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Reifegradverfahren für BESS-Projekte erreicht Verteilnetze

Mit Netze BW führt erstmals ein großer Verteilnetzbetreiber ein punktebasiertes Vergabeverfahren für Netzanschlüsse ab 950 kW ein. Für Projektierer bedeutet das: Fläche, Genehmigung und technische Planung müssen rechtzeitig belastbar sein – das erste Anmeldefenster startet bereits im November 2026.

Kurzüberblick

Rund vier Monate nach dem Start des Reifegradverfahrens am Übertragungsnetz zieht die Verteilnetzebene nach. Netze BW hat als erster großer VNB ein eigenes, punktebasiertes Vergabeverfahren für Netzanschlüsse ab 950 kW angekündigt – Anmeldefenster ab 1. November 2026. Parallel fordert der Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW) einen „Realisierungsnachweis” für Batteriespeicher-Anschlüsse in den norddeutschen Verteilnetzen. Der Gesetzgeber will mit dem Netzpaket eine bundesweit einheitliche Grundlage nachliefern – das Gesetzgebungsverfahren läuft jedoch noch.

Vom Übertragungsnetz in die Fläche

Mit dem Reifegradverfahren haben die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) seit dem 1. April 2026 das sog. Windhundprinzip bei Netzanschlussanträgen für Großbatteriespeicher abgelöst. Was zunächst nur die Höchstspannungsebene betraf, entfaltet inzwischen Wirkung auf der nachgelagerten Verteilnetzebene. Einzelne Verteilnetzbetreiber (VNB) entwickeln eigene, am ÜNB-Modell orientierte Vergabeverfahren – unabhängig voneinander und mit unterschiedlichem Zeithorizont. Eine bundesweit einheitliche Regelung für VNB gibt es bislang nicht.

Netze BW macht den Anfang bei den Verteilnetzen

Der baden-württembergische Verteilnetzbetreiber Netze BW hat Mitte August 2026 als erster großer VNB ein eigenes Vergabeverfahren vorgestellt, entwickelt gemeinsam mit dem Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW) mit dem erklärten Ziel einer breiteren Verbreitung in Süddeutschland.

Auslöser sind massive Kapazitätsengpässe: Bei Netze BW stehen derzeit offenen Anschlussanfragen von mehr als 20 GW in der Hochspannung und 2,2 GW in der Mittelspannung gegenüber – bei einer Netzspitzenlast von lediglich 7,3 GW. Über 90 Prozent der Anfragen entfallen auf Batteriespeicher.

Geltungsbereich und Zeitplan

ParameterRegelung
SchwellenwertNetzanschlüsse und Leistungserhöhungen ab 950 kW in Mittel- und Hochspannung
Betroffene AnlagenAlle Stand-alone-Speicher ohne Ausnahme, sonstige Großanlagen
AusgenommenEssenzielle Daseinsvorsorge (Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienste, Behörden), Großwärmepumpen, Einspeiseanlagen unter 950 kW, Grünstromspeicher (weiterhin Windhundprinzip)
Erstes AnmeldefensterNovember – 31. Dezember 2026
Erste Vergabevoraussichtlich März 2027, danach jährlich
Zusatzangebotrund 30 flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) in der ersten Runde

Das Punktemodell im Reifegradverfahren

Anders als beim ÜNB-Verfahren mit vier gleichgewichteten 25-Prozent-Kategorien nutzt Netze BW ein dreiteiliges 100-Punkte-Modell mit klarer Gewichtung zugunsten der reinen Projektreife:

  • Projektreife (max. 50 Punkte): Flächensicherung, Genehmigungsstand bzw. genehmigungsfreier Status, Stand der Übergabestation
  • Ortsgebundenheit (max. 34 Punkte): honoriert u. a. geplante Erweiterungen an bestehenden Standorten
  • Frühzeitigkeit (max. 16 Punkte): Bonus für bereits eingereichte oder in der Vergangenheit abgelehnte Anträge, um diese im neuen System nicht zu benachteiligen

Netze BW selbst bezeichnet das eigene Modell als „abgespeckte Version” des ÜNB-Reifegradverfahrens – schlanker in der Kriterienzahl, aber im Grundprinzip identisch: Wer Fläche, Genehmigung und technisches Konzept nachweisen kann, kommt bei knapper Kapazität zuerst zum Zug.

Norddeutsche Verteilnetze: Realisierungsnachweise im Reifegradverfahren

Während Netze BW bereits konkrete Stichtage nennt, befindet sich die Entwicklung in Norddeutschland noch in einem früheren Stadium. Der Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW) fordert die Übertragung der ÜNB-Praxis auf die dortigen Verteilnetze und verlangt von Speicherprojektierern künftig einen Realisierungsnachweis zu drei Kriterien:

  • gesicherte Fläche
  • belastbare Finanzierung
  • fortgeschrittener Genehmigungsstand

Begründet wird dies mit der Blockadewirkung unausgereifter Projekte. Ein Speicherprojekt ohne gesicherte Fläche oder Finanzierung reserviere dieselbe Netzkapazität wie ein baureifes Vorhaben – Zeit, die für die Energiewende fehle.

Bemerkenswert ist ein zusätzlicher Aspekt, der im ÜNB-Verfahren keine Rolle spielt. Der VNEW knüpft die Diskussion an die Steuerbarkeit der Speicher. Anlagen, die sich im Engpassfall netzdienlich steuern lassen, seien willkommen – Speicher, die ausschließlich nach Marktpreissignalen laden und entladen, könnten Lastspitzen dagegen sogar verschärfen. Der Verband knüpft seinen Appell an Betreiber, ihre Anlagen steuerbar zu machen, an flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCAs) – ein Signal, dass Speicherbetreiber ihre Vermarktungsstrategie auch mit Blick auf künftige Anschlussverfahren mitdenken sollten.

Konkrete Stichtage oder ein Punktesystem stehen für die norddeutschen Verteilnetze noch aus. Die Details befinden sich nach VNEW-Angaben in der Abstimmung. Die Richtung ist aber unmissverständlich: Reifegrad statt Reihenfolge, auch unterhalb der Höchstspannungsebene.

Was PV- und BESS-Projektierer jetzt einordnen müssen

Für die Praxis lassen sich drei Kernaussagen zum Reifegradverfahren bei Verteilnetzen festhalten:

  1. Reine EEG-geförderte PV-Anlagen bleiben außen vor. Kleinere Einspeiseanlagen unterliegen weiterhin dem klassischen EEG-Netzanschlussprozess und dem Windhundprinzip – das gilt sowohl beim Netze-BW-Modell als auch im ÜNB-Verfahren.
  2. Große PV-Anlagen und BESS ab den jeweiligen Schwellenwerten rücken in den Fokus. Bei Netze BW sind das 950 kW; andere VNB werden eigene Schwellen definieren, sobald sie eigene Verfahren einführen.
  3. Co-Location-Projekte (PV + BESS) müssen den Anschlusspunkt differenziert betrachten. Bleibt die PV-Einspeisung im EEG-Regime, während der Speicher- bzw. Lastanteil als eigenständige Einheit gilt, kann allein der Speicheranteil reifegradpflichtig werden – der gemeinsame Netzverknüpfungspunkt wird dann je nach Ausgestaltung über das neue Verfahren vergeben, sobald der zuständige VNB in einer Engpassregion Kapazitäten ausschreibt.

Für Projektentwickler heißt das: Wer heute schon Netzanschlüsse ab rund 1 MW in Baden-Württemberg plant, sollte Flächensicherung, Genehmigungsstand und technisches Konzept rechtzeitig vor dem Anmeldefenster im November 2026 belastbar dokumentieren. In anderen Bundesländern lohnt sich der regelmäßige Blick auf die Veröffentlichungen des jeweiligen VNB – ähnliche Verfahren dürften in den kommenden Monaten folgen.

Häufige Fragen zum Reifegradverfahren auf Verteilnetzebene

Gilt das Netze-BW-Verfahren auch für kleinere PV-Dachanlagen?

Nein. Es betrifft ausschließlich Netzanschlüsse und Leistungserhöhungen ab 950 kW sowie sämtliche Stand-alone-Speicher. Kleinere EEG-Einspeiseanlagen und Grünstromspeicher bleiben beim bisherigen Windhundprinzip.

Ist das VNB-Reifegradverfahren bundesweit einheitlich geregelt?

Nein. Aktuell entwickelt jeder VNB sein eigenes Verfahren; Netze BW ist mit einem konkreten Zeitplan am weitesten. Eine gesetzliche Vereinheitlichung ist im Netzpaket vorgesehen, aber noch nicht verabschiedet.

Wann öffnet das erste Anmeldefenster bei Netze BW?

Am 1. November 2026, mit Einreichfrist bis zum 31. Dezember 2026. Die erste Kapazitätsvergabe ist für März 2027 vorgesehen.

Was passiert mit bereits laufenden Netzanschlussanfragen?

Netze BW berücksichtigt frühere oder bereits eingereichte Anträge über die Kategorie „Frühzeitigkeit” mit bis zu 16 Zusatzpunkten, um Bestandsanfragen im neuen System nicht zu benachteiligen. Eine pauschale Überführung findet jedoch nicht statt.

Betrifft das Verfahren auch Co-Location-Projekte aus PV und BESS?

Das hängt von der technischen Ausgestaltung des Netzverknüpfungspunkts ab. Bleibt die PV-Einspeisung EEG-Anlagen zugeordnet, kann dennoch der Speicheranteil als separate lastaufnehmende Einheit reifegradpflichtig werden.

Quellen

Netze BW / Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg (VfEW); Verband der Norddeutschen Energie- und Wasserwirtschaft (VNEW); pv magazine Deutschland; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Netzpaket-Referentenentwurf).

Stand: August 2026 – Angaben ohne Gewähr, da sich mehrere der genannten Verfahren noch in der Entwicklung befinden.

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