Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in Deutschland, das seit Januar 2021 in Kraft ist. Der BEHG-Handel regelt die CO₂-Bepreisung von fossilen Brennstoffen wie Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Diesel oder Benzin. Dabei deckt das BEHG zusätzliche Non-ETS-Sektoren ab, wie Verkehr, Gebäudeheizung und kleine Anlagen, die bisher nicht unter das EU-ETS fallen. Mit der Einführung des EU-ETS II wird der BEHG-Handel in den europäischen CO₂-Zertifikathandel integriert. Das bedeutet, dass die fixen Zertifikatpreise und festgelegten Preiskorridore deutscher CO₂-Zertifikate entfallen und ab 2027 frei gehandelt werden.
Welche Unternehmen sind vom BEHG-Handel betroffen?
Vom BEHG-Handel betroffen sind „Inverkehrbringer von Brennstoffen“, die weder am EU-ETS teilnehmen noch von der CO₂-Kompensation befreit sind. Dazu gehören beispielsweise Mineralölproduzenten, Erdgaslieferanten und Importeure fossiler Brennstoffe. Ebenso betroffen ist der der Handel mit fossilen Brennstoffen, mit Energie- und Industrieanlagen sowie Wärmeerzeuger im Gebäudesektor. Indirekt nehmen seit 2023 auch Immobilienvermieter teil, da sie einen Anteil der CO₂-Kosten, die durch den Brennstoffemissionshandel entstehen, tragen müssen. Dies geschieht gemäß dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, das die Umlage der Mehrkosten zwischen Mietern und Vermietern regelt. Insgesamt ist die Beteiligung am BEHG für rund 4.000 deutsche Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette fossiler Brennstoffe verpflichtend.
Funktionsweise des BEHG-Handels
Der deutsche BEHG-Handel ist Teil des EU-Emissionshandels, handelt mit nationalen Emissionszertifikaten (nEZ) und basiert auf dem Prinzip „Cap and Trade“. Eine politisch festgelegte Obergrenze („Cap“) legt die maximale Menge an CO₂-Emissionen fest, die durch den Verbrauch fossiler Brennstoffe entstehen dürfen. Diese Obergrenze wird, wie im EU-ETS, schrittweise gesenkt. Betroffene Unternehmen sind verpflichtet, ihre CO₂-Emissionen zu berechnen, für jede ausgestoßene Tonne CO₂ ein entsprechendes Zertifikat zu erwerben und diese dann bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) fristgerecht zur Entwertung einzureichen.
Die Zertifikate sind handelbar, sodass sich ein Marktpreis basierend auf Angebot und Nachfrage bildet. Sobald Zertifikate knapp werden, steigt ihr Preis, was für Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz schafft, ihre Emissionen zu senken. Gleichzeitig können Unternehmen überschüssige Zertifikate verkaufen oder müssen bei Bedarf weitere nachkaufen. Dadurch entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz zur effizienten Nutzung fossiler Brennstoffe und zur Umstellung auf emissionsärmere Alternativen.
Zertifikaterwerb und Optionen im BEHG-Handel
Unternehmen können die BEHG-Zertifikate (nationale Emissionszertifikate, nEZ) bis einschließlich 2025 zum Festpreis von 55 Euro in Deutschland direkt an der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig erwerben, sofern sie einen Zulassungsantrag gestellt haben. Alternativ haben sie die Möglichkeit, Zertifikate über zugelassene Vermittler oder Intermediäre zu erwerben. Diese Dienstleister bieten unterschiedliche Leistungen an, von der reinen Handelsabwicklung über Beratung bis hin zur Validierung von Emissionsreduktionen. Unternehmen haben die Möglichkeit, je nach ihren spezifischen Bedürfnissen die passenden Dienstleister auszuwählen, um ihre CO₂-Zertifikate effektiv zu verwalten und ihre Verpflichtungen im Rahmen des Emissionshandels zu erfüllen. Dies ist besonders sinnvoll, wenn ab 2026 der Handel über Auktionen an der organisiert wird.
Auflagen und Fristen im BEHG-Handel
Unternehmen müssen ihre Zertifikate jährlich bis zum 30. September an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) abgeben, entsprechend der Menge an CO₂-Emissionen, die sie im Vorjahr verursacht haben. Dazu sollten sie sicherstellen, dass ihre Emissionsberichte korrekt und vollständig sind und das Emissionshandelsregisterkonto fehlerfrei geführt ist. Gleichzeitig müssen die notwendigen Zertifikate erworben und firstgerecht vorgelegt werden. Die Zertifikats-Auktionsphase startet ab 2026 mit einer Preisdeckelung bis maximal 65 Euro, bevor ab 2027 die freie Preisbildung am Markt ermöglicht wird. Experten rechnen dann mit Zertifikatpreisen zwischen 200 bis 350 Euro. Unternehmen sollten den Kauf rechtzeitig planen und die schwankenden Preise im Blick behalten. Hilfreich sind dabei externe Dienstleister oder Berater mit Erfahrung im Emissionshandel.
Konsequenzen bei Verstößen gegen das BEHG
Sobald ein Unternehmen ihre CO₂-Emissionen nicht korrekt dokumentiert oder nicht gemäß BEHG durch Zertifikate abdeckt, nimmt der Zoll eine Schätzung vor. Nicht gedeckte CO₂-Emissionen bzw. fehlende Zertifikate müssen ab 2026 nachträglich für mindestens 100 Euro erworben und ausgeglichen werden. Diese Summe wird regelmäßig an den Europäischen Verbraucherpreisindex angepasst, sodass die finanzielle Belastung mit der Zeit steigen wird. Bei fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Verstößen gegen die BEHG-Pflichten drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro. Unternehmen, die wiederholt gegen die Vorgaben verstoßen, riskieren den Verlust ihres Zugangs zum nationalen Emissionshandelsregister.
Fazit
Der BEHG-Handel stellt für Unternehmen eine verpflichtende, aber auch strategisch nutzbare Maßnahme zur CO₂-Bepreisung dar. Durch den schrittweisen Übergang vom nationalen Emissionshandel zum europäischen EU-ETS II ab 2027 wird sich der Markt für CO₂-Zertifikate zunehmend dynamisieren. Unternehmen sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um ihre Emissionskosten zu optimieren – sei es durch eine strategische Beschaffung von Zertifikaten, Investitionen in emissionsarme Technologien oder die Nutzung externer Beratungsdienstleistungen. Die Einhaltung der Fristen und eine korrekte Dokumentation sind essenziell, um hohe Strafzahlungen und regulatorische Konsequenzen zu vermeiden. Langfristig wird der steigende Preis für CO₂-Zertifikate Unternehmen dazu zwingen, ihre Geschäftsmodelle nachhaltiger auszurichten und den Einsatz fossiler Brennstoffe weiter zu reduzieren.