Stand: 27.02.2026. Eine bundesweit einheitliche Photovoltaik-Pflicht für Industrie- und Gewerbeimmobilien existiert in Deutschland weiterhin nicht. Zwar wurde auf Bundesebene politisch mehrfach eine Harmonisierung angekündigt, tatsächlich liegt die Gesetzgebungskompetenz aber weitgehend bei den Bundesländern. Dadurch gilt derzeit ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Verpflichtungen, Übergangsfristen und Schwellenwerten. Parallel steigt jedoch der regulatorische Druck deutlich, weil sowohl nationale Klimaziele als auch europäische Vorgaben eine schnellere Integration von Photovoltaik in den Gebäudesektor verlangen.
Zentraler Treiber auf EU-Ebene ist die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, neue Anforderungen an die Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden einzuführen. Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in nationales Recht muss spätestens bis zum 29. Mai 2026 erfolgen. Damit ist absehbar, dass bestehende Landesregelungen angepasst und bisherige Lücken geschlossen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn am jeweiligen Standort heute noch keine Pflicht gilt, kann sich die Rechtslage kurzfristig ändern.

Hier gilt die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbedächern
Auf Länderebene haben zahlreiche Bundesländer bereits verbindliche Vorgaben eingeführt. Besonders früh war Baden-Württemberg, wo seit 2022 eine Pflicht für neue Nichtwohngebäude und seit 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen gilt. Auch Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben inzwischen verbindliche Solarpflichten für gewerbliche Neubauten eingeführt, teils ergänzt um Anforderungen bei Dachsanierungen im Bestand. Bremen hat ein gestuftes Modell etabliert, bei dem zunächst Sanierungen und anschließend auch Neubauten erfasst wurden. In Nordrhein-Westfalen gelten Vorgaben bereits für bestimmte Gebäudekategorien und werden schrittweise ausgeweitet, während Brandenburg Teilpflichten für gewerbliche Gebäude eingeführt hat und weitere Verschärfungen vorbereitet.
Andere Bundesländer verfolgen bislang zurückhaltendere Strategien. In Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit keine flächendeckenden landesweiten Verpflichtungen für gewerbliche Gebäude. Dort beschränken sich Vorgaben häufig auf öffentliche Neubauten, kommunale Liegenschaften oder Förderprogramme statt gesetzlicher Installationspflichten. Dennoch existieren auch hier politische Diskussionen über eine Einführung, häufig mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile für Länder ohne Solarpflicht.
Gewerbliche Großparkplätze sind auch betroffen

Neben Dachflächen geraten zunehmend auch versiegelte Flächen in den Fokus der Gesetzgebung. Mehrere Länder verlangen bereits Solar-Carports für neu gebaute Großparkplätze ab einer bestimmten Stellplatzzahl. Diese Regelungen verfolgen ein doppeltes Ziel: zusätzliche Solarstromerzeugung ohne Flächenkonkurrenz sowie gleichzeitigen Witterungsschutz für Fahrzeuge. Schwellenwerte, Anrechnungsmodelle und Ausnahmen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Ländern.
Vereinheitlichung der PV-Plicht durch EPBD in Sicht
Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Die regulatorische Entwicklung bewegt sich bundesweit in Richtung flächendeckender Solarpflichten, auch wenn der Weg dorthin weiterhin über unterschiedliche Landesgesetze führt. Spätestens mit der verpflichtenden Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen weiter angleichen und in vielen Regionen verschärfen. Für Industrie- und Gewerbeunternehmen wird es daher zunehmend entscheidend, Bau- und Sanierungsprojekte frühzeitig unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Landesvorschriften zu planen, um Genehmigungsrisiken und Nachrüstungskosten zu vermeiden.
Übersicht zur PV-Pflicht nach Bundesland

| Parkplätze (Neubau) | Dach-PV (bei Neubau) | Dach-PV (bei Sanierung) | |
| Baden-Württemberg | ab 35 Stellplätzen | seit 2022 | seit 2023 |
| Bayern | in Planung | seit März 2023 | seit 2025 |
| Berlin | in Planung – Förderung ab 35 Stellplätzen | seit 2023 | seit 2023 |
| Brandenburg | ab 35 Stellplätzen | seit 01.06.2024 | seit Mitte 2025 |
| Bremen | ab 25 Stellplätzen | seit 2025 | seit Mitte 2024 |
| Hamburg | ab 35 Stellplätzen | seit 2023 | seit 2024 |
| Hessen | ab 50 Stellplätzen | in Planung | in Planung |
| Mecklenburg-Vorpommern | in Planung – regional unterschiedlich | bisher nur öffentl. Gebäude – regional unterschiedlich | in Planung |
| Niedersachsen | ab 25 Stellplätzen | seit 2023 | seit 2025 |
| Nordrhein-Westfalen | ab 35 Stellplätzen | seit 2023 öffentliche- bzw. Industriegebäude ab 2024 | seit 2026 |
| Rheinland-Pfalz | ab 50 Stellplätzen | seit 2022 | seit 2024 bei öff. Gebäuden |
| Saarland | geplant ab 35 Stellplätzen im Laufe von 2025 | Seit Sept. 2025 | in Planung |
| Sachsen | bei bundesweiter Regelung | bei bundesweiter Regelung | bei bundesweiter Regelung |
| Sachsen-Anhalt | in Planung | in Planung | in Planung |
| Schleswig-Holstein | ab 100 Stellplätzen | seit 2023 | seit 2023 |
| Thüringen | in Planung | in Planung | in Planung |
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