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Netzpaket: Koalitionseinigung & Ressortabstimmung – was jetzt auf die Energiewirtschaft zukommt

Es bringt tiefgreifende Änderungen für die Energiewirtschaft – von kapazitätslimitierten Netzgebieten bis hin zu neuen Marktmechanismen im EEG. Während die Politik auf mehr Steuerung und Versorgungssicherheit setzt, wächst in der Branche die Kritik an steigenden Investitionsrisiken und fehlender Technologieoffenheit.

Nach nur kurzer politischer Abstimmung nimmt das sogenannte „Netzpaket“ konkrete Formen an. Nach dem geleakten Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Februar 2026 und der ersten Lesung im Bundestag im März haben sich CDU und SPD nun offenbar grundsätzlich geeinigt. Das Maßnahmenbündel geht weitgehend unverändert in die Ressortabstimmung.

Das Netzpaket 2026 ist kein Einzelgesetz, sondern ein regulatorisches Maßnahmenpaket mit weitreichenden Auswirkungen auf den Energiemarkt:

  • Netzpaket
  • EEG-Novelle
  • StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz)

Dieser Beitrag gibt einen aktuellen Überblick – und ordnet die zentralen Kritikpunkte ein.

1. Netzpaket: Netzengpässe werden zum neuen Regelfall

Das Netzpaket des BMWE unter Ministerin Katharina Reiche zielt primär darauf ab, den steigenden Druck der volatilen Märkte auf die Stromnetze zu adressieren. Die Instrumente sind jedoch umstritten.

Kapazitätslimitierte Netzgebiete

Netzbetreiber sollen künftig Regionen ausweisen können, in denen mehr als 3 % der Einspeisung abgeregelt werden. Diese „kapazitätslimitierten Netzgebiete“ könnten große Teile Deutschlands betreffen – insbesondere Regionen mit starkem PV- und Windausbau.

Kritik:
Die 3-%-Schwelle galt bislang europaweit als Indikator für ein gut ausgebautes Netz. Selbst im deutschen Netzausbauplan gilt diese Grenze noch als Standardwert und Deutschland lag 2025 mit rund 3,5 % im europäischen Mittelfeld. Kritiker argumentieren, dass hier ein Normalzustand zum Problemfall erklärt wird.

Redispatch-Vorbehalt ohne Entschädigung

Neue Erzeugeranlagen in diesen Netzgebieten fallen unter den Redispatch-Vorbehalt und sollen künftig keinen Anspruch auf Entschädigung bei Abregelung haben.

Auswirkung:

  • Deutlich erhöhtes Investitionsrisiko
  • Potenziell sinkende Projektfinanzierbarkeit
  • Erwartbare juristische Auseinandersetzungen

Baukostenzuschüsse (BKZ)

Netzbetreiber erhalten das Recht, bis zu 15 % der Netzanschlusskosten auf Erzeuger umzulegen.

Einordnung:
Das verschiebt Netzausbauk

Reifegradbasierte Netzanschlüsse

Netzanschlüsse sollen künftig nach Projektfortschritt vergeben werden, um „Blockaden“ durch unausgereifte Projekte zu vermeiden.

Positiv:

  • Effizientere Nutzung knapper Netzkapazitäten
  • Schnellere Realisierung fortgeschrittener Projekte

2. EEG-Novelle: Marktintegration statt Förderung

Parallel zum Netzpaket wird das EEG grundlegend reformiert – mit klarer Stoßrichtung: weniger Förderung, mehr Markt.

Wegfall der Einspeisevergütung für kleine Anlagen & Pflicht zur Direktvermarktung ab 25 kWp

Neue kleinere PV-Anlagen erhalten künftig keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern nur noch den Marktwert abzüglich Vermarktungskosten. Zudem wird die Schwelle zur Direktvermarktung auf PV-Anlagen ab 25 kWp ausgeweitet und faktisch zum Standard.

Zweiseitige CfD ab 100 kWp

Für größere Anlagen gilt künftig ein zweiseitiges Contract for Difference (CfD)-Modell:

  • Marktpreis > Gebotswert → Rückzahlung der Mehrerlöse
  • Marktpreis < Gebotswert → staatlicher Ausgleich

Ziel:
Planbare Erlöse bei gleichzeitiger Abschöpfung von Übergewinnen bei Erneuerbaren Energien. Mineralölkonzernen bleiben weiterhin von einer Übergewinnsteuer verschont.

Den aktuellen Stand zur Ausarbeitung der CfD-Thematik in Deutschland gibt es im Beitrag “Zweiseitige Differenzverträge (CfD) im EEG 2027: Was Betreiber jetzt wissen sollten

3. StromVKG: Rückkehr zur Kapazitätslogik

Das neue StromVKG (Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz) greift zentrale Elemente des gescheiterten Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) wieder auf – allerdings in abgespeckter Form. Es zielt primär auf Gaskraftwerke und ist weniger technologieoffen. Nach Informationen des SPIEGEL bestellte Ministerin Reiche daher im Vorfeld bei dem Energiekonzern EnBW weiter Argumentationshilfen für die Rechtfertigung der eingeschränkten Ausschreibungen.

Erste Ausschreibungen nur für gesicherte Leistung ab 2026

  • Zwei Ausschreibungsrunden (September & Dezember 2026)
  • Jeweils 4,5 GW Leistung
  • Anforderungen die BESS ausschließen:
    • 10 Stunden durchgehende Stromlieferung
    • Wiederverfügbarkeit nach 1 Stunde

Erst ab der dritten Ausschreibung, die am 18. Mai 2027 stattfinden wird, sollen sich auch Batteriegroßspeicher beteiligen dürfen. Unter welchen Voraussetzungen ist noch unklar.

Einordnung:
Das Gesetz setzt weiterhin stark auf klassische Kraftwerkslogik – mit Fokus auf steuerbare Leistung statt Flexibilität.

Kritik: Fehlanreize & Systembruch?

Das Gesamtpaket stößt auf breite Kritik aus allen Bereichen der Energiebranche.

Gefahr von „Sperrzonen“ der Energiewende

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) warnt vor großflächigen Einschränkungen: „Große Teile Deutschlands drohen zu Sperrzonen der Energiewende zu werden.“

Betroffen wären insbesondere:

  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Bayern
  • Sachsen-Anhalt
  • Ostfriesland

Zu geringe Integration von Speichern

Simone Peter, jetzt EREF-Vorstand und früher BEE Präsidentin, bemängelt, dass das Netzpaket lediglich die Engpässe durch Einschränkungen adressiert, anstatt Flexibilitätslösungen anzubieten. In Deutschland läge die Verschiebung von PV-Strom in Batteriespeicher bei nur ca. 14 %. Andere Regionen, wie Australien, Chile oder Kalifornien lägen durch flexiblere Regulatorin bereits bei 50 – 60 %.

Kritik an fehlender Technologieoffenheit

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bemängeln die Ausgestaltung der Ausschreibungen im StromVKG als zu wenig technologieoffen und kostenintensiv. Die Gestehungskosten bei Gas seinen mit 19–23 ct/kWh viel zu hoch. Lege man dazu noch die Folgekosten, die durch eine neue Studie zu Gaskraftwerken, läge Strom aus Gas gar bei 35 – 67 ct/kWh. Diese Kosten seinen auf alle Verbraucher umzulegen und in Zeiten von Gestehungskosten von 4,2 – 7 ct/kWh bei Solarparks oder 6,3 – 10 ct/kWh bei Dach-PV-Anlagen nicht mehr zeitgemäß. Zudem steigen die CO₂-Kosten bei der Gasverstromung immer weiter.

Knappe & teure fossile Brennstoffe

Laut Angaben der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union innerhalb von etwa 44 Tagen infolge des Iran-Konfliktes rund 22 Milliarden Euro zusätzlich für fossile Energieimporte ausgeben müssen. Dies zeige, wie abhängig Europa noch vom Öl- und Gasimporten ist und entspräche etwa 10 Jahren den deutschen Redispatchkosten. Allein die temporäre Senkung der Mineralölsteuer von Mai bis Ende Juni 2026 kommt dabei auf ein Jahr Kostendeckung.

Fazit: Strukturreform mit Zielkonflikten

Das Netzpaket markiert einen Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik:

  • Mehr Steuerung und Restriktion im Netzzugang
  • Weniger Förderung, stärkere Marktintegration
  • Rückkehr zu gesicherter Leistung durch Kapazitätsmechanismen

Doch zentrale Fragen bleiben offen:

  • Wird der Ausbau erneuerbarer Energien gebremst?
  • Werden Investitionen in Speicher ausreichend incentiviert?
  • Entstehen neue regionale Ungleichgewichte?

Eine sorgfältige Projektanalyse im Vorfeld wird demnach immer wichtiger und essenziell.

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