf Energie- und Stromsteuersubventionen in der Industrie sollen jährlich 1,7 Milliarden Euro eingespart werden. Dies ist der erste deutliche Schritt, steuerliche Ausnahmen und Begünstigungen für bestimmte Branchen und Unternehmen abzubauen, wie es die Europäische Union in ihrem Klimaschutzpaket bei den Mitgliedsstaaten vorsieht.

Bis zu 90 % höhere Stromsteuern für Unternehmen durch Wegfall des Spitzenausgleichs

Eine erneute Verlängerung des Spitzenausgleichs, der ursprünglich einmal im Rahmen der ökologischen Steuerreform von 1999 eingeführt wurde und nachdem energieintensive Unternehmen nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG Entlastunganträge stellen konnten, wobei sie bis zu 90 % der Stromsteuer zurückerhielten, wird es demnach nicht mehr geben. Gekoppelt war er seit 2013 mit der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz nachdem auch kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden konnten, bei denen bisher keine ISO-50001– oder EMAS-Zertifizierung notwendig waren, sondern eine DIN EN 16247-1 ausreichte. Trotzdem haben Kritiker bereits in der Vergangenheit diese Subventionen als umweltschädliches Steuergeschenk an die Industrie bezeichnet. Aus Sicht der Branchen stellen die zukünftig höheren Stromsteuerkosten durch den Wegfall des Spitzenausgleichs allerdings einen weiteren Nachteil für den Standort Deutschland im internationalen Wettbewerb dar.

Wefall des Spitzenausgleichs - Stromsteuer
Wegfall des Spitzenausgleichs - Verbände

Kritik der Wirtschaftsverbände

Kritisiert wird der Wegfall des Spitzenausgleichs vor allem von dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dessen Kritik sich auch andere Verbände angeschlossen haben. So bemängeln der Verband der chemischen Industrie, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft und die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) das Ende der achthöchsten Steuersubventionen in Deutschland. Die DIHK fordert eine massive Ausweitung des grünen Stromangebots, um langfristig für sinkende Preise zu sorgen. Allerdings wird ein Industriestrompreis, wie er vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgeschlagen wird, nur als „wackelige Brücke“ für einige große Unternehmen betrachtet, da bis 2030 ohnehin sämtliche Energiesteuersubventionen lt. der EU-Klima- und Umweltschutzgesetze abgebaut werden sollen.

Welche Branchen sind durch der Wegfall des Spitzenausgleichs betroffen?

Laut des Statistischen Bundesamtes ist die Herstellung chemischer Erzeugnisse der energieintensivste Industriezweig. Im Jahr 2020 betrug der Energieverbrauch in diesem Bereich 33%. Auch die Metallerzeugung und -bearbeitung erfordert erhebliche Energiemengen. Darüber hinaus besteht ein hoher Energiebedarf in der Kokerei und Mineralölverarbeitung sowie bei der Herstellung von Glas, Glaswaren, Keramik, Papier und Pappe.

Die Diskussion über den Spitzenausgleich bietet eine gute Gelegenheit, die Energiebesteuerung in Deutschland zu überdenken und an das EU-Klimapaket anzugleichen. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtstromverbrauch in Deutschland 46,2 Prozent. Ab 2024 entfällt der Rabatt auf die Stromsteuer für besonders energieintensive Unternehmen. Dies bedeutet, dass es für diese Unternehmen bald noch teurer wird, sofern sie nicht jetzt auf Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien setzen. Selbst eine Verlagerung der Produktion in Drittländer wird spätestens bis 2030 keine Alternative sein. 

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