Un Graustromspeicher ist ein Batteriespeichersystem (BESS), das ohne dedizierte Bindung an eine erneuerbare Energiequelle betrieben werden kann. Eine EE-Anbindung ist möglich, aber er lädt und entlädt primär am öffentlichen Stromnetz. Der Unterschied zum Grünstromspeicher verliert allerdings mit der regulatorischen Weiterentwicklung durch MiSpeL zunehmend an Bedeutung: Entscheidend ist heute nicht mehr die Herkunft des Ladestroms, sondern das Messkonzept und die Vorbereitung des Systems für alle Einsatzzwecke.
Was ist ein Graustromspeicher?
Ein Graustromspeicher ist ein Batteriespeichersystem, das seinen Ladestrom aus dem allgemeinen Stromnetz beziehen kann. In Co-Location mit Solar- oder Windkraftanlagen darf es selbstverständlich auch durch EE-Strom laden. Der Begriff „Graustrom” beschreibt dabei die Herkunft: Der Strom stammt unter anderem aus dem Netz-Strommix, der ebenfalls konventionelle und erneuerbare Erzeugung vermischt.

Das Gegenmodell ist der Grünstromspeicher, der ausschließlich oder überwiegend Strom aus PV-, Wind- oder Wasserkraftanlagen aufnimmt. Diese klassische Unterscheidung war lange Zeit regulatorisch relevant — insbesondere für die EEG-Förderfähigkeit. Mit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 und der spätestens ab 2027 geltenden MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur verliert sie jedoch zunehmend an Trennschärfe: Ein BESS mit sauberem Messkonzept kann künftig beide Rollen gleichzeitig erfüllen.
Auch der Begriff „Graustromspeicher” ist kein offiziell definierter Rechtsbegriff. Er wird im Markt als Gegenbegriff zum Grünstromspeicher verwendet — und bleibt relevant überall dort, wo kein EE-Erzeugungssystem vorhanden oder eine messtechnische Abgrenzung nicht vorgesehen ist.
Typische Anwendungsfälle
Graustromspeicher kommen in zwei grundlegenden Kontexten zum Einsatz:
Front of the Meter (FTM) — der Graustromspeicher als Marktakteur
Im FTM-Betrieb agiert der Graustromspeicher als eigenständiger Marktteilnehmer ohne Verbrauchsanlage im Hintergrund. Er lädt bei niedrigen Spotpreisen aus dem Netz und speist bei hohen Preisen wieder ein — klassisches Arbitrage-Modell. Daneben sind Netzdienstleistungen wie Énergie de réglage (FCR, aFRR, mFRR) und Réserve de temps die zentralen Erlösquellen. Dieser Ansatz entspricht dem Standalone-Speicher — einem BESS ohne gekoppelte EE-Anlage, das ausschließlich als Marktakteur agiert.
Behind the Meter (BTM) — der Graustromspeicher im Industriebetrieb
Im BTM-Betrieb sitzt der Graustromspeicher hinter dem Zählpunkt eines Unternehmens — ohne eigene PV- oder Windanlage. Die primären Hebel sind hier:
- Peak Shaving — Leistungsspitzen am Netzanschlusspunkt kappen und damit den Leistungspreisanteil im Netzentgelt senken
- Décalage de charge — Netzstrom zu günstigen Zeiten einkaufen, zu teuren Zeiten selbst nutzen
- Netzentgeltoptimierung — utilisation atypique du réseau durch gezielte Steuerung des Lastprofils
Für Industrieunternehmen ohne eigene Erzeugungsanlage ist der BTM-Graustromspeicher oft der einfachste Einstieg in die aktive Energiekostenoptimierung.
MiSpeL als Wendepunkt: Warum die Unterscheidung Grün/Grau an Bedeutung verliert
Die klassische Trennung zwischen Grün- und Graustromspeicher war regulatorisch erzwungen: Nach der bisherigen Ausschließlichkeitsoption (§ 19 Abs. 3a EEG) verlor ein Speicher seinen EEG-Förderanspruch sofort, sobald er auch nur eine einzige Kilowattstunde Netzstrom aufnahm. Das zwang Betreiber zur Wahl: entweder EEG-Förderung oder flexible Marktoptimierung — beides zusammen war nicht möglich.
Avec le Loi sur les pics solaires vom 25. Februar 2025 hat der Gesetzgeber diese Logik aufgebrochen. Die neue Option de régularisation (§ 19 Abs. 3b EEG, § 21 Abs. 1–4 EnFG) ermöglicht künftig, dass ein Speicher sowohl Grün- als auch Graustromanteile aufnimmt — und trotzdem anteilig EEG-Förderung für den grünen Anteil erhält. Die Bundesnetzagentur gestaltet die konkrete Ausgestaltung im laufenden MiSpeL-Festlegungsverfahren (Az.: 618-25-02) aus; die Festlegung muss bis zum 30. Juni 2026 in Kraft treten.
Was das praktisch bedeutet: Ein BESS, das mit einer EE-Anlage kombiniert ist und über ein sauberes Messkonzept zur viertelstündlichen Abgrenzung von Grün- und Graustromanteilen verfügt, ist künftig weder reiner Grün- noch reiner Graustromspeicher — sondern ein Mischstromspeicher, der beide Rollen flexibel übernimmt. Die Begriffe Grün- und Graustromspeicher beschreiben dann lediglich noch den aktuellen Betriebsmodus, nicht mehr die Systemarchitektur.
Entscheidend wird damit nicht die Herkunft des Ladestroms, sondern:
- le Concept de mesure — eichrechtskonforme Erfassung im 15-Minuten-Takt
- le bilanzielle Abgrenzung — mathematisch eindeutige Zuordnung von Grün- und Graustromanteilen
- le EMS-Intelligenz — optimale Steuerung zwischen Betriebsmodi in Echtzeit
Cadre réglementaire
Registre des données de marché (MaStR)
Jeder Graustromspeicher mit einer Leistung ab 1 kW ist im MaStR zu registrieren — als eigenständige Einheit, unabhängig davon, ob eine EE-Anlage vorhanden ist oder nicht.
Netzentgelte: § 118 Abs. 6 EnWG
Neu errichtete Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, sind für 20 Jahre von den Netzentgelten für den zur Speicherung bezogenen und wieder rückgespeisten Strom befreit. Mit der EnWG-Novelle vom November 2025 gilt diese Befreiung nun auch anteilig für Mischspeicher — also für die Strommengen, die tatsächlich ins Netz zurückgespeist werden. Auch reine Graustromspeicher im FTM-Betrieb profitieren damit vollumfänglich von der Regelung. Die Bundesnetzagentur hat hierzu im Rapport intermédiaire Agnes für die Vollbefreiung der Netzentgelte bis zum August 2029 Vertrauensschutz angekündigt.
EEG-Förderung für Graustromspeicher in Kombination mit EE-Anlage
Ein reiner Graustromspeicher ohne EE-Kopplung hat keinen EEG-Förderanspruch. Wird er jedoch mit einer EE-Anlage kombiniert und verfügt über das erforderliche Messkonzept, kann er ab Inkrafttreten der MiSpeL-Festlegung über die Abgrenzungsoption (§ 19 Abs. 3b EEG) anteilig EEG-Förderung für den eingespeisten grünen Anteil erhalten — und damit wirtschaftlich einem Grünstromspeicher gleichgestellt werden.
C&I-Speicher: der Graustromspeicher im Gewerbe- und Industrieumfeld
Als C&I-Speicher (Commercial & Industrial) bezeichnet man Batteriespeicher, die für Gewerbe- und Industriekunden projektiert werden — typischerweise zur direkten Optimierung der eigenen Energiekosten. Der Begriff beschreibt das Kundensegment, nicht zwingend den Verzicht auf FTM-Fähigkeit.
Ab einer Systemgröße von mindestens 1 MW / 2 MWh bereitet CUBE CONCEPTS auch C&I-Speicher standardmäßig für den FTM-Betrieb vor — inklusive Messkonzept, messtechnischer Abgrenzung und EMS-Vorbereitung für Regelenergie und Trading. Das ist bei dieser Anlagengröße wirtschaftlich sinnvoll und wird von Auftraggebern oft explizit so gewünscht: Der Speicher optimiert tagsüber primär den Eigenverbrauch und Lastspitzen — und generiert nachts oder in lastschwachen Zeiten FTM-Erlöse.
Der einzige Fall, in dem CUBE CONCEPTS auf die FTM-Vorbereitung verzichtet, ist eine bewusste Entscheidung des Auftraggebers für einen reinen BTM-Betrieb — etwa wenn kein Interesse an Markterlösen besteht, der Netzanschluss keine Einspeisung zulässt oder das Budget klar auf BTM-Wirtschaftlichkeit ausgerichtet ist. Das reduziert die Systemkosten, schränkt aber die spätere Erweiterbarkeit ein.
Wirtschaftlichkeit & Erlösstruktur
Auch beim Graustromspeicher sind grundsätzlich zwei Finanzierungswege zu unterscheiden.
Kauf (klassisches Investitionsmodell)
Für Unternehmen, die klare BTM-Ziele verfolgen und deren Wirtschaftlichkeit sich über Peak Shaving, Load Shifting oder Netzentgeltoptimierung direkt belegen lässt, ist der Batteriespeicher-Kauf der direkte Weg. Auf der Kostenseite stehen CAPEX (Systemkosten, Planung, Netzanschluss, Installation) und OPEX (Wartung, Versicherung, Monitoring, Betriebsführung). Die spezifischen Systemkosten für Lithium-Ionen-BESS liegen je nach Systemgröße und Konfiguration heute typischerweise im Bereich von 200–400 €/kWh (Systempreis, indikativ).
Contracting bzw. CUBE Profit Flex Solution®
Für Unternehmen, bei denen sich der Kauf noch nicht unmittelbar rechnet, bietet CUBE CONCEPTS das CPFS-Modell: Der Speicher wird ohne CAPEX und ohne OPEX bereitgestellt. Das Unternehmen profitiert über einen Profit-Share an den FTM-Erlösen (Trading, Regelenergie), die den Speicher in der Regel innerhalb von etwa zwei Jahren finanzieren. Danach steht das BESS vollständig für den eigenen BTM- oder Mischbetrieb zur Verfügung.
CUBE CONCEPTS bereitet den Speicher dabei von Beginn an für beide Betriebsmodi vor — inklusive des Messkonzepts zur sauberen Abgrenzung zwischen Grün- und Graustromanteilen. Das ist die Voraussetzung sowohl für die MiSpeL-Abgrenzungsoption als auch für eine spätere Kombination mit einer EE-Anlage.
Graustromspeicher vs. Grünstromspeicher
| Graustromspeicher | Grünstromspeicher | |
| Stromquelle | Primär allgemeines Netz (Strommix) + ggf. EE-Anlage | EE-Anlage (PV, Wind, Wasser) |
| EE-Kopplung | Keine dedizierte Kopplung | Physisch oder vertraglich (PPA) |
| EEG-Förderfähigkeit | Nein — außer in Kombination mit EE-Anlage via MiSpeL-Abgrenzungsoption ab 2026 | Ja — Ausschließlichkeitsoption (§ 19 Abs. 3a EEG) oder Abgrenzungsoption (§ 19 Abs. 3b EEG) |
| HKN / grüne Vermarktung | Nicht anwendbar ohne EE-Kopplung | Möglich / relevant |
| Typisches Primärziel | Arbitrage, Netzdienstleistungen, Netzentgeltoptimierung | EE-Integration, Eigenversorgung, grüne Vermarktung |
| ESG-Relevanz | Moyen | Haut |
| Relevanz nach MiSpel | Steigt — bei Kombination mit EE anteilig förderfähig | Flexibler — Mischbetrieb ohne Förderverlust möglich |
Mit der MiSpeL-Abgrenzungsoption verschwimmt die Grenze zwischen beiden Speichertypen zunehmend. Was bleibt, ist die Frage des Messkonzepts und der Betriebsstrategie — nicht mehr die des Systemtyps.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem Graustromspeicher und einem Grünstromspeicher?
Ein Graustromspeicher lädt aus dem allgemeinen Stromnetz ohne dedizierte Bindung an eine erneuerbare Energiequelle. Ein Grünstromspeicher ist physisch oder vertraglich an eine EE-Anlage gekoppelt. Mit der MiSpeL-Abgrenzungsoption (ab 2026) verliert diese Unterscheidung zunehmend an Bedeutung: Ein BESS mit sauberem Messkonzept kann künftig beide Rollen flexibel übernehmen.
Kann ein Graustromspeicher EEG-Förderung erhalten?
Ein reiner Graustromspeicher ohne EE-Kopplung hat keinen EEG-Förderanspruch. Wird er jedoch mit einer EE-Anlage kombiniert und verfügt über das erforderliche Messkonzept zur Abgrenzung von Grün- und Graustromanteilen, kann er ab Inkrafttreten der MiSpeL-Festlegung (bis 30. Juni 2026) anteilig EEG-Förderung für den eingespeisten grünen Anteil beanspruchen.
Was ist ein C&I-Speicher?
C&I steht für Commercial & Industrial. C&I-Speicher sind i.d.R. Graustromspeicher, die für den BTM-Betrieb konzipiert sind — eine Vorbereitung für FTM-Erlösquellen wie Regelenergie oder Trading sollte jedoch angestrebt sein. Als reiner BTM-Speicher ist er in der Anschaffung zwar günstiger, schränkt aber die spätere Erweiterbarkeit ein.
Sind Graustromspeicher von Netzentgelten befreit?
Ja — neu errichtete Speicher, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen, sind nach § 118 Abs. 6 EnWG für 20 Jahre von Netzentgelten für den rückgespeisten Strom befreit. Die Bundesnetzagentur kann im laufenden AgNes-Verfahren jedoch abweichende Regelungen treffen.
Wann lohnt sich ein Graustromspeicher ohne EE-Anlage?
Immer dann, wenn ein Unternehmen nennenswerte Lastspitzen hat, von Netzentgeltoptimierung profitieren kann oder als Investor FTM-Erlöse aus Arbitrage und Regelenergie anstrebt — und (noch) keine eigene EE-Erzeugungsanlage betreibt. Mit dem CPFS-Modell von CUBE CONCEPTS ist der Einstieg auch ohne Eigeninvestition möglich.