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EU verschiebt Start des ETS II auf 2028 – Was das für Politik & Wirtschaft bedeutet

Der Aufschub verschafft Unternehmen eine Atempause bei der CO₂-Bepreisung von Wärme und Verkehr. In Deutschland verlängert sich dadurch voraussichtlich die Übergangsphase des nationalen Emissionshandels (nEHS), was kurzfristig Planungssicherheit bei moderateren Preisen zwischen 55 und 65 Euro bietet.

Am 5. November 2025 haben sich die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten auf eine zentrale Anpassung der europäischen Klimapolitik geeinigt: Sie möchten den Start des neuen Emissionshandels für Gebäude und Straßenverkehr (EU ETS II) um ein Jahr on 2028 verschieben. Das System war ursprünglich für 2027 geplant und soll künftig die CO₂-Emissionen in diesen Sektoren europaweit über handelbare Zertifikate bepreisen und langfristig nationale CO₂-Abgaben ablösen. Aufgrund der Energiepreisklausel hätte die EU-Kommission ohnehin bis zum 15. Juli 2026 Zeit gehabt, die Einführung des Systems zu verzögern. Durch den neuen Vorschlag zur Verschiebung der EU-Minister ist die Zustimmung des EU-Parlaments jetzt jedoch sehr wahrscheinlich.

Mit der verzögerten Einführung reagieren die Minister auf die anhaltend hohen Energiepreise und auf Forderungen einiger Mitgliedstaaten, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, die einen behutsameren Übergang fordern. Gleichzeitig bekräftigte der Rat das übergeordnete Ziel, die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2040 um 90 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Entscheidung ist Teil des geplanten EU-Klimazielgesetzes 2040, das bis Jahresende im Europäischen Parlament abgestimmt werden soll.

EU ETS II hat strukturelle Bedeutung

Das EU ETS II ist die zweite Ausbaustufe des europäischen Emissionshandels, der bislang energieintensive Industrien und den Stromsektor abdeckt. Der neue Teilmarkt soll künftig den Verkehr und die Wärmeversorgung von Gebäuden erfassen – also Bereiche, in denen bislang nationale Lösungen gelten. In Deutschland betrifft dies den nationalen Emissionshandel nach BEHG, der nun wahrscheinlich ein weiteres Jahr fortgeführt wird.

Ab dem 1. Januar 2026 ist in Deutschland bisher eine auktionsbasierte CO₂-Abgabe als Übergangsregelung geplant. Dabei sollen sich die Zertifikatpreise in einer vorgeschriebenen Preisspanne between 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen, mit einem Nachkaufpreis von 68 Euro, falls die Auktionsmengen erschöpft sind. Ob der noch fixe CO₂-Zertifikatpreis von 55 Euro um ein Jahr verlängert oder die Übergangsregelung nun zwei Jahre gelten wird, muss nun in den kommenden Wochen entschieden werden.

Betroffene Unternehmen müssen demnach zu 2026 oder zu 2027 ihre CO₂-Kosten auf Basis der Auktionsausschläge kalkulieren, was eine erhöhte Preisunsicherheit mit sich bringt. Erst mit dem EU ETS II ab 2028 wird der CO₂-Zertifikatpreis vollkommen frei nach Angebot und Nachfrage auf dem europäischen Markt gebildet. Diverse Studien rechneten bislang bei Einführung des Systems in 2027 mit CO₂-Kosten von 200 to 350 Euro pro Tonne. Ob sich diese erwartete Preisexplosion durch die verschobene Einführung des EU ETS II abschwächt, bleibt abzuwarten. 

Gründe für die Verschiebung des ETS II

Mehrere politische und wirtschaftliche Faktoren führen zu dieser Entscheidung:

  • Anhaltend hohe Energiepreise seit 2022 belasten Haushalte und kleinere Unternehmen in der EU.
  • Länder wie Polen, Tschechien und Ungarn fordern mehr Zeit, um den sozialen Ausgleich für einkommensschwächere Haushalte vorzubereiten.
  • Der Soziale Klimafonds (Social Climate Fund), der genau diesen Ausgleich schaffen soll, startet 2026 und benötigt zusätzliche administrative Vorlaufzeit.
  • Nationale Behörden müssen ihre Berichtssysteme, Datenstandards und Abrechnungsmechanismen an den bevorstehenden EU-Standard anpassen.

Die Politik erhofft sich durch die Verschiebung eine geordnetere Implementierung, ohne den langfristigen Pfad zur Dekarbonisierung zu verändern. Sie zeigt zugleich, dass sozioökonomische Durchführbarkeit zunehmend als integraler Bestandteil europäischer Klimapolitik verstanden wird.

EU ETS II auf 2028 verschoben

Auswirkungen auf den CO₂-Markt

Die Entscheidung wirkt sich auch auf die Erwartungsbildung im Kohlenstoffmarkt aus. Analysten gehen nun davon aus, dass der durchschnittliche CO₂-Preis im etablierten EU ETS I (Industrie- und Stromsektor) kurzfristig stabil bleibt und die Verzögerung des ETS II die Startpreise etwas abfedert. Im deutschen nEHS rechnen die Experten allerdings bis 2028 mit einem CO₂-Preis am oberen Limit (65 Euro), da die Marktteilnehmer die gesicherte ab 2028 folgende EU-weite Knappheit bereits einpreisen. Neue Prognosen und Analysen werden in den nächsten Wochen den Effekt des verschobenen Startes des EU ETS II auf die CO₂-Zertifikatpreise genauer unter die Lupe nehmen.

Die Startverschiebung des ETS II auf 2028 wirft zwei zusätzliche Fragen auf, die von der Politik dringend geklärt werden müssen:

  • Was geschieht mit dem Social Climate Fund, der eigentlich ab 2026 jährlich rund 86 Milliarden Euro aus ETS-Erträgen bereitstellen soll, um Haushalte mit niedrigen Einkommen zu entlasten und Energieeffizienzprogramme zu fördern.
  • Gerät nun auch die Zeitschiene zur Fusion des ETS I und ETS II in Gefahr, die ursprünglich im Jahre 2031 geplant war?

Verschobener Start des EU ETS II als politischer Balanceakt

Der Aufschub des ETS II ist zwar kein eklatanter Rückschritt in der europäischen Klimapolitik, aber ein vielleicht notwendiger Zwischenschritt. Er ermöglicht es, die technische Infrastruktur und die sozialen Begleitinstrumente zu stabilisieren, ohne die langfristige Richtung zu ändern. Sofern dies gelingt und die Effekte nicht nur einfach um ein Jahr verschoben werden, ist es ein positives Zeichen für die Wirtschaft in Europa. Das Jahr 2028 bleibt als verbindlicher Startpunkt im Gesetz verankert – die EU behält ihren Kurs auf Klimaneutralität bei, kombiniert mit wirtschaftlicher Realitätsnähe.

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