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Klimaschutzverträge für Unternehmen

Sie fungieren als staatliche Absicherung gegen Preisrisiken und fördern gezielt Innovationen in Branchen wie Stahl, Chemie oder Glas. Erfahren Sie, wie das Bieterverfahren funktioniert und wie Unternehmen durch den Kostenausgleich den risikofreien Wechsel von fossilen Brennstoffen zu erneuerbaren Energien meistern können.

Energieintensive Unternehmen haben jetzt die Möglichkeit, sich für das künftige Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge zu bewerben. Sie können ihre Anträge binnen zwei Monaten zu dem vorbereitenden Verfahren einreichen. Dies ist die einzige Voraussetzung für die Teilnahme am ersten Bieterverfahren. Bei einem späteren Zuschlag erhalten Unternehmen, die bisher mindestens 10 Kilotonnen CO₂ jährlich ausstoßen, erhebliche Bundesmittel bei ihren CO₂-Einsparprojekten.

Kostenausgleich durch Klimaschutzverträge

Erhält ein Unternehmen den Zuschlag für einen Klimaschutzvertrag, werden die notwendigen Mehrkosten für den Umstieg auf erneuerbare Energien durch staatlich geförderte Ausgleichzahlungen erstattet. Das Programm richtet sich dabei nicht nur an Großunternehmen der Stahl-, Chemie-, Zement- oder Glasindustrie, sondern ausdrücklich auch an den Mittelstand. Es unterstützt den Umstieg auf die klimafreundliche Produktion innerhalb der nächsten 15 Jahre. Sofern allerdings die klimaneutrale Produktion günstiger wird als die Produktion mit fossilen Brennstoffen, kehrt sich die Zahlung um. Dann müssen vorher geförderte Unternehmen ihre Mehreinnahmen zurückzahlen.

Die nun bereitgestellten Fördermittel stammen aus dem BEHG-Handel mit CO₂-Zertifikaten. Diese dienen auch zur Absicherung der Unternehmen bei der Preisentwicklung für Energien. Interessenten müssen jetzt ihr Projekt zur Klimaneutralität beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz anmelden. Sobald sie den jeweiligen Aufwand beziffern, können sie den Antrag einreichen. Im zweiten Schritt, der noch in diesem Jahr stattfinden soll, erhalten die günstigsten Gebote Klimaschutzverträge, bis die bisher freigegebenen Finanzmittel aufgeraucht sind. Dazu habe man einen „mittlerer Zweistelliger Milliardenbetrag“ bereitgestellt, erklärte Bundeswirtschafts- und Klimaminister Robert Habeck.

Weitere Ausarbeitung der Klimaschutzverträge für Unternehmen notwendig

Insgesamt sollen durch das Milliardenpaket neue klimafreundliche Produktionsweisen gefördert werden, deren Einführung für Unternehmen bisher kostspielig und riskant sind. Die Bundesregierung verspricht sich dadurch einen weiteren Investitionsschub in Klimainnovationen, von denen die gesamte Industrie mittel- und langfristig profitieren kann.

Grundsätzlich ist das gesamte deutsche Klimaschutzverträge-Programm bereits mit der EU abgestimmt. Lediglich die Einzelheiten müssen jetzt noch ausgearbeitet werden, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen unter den europäischen Unternehmen kommt. Ein ähnliches Förderprogramm haben bisher nämlich nur die Niederlande initiiert. Das Angebot zu Klimaschutzverträgen ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Unterstützung von energieintensiven Unternehmen im Rahmen der Beschlüsse der europäischen Union von April 2023.

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