Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Sachversicherer (VdS) verschiedene Richtlinien veröffentlicht, damit versicherungskonforme PV-Anlagen zugelassen werden können. Betreiber sind so in der Lage, wenn sie diese bei der Planung, Umsetzung und während des Betriebs einhalten, ihre Photovoltaikanlagen relativ leicht zu versichern.
Die VdS 3145:2017-11 (02) “Photovoltaikanlagen”
Bereits der ausführliche Leitfaden VdS 3145 aus dem Jahre 2017 zum Thema hat die Erfahrungen von Versicherern für netzgekoppelte Solaranlagen zusammengefasst. Er gilt seitdem als Grundlage in der Versicherungswirtschaft, um Betriebsunterbrechungen und Sachschäden zu vermeiden oder zu minimieren. Genaugenommen ist die Richtlinie 3145: 2017-11 (02) des Verbands der Sachversicherer eine Ergänzung der VdS 3145. Sie behandelt speziell die Risikobeurteilung von Photovoltaikanlagen. Darin werden sämtliche DIN-Normen definiert und die Anforderungen sowie Verfahren festgelegt, um die Risiken gewerblicher Photovoltaikanlagen zu bewerten.
Die VdS 3145:2017-11 richtet sich an Planer, Errichter, Betreiber und Versicherer von Photovoltaikanlagen. Die Richtlinie dient als Leitfaden, um sicherzustellen, dass diese Anlagen stets den erforderlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Sie umfasst verschiedene Aspekte der Risikobeurteilung von Photovoltaikanlagen, einschließlich der Bewertung von Brandrisiken, elektrischen Risiken, Witterungseinflüssen (Hagel, Windlasten, Blitze etc.) und anderen potenziellen Gefahren. Die Anforderungen an die Planung, Installation, Instandhaltung und Überwachung werden darin ebenfalls festgelegt. Dies soll gewährleisten, dass die Anlagen über Jahre sicher, zuverlässig und versicherungskonform betrieben werden können.
Ausführlichere Angaben nach welchen Vorgaben und Normen, wie CUBE CONCEPTS PV-Anlagen errichtet, finden Sie in unserem Factsheet.
VdS 6023 als weitere Richtlinie für versicherungskonforme PV-Anlagen
Bedingt durch die erhöhte Nachfrage und dem forcierten Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Gewerbe- und Industriedächern hat im März 2023 der Verband der Sachversicherer die VdS Richtlinie 6023 „Photovoltaikanlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen“ zusätzlich veröffentlicht. Sie soll die Versicherungswirtschaft dabei zu unterstützen, die Risiken einer Versicherbarkeit auch in diesem Bereich besser beurteilen zu können. Ausschlaggebend war unter anderem ein Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg in einem Streitfall zwischen einer Versicherung und eines Solarteurs. Die Richter stellten fest, dass eine PV-Dach-Installation immer „eine sichere Trennung zwischen elektrischen Komponenten als Zündquelle und der Dachoberfläche als Brandlast“ ermöglichen muss. In diesem Fall war die Montage der Trennschalter bei PV-Anlagen unzulässig und der Solarteur musste für den entstandenen Schaden haften.
Die neue Richtlinie VdS 6023 versucht dem gerecht zu werden und legt nun auch die spezifischen Sicherheitsmaßnahmen fest, die berücksichtigt werden müssen, wenn Photovoltaikanlagen auf Dächern mit brennbaren Baustoffen installiert werden sollen. Da solche Dächer ein erhöhtes Brandrisiko durch Lichtbögen darstellen, enthält die Richtlinie u. a. Vorschriften zur Minimierung dieses Risikos für versicherungskonforme PV-Anlagen. Sie umfasst beispielsweise Aspekte wie die Auswahl geeigneter brandschutzsicherer Materialien. Ein Dach muss demnach nicht zwangsläufig komplett erneuert, wenn brennbare Baustoffe verwendet wurden. In vielen dieser Fälle reicht beispielsweise die Montage von neuen leichten DIN-zertifizierten Brandschutzfolien zwischen Dachhaut und PV-Modulen aus. Vorher ist jedoch ein unabhängiges Dachgutachten fällig.
Zusätzlich schreibt die VdS 6023 weitere Komponenten für die Anlageninstallation vor. Definiert werden die Anforderungen an die Verkabelung und der elektrischen Systeme oder Abschaltmöglichkeiten bei Lichtbogenerkennung. Zur Brandlastreduzierung enthält sie verschiedene Anweisungen zur Integration der Photovoltaikanlagen in bestehende Brandmelde- und Löschanlagen. Auch der Überspannungsschutz bei PV-Anlagen wird berücksichtigt.
Versicherungskonforme PV-Anlagen müssen alle Richtlinien erfüllen
Obwohl eine Auswertung des Fraunhofer ISEs ergab, dass bei nur 120 Bränden während der letzten 20 Jahre eindeutig Photovoltaikanlagen als Auslöser zu identifizieren waren, was einem Prozentsatz von 0,006 aller PV-Anlagen in Deutschland entspricht, bestehen Versicherer auf die Einhaltung dieser verschärften Richtlinien, wenn Betreiber ihre Solarkraftwerke versichern möchten.
Diese Hürden für Dach-PV-Anlagen bemängelt auch der Bundesverband der Solarwirtschaft. Er wirft der Versicherungswirtschaft vor, den gesamten PV-Ausbau auf Industrie- und Gewerbedächern dadurch auszubremsen. Außerdem fehle den Versicherern eigene Statistiken weil ohnehin jede Großanlage im Vorfeld von ihnen einzeln bewertet werde und keine der andern gleiche. Gerade dies kann CUBE CONCEPTS bestätigen: Alle PV-Großprojekte werden gesondert geplant und realisiert. Auch wenn sie allen normativen Anforderungen gerecht werden, erfolgt ihre Versicherung jeweils individuell.
Als statistische Grundlage zu einer allgemeingültigen Risikobewertung können die einzelnen versicherungskonformen PV-Großanlagen wegen ihrer differenten Anforderungen und Bauweisen sicherlich nicht herangezogen werden. Daher ist es umso wichtiger, die jeweiligen Richtlinien von Anfang an zu beachten und anschließend einen Versicherungspartner zu finden, der in der Lage ist, das Risiko der individuellen Anlage vernünftig zu bewerten und faire Verträge anbietet.
Im Falle einer Kauf-Anlage greift CUBE CONCEPTS auf das weit gespannte Netzwerk zurück, bereitet sämtliche Unterlagen für den bestmöglichen Versicherer auf und legt die Verträge dem Auftraggeber zur Unterzeichnung vor. Im Falle einer Contracting-Anlage liegt diese Aufgabe ohnehin bei CUBE CONCEPTS.