linkedin

Förderprogramm für Batteriespeicher & Schnellladepunkte

Ab sofort unterstützt der Bund gewerbliche Unternehmen beim Ausbau von Schnellladetechnik ab 50 kW sowie bei der Installation stationärer Batteriespeicher. Das Programm fördert Investitionen in nachhaltige Mobilität und Sektorenkopplung mit bis zu 5 Millionen Euro pro Vorhaben, um die betriebliche Energiewende voranzutreiben.

Die „nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr hat seit dem 6. Juni 2024 ein deutschlandweites Förderprogramm für Batteriespeicher & Schnellladepunkte initiiert.

Antragsberechtigte und Differenzierung

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler mit einem Firmensitz in Deutschland. Unterschieden wird dabei zwischen KMU (mit mind. 9 und max. 249 Mitarbeitenden und einem max. Jahresumsatz von 50 Mio. Euro) sowie GU (Großunternehmen).

Förderfähige Batteriespeicher, Schnelladepunkte und Anschlüsse

Gefördert werden der Kauf und die Installation von stationären Batteriepufferspeichern und von neuen Schnellladepunkten mit einer Nennladeleistung ab 50 kW. Dazu zählen auch die notwendigen Netzanschlüsse, deren Auslegung zur Integration von PV-Anlagen angepasst werden kann, sowie die Tiefbauarbeiten und Energie- bzw. Lademanagementsysteme. Ausgeschlossen sind jedoch Planungsleistungen Dritter, Eigenleistungen sowie Leasing- und Mietausgaben.

Zuwendungen im Förderprogramm für Batteriespeicher & Schnelladepunkte

Jedes Unternehmen kann einen Antrag stellen und die Zuwendungen sind auf 5 Mio. Euro begrenzt. Die Förderung erfolgt als Zuwendung mit Anteilsfinanzierung: KMU mit 40 % und GU mit 20 %. Dabei sind die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der maximalen Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Ladepunkte von 50 bis 149 kW für KMUs werden mit max. 14.000 Euro und für GUs mit max. 7.000 Euro gefördert. Größere Ladepunkte von mehr als 150 kW werden mit höchstens 30.000 bzw. 15.000 Euro bezuschusst.

Bedingungen und Umsetzungszeitraum des Förderprogramms

Die Schnellladepunkte und Batteriespeicher müssen in Deutschland installiert werden und mind. zwei Jahre im Besitz des Antragstellers verbleiben. Darüber hinaus muss der Strom aus erneuerbaren Energiequellen stammen und es darf nur eine Förderung für das Gesamtprojekt in Anspruch genommen werden. Zur Realisierung der Maßnahmen stehen dem Unternehmen 18 Monate zur Verfügung, nachdem der positive Förderbescheid zugestellt wurde.

Fazit zum Förderprogramm für Batteriespeicher & Schnelladepunkte

Das Förderprogramm für Schnellladepunkte und Batteriespeicher bietet eine sehr gute Gelegenheit für Unternehmen, in nachhaltige und zukunftsorientierte Technologien zu investieren. Durch die finanzielle Unterstützung können die hohen Anfangskosten erheblich reduziert werden. Unternehmen sollten diese Chance nutzen, um ihre Ladeinfrastruktur auszubauen oder ihre Energiekosten mit Batteriespeichern zu senken. In beiden Fällen leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.

Informieren Sie sich noch heute bei CUBE CONCEPTS über die Fördermöglichkeiten und stellen Sie Ihren Antrag, um den CO₂-Ausstoß und die Energiekosten zu reduzieren.

Energie-Newsletter

Bleiben Sie immer up-to-date!

Ihre Vorteile:

✓ Aktuelle News zu Erneuerbare Energien

✓ Updates zu Energierecht & Förderungen

✓ Fachwissen zu PV- und Nachhaltigkeitsthemen

blank

Kostenloses Erstgespräch

Lastgang & Standort analysieren — in 30 Minuten zur wirtschaftlichsten Energielösung.

Wir analysieren Ihren Standort, Ihr Lastprofil und Ihre Bezugskosten herstellerunabhängig. Sie erfahren sofort, wie PV und Batteriespeicher Ihre Netzkosten senken und regulatorische Fristen (EnWG, EPBD) optimal nutzen – ohne technisches Risiko oder Eigeninvestition.

Regulatorik und Deadlines im Blick · Inkl. 250+ Simulationsvarianten · Kostenlos & ohne Commitment

Weitere interessante Beiträge

ESG-Verstoesse-Greenwashing

ESG-Verstöße und Greenwashing können teuer werden

Mit der Verknüpfung von CSRD, Taxonomie und der neuen Sorgfaltspflichten-Richtlinie (CSDDD) schafft die EU ein scharfes Schwert gegen irreführende Umweltwerbung. Dieser Beitrag beleuchtet die steigenden Anforderungen an eine transparente Unternehmensführung und erklärt, warum eine fundierte Nachhaltigkeitsstrategie heute essentiell ist.

Weiterlesen »
atypische-netznutzung-header

Die atypische Netznutzung

Unternehmen reduzieren ihre Netzentgelte um bis zu 80 %, indem sie ihren Verbrauch aus den vom Netzbetreiber definierten Hochlastzeitfenstern schieben. Dieses Modell gemäß § 19 StromNEV belohnt netzdienliches Verhalten und gewinnt durch die Volatilität erneuerbarer Energien massiv an Bedeutung für die Stabilität des Gesamtsystems.

Weiterlesen »
Solar-Carports - Luftbild

Newsletter Anmeldung