Aktuelle Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen

Eine weitere Maßnahme zur CO₂-Reduktion ist die Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen, die die aktuelle Bundesregierung mit einheitlichen Regelungen für private und gewerbliche Neubauten im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Bisher ist es aber noch nicht soweit und in den verschiedenen Bundesländern gelten unterschiedliche Bestimmungen für Industrie und Gewerbe bei der Neuversiegelung von Gewerbeflächen und teilweise bei der Sanierung von Gewerbedächern bzw. Bestandsgebäuden.

Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen auf Hallen

Solarpflicht für Gewerbe- und Industriedächer

In den meisten Bundesländern müssen bei gewerblichen Neubauten oder Dachsanierungen bereits Photovoltaikanlagen eingebaut werden. Diese PV-Pflicht betrifft Nichtwohngebäude, wie Produktions-, Logistikzentren oder Bürogebäude, sowie kommunale Liegenschaften und variiert sehr zwischen den einzelnen Bundesländern. Spätestens für 2032 sieht das europäische Parlament allerdings eine einheitliche Lösung vor, die zu diesem Zeitpunkt die unterschiedlichen Landesgesetze in Deutschland homogenisieren wird. 

Großparkplätze müssen grüne Energie liefern

Ähnlich sieht es zurzeit bei der Solarpflicht für gewerbliche Großparkflächen auf Firmengeländen in Deutschland aus. In Bremen müssen beispielsweise alle neuen Großparkplätze ab 25 Stellplätzen mit Solarmodulen ausgestattet werden und in Schleswig-Holstein gilt die PV-Pflicht erst ab 100 Stellplätzen. Generell müssen, anders als in Frankreich, deutsche Bestandsparkplätze bisher noch nicht mit Photovoltaikanlagen nachgerüstet werden. Ob diese Regelung so auch nach 2032 gilt, bleibt abzuwarten. 

Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen Carports

Bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen

Eine bundesweite Photovoltaik-Pflicht für Unternehmen bei Neubauten ist zurzeit bisher nur im Koalitionsvertrag von SPD, FDP und den Grünen vorgesehen. Bis zu einer einheitlichen Regelung gelten aktuell deshalb nur die länderspezifischen Gesetze. Experten rechnen allerdings damit, dass aufgrund der ehrgeizigen Klimaziele spätestens bis zum Jahre 2030 ein einheitliches Bundesgesetz Unternehmen dazu verpflichten muss, Solaranlagen zumindest bei Neubauten bzw. neuen Bodenversiegelungen zu errichten. Offen sind dabei die Fragen, ob diese Photovoltaik-Pflicht dann auch für bei Sanierungsmaßnahmen oder gar auf alle Bestandsgebäude ausgeweitet werden muss. 

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Aktuelle Informationen zur PV-Pflicht in den deutschen Bundesländern