Voluntary Standard (VS): Das ändert sich gegenüber VSME

Der neue Voluntary Standard (VS) löst den VSME ab und schafft mit dem Value Chain Cap erstmals eine verbindliche Obergrenze für Nachhaltigkeitsdaten, die CSRD-pflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern einfordern dürfen. Erfahren Sie, was sich für Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte ändert und welche Auswirkungen die neuen Regeln ab 2027 haben.

Der Voluntary Standard (VS) löst den bisherigen VSME als EU-Referenzstandard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung ab. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 vom 24. September 2026 erhält er eine verbindliche Rechtsgrundlage und legt zugleich den Value Chain Cap fest. Dies ist eine Obergrenze für bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von kleineren Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen dürfen. Die Anwendung des VS-Standards selbst bleibt jedoch ebenso wie VSME freiwillig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 vom 3. Juli 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der EU am 21. September 2026, in Kraft seit dem 24. September 2026.
  • Anwendungskreis: Alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, unabhängig von einer Börsennotierung. Der VSME galt für nicht börsennotierte KMU bis 250 Beschäftigte.
  • Freiwillig: Die Anwendung des VS bleibt freiwillig.
  • Neu: Der Value Chain Cap begrenzt, welche Informationen berichtspflichtige Unternehmen aus ihrer Wertschöpfungskette einfordern dürfen. Er gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
  • Inhaltlich: Die Datenpunkte sind nach Unternehmensgröße gestaffelt. Die Treibhausgasintensität ist entfallen, die Biodiversitätsangaben wurden reduziert.

Was ist der Voluntary Standard?

Der VS ist ein freiwilliger Berichtsstandard für Unternehmen, die nicht unter die Berichtspflicht der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen. Er basiert auf den Standards für die KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Während kapitalmarktorientierte KMU („Listed Small and Medium-sized Enterprises“) ab 2028 die Pflicht haben, ihre ESG-Auswirkungen in einem öffentlichen LSME-Bericht darzulegen, baut der VS auf den VSME-Standards auf. Diese hatte die EU-Kommission im Juli 2025 als Empfehlung (EU) 2025/1710 für „Voluntary Small and Medium-sized Enterprises“ veröffentlicht und seit dem weiterentwickelt.

Mehr dazu in unserem Beitrag LSME- und VSME-Nachhaltigkeitsberichte für KMU.

Der neue Voluntary Standard erfüllt damit zwei Aufgaben:

  1. Er bietet Unternehmen einen einheitlichen Rahmen, um Nachhaltigkeitsinformationen gegenüber Banken, Investoren und Geschäftspartnern offenzulegen.
  2. Er markiert die Obergrenze für Informationsanfragen aus der Wertschöpfungskette (Value Chain Cap, Annex 2 der Verordnung).

Warum wurde aus dem VSME der VS?

Auslöser sind die neuen CSRD-Schwellenwerte & CSDDD-Änderungen durch EU-Omnibus-Richtlinie von Anfang 2026. Dieses Omnibus-I-Paket hat nämlich den Anwendungsbereich der CSRD erheblich eingeschränkt. Seitdem sind nun grundsätzlich nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz berichtspflichtig. Viele Unternehmen, die sich auf die CSRD vorbereitet hatten, sind damit nicht mehr berichtspflichtig.

Indirekt betroffen bleiben sie trotzdem, denn berichtspflichtige Großunternehmen und Banken fragen Nachhaltigkeitsdaten weiterhin bei ihren Lieferanten und Kreditnehmern ab. Der VSME war dafür nur eine unverbindliche Empfehlung. Der VS ist nun die regulatorische Antwort auf diese Lücke. Er definiert, was angefragt werden darf, und schützt Unternehmen bis 1.000 Beschäftigte vor uferlosen Fragebögen.

Der Value Chain Cap: Was dürfen Geschäftspartner verlangen?

Der Value Chain Cap richtet sich an CSRD-berichtspflichtige Unternehmen. Sie dürfen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette, die im Durchschnitt weniger als 1.000 Beschäftigte haben, keine Nachhaltigkeitsinformationen für ihre CSRD-Berichterstattung einfordern, die über den VS hinausgehen.

Wichtig für die Einordnung:

  • Verbindlich ist nur die Obergrenze, nicht der Standard selbst. Ein Zulieferer muss keinen VS-Bericht erstellen, kann sich aber auf den VS als Maßstab berufen.
  • Der VS kennt zwei unterschiedliche Obergrenzen, je nach Unternehmensgröße. Für Kleinstunternehmen bis 10 Beschäftigte ist der Informationsumfang deutlich geringer.
  • Die Regelungen zum Value Chain Cap gelten ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
  • Finanzinstitute werden angehalten, zusätzliche Informationen, die sie von Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten anfordern, soweit möglich auf den VS zu stützen.

VSME und VS im Vergleich

MerkmalVSMEVoluntary Standard (VS)
RechtsnaturEmpfehlung der EU-Kommission (EU) 2025/1710Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560; Berichterstattung bleibt freiwillig, der Standard selbst ist EU-Recht.
ZielgruppeNicht börsennotierte KMU bis 250 BeschäftigteUnternehmen außerhalb der CSRD-Berichtspflicht, ausdrücklich bis 1.000 Beschäftigte; Börsennotierung ist kein Ausschlusskriterium
Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)Gleiche Angaben wie andere UnternehmenDeutlich kompakterer Standard
WertschöpfungsketteKeine verbindliche Obergrenze für DatenabfragenValue Chain Cap: CSRD-pflichtige Unternehmen dürfen von Unternehmen bis 1.000 Beschäftigten grundsätzlich nur VS-Informationen verlangen; maßgeblich für Geschäftsjahre ab 1. Januar 2027.
UmfangUmfassender KatalogDeutlich schlanker, rund 30 statt 66 Seiten; einige Angaben entfallen oder werden vereinfacht.
StrukturBasis- und ZusatzmodulKlarere Kennzeichnung: „necessary“, „necessary if applicable“, „voluntary“ und „voluntary if sector-relevant“; Differenzierung nach Unternehmensgröße, insbesondere bis 10 Beschäftigte.
InhalteU. a. GHG-Intensität als PflichtangabeGHG-Intensität entfällt; Biodiversitätsangaben werden reduziert; Gender Pay Gap ist nicht mehr automatisch Pflicht.
Treibhausgasintensitätenthaltenentfallen
FluktuationBasismodul (B8)Zusatzmodul (C5)
LeitlinienTeil des StandardsNicht mehr Teil der Verordnung, nicht verbindlich beim EFRAG Knowledge Hub

Wie ist der VS-Standard aufgebaut?

Der VS besteht wie der VSME aus einem Basismodul und einem Zusatzmodul. Das Basismodul enthält die Grundangaben. Das Zusatzmodul ergänzt sie um weitere Angaben und kann nur zusätzlich zum Basismodul angewendet werden, nie allein.

Für die Anwendung gelten zwei Regeln:

  • Vollständigkeit: Wer ein Modul anwendet, muss dessen Anforderungen insgesamt umsetzen, um VS-konform zu berichten. Einzelne Angaben herauszupicken genügt nicht. Der VS stellt das jetzt ausdrücklich heraus.
  • „Falls zutreffend“: Datenpunkte müssen nur berichtet werden, wenn sie für das Unternehmen überhaupt einschlägig sind. Wer zum Beispiel keine eigenen Fahrzeuge hat, hat auch keinen Kraftstoffverbrauch zu melden. Dieser Grundsatz galt schon im VSME und bleibt bestehen.

Beides widerspricht sich nicht: „Falls zutreffend“ legt fest, welche Datenpunkte für ein Unternehmen relevant sind. Die Vollständigkeit verlangt, dass es diese relevanten Datenpunkte dann auch alle berichtet.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Wer bereits nach VSME berichtet: Die Empfehlung (EU) 2025/1710 ist laut einer Fachmeldung seit Inkrafttreten des VS nicht mehr rechtswirksam. Auf der Plattform des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird das VSME-Modul bis Ende 2026 zum VS-Modul weiterentwickelt. Bis dahin können weiterhin VSME-Berichte erstellt werden. Bereits eingetragene Daten werden danach automatisch übertragen, sodass nur geänderte Datenpunkte überarbeitet werden müssen. Veröffentlichte VSME-Berichte bleiben als PDF abrufbar.

Wer noch nicht berichtet: Der VS ist ein standardisierter Rahmen, um Anfragen von Banken, Investoren und Auftraggebern strukturiert zu beantworten. Je nach Unternehmensgröße lässt sich der Aufwand deutlich begrenzen.

Ausblick: Ab 2027 soll gemeinsam mit Banken und Bankenverbänden eine Datenschnittstelle (DNK Finance Bridge) entstehen, über die ESG-Daten auf Basis des VS standardisiert an Bankensysteme weitergeleitet werden können.

Relevanz für Industrie und Gewerbe

Für energieintensive Unternehmen und Betriebe mit eigener Erzeugung hängt ein sauberer VS-Bericht an einer belastbaren Datenbasis zu Energieverbrauch und Emissionen. Wer Photovoltaik und Batteriespeicher betreibt, verändert diese Zahlen: Eigenverbrauch, Netzbezug und Lastverläufe schlagen sich direkt in den Energieangaben nieder. Eine saubere Messung und Dokumentation lohnt sich deshalb schon beim Anlagenbetrieb, nicht erst bei der Berichterstellung.

Häufige Fragen zum Voluntary Standard

Ist der Voluntary Standard verpflichtend?

Nein. Die Anwendung des VS ist freiwillig. Verbindlich ist die Obergrenze für Informationsanfragen (Value Chain Cap), die CSRD-pflichtige Unternehmen beachten müssen.

Wer kann nach dem Voluntary Standard berichten?

Alle Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind.

Ab wann gilt der Voluntary Standard?

Die Verordnung ist seit dem 24. September 2026 in Kraft. Die Regelungen zum Value Chain Cap gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Was ist der Value Chain Cap?

Die Obergrenze für Nachhaltigkeitsinformationen, die CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern in ihrer Wertschöpfungskette mit weniger als 1.000 Beschäftigten für die eigene Berichterstattung verlangen dürfen.

Was passiert mit bereits erstellten VSME-Berichten?

Veröffentlichte VSME-Berichte bleiben als PDF abrufbar. Noch nicht abgeschlossene Berichte überträgt die DNK-Plattform nach der Umstellung automatisch in das VS-Modul.

Muss ein VS-Bericht extern geprüft werden?

Nein. Der VS ist für freiwillige Berichterstattung konzipiert und unterliegt keiner verpflichtenden Prüfung. Eine freiwillige Prüfung ist möglich.

Quellen

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