Verteilnetzbetreiber (VNB) in Deutschland – Aufgaben, Funktion & Struktur

Sie betreiben die Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetze, die den Strom auf den letzten Kilometern zu Haushalten, Gewerbe und Industrie bringen. Dieser Beitrag erklärt Aufgaben, Struktur und rechtlichen Rahmen der 846 VNB in Deutschland und zeigt, was das für Unternehmen mit PV-Anlagen und Batteriespeichern bedeutet.

Verteilnetzbetreiber im Überblick: Rolle im Stromnetz

Wenn die Übertragungsnetzbetreiber die „Autobahnen des Stroms“ betreiben, sind die Verteilnetzbetreiber für die Landstraßen und Ortsstraßen zuständig. An ihre Netze sind Haushalte, Gewerbebetriebe und Industrieunternehmen angeschlossen, ebenso Photovoltaikanlagen, Windparks und Batteriespeicher.

Die Energiewende verändert ihre Rolle grundlegend. Der weitaus größte Teil der Erneuerbare-Energien-Anlagen speist nicht in das Höchstspannungsnetz ein, sondern in die Verteilnetze. Gleichzeitig kommen mit Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur und neuen Großverbrauchern zusätzliche Lasten hinzu. Aus dem Netz, das früher Strom in nur eine Richtung verteilte, wird so ein Netz, das Erzeugung, Verbrauch und Speicherung in beide Richtungen ausgleichen muss. Wer ein PV- oder Speicherprojekt realisieren möchte, hat es deshalb in aller Regel mit einem Verteilnetzbetreiber zu tun.

Kurzüberblick

  • Definition: Verteilnetzbetreiber betreiben, warten und erweitern die Stromnetze der Hoch-, Mittel- und Niederspannung und verteilen darüber Strom an die Endverbraucher.
  • Anzahl: In Deutschland gibt es 846 VNB (Stand September 2026), aber nur vier Übertragungsnetzbetreiber.
  • Netzlänge: Die Verteilnetze umfassen rund 1,8 Millionen Kilometer Stromkreislänge, davon rund zwei Drittel in der Niederspannung.
  • Kernaufgaben: Netzbetrieb und Netzausbau, Netzanschluss und Netzzugang, Engpassmanagement (Redispatch 2.0), Messstellenbetrieb und Marktkommunikation.
  • Regulierung: Die Netzentgelte der VNB unterliegen der Anreizregulierung. Zuständig sind die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden.
  • Für Unternehmen relevant: Der VNB entscheidet über Netzanschlusszusage, Anschlusspunkt und Anschlussbedingungen für PV-Anlagen und Batteriespeicher.

Was ist ein Verteilnetzbetreiber?

Ein Verteilnetzbetreiber ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Unternehmen, das für Betrieb, Wartung und erforderlichenfalls den Ausbau eines Elektrizitätsverteilernetzes verantwortlich ist. Jeder VNB betreibt sein Netz in einem festgelegten Netzgebiet. Weil es wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre, mehrere parallele Stromnetze zu bauen, handelt es sich um ein sogenanntes natürliches Monopol. Deshalb steht der VNB unter strenger Regulierung und muss allen Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang gewähren.

Spannungsebenen im Verteilnetz

Das deutsche Stromnetz ist insgesamt in vier Hauptspannungsebenen unterteilt. Dabei deckt das Verteilnetz drei Spannungsebenen ab, die über Umspannwerke und Ortsnetzstationen miteinander verbunden sind:

BetreiberNetzebeneSpannungTypische AnschlüsseStromkreislänge (ca.)
ÜbertragungsnetzbetreiberHöchstspannung220 / 380 kVGroßkraftwerke, Offshore-Windparks, Übergabe ins europäische Verbundnetz39.000 km
VerteilnetzbetreiberHochspannung
typischerweise 110 kV

Großindustrie, große Wind- und Solarparks, Großbatteriespeicher
94.000 km
VerteilnetzbetreiberMittelspannungtypischerweise 10–30 kVIndustrie- und Gewerbebetriebe, Krankenhäuser, größere PV-Anlagen, Batteriespeicher520.000 km
VerteilnetzbetreiberNiederspannung230 / 400 VHaushalte, Kleingewerbe, Dach-PV, Wallboxen, Wärmepumpen1.190.000 km

Die Niederspannung macht mit rund zwei Dritteln den größten Teil der Netzlänge aus. Sie ist die Ebene der „Feinverteilung“. In der Mittel- und Hochspannung dagegen werden Gewerbe, Industrie und Großanlagen angeschlossen.

Aufgaben der Verteilnetzbetreiber

Betrieb, Wartung und Ausbau des Verteilnetzes

Die Kernaufgabe besteht darin, das Netz sicher, zuverlässig und leistungsfähig zu betreiben. Dazu gehören die Überwachung der Netzauslastung, die Instandhaltung von Leitungen, Kabeln, Transformatoren und Schaltanlagen sowie die Steuerung des Netzes im laufenden Betrieb. Wo das Netz an seine Grenzen stößt, müssen VNB es bedarfsgerecht optimieren, verstärken und ausbauen. Jeder VNB trägt dabei auch die Verantwortung für die Stabilität seines eigenen Netzes. Bei drohenden Überlastungen oder Spannungsproblemen darf und muss er eingreifen.

Netzanschluss und Netzzugang

Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, Verbraucher und Erzeuger in ihrem Netzgebiet anzuschließen und allen Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu gewähren. Das betrifft vom Einfamilienhaus mit Wärmepumpe über das Gewerbedach mit PV-Anlage bis zum Industriebetrieb oder Batteriespeicher am Mittelspannungsnetz alle Anschlussnehmer.

Der Netzanschluss folgt in der Praxis meist diesem Ablauf: Der Anschlussnehmer stellt eine Netzanschlussanfrage mit den technischen Eckdaten. Der VNB führt die Netzverträglichkeitsprüfung durch und legt Anschlusspunkt und Anschlussleistung fest. Danach folgen die Netzanschlusszusage und der Netzanschlussvertrag, in dem auch Kosten wie der Baukostenzuschuss geregelt werden. Insbesondere bei größeren Anlagen ist das kein reines Formularverfahren. Anschlusspunkt, Anschlussleistung, Zeitplan und Anschlussbedingungen sind Verhandlungssache. Dazu gehört zunehmend auch die Frage, ob der Anschluss mit voller Leistung jederzeit oder mit gewissen Einschränkungen im Rahmen einer flexiblen Anschlussvereinbarung (FCA) zur Verfügung steht.

Engpassmanagement: Redispatch 2.0 und Einspeisemanagement

Seit dem 1. Oktober 2021 gilt der sogenannte Redispatch 2.0. Er hat das frühere Einspeisemanagement abgelöst und bezieht neben den Übertragungs- auch die Verteilnetzbetreiber aktiv ein. Einbezogen sind seitdem Erzeugungsanlagen, KWK-Anlagen und Speicher ab 100 kW sowie kleinere Anlagen, wenn sie vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Zuvor betraf Redispatch nur konventionelle Großkraftwerke ab 10 MW.

Für die Verteilnetzbetreiber bedeutet das: Sie müssen Netzengpässe prognostizieren, Anlagen koordiniert herunter- oder hochregeln und den bilanziellen und finanziellen Ausgleich abwickeln. Betreiber, deren Anlagen abgeregelt werden, erhalten dafür eine Entschädigung. Wichtig ist das vor allem, weil über 90 % der Erneuerbare-Energien-Anlagen an Verteilnetzen angeschlossen sind. Der Großteil der Engpässe entsteht und wird deshalb auch dort behoben.

Netzpaket: Kapazitätslimitierte Netzgebiete und Redispatch-Vorbehalt

Mit dem Netzpaket will die Bundesregierung den Verteilnetzbetreibern eine neue Aufgabe übertragen: Sie sollen kapazitätslimitierte Netzgebiete ausweisen dürfen. Voraussetzung soll sein, dass im Vorjahr mehr als 3 % der möglichen Einspeisung wegen Netzengpässen abgeregelt werden mussten. In diesen Gebieten gilt der Redispatch-Vorbehalt. Dieser besagt, dass neue Anlagen zwar einen Netzanschluss erhalten, bekommen bei netzbedingter Abregelung aber für einen Teil ihrer Jahreserzeugung (bis zu 20 %) keine Entschädigung. Der Vorbehalt ist zeitlich befristet, nach dem Regierungsentwurf auf sechs Jahre mit Verlängerungsoption. Nach dem Stand des Regierungsentwurfs betrifft er neue PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen an Land, nicht aber Batteriespeicher.

Der Deutsche Bundestag soll die umstrittene Regelung noch im November 2026 verabschieden. Für die VNB wäre dies eine weitere Aufgabe im Engpassmanagement, nämlich die Netzgebiete zu bewerten und auszuweisen.

Messstellenbetrieb und Marktkommunikation

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz ist zunächst der Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber. Er installiert und betreibt Zähler und intelligente Messsysteme, sofern der Anschlussnutzer keinen anderen Messstellenbetreiber beauftragt. Hinzu kommt die Marktkommunikation. Dabei verwalten die Verteilnetzbetreiber die Stammdaten der Netzanschlusspunkte, wickeln Lieferantenwechsel ab, stellen Messwerte bereit und rechnen die Netznutzung mit den Stromlieferanten ab.

Netzentgelte erheben und Netzanschluss steuerbarer Verbraucher regeln

Die Kosten des Netzbetriebs finanzieren die VNB über Netzentgelte, die jeder Netznutzer über seine Stromrechnung zahlt. Seit dem 1. Januar 2024 regelt außerdem § 14a EnWG die Steuerung von Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und ähnlichen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung. Der VNB darf deren Netzbezug bei drohender Überlastung vorübergehend begrenzen. Im Gegenzug erhalten die Anlagenbetreiber reduzierte Netzentgelte.

VNB in Deutschland: Anzahl und Struktur

Anders als bei den Übertragungsnetzen, die von nur vier Unternehmen betrieben werden, ist die Verteilnetzebene stark fragmentiert. Nach einer aktuellen Auswertung gibt es zurzeit 846 Verteilnetzbetreiber in Deutschland (Stand: September 2026). Die Bundesnetzagentur zählte 2025 insgesamt 851 Stromnetzbetreiber, davon vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). 2015 waren es noch rund 880 VNB. Die Zahl sinkt langsam, etwa durch Zusammenschlüsse und Konzessionswechsel.

Die VNB lassen sich grob in drei Gruppen einteilen:

  • Netzgesellschaften großer Energiekonzerne wie die Netzbetreiber der E.ON-Gruppe oder Netze BW als Tochter der EnBW. Sie versorgen häufig große, zusammenhängende Regionen.
  • Kommunale Netzbetreiber und Stadtwerke, etwa Stromnetz Berlin oder EAM Netz, die oft ein einzelnes Stadtgebiet oder eine Region betreiben.
  • Kleine lokale Netzbetreiber, darunter Genossenschaften und kleine Stadtwerke, die nur wenige Gemeinden oder einzelne Ortsnetze versorgen.

Wie groß die Unterschiede sind, zeigt die Auswertung nach Bundesländern. Die Größenklassen beziehen sich auf die Netzgröße, also die maximale Jahreshöchstlast beziehungsweise die installierte Leistung im Netzgebiet des jeweiligen VNB:

BundeslandAnzahl VNBdavon mehr als 1 GWdavon 100-1.000 MWdavon 10-100 MWdavon weniger als 10 MW
Baden-Württemberg1193178514
Bayern22842113667
Berlin312
Brandenburg29263
Bremen4112
Hamburg11
Hessen57314319
Mecklenburg-Vorpommern2213144
Niedersachsen662153910
Nordrhein-Westfalen110638597
Rheinland-Pfalz50262319
Saarland1713131
Sachsen3613311
Sachsen-Anhalt3117221
Schleswig-Holstein42142611
Thüringen3113234
VNB gesamt84629139532150

Auffälligkeiten der deutschen VNB-Struktur

  • Die meisten VNB sind klein bis mittelgroß. 532 der 846 Betreiber (rund 63 Prozent) liegen in der Klasse 10–100 MW. Weitere 150 Betreiber (rund 18 Prozent) bleiben sogar unter 10 MW. Nur 29 Verteilnetzbetreiber haben eine Netzgröße von mehr als 1 GW.
  • Die Betreiber konzentrieren sich regional. Bayern (228), Baden-Württemberg (119) und Nordrhein-Westfalen (110) stellen zusammen rund 54 Prozent aller VNB. Allein in Bayern gibt es 67 sehr kleine Netzbetreiber unter 10 MW.
  • Große Netze liegen vor allem in den Industrieregionen. Nordrhein-Westfalen hat mit 44 VNB über 100 MW die meisten großen Betreiber, gefolgt von Bayern (25) und Baden-Württemberg (20). In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg dagegen versorgt jeweils ein einziger großer VNB die gesamte Stadt.

Für die Praxis bedeutet diese Vielfalt: Es gibt nicht „den“ Verteilnetzbetreiber. Netzanschlussprozesse, Ansprechpartner, Bearbeitungszeiten und technische Anforderungen unterscheiden sich von Netzgebiet zu Netzgebiet, teils erheblich.

Rechtlicher und regulatorischer Rahmen für Verteilnetzbetreiber

Der Betrieb von Verteilnetzen ist stark reguliert. Hier die wichtigsten Grundlagen:

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und europäisches Recht

Das EnWG legt Rechte und Pflichten der Netzbetreiber fest, darunter Anschluss- und Netzzugangspflicht, Netzausbau und Systemverantwortung im eigenen Netz. Die europäische Grundlage bilden die Vorgaben des Binnenmarktpakets, insbesondere die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie, die auch die Aufgaben der Verteilnetzbetreiber beschreibt.

Anreizregulierung der Verteilnetzbetreiber

Die Netzentgelte der VNB sind nicht frei kalkulierbar. Im Rahmen der Anreizregulierung legt die zuständige Behörde für mehrjährige Regulierungsperioden eine Erlösobergrenze fest, die bestimmt, wie viele Einnahmen ein Netzbetreiber über Netzentgelte erzielen darf. Über Effizienzvergleiche sollen Anreize entstehen, das Netz kosteneffizient zu betreiben.

Zuständige Behörden

Für Verteilnetzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden oder Netzen über Landesgrenzen hinweg ist die Bundesnetzagentur zuständig. Für kleinere Betreiber, deren Netz innerhalb eines Bundeslandes liegt, übernehmen die Landesregulierungsbehörden die Aufsicht. Das ist ein Grund, weshalb die regulatorische Praxis regional variieren kann.

Entflechtung (Unbundling)

Wie bei den Übertragungsnetzbetreibern müssen auch VNB Netzbetrieb und Energieerzeugung beziehungsweise -vertrieb trennen. Dies ist vorgeschrieben, damit Netzbetreiber ihre Stellung nicht zum Nachteil des Wettbewerbs nutzen. Für kleine Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 angeschlossenen Kunden gilt dabei eine Erleichterung (sogenannte De-minimis-Regelung). Sie müssen die rechtliche und operationelle Entflechtung nicht im vollen Umfang umsetzen. Deshalb sind viele Netzbetreiber weiterhin Teil eines Stadtwerks.

Konzessionsverträge

Die Gemeinden vergeben das Recht, öffentliche Verkehrswege für Leitungen zu nutzen, per Konzessionsvertrag an einen Netzbetreiber. Die Laufzeit ist auf höchstens 20 Jahre begrenzt. Danach muss die Konzession neu vergeben werden. Das erklärt zum Teil, warum Netzgebiete den Betreiber wechseln.

Herausforderungen für Verteilnetzbetreiber

Kaum eine Ebene des Stromsystems verändert sich so stark wie das Verteilnetz. Mehrere Entwicklungen treffen gleichzeitig zusammen. Dies sind:

Dezentrale Einspeisung und Rückspeisung

Millionen PV-Anlagen, Windparks und zunehmend Batteriespeicher speisen direkt ins Verteilnetz ein. Netze, die ursprünglich für den Stromfluss von oben nach unten ausgelegt wurden, müssen nun auch die Gegenrichtung beherrschen. Das erfordert Verstärkung, Zubau und eine deutlich bessere Beobachtbarkeit, besonders in der Niederspannung.

Neue Lasten der Elektrifizierung

Wärmepumpen, Elektrofahrzeuge, Rechenzentren und elektrifizierte Industrieprozesse erhöhen die Anforderungen an die Netze. Instrumente wie die Steuerung nach § 14a EnWG sollen verhindern, dass Lastspitzen den Netzausbau unnötig verteuern.

Hohe Investitionsbedarfe

Prognosen gehen für den notwendigen Ausbau der Verteilnetze von Gesamtkosten von rund 301 Mrd. Euro bis 2045 aus. Diese Kosten wirken sich langfristig auf die Netzentgelte aus und sind ein zentraler Bestandteil der Debatte um eine Reform der Netzentgeltsystematik.

Netzanschlussstau bei Batteriespeichern

Besonders deutlich zeigt sich die Belastung bei den Anfragen für Großbatteriespeicher. Laut einer Auswertung der Bundesnetzagentur gingen 2025 bei den VNB rund 17.800 Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher mit zusammen etwa 407 Gigawatt ein. Zugesagt wurden knapp 1.900 Anschlüsse mit rund 27 GW. Ein Beispiel verdeutlicht das Missverhältnis: Bei Netze BW liegt die Spitzenlast im gesamten Netz bei 7,3 GW. Dem stehen offene Anschlussfragen von mehr als 20 GW in der Hochspannung und 2,2 GW in der Mittelspannung gegenüber, davon über 90 % für Batteriespeicher.

Als Reaktion haben die ÜNB zum 1. April 2026 das Reifegradverfahren eingeführt. Es ersetzt das bisherige Windhundprinzip, nach dem Anträge allein in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet wurden, und priorisiert Projekte nach ihrem Realisierungsfortschritt. Einzelne Verteilnetzbetreiber ziehen nach. Netze BW kündigte im August 2026 ein eigenes Reifegradverfahren an, und auch die norddeutschen Verteilnetzbetreiber (VNEW) streben einen Realisierungsnachweis zu Fläche, Finanzierung und Genehmigungsstand an. Gleichzeitig appellieren sie an Speicherbetreiber, sich auf FCAs einzulassen.

Digitalisierung und Cybersicherheit

Intelligente Messsysteme, Fernsteuerung und Datenaustausch machen den Netzbetrieb effizienter, vergrößern aber auch die Angriffsfläche für IT-Angriffe auf kritische Infrastruktur. Die Vernetzung der VNB-Systeme mit Erzeugern und Verbrauchern verlangt schlagkräftige Cybersicherheit von Umspannwerken bis hinunter zu jedem angeschlossenen Wechselrichter.

VNBs als lokale Ansprechpartner für Energieprojekte

Für Unternehmen ist der Verteilnetzbetreiber der zentrale Ansprechpartner, sobald es um Netzanschluss, Netzentgelte und Netzbetrieb geht:

  • Netzanschluss für Photovoltaik und Batteriespeicher: Ob, wo und mit welcher Leistung eine Anlage ans Netz gehen kann, entscheidet der VNB nach seiner Netzverträglichkeitsprüfung. Bei größeren Projekten bestimmen Anschlusspunkt, Anschlussleistung und Zeitplan maßgeblich die Wirtschaftlichkeit. Eine frühe Klärung ist deshalb entscheidend, ebenso belastbare Unterlagen zu Lastgang, Flächen- und Genehmigungsstand. Steigende Anschlussanfragen lassen erwarten, dass der Nachweis der Projektreife an Bedeutung gewinnt.
  • Netzentgelte: Das Netzentgelt eines Unternehmens hängt vom Netzgebiet, von der Spannungsebene und von der Leistung ab, insbesondere von der Jahreshöchstlast (Leistungspreis). Zwischen den 846 Netzgebieten bestehen deutliche Unterschiede. Die Bundesnetzagentur reformiert die Netzentgeltsystematik derzeit mit dem Verfahren AgNes, das auch für Unternehmen mit Speichern und Erzeugungsanlagen relevant ist.
  • Redispatch: Anlagen ab 100 kW nehmen am Redispatch 2.0 teil und müssen für den Netzbetreiber steuerbar sein. Wer dazu Daten liefern und Abregelungen akzeptieren muss, sollte dies in der Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigen.
  • Redispatch-Vorbehalt: Sollte das Netzpaket in dieser Form kommen, wäre das Risiko vor allem bei Voll- und Großeinspeise-Projekten in kapazitätslimitierten Gebieten relevant. Projekte mit hohem Eigenverbrauch und netzdienlich betriebenem Batteriespeicher sind deutlich weniger betroffen. Auch die gezielte Überbauung des Netzanschlusses nach § 8a EEG kann eine Lösung sein.
  • Verhandlungsspielraum: Beim Netzanschluss lässt sich mehr gestalten, als viele erwarten, etwa beim Anschlusspunkt, bei der Staffelung der Anschlussleistung oder über flexible Anschlussvereinbarungen. CUBE CONCEPTS unterstützt Unternehmen bei Netzanschlussanfragen und in den Gesprächen mit dem Verteilnetzbetreiber.

ÜNB und VNB im Vergleich

Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)Verteilnetzbetreiber (VNB)
Anzahl in Deutschland4 (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW)846 (Stand September 2026)
SpannungsebeneHöchstspannung (220 und 380 kV)Hoch-, Mittel- und Niederspannung
AufgabeStromtransport über große Entfernungen, Verbund mit den NachbarländernVerteilung an Endverbraucher, Aufnahme dezentraler Einspeisung
VerantwortungSystemverantwortung für die Regelzone, Frequenzhaltung (50 Hz)Verantwortung für Stabilität und Betrieb des eigenen Netzgebiets
Typische AnschlüsseGroßkraftwerke, Offshore-Windparks, Großverbraucher, GroßbatteriespeicherHaushalte, Gewerbe, Industrie, PV-Anlagen, Windparks, Batteriespeicher
Netzanschluss für SpeicherReifegradverfahren seit 1. April 2026Einzelne VNB führen eigene Verfahren ein
RegulierungBundesnetzagenturBundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde

FAQ

Was ist ein Verteilnetzbetreiber (VNB)?

Ein Verteilnetzbetreiber betreibt, wartet und erweitert Stromnetze der Hoch-, Mittel- und Niederspannung und verteilt darüber Strom an Haushalte, Gewerbe und Industrie. Er schließt Verbraucher sowie Erzeugungsanlagen und Speicher an sein Netz an und gewährt allen Netznutzern diskriminierungsfreien Zugang.

Wie viele Verteilnetzbetreiber gibt es in Deutschland?

Nach der aktuellen Auswertung gibt es 846 Verteilnetzbetreiber (Stand September 2026). Laut Bundesnetzagentur gab es 2025 insgesamt 851 Stromnetzbetreiber, davon vier Übertragungsnetzbetreiber. Die Zahl nimmt leicht ab, 2015 waren es noch rund 880 Netzbetreiber.

Was ist der Unterschied zwischen Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber?

Übertragungsnetzbetreiber betreiben das Höchstspannungsnetz, transportieren Strom über große Entfernungen und tragen die Systemverantwortung für ihre Regelzone. Verteilnetzbetreiber betreiben die darunterliegenden Netze und verteilen den Strom bis zum Endkunden. In Deutschland gibt es vier ÜNB, aber 846 VNB.

Wer ist mein Verteilnetzbetreiber?

Das ist der Netzbetreiber, in dessen Netzgebiet sich der Anschluss befindet. Anders als den Stromlieferanten kann man ihn nicht wählen. Der zuständige VNB ist üblicherweise auf der Stromrechnung angegeben.

Wer ist für den Netzanschluss einer PV-Anlage oder eines Batteriespeichers zuständig?

In den meisten Fällen der Verteilnetzbetreiber, in dessen Netzgebiet die Anlage liegt. Nur sehr große Anlagen, die direkt an das Übertragungsnetz angeschlossen werden, beantragen ihren Anschluss beim Übertragungsnetzbetreiber.

Müssen PV-Anlagen und Batteriespeicher am Redispatch teilnehmen?

Ja, wenn sie eine Leistung ab 100 kW haben. Seit Einführung des Redispatch 2.0 am 1. Oktober 2021 sind Erzeugungsanlagen und Speicher ab dieser Größe einbezogen, ebenso kleinere Anlagen, sofern sie vom Netzbetreiber fernsteuerbar sind. Bei Abregelungen erhalten Anlagenbetreiber eine Entschädigung.

Quellen

  • Bundeswirtschaftsministerium: „Das deutsche Stromnetz“ (Längen der Spannungsebenen)
  • Bundesnetzagentur/Bundeskartellamt via Statista: Anzahl der Stromnetzbetreiber in Deutschland 2015–2025
  • Bundesnetzagentur: Informationen zu Redispatch 2.0
  • pv magazine: Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber (05.02.2026); Netze BW führt Reifegradverfahren ein (13.08.2026); Norddeutsche VNB für Realisierungsnachweis (14.08.2026)
  • cleanthinking.de und ZfK: Auswertung der Bundesnetzagentur zu Netzanschlussanfragen für Batteriespeicher 2025
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