
Reifegradverfahren: Was ändert sich bei BESS-Projekten?
Das Reifegradverfahren ersetzt das bisherige „First come, first served“-Prinzip durch einen neuen Ansatz: Entscheidend ist künftig nicht mehr der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern die tatsächliche Umsetzungsreife eines Projekts. „First ready, first served“ lautet das neue Motto.