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GEIG: Ladeinfrastruktur-Pflicht für Unternehmen

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist eine wegweisende rechtliche Regelung, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in deutschen Gebäuden nach der Europäischen Gebäuderichtlinie EPBD 2018 durch eine Ladeinfrastruktur-Pflicht vorantreibt. Was bis zu seinem Inkrafttreten am 1. März 2021 in Deutschland nur schleppend verlief, beschleunigte sich seitdem zusehend und die breite Akzeptanz in der Öffentlichkeit für E-Fahrzeuge als umweltfreundlicher Alternative zu konventionellen Fahrzeugen und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen stieg.

Ziele des GEIG

Das Hauptziel des GEIG besteht darin, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern, indem die Ladeinfrastruktur in Gebäuden ausgebaut wird. Konkret zielt das Gesetz darauf ab, die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen zu verbessern und die Hemmschwelle für den Umstieg auf Elektromobilität zu verringern. Durch die Bereitstellung von Ladestationen in Gebäuden soll die Reichweitenangst der Fahrzeugnutzer abgebaut und das Laden von Elektrofahrzeugen bequemer und zugänglicher gestaltet werden.

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Ladeinfrastruktur-Pflicht & Maßnahmen des GEIG

Das GEIG legt fest, dass bei bestimmten Neubauten und größeren Renovierungen von Gebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen für Pkw eine bestimmte Anzahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge installiert werden muss. Die genaue Anzahl der Ladepunkte richtet sich nach der Größe des Gebäudes und der Anzahl der Stellplätze. Damit werden die Eigentümer und Betreiber von Gewerbegebäuden bzw. Unternehmen dazu verpflichtet, die notwendige Infrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen bereitzustellen. Dies können beispielsweise Büro- und Firmengebäude, Lager- und Produktionshallen, Parkhäuser, Hotels, Einkaufszentren oder andere Gebäude sein. Offiziell schreibt das GEIG vor:

  • Bei einem Neubau von Nichtwohngebäuden mit mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz Leitungen für Ladeinfrastruktur vorweisen und es muss mindestens ein Ladepunkt ausgebaut werden.
  • Bei der Renovierung von Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen muss mindestens jeder fünfte Stellplatz Leitungen für Ladeinfrastruktur vorweisen und es muss mindestens ein Ladepunkt ausgebaut werden.
  • Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen muss ab dem 01.01.2025 mindestens ein Ladepunkt ausgebaut werden.

Dabei legt das GEIG auch die technischen Anforderungen fest, die bei der Installation der Ladestationen beachtet werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise die Anschlussleistung der Ladepunkte oder die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen. Durch diese Vorgaben soll eine qualitativ hochwertige und vor allem zugängliche Ladeinfrastruktur gewährleistet werden und bei Nichteinhaltung des Gesetzes können Strafen von bis zu 10.000 Euro erhoben werden.

Bedeutung, Auswirkung und Kritik

Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz wird der Ausbau der Ladeinfrastruktur vorangetrieben, um die Alltagstauglichkeit von Elektrofahrzeugen zu verbessern. Das GEIG stellt somit einen Meilenstein für die Akzeptanz der Elektromobilität in der Öffentlichkeit dar und schafft klare Vorgaben und Pflichten für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Gewerbegebäuden. Unternehmen bzw. Eigentümer und Betreiber von „Nichtwohngebäuden“ beklagen jedoch den bürokratischen Aufwand und, dass die Belastungen für die Installation von Ladestationen gerade bei der Renovierung älterer Gebäude schnell sehr hoch werden können. Auch der teilweise erforderliche Netzausbau treibt die Kosten eines Umbaues in die Höhe. Andere Kritiker bemängeln, dass das GEIG nicht ausreichend auf die sich entwickelnde Technologie und die sich verändernden Anforderungen an die Ladeinfrastruktur eingeht. Die Vorgaben des GEIG könnten potenziell zu veralteten Ladetechnologien führen und den Einsatz innovativer Lösungen oder alternativer Ladeinfrastruktur behindern.

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