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Wo gilt eine Photovoltaik-Pflicht für Industrie & Gewerbe?

Der "Flickenteppich" aus Landesgesetzen zur Photovoltaik-Pflicht wird bald ein Ende haben. Spätestens mit der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) bis Mai 2026 müssen Unternehmen bundesweit mit verbindlichen Solarausbau-Vorgaben für Neubauten, Dachsanierungen und Großparkplätze rechnen.

Update Juni 2026: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. § 106 GModG schafft ab 2027 erstmals eine bundesweit einheitliche Solarpflicht – auch für Gewerbeimmobilien. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in unserem neuen Beitrag: Bundesweite Solarpflicht ab 2027: Was § 106 GModG für Gewerbeimmobilien bedeutet


(Stand Anfang 2026) Eine bundesweit einheitliche Photovoltaik-Pflicht für Industrie- und Gewerbeimmobilien existiert in Deutschland weiterhin nicht. (Siehe oben) Zwar wurde auf Bundesebene politisch mehrfach eine Harmonisierung angekündigt, tatsächlich liegt die Gesetzgebungskompetenz aber weitgehend bei den Bundesländern. Dadurch gilt derzeit ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Verpflichtungen, Übergangsfristen und Schwellenwerten. Parallel steigt jedoch der regulatorische Druck deutlich, weil sowohl nationale Klimaziele als auch europäische Vorgaben eine schnellere Integration von Photovoltaik in den Gebäudesektor verlangen.

Zentraler Treiber auf EU-Ebene ist die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, neue Anforderungen an die Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden einzuführen. Die Umsetzung der aktuellen Vorgaben in nationales Recht muss spätestens bis zum 29. Mai 2026 erfolgen. Damit ist absehbar, dass bestehende Landesregelungen angepasst und bisherige Lücken geschlossen werden. Für Unternehmen bedeutet das: Selbst wenn am jeweiligen Standort heute noch keine Pflicht gilt, kann sich die Rechtslage kurzfristig ändern. Die Bundesregierung hat die Umsetzung der EU-Richtlinie im Rahmen der Ausgestaltung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GEG bzw. jetzt GMG) angekündigt. Dies soll bis zum 1. Juli 2026 geschehen.

Photovoltaik-Pflicht 1

Hier gilt die Photovoltaik-Pflicht auf Gewerbedächern

Auf Länderebene haben zahlreiche Bundesländer bereits verbindliche Vorgaben eingeführt. Besonders früh war Baden-Württemberg, wo seit 2022 eine Pflicht für neue Nichtwohngebäude und seit 2023 auch bei grundlegenden Dachsanierungen gilt. Auch Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern haben inzwischen verbindliche Solarpflichten für gewerbliche Neubauten eingeführt, teils ergänzt um Anforderungen bei Dachsanierungen im Bestand. Bremen hat ein gestuftes Modell etabliert, bei dem zunächst Sanierungen und anschließend auch Neubauten erfasst wurden. In Nordrhein-Westfalen gelten Vorgaben bereits für bestimmte Gebäudekategorien und werden schrittweise ausgeweitet, während Brandenburg Teilpflichten für gewerbliche Gebäude eingeführt hat und weitere Verschärfungen vorbereitet.

Andere Bundesländer verfolgen bislang zurückhaltendere Strategien. In Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern bestehen derzeit keine flächendeckenden landesweiten Verpflichtungen für gewerbliche Gebäude. Dort beschränken sich Vorgaben häufig auf öffentliche Neubauten, kommunale Liegenschaften oder Förderprogramme statt gesetzlicher Installationspflichten. Dennoch existieren auch hier politische Diskussionen über eine Einführung, häufig mit Verweis auf Wettbewerbsnachteile für Länder ohne Solarpflicht.

Gewerbliche Großparkplätze sind auch betroffen

Photovoltaik-Pflicht 2

Neben Dachflächen geraten zunehmend auch versiegelte Flächen in den Fokus der Gesetzgebung. Mehrere Länder verlangen bereits Solar-Carports für neu gebaute Großparkplätze ab einer bestimmten Stellplatzzahl. Diese Regelungen verfolgen ein doppeltes Ziel: zusätzliche Solarstromerzeugung ohne Flächenkonkurrenz sowie gleichzeitigen Witterungsschutz für Fahrzeuge. Schwellenwerte, Anrechnungsmodelle und Ausnahmen unterscheiden sich jedoch stark zwischen den Ländern.

Vereinheitlichung der PV-Plicht durch EPBD in Sicht

Insgesamt zeigt sich ein klarer Trend: Die regulatorische Entwicklung bewegt sich bundesweit in Richtung flächendeckender Solarpflichten, auch wenn der Weg dorthin weiterhin über unterschiedliche Landesgesetze führt. Spätestens mit der verpflichtenden Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie bis Mai 2026 ist davon auszugehen, dass sich die Anforderungen weiter angleichen und in vielen Regionen verschärfen. Für Industrie- und Gewerbeunternehmen wird es daher zunehmend entscheidend, Bau- und Sanierungsprojekte frühzeitig unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Landesvorschriften zu planen, um Genehmigungsrisiken und Nachrüstungskosten zu vermeiden.

Übersicht zur PV-Pflicht nach Bundesland

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Länder-Übersicht der deutschen Photovoltaik-Plicht
Parkplätze (Neubau)Dach-PV (bei Neubau)Dach-PV (bei Sanierung)
Baden-Württembergab 35 Stellplätzenseit 2022seit 2023
Bayernin Planungseit März 2023seit 2025
Berlinin Planung – Förderung ab 35 Stellplätzenseit 2023seit 2023
Brandenburgab 35 Stellplätzenseit 01.06.2024seit Mitte 2025
Bremenab 25 Stellplätzenseit 2025seit Mitte 2024
Hamburgab 35 Stellplätzenseit 2023seit 2024
Hessenab 50 Stellplätzenab 2027 gemäß § 106 GModGab 2028 gemäß § 106 GModG
Mecklenburg-Vorpommernin Planung – regional unterschiedlichbisher nur öffentl. Gebäude – regional unterschiedlich – ab 2027 gemäß § 106 GModGab 2028 gemäß § 106 GModG
Niedersachsenab 25 Stellplätzenseit 2023seit 2025
Nordrhein-Westfalenab 35 Stellplätzenseit 2023 öffentliche- bzw. Industriegebäude ab 2024seit 2026
Rheinland-Pfalzab 50 Stellplätzenseit 2022seit 2024 bei öff. Gebäuden – ab 2028 gemäß § 106 GModG
Saarlandgeplant ab 35 Stellplätzen im Laufe von 2025Seit Sept. 2025ab 2028 gemäß § 106 GModG
Sachsenbei bundesweiter Regelungab 2027 gemäß § 106 GModGab 2028 gemäß § 106 GModG
Sachsen-Anhaltin Planungab 2027 gemäß § 106 GModGab 2028 gemäß § 106 GModG
Schleswig-Holsteinab 100 Stellplätzenseit 2023seit 2023
Thüringenin Planungab 2027 gemäß § 106 GModGab 2028 gemäß § 106 GModG

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