Seit dem 1. April 2026 gilt für Netzanschlüsse großer Batteriespeicher (BESS) am Übertragungsnetz ein neues Regelwerk: das Reifegradverfahren. Wer einen Netzanschluss anstrebt, muss künftig Projektreife beweisen – nicht mehr nur früh genug in der Schlange stehen. Was steckt hinter dem Systemwechsel, und was bedeutet er konkret für BESS-Planung?
Der Netzanschluss-Stau: Zahlen, die alarmieren
Deutschlands Energiewende braucht Batteriespeicher – und zwar dringend. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beziffert den tatsächlichen Bedarf auf rund 80 GW installierte BESS-Leistung in Deutschland. Im Marktstammdatenregister sind aktuell jedoch nur rund 2,4 GW am Netz.
Zwischen Bedarf und Realität klafft eine gewaltige Lücke – und die Ursache liegt auch im Netzanschlussprozess:
- 9.710 Anträge warten laut BNetzA-Monitoring auf eine Genehmigung (ab Mittelspannung aufwärts)
- Dahinter stehen 400 GW BESS-Leistung respectivement 661 GWh geplante Kapazität
- BDEW und die Deutsche Energie-Agentur schätzen sogar 500–700 GW an wartenden Anschlussbegehren
- Bisher genehmigt: lediglich 25 GW avec 46 GWh
Warum so viele Anträge? Das bisherige Windhundprinzip – „first come, first served” – verleitet zu Mehrfach- und Vorratsanfragen. Projektierer sichern sich Plätze, ohne reale Umsetzungsabsicht zu belegen. Das Ergebnis: Aussichtslose Anträge blockieren echte Projekte – eine Goldgräberstimmung auf Kosten der Energiewende.
Das alte System: KraftNAV & das Windhundprinzip
Bis Ende 2025 regelte die Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) den Zugang zum Übertragungsnetz nach dem Datum der Antragsstellung. Wer früher fragte, kam früher dran – unabhängig davon, wie weit das Projekt tatsächlich fortgeschritten war.
Avec la Anpassung der KraftNAV am 24. Dezember 2025 wurde klargestellt, dass dieses Verfahren für Batteriespeicher nicht weiter gilt:
| Anlagentyp | Gültiges Verfahren |
| Konventionelle Kraftwerke ≥ 100 MW | KraftNAV |
| Erneuerbare-Energien-Anlagen | EEG-Netzanschlussprozess |
| Batteriespeicher, Rechenzentren, sonstige | NEU: § 17 Abs. 1 EnWG (Reifegradverfahren) |
Für BESS-Projekte gilt damit seit dem 1. April 2026 das neue Reifegradverfahren der vier Opérateur de réseau de transport (ÜNB): 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Damit konnten sie den Prozess sogar noch schneller einführen, als das Réseau 2026 von Katharina Reiche vorsah.
Das Reifegradverfahren: „First ready, first served”
Grundprinzip
Das Reifegradverfahren ersetzt die Priorisierung nach Antragsdatum durch eine Priorisierung nach Projektreife. Nur wer nachweist, dass sein Projekt real und umsetzungsbereit ist, erhält einen vorderen Platz in der Bearbeitungsreihenfolge. Das Ziel: die knappen Netzanschlusskapazitäten an die Projekte mit der höchsten Realisierungswahrscheinlichkeit vergeben.
Die drei Phasen im Überblick
Phase 1 – Informations- und Antragsphase (3 Monate)
Die ÜNBs veröffentlichen verfügbare Netzanschlusskapazitäten nach Übertragungsleistung und technischen Anschlussmöglichkeiten. In dieser Phase können Petenten offene Fragen klären und ihre Unterlagen vorab auf Vollständigkeit prüfen lassen. Am Ende steht ein verbindlicher Stichtag für Antragseinreichungen – verbunden mit einer Anschlusspauschale von 50.000 Euro.
Phase 2 – Clusterstudie mit reifegradbasierter Bewertung
Nach dem Stichtag prüfen die ÜNBs alle eingegangenen Anträge und bewerten die Projektreife anhand von vier gleich gewichteten Kategorien (je 25 %):
- Flächensicherung & Genehmigungsstand – z. B. abgeschlossener Pacht- oder Kaufvertrag, vorliegender BImSchG-Bescheid
- Technisches Konzept – belastbare Planung, Systemdimensionierung
- Leistungsfähigkeit des Petenten – Finanzierbarkeit, Realisierungskompetenz
- Netz- & Systemnutzen – Beitrag zur Netzstabilität und Versorgungssicherheit
Innerhalb jeder Kategorie gibt es Minimum requis (K.-o.-Kriterien) sowie Zusatzpunkte für fortgeschrittene Meilensteine. Beispiel: Ein beurkundeter Kaufvertrag erzielt mehr Punkte als eine bloße Reservierungsvereinbarung.
Projekte, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden nach Punktzahl in eine Prioritätenliste aufgenommen. Beginnend mit den bestbewerteten Projekten prüfen die ÜNB dann, welche Anschlüsse technisch und systemisch möglich sind. Abschließend erfolgt eine Systemstudie, die Wechselwirkungen zwischen Projekten und die Gesamtbelastung des Übertragungsnetzes bewertet.
Phase 3 – Ergebnismitteilung & Netzanschlussvereinbarung
Projekte, die einen Netzanschluss erhalten, treten in den formellen Vertragsabschluss mit dem jeweiligen ÜNB ein. Abgelehnte Projekte werden nicht weiter bearbeitet – und können sich bei künftigen Verfahren erneut bewerben.
Was das Verfahren (noch) nicht löst: Kritik und offene Fragen
Das Reifegradverfahren ist ein wichtiger Schritt – aber noch kein Allheilmittel. Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) benennt wesentliche Kritikpunkte:
- Le site Bundesnetzagentur hat das Verfahren noch nicht abschließend geprüft – weitere Anpassungen im laufenden Betrieb sind möglich
- Stockage sur batterie konkurrieren weiterhin mit reinen Verbrauchsanlagen (z. B. Rechenzentren), obwohl ihre Systemrolle eine andere ist
- Das Verfahren gilt bisher nur für das Übertragungsnetz – für Verteilnetzbetreiber (Mittel- und Hochspannung) fehlt ein vergleichbarer Rahmen
- Le site Agence fédérale des réseaux überwacht das Verfahren, hat aber (noch) keine standardisierte Aufsichtsroutine etabliert
Was bedeutet das Reifegradverfahren für BESS-Projektentwicklung?
Für Projektentwickler, Investoren und Industrieunternehmen mit eigenem Speicherprojekt verschiebt das Reifegradverfahren die Erfolgskriterien grundlegend:
Früher entschied: Wer zuerst fragt, ist vorne. Heute entscheidet: Wer am reifsten plant, kommt durch.
Das bedeutet konkret:
- Flächensicherung vor Antragstellung – ein beurkundeter Kauf- oder Pachtvertrag ist kein „Nice-to-have”, sondern Punktesammler
- Technische Konzeption muss substanziell sein – oberflächliche Planungen reichen nicht aus, um Mindestanforderungen zu erfüllen
- Finanzierungsnachweise und Projektkompetenz sollten frühzeitig dokumentiert werden
- 50.000 Euro Anschlusspauschale sind einzuplanen – eine Vorabprüfung der Antragsunterlagen durch die ÜNBs ist dringend zu empfehlen
Häufige Fragen zum Reifegradverfahren
Ab wann gilt das Reifegradverfahren?
Seit dem 1. April 2026 – das erste Verfahren der vier ÜNBs wurde im April 2026 eröffnet.
Gilt das Verfahren auch für PV-Anlagen?
Nein. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen gilt weiterhin der EEG-Netzanschlussprozess. Das Reifegradverfahren betrifft Batteriespeicher, Rechenzentren und vergleichbare Anlagen nach § 17 EnWG.
Was kostet die Teilnahme am Reifegradverfahren?
Die Anschlusspauschale beträgt 50.000 Euro pro Antrag. Sie ist Voraussetzung für die Weiterbearbeitung nach dem Stichtag.
Wie oft findet das Verfahren statt?
Das ist noch nicht abschließend geregelt. Die ÜNBs entscheiden über Häufigkeit und Zeitpunkte weiterer Verfahrensrunden.
Was passiert mit bestehenden Anfragen nach der alten KraftNAV?
Bestehende Anfragen für Batteriespeicher werden nicht automatisch in das neue Verfahren überführt. Eine individuelle Klärung mit dem zuständigen ÜNB ist empfehlenswert.
Quellen: Bundesnetzagentur (BNetzA) Monitoring-Erhebung; BDEW; Deutsche Energie-Agentur; Marktstammdatenregister (MaStR); Netztransparenz.de; KraftNAV (Stand: Dezember 2025); § 17 Abs. 1 EnWG.
Stand: Juni 2026 – Angaben ohne Gewähr, da das Verfahren sich noch in der Entwicklung befindet.