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EU-Kommission legt ETS-Reform vor: Mehr Gratiszertifikate, langsamer sinkende Obergrenze

Die EU-Kommission will den Emissionshandel ab 2031 spürbar entschärfen: Mehr Gratiszertifikate, eine gelockerte Marktstabilitätsreserve und neue ETS-Sektoren könnten den CO₂-Markt nachhaltig beeinflussen.

Die EU-Kommission hat am 20.07.2026 ihren Vorschlag für den Rechtsrahmen einer abgeschwächten ETS-Phase 5 (2031–2040) vorgelegt. Kernpunkte der ETS-Reform sind:

  • Mehr Gratiszertifikate durch eine konditionalisierte, länger laufende freie Zuteilung für die Industrie.
  • Horní hranice der handelbaren ETS-Zertifikate soll langsamer sinken.
  • Gelockerte Marktstabilitätsreserve (Aufnahmequote sinkt ab 2028 von 24 auf 12 Prozent).
  • Ausweitung des ETS-Systems auf Kurzstreckenflüge und Müllverbrennung.

Was die Kommission zur ETS-Reform vorschlägt

Zuständig für den Vorschlag ist der niederländische EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra, der den Rechtsrahmen für die fünfte Handelsperiode des EU-ETS I ausarbeitete. Der Reformvorschlag soll das System auf das neue abgeschwächte Klimaziel ausrichten. Demnach strebt die EU 90 % weniger Netto-Treibhausgase bis 2040 gegenüber 1990 an. Anlass ist unter anderem die wachsende Sorge vor Abwanderung energieintensiver Industrien in Deutschland, Frankreich und Italien, die seit Monaten vor steigenden CO₂-Kosten warnen. Statt allein auf Verknappung zu setzen, verknüpft der Entwurf finanzielle Erleichterungen mit neuen Pflichten zur Dekarbonisierung.

Gratiszertifikate: länger, aber an Bedingungen geknüpft

Ab 2031 hängt die gesamte freie Zuteilung an einem verifizierten, jährlichen Dekarbonisierungs-Investitionsplan. Unternehmen erhalten 80 % der Gratiszertifikate nach genehmigtem Plan – die restlichen 20 % erst, wenn die zugesagte Emissionsminderung am Ende der jeweiligen Fünf-Jahres-Periode auch tatsächlich nachgewiesen ist. Ab 2036 dürfen Unternehmen zusätzlich bis zu 2 % ihrer Verpflichtungen über Dekarbonisierungsprojekte in Drittländern ausgleichen.

Das ist keine reine Verlangsamung des Auslaufens, wie sie ursprünglich im Zuge des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM) für die betroffenen Sektoren vorgesehen war, sondern eine Neukonditionierung. Wer Klimaschutz nachweist, bekommt länger Gratiszertifikate. Wer nicht liefert, verliert einen Teil davon.

Marktstabilitätsreserve wird gelockert

Auch am zentralen Mengensteuerungsinstrument des EU-ETS I, der Rezerva tržní stability, setzt die Reform an: Ab 2028 soll die Aufnahmequote überschüssiger Zertifikate von 24 auf 12 % sinken. Das bedeutet, dass bei einem Überschuss künftig deutlich weniger Zertifikate pro Jahr in die Reserve wandern und entsprechend mehr im Markt verbleiben. Zusätzlich ist vorgesehen, dass Zertifikate künftig dauerhaft in der Reserve bleiben können, statt wie bisher gelöscht zu werden – ein Schritt, der die Flexibilität des Systems erhöhen, aber auch mehr potenzielles Angebot im Markt halten soll.

Ausweitung auf Luftfahrt & Müllverbrennung

Während die Industrie spürbar entlastet wird, wächst das ETS an anderer Stelle. Die Kommission schlägt vor, Flüge zu Flughäfen in einem Umkreis von 5.000 Kilometern um das geografische Zentrum der EU einzubeziehen – damit würden künftig auch Verkehrsknotenpunkte in der Türkei und im Nahen Osten erfasst, Nordamerika bleibt außen vor. Am Abbau der kostenlosen Zertifikate für den innereuropäischen Flugverkehr wird festgehalten: Die Zuteilung läuft Ende 2026 aus, ab 2027 zahlen Fluggesellschaften für jede Tonne CO₂ voll. Neu hinzu kommt die Müllverbrennung, deren Emissionen künftig ebenfalls dem Emissionshandel unterliegen sollen. Das ETS wird damit ähnlich wie beim kürzlich auf 2028 verschobenen Start des ETS II schrittweise auf weitere Bereiche ausgedehnt – nur diesmal innerhalb des bestehenden ETS I statt über ein neues Teilsystem.

Entlastung der Industrie & Kritik an der ETS-Reform

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnet den Vorschlag der ETS-Reform als „Anpassung unseres Kohlenstoffmarktes an die sich verändernden globalen Realitäten”. Experten aus Politik und Zivilgesellschaft sowie Vertreter des Erneuerbaren-Sektors sehen das anders und sprechen von einer Abschwächung des Systems. Die betroffenen Sektoren – fossile Energiewirtschaft, energieintensive Industrie (Stahl, Chemie, Zement, Papier, Glas), Luft- und Seeverkehr sowie künftig die Müllverbrennung – stehen für rund 40 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen.

Was das für CO₂-Preise & Flexibilitätsvermarktung bedeutet

Für Betreiber von Batteriespeichern ist vor allem die MSR-Lockerung relevant. Eine niedrigere Aufnahmequote hält strukturell mehr Zertifikate im Umlauf, was tendenziell dämpfend auf den CO₂-Preis wirkt – ähnlich wie bereits die Analysen zum aktuellen Zertifikatehoch gezeigt haben, wirkt sich das Verhältnis von Angebot und Nachfrage am CO₂-Markt mittelbar auf Strompreise und damit auf Preis-Spreads aus, die BESS-Betreiber für Arbitrage und Flexibilitätsvermarktung nutzen.

ETS-Reform-EffekteWirkungsrichtung auf CO₂-PreisRelevanz für BESS-Flex-Vermarktung
MSR-Aufnahmequote
24% → 12% (ab 2028)
Dämpfend
(mehr Zertifikate im Markt)
Mittelbar: geringerer CO₂-Preisdruck kann Erzeugungskosten fossiler Grenzkraftwerke senken und damit Spreads verengen
Zertifikate verbleiben in Reserve statt LöschungLeicht dämpfend,
aber flexibler steuerbar
Mittelbar: potenziell stabilere, vorhersehbarere Preisentwicklung
Konditionalisierte freie Zuteilung ab 2031Tendenziell neutral bis leicht preistreibend (Anreiz zur Dekarbonisierung bleibt)Gering direkt, aber Investitionssignal für dekarbonisierende Industriekunden
Ausweitung auf Müllverbrennung & KurzstreckenflügeZusätzliche Nachfrage nach ZertifikatenSektorspezifisch, kaum direkter BESS-Bezug

Důležité: Diese Effekte sind Tendenzaussagen auf Basis des aktuellen Reformvorschlags, keine belastbare Prognose – der tatsächliche CO₂-Preis hängt von deutlich mehr Faktoren ab (Konjunktur, Energiepreise, tatsächliches Verhandlungsergebnis).

Ausblick auf die ETS-Reform-Vorschläge

Über den Vorschlag zur ETS-Reform entscheiden nun Europaparlament und Mitgliedstaaten. Angesichts der Kompromisslinie zwischen Klimaschutz und Industrieschutz dürften die Trilog-Verhandlungen nicht kurz ausfallen. Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich einzelne Details – insbesondere die konkreten Prozentsätze bei MSR und freier Zuteilung – noch verändern.

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