Was verändert sich bei den Netzentgelten? Welche Fristen müssen Industrieunternehmen jetzt kennen? Und welche Rolle können Batteriespeicher dabei spielen? Über diese Fragen sprach CUBE CONCEPTS beim Arbeitskreis Rationelle Energienutzung am 24. September 2026 bei PUREM in Neunkirchen.
Die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern an Industriestandorten wird längst nicht mehr allein durch sinkende Systemkosten und Erlöse an den Energiemärkten bestimmt. Mindestens ebenso wichtig ist die regulatorische Entwicklung: Mit der Reform der Netzentgelte, dem Auslaufen der heutigen StromNEV-Systematik und bestehenden Übergangsregelungen verändern sich in den kommenden Jahren wesentliche Rahmenbedingungen.
Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines:
Wer einen Batteriespeicher am eigenen Standort prüft, sollte nicht erst 2027 mit der Planung beginnen.
Genau darum ging es beim Arbeitskreis Rationelle Energienutzung bei PUREM in Neunkirchen. Jochen Schäfer, CIO von CUBE CONCEPTS, zeigte Vertreterinnen und Vertretern aus Industrie und Wirtschaft, was Batteriespeicher heute bereits leisten können – und warum einige Entscheidungen deutlich früher getroffen werden müssen, als es die spätere Inbetriebnahme vermuten lässt.
Von Regelenergie bis Netzentgelt: Ein Speicher, mehrere Aufgaben
Batteriespeicher können an einem Industriestandort unterschiedliche Funktionen übernehmen. Sie können Lastspitzen kappen, den Eigenverbrauch einer Photovoltaikanlage erhöhen oder den Strombezug gezielt zeitlich verschieben. Gleichzeitig lassen sie sich für Regelenergie und den Handel an den Strommärkten einsetzen.
Entscheidend ist deshalb nicht nur die Frage, ob sich ein Speicher wirtschaftlich einsetzen lässt. Entscheidend ist auch, wie er ausgelegt, angeschlossen und über seine Laufzeit betrieben wird.
Gerade diese Flexibilität gewinnt durch die Veränderungen der Netzentgeltsystematik zusätzlich an Bedeutung.
Warum der Blick auf 2027 nicht ausreicht
Ein Schwerpunkt des Vortrags lag auf § 118 Abs. 6 EnWG und den geplanten Übergangsregelungen im Zuge der Netzentgeltreform.
Für neue Stromspeicher kann die bestehende Regelung eine 20-jährige Befreiung von Netzentgelten für den Bezug der zu speichernden Energie ermöglichen. Dafür sind jedoch mehrere Fristen relevant.
Nach dem derzeitigen Stand der regulatorischen Verfahren muss die endgültige Investitionsentscheidung bereits vor dem 1. Januar 2027 getroffen werden. Der entsprechende Nachweis gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber muss anschließend bis zum 31. März 2027 erfolgen. Für die Inbetriebnahme gilt wiederum ein späterer Stichtag.
Das macht einen wesentlichen Unterschied: Der 31. März 2027 ist nicht der Termin, bis zu dem ein Unternehmen erst über einen Speicher entscheiden muss. Zu diesem Zeitpunkt muss eine zuvor getroffene Investitionsentscheidung bereits nachgewiesen werden können.

Ab 2029 verändert sich die Logik der Netzentgelte
Parallel dazu arbeitet die Bundesnetzagentur mit AgNes an einer grundlegenden Reform der Netzentgeltsystematik.
Nach dem aktuellen Stand soll künftig neben der bezogenen Strommenge insbesondere die vereinbarte Leistung beziehungsweise Bestellkapazität stärker ins Gewicht fallen. Für Industrieunternehmen wird damit die Frage wichtiger, welche Leistung sie tatsächlich aus dem Netz benötigen und wie zuverlässig sich Lastspitzen begrenzen lassen.
Genau hier kann ein Batteriespeicher eine weitere Funktion übernehmen: Er stellt kurzfristig Leistung bereit, wenn der Verbrauch des Standorts die vereinbarte Kapazität überschreiten würde.
Der wirtschaftliche Nutzen eines Speichers verschiebt sich damit über seine Laufzeit. Was heute unter anderem für Markterlöse, Peak Shaving oder atypische Netznutzung eingesetzt wird, kann künftig verstärkt zur Optimierung der bestellten Netzkapazität dienen.
PUREM zeigt, wie Erzeugung und Flexibilität zusammenkommen
Dass der Arbeitskreis bei PUREM in Neunkirchen stattfand, bot dafür einen passenden praktischen Rahmen.
CUBE CONCEPTS hat am Standort bereits eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit rund 1,9 MWp realisiert. Die Anlage ist seit September 2026 in Betrieb. Im Anschluss an den Vortrag besichtigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam mit CUBE CONCEPTS die Anlage.
Photovoltaik und Batteriespeicher erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben: Während die PV-Anlage unmittelbar die Strombezugskosten und CO₂-Emissionen des Standorts reduzieren kann, bringt der Speicher zusätzliche Flexibilität in das Energiesystem des Unternehmens.
Gerade diese Kombination wird mit den Veränderungen der kommenden Jahre interessanter: Stromerzeugung, Verbrauch, Speicher und Netzanschluss lassen sich nicht mehr isoliert betrachten, sondern müssen als gemeinsames Energiesystem geplant werden.



Der Engpass ist nicht die Batterie
Eine der wichtigsten Erkenntnisse aus dem Vortrag: Bei Speicherprojekten entscheidet nicht allein die Technik über den Zeitplan.
Netzanschluss, Standortprüfung, Auslegung, Finanzierung, Genehmigungen und verbindliche Beschaffungsentscheidungen benötigen Vorlauf. Gleichzeitig laufen regulatorische Fristen unabhängig davon weiter.
Unternehmen, die einen Batteriespeicher für ihren Standort grundsätzlich in Betracht ziehen, sollten deshalb jetzt prüfen, welche technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen bestehen. Denn die entscheidende Frage der kommenden Monate lautet nicht nur, ob ein Speicher sinnvoll ist – sondern ob die notwendigen Entscheidungen noch rechtzeitig vorbereitet werden können.