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9. September 2024

7.000-Stunden-Regel-Header

Die 7.000-Stunden-Regel

Die 7.000-Stunden-Regel ermöglicht Großverbrauchern (ab 10 GWh) bei konstanter Bandlast Netzentgelt-Rabatte von bis zu 90 %, was die Industrie jährlich um 1,5 Mrd. € entlastet. Da dieses starre System jedoch die Flexibilität hemmt und Anreize zur künstlichen Verbrauchssteigerung setzt, plant die Bundesnetzagentur die Abschaffung dieser Regelung bis Ende 2028.

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